Hallo Leute, heute ist plötzlich jemand von der IT-Untersuchung in unserem Geschwader gewesen.
Wie es nunmal üblich ist, hat er sich alles angeschaut...die richtige Untersuchung wäre erst in der nächsten Woche.
Seine Begründung war, dass er sich nur ein "Einblick"machen wollte.
Jedoch hören wir im Büro Radio. Da kam vom heiteren Himmel, warum wir Radio hören.
Schließlich verbraucht ein Radio auch Datenvolumen. (Es lief vom Computer aus)...Hat er uns so formuliert.
Daraufhin haben wir gefragt wo das steht, dass dies nicht erlaubt sei. Er wird sich informieren und zurückkommen, um uns zu "belehren".
Also dürfen wir im Dienst kein Radio bzw. Radio Andernach hören?
Bzw gibt es tatsächlich eine ZDv darüber?
Ihr habt einen Dienstrechner zum privaten Musikgenuß genutzt?
Und dann noch auf eine Methode, die tatsächlich "Bandbreite" kostet?
Nein, wir arbeiten ja mit dem Dienstrechner. Es läuft im Hintergrund.
Es geht nicht um die Musik. Allgemein die Dinge, das Wetter, Nachrichten und wo es Stau gibt.
Was fuer ein Rechner wurde den dann fuer Internetradio genutzt? Privater Rechner im Buero?
Was spricht dagegen ein altmodisches Radio sich zu besorgen?
Dienstliches Interesse?
Oder Befehl dies zu tun?
Oder eher privat?
Zitat von: Gast 9 am 30. August 2017, 17:39:51
Nein, wir arbeiten ja mit dem Dienstrechner. Es läuft im Hintergrund.
Es geht nicht um die Musik. Allgemein die Dinge, das Wetter, Nachrichten und wo es Stau gibt.
Und der Dienstrechner ist für das Internet freigegeben?
Zitat von: KlausP am 30. August 2017, 19:32:24
Und der Dienstrechner ist für das Internet freigegeben?
Bis auf wenige Ausnahmen sind inzwischen alle Dienstrechner für den Internetzugang freigegeben.
Okay, danke. Wieder dazugelernt.
Zitat von: CIRK am 30. August 2017, 20:06:21
Zitat von: KlausP am 30. August 2017, 19:32:24
Und der Dienstrechner ist für das Internet freigegeben?
Bis auf wenige Ausnahmen sind inzwischen alle Dienstrechner für den Internetzugang freigegeben.
Ja sind sie ... nur viele "vergessen", dass trotzdem die Nutzung dieses Internetzugangs nur zu dienstlichen Zwecken erlaubt ist.
Die Nutzung zu privaten Zwecken ist pauschal nicht erlaubt.
In der Praxis wird aber "Vieles" stillschweigend geduldet...
...was aber nicht bedeutet, dass man im Rahmen einer offiziellen Überprüfung kein Problem bekommen kann...
...denn ... die Internetzugriffe werden in Log-Dateien gespeichert...
Aus einem schon älteren Urteil... in der Sache aber noch aktuell:
"
Nach den Feststellungen des Bundesministeriums der Verteidigung - PSZ I 7 - auf der Basis des Zwischenberichts der Wehrdisziplinaranwaltschaft für den Bereich des Inspekteurs der Marine vom 12. März 2008 und der eigenen Äußerungen des Antragstellers besteht der Verdacht, dass dieser durch die unerlaubte private Nutzung seines dienstlichen Internetzugangs über einen längeren Zeitraum im Umfang von mehr als 100 Stunden eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung begangen hat. Nr. 1005 Satz 3 ZDv 54/100 (,,IT-Sicherheit in der Bundeswehr") bestimmt, dass dienstliche Hard- und Software nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden dürfen. Dementsprechend hat das Bundesministerium der Verteidigung in der - vom Antragsteller selbst in das Verfahren eingeführten - ,,Belehrung für Internet-Nutzer" im Abschnitt 3. unter der Überschrift ,,Verbotene Nutzung" angeordnet, dass die Nutzung des Internetzugangs zu anderen als dienstlichen Zwecken verboten sei; dies schließe jede Form der möglichen Informationsgewinnung und Informationsbereitstellung im Internet ein. Die ihm vorgehaltene unzulässige private Nutzung seines dienstlichen Internetzugangs hat der Antragsteller sowohl in der Stellungnahme seiner Bevollmächtigten vom 15. April 2008 als auch in seiner eidesstattlichen Versicherung vom 23. Mai 2008 eingeräumt und erklärt, er werde dafür im Disziplinarverfahren die Verantwortung übernehmen."
ZitatNein, wir arbeiten ja mit dem Dienstrechner. Es läuft im Hintergrund.
Es geht nicht um die Musik. Allgemein die Dinge, das Wetter, Nachrichten und wo es Stau gibt.
"Hintergrund" frisst trotzdem dienstliche Bandbreite. Für Wetter und Staus kann man zur Not einen dienstlichen Zweck konstruieren, wenn bspw. ein Kfz-Marsch/eine dienstliche Fahrt von A nach B im Raum stand...da reicht es aber auch, sich
einmal vor Fahrtantritt zu informieren. Ansonsten ist das Privatvergnügen, welches auch mit privaten Mitteln außerhalb der Diensträume erledigt werden kann...oder man stellt sich halt ein olles Radio ins Büro, hat doch fast jeder noch auf dem Dachboden oder im Keller rumfliegen. Gegen das Verfolgen der Nachrichten wird sicher keiner was sagen, über das aktuelle Geschehen informiert zu sein ist gut und richtig...aber auch das muss nicht den ganzen Tag in Dauerschleife und über den dienstlich bereitgestellten Internetzugang sein. Mal abgesehen davon, dass das Verhältnis von tatsächlichen Informationen zu Musik/Werbung/Moderation etc. wahrscheinlich irgendwo jenseits von 1 zu 10 liegt...
Zitat von: 200/3 am 31. August 2017, 03:42:58... wenn bspw. ein Kfz-Marsch/eine dienstliche Fahrt von A nach B im Raum stand...
Als der dienstliche, per Intranet erreichbare, Routenplaner aus der Nutzung genommen wurde, war dies übrigens genau eins der Argumente. Nach dem Motto "brauch wir nicht mehr, kann eh im Internet abgerufen werden".
Internet auf allen Rechnen ist schön und gut, aber die Grenzen verwischen dabei zu schnell und viele Soldaten denken, dass sie damit ja auch private Dinge erledigen können, was aber explizit nicht der Fall ist.
Wie so oft wird dann auch hier schnell ein Anspruch abgeleitet, wo schlicht und ergreifend keiner ist. Es war schon nicht schlecht, als der Intranetzugang extra beantragt werden musste.
Ich meinte im letzten Absatz natürlich Internetzugang. So ein bisschen die Möglichkeit des editieren von Beiträgen wäre auch in diesem Forum nicht schlecht.
Die Editierfunktion hier ist wie mit dem o.a. Internetzugang. Das geht solange gut, bis es missbraucht wird. Deswegen wurde sie hier abgeschaltet.
Üblicherweise wird in der IT-Sicherheitsbelehrung neben der allgemeinen Nutzung des Internets explizit auch der Aspekt Internetradio angeführt.
Zitat von: Ralf am 31. August 2017, 07:29:42
Die Editierfunktion hier ist wie mit dem o.a. Internetzugang. Das geht solange gut, bis es missbraucht wird. Deswegen wurde sie hier abgeschaltet.
Schon klar, aber wir haben hier ja kein Forum in dem revisionssichere, justiziable Aussagen gepostet werden müssen, da sollte das Thema Missbrauch der Ediitierfunktion nicht zu sehr in den Vordergrund gestellt werden. Aber, nur ein kleiner Nebenkriegsschauplatz.
Warum werden an den elektrischen Datenverarbeitungsmaschinen, im Volksmund wohl auch Personalkomputer bezeichnet, die Bestandteile, die für dienstliche Zwecke nicht benötigt werden, einfach deaktiviert? Soundhardware kann in der Regel im passwortgeschützten Bios deaktiviert werden, so wie jahrelang auch USB-Anschlüsse außer Betrieb gehalten wurden.
Das für die Rechner im Bereich der Bundeswehr andere Richtlinien als für die PCs in einer Firma gelten, dürfte ja einleuchten.
Weil "Sound" auch dienstlich genutzt wird, z.B. Fernlerntutorials etc.