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Frage Rund um IT-Untersuchung

Begonnen von Gast 9, 30. August 2017, 17:20:39

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Gast 9

Hallo Leute, heute ist plötzlich jemand von der IT-Untersuchung in unserem Geschwader gewesen.
Wie es nunmal üblich ist, hat er sich alles angeschaut...die richtige Untersuchung wäre erst in der nächsten Woche.
Seine Begründung war, dass er sich nur ein "Einblick"machen wollte.
Jedoch hören wir im Büro Radio. Da kam vom heiteren Himmel, warum wir Radio hören.
Schließlich verbraucht ein Radio auch Datenvolumen. (Es lief vom Computer aus)...Hat er uns so formuliert.
Daraufhin haben wir gefragt wo das steht, dass dies nicht erlaubt sei. Er wird sich informieren und zurückkommen, um uns zu "belehren".
Also dürfen wir im Dienst kein Radio bzw. Radio Andernach hören?
Bzw gibt es tatsächlich eine ZDv darüber?

F_K

Ihr habt einen Dienstrechner zum privaten Musikgenuß genutzt?
Und dann noch auf eine Methode, die tatsächlich "Bandbreite" kostet?

Gast 9

Nein, wir arbeiten ja mit dem Dienstrechner. Es läuft im Hintergrund.
Es geht nicht um die Musik. Allgemein die Dinge, das Wetter, Nachrichten und wo es Stau gibt.

Merowig

Was fuer ein Rechner wurde den dann fuer Internetradio genutzt? Privater Rechner im Buero?
Was spricht dagegen ein altmodisches Radio sich zu besorgen?


Fortuna audaces iuvat

F_K

Dienstliches Interesse?
Oder Befehl dies zu tun?
Oder eher privat?

KlausP

Zitat von: Gast 9 am 30. August 2017, 17:39:51
Nein, wir arbeiten ja mit dem Dienstrechner. Es läuft im Hintergrund.
Es geht nicht um die Musik. Allgemein die Dinge, das Wetter, Nachrichten und wo es Stau gibt.

Und der Dienstrechner ist für das Internet freigegeben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CIRK

Zitat von: KlausP am 30. August 2017, 19:32:24
Und der Dienstrechner ist für das Internet freigegeben?

Bis auf wenige Ausnahmen sind inzwischen alle Dienstrechner für den Internetzugang freigegeben.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

#8
Zitat von: CIRK am 30. August 2017, 20:06:21
Zitat von: KlausP am 30. August 2017, 19:32:24
Und der Dienstrechner ist für das Internet freigegeben?

Bis auf wenige Ausnahmen sind inzwischen alle Dienstrechner für den Internetzugang freigegeben.


Ja sind sie ... nur viele "vergessen", dass trotzdem die Nutzung dieses Internetzugangs nur zu dienstlichen Zwecken erlaubt ist.

Die Nutzung zu privaten Zwecken ist pauschal nicht erlaubt.

In der Praxis wird aber "Vieles" stillschweigend geduldet...

...was aber nicht bedeutet, dass man im Rahmen einer offiziellen Überprüfung kein Problem bekommen kann...

...denn ... die Internetzugriffe werden in Log-Dateien gespeichert...


Aus einem schon älteren Urteil... in der Sache aber noch aktuell:

"Nach den Feststellungen des  Bundesministeriums  der  Verteidigung  -  PSZ  I  7  - auf  der  Basis  des  Zwischenberichts  der  Wehrdisziplinaranwaltschaft  für  den Bereich des  Inspekteurs  der  Marine vom  12.  März  2008 und der  eigenen  Äußerungen  des  Antragstellers  besteht  der  Verdacht,  dass  dieser  durch die unerlaubte private Nutzung seines  dienstlichen Internetzugangs  über  einen  längeren Zeitraum im Umfang  von mehr  als  100  Stunden eine  schuldhafte  Dienstpflichtverletzung begangen hat.  Nr.  1005 Satz  3 ZDv  54/100 (,,IT-Sicherheit  in der  Bundeswehr")  bestimmt,  dass  dienstliche Hard-  und Software nur  zu dienstlichen Zwecken genutzt  werden dürfen.  Dementsprechend  hat  das  Bundesministerium  der  Verteidigung in  der  -  vom  Antragsteller  selbst  in das  Verfahren eingeführten  -  ,,Belehrung für  Internet-Nutzer"  im  Abschnitt  3.  unter  der  Überschrift  ,,Verbotene Nutzung"  angeordnet,  dass  die Nutzung des  Internetzugangs  zu anderen als  dienstlichen Zwecken verboten  sei;  dies  schließe  jede Form  der  möglichen Informationsgewinnung und Informationsbereitstellung im Internet  ein.   Die  ihm  vorgehaltene  unzulässige  private Nutzung seines  dienstlichen Internetzugangs  hat  der  Antragsteller  sowohl  in der  Stellungnahme seiner  Bevollmächtigten vom  15.  April  2008  als  auch in seiner  eidesstattlichen Versicherung vom 23.  Mai  2008  eingeräumt  und erklärt,  er  werde dafür  im  Disziplinarverfahren die Verantwortung übernehmen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

200/3

ZitatNein, wir arbeiten ja mit dem Dienstrechner. Es läuft im Hintergrund.
Es geht nicht um die Musik. Allgemein die Dinge, das Wetter, Nachrichten und wo es Stau gibt.

"Hintergrund" frisst trotzdem dienstliche Bandbreite. Für Wetter und Staus kann man zur Not einen dienstlichen Zweck konstruieren, wenn bspw. ein Kfz-Marsch/eine dienstliche Fahrt von A nach B im Raum stand...da reicht es aber auch, sich einmal vor Fahrtantritt zu informieren. Ansonsten ist das Privatvergnügen, welches auch mit privaten Mitteln außerhalb der Diensträume erledigt werden kann...oder man stellt sich halt ein olles Radio ins Büro, hat doch fast jeder noch auf dem Dachboden oder im Keller rumfliegen. Gegen das Verfolgen der Nachrichten wird sicher keiner was sagen, über das aktuelle Geschehen informiert zu sein ist gut und richtig...aber auch das muss nicht den ganzen Tag in Dauerschleife und über den dienstlich bereitgestellten Internetzugang sein. Mal abgesehen davon, dass das Verhältnis von tatsächlichen Informationen zu Musik/Werbung/Moderation etc. wahrscheinlich irgendwo jenseits von 1 zu 10 liegt...

CIRK

Zitat von: 200/3 am 31. August 2017, 03:42:58... wenn bspw. ein Kfz-Marsch/eine dienstliche Fahrt von A nach B im Raum stand...

Als der dienstliche, per Intranet erreichbare, Routenplaner aus der Nutzung genommen wurde, war dies übrigens genau eins der Argumente. Nach dem Motto "brauch wir nicht mehr, kann eh im Internet abgerufen werden".

Internet auf allen Rechnen ist schön und gut, aber die Grenzen verwischen dabei zu schnell und viele Soldaten denken, dass sie damit ja auch private Dinge erledigen können, was aber explizit nicht der Fall ist.

Wie so oft wird dann auch hier schnell ein Anspruch abgeleitet, wo schlicht und ergreifend keiner ist. Es war schon nicht schlecht, als der Intranetzugang extra beantragt werden musste.

CIRK

Ich meinte im letzten Absatz natürlich Internetzugang. So ein bisschen die Möglichkeit des editieren von Beiträgen wäre auch in diesem Forum nicht schlecht.

Ralf

Die Editierfunktion hier ist wie mit dem o.a. Internetzugang. Das geht solange gut, bis es missbraucht wird. Deswegen wurde sie hier abgeschaltet.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

FoxtrotUniform

Üblicherweise wird in der IT-Sicherheitsbelehrung neben der allgemeinen  Nutzung des Internets explizit auch der Aspekt Internetradio angeführt.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

CIRK

Zitat von: Ralf am 31. August 2017, 07:29:42
Die Editierfunktion hier ist wie mit dem o.a. Internetzugang. Das geht solange gut, bis es missbraucht wird. Deswegen wurde sie hier abgeschaltet.

Schon klar, aber wir haben hier ja kein Forum in dem revisionssichere, justiziable Aussagen gepostet werden müssen, da sollte das Thema Missbrauch der Ediitierfunktion nicht zu sehr in den Vordergrund gestellt werden. Aber, nur ein kleiner Nebenkriegsschauplatz.

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