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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Lukas1989 am 30. August 2017, 17:25:29

Titel: Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Lukas1989 am 30. August 2017, 17:25:29
Hallo Kameraden,

da ich mich in dieser Angelegenheit nicht an meine eigene Einheit wenden kann, habe ich ein paar Fragen an euch:

Kurz zu mir, ich bin Oberfeldwebel, seit 05/2017 Berufssoldat und als SanFw (mit externer ziviler Ausbildung) bei der Sanität eingestiegen. Nun möchte ich aufgrund persönlicher Gründe die Bundeswehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt verlassen, leider ist mir das Weiterdienen nicht mehr möglich. Die Gründe hierfür möchte ich nicht direkt offen legen.

Nun steht in § 46 (3) SG im Satz 1: "Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren."

Als was zählt denn hier eine Fachausbildung? Ich habe keine ZAW durchlaufen, keine Führerscheine bekommen noch sonst irgendwas "spezielles" gemacht. Meine Lehrgänge beschränken sich auf:

1 Monat Ersthelfer A (in der AGA inkludiert)
3 Monate Feldwebellehrgang
1 Woche B-Kurz
und ~3 Monate  Englischlehrgang

Hätte ich nun theoretisch 3 x 7 = 21 Monate "Sperre" nach Beendigung meines letzten Lehrgangs 10/2016, also bis 07/2018 oder zählen diese Lehrgänge nicht als Fachausbildung? Die letzte Rechtsprechung hierzu ist von 1987 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE%2065,%20203) und auch nicht ganz eindeutig.

Ich möchte vermeiden dass ich kündige und dann noch nicht zum gewünschten Termin (04/2018) herauskomme sondern der Termin noch weit in der Zukunft ist.

Ich weiß, dass dies ein heikles Thema ist aber danke euch dennoch schon mal für eure Unterstützung.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 30. August 2017, 17:56:00
Ich würde 3 x 3 = 9 rechnen.

Sollte also kein Problem sein ...
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: KlausP am 30. August 2017, 19:30:20
ZitatAls was zählt denn hier eine Fachausbildung? Ich habe keine ZAW durchlaufen, keine Führerscheine bekommen noch sonst irgendwas "spezielles" gemacht. Meine Lehrgänge beschränken sich auf:

1 Monat Ersthelfer A (in der AGA inkludiert)
3 Monate Feldwebellehrgang
1 Woche B-Kurz
und ~3 Monate  Englischlehrgang

Kurze Antwort auf Ihre Frage: Nichts. Als Fachausbildung würde eine ZAW zählen, die haben Sie ja nicht benötigt.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Andi8111 am 30. August 2017, 21:20:41
1989 geboren, OFw und direkt als BS eingestiegen?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: FoxtrotUniform am 31. August 2017, 08:26:36
Und Im Hinblick auf die wenigen Lehrgänge hört sich das für mich eher nach dem Status SaZ an. Also ganz konkret:

Also ab den TE: Ist das Dienstverhältnis Soldat auf Zeit (z.B. SaZ 12) oder erfolgte die Ernennung zum Berufssoldat?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Lukas1989 am 31. August 2017, 08:51:52
Zitat von: Andi8111 am 30. August 2017, 21:20:41
1989 geboren, OFw und direkt als BS eingestiegen?

Nein, 2012 als SaZ und in diesem Jahr ernannt worden.

Zitat von: FoxtrotUniform am 31. August 2017, 08:26:36
Und Im Hinblick auf die wenigen Lehrgänge hört sich das für mich eher nach dem Status SaZ an. Also ganz konkret:

Also ab den TE: Ist das Dienstverhältnis Soldat auf Zeit (z.B. SaZ 12) oder erfolgte die Ernennung zum Berufssoldat?

Ich habe Lehrgänge unter einer Woche nicht mit aufgezählt, aber tatsächlich habe ich nicht viele gemacht. Im Mai diesen Jahres erfolgt die Erenneung zum Berufssoldaten.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: BSG1966 am 31. August 2017, 09:12:57
Würde mich jetzt tatsächlich interessieren, ob bei der Ernennung zum BS die Verpflichtung (zB bei SaZ12 für eben 12 Jahre) auch hinfällig ist?! Wäre ja sonst ein interessanter Schachzug, auf die BS-Urkunde warten und zack, ist man raus aus der Nummer.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 31. August 2017, 09:24:58
@ BSG:

"So" viele werden nicht BS, als das dies planbar wäre.

Ausserdem vermute ich, dass ein BS, der um Entlassung bittet, keinen Anspruch auf BFD Leistungen / Übergangsgelder hat - vielleicht kann dazu ein Personaler etwas sagen.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 31. August 2017, 09:37:32
Der BS, der um Entlassung bittet (wenn dem stattgegeben wird), wird "nur" nachversichert - die "Leistungen" (BFD, Übergangsgelder), auf die ein SaZ Anspruch hat, VERFALLEN mit der Annahme der BS Urkunde.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Lukas1989 am 31. August 2017, 10:03:27
Zitat von: BSG1966 am 31. August 2017, 09:12:57
Würde mich jetzt tatsächlich interessieren, ob bei der Ernennung zum BS die Verpflichtung (zB bei SaZ12 für eben 12 Jahre) auch hinfällig ist?! Wäre ja sonst ein interessanter Schachzug, auf die BS-Urkunde warten und zack, ist man raus aus der Nummer.

Der BS kann nicht ohne weiteres auf SaZ "zurückgestuft" werden. Nur auf eigenes Verlagen und dann auch nur wenn ein dienstliches Interesse besteht (§45a SG)

Zitat von: F_K am 31. August 2017, 09:37:32
Der BS, der um Entlassung bittet (wenn dem stattgegeben wird), wird "nur" nachversichert - die "Leistungen" (BFD, Übergangsgelder), auf die ein SaZ Anspruch hat, VERFALLEN mit der Annahme der BS Urkunde.

Korrekt, das ist mir soweit auch bewusst und stellt kein Problem da. Die Summe für die Rentenversicherung würde von mir dann in die Rentenkasse eingezahlt.
Ich bin mir nur tatsächlich unsicher wegen der "Fachausbildung", man findet dazu nichts und der DBwV unterscheidet sich in seiner Aussage je nach Bearbeiter.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: CIRK am 31. August 2017, 10:05:12
Sie wollen eine konkrete und absolut verbindliche Aussage (vermutlich weil Sie bereits eine konkrete Planung / ein Jobangebote zum entsprechenden Zeitpunkt haben). Was soll dann die oberflächliche und nebulöse Anfrage in einem Internetforum? Das bringt Ihnen nichts. Nehmen Sie Verbindung mit Ihrem PersFw oder Spieß auf und lassen Sie dass klären. Man muss auch mal den "Arsch in der Hose haben" zu dem zu stehen was man tut.

Wenn Sie partout nicht in Ihrer Einheit damit rausrücken wollen, dann versuchen Sie es halt direkt mit Ihrem PersFhr zu klären.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: BSG1966 am 31. August 2017, 10:45:28
Zitat von: Lukas1989 am 31. August 2017, 10:03:27
Zitat von: BSG1966 am 31. August 2017, 09:12:57
Würde mich jetzt tatsächlich interessieren, ob bei der Ernennung zum BS die Verpflichtung (zB bei SaZ12 für eben 12 Jahre) auch hinfällig ist?! Wäre ja sonst ein interessanter Schachzug, auf die BS-Urkunde warten und zack, ist man raus aus der Nummer.

Der BS kann nicht ohne weiteres auf SaZ "zurückgestuft" werden. Nur auf eigenes Verlagen und dann auch nur wenn ein dienstliches Interesse besteht (§45a SG)

Das ist vollkommen richtig, ist mir auch bewusst. Die Frage ist einfach die, ob eine Verpflichtung auf x Jahre hinfällig wird, wenn man BS wird oder die Bundeswehr in so einem Falle sagen kann "nanana, Sie sind zwar jetzt BS - Sie haben sich aber mal bis Datum y verpflichtet".
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 31. August 2017, 10:58:02
ZitatDie Summe für die Rentenversicherung würde von mir dann in die Rentenkasse eingezahlt.

Hä? Bei Entlassung eines BS wird dieser von der BW nachversichert.

@ BSG:
Das gegenseitige Treueverhältnis wird mit Annahme der BS Urkunde auf eine andere Grundlage gestellt - die "alte" (SaZ) "verfällt" mit allen Regelungen dazu.

@ Lukas:

Selbst WENN die Englischausbildung als Fachausbildung zählen würde, wäre die 3fache Zeit abgelaufen.

ergo: Stelle den Antrag, wenn Du raus möchtest.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: LwPersFw am 31. August 2017, 11:48:43
Zitat von: Lukas1989 am 30. August 2017, 17:25:29

Als was zählt denn hier eine Fachausbildung?


A-1420/21

"Ob ein Studium oder eine Fachausbildung vorliegt und ob bei früheren Berufssoldatinnen
und früheren Berufssoldaten die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist auf der Grundlage der
Zentralen Dienstvorschrift A-1420/3 ,,Bleibeverpflichtung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
deren militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war"
zu
beurteilen."

"Die zu erstattenden Kosten werden auf der Grundlage des Zentralerlasses B-1344/1 ,,Bemessungsgrundsätze zur Erstattung Ausbildungskosten gemäß § 49 bzw. § 56 des Soldatengesetzes" ermittelt und bemessen."
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: KlausP am 31. August 2017, 12:59:24
Meiner Meinung nach gehört keiner der vom TE genannten Lehrgänge zu einer Fachausbildung, das sind nur Teile der Laufbahnausbildung und Weiterbildungen.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Andi am 31. August 2017, 14:14:22
Auf diese Meinung kann er sich aber nicht verlassen. Da hat sich schon so mancher umgeschaut, bei dem z.B. Führerscheinlehrgänge als Fachausbildung berechnet wurden.
Auch der Verweis auf die Regelung ist für den Soldaten selber nicht wirklich ein zwingend erhellender Hinweis. Da bringt nur der gestellte Antrag und der entsprechende Bescheid etwas.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: LwPersFw am 31. August 2017, 15:48:15
Zitat von: Andi am 31. August 2017, 14:14:22

Auch der Verweis auf die Regelung ist für den Soldaten selber nicht wirklich ein zwingend erhellender Hinweis. Da bringt nur der gestellte Antrag und der entsprechende Bescheid etwas.


Zumindest findet er dort die Definition was eine Fachausbildung ist.

Und ... "Für die Entscheidungen, ob ein Studium oder eine Fachausbildung im Sinne dieser
Regelung vorliegt und ob eine besondere Härte im Sinne des § 46 Absatz 6 SG gegeben ist, sind die
personalbearbeitenden Stellen zuständig."
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Andi am 31. August 2017, 16:21:30
Stimmt. Erfahrungsgemäß ist bei vielen Soldaten aber dann am Ende der Wunsch der Vater der Selbsteinschätzung.
Sollte jetzt auch keine Kritik daran sein, dass du die Quelle genannt hast, im Gegenteil. Das war auch für mich interessant.
Habe es mittlerweile aber leider schon recht häufig erlebt, dass - für den einzelnen Soldaten überraschend - dann mit Genehmigung der Elternzeit auch direkt die Neufestsetzung der Dienstzeit kam... ;)
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: FoxtrotUniform am 31. August 2017, 17:36:58
Ebenso steht grundlegend die Frage im Raum, ob für die ATB der Entlassung bereits jetzt zugestimmt würde. Dazu müsste man mal in den zitieren Regelungen stöbern.

(PS: Eine aktivierte Editierfunktion wäre für meine gelegentlichen Vergewaltigungen an der deutschen Sprache tatsächlich eine schöne Sache. Zum Beispiel indem der vorherige Text noch anzeigbar und der Beitrag nicht löschbar wäre.)
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 31. August 2017, 19:39:53
ZitatEbenso steht grundlegend die Frage im Raum, ob für die ATB der Entlassung bereits jetzt zugestimmt würde.
Der Entlassung muss doch nicht zugestimmt werden.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Rollo83 am 02. September 2017, 09:40:02
Aus welchem Grund kann der Berufsoffizier eigentlich seine Entlassung erst nach dem 6. Dienstjahr als Offizier beantragen auch wenn er KEIN Studium/Fachausbildung genossen hat ?

Liegt das an der etwas längeren militärischen Ausbildung im Gegensatz zum Feldwebel?

Hat man denn nach den 6 Jahren einen Rechtsanspruch auf Entlassung wenn man diese beantragt?

Kann man dann zB Entlassung zum Zeitpunkt X beantragen und direkt im Anschluss zB zum Zoll/Feuerwehr/Polizei/Verwaltung usw. wechseln?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Andi am 02. September 2017, 10:22:23
Zitat von: Rollo83 am 02. September 2017, 09:40:02
Aus welchem Grund kann der Berufsoffizier eigentlich seine Entlassung erst nach dem 6. Dienstjahr als Offizier beantragen auch wenn er KEIN Studium/Fachausbildung genossen hat ?

Weil der Gesetzgeber das so will.

Zitat von: Rollo83 am 02. September 2017, 09:40:02
Hat man denn nach den 6 Jahren einen Rechtsanspruch auf Entlassung wenn man diese beantragt?

Man beantragt ja nicht, man "verlangt" die Entlassung. Die Bundeswehr hat dann maximal 3 Monate dich entlassen.
Die sechs Jahre können im Normalfall auch eher ein Problem für Fachdienstoffiziere werden. Aber man muss sie halt im Hinterkopf haben.

Zitat von: Rollo83 am 02. September 2017, 09:40:02
Kann man dann zB Entlassung zum Zeitpunkt X beantragen und direkt im Anschluss zB zum Zoll/Feuerwehr/Polizei/Verwaltung usw. wechseln?

Natürlich - wenn die sechs Jahre nicht im Weg stehen. Ansonsten siehe Soldatengesetz: Da steht etwas zur Ernennung von Soldaten zu Beamten. Entlassung verlangen und dann als Beamter zu einem anderen Dienstherren gehen halte ich für dumm - da können viele Ansprüche verloren gehen. Direkt aus dem Dienst als Soldat einen Dienstherrenwechsel zu machen wäre schlauer - das geht auch in den sechs Jahren und gegen jeden dienstlichen Bedarf, da der Gesetzgeber ja ins Gesetz geschrieben hat, dass die Bundeswehr dem zustimmen muss.

Gruß Andi
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Rollo83 am 02. September 2017, 11:18:43
Danke für die Infos, da ist definitiv einiges interessantes für mich dabei.

Ich bin ja OffzMilFD. Denke aber jetzt konkret nicht über eine Entlassung nach ich sondiere eher meine Möglichkeiten da mein Dienstposten hoch dotiert wird und ich diesen verlassen muss/darf.


Du beziehst dich bestimmt auf SG 46 (3a): "Ein Berufssoldat ist entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird. ..."

Wenn man zur Polizei/Zoll/Feuerwehr/Verwaltung usw. wechselt wird man ja zunächst Beamter auf Probe und nicht direkter Beamter. Im SG steht aber explizit Beamter oder nehm ich das jetzt zu genau.
Denn sonst macht der Absatz eigentlich wenig wenn der Beamte auf Probe nicht inclusive ist.

Das heißt bei einer Zusage auf eine Stell beim Zoll muss der Offizier dies seinem Dienstherrn mitteilen und ist dann zu dem Tag zu entlassen an dem er bei dem neuen Dienstherr Beamter auf Probe wird ?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: wolverine am 02. September 2017, 12:03:12
Der Beamte auf Probe ist doch auch Beamter.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Rollo83 am 02. September 2017, 12:26:48
Bin da nicht so bewandert wie weit sich das unterscheiden zwischen Beamter und Beamter auf Probe aber im Prinzip seh ich das auch so.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: LwPersFw am 02. September 2017, 12:32:53
Der Dienstherrenwechsel ist ein sehr komplexes Thema.

Wer dieses im Auge hat, muss sich sehr intensiv mit allen Gesetzen, Erlassen, Verordnungen, etc. beschäftigen, die im jeweiligen Einzelfall zur Anwendung kommen können.

Beispiel:

"§ 2 VersLastStV – Dienstherrenwechsel

1Ein Dienstherrenwechsel liegt vor, wenn eine Person, die in einem Beamten-, Soldaten- oder Richterverhältnis zu einem in § 1 genannten Dienstherrn steht, bei diesem Dienstherrn ausscheidet und in ein Beamten-, Soldaten- oder Richterverhältnis zu einem anderen, in § 1 genannten Dienstherrn tritt.2 Ausgenommen sind Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. 3Für landes- und bundesinterne Dienstherrenwechsel gilt der Staatsvertrag nur, wenn dies gesetzlich bestimmt ist."



"§ 3 VersLastStV – Voraussetzungen

(1) Eine Versorgungslastenteilung findet bei einem Dienstherrenwechsel statt, wenn der abgebende Dienstherr dem Dienstherrenwechsel zugestimmt hat und zwischen dem Ausscheiden und dem Eintritt keine zeitliche Unterbrechung liegt.

(2) 1Die Zustimmung muss vor dem Wirksamwerden des Dienstherrenwechsels schriftlich gegenüber dem aufnehmenden Dienstherrn erklärt werden. 2 Sie darf nur aus dienstlichen Gründen verweigert werden.

(3) Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn Professorinnen und Professoren beim abgebenden Dienstherrn eine Dienstzeit von drei Jahren abgeleistet haben, wenn Beamtinnen und Beamten auf Zeit oder Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit Ablauf ihrer Dienst- oder Amtszeit bei einem neuen Dienstherrn eintreten oder wenn eine Wahl Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist.

(4) Eine zeitliche Unterbrechung ist unschädlich, wenn Personen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung übernommen werden und keine Nachversicherung durchgeführt wurde."




Oder


"Durchführungshinweise zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
(Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)

RdErl. d. Finanzministeriums - B 3010 – 107b - IV C 1 - v. 9.12.2010

Der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Für landesinterne Dienstherrenwechsel gilt weiterhin das Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG).

Zur Durchführung und einheitlichen Anwendung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages gebe ich die folgenden Hinweise:

A
Staatsvertrag

I.
Anwendungsbereich

1
§ 1 Geltungsbereich

Der Staatsvertrag findet auf alle Dienstherren im Bundesgebiet Anwendung, also für den Bund, die Länder, die Gemeinden, die Gemeindeverbände und sonstige, unter der Aufsicht des Bundes und der Länder stehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit.

Nicht erfasst werden Wechsel aus und in den Dienst der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände (vgl. § 135 Beamtenrechtsrahmengesetz). Insoweit sind und bleiben vertragliche Vereinbarungen zulässig.

2
§ 2 Dienstherrenwechsel

2.1
Persönlicher Anwendungsbereich

Satz 1 benennt allgemein den Dienstherrenwechsel von Personen, die in einem Beamten- oder Richterverhältnis stehen bzw. in ein solches treten, und bezieht somit über den bisherigen Anwendungsbereich des § 107b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) hinaus auch Dienstherrenwechsel von Beamtinnen und Beamten auf Probe, Richterinnen und Richtern auf Probe sowie Dienstherrenwechsel von Beamtinnen und Beamten auf Zeit wie z. B. kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte mit ein.

Ferner werden in Satz 1 Dienstherrenwechsel von Personen, die in einem Soldatenverhältnis stehen bzw. in ein solches treten, aufgeführt. Dadurch wird zum einen der Personenkreis der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten abweichend von der bisherigen Rechtslage, die einen Verweis des § 92b Soldatenversorgungsgesetz (SVG) auf § 107b BeamtVG vorsah, nunmehr unmittelbar erfasst. Zum anderen werden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in die Regelung zur Versorgungslastenteilung einbezogen. Der Personenkreis der Grundwehrdienst- und freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistenden wird von den Regelungen des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages nicht erfasst.

Ausgenommen sind nach Satz 2 ferner Dienstherrenwechsel von Beamtinnen und Beamten, die beim abgebenden Dienstherrn in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen."



http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-D4-20101222-SF-A001.htm
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Rollo83 am 02. September 2017, 13:49:05
Also kann der Dienstherr Bundesweher NEIN sagen wenn der Offizier zB in einer Mangelverwendung ist und dort kein dienstliches Interesse gegeben ist den Offizier ziehen zu lassen?

Dann bestände wieder nur die Möglichkeit seine Entlassung zu verlangen und dies ist erst nach dem 6.Dienstjahr als Offizier möglich. 
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 02. September 2017, 14:00:53
Es geht da z. B. um die Höhe der Pension.
Bei Entlassung gibt es keine  ...
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Rollo83 am 02. September 2017, 14:46:36
Das ist klar aber wenn man in ein anderes Beamtenverhältnis wechselt wie zB Zoll ist man ja dort wieder Pensionsberechtigt.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 02. September 2017, 15:09:17
Ja, schon - aber die Höhe der Pension ist von der Dienstzeit abhängig, die wird beim Zoll ja dann ja nicht "voll" werden.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: LwPersFw am 02. September 2017, 15:09:52
Zitat von: Rollo83 am 02. September 2017, 13:49:05
Also kann der Dienstherr Bundesweher NEIN sagen wenn der Offizier zB in einer Mangelverwendung ist und dort kein dienstliches Interesse gegeben ist den Offizier ziehen zu lassen?

Dann bestände wieder nur die Möglichkeit seine Entlassung zu verlangen und dies ist erst nach dem 6.Dienstjahr als Offizier möglich.

Siehe den 46 Abs 3a im SG:

"(3a)
Ein Berufssoldat ist entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird.
Die Entlassung gilt als solche auf eigenen Antrag.

Satz 1 gilt nicht, wenn der Berufssoldat

( ... )

Satz 1
gilt ebenfalls nicht, solange das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle in seinem Geschäftsbereich der Entlassung nach Satz 1 nicht zugestimmt hat.

Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Soldat nach Absatz 3 seine Entlassung verlangen könnte.

Im Übrigen kann die Zustimmung unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen der Bundeswehr erteilt werden."



Beim Lesen des Gesetzestextes müssen die Abschnitte 3 und 3a des 46 strikt getrennt werden !

Ja, im 3a Satz 1 steht, das der BS entlassen ist, wenn er zum Beamten ernannt wird.

Aber im 3a steht eben auch, dass Satz 1 nicht gilt, wenn das BMVg nicht zustimmt.

Die Zustimmung ist aber zu erteilen, sobald der BS die Bedingungen des Absatz 3 erfüllt hat... weil der BS dann sowieso entlassen werden muss.


Auch muss man klar trennen zwischen

+ Dienstherrenwechsel im Sinne der Gesetze
+ Entlassung aus der Bw auf eigenen Antrag und dann Neueinstellung z.B. beim Zoll


Wer dann bei einer Bundesbehörde neu eingestellt würde, für den gilt ja:

"Bundesbesoldungsgesetz
§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten

(1) Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:

1.

Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,

Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,"


Und

"Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

(1) Als ruhegehaltfähig gilt die Dienstzeit, in der ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis berufsmäßig im Dienst der Bundeswehr, der Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder im Vollzugsdienst der Polizei gestanden hat."
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Rollo83 am 02. September 2017, 15:45:23
Wo kann ich denn jetzt in der ganzen Geschichte noch den Absatz 5 unterbringen.

Deine Ausführungen geb ich soweit verstanden und wenn ich den Absatz 3 jetzt mal auf mich persönlich anwenden würde dann dürfte ich quasi am Montag meine Entlassung verlangen.

Sprich nach Absatz 3a könnte ich bei Zusage von zB Zoll im direkten Übergang den Dienstherrenwechseln.

Ich habe aber bei weitem noch keine 5 Jahre als Berufsoffizier hinter mir.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Rollo83 am 02. September 2017, 15:53:07
Wobei sich beim Absatz 5 auch wieder die Frage stellt was eine Fachausbildung ist.
Damit ist sicher keine GA oder ein Führerschein gemeint aber könnte damit ein Laufbahnlehrgang gemeint sein oder ein Fachlehrgang für den Dienstposten oder eine Fachschulausbildung wie zB beim OffzMilFD.

Weiterhin stellt sich mir da wie Frage wie man Berufsoffizier ohne Fachausbildung werden kann. Ohne Studium ist ja klar aber ohne Laufbahnlehrgänge kann ic mir das nicht vorstellen.
Daraus schließe ich das mit Fachausbildung keine Laufbahnlehrgänge gemeint sind.
Wenn aber damit nur die Fachschulausbildung gemeint ist die der MilFD Offizier macht dann wäre der Absatz 5 ja nur auf den Truppendienstoffizier anzuwenden.

Ich find das schon alles etwas kompliziert weil auch etwas schwammig.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: LwPersFw am 02. September 2017, 16:54:56
Zitat von: Rollo83 am 02. September 2017, 15:45:23

Wo kann ich denn jetzt in der ganzen Geschichte noch den Absatz 5 unterbringen.


Der Absatz ist doch mal klar formuliert:

der Berufsoffizier
der keine Ausbildung gem. Absatz 3 absolviert hat
kann erst nach 6 Jahren Dienstzeit
in einem Offiziersdienstgrad
die Entlassung beantragen


Was eine Fachausbildung ist... ich habe die Vorschrift genannt, die dies regelt. Einfach mal lesen.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Artilleristin am 04. September 2017, 20:18:52
Beim Durchstöbern des Forums bin ich auf dieses Thema aufmerksam geworden und möchte Bezug nehmen auf das Ausgangsstatement des Fragestellers und den § 46 (3).

Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren.

Ich konstruiere etwas; angenommen ein Truppenoffizier hat an einer UniBw in der Regelstudienzeit Bachelor/Master 4 Jahre (09/2010-09/2014) studiert. Dieser Offizier ist mittlerweile BS. Lese ich das Soldatengesetz richtig, wonach das Ende der "Fachausbildung/Studium" den Anfang der sodann beginnenden Mindestdienstzeit von 10 Jahren markiert und er frühestens zu 09/2024 entlassen werden könnte ("längstens nach zehn Jahren")? Vorausgesetzt natürlich, eine an das Studium anschließende Offizierausbildung  gilt nicht ebenfalls als Fachausbildung. Danach müsste der Offizier im Status BS zwei Jahre länger dienen, als wenn er im Status SaZ(13) verblieben wäre (eingestellt: 07/2009, DZE eines vergleichbaren SaZ entsprechend 2022).

Habe ich hier einen Denkfehler gemacht? Ich möchte nicht einmal von Ungerechtigkeit sprechen, aber doch wirkt diese vermeintliche "Schlechterstellung" des Berufssoldaten auf den ersten Blick unrund. Schließlich hat er zu diesem Zeitpunkt effektiv noch keine Vorteile gegenüber dem SaZ realisieren können.

Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: CIRK am 04. September 2017, 20:30:17
Zitat von: Artilleristin am 04. September 2017, 20:18:52...Habe ich hier einen Denkfehler gemacht?.

Nein, so sind die Regeln.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 05. September 2017, 06:40:24
Denkfehler - der BS hat grosse Vorteile zugesagt bekommen.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Artilleristin am 06. September 2017, 22:35:22
Zitat von: F_K am 05. September 2017, 06:40:24
Denkfehler - der BS hat grosse Vorteile zugesagt bekommen.

Ich weiß natürlich, worauf Sie hinaus möchten. Und vorauseilend sagte ich ja bereits, dass es sich dabei zunächst um ein Versprechen auf die Zukunft handelt, Umstände die er erst noch realisieren müsste, die ihm im Hier und Jetzt gegenüber dem SaZ nichts nützen. Und im gleichen Zeitraum nimmt sich ihre "Arbeitskraft" ja nichts. Aber das ist nur eine Lesart, so wie die Ihre eine andere -Bundeswehrfreundliche- ist. Der objektive Betrachter (Rechtsprecher?) würde vielleicht wieder ganz anders interpretieren.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: CIRK am 06. September 2017, 22:49:47
Zitat von: Artilleristin am 06. September 2017, 22:35:22... Der objektive Betrachter (Rechtsprecher?) würde vielleicht wieder ganz anders interpretieren.

Ohne dass ich es mit Gewissheit zu sagen vermag, behaupte ich trotzdem, dass dieses Thema bereits richterlich geklärt wurde. Mit Annahme des Status BS (der ja von dem Soldaten selbst beantragt wurde) ändern sich nun mal die Regeln. Da hilft es auch nicht zu sagen, dass die Sache im Status SaZ anders ausgesehen hätte, der BS ist nunmal kein SaZ mehr.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 07. September 2017, 04:54:52
Und es ist ja auch ein Antragsdelikt. Sowohl der Antrag zum als auch der Antrag der Kündigung. Es ist also anzunehmen, dass der derjenige sich bei beiden Antragen bewusst ist, was es bedeutet und mit sich bringt.
Ich will auch gar nicht davon anfangen, dass der Dienstherr ja mit einer anderen längeren Dienstzeit gerechnet und geplant hat und nunmehr einseitig das Versprechen zurückgezogen wird. Also beide Seite haben dabei schon Nachteile. Denn de facto verliere ich so eine sichere DP-Besetzung, schaffe Vakanzen und muss denjenigen erst (mglw. langwierig) regenerieren.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: apollo13 am 07. September 2017, 18:27:24
Verständnisfrage. OFw, 5 Jahre dabei, DP-Ausbildung nicht abgeschlossen. Status BS, wie ist das denn möglich?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 07. September 2017, 19:05:29
Mit einem höheren Dienstgrad hat man ja recht schnell die Zeit, 2 BU zu haben. Und wieso DP-Ausbildung nicht abgeschlossen?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Andi am 07. September 2017, 22:58:06
Fachdienst, Fortbildungsstufe A noch nicht absolviert.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 08. September 2017, 05:27:56
Wenn er als Fw einsteigt macht er doch keine Fortbildungsstufe A. Er kommt doch mit einer "Meister"-Ausbildung.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Rollo83 am 08. September 2017, 07:02:31
DP-Ausbildung wäre für mich hier eher verschiedene Fachlehrgänge. Wenn ich das mal auf das Beispiel Inst beziehe wäre das als Feldwebel der SysTec 1 + 2.
Wie man diese allerdings nach 5 Jahren nicht abgeschlossen haben kann wäre fraglich und zudem wie kann ich einen Feldwebel auf dem Dienstposten beurteilen wenn dieser gar nicht die fachlichen Lehrgänge dazu hat.

Kann die Fortbildungsstufe A nicht bei der Luftwaffe zB in der Dienstzeit nach hinten geschobene werden? Beim Heer ist diese ja zwingende Voraussetzung um zB. den SysTec2 zu besuchen aber ich meine mich erinnern zu können das dies bei der Luftwaffe nicht so ist.

Trennung--

Jetzt wo ich wieder im Dienst bin hab ich mich mal mit der A-1420/3 beschäftigt. Dort wird ja der Begriff Fachausbildung erläutert. Die Definition finde ich wirklich vernünftig und wenn ich alle Punkte dort abarbeite komme ich zu dem Entschluss das sehr wohl auch ein Führerschein CE oder Systemlehrgänge usw. als Fachausbildung herangezogen werden wo hingegen die GA oder der Feldwebellehrgang zumindest für mich Ausbildungen des allgemeinen Truppendienstes sind.

Dafür erst mal Danke LwPersFw denn diese Regelung war mir bis dato unbekannt.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 08. September 2017, 07:58:13
ZitatWie man diese allerdings nach 5 Jahren nicht abgeschlossen haben kann wäre fraglich und zudem wie kann ich einen Feldwebel auf dem Dienstposten beurteilen wenn dieser gar nicht die fachlichen Lehrgänge dazu hat.
Muss er ja ggf. nicht. Gerade bei ZSan sind zivilberufliche Qualifikationen 1:1 nutzbar ohne eine weitere milfach. Ausbildung.

ZitatKann die Fortbildungsstufe A nicht bei der Luftwaffe zB in der Dienstzeit nach hinten geschobene werden?
Hast du meinen Beitrag vorher nicht gelesen?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Rollo83 am 08. September 2017, 08:08:36
Doch Ralf deinen Beitrag hab ich natürlich gelesen gerade weil dieser Beitrag ja quasi auch auf mich zu trifft.
Trotzdem wollte ich nochmals nachfragen ob es bei der Lw nicht dieses Modell gibt die Fortbildungsstufe A ans Ende der Dienstzeit zu schieben?

Beim ZSan kenn ich mich leider überhaupt nicht aus, dort wird alles ja doch etwas anders gehandhabt hab ich so manchmal das Gefühl.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 08. September 2017, 08:43:42
Soweit ich weiß gibt es dieses bei der Lw nicht (und sollte es eigentlich nach der Definition auch nicht geben können). Es wird ja argumentiert, dass dieses für die Wahrnehmung auf DP gebraucht wird. Ist es nicht zwingend, kann man sich ja befreien lassen, dann besteht auch keine Notwendigkeit das am Ende zu machen.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: NSkySa am 13. Juli 2018, 21:04:18
Guten Abend,
Ich habe das genannte Thema ,,Kündigung als Berufssoldat" mit großem Interesse verfolgt.
Nun würde ich gern wissen:
Was für Folgen hat es für einen Berufssoldaten (Feldjäger, Feuerwehr-Brandschutz) wenn er einfach eine Ernennungsurkunde zum Beamten an nimmt? Ist dann sein Dienstverhältnis bei der BW hinfällig?
Das SG Paragraph 46 spricht da ja immer in der Zukunftsform(wenn der BS ernannt wird dann ist er gemäß ...... zu entlassen.
Bezüglich der Versorgunsansprüche wäre es ja dann eine ,,Feindliche Übernahme" wobei der neue Dienstherr die gesamten Versorgungsansprüche übernehmen müsste. Sehe ich dass richtig?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich danke euch jetzt schon.
Mfg NSkySa
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 13. Juli 2018, 21:12:30
Er kriegt nicht "einfach" eine Ernennungsurkunde. Diese wird nur im Einvernehmen  mit dem abgebenden Ressort ausgestellt. Liegt dieses nicht vor, keine Urkunde,
Wo kämen wir da hin wenn wenn jede Behörde einfach in andere Ressorts reinfunkt?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: NSkySa am 13. Juli 2018, 21:46:25
Der Wechsel von Landesbeamten von einem zu einem anderen Bundesland funktioniert nach den zwei Varianten:
Beide Behörden sind sich einig somit Wechselt der Beamte den Dienstherren

Oder

Der abgebende Dienstherr stimmt nicht zu, somit bekommt der Beamte eine neue Urkunde und ist beim neuen Dienstherren angekommen ( somit hat der neue Dienstherr reingefunkt)

Deshalb auch meine Frage.
Da ja das SG immer in der Zukunftsform redet ,,wenn der BS zum Beamten ernannt wird"
Jetzt frage ich mich halt, wenn der BS eine Ernennungsurkunde bekommt und Diese an nimmt, ist dass rechtlich machbar oder nicht gültig ?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 13. Juli 2018, 22:29:43
@ N:

Wie soll der Beamten zwei Herren dienen?

Ggf. wird es dann als Entlassung gewertet - und der Pensionsanspruch ist weg ...
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 14. Juli 2018, 06:01:44
Zitat von: NSkySa am 13. Juli 2018, 21:46:25
Jetzt frage ich mich halt, wenn der BS eine Ernennungsurkunde bekommt und Diese an nimmt, ist dass rechtlich machbar oder nicht gültig ?
Das hatte ich ja beantwortet:
ZitatEr kriegt nicht "einfach" eine Ernennungsurkunde. Diese wird nur im Einvernehmen  mit dem abgebenden Ressort ausgestellt. Liegt dieses nicht vor, keine Urkunde,
Da finden also vorher Absprachen statt. Und selbst wenn nicht, ist das alles nicht ganz so einfach, da es ja auch gesetzliche Mindestdienstzeiten für BS gibt. Anschließend kann ein BS ja jederzeit kündigen. Also welchen Unterschied würde es machen ob er dann Kraft Gesetzes als entlassen gilt oder selbst kündigt. Das greift das Gesetz ja deswegen auf.
Man muss auch den §46 komplett lesen (insbesondere Absatz 3a). Hab das mal rausgesucht, hier hatte LwPersFw mal was dazu geschrieben: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61182.msg631694.html#msg631694
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: TheBear am 14. Juli 2018, 15:52:01
Ich habe auch noch einige Fragen dazu:
Der Dienstherrenwechsel zählt ja wie eine Entlassung auf eigenen Antrag (§46 3a). Wie ist die Ausbildung eines OffzmilFD an der FSBwIT gemaß §46 3 zu bewerten? Zählt dies erneut als militärische Fachausbildung und blockiert die nächsten 6 Jahre eine Entlassung?
Wie ist der Satz "längstens nach zehn Jahren" zu verstehen?
Beginnt nach jeder weiteren Fachausbildung dieser Zeitraum erneut oder ist ein Soldat nach grundsätzlich 10-Jähriger Dienstzeit fähig die Entlassung zu erhalten?

Danke
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 14. Juli 2018, 16:54:52
Das ist auch eine militärische Fachausbildung incl. der anschl. Ausbildung zur Ausbildungshöhe 2.
Längstens 10 Jahre heißt, dass man bei entsprechender Länge der Ausbildung maximal erst 10 Jahre nach seiner Fachausbildung raus kann.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: NSkySa am 17. Juli 2018, 18:42:39
Servus,
Ich habe noch eine Frage zu Paragraph 46 Absatz 5:

(5) Der Berufsoffizier kann auch dann, wenn er weder ein Studium noch eine Fachausbildung erhalten hat, seine Entlassung erst nach Ende des sechsten Dienstjahres als Offizier verlangen.

Gibt es da aus der Praxis Erfahrung von euch wie der Absatz angewendet wird?
Ich lese hier dass der Berufsoffizier ohne Studium und Fachausbildung erst nachdem 6. Dienstjahr entlassen werden kann.

Ich hatte heute einen Rechtsberater/Anwalt vom DBwV am Telefon. Seiner Meinung nach gilt es für alle BO.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 17. Juli 2018, 19:16:23
6 Jahre als Offizier - also ggf. noch vor der Hptm Beförderung - wo ist das Problem?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 17. Juli 2018, 19:27:46
ZitatGibt es da aus der Praxis Erfahrung von euch wie der Absatz angewendet wird?
Der Absatz ist doch so klar geschrieben, dass es da keinen interpretationsspielraum a la "Praxis" bietet.

ZitatIch lese hier dass der Berufsoffizier ohne Studium und Fachausbildung erst nachdem 6. Dienstjahr entlassen werden kann.
Nö, 6 Offizierdienstjahre.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: KlausP am 17. Juli 2018, 19:31:17
Zitat... Ich lese hier dass der Berufsoffizier ohne Studium und Fachausbildung erst nachdem 6. Dienstjahr entlassen werden kann. ...

Nein, das steht dort eben nicht so. Da steht:

Zitat... 5) Der Berufsoffizier kann auch dann, wenn er weder ein Studium noch eine Fachausbildung erhalten hat, seine Entlassung erst nach Ende des sechsten Dienstjahres als Offizier verlangen ...
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: NSkySa am 17. Juli 2018, 19:41:04
Ich sehe schon meinen Fehler.
Ich habe mich falsch ausgedrückt ich meine natürlich nachdem 6. Offiziersienstjahr.
Mich interessiert etwas anderes.
Kann jemand von euch sagen wie es in der Praxis läuft ?
Nach meiner Ansicht oder nach der vom Rechtsberater?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: KlausP am 17. Juli 2018, 19:51:32
Das gilt nur für BO ohne Studium/Fachausbildung. Für die gilt eben § 46(3) SG.

Zitat... (3) Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren. In einer Rechtsverordnung kann für bestimmte Verwendungen wegen der Höhe der mit dem Studium oder der Fachausbildung verbundenen Kosten oder auf Grund sonstiger studien- oder ausbildungsbedingter Besonderheiten eine längere als die dreifache Dauer bestimmt werden; die in Satz 1 genannte Höchstdauer darf nicht überschritten werden. ...
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. Juli 2018, 21:53:22
Es wird auf dem Dienstweg die Entlassung verlangt ("gekündigt"), es wird ein Eingangsbescheid erstellt, es wird geprüft ob die Voraussetzungen vorliegen (hier sechs Dienstjahre als Offizier) und dann dienstlich bekanntgegeben (mitgeteilt) wie entschieden wurde: Voraussetzungen liegen nicht vor oder die Entlassung zum XY wird bestätigt.

Was soll jetzt der Rechtsberater noch tun?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: NSkySa am 17. Juli 2018, 22:45:36
Zitat von: FoxtrotUniform am 17. Juli 2018, 21:53:22
Es wird auf dem Dienstweg die Entlassung verlangt ("gekündigt"), es wird ein Eingangsbescheid erstellt, es wird geprüft ob die Voraussetzungen vorliegen (hier sechs Dienstjahre als Offizier) und dann dienstlich bekanntgegeben (mitgeteilt) wie entschieden wurde: Voraussetzungen liegen nicht vor oder die Entlassung zum XY wird bestätigt.

Was soll jetzt der Rechtsberater noch tun?

Anscheinend gibt es verschiedene Ansicht wie Absatz 5 angewendet werden soll. Siehe Antwort der Rechtsberatung. Deshalb auch die Frage ob jemand aus eigene Erfahrung darüber berichten kann.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: ulli76 am 17. Juli 2018, 23:24:39
Hängt es irgendwie am Textverständnis? Da steht doch extra bei "weder ein Studium noch eine Fachausbildung"
Und in dem anderen Absatz steht genau drin wie das mit denen MIT Studium und Fachausbildung ist.

Hat der Anwalt (übrigens- das ist KEIN Rechtsberater, nicht dass hier die Begriffe verwürfelt werden) das irgendwie begründet?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. Juli 2018, 23:42:15
Achso, mit Rechtsberater war der Anwalt des DBwV gemeint.

Absatz 5 gilt für alle BO, Absatz 3 verschärft diesen - bei BO - noch bezüglich Fachausbildungsdauer, für alle übrigen BS gilt dieser ohnehin. Das Praxisbeispiel habe ich doch geschildert, wo hängt es denn?

1. Alle BS nach 46(3):

Frühster Termin = Fachausbildungsende + 3 x Fachausbildungsdauer ODER Sonderregelung ABER maximal 10 Jahre.

2. Nur BO nach 46(5) in Verbindung mit 46(3):

Frühster Termin = Regelung nach 1. (Alle BS), ABER Frühster Termin >= Ernennung zum Offizier + 6 Jahre.

Sonderfälle - zum Beispiel 46(6) - mal außen vor.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Manuel19 am 03. Mai 2020, 16:19:53
Guten Tag zusammen,

Ich wende mich an euch, da ich momentan meine Möglichkeiten zum oben genannten Thema prüfe.
Ich möchte allerdings meinen DV noch nicht verrückt machen, da ich mir noch nicht abschließend sicher bin.
Ich bin HptFw in einem Kampfverband. Seit 3 Jahren BS und habe in meiner Dienstzeit keine Fachausbildungen genossen die mir im zivilen von Nutzen wären.
Es gibt Gründe, die mich dran zweifeln lassen meinen Dienst mit der Einstellung und Motivation weiterhin zu versehen, wie ich es bisher getan habe.
Ich möchte dementsprechend gerne wissen, wie realistisch es ist, meine Entlassung aus dem Dienst zu verlangen?
Kann dem auch nicht stattgegeben werden?
Was muß vorausgesetzt sein um eventuell einen Statuswechsel zum SaZ zu beantragen? Kennt zufällig jemand einen Fall wo das überhaupt funktioniert hat?
Danke und Gruß
Manuel
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: BSG1966 am 03. Mai 2020, 16:52:07
Wozu brauchen Sie im Zivilien nutzbare Fachausbildungen wenn Sie doch als BS einfach den Rest Ihres Lebens UmP (oder ggf Offz MilFD) im Kampfverband bleiben bis Sie irgendwann pensioniert werden und dann den Rest Ihres Lebens von Beruf Pensionär sein können?
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Tommie am 03. Mai 2020, 17:01:36
Vielleicht lesen Sie sich mal den § 46, Absatz 3, des Soldatengesetzes durch ;) ! Und dann können Sie einen Antrag gemäß diesem Paragrafen verfassen und bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten abgeben! Je nachdem, wie lange Sie schon Soldat sind, wird man dann mit entsprechenden Vorschlägen auf Sie zu kommen (müssen)!
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Al Terego am 03. Mai 2020, 17:02:53
Zitat von: BSG1966 am 03. Mai 2020, 16:52:07
Wozu brauchen Sie im Zivilien nutzbare Fachausbildungen wenn Sie doch als BS einfach den Rest Ihres Lebens UmP (oder ggf Offz MilFD) im Kampfverband bleiben bis Sie irgendwann pensioniert werden und dann den Rest Ihres Lebens von Beruf Pensionär sein können?

Was er sicher damit meint, ist die Vorgabe, dass beim Vorliegen der entsprechenden Ausbildung, ein BS nach Abschluss der Ausbildung erst nach der dreifachen Dienstzeit, die die Ausbildung dauerte, seine Entlassung verlangen kann.

Da es in diesem Fall so eine Ausbildung scheinbar nicht gab, kann der TE im Prinzip jederzeit seine Entlassung verlangen. Die genauen Fristen und Zeiten sind natürlich nur im konkreten Fall und bei einem entsprechenden Antrag zu benennen.

Du wirst also nicht darum herum kommen bei Deinem Chef "Butter-bei-die Fische" zu geben.

Fälle hab ich in dieser Art schon einige erlebt.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 03. Mai 2020, 17:22:25
Der BS kann seine Entlassung beantragen, dieser ist statt zu geben.

Aber: keine Pension, keine Übergangsgebührnisse, kein BFD - nur Nachversicherung Rente.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 03. Mai 2020, 17:27:47
Zitat von: F_K am 03. Mai 2020, 17:22:25
nur Nachversicherung Rente.
Oder Altersgld beantragen.

Eine Wandlung zum SaZ kann erfolgen, wenn man noch nicht 25 Jahre dabei ist und ein dienstl. Interesse daran besteht.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 03. Mai 2020, 18:28:24
@ Ralf:

Der Kamerad scheint ja noch eher jünger zu sein, ich mag mich da aber täuschen.

Vermutlich wird aber eher kein dienstliches Interesse gegeben sein - oder wie ist Deine Einschätzung?

Genaue Angaben macht der eigene PersFhr nach Antrag.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 03. Mai 2020, 18:56:39
Da kann man vorher keine Prognose abgeben, da es auf den Bedarf in dem Werdegang ankommt.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Nouqie91 am 04. Mai 2020, 12:28:53
Zitat von: F_K am 03. Mai 2020, 17:22:25
Der BS kann seine Entlassung beantragen, dieser ist statt zu geben.

Aber: keine Pension, keine Übergangsgebührnisse, kein BFD - nur Nachversicherung Rente.

Nur mal so aus Interesse. Viele ehemalige SaZ aus meiner Grundausbildung sind vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden. Soweit ich das am Rande mitbekommen habe, nicht komplikationslos. Vorausgesetzt, man erfüllt prinzipiell die Voraussetzungen um BS zu werden, spielt aber gleichzeitig mit dem Gedanken nicht die volle Dauer der Verpflichtung als SaZ bei der Bundeswehr zu bleiben, ist es möglich BS zu werden und dann umgehend die Entlassung zu beantragen?

Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: Ralf am 04. Mai 2020, 12:52:33
SG § 46 (3)
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: F_K am 04. Mai 2020, 13:08:06
Anmerkung:

Wer Verpflichtungen eingeht, hat diese grundsätzlich zu erfüllen,  andernfalls gibt es "Komplikationen " - ist wiohl so gewollt.
Nur weil man Voraussetzungen erfüllt, wird man noch kein BS. Die üblichen Zeitstrecken sind so, dass der Plan "BS um rauszukommen" wenig durchdacht zu sein scheint.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: BSG1966 am 04. Mai 2020, 14:57:35
Zumal "BS werden" nicht gaaaaanz so einfach ist. Aber ja, grundsätzlich kann ein SaZ mit 10 Jahren bis zum DZE mit Empfang der BS-Urkunde von heute auf morgen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis beantragen und wenn es keine Fachausbildung oder Studium gibt, die man "absitzen" muss, kann er dann raus. Auch wenn er als SaZ noch 10J gehabt hätte.
Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: FoxtrotUniform am 04. Mai 2020, 21:05:03
Zu der Frage, ob man jemanden kennt: Ja, ich kenne ein paar Generalstabsoffiziere sowie OffzMilFD (jetzt bei Airbus bzw. BWI) sowie einen Uffz m.P. der SOF (jetzt bei einem Sicherheitsunternehmen), die problemlos kündigen konnten und nahtlos in Festanstellung in die Wirtschaft gewechselt sind.

Ich denke der Schritt muss sorgsam kalkuliert und durchdacht seien. Mit Plan A und B; Einen Schritt zurück gibt es höchst wahrscheinlich nicht. Je nach Dienstzeit würde ich hinsichtlich der fehlenden Berufsausbildung eher die Rückstufung zum SaZ anstreben (wenn nicht gerade Angehöriger der spezialisierten Kräfte), um dies nachzuholen.
Egal was die Anderen sagen oder denken, man lebt nur einmal, nur keine voreiligen Schnellschüsse.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Titel: Antw:Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)
Beitrag von: LwPersFw am 05. Mai 2020, 09:30:10
Zitat von: Manuel19 am 03. Mai 2020, 16:19:53
Guten Tag zusammen,

Ich wende mich an euch, da ich momentan meine Möglichkeiten zum oben genannten Thema prüfe.
Ich möchte allerdings meinen DV noch nicht verrückt machen, da ich mir noch nicht abschließend sicher bin.
Ich bin HptFw in einem Kampfverband. Seit 3 Jahren BS und habe in meiner Dienstzeit keine Fachausbildungen genossen die mir im zivilen von Nutzen wären.
Es gibt Gründe, die mich dran zweifeln lassen meinen Dienst mit der Einstellung und Motivation weiterhin zu versehen, wie ich es bisher getan habe.
Ich möchte dementsprechend gerne wissen, wie realistisch es ist, meine Entlassung aus dem Dienst zu verlangen?
Kann dem auch nicht stattgegeben werden?
Was muß vorausgesetzt sein um eventuell einen Statuswechsel zum SaZ zu beantragen? Kennt zufällig jemand einen Fall wo das überhaupt funktioniert hat?
Danke und Gruß
Manuel

Ich habe die Frage von @Manuel19 mit dem alten Thema zusammengefasst.