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Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)

Begonnen von Lukas1989, 30. August 2017, 17:25:29

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Ralf

ZitatWie man diese allerdings nach 5 Jahren nicht abgeschlossen haben kann wäre fraglich und zudem wie kann ich einen Feldwebel auf dem Dienstposten beurteilen wenn dieser gar nicht die fachlichen Lehrgänge dazu hat.
Muss er ja ggf. nicht. Gerade bei ZSan sind zivilberufliche Qualifikationen 1:1 nutzbar ohne eine weitere milfach. Ausbildung.

ZitatKann die Fortbildungsstufe A nicht bei der Luftwaffe zB in der Dienstzeit nach hinten geschobene werden?
Hast du meinen Beitrag vorher nicht gelesen?
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Rollo83

Doch Ralf deinen Beitrag hab ich natürlich gelesen gerade weil dieser Beitrag ja quasi auch auf mich zu trifft.
Trotzdem wollte ich nochmals nachfragen ob es bei der Lw nicht dieses Modell gibt die Fortbildungsstufe A ans Ende der Dienstzeit zu schieben?

Beim ZSan kenn ich mich leider überhaupt nicht aus, dort wird alles ja doch etwas anders gehandhabt hab ich so manchmal das Gefühl.

Ralf

Soweit ich weiß gibt es dieses bei der Lw nicht (und sollte es eigentlich nach der Definition auch nicht geben können). Es wird ja argumentiert, dass dieses für die Wahrnehmung auf DP gebraucht wird. Ist es nicht zwingend, kann man sich ja befreien lassen, dann besteht auch keine Notwendigkeit das am Ende zu machen.
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NSkySa

Guten Abend,
Ich habe das genannte Thema ,,Kündigung als Berufssoldat" mit großem Interesse verfolgt.
Nun würde ich gern wissen:
Was für Folgen hat es für einen Berufssoldaten (Feldjäger, Feuerwehr-Brandschutz) wenn er einfach eine Ernennungsurkunde zum Beamten an nimmt? Ist dann sein Dienstverhältnis bei der BW hinfällig?
Das SG Paragraph 46 spricht da ja immer in der Zukunftsform(wenn der BS ernannt wird dann ist er gemäß ...... zu entlassen.
Bezüglich der Versorgunsansprüche wäre es ja dann eine ,,Feindliche Übernahme" wobei der neue Dienstherr die gesamten Versorgungsansprüche übernehmen müsste. Sehe ich dass richtig?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich danke euch jetzt schon.
Mfg NSkySa

Ralf

Er kriegt nicht "einfach" eine Ernennungsurkunde. Diese wird nur im Einvernehmen  mit dem abgebenden Ressort ausgestellt. Liegt dieses nicht vor, keine Urkunde,
Wo kämen wir da hin wenn wenn jede Behörde einfach in andere Ressorts reinfunkt?
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NSkySa

Der Wechsel von Landesbeamten von einem zu einem anderen Bundesland funktioniert nach den zwei Varianten:
Beide Behörden sind sich einig somit Wechselt der Beamte den Dienstherren

Oder

Der abgebende Dienstherr stimmt nicht zu, somit bekommt der Beamte eine neue Urkunde und ist beim neuen Dienstherren angekommen ( somit hat der neue Dienstherr reingefunkt)

Deshalb auch meine Frage.
Da ja das SG immer in der Zukunftsform redet ,,wenn der BS zum Beamten ernannt wird"
Jetzt frage ich mich halt, wenn der BS eine Ernennungsurkunde bekommt und Diese an nimmt, ist dass rechtlich machbar oder nicht gültig ?

F_K

@ N:

Wie soll der Beamten zwei Herren dienen?

Ggf. wird es dann als Entlassung gewertet - und der Pensionsanspruch ist weg ...

Ralf

#52
Zitat von: NSkySa am 13. Juli 2018, 21:46:25
Jetzt frage ich mich halt, wenn der BS eine Ernennungsurkunde bekommt und Diese an nimmt, ist dass rechtlich machbar oder nicht gültig ?
Das hatte ich ja beantwortet:
ZitatEr kriegt nicht "einfach" eine Ernennungsurkunde. Diese wird nur im Einvernehmen  mit dem abgebenden Ressort ausgestellt. Liegt dieses nicht vor, keine Urkunde,
Da finden also vorher Absprachen statt. Und selbst wenn nicht, ist das alles nicht ganz so einfach, da es ja auch gesetzliche Mindestdienstzeiten für BS gibt. Anschließend kann ein BS ja jederzeit kündigen. Also welchen Unterschied würde es machen ob er dann Kraft Gesetzes als entlassen gilt oder selbst kündigt. Das greift das Gesetz ja deswegen auf.
Man muss auch den §46 komplett lesen (insbesondere Absatz 3a). Hab das mal rausgesucht, hier hatte LwPersFw mal was dazu geschrieben: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61182.msg631694.html#msg631694
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TheBear

Ich habe auch noch einige Fragen dazu:
Der Dienstherrenwechsel zählt ja wie eine Entlassung auf eigenen Antrag (§46 3a). Wie ist die Ausbildung eines OffzmilFD an der FSBwIT gemaß §46 3 zu bewerten? Zählt dies erneut als militärische Fachausbildung und blockiert die nächsten 6 Jahre eine Entlassung?
Wie ist der Satz "längstens nach zehn Jahren" zu verstehen?
Beginnt nach jeder weiteren Fachausbildung dieser Zeitraum erneut oder ist ein Soldat nach grundsätzlich 10-Jähriger Dienstzeit fähig die Entlassung zu erhalten?

Danke

Ralf

Das ist auch eine militärische Fachausbildung incl. der anschl. Ausbildung zur Ausbildungshöhe 2.
Längstens 10 Jahre heißt, dass man bei entsprechender Länge der Ausbildung maximal erst 10 Jahre nach seiner Fachausbildung raus kann.
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NSkySa

Servus,
Ich habe noch eine Frage zu Paragraph 46 Absatz 5:

(5) Der Berufsoffizier kann auch dann, wenn er weder ein Studium noch eine Fachausbildung erhalten hat, seine Entlassung erst nach Ende des sechsten Dienstjahres als Offizier verlangen.

Gibt es da aus der Praxis Erfahrung von euch wie der Absatz angewendet wird?
Ich lese hier dass der Berufsoffizier ohne Studium und Fachausbildung erst nachdem 6. Dienstjahr entlassen werden kann.

Ich hatte heute einen Rechtsberater/Anwalt vom DBwV am Telefon. Seiner Meinung nach gilt es für alle BO.

F_K

6 Jahre als Offizier - also ggf. noch vor der Hptm Beförderung - wo ist das Problem?

Ralf

ZitatGibt es da aus der Praxis Erfahrung von euch wie der Absatz angewendet wird?
Der Absatz ist doch so klar geschrieben, dass es da keinen interpretationsspielraum a la "Praxis" bietet.

ZitatIch lese hier dass der Berufsoffizier ohne Studium und Fachausbildung erst nachdem 6. Dienstjahr entlassen werden kann.
Nö, 6 Offizierdienstjahre.
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KlausP

Zitat... Ich lese hier dass der Berufsoffizier ohne Studium und Fachausbildung erst nachdem 6. Dienstjahr entlassen werden kann. ...

Nein, das steht dort eben nicht so. Da steht:

Zitat... 5) Der Berufsoffizier kann auch dann, wenn er weder ein Studium noch eine Fachausbildung erhalten hat, seine Entlassung erst nach Ende des sechsten Dienstjahres als Offizier verlangen ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

NSkySa

Ich sehe schon meinen Fehler.
Ich habe mich falsch ausgedrückt ich meine natürlich nachdem 6. Offiziersienstjahr.
Mich interessiert etwas anderes.
Kann jemand von euch sagen wie es in der Praxis läuft ?
Nach meiner Ansicht oder nach der vom Rechtsberater?

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