Hallo und guten Abend,
ich wurde leider weder im Intranet, noch Internet fündig.
Den Weg des OffzMilFD kann ich ja als UmP einschlagen, bzw. den Antrag stellen / vorgeschlagen werden.
Kann ich mich aber auch als Truppendiener aus der Truppe bewerben? Gibt es dort eine Altersgrenze?
Ich bekam in meiner Einheit nur die Antwort: "Dieser Weg und diese Laufbahn ist für einen Berufssoldaten und schon gar nicht für einen Hauptfeldwebel vorgesehen".
Mit einer "normalen" Potenzialfeststellung BS/MilFD und der Offiziereignung kann ich dort sicherlich nicht punkten?!? Bzw. Die PF ist nicht aussagekräftig?
Ist diesen Weg vielleicht schon jemand hier gegangen und hat diesbezüglich Erfahrungen?
Vielen Dank für die Antworten und ein frohes Fest morgen :-)
Ohne genaue Informationen zu haben, ist es nach § 29 SLV prinzipiell möglich:
ZitatVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes
(1) Unteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben.
(2) Nach der Zulassung führen Feldwebel den Dienstgrad Fähnrich und Hauptfeldwebel den Dienstgrad Oberfähnrich. Ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Offizieranwärterin)", ,,(Offizieranwärter)" oder ,,(OA)" führen im Schriftverkehr
1. Oberfeldwebel bis zu ihrer Beförderung zum Oberfähnrich,
2. Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel bis zu ihrer Beförderung zum Offizier.
(3) § 24 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit je nach dem erreichten Dienstgrad bis zu zwei Jahre der bisherigen Dienstzeit als Soldatin oder Soldat angerechnet werden können. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zum Offizier werden Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel zu Leutnanten ernannt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__29.html
Unter 30 sowieso und/oder ansonsten wie KlausP schon schrieb ist der §29 SLV die entsprechende Möglichkeit.
Über 30:-)
§29 SLV wäre dann ein Antrag über S1 und man wird nach Köln "eingeladen" und misst sich mit Mitbewerbern und bekommt ein entsprechendes Ergebnis?
Oder ist es mit dem MilFD - Test und Ablauf nicht zu vergleichen?
Du musst den entsprechenden Auswahllehrgang absolvieren.
Zitat(1) Unteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben.
Lass dich mal von deinem S1 beraten, was das bedeutet...ACFüKrBw, MAL, BS...
Hallo,
ich bin selber Bewerber für den §29 SLV. Leider ist dieser selbst beim S1-Personal kaum bekannt. Für das laufende Verfahren bist Du zu spät dran, es gab einen Bewerbungsschluß, dieser war zum 30.09?.17. Der diesjährige Bewerbungsschluß sollte ähnlich liegen, veröffentlicht ist dieser allerdings nur in den Hinweisen für den Bearbeiter. Das Verfahren dauert sehr lange und ist dadurch sehr unbefriedigend. Ich habe meinen Antrag im November 2016! gestellt und habe bisher das Prüfverfahren an dem Assessmentcenter für Führungskräfte (ehemals OPZ) durchlaufen.
Weiterhin findet 1x im Jahr ein Auswahllehrgang statt, je nach UTB getrennt. Danach trifft sich eine Auswahlkommission, die aus der Laufbahnbeurteilung, dem Ergebnis Köln und dem Auswahllehrgang TSK eine Eignungsreihenfolge bestimmt. Insgesamt werden nur 10 Bewerber genommen, 4x Heer, 4x Luftwaffe und 2x Marine.
Insgesamt kann man sagen, dass Du als bereits erfahrener Soldat keinerlei Vorteile gegenüber 17jährigen Abiturienten besitzt, selbst wenn die formalen Voraussetzungen wie Abitur ebenfalls gegeben sind. Insgesamt wieder ein trauriges Beispiel für Personalführung und Nachwuchsgewinnung in der Bundeswehr.
Der 29er ist ja nur für UmP gedacht. Einen 17 Jährigen Abiturienten wird man da als Konkurrent nicht vorfinden.
Diesen Zusammenhang habe ich auch nicht verstanden.
ZitatInsgesamt wieder ein trauriges Beispiel für Personalführung und Nachwuchsgewinnung in der Bundeswehr.
.. ich habe auch nichts verstanden.
Es gibt KEINEN Bewerbermangel (auch nicht an geeigneten Bewerbern) für Offz TrD - ein "UmP" hat dagegen den Nachteil, älter zu sein, damals seine Chance nicht genutzt zu haben UND eine Lücke zu "reissen".
Insoweit ist dies nur eine weitere Möglichkeit der Durchlässigkeit der Laufbahnen - und kein trauriges Beispiel.
Vor allem, weil der §29 SLV nicht für Personal vorgesehen ist, das eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife hat. Das macht den Beitrag von DasBe noch unverständlicher. Dieser § bietet insofern einem anderen Personenkreis die Möglichkeit, sich für die Laufbahn als OffzTrD zu bewerben. Und da mit Beförderung zum Lt auch die Ernennung zum Berufssoldat erfolgt, muss man da schon genau hinschauen.
Zitat von: F_K am 09. Januar 2018, 13:21:46
- und kein trauriges Beispiel.
Alles eine Frage der Perspektive :P
Für den leer ausgegangenen "alten Hasen" liegt es immer am System und nie an einem selbst und was man die zurückliegenden Jahre getan bzw. nicht getan hat...
Mit dem traurigen Beispiel ist wohl gemeint, dass ein "Ungedienter" nach dem 2 tägigen Test direkt zum Einplaner marschiert.
Aber das ist ja auch nicht Bestandteil der Frage hier.
Mich würde vielmehr interessieren, wie die Bewerbung abläuft!
Gibt es ein Formblatt wie bei MilFD?
Auch das muss der S1Offz wissen und wenn er es nicht weiß muss er sich selber informieren und weiter bilden. Das ist sein Job.
Der "Ungediente" hat, bevor er zum Einplaner kommt, ein Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen und sich im Bestenvergleich durchgesetzt.
Ansonsten, OnkelHeinrich, hast Du Abitur und / oder eine fachgebundene Hochschulreife?
Bewerbung: Formlosen Antrag an S1, der wickelt dass dann ab - ggf. unter Abgabe von Formblättern.
Fachabitur, aber das hat ja nichts mit der Bewerbung zu tun, oder?
Unqualifizierten Beitrag gelöscht.
Zitat von: OnkelHeinrich am 11. Januar 2018, 10:50:42
Fachabitur, aber das hat ja nichts mit der Bewerbung zu tun, oder?
Doch. Es gibt ja Bildungsvoraussetzungen.
@ OnkelHeinrich:
Nach meinem Verständnis können sich über §29 SLV nur UmP bewerben, die eben NICHT die sonstigen Voraussetzungen für eine Bewerbung als OffzTrD "mitbringen".
Wer Abitur oder fachgebundene Hochschulreife hat, sollte sich bis 30 entsprechend bewerben - danach ist "dieser Zug" abgefahren.
Das bedeutet also im Umkehrschluss: Die Bildungsvoraussetzung ist - Ich habe kein Abitur, bzw. kann mich nur mit einem Realschulabschluss bewerben??
Genau.
Und warum?
Weil die "Guten und Geeigneten", die mit unter 30 Jahren schon über die Bildungsvorausetzungen verfügt haben (also Abitur oder Fachhochschulreife) sich schon beworben haben und sich in der Bestenauslese durchgesetzt haben.
Beim §29 geht es darum, im Rahmen der Durchlässigkeit der Laufbahnen, GANZ WENIGEN UmP, den absoluten "Überfliegern", eine Möglichkeit des Abstieges zu ermöglichen.
Vielen Dank für diese Information!
Mehr wollte ich doch gar nicht wissen :-)
Zitat von: OnkelHeinrich am 11. Januar 2018, 12:02:38
Das bedeutet also im Umkehrschluss: Die Bildungsvoraussetzung ist - Ich habe kein Abitur, bzw. kann mich nur mit einem Realschulabschluss bewerben??
Das hat Ralf aber schon geschrieben:
Zitat von: Ralf am 09. Januar 2018, 13:24:06
Vor allem, weil der §29 SLV nicht für Personal vorgesehen ist, das eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife hat. Das macht den Beitrag von DasBe noch unverständlicher. ...
Ich bin Abiturient (allgemeine Hochschulreife Bayern 2004) war zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Februar 2017) nach § 29 SLV 32 Jahre alt, Berufssoldat und OFähnr (FD). Antrag ging durch, ich wurde nach Köln eingeladen und habe dort auch (sehr gut) bestanden. Warte nun auf eine Einladung zum MAL dieses Jahr, dies ist ja die nächste Schwelle -> begrenzte Anzahl an Lehrgangsplätzen
Was will ich damit sagen: auch mit Abitur kann man nach §29 eingeladen werden.
Horrido
Fabi
Dann sind Ralf`s Informationen entweder nicht korrekt, oder es hat sich etwas geändert?!? Wobei Februar 2017 (für die Bw) nicht sehr lange her ist.
Ich bin aber auch sehr froh, dass KlausP das mit seinem Beitrag noch einmal untermauern wollte.
Im entsprechenden §29SLV steht auch nichts von solchen Voraussetzungen / Ausschlusskriterien.
Ich will keinesfalls Ralfs Expertise in Frage stellen, sondern nur vortragen wie sich die Lage bei mir darstellte.
Das einfachste wird sein, wie schon mehrmals empfohlen: zum S1 gehen und informieren, oder einen formlosen Antrag beim DV abgeben.
Horrido
Fabi
Im §29 SLV stand das noch nie. Es stand in der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/49 und hier wurde es in der Tat mit der letzten Änderung rausgenommen.
Nunmehr ist nur noch ausgeschlossen:
ZitatVon einer Zulassung ist regelmäßig ausgeschlossen, wer an einem anderen Auswahlverfahren zu einer der Laufbahnen der Offiziere wegen mangelnder Eignung ohne Erfolg teilgenommen hat.
Der Passus mit der Schulbildung ist Geschichte.