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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: RalfHs. am 19. Februar 2018, 16:07:42

Titel: zurück zur Bundeswehr nach Dienstunfähigkeit?
Beitrag von: RalfHs. am 19. Februar 2018, 16:07:42
Hallo, ich wurde aus der Bundeswehr vor 4 Jahren entlassen aufgrund von Dienstunfähigkeit, welche auf psychischer Ebene war.
Mittlerweile ist alles wieder gut und das Problem ist nicht mehr vorhanden.



Besteht die Möglichkeit wieder bei der Bundeswehr zu arbeiten?
Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich machen können?


Titel: Antw:zurück zur Bundeswehr nach Dienstunfähigkeit?
Beitrag von: KlausP am 19. Februar 2018, 16:09:58
Sind Sie  mit "D4 - vorübergehend nicht dienstfähig" oder mit "D5 - nicht dienstfähig" entlassen worden?
Titel: Antw:zurück zur Bundeswehr nach Dienstunfähigkeit?
Beitrag von: Andi am 19. Februar 2018, 16:10:30
Na, dann kennst du doch den Weg: Musterung und weiterschauen.
Titel: Antw:zurück zur Bundeswehr nach Dienstunfähigkeit?
Beitrag von: Ralf am 19. Februar 2018, 16:14:03
Bitte nur mit einem Namen hier schreiben: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62534.msg643549.html#msg643549
Titel: Antw:zurück zur Bundeswehr nach Dienstunfähigkeit?
Beitrag von: RalfHs. am 19. Februar 2018, 16:14:38
Zitat von: KlausP am 19. Februar 2018, 16:09:58
Sind Sie  mit "D4 - vorübergehend nicht dienstfähig" oder mit "D5 - nicht dienstfähig" entlassen worden?

Ich glaube mit D5, müsste ich morgen prüfen!
Titel: Antw:zurück zur Bundeswehr nach Dienstunfähigkeit?
Beitrag von: F_K am 19. Februar 2018, 16:19:43
Nur als Anmerkung:

Psychische Gesundheit ist nur schwer nachzuweisen - in aller Regel verlangt die Bundeswehr nach erfolgreicher Behandlung (Arztbericht) eine "gesunde" Zeit von ein bis zwei Jahren.

Ist mal eine ENTLASSUNG wegen solcher Probleme erfolgt, ist praktisch eine Wiedereinstellung nahezu ausgeschlossen.
Titel: Antw:zurück zur Bundeswehr nach Dienstunfähigkeit?
Beitrag von: BSG1966 am 20. Februar 2018, 07:18:34
Selbst WENN formal eine psychische Gesundheit attestiert wird, würde ich jemanden mit Z.n. DU wegen Psych nicht wiedereinstellen, zumal ja die Gefahr erheblich ist, dass er im Dienst wieder psychische Probleme bekommt.

Wie auch immer, bewerben Sie sich - und halten Sie einen guten Plan B bereit. Oder noch besser - machen Sie den Plan B zum Plan A.