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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: DenisM am 22. Mai 2018, 14:43:09

Titel: Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: DenisM am 22. Mai 2018, 14:43:09
Hallo zusammen.

Ich habe mich im Anfang 2017 bei der Bundeswehr beworben und hatte Mitte 2017 die Eignungsfeststellung bei dem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr. Dieses habe ich erfolgreich absolviert und bekam die Eignung des Feldwebels. Mein Dienstantritt ist am 02.07.2018 (Den Vertrag bzw. die Aufforderung zum Dienstantritt habe ich bereits erhalten)

Ihm Rahmen der  Eignungsfeststellung, wurde ich der SÜ2 unterzogen. Als die Frage über strafrechtliche Vorkommnisse in meiner Vergangenheit kam, habe ich/konnte ich nur unter Vorbehalt die Sachverhalte schildern, da meine letzten Jugendsünden 9 Jahre zurück liegen und ich mich nicht genau an die Details erinnern konnte. Es waren zwei Verurteilungen und eine Strafe bezüglich Körperverletzung. Es war nie meine Intention, zu lügen oder etwas falsches an zu geben und das ich zu meiner Vergangenheit stehe. Dieses sagte ich auch dem Sicherheitsbeauftragten und bat Ihn, dieses zu notieren. Es geht lediglich darum, dass ich mich nicht zu 100% daran erinnern konnte, was alles war, da wie ich schon oben erwähnt habe, es 9 Jahre zurück lag. Vielleicht habe ich auch etwas vertauscht bei meiner Aussage. Ich bin mir da nicht mehr sicher.

Bevor ich mich bei der Bundeswehr beworben habe, habe ich im Dezember 2016 bei dem Bundeszentralregister eine unbeschränkte Einsicht über meine strafrechtlichen Verurteilungen in der Vergangenheit beantragt. Die Einsicht wurde dann zum zuständigen Amtsgericht zu geschickt, wo mir dann die Einsicht gewährt wurde. Keine Eintragung, so stand es in dem Schreiben. Bevor es dann zu der Eignungsfeststellung ging, habe ich nochmals beim Bundeszentralregister angerufen und mich nochmal vergewissert, ob Behörden bzw. die BW eine andere unbeschränkte Auskunft erhält als ich es tat. Der Mitarbeiter hat mich versichert, dass alle die das Recht dazu haben gemäß, Einstellung in einen bestimmten Beruf über meine Person, ein und dieselbe unbeschränkte Auskunft erhalten die ich erhalten habe.

Heute habe ich einen Anruf vom Sicherheitsbeauftragten der Bundeswehr erhalten und er hat mich zur nächsten Woche für ein Gespräch eingeladen.

Da ich mich in dem oben genannten Gespräch nur auf Verurteilungen fokusiert habe, erwähnte ich nicht, dass ich Mitte 2016 eine körperliche Auseinandersetzung mit meinem Nachbar hatte. Dieses wurde dann von dem zuständigen Staatsanwalt gegen meine Person verfolgt. Da ich in Notwehr gehandelt habe, wurde das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt.

Nun die Fragen: Holt sich die Bundeswehr Akten Einsicht der Strafverfolgungsbehörden im Umkreis des Bewerbers ein? Wenn Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt und gelöscht sind, erhalten Behörden unter anderem auch die BW, eine andere Auskunft oder ähnliche Auskünfte? Wenn Verurteilungen oder Eintragungen im Bundeszentralregistern getilgt und gelöscht sind, kann man ja darauf nicht mehr zurück greifen oder? Da ich schon die Aufforderung erhalten habe, kann der Vertrag dann nicht zu Stande kommen?

Wie ich schon erwähnt habe, habe ich nichts zu verstecken. Es geht mir nur lediglich darum, dass meine Jugendsünden sehr lange her sind und ich mich nicht zu 100% daran erinnern kann wenn tatsächlich die Bundeswehr Zugriff meine Verurteilungen hat und ich aber mich nicht an die Details erinnern kann und somit keine 100% Aussage treffen kann. Es könnte sich am Ende herausstellen, dass ich bei der SÜ2 gelogen hätte was ich nicht getan habe.

Da ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Nun habe ich Angst, dass mich dieser Umstand daran hindert den gewünschten Beruf (Soldat) nicht zu erlernen und ich meinne jetzige Arbeitsstelle bereits gekündigt habe.

Über ehrliche und konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.

Danke im voraus!


Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 22. Mai 2018, 14:45:30
ZitatDa ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Wieso das denn? Wer hat Ihnen denn solchen Quatsch geraten?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: dunstig am 22. Mai 2018, 14:51:07
Mal abgesehen von Klaus seinem berechtigten Einwand bleibt Ihnen doch Garnichts anderes übrig, als das Gespräch auf sich zukommen zu lassen und wahrheitsgemäß die Fragen zu beantworten. Erfährt die Bundeswehr von Dingen, die Sie hätten angeben müssen, aber dies nicht getan haben, kann es natürlich zu einem Problem werden. Genauso gut kann entschieden werden, dass es kein Problem darstellt und Sie gemäß dem Formular auch genau das angegeben haben, was Sie angeben mussten.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: duxdux am 22. Mai 2018, 14:57:45
Bezogen auf deine deine Fragen:

ZitatNun die Fragen: Holt sich die Bundeswehr Akten Einsicht der Strafverfolgungsbehörden im Umkreis des Bewerbers ein? Wenn Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt und gelöscht sind, erhalten Behörden unter anderem auch die BW, eine andere Auskunft oder ähnliche Auskünfte? Wenn Verurteilungen oder Eintragungen im Bundeszentralregistern getilgt und gelöscht sind, kann man ja darauf nicht mehr zurück greifen oder?

Siehe §12 SÜG https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__12.html

ZitatBei der Sicherheitsüberprüfung nach § 9 trifft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 1 folgende Maßnahmen:
1.
Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze im Inland der betroffenen Person, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, ...
[§12 SÜG Abs. 2]
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: duxdux am 22. Mai 2018, 15:09:29
In Abs. 1 wird neben der Auskunft aus dem Bundeszentralregister auch das ,,Ersuchen um eine Datenübermittlung aus dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister" genannt.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: TomTom2017 am 22. Mai 2018, 17:22:38
SÜ2? Und ich dachte bisher, der SÜ2 kann man erst unterzogen werden, wenn man Soldat ist (so hat mir das jedenfalls mein PersFhr mitgeteilt). Oder wird hier die Einstellungs-SÜ gemeint sein?

Zitat von: KlausP am 22. Mai 2018, 14:45:30
ZitatDa ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Wieso das denn? Wer hat Ihnen denn solchen Quatsch geraten?
Ich vermute mal, in einem falschen Forum oder von Freunden sich beraten lassen - die keinerlei Ahnung haben, aber alles zu wissen scheinen....   :o Für was schickt die Bundeswehr eigentlich Merkblätter mit?! ::)
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 22. Mai 2018, 17:35:33
Zitat... Für was schickt die Bundeswehr eigentlich Merkblätter mit? ...

Für "hinterlistige Zwecke"?  ;)
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung Ü2
Beitrag von: christoph1972 am 22. Mai 2018, 21:00:50
Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister für eine SÜ 2 gem. 3 9 SÜG richtet sich nach § 41 BZRG (Bundeszentralregistergesetz). Die Tilgungsfristen entsprechend nach $ 46 BZRG. Da allein der TE weiß, wegen welchen Straftaten er konkret verurteilt wurde, muss er sich selbst die Mühe machen, in den § 46 BZRG und die ihm zugegangenen Urteile zu schauen, welche Tilgungsfristen gelten. Das Thema Tilgungsfristen ist nicht ganz einfach zu verstehen und hängt stark vom Einzelfall ab.

Alles andere wäre Spekulation. Ein Sicherheitsgespräch im Rahmen einer SÜ bei Eintragungen in der Auskunft nach 41 BZRG ist nun nicht unüblich. Da der TE recht zeitnah während der SÜ Beschuldigter in einem Strafverfahren war, hätte der dies, der SÜ-bearbeitenden Stelle mitteilen müssen dafür dann die Erläuterungen zur SÜ lesen. Das Verfahren ist eingestellt worden (Grundlage der Einstellung fehlt), unser Militärsheriff Andi könnte da sicher mehr zu erklären.

Der aktuelle Vorfall nimmt auf jeden Fall Einfluss auf die Beurteilung, da eine KV (nicht näher erläutert, ob einfach, gefährlich, fahrlässig etc.), in der Vergangenheit schon vorkam. Möglich wäre folgender Schluss des Sicherheitsbeauftragten: TE hat sich nicht immer im Griff, lässt sich provozieren und zu einer KV verleiten. Die KV wird per Video von einem fremden Dienst aufgezeichnet. Der TE steht jetzt unter Druck und kann jederzeit durch den fremden Dienst komprimitiert werden. Das Video der KV wird als Druckmittel verwendet, weil der TE seine Sicherheitsermächtigung nicht verlieren möchte.

Wunderbares Erpressungsmittel so ein Video. TE daher ggf. nicht mehr für eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit geeignet, da er seine Impulse nicht im Griff hat.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: TomTom2017 am 23. Mai 2018, 05:37:43
Zitat von: KlausP am 22. Mai 2018, 17:35:33
Zitat... Für was schickt die Bundeswehr eigentlich Merkblätter mit? ...

Für "hinterlistige Zwecke"?  ;)

Sagt man dazu nicht neu-deutsch "Fake News"?  ;D Sorry, der musste sein.  :P
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Adem_ am 07. Juni 2018, 12:39:41
Zitat von: KlausP am 22. Mai 2018, 14:45:30
ZitatDa ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Wieso das denn? Wer hat Ihnen denn solchen Quatsch geraten?

Ich verstehe den Einwand nicht so recht?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 07. Juni 2018, 12:46:32
Dann empfehle ich Ihnen, im Arbeitsplatzschutzgesetz oder, falls zutreffend, im Eignungsübungsgesetz bezüglich des Kündigungsschutzes nachzulesen.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Pionec am 07. Juni 2018, 12:53:58
ich hänge mich hier mal dran, da ich eine Frage zur Sicherheitsüberprüfung habe.

Wie läuft das bei Wiedereinstellern?
99/2000 GWDL geleistet
Ich war letztes Jahr zum Auswahlverfahren, komme zum 01.10 als U.m.P. zurück.
Beim Auswahlverfahren musste ich nicht direkt zur SÜ-Befragung und bisher habe ich dazu, ausser das Akteneinsicht genommen wird, nichts gehört.
Wie geht es weiter? Wegen irgendwelcher Einträge mache ich mir keine Sorgen, da ich bisher nicht etwas "angestellt" habe. höchstens mal aus Zeuge geladen oder selber eine Anzeige wegen Betrugs o.ä. gegen Dritte gestellt.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 07. Juni 2018, 14:00:36
Wenn du für deinen zukünftigen DP seine SÜ brauchst, wird das nach Dienstantritt eingeleitet.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Pionec am 07. Juni 2018, 14:02:07
Zitat von: Ralf am 07. Juni 2018, 14:00:36
Wenn du für deinen zukünftigen DP seine SÜ brauchst, wird das nach Dienstantritt eingeleitet.

okay, danke! ich gehe davon aus, dass ich auf meinen zukünftigen DP eine SÜ(2) brauche.  so steht es zumindest im Ausdruck des Profils, was wir der Einplaner damals mitgab
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: christoph1972 am 07. Juni 2018, 14:19:20
Die SÜ 1 (auch einfache Sicherheitsüberprüfung genannt) wird ja im Laufe des Einstellungsverfahrens durchgeführt und soll m. E. bis Ende des ersten Dienstmonats abgeschlossen sein. Da die SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) einige Auskünfte mehr erfordert, kann das etwas dauern. Das BAPersBw wird Deine SÜ 2 sicherlich dann beim BAMAD veranlassen, wenn Du sicher Deinen Dienst angetreten hast. Die SÜ 2 verursacht etwas mehr Aufwand und da das BAMAD lt. Bericht des Wehrbeauftragten jetzt schon sehr lange für SÜ 2 bzw. SÜ 3 braucht, wird man das erst veranlassen, wenn Du wirklich bei der Truppe bist.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Juni 2018, 16:21:46
Zitat von: Adem_ am 07. Juni 2018, 12:39:41
Zitat von: KlausP am 22. Mai 2018, 14:45:30
ZitatDa ich schon die Aufforderung zum Dienstantritt erhalten habe, habe ich meine Arbeitsstelle zum 30.06.2018 gekündigt.

Wieso das denn? Wer hat Ihnen denn solchen Quatsch geraten?

Ich verstehe den Einwand nicht so recht?

Konkret gesagt: Du kündigst NICHT (!), sondern teilst dem Chef nur Dein Dienstantrittsdatum mit. Dann hast Du nämlich die Garantie, während der ersten paar Monate Bund wieder in deine alte Firma zurückgehen zu können, wenn es irgendwie doch nicht passt.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: lennble am 08. Juni 2018, 08:44:58
Zitat von: Pionec am 07. Juni 2018, 12:53:58
ich hänge mich hier mal dran, da ich eine Frage zur Sicherheitsüberprüfung habe.

Wie läuft das bei Wiedereinstellern?
99/2000 GWDL geleistet
Ich war letztes Jahr zum Auswahlverfahren, komme zum 01.10 als U.m.P. zurück.
Beim Auswahlverfahren musste ich nicht direkt zur SÜ-Befragung und bisher habe ich dazu, ausser das Akteneinsicht genommen wird, nichts gehört.
Wie geht es weiter? Wegen irgendwelcher Einträge mache ich mir keine Sorgen, da ich bisher nicht etwas "angestellt" habe. höchstens mal aus Zeuge geladen oder selber eine Anzeige wegen Betrugs o.ä. gegen Dritte gestellt.

War bei mir ähnlich. Im KarrC wurde keine SÜ eingesteuert, das wird dann beim S2 in deiner Einheit nachgeholt.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: LwPersFw am 08. Juni 2018, 10:41:02
Zitat von: lennble am 08. Juni 2018, 08:44:58
Zitat von: Pionec am 07. Juni 2018, 12:53:58
Im KarrC wurde keine SÜ eingesteuert, das wird dann beim S2 in deiner Einheit nachgeholt.


Bitte nicht irgendwelche Vermutungen als Tatsachen hinstellen...


Die Soldateneinstellungsüberprüfung (SEinstÜ) gem. § 37 Abs. 3 SG wird inzwischen de facto für alle Bewerberinnen und Bewerber durchgeführt.

Die Einleitung erfolgt durch die zuständigen KarrC bzw. das AC.

Denn ... ohne eine positive SEinstÜ erfolgt keine Ernennung zum SaZ und der Bewerber ist zu entlassen!


Davon zu unterscheiden sind ggf. erforderliche höhere SÜ ( SÜ 2 bzw. SÜ 3 ).
Hier gelten z.T. unterschiedliche Zuständigkeiten zw. KarrC/AC und Dienststellen.


Der SEinstÜ unterliegen:

Personen,
+ deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldatin, Berufssoldat, Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist,
+ die erstmals zum freiwilligen Wehrdienst herangezogen werden,
+ die als Ungediente in ein Reservewehrdienstverhältnis berufen werden,


D.h. ein ehemaliger GWDL unterliegt der SEinstÜ ... und das KarrC/AC wird die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: PzPiKp360 am 08. Juni 2018, 16:02:15
Und wie schaut es aus bei ehemals Gedienten, die sich nach, sagen wir mal "einiger Zeit", wieder für die Reserve melden?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2018, 16:13:29
Wenn du den Beitrag von LwPersFw liest, erklärt sich doch deine Frage.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Pionec am 08. Juni 2018, 16:28:16
also wird sich das KC nochmal irgendwann bei mir vor Dienstantritt melden, oder sollte ich mich nochmal an den Einplaner/KC generell wenden?

Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2018, 16:31:53
Du kannst ihn schon fragen, das ist auf jeden Fall sinnvoll. Denn es kommt leider schon mal vor, dass das nicht stattfindet und dann kann das unangenehme Folgen haben, von "nur zugucken" bis hin zur Ablösung aus der GA nach 4 Wochen und erneute Einsteuerung in die nächste.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: D.M.2000 am 09. Juni 2018, 12:42:33
Zitat von: christoph1972 am 07. Juni 2018, 14:19:20
Die SÜ 1 (auch einfache Sicherheitsüberprüfung genannt) wird ja im Laufe des Einstellungsverfahrens durchgeführt und soll m. E. bis Ende des ersten Dienstmonats abgeschlossen sein. Da die SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) einige Auskünfte mehr erfordert, kann das etwas dauern. Das BAPersBw wird Deine SÜ 2 sicherlich dann beim BAMAD veranlassen, wenn Du sicher Deinen Dienst angetreten hast. Die SÜ 2 verursacht etwas mehr Aufwand und da das BAMAD lt. Bericht des Wehrbeauftragten jetzt schon sehr lange für SÜ 2 bzw. SÜ 3 braucht, wird man das erst veranlassen, wenn Du wirklich bei der Truppe bist.

Was heist wirklich bei der Truppe? Der erste Tag beim Dienstantritt? In oder nach der Grundausbildung? In oder nach der Probezeit?

Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:34:02
In den ersten Wochen der GA. Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Al Terego am 09. Juni 2018, 13:41:44
Zitat von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:34:02
... Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?
Danke, endlich mal jemand der ausspricht, was bei den vielen ähnlich gelagerten "Fragen", die so die letzten Tage hier aufschlagen, jeder denkt ...  8)
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: D.M.2000 am 09. Juni 2018, 13:48:47
Zitat von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:34:02
In den ersten Wochen der GA. Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?

Ich finde schon. Warum kann man nicht im Vorfeld die SÜ machen und wenn der Bewerber geeignet ist, ihn/sie den Dienst antreten lassen? Man muss doch nicht erst seinen Dienst antreten und im Nachhinein erfahren, dass man für diese Stelle nicht geeignet ist und dann die BW verlassen muss.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:52:31
ZitatMan muss doch nicht erst seinen Dienst antreten und im Nachhinein erfahren, dass man für diese Stelle nicht geeignet ist und dann die BW verlassen muss.
Doch muss man. Denn es sind nur gesetzlich SÜ erlaubt, für die es auch einen dienstlichen Zweck gibt. Und da man ja den Dienst nicht antreten muss, gibt es erst nach Dienstantritt den dienstl. Zweck.
Genau deswegen wurde ja ein neues Gesetz verabschiedet, das SÜG um vorher zumindest ein erstes richtungsweisendes Bild zu haben. Alles andere entbehrt einer gesetzl. Grundlage.
Davon ab, wenn man bei der Bewerbung alle Daten wahrheitsgemäß angibt, gibt es eigentlich keinen Grund, warum eine SÜ negativ ausfallen sollte. Denn bei gewissen Angaben erfolgt eine Einstellung erst gar nicht.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: TomTom2017 am 09. Juni 2018, 14:51:45
Zitat von: Ralf am 09. Juni 2018, 13:52:31
Davon ab, wenn man bei der Bewerbung alle Daten wahrheitsgemäß angibt, gibt es eigentlich keinen Grund, warum eine SÜ negativ ausfallen sollte. Denn bei gewissen Angaben erfolgt eine Einstellung erst gar nicht.
Genau so ist es. Vergleicht man das SÜG mit denen, was in der Bewerbung abgefragt wird, deckt sich das (Schulden, Straftaten, Verfahren, Extremismus...). Aber da es nun mal Personen oder Kräfte geben soll, die in der Bewerbung lügen, um in den Genuss einer militärischen Ausbildung kommen möchten oder an weitere Informationen, gibt es eben dieses SÜG.

Also wie Ralf schon schrieb: Wenn alles in der Bewerbung (und während der Eignungsfeststellung gesagte) der Wahrheit entspricht, ist das nur eine Formalie. Einfach mal locker durch die Hose atmen.  8)
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: F_K am 09. Juni 2018, 15:48:39
Nun - die Ehe ist kein Einstellungshindernis - die "falsche" Staatsangehörigkeit der Frau ggf. ein Sicherheitsrisiko.

Insoweit sind die Formulare und Verfahren nicht deckungsgleich - wenn auch ähnlich.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: Ralf am 09. Juni 2018, 16:05:30
Genau deswegen ist ja der Zustzfragebogen da, dort sind Angaben über nahestehende Personen mit Beziehungen zu Ländern gem. Staatenliste zu machen.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: KlausP am 09. Juni 2018, 16:14:08
Du gibst hier gerade Insiderwissen preis.  (http://wuerziworld.adbt2.ath.cx/lol/lol27.gif)
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: F_K am 09. Juni 2018, 16:55:46
Nochmal:
Die Formulare sind unterschiedlich - wenn ein Partner in die SÜ einbezogen wird, "ünterschreibt" er / sie ein SÜ Formular - dies ist bei der Bewerbung nicht notwendig.

Daher werden bei einer SÜ (ab 2) idR mehr Daten erhoben und verarbeitet - und dies ist erst mit Dienstantritt gesetzlich möglich - Bewerbung ist ein anderes Thema.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: christoph1972 am 10. Juni 2018, 01:24:29
Herr im Himmel ... was ist an einer SÜ nun so schlimm?

Ja, es werden persönliche Dinge abgefragt und gespeichert. Nur gibt es eine strikte Trennung zwischen Sicherheitsakte und Personalakte. Die Sicherheitsakte wird beim BAMAD geführt und die Personalakte i. d. R. beim BAPersBW.

Für die Inhalte der einzelnen Arten der SÜ hilft ein Blick in das SÜG und der AVV zum SÜG. Ansonsten ist nur die Angabe der Auskunfts- und Referenzpersonen bei der SÜ 3 eine nicht ganz so einfache Aufgabe.

Und die Einbeziehung der Ehefrau o. ä. Personen ist nun auch kein Akt. Die Frau möchte ja auch, dass der Partner seinen Job machen kann. Und die geforderten Angaben sind nun auch nicht weltbewegend.
Titel: Antw:Sicherheitsüberprüfung
Beitrag von: F_K am 10. Juni 2018, 09:59:45
Die Sicherheitsakte wird nicht beim MAD geführt - die führen ggf. Überprüfungen durch ...