Hallo werte Mitforisten :)
bei den anrechnungsfähigen Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen heisst es ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".
Zählen da die WE mit dazu ? Wenn man also etwa 2 Wochen RDL macht, dann hat man ja 2x5=10 Werktage und die zwei Tage Wochenende dazwischen.
Meine Frage wäre:
Zählen für die anrechnungsfähigen RDL-Tage für ein Tätigkeitsabzeichen innerhalb eines Jahres ausschließlich die Werktage oder alle Tage, inkl. WE ?
Danke für eure Mühe !
Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW
Alle Tage, auch Wochenende.
Vielen Dank :)
Zitat von: StierNRW am 06. Oktober 2018, 15:45:36... ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".
Sind es wirklich 14 WÜb-Tage pro Kalenderjahr, um auf ein "anrechnungsfähiges Jahr" für ein Tätigkeitsabzeichen zu kommen? Ich hatte mal was von 12 WÜb-Tagen in Erinnerung? Oder wurde da etwas geändert?
Zitat von: Tommie am 06. Oktober 2018, 20:16:54
Zitat von: StierNRW am 06. Oktober 2018, 15:45:36... ja bei Reservisten "14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres".
Sind es wirklich 14 WÜb-Tage pro Kalenderjahr, um auf ein "anrechnungsfähiges Jahr" für ein Tätigkeitsabzeichen zu kommen? Ich hatte mal was von 12 WÜb-Tagen in Erinnerung? Oder wurde da etwas geändert?
"553. Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten wird neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes angerechnet. Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet."
Ziffer 553 - 14 oder mehr Tage.
Eine "2 Wochen RDL" von Montag bis Freitag pro Jahr "reicht" also nicht - ist auch gut so.
Habe es jetzt gesehen! Mein Kenntnisstand entstammt noch der Anlage 7 zur ZDv 37/10 in der es wörtlich hieß:
ZitatFür Angehörige der Reserve gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Wehrübungen angerechnet. Dabei werden zwei oder mehr Wochen Wehrübungszeit im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Wehrübung als 1 Jahr gewertet.
Und in der Praxis wurde das dann als 12 WÜb-Tage gesehen, weil die 2 Wochen Wehrübungen in der Regel nur 12 Tage hatten!
Fazit: Seit es mich nicht mehr betrifft, hat sich so einiges geändert ;) ! Aber ... schön, dass wir darüber diskutiert haben ;D !
Diskutiert?
Eine kameradschaftliche Belehrung .. 8)
Zitat von: Tommie am 07. Oktober 2018, 11:45:48
Und in der Praxis wurde das dann als 12 WÜb-Tage gesehen, weil die 2 Wochen Wehrübungen in der Regel nur 12 Tage hatten!
Leider nein!
Es sind in der Tat mindestens 14 Tage pro Kalenderjahr! Gestückelt, am Stück, egal... mindestens 14.
Been there, done that ;)
BGB 188 - und da hat sich nichts geändert - und bei der Frage sind 14 Tage bzw. 2 Wochen identisch.
Wer nach nur 12 Tagen ein Jahr anerkannt hat, hat einen Fehler gemacht.
Die Formulierung mit 2 Wochen finde ich nicht glücklich.
Man müsste unterscheiden ob jemand die 14 Tage im Büro verbracht hat oder auf dem Truppenübungsplatz wo er auch am Samstag und Sonntag ist und Stunden macht. Die Bürokraft ist am Samstag und Sonntag zu Hause und bekommt diese Tage dann trotzdem angerechnet.
Vielleicht eher eine Frage der Deutung, aber...
a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv
Im Umkehrschluss könnte man meinen dass dann 7 Tage im selben Kalenderjahr (= 6 Monate aktiv) für den Erwerb der ersten Stufe ausreichend wären. Vgl. Formulierung der Vorschrift:
Zitat553. Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten wird neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes angerechnet. Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet.
Wie seht ihr das?
Dann würde es so für Bronze in der Vorschrift stehen. Steht es aber nicht.
@ HFlg:
Ja, schon - aber bitte beachten, TAs werden nach AVR vergeben (sprich nicht zwingend nach tatsächlicher Tätigkeit), es geht also nicht, mittels 7tägiger RDL verschiedene TAs zu sammeln.
Ansonsten: Ja, der "JägerUffz" in Ausbildung erhält nach mehrwöchigem JägerUffz Lehrgang als Res unmittelbar mit der Ausbildungshöhe 7 auch ein TA.
(immer dran denken: TA in der Regel erst ab Uffz).
Ist aus meiner Sicht also alles eindeutig geregelt und auch "stimmig".
(Scheine ich anders als Klaus zu sehen - allerdings dauert eine Ausbildung Höhe 7 in aller Regel mehr als 7 Tage, nämlich eher mindestens 14, und ein Jahr ist größer 6 Monate ... )
Konkretes Beispiel:
- 4 ZMZ-Lehrgänge für die DP-ATN (1+3+2+5 Tage) = 11 Tage
- 1 RDL (in entsprechender Verwendung) 5 Tage
- alles innerhalb von 12 Monaten
—> Tätigkeitsabzeichen ZMZ ?
(Ich frage weil Lehrgänge nicht als Zeiten zählen wenn es um Beförderungen geht...)
Welcher UTB?
Welcher AVR?
Was sagt die UTB spezifische Vorschrift (Zuordnung TA zu AVR dazu?)
Gibt es überhaupt ein TA ZMZ?
Zitat von: F_K am 25. Mai 2019, 13:45:57
Gibt es überhaupt ein TA ZMZ?
Ja gibt es
TA ZMZDas Tätigkeitsabzeichen ZMZ
Das Tätigkeitsabzeichen ZMZ zeigt im Kreis eine stilisierte Weltkugel und darauf aufgesetzt die Buchstaben ,,ZMZ", beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt, bronze-, silber-oder goldfarben.
Die Stufe I, Bronze, kann nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung getragen werden.
Die Stufe II, Silber, kann nach 5 Jahren Dienstzeit in fachbezogener Verwendung getragen werden.
Die Stufe III, Gold, kann nach 10 Jahren Dienstzeit in fachbezogener Verwendung getragen werden.
Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes angerechnet. Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet
Ok, eine Frage geklärt - bleiben noch min. zwei ...
Was ist UTB?
AVR ist sicherlich Ausbildungs-und Verwendungsreihe?!
Uniformträgerbereich - daraus ergibt sich, welche TSK Vorschrift relevant ist - dort dann die AVR suchen und ein ggf. TA " finden".
Vorsicht: Es gibt einige AVR / Verwendungen Kombinationen, denen KEIN TA zugeordnet ist.
KVK = Landeskommando = Komando TA = SKB = Gemischtwarenladen
sprich alle UTB sind gleichgesetzt beim TA
Quark - der UTB bestimmt die Uniform - und die ist bei SBK nunmal unterschiedlich.
Die Bereichsvorschriften für TA sind in den TSK unterschiedlich - weil die TSK unterschiedlich sind.
Die Ehefrau stellt wieder dumme Fragen:
Das TA ist also ab Uffz vorgesehen.
"Dienstzeit in fachbezogene Verwendung" ... man will damit in einem höheren DG zeigen, dass man schon durchaus in fachlicher Verwendung war?
Aha... sowas wie ein CV auf Schulter und über Brusttasche.
Das CIR hat aber noch kein TA, oder?
In der Anzugsordnung Okt-2018 find ich nur Geo und 'Operative Kommunikation'.
Ok, ist nur Orgbereich. Oder gibt es das für die Tastenklicker auch bald?
Zum Tätigkeitsabzeichen siehe hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/TätigkeitsabzeichenZitat... Oder gibt es das für die Tastenklicker auch bald? ...
Das kann Ihnrn hier niemand beantworten, es sei denn, der oberste "Tastenklicker" liest hier im Forum und teilt Ihnen seine diesbezüglichen Gedanken mit.
Zitat von: F_K am 25. Mai 2019, 13:45:57
Welcher UTB?
Welcher AVR?
Was sagt die UTB spezifische Vorschrift (Zuordnung TA zu AVR dazu?)
Gibt es überhaupt ein TA ZMZ?
Heeresuniformträger
AVR? Ich muss zugeben dass ich das gar nicht einordnen kann. Ist das nicht durch die Beorderung bzw. den DP definiert? (VerbOffz ZMZ I)
Ich befürchte die Vorschriften sind VS und daher für mich nicht ohne Weiteres einsehbar. Wäre jemand so lieb mir eine Referenz zu nennen?
Ein Blick in die Vorschrift könnte Klarheit schaffen:
Zitat... Fachbezogene Verwendung auf Dienstposten im BMVg und in der Bundes- wehr, die in den Organisationsgrundlagen mit Tätigkeitsbezeichnungen aus dem Fachbereich ZMZ hinterlegt sind....
Quelle: A1-2630/0-9804, Seite 181/182
Vielen Dank, Klaus!
Ich fasse nochmal zusammen:
Zitat von: A1-2630/0-9804552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung (...)
Als fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit, nicht jedoch ein Hochschul-/ Fachhochschulstudium, eine Fachschulausbildung oder eine ZAW-Maßnahme. (...)
553. Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes angerechnet. Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet. (...)
555. Zuständig für das Ausstellen der Besitzzeugnisse sind:
• die Disziplinarvorgesetzten für die Stufe Bronze, die nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten für die Stufen Silber und Gold (...)
5.10.4 q) Voraussetzungen: Fachbezogene Verwendung auf Dienstposten im BMVg und in der Bundes- wehr, die in den Organisationsgrundlagen mit Tätigkeitsbezeichnungen aus dem Fachbereich ZMZ hinterlegt sind. (...)
Ich leite daher ab, dass in dem von mir skizzierten Fall die Voraussetzungen erfüllt sein müssten?: (Anmerkung: Die DP-Ausbildung ist mit den genannten RDL abgeschlossen, die entsprechende ATB "VerbOffz ZMZ I" wird zuerkannt)
Zitat von: HFlg am 24. Mai 2019, 22:55:42
Konkretes Beispiel:
- 4 ZMZ-Lehrgänge für die DP-ATN (1+3+2+5 Tage) = 11 Tage
- 1 RDL (in entsprechender Verwendung) 5 Tage
- alles innerhalb von 12 Monaten (...)
Meine 2. Frage diesbezüglich wäre, wer für die Ausstellung zuständig ist, wenn die Voraussetzungen durch Überschreiten der erforderlichen Tage während einer RDL erfüllt werden.
ZitatMeine 2. Frage diesbezüglich wäre, wer für die Ausstellung zuständig ist, wenn die Voraussetzungen durch Überschreiten der erforderlichen Tage während einer RDL erfüllt werden.
Steht doch da:
Zitat... 555. Zuständig für das Ausstellen der Besitzzeugnisse sind:
• die Disziplinarvorgesetzten für die Stufe Bronze, die nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten für die Stufen Silber und Gold (...)
Also der Disziplinarvorgesetzte während dieser Übung...? (Sorry, seit es das BAPersBw gibt steige ich durch die Zuständigkeiten nicht mehr durch)
Ja, der nächste DV für Bronze, der nächsthöhere für Silber und Gold. Das BAPers und seine Vorgänger hatten mit sowas noch nie zu tun.
Vielen Dank Klaus! Jetzt besteht Klarheit! Dieses Forum ist immer wieder hervorragend geeignet solche Fragen in Windeseile zu klären :)
Zitat von: A1-2630/0-9804552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID [...]
Wie verhält es sich, wenn man für seine fachliche Verwendung die MFA nicht absolvieren muss, da man auf Grund seiner Vorbildung (Studium) die ATN von Amts wegen zuerkannt bekam?
Muss trotzdem vorher die MFA erfolgreich absolviert werden oder ist durch die Zuerkennung der ATN dieser Bedingung bereits erfüllt?
Guten Tag,
hatte heute ein unergiebiges Telefonat mit meinen FwRes.
Er sieht die Voraussetzungen für das beantragte Tätigkeitsabzeichen Rohrwaffenpersonal Stufe l (Bronze) bei mir nicht erfüllt, da Mannschaftssoldaten kein Tätigskeitsabzeichen zustünde. Die notwendige Verwendungsdauer könne nicht vorliegen bei einem Mannschaftssoldaten (maximal bei einem SaZ 8).
Aus den einschlägigen Vorschriften ergibt sich eine solche Einschränkung nicht. Sowas wie Ausbildungshöhe der ATN/TiV-ID sehen die Vorschriften nicht (mehr) vor.
Ich hatte die ATN PzKan nach der AGA erhalten im Rahmen SGA. Mit der Ausbildung nahm ich die Fachbezogene Verwendung für 5 Monate (Grundwehrdienst) sowie 5 Wochen (RDL beordert) war. Das sind über 6 Monate egal wie man die beiden Zeiträume addiert.
Falls ich falsch liegen sollte, bitte 🙏 aufklären.
Zitat von: Pers-Offz am 27. Januar 2020, 19:13:22
da Mannschaftssoldaten kein Tätigskeitsabzeichen zustünde
So kenne ich das auch.
ZitatAus den einschlägigen Vorschriften ergibt sich eine solche Einschränkung nicht. Sowas wie Ausbildungshöhe der ATN/TiV-ID sehen die Vorschriften nicht (mehr) vor.
Sicher? Dann müsste ja schon eine wahre Welle von Tätigkeitsabzeichen über die (aktiven) Mannschaften hinweg geschwappt sein. Ich sehe aber keine (gehe mehrmals pro Jahr üben).
@Schlammtreiber
Dann lernst du heute wieder dazu.
5.10.2 Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen
552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung
Die Ausbildungshöhe spielt keine Rolle mehr.
Der Grund für die wenigen Mannschafter mit Tätigkeitsabzeichen ist einfach Unkenntnis. Das Heer hat per Bereichsvorschrift, auch die Stufe Bronze zu einem Antragsverfahren gemacht und wo kein Antrag, da kein Abzeichen.
@Ralf Damit du nicht antworten musst: Ich kenne deine bedenken zu der Bereichsvorschrift. ;)
ZitatDie Tätigkeitsabzeichen sind von den zuständigen Stellen in Heer, Luftwaffe und Marine durch
ergänzende Regelungen nach den jeweils gültigen Tätigkeitsklassifizierungen den Verwendungen für
die Uniformträgerbereiche zuzuordnen115.
Nunja - Gesetze / Vorschriften immer VOLLSTÄNDIG lesen - nicht "nur" das, was einem "in den Kram passt".
In den ergänzenden Vorschriften sind Tätigkeitsabzeichen in der Regel AVRs (vergleichbar in den anderen TSKs) für Unteroffiziere / Feldwebel / Offiziere zugeordnet - wer da keine Zuordnung findet, erhält eben KEIN Tätigkeitsabzeichen.
Und, völlig verwunderlich - Mannschaften sind da in aller Regel NICHT aufgeführt - daher kein TA.
(Ja, es gibt ein paar Ausnahmen bezüglich Mannschaften - aber das sind Spezialfälle).
Oder kurz: Die Forderung nach einer notwendigen Ausbildungshöhe (früher min. 7) ist lediglich in eine andere Ebene der Vorschrift gewandert, aber NICHT verschwunden.
Der FwRes liegt sachlich richtig.
@ RefuPerser d. R.
Eben nicht - die Zuordnung erfolgt beim Heer über AVRs - und Mannschafter sind KEINER AVR zugeordnet - jedenfalls nicht den dort aufgeführten.
Eben doch !
C2-2630/0-0-2810 Anlagen
Seite 26
5.3 Zuordnung von Tätigkeitsabzeichen zu den Ausbildungs- und Verwendungsreihen für Mannschaften
@ RefuPerser:
Dann habe ich wohl einen alten Stand der Vorschrift - wenn die "offen / veröffentlicht" ist, kannst Du sie ja hier anhängen.
@all: danke für eure Antworten.
Werde mich noch einmal an das LKdo wenden, notfalls dann im Beschwerdewege vorgehen
Naja der FwRes ist leider schon des Öfteren durch Untätigkeit und gefährlichem Halbwissen gepaart mit Patzigkeit aufgefallen.
Schönen Abend dann noch!
Zitat von: RefüPerser d.R. am 28. Januar 2020, 10:11:23
@Ralf Damit du nicht antworten musst: Ich kenne deine bedenken zu der Bereichsvorschrift. ;)
;D
Zitat von: RefüPerser d.R. am 28. Januar 2020, 10:11:23
@Schlammtreiber
Dann lernst du heute wieder dazu.
Immer gerne :)
Zitat von: RefüPerser d.R. am 28. Januar 2020, 10:11:23
@Schlammtreiber
Dann lernst du heute wieder dazu.
5.10.2 Ausbildungs- und Verwendungsvoraussetzungen
552. Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer
Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung
Die Ausbildungshöhe spielt keine Rolle mehr.
Der Grund für die wenigen Mannschafter mit Tätigkeitsabzeichen ist einfach Unkenntnis. Das Heer hat per Bereichsvorschrift, auch die Stufe Bronze zu einem Antragsverfahren gemacht und wo kein Antrag, da kein Abzeichen.
@Ralf Damit du nicht antworten musst: Ich kenne deine bedenken zu der Bereichsvorschrift. ;)
Wie sieht das ganze den theoretisch in einer RSU (Ablauf) ab Uffz (RFA) aus in Bezug auf die ZDv bzw. Bereichsvorschrift zur Erlangung (Voraussetzungen) des TA Personal der Sicherungstruppe in Bronze?
a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten (ab wann?)
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv, ist klar!
c) und weitere Voraussetzungen zu o.g. Verwendung.
Für eine Erläuterung wäre ich dankbar... ::)
Ohne die C Vorschrift Heer (oder SKB?) Nicht zu beantworten...
Zitat von: F_K am 18. Mai 2021, 11:45:24
Ohne die C Vorschrift Heer (oder SKB?) Nicht zu beantworten...
hier: SKB
Im Heer ist nach meinem Kenntnisstand das TA "Sicherungstrppe" nicht zugewiesen, wird also nicht verliehen.
Als Uffz also den den KpFw / S1 wenden und nach der Vorschrift fragen.
ZitatWie sieht das ganze den theoretisch in einer RSU (Ablauf) ab Uffz (RFA) aus in Bezug auf die ZDv bzw. Bereichsvorschrift zur Erlangung (Voraussetzungen) des TA Personal der Sicherungstruppe in Bronze?
a) Tätigkeitsabzeichen Bronze nach 6 (aktiven) Monaten (ab wann?)
b) 14 Tage RDL im selben Kalenderjahr = 1 Jahr aktiv, ist klar!
c) und weitere Voraussetzungen zu o.g. Verwendung.
Für eine Erläuterung wäre ich dankbar...
Grundsätzlich: Es gibt für die SKB keine eigene C Vorschrift.
Die C Vorschrift UTB Heer gibt kein TA Sicherungstruppe her. Findet also keine Anwendung.
Also gilt die Anzugsordnung, A1-2630/0-9804, Nr. 5.10.2 ff.
Die sagt zum Streitkräftegemeinsame TA Sicherungstruppe in Stufe 1 folgendes:
"Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung" heißt:
erfolgreiche Teilnahme an einer Militärischen Ausbildung, der damit verbundene Erwerb einer TIV-ID und die diesbezügliche fachbezogene Verwednung. Die Zeit der Ausbildung zählt mit.Weiterhin gilt für RDL:
Die zeitliche Voraussetzung für Tätigkeitsabzeichen der Stufe I, die an eine sechsmonatige
fachbezogene Verwendung geknüpft sind, ist demnach grundsätzlich nach Ableisten von mindestens
sieben oder mehr Dienstleitungstagen eines Kalenderjahres erfüllt.Tipp (der bereits gegeben wurde):
Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.
Achtung:
Die C Vorschriften der TSK/UTB sind nicht auf die A Vorschrift abgestimmt. Unter anderem unterscheiden sich die Voraussetzungen erheblich. Beispiel: Scharfschütze/Präzisionsschütze
@ JensMP79:
Wenn es nach der früheren Absicht geht - gibt es KEIN TA Sicherungstruppe im Heer / HUT - denn im Heer sichert sich jede Truppe selber (jederzeit, ohne besonderen Auftrag).
Damals schon gab es Tätigkeiten, denen kein TA zugeordnet war.
Es ist also die Frage zu klären: hat das Heer die AVR "RSU" einem TA zugeordnet?
Ich vermute mal, eher Nein - denn das Heer hat keine RSU Kräfte...
Deswegen ja:
ZitatTipp (der bereits gegeben wurde):
Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.
@ JensMP79:
Die Zuordnung AVR / TA liegt in der Verantwortung der TSK.
Erfolgt in der zuständigen TSK keine Zuordnung, dann gibt es KEIN TA in dieser TSK / hier z. B. HUT.
Es ist also erstmal zu klären:
- welcher Uniformträgerbereich hat bro74.
- Wenn HUT (aber SKB keine eigene C Vorschrift in dem Bereich - was nachvollziehbar wäre), dann gilt die Heer C Vorschrift.
Folgerichtig dann also KEIN Sicherungstr TA.
... und RSU ist eben auch kein "Rohrwaffenpersonal" - es KANN die Folge haben, dass KEIN TA zugeordnet ist, also gibt es "nichts".
Zitat von: JensMP79 am 18. Mai 2021, 15:39:23
Deswegen ja:
ZitatTipp (der bereits gegeben wurde):
Zum KpFw oder KTF wackeln und den anspitzen.
Ist in der RSU der OrgFw (Zuständigkeit).
TA muss es geben:
http://rsu-kraefte.blogspot.com/2015/12/rsukp-rheinland-pfalz-ausbildung-2015.html
"Im Anschluss erhielten 18 Soldaten das Tätigkeitsabzeichen ,,Sicherungsdienst" in der Stufe 1. Mit der Vorstellung des Jahresausbildungsplans für 2016 endete die Blockausbildung."
@ bro74:
Es gibt ein TA Sicherungstruppe, JA - so die Anzugordnung.
Ob dies RECHTMÄSSIG dort (in der RSU) verliehen wurde, ist hier (mit Quellen) noch nicht belegt.
Auch mir wurden schon (fehlerhaft, das "Falsche") TA verliehen - und ich habe schon Berichte in der Loyal gelesen, wo Leistungsabzeichen mit "DSA Abnahme" verliehen worden sind, als schon längst auf BFT umgestellt war.
Also Hinweis: Webseiten / Zeitungen verbreiten öfter mal Informationen, die einer Überprüfung nicht standhalten.
Hallo :)
Ich habe hier sehr interessiert mitgelesen, bin aber gerade etwas verwirrt.
Habe ich das - im Ergebnis - richtig verstanden ?
Ab jetzt wird ein Tätigkeitsabzeichen nicht mehr ab Ausbildungshöhe 7 / Dienstgrad Unteroffizer einer Verwendung verliehen, sondern ab der ersten fachlichen TIV-ID in einer Verwendung ?
Beispiel: Nicht mehr ab SanUffz, sondern schon ab SanSdt ? (solange weiterhin fachlich dort verwendet und ausreichend Dienstzeit abgeleistet) ?
Vielen Dank !!
Gruß,
StierAeneas
Zitat von: F_K am 18. Mai 2021, 17:00:26
@ bro74:
Es gibt ein TA Sicherungstruppe, JA - so die Anzugordnung.
Ob dies RECHTMÄSSIG dort (in der RSU) verliehen wurde, ist hier (mit Quellen) noch nicht belegt.
Auch mir wurden schon (fehlerhaft, das "Falsche") TA verliehen - und ich habe schon Berichte in der Loyal gelesen, wo Leistungsabzeichen mit "DSA Abnahme" verliehen worden sind, als schon längst auf BFT umgestellt war.
Also Hinweis: Webseiten / Zeitungen verbreiten öfter mal Informationen, die einer Überprüfung nicht standhalten.
Prüfe! E-Mail an OrgFw is raus...wenn er gut drauf ist, gibts ggf. eine fachkundige Antwort (für die SKB). 8)
Habe ihm den Link mitgeschickt vielleicht hilft das zur Klärung...
.. aber eine Antwort ohne Quellen bitte nicht akzeptieren.
Danke.
Danke auch von mir nochmal :)
Mal eine Frage an die §§ Reiter hier ;)
für TA sind ja 14 Tage Dienst im Jahr (in der Funktion) vorgegeben
grade bei ZMZ ist es ja "normal" 2 oder 3 Übungen im Jahr am WE (je 2 oder 3 Tage RDL) also kommt man dann unter die 14 Tage
was aber öfters ist sind DVag´s für 1 Tag bei Übungen der HiOrg , für Tagungen ec
genau so die Tage, Zahlen dann die DVag Tage, wenn man an Märschen oder Schießausbildung / SAN - Ausbilddung ... in DVag teilnimmt; dies zählt ja zur IGF/KLF, welche ja auch zur Beorderung auf dem DP zählen
und vor allem - gibts da eine Quelle dazu
(in der Laufbahnverordnung gibt es ja analog die Möglichkeit DVag´s für die Beförderung mit anzusammeln)
Ich hänge mich an diesen alten Thread nochmal dran. Ab wann kann ein ROA adW im Heer denn ein Tätigkeitsabzeichen bekommen? Es gibt ja das Abzeichen ,,Personal im allgemeinen Heeresdienst". Kann man dieses erst nach Beförderung zum Lt. beantragen oder oder bereits während der modularen Ausbildung?
Welche TrGattung denn?
Und ich meine nicht welche Litzenfarbe, sondern "Offizier welcher TrGattung" und wie verwendet?
Noch ROA. Heeresfliegertruppe. Kommandobehörde. Ausbildungsziel BAPersBw EinsOffz
Bitte Frage beantworten - hast Du eine ATB ZgFhr Offz / Pilot?
Oder "nur" EinsOffz? Welche AVR und zugehörige Ausbildung?
Als ROA adW kann ich ja keine ATB ZgFhr Off / Pilot o.ä. haben.
Es soll nach Abschluss der Ausbildung zunächst "nur" ATN EinsOffz zuerkannt werden.
Eben.
Daher KEIN Tätigkeitsabzeichen.
Tätigkeitsabzeichen sind im Heer Ausbildungs- und Verwendungsreihen zugeordnet (oder wie immer es jetzt genannt wird).
Manche Tätigkeiten werden außerhalb von AVR Reihen "gemacht", dass kann jeder Offizier - wir z. B. EinsOffz.
Daher gibt es dafür KEIN Tätigkeitsabzeichen - ist ja auch "logisch" - keine Fachexpertise in einer AVR.
Okay, danke für die Erläuterung.
Nachfrage: Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Tätigkeitsabzeichens könnte man erfüllen, wenn man nach Abschluss der Module die Ausbildung/ATN PersOffz o.ä. absolviert/erwirbt. Richtig?
Bitte die aktuelle Vorschrift lesen. (liegt mir nicht vor).
Aber NOCHMAL - es hängt nicht an einer "ATB" wie z. B. "PersOffz" - sondern an der Zuordnung des Soldaten zu einer Ausbildungs- und Verwendungsreihe - und DANN einer entsprechenden Tätigkeit in dieser AVR.
Alsio - wenn Ich (Infanterie Offz und in dieser AVR) die ATB PersOffz machen (ist ja "nur" ein Lehrgang, und ein theoritisches Beispiel) dann kann ich NICHT ein entsprechendes TA erhalten, weil ich ja in meiner AVR verblieben bin - und da ist ein TA zugeordnet.
AVR Wechsel sind zwar möglich und kommen auch vor - wegen des hohen Ausbildungsaufwandes aber selten - und gerade erfahrene Offiziere werden dann zunehmend auf DP verwendet, die eben nicht mehr nur einer AVR zugeordnet sind.
.. und ja - ROA (adw) werden eben KEINER AVR zugeordnet und auch nicht so verwendet - daher kein TA.
Es gibt eben keinen "Rechtsanspruch" auf ein TA - nicht jeder Soldat hat eines ...
Alles klar, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Habe ich verstanden.
Stellt sich dann aber die Frage was ist wenn man unter 14 Tagen Wehrübung pro Jahr landet? Zählt das dann einfach garnicht? Konkretes Beispiel (wieder ZMZ) da ist seitens der Landeskommandos die Erwartungshaltung, dass ZMZ Leute in den Kreisverbindungskommandos ca. 10 Tage pro Jahr leisten sollen.
Hält man sich strickt an diese Vorgabe, dann könnte man Theoretisch 20 Jahre jedes Jahr seine geforderte RDL ableisten und würde trotzdem nicht auch nur 1 Jahr fürs Tätigkeitsabzeichen angerechnet bekommen. Das kann doch so auch nicht richtig sein.
Zitat von: Patrick H.A.R. am 21. April 2025, 21:00:23...dann könnte man Theoretisch 20 Jahre jedes Jahr seine geforderte RDL ableisten und würde trotzdem nicht auch nur 1 Jahr fürs Tätigkeitsabzeichen angerechnet bekommen.
Das kann doch so auch nicht richtig sein.
So ist aber die aktuelle Sachlage.
Wer als RDL ein Tätigkeitsabzeichen möchte ... was ja primär nicht in Verantwortung des ÜbTrT liegt ... muss eben freiwillig längere RDL leisten...
Aber... zumindest
Bronze kann vergeben werden! Siehe folgend...
"Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die
• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer Qualifikation (vormals ,,TIV-ID") sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung
in der Bundeswehr oder bei ausländischen Streitkräften (dieser Dienst umfasst die Verwendung in einer Fachtätigkeit
in der Truppe, in Ausbildungseinrichtungen, Stäben, Ämtern oder sonstigen Dienststellen sowie im BMVg).
Als fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit, nicht jedoch
ein Hochschul-/Fachhochschulstudium, eine Fachschulausbildung oder eine Zivilberufliche Aus- und
Weiterbildungsmaßnahme (ZAW-Maßnahme).
Die Tätigkeitsabzeichen sind von den zuständigen Stellen in Heer, Luftwaffe und Marine durch
ergänzende Regelungen nach den jeweils gültigen Tätigkeitsklassifizierungen den Verwendungen für
die Uniformträgerbereiche zuzuordnen.
Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen.
Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des SG angerechnet.
Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet.
Die zeitliche Voraussetzung für Tätigkeitsabzeichen der Stufe I, die an eine sechsmonatige fachbezogene Verwendung geknüpft sind,
ist demnach nach Ableisten von mindestens sieben oder mehr Dienstleitungstagen eines Kalenderjahres erfüllt."D.h. wenn die
sonstigen o.g. Bedingungen erfüllt sind...
Gilt für die
zeitlichen:
ggf. aktive Dienstzeit in der Verwendung, wenn vorliegend
plus / oder eben nur
+ Bronze > 7 Tage RDL in einem Kalenderjahr
+ Silber > 14 Tage RDL pro Kalenderjahr in 5 Jahren (die 5 Jahre müssen nicht aufeinander folgen)
+ Gold > 14 Tage RDL pro Kalenderjahr in 10 Jahren (die 10 Jahre müssen nicht aufeinander folgen)
Wer als RDL ein Tätigkeitsabzeichen möchte ... was ja primär nicht in Verantwortung des ÜbTrT liegt ... muss eben freiwillig längere RDL leisten...
[/quote]
Das mag in anderen Verwendungen ja ohne weiteres möglich sein, für den Bereich ZMZ aber eben schwierig, denn der Bedarf nach einer längeren RDL seitens des Dienstherren muss ja auch da sein... Als JägerUffz im Bataillon gibt's immer was zu tun als ZMZ Offz/Uffz im KVK wird es irgendwann halt dünn mit weiterem Bedarf an Diensttagen pro Kalenderjahr, da sind 10 in manchen kleineren Landkreisen schon hochgegriffen.
Der Dienstherr stellt einen mit dieser Regelung im vorliegenden Fall dann vor folgende "Wahl" (natürlich ist es eigentlich keine Wahl):
1.) Man erkennt an, dass es über die 10 Tage pro Jahr realistisch Betrachtet eigentlich keinen weiteren Bedarf an einer längeren RDL gibt, was rechnerisch dazu führt, dass einem nach 20 Jahren fachbezogener Verwendung im KVK (10 Tage x 20 jahre = 200 Tage Wehrübung) sage und schreibe 7 Tage für den Erwerb des BROZENEN Tätigkeistabzeichens angerechnet werden.
ODER
2.) Man überzeugt den Leiter des KVK bei der übergeordneten Stelle (aktuell RegStTerrAufg) höheren Bedarf an RDL-Zeiten als eigentlich nötig anzumelden, sodass man nach 10 Tagen eigentlich schon nicht mehr weiß, was man akut noch sinnvolles machen soll, aber halt nochmal vier Tage länger im Landratsamt verbringt.
Ergibt dann über 20 Jahre 80 sinnlose Tage pro Soldat, die Steuergelder verschwenden und volkswirtschaftlichen Schaden anrichten (weil man in der Zeit seiner eigentlichen zivilen Arbeit nicht nachkommt), nur um bei der Verleihung der Tätigkeitsabzeichen nicht mit jemandem gleichgestellt zu werden, der das seit INSGESAMT 7 Tagen macht...
Klasse Regelung, ich sehe da überhaupt kein Konfliktpotential...
Nur aus Spaß noch ein paar kleine, theoretische Rechenspiele, um die Thematik etwas deutlicher zu machen:
Szenario 1:
Es gibt in DEU 412 Landkreise/ Kreisfreie Städte.
Natürlich gibt es größere und kleinere Landkreise (und dementsprechend eventuell mehr oder weniger Bedarf an RDL-Tagen im jeweiligen KVK) ->
Also sagen wir mal knapp die Hälfte davon hat über die 10 Tage hinaus KEINEN höheren Bedarf an RDL-Tagen (denke tatsächlich es werden sogar mehr als die Hälfte sein, aber for the sake of the argument rechnen wir mal mit grob der Hälfte, also 200 Landkreise)
In diesen 200 KVKs sitzen laut STAN je 10 Soldaten, also insgesamt 2000 Soldaten (natürlich wird so gut wie keins dieser KVKs tatsächlich Soll-Stärke haben, aber sagen wir mal das gleicht sich mit der potentiell zu niedrig angesetzten Zahl von 200 KVKs wieder aus).
Sagen wir diese 2000 Soldaten leisten im Schnitt 15 Jahre Dienst als Reservist im KVK (mit 20 zum Bund gekommen, SaZ 12, dann erstmal 5 Jahre keine Lust auf RDL, also mit 40 erstes Engagement als Reservist und dann mit Unterbrechungen RDLs bis bis zum 57 Lebensjahr).
Macht insgesamt (2000 Soldaten x 10 Tage x 15 Jahre) 300.000 Wehrübungstage.
Angerechnet für Tätigkeitsabzeichen werden nach dieser Regelung von diesen 300.000 Tagen ganze 14.000 Tage (7 Tage x 2000 Soldaten).
Szenario 2:
Um allen die Möglichkeit des Erhalts des goldene Tätigkeitsabzeichen zu ermöglichen, werden pro Soldat 10 Jahre lang 4 Tage höherer Bedarf pro Jahr angemeldet als eigentlich notwendig (um auf die 14 Tage zu kommen), ergibt:
2000 Soldaten x 4 Tage x 10 Jahre = 80.000 Tage Steuergeldverschwendung und volkswirtschaftlicher Schaden.
Natürlich sind das alles nur theoretische Gedankenspiele, die viele Faktoren notgedrungener Weise außenvor lassen (beispielsweise ist es ja schwer zu ermitteln, wie vielen Soldaten das komplett egal ist mit dem Tätigkeitsabzeichen), aber es zeigt ganz schön wie vorbei an der Realität diese willkürliche Grenze von 14 Tagen pro Kalenderjahr ist und welche Probleme es mit sich bringt, das 13 Tage innerhalb eines Kalenderjahres halt stumpf als 0 gewertet werden, wenn wir über die Tätigkeitsabzeichen reden.
Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.
bei den 14 Tagen Dienstleistung/Jahr für das TA KÖNNEN auch DVag´s, welche auf dem Dienstposten geleistet werde mit angerechnet werden
bei den KVK ist ja oft der Fall das mal schnell für einen Tag eine DVag ausgestellt wird weil es sich nicht Zeitlich erübrigt die RDL zu beantragen
bei uns zB
die letzen Jahre immer so um die 6 Tage RDL (ohne besondere Lehrgänge) + bis zu 15 Tage DVag (von Besuchen bei Ausbildungsvorhaben von HiOrg / Übungen / Tagungen / IGF- KLF / Teilnameh an öfentlichen Veranstaltung usw .)
Zitat von: Ralf am 22. April 2025, 10:18:39Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.
Ich formuliere das oben gesagte nur etwas anders:
,,Als ein aktiver Soldat der die Voraussetzungen für die Verleihung mindestens eines Tätigkeitsabzeichens ohne weiteres eigenes Zutun erfüllt, finde ich es recht seltsam dass Reservisten über die Voraussetzungen der Verleihung eines Tätigkeitsabzeichens diskutieren".
Kann man so sehen. Trägt aber nicht zum kameradschaftlichen Verständnis bei.
Dass ,,Patrick H A R" etwas zuviel Emotion hat und etwas zuviel Text schreibt ist unbenommen. Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.
Zitat von: Thufir am 22. April 2025, 23:27:48Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.
So ist es :)
Denn ich habe mich ja auch nicht beschwert das ein RDL in 10 Jahren nur
real 140 Tage für das TätAbz GOLD dienen muss, wenn er keine Vordienstzeiten hat...
Ich aber
3650 Tage ... ;)
Es gibt KEINEN Rechtsanspruch auf ein TA.
Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf RD.
ISSO.
Zitat von: Ralf am 22. April 2025, 10:18:39Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.
Darfst du gerne so sehen. Die allermeisten Reservisten waren aber auch mal aktive Soldaten, die sich mit LV/BV bzw. Auslandseinsätzen auseinander setzen mussten.
Wenn du die Diskussion affig findest, dann ist das dein Recht, ich wäre aber vorsichtig so zu tun den Leuten unterschwellig Dinge zu unterstellen...
Zitat von: Thufir am 22. April 2025, 23:27:48Zitat von: Ralf am 22. April 2025, 10:18:39Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.
Ich formuliere das oben gesagte nur etwas anders:
,,Als ein aktiver Soldat der die Voraussetzungen für die Verleihung mindestens eines Tätigkeitsabzeichens ohne weiteres eigenes Zutun erfüllt, finde ich es recht seltsam dass Reservisten über die Voraussetzungen der Verleihung eines Tätigkeitsabzeichens diskutieren".
Kann man so sehen. Trägt aber nicht zum kameradschaftlichen Verständnis bei.
Dass ,,Patrick H A R" etwas zuviel Emotion hat und etwas zuviel Text schreibt ist unbenommen. Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.
Mir geht es da tatsächlich nicht mal um mich. Ich hätte gar keinen Platz an der Uniform für ein weiters Tätigkeitsabzeichen, weil ich schon 2 habe.
Das trifft aber schlicht nicht auf jeden zu und ich verstehe Kameraden, die Enttäuscht sind, wenn ihr Engagment wegen einer meines Erachtens unglücklichen Regelung nicht mal durch ein Stück Blech gewürdigt.
Ich weiß nicht wie's in anderen Landkreisen so aussieht, aber die KVKs bei uns können sich jetzt nicht gerade mit Personal totschmeißen. In dem Kontext finde ich solche Regelungen schlicht nicht hilfreich.
Ich erinnere mal daran, dass dem Reservisten durch seine RDL selten ein Vorteil entsteht, sondern sie es aus Überzeugung tun.
Das kann man auch mal würdigen meines Erachtens.
Von einem ,,Recht auf ein Tätigkeitsabzeichen oder auf RD" habe ich nie gesprochen.
Es gibt nunmal eine Rechtslage - und der folgen wir durch treuesten dienen.
Zitat von: LwPersFw am 23. April 2025, 08:29:07Zitat von: Thufir am 22. April 2025, 23:27:48Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.
So ist es :)
Denn ich habe mich ja auch nicht beschwert das ein RDL in 10 Jahren nur real 140 Tage für das TätAbz GOLD dienen muss, wenn er keine Vordienstzeiten hat...
Ich aber 3650 Tage ... ;)
Äpfel/Birnen ;)
Reservistendienest mit aktivem Dienst zu vergleichen kann man machen, ist aber halt sinnlos, weil offensichtlich andere Grundvoraussetzungen.
Zitat von: F_K am 23. April 2025, 09:43:20Es gibt KEINEN Rechtsanspruch auf ein TA.
Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf RD.
ISSO.
Und weder habe ich einen Rechtsanspruch auf das eine noch auf das andere gefordert.
Ich habe lediglich meine Überraschung über eine unnötige und in meinen Augen auch unfaire Regelung zum Ausdruck gebracht.
Auf mich persönlich hat das Thema keinen Einfluss, ich habe zwei Tätigkeitsabzeichen und werde keins davon für ein ZMZ-Abzeichen ablegen.
Es braucht sich aber auch keiner wundern, dass die Personallage bei der Reserve so ist wie sie ist, wenn man den Leuten bereits bei der niedrigsten Form der Wertschätzung (ein Stück gestanztes Blech für 50 Cent)
ohne Not solche Steine in den Weg legt und aktive Soldaten Reservisten und ihre Interessen derart belächeln.
Das kann man mit den dicken Daumen in den Hosenträgern und einem "ISSO" abtun. Besser oder sinnvoller wird's dadurch nicht ;)
Zitat von: bayern bazi am 22. April 2025, 19:57:46bei den 14 Tagen Dienstleistung/Jahr für das TA KÖNNEN auch DVag´s, welche auf dem Dienstposten geleistet werde mit angerechnet werden
bei den KVK ist ja oft der Fall das mal schnell für einen Tag eine DVag ausgestellt wird weil es sich nicht Zeitlich erübrigt die RDL zu beantragen
bei uns zB
die letzen Jahre immer so um die 6 Tage RDL (ohne besondere Lehrgänge) + bis zu 15 Tage DVag (von Besuchen bei Ausbildungsvorhaben von HiOrg / Übungen / Tagungen / IGF- KLF / Teilnameh an öfentlichen Veranstaltung usw .)
Dann ergibt es ja auch wieder Sinn. Andernfalls hätte man sich schon wieder Fragen können, warum man denn ein Tätigkeitsabzeichen für den Bereich ZMZ stiftet, wenn man die höheren Stufen davon im Regalfall gar nicht erreichen kann, weil die Bedarfslage an RDL das nie und nimmer hergibt.
Ist auch meine Erfahrung, dass DVag das gros der Vorhaben im KVK darstellen.
Bei uns im KVK hat da bisher niemand weiter über diese Möglichkeit nachgedacht, weil keiner sonderlich großes Interesse an dem Tätigkeitsabzeichen hatte. Aber kann ja durchaus sein, dass wir auch mal wieder Zuwachs bekommen (hoffentlich, Platz wäre genug :( ), der das schon gerne hätte.
Danke für die hilfreiche Antwort!
Zitat von: Patrick H.A.R. am 23. April 2025, 11:39:51Zitat von: bayern bazi am 22. April 2025, 19:57:46bei den 14 Tagen Dienstleistung/Jahr für das TA KÖNNEN auch DVag´s, welche auf dem Dienstposten geleistet werde mit angerechnet werden
bei den KVK ist ja oft der Fall das mal schnell für einen Tag eine DVag ausgestellt wird weil es sich nicht Zeitlich erübrigt die RDL zu beantragen
bei uns zB
die letzen Jahre immer so um die 6 Tage RDL (ohne besondere Lehrgänge) + bis zu 15 Tage DVag (von Besuchen bei Ausbildungsvorhaben von HiOrg / Übungen / Tagungen / IGF- KLF / Teilnameh an öfentlichen Veranstaltung usw .)
Dann ergibt es ja auch wieder Sinn. Andernfalls hätte man sich schon wieder Fragen können, warum man denn ein Tätigkeitsabzeichen für den Bereich ZMZ stiftet, wenn man die höheren Stufen davon im Regalfall gar nicht erreichen kann, weil die Bedarfslage an RDL das nie und nimmer hergibt.
Ist auch meine Erfahrung, dass DVag das gros der Vorhaben im KVK darstellen.
Bei uns im KVK hat da bisher niemand weiter über diese Möglichkeit nachgedacht, weil keiner sonderlich großes Interesse an dem Tätigkeitsabzeichen hatte. Aber kann ja durchaus sein, dass wir auch mal wieder Zuwachs bekommen (hoffentlich, Platz wäre genug :( ), der das schon gerne hätte.
Danke für die hilfreiche Antwort!
kleiernm Tip;)
alles selber mit plotten - eure Perser schreiben DVag nicht auf und führen Liste
- also Liste mit Datum - Thema und Kopie der Zuziehung sammeln
- dann können die Tage angerechnet werden ( auch für Beförderungen wichtig !!! )
Zitat von: LwPersFw am 23. April 2025, 08:29:07Denn ich habe mich ja auch nicht beschwert das ein RDL in 10 Jahren nur real 140 Tage für das TätAbz GOLD dienen muss, wenn er keine Vordienstzeiten hat...
Ich aber 3650 Tage ... ;)
Fun fact: der perfekte Reservist gibt aber in den 140 Tagen mehr für selbstbeschaffte EliteSpecialKommandoCoolGuyFactorAusrüstung aus als Du in 3650 Tagen und macht damit unsere Wirtschaft glorreich und kriegstüchtig, das muss man auch würdigen ;)