Hallo Forum,
Kurze Info zu mir ich bin nun 27 Jahre alt und mache derzeit mein Fachabitur/Abitur an einer FOS.
2011 war ich als FWDL23 schon einmal bei der Bundeswehr wo leider durch zu späte Abgabe mein Antrag auf Feldwebel nicht stattfinden konnte.
Nun bin ich schon ein paar Jährchen raus und scheinbar hat sich sehr viel bei der Bundeswehr getan bezüglich Laufbahnen, Ablauf etc. zumindest im Vergleich zu damals.
Meine Frage ist nun wie sieht die Altersbegrenzung bei der Bewerbung für die Offizierslaufbahn mit abgeschlossenem Studium aus, da ich wohl das Vollabitur nicht vor meinem 30. Geburtstag erreichen werde (Fachabitur ist denke ich mal bei dem momentanen Andrang chancenlos). Gilt dort auch die "30er" Grenze oder ist diese dann aufgehoben? SLV wurde gelesen, allerdings wurde ich da leider nicht schlauer. Desweiteren ist die Frage ob es vielleicht Sinn machen würde mit Fachabitur die Richtung der Feldwebel des Truppendienstes einzuschlagen da dort ja wohl neu (?!) oder wohl immer (?!) die Möglichkeit besteht durch eine Eignungsfeststellung in die Offz. Laufbahn zu wechseln. Auch hier wieder die Frage ist dann so wie es "damals" war der MilFD gemeint also Stabshauptmann Enddienstgrad gemeint oder eine unbeschränkte Offz.Laufbahn?
Vielen Dank fuer die Antworten.
Beruflich gesehen wäre ich auch bei Ausscheiden nach 12+ Jahren abgesichert.
Versuche es doch einfach ein FH Studium zu bekommen :)
ZitatFachabitur ist denke ich mal bei dem momentanen Andrang chancenlos
Ersetzung von "denke ich mal" mit "probiere ich mal" wäre der richtige Angang, dann weiss man es definitiv.
Mit einem verwertbaren abgeschlossenen Studium gibt es keine Altersgrenze. Mit der geplanten Änderung der SLV im Laufe 2019 fallen sowieso die Altersgrenzen.
Laufbahnperspektive für den OffzMilFD ist Hptm, der Spitzendienstgrad ist der Stabshauptmann.
Die Laufbahnen OffzTrD und MilFD sind in sich unterschiedlich. OffzTrD wird im Laufe der Dienstzeit eher Führungsverwendungen wahrnehmen und falls er BS wird auch ab und zu versetzt werden um Verwendungsbreite zu erlangen. Der MilFD wird automatisch BS und ist und bleibt eher Spezialist in seiner Tätigkeit.
Zitat von: Ralf am 04. Dezember 2018, 06:02:36
Mit einem verwertbaren abgeschlossenen Studium gibt es keine Altersgrenze. Mit der geplanten Änderung der SLV im Laufe 2019 fallen sowieso die Altersgrenzen.
Laufbahnperspektive für den OffzMilFD ist Hptm, der Spitzendienstgrad ist der Stabshauptmann.
Die Laufbahnen OffzTrD und MilFD sind in sich unterschiedlich. OffzTrD wird im Laufe der Dienstzeit eher Führungsverwendungen wahrnehmen und falls er BS wird auch ab und zu versetzt werden um Verwendungsbreite zu erlangen. Der MilFD wird automatisch BS und ist und bleibt eher Spezialist in seiner Tätigkeit.
Gibt es da schon genaueres was die Änderung der SLV betrifft? Wäre super wenn ich da mehr infos bekommen könnte. Und dass fuer OffzMilFD die Laufbahnperspektive Hauptmann ist wusste ich, meine Frage bezog sich auf Truppendienst, das hatte ich leider vergessen explizit zu erwähnen. Gab es diese "Befähigungslehrgänge" für den OffzTrD schon immer oder ist das neu?.
Und super für die vielen Antworten!
Was meinst du mit Befähigungslehrgängen ?
Das Laufbahnziel OffzTrDst SaZ 13 ist Hptm A11.
Die allgemeine Laufbahnperspektive für OffzTrDst BS ist A14.
ZitatGibt es da schon genaueres was die Änderung der SLV betrifft? Wäre super wenn ich da mehr infos bekommen könnte.
Da die Überarbeitung der SLV noch nicht parlamentarisch abgeschlossen, können belastbare Infos erst dann erfolgen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
ZitatDa die Überarbeitung der SLV noch nicht parlamentarisch abgeschlossen, können belastbare Infos erst dann erfolgen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
Das wäre ja super. Heißt das, dass man sich dann auch mit über 30 noch für die Feldwebellaufbahn im Truppendienst bewerben kann?
oder auch mit Abitur und über 30 für die Offizierlaufbahn? :o
Bitte halte uns da auf dem Laufenden! :D
Ja, das wird es wohl heißen.
Zitat von: DeltaEcho am 04. Dezember 2018, 10:19:34
Was meinst du mit Befähigungslehrgängen ?
Das Laufbahnziel OffzTrDst SaZ 13 ist Hptm A11.
Die allgemeine Laufbahnperspektive für OffzTrDst BS ist A14.
Ich meinte §29 SLV
"(1) Unteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben."
Das ist aber kein "Befähigungslehrgang" sondern der militärische Auswahllehrgang (MAL). So, wie ich im Forum gelesen habe, soll der aber auch irgendwie wegfallen. Einfach mal mit dem Begriff die Forensuche füttern.
Zitat von: KlausP am 04. Dezember 2018, 18:27:50
Das ist aber kein "Befähigungslehrgang" sondern der militärische Auswahllehrgang (MAL). So, wie ich im Forum gelesen habe, soll der aber auch irgendwie wegfallen. Einfach mal mit dem Begriff die Forensuche füttern.
Daher auch die Anführungszeichen aber danke für die Info, dass es ein MAL ist. Da sieht man mal wie wenig Ahnung man irgendwann noch von der Bundeswehr hat wenn man draußen ist.
Dann füttere ich mal die Forensuche und hoffe die gesuchten Antworten zu finden!
Nachtrag: Es heißt ja stand jetzt, "bis zum vollendeten 29. Lebensjahr" ist damit das Alter bei der Bewerbung/Zusage vom ACFüKrBw gemeint oder das Alter bei Beginn der Dienstzeit? Sprich ich gebe mit 29 meine Bewerbung ab und werde noch vor meinem Geburtstag eingeladen und bestehe, werde aber nach bestehen 30, heißt es dann zu alt ja oder nein? Falls damit das Alter bei Bewerbung/Zusage gemeint ist, stehen die Chancen sogar gar nicht schlecht, da ich erst immer Ende August ein Jährchen älter werde.
Bei Diensteintritt darf die Altersgrenze noch nicht überschritten sein. Und das 30. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein.
Danke Klaus! Dann heißt das wohl bei Geburtstag 30.08.91 und momentan in der 11. Klasse Bayern, dass das wohl nichts wird (?!) es sei denn ich habe mich verrechnet. Dann heißt es wohl auf die SLV Änderung hoffen.
Wenn nichts dazwischen kommt... kommt die neue SLV in 2019.
Zitat von: LwPersFw am 05. Dezember 2018, 22:14:16
Wenn nichts dazwischen kommt... kommt die neue SLV in 2019.
Dazu hab ich auch noch mal eine Frage (auch wenn ich mir vorstellen kann, dass die zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch gar nicht beantwortet werden kann).
Zu mir: 38, Wiedereinsteller, Feldwebeleignung erhalten, Wiedereinstellung zum 1.10.19 geplant als Feldwebelanwärter SAZ21 (15+Vordienstzeit) aufgrund verwertbarer, kaufmännischer Ausbildung
Wenn jetzt die Altersgrenzen fallen und ich mich für eine andere Verwendung entscheide, die bislang nicht möglich ist weil der entsprechende Beruf fehlt, muss ich dann ein neues Bewerbungsverfahren durchlaufen? Ist die Eignung irgendwie an die Verwendung gekoppelt?
Die Eignung hat prinzipiell zwei (?) Jahre Gültigkeit. Vermutlich müssen Sie aber den Ausbildungseignungstest für die dann nötige ZAW durchlaufen.
Es wird dann ggf. noch eine Eignung Feldwebel Truppendienst zu prüfen sein.
Ansonsten: Es wird dabei bleiben, sich im Bestenvergleich durchsetzen zu müssen - bitte diese "Hürde" berücksichtigen.
Zitat von: F_K am 06. Dezember 2018, 10:08:04
Es wird dann ggf. noch eine Eignung Feldwebel Truppendienst zu prüfen sein.
Ansonsten: Es wird dabei bleiben, sich im Bestenvergleich durchsetzen zu müssen - bitte diese "Hürde" berücksichtigen.
War der zweite Absatz an mich gerichtet? Wieso Bestenvergleich? Das war ja jetzt auch nicht so. Eignung bekommen -> Einplaner -> Stelle heraussuchen. Da war keine Bestenauslese?!
Eignung Truppendienst wäre bei mir nicht der Fall - ginge um eine andere Fachdienstverwendung, die mir momentan wegen fehlender förderlicher Berufsausbildung verwehrt bleibt...
Es gibt Mangelverwendungen, da "reicht" die Eignung - ansonsten gibt es einen Bestenvergleich.
Entweder verstehe ich da was falsch, oder wir reden aneinander vorbei.
Nachdem man im Karrirecenter alle Tests erfolgreich abgelegt hat und auch aus dem psychologischen Gespräch mit der entsprechenden Eignung rausgekommen ist, geht man doch zum Einplaner und sucht gemeinsam mit ihm nach einer passenden Stelle. Der guckt doch dann nicht mehr, ob man für diese Stelle auch der beste ist?! So war es zumindest bei mir...
Wie dem auch sei - ich wollte hier auch nicht den Thread kapern...
Zitat... Entweder verstehe ich da was falsch, oder wir reden aneinander vorbei. ...
Nein. ... Ja. ;)
Nochmal: Die Eignung/Nichteignung gilt prinzipiell 2Jahre. Bei einem Wechsel in eine andere Verwendung, die eine ZAW voraussetzt, weil der geforderte Berufsabschluß nicht vorhanden ist, kann es sein, dass der entsprechende Eignungstest für die Berufsausbildung und, wenn nötig, die entsprechende Untersuchung
für diesen Beruf nachträglich erfolgt. Das kann aber nur das KC beantworten, wenn es alle Angaben dafür hat.
Zitat von: Phantomphlyer am 06. Dezember 2018, 12:34:32
Entweder verstehe ich da was falsch, oder wir reden aneinander vorbei.
Nachdem man im Karrirecenter alle Tests erfolgreich abgelegt hat und auch aus dem psychologischen Gespräch mit der entsprechenden Eignung rausgekommen ist, geht man doch zum Einplaner und sucht gemeinsam mit ihm nach einer passenden Stelle. Der guckt doch dann nicht mehr, ob man für diese Stelle auch der beste ist?!
Grundsätzlich findet immer eine Bestenauslese statt (von der Verfassung vorgegeben) - außer es ist eine Mangelverwendung bzw. es gibt mehr DPs/Stellen als Bewerber. Da ist es ja sinnlos eine Bestenauslese durchzuführen, ansonsten würde ja kein Mangel herrschen.
Wie schaut es eigentlich mit der psychologischen und sonstigen Eignung aus? Wie lange hat die Bestand?
Szenario: Ich bekomme die psychologische Eignung allerdings keine Studieneignung und daher keine Einstellung.
Bleibt dann die psychologische Eignung bestehen für die nächste Bewerbungsphase in der ich es noch einmal versuche oder fängt dort das ganze Spiel von vorne an, da ich mich entsinne dass die Eignung 2(?!) Jahre bestehen bleibt?
Das komplette Ergebnis der Eignungsfeststellung hat zwei Jahre Bestand.
Zitat von: KlausP am 06. Dezember 2018, 22:44:33
Das komplette Ergebnis der Eignungsfeststellung hat zwei Jahre Bestand.
Vielen Dank Klaus. Das was ich aber meinte war ob es einen Unterschied macht ob man wegen psychologischer Nichteignung oder "nur" wegen einem momentan zu schlechten Schnitt rausfliegt, sprich die psychologische Eignung wird mir attestiert (Bestand 2 Jahre) allerdings reicht meine Abiturnote in der Bestenauslese nicht. Bei der nächsten Bewerbung (sofort nach Ablauf der Frist nach Nichtbestehen) bewerbe ich mich wieder, bekomme wieder eine Einladung. Wird dort dann noch einmal die psychologische Eignung festgestellt, sprich erneutes Gespräch oder wird dieser Schritt übergangen da diese ja 2 Jahre bestand hat und es werden "nur" körperliche Fitness und Noten erneut geprüft oder wie läuft das Ganze ab? An Fitness und Noten kann man ja in gewissem Umfang "schrauben" an der psychologischen Eignung meiner Meinung nach nicht.
Den Umfang legt das KC/das BAPersBw individuell fest.
Ich gebe nur mal zu bedenken, selbst wenn die Altersgrenze fällt. Dann fängt man mit 30+ in der Offz TrDst Laufbahn an und ist unter Umständen am Ende 13 Jahre älter als zuvor.
Zudem erfolgt die Einstellung als Schütze (Wenn keine Vordienstzeit vorhanden/DG). Ob ich mit über 30 mit A3 u.U. anfangen möchte weiß ich nicht.
Ich kann nur bereichten, dass einige Offze nachdem sie ihre 12/13 voll hatten, im die freie Wirtschaft gewechselt sind und jetzt wiederkommen als teilweise SaZ 25.
Jeder der in diesem Alter den Schritt wagt möchte vermutlich BS werden, aber auch hier kann ich nur davor warnen sich zu sehr zu fixieren oder Hoffnungen zu machen.
Beurteilungen mögen zum Großteil auf Leistung beruhen, dennoch ist auch Glück oder Zufall ein großer Faktor.
Offizier A bekommt den DP (z.B. ZgFhr), ein bestimmtes Projekt oder geht in den Einsatz, Offizier B nicht.
Ohne die richtige Entwicklungsprognose bringt auch eine 8, nichts.
Waren nur mal ein paar Gedanken zu dem Thema, freue mich auf eine spannende Diskussion.
Da gbit es nicht viel zu diskutieren:
Offiziersbewerber gibt es SEHR VIELE, so VIELE, dass nicht mal alle zum Test eingeladen werden.
Die Zahlen (schwanken von Jahr zu Jahr, nur als "Hausnummer"): 6000 Einladungen, davon sind 4000 Bewerber GEEIGNET, 2000 werden als OA eingestellt.
Also benötigt auch der Ü30 ein entsprechend gutes Abitur (sonst erfolgt keine Einladung), und mit Ü30 hat man "mehr Chancen", entsprechende "Fehler" im Lebenslauf zu haben, die eine Eignung zweifelhaft erscheinen lassen.
Warum? Der "Offiziergeeignete" hat ja ggf. mit 30 Jahren schon Abitur, fertiges Studium und arbeitet (erfolgreich) seit 5 Jahren - warum sollte dieser bei "Null" anfangen?
Zitat von: DeltaEcho am 07. Dezember 2018, 08:40:49
Ich gebe nur mal zu bedenken, selbst wenn die Altersgrenze fällt. Dann fängt man mit 30+ in der Offz TrDst Laufbahn an und ist unter Umständen am Ende 13 Jahre älter als zuvor.
Zudem erfolgt die Einstellung als Schütze (Wenn keine Vordienstzeit vorhanden/DG). Ob ich mit über 30 mit A3 u.U. anfangen möchte weiß ich nicht.
Ich kann nur bereichten, dass einige Offze nachdem sie ihre 12/13 voll hatten, im die freie Wirtschaft gewechselt sind und jetzt wiederkommen als teilweise SaZ 25.
Jeder der in diesem Alter den Schritt wagt möchte vermutlich BS werden, aber auch hier kann ich nur davor warnen sich zu sehr zu fixieren oder Hoffnungen zu machen.
Beurteilungen mögen zum Großteil auf Leistung beruhen, dennoch ist auch Glück oder Zufall ein großer Faktor.
Offizier A bekommt den DP (z.B. ZgFhr), ein bestimmtes Projekt oder geht in den Einsatz, Offizier B nicht.
Ohne die richtige Entwicklungsprognose bringt auch eine 8, nichts.
Waren nur mal ein paar Gedanken zu dem Thema, freue mich auf eine spannende Diskussion.
DeltaEcho das ist definitiv eine Sache die man berücksichtigen sollte und sogar muss!
Bei mir wäre der Fall der sozialen Absicherung nach dem Ausscheiden in den 40igern definitiv gegeben für andere ist das natürlich sehr schwierig je nach Vorgeschichte (Mein Lebensweg und finanzielle Situation ist recht ungewöhnlich vielleicht). Auch, dass man mitunter oder sogar sehr bestimmt mit Menschen zusammen studieren oder führen soll die erheblich jünger sind als man selbst sollte man nicht unterschätzen und sich bewusst machen. Ich zum Beispiel sitze momentan mit 16-18jährigen in der Schule und muss schon manchmal schmunzeln und mich umgewöhnen, ist aber bei der richtigen Einstellung machbar. Wichtig ist immer das für und wieder abzuwägen und wofür man, abgesehen für den Dienst an Deutschland, man diesen oder jenen Schritt in Richtung Bundeswehr machen möchte. Bei mir wäre es weniger wegen dem Geld oder Studium sondern um Kompetenzerweiterung und Lebenserfahrung.
Hallo zusammen,
ich finde es spannend, dass es doch mehr gibt, die sich zu dem Thema Gedanken machen, als ich dachte.
Kurz zu mir. Ich bin Baujahr 04/89, was heißt, dass ich demnächst 30 werde. Im August habe ich sowohl meine Offiziers-, als auch meine Studieneignung ohne Bedenken für Medizin erhalten. (Warum erst jetzt etc. erspare ich euch jetzt mal. Lange Geschichte). Aufgrund meines Alters und da es zum Zeitpunk des AC keine freien Stellen für SanOAs zum 02.01.2019 gab, kam ich auf die Warteliste. Leider wurden auch keine Stellen für Humanmediziner zum 02.01.2019 geschaffen (trotz Ärztemangel?). Jedenfalls warten wir aktuell, dass die SLV hinsichtlich der Altersgrenze möglichst noch vor dem 01.07.2019 gekippt wird, sodass ich für diesen Starttermin in Betracht gezogen werden kann.
Weiß jemand, wie lange es noch dauert, bis die neue/geänderte SLV in kraft tritt? Gibt es da schon neue Erkenntnisse?
Sollte das nicht klappen: Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Antrag auf Sondergenehmigung beim Bundespersonalausschuss?
VG
Einen validen Termin für das Inkraftsetzen der Änderung der SLV gibt es nicht. Aber das hatten wir ja hier im Board erst vor kurzem. Sie ist jedenfalls noch nicht innerhalb der Bundeswehr abgestimmt, da sind noch einige Haken drin. Anschl. muss sie in das politische Genehmigungsverfahren.
Der Bundespersonalausschuss kann Ausnahmen zulassen, wenn ein hohes dienstliches Interesse vorliegt. Ob das in deiner Person begründet liegt, vermag ich nicht zu beantworten. In Anbetracht der vielen Bewerber für Medizin, kann es jedoch nicht aus einem grundsätzlichen Bewerbermangel heraus erfolgen. Denn das würde ja auch für andere hochspezialisierte Verwendungen treffen.
Es gibt doch jedes Jahr ca. 200 Stellen für SanOA. Also war das Problem wohl eher nicht "es gab keine Stellen" sondern dass du dich nicht gegen die anderen Bewerber durchsetzen konntest. Das Alter ist da nur ein Nebenaspekt.
Und wieso sollen mehr Einstellungsstellen geschaffen werden? Der Ärztemangel resultiert aus ganz anderen Problemen. Aber wohl kaum darin dass man zu wenig SanOAs einstellt.
Alternative für dich wäre schonmal zivil anzufangen zu studieren.
Warum genau soll eine Ausnahme für dich gemacht werden? Da hat doch die Bundeswehr nichts von. Es gibt bei den SanOAs ausreichend Bewerber und du bringst offenbar keine besonderen Fähigkeiten mit. Sonst hättest du dich ja auch im Vergleich durchgesetzt.
Hallo Ralf,
danke für deine schnelle Antwort! Ja, ich weiß, dass es erst vor kurzem diskutiert wurde, aber du weißt ja sicher wie es ist, wenn man auf etwas wartet ;-). Natürlich gibt es sehr viele Bewerber für Medizin. Es ist nur unglaublich frustrierend, dass ich alle Anforderungen erfüllt habe und meistens auch im oberen Drittel liege und wegen meines Alters nicht angenommen werden kann. Als ob 30 Jahren und 3 Monate einen riesen Unterschied zu 29 Jahren und 9 Monate machen würde. Aber das ist eine müßige Diskussion und auch u.a. deswegen kommt ja die Änderung in der SLV. Für mein Dafürhalten, könnte es halt nur etwas schneller gehen ;-).
@Ulli76: Ich finde deine Herangehensweise unglaublich arrogant! Wie gesagt habe ich alle Vorraussetzungen erfüllt. Wenn du etwas recherchierst, wirst du feststellen, dass eine Studieneignung ohne Bedenken im Normalfall einer Sofortzusage gleich kommt. Zum Zeitpunkt des AC hatte der Zentrale SanDienst noch keine Stellen zum 02.01.2019 angemeldet (dies wurde mir bereits zu Beginn des AC mitgeteilt!), weshalb die Aufnahme in die Warteliste erfolgen musste. Zum 02.01.2019 wurden keine(!!!) Humanmedizin-SanOAs eingestellt da keine SanOAs in Humanmedizin vorgesehen wurden. Die 200 Einstellungen pro Jahr werden hauptsächlich im Juli vorgenommen und nicht im Januar.
VG
Seit wann ist das Benennen von Tatsachen Arroganz?
Zitat von: MuMa89 am 03. Januar 2019, 10:26:32
Es ist nur unglaublich frustrierend, dass ich alle Anforderungen erfüllt habe und meistens auch im oberen Drittel liege und wegen meines Alters nicht angenommen werden kann. Als ob 30 Jahren und 3 Monate einen riesen Unterschied zu 29 Jahren und 9 Monate machen würde.
Sie haben alle Anforderungen erfüllt - bis auf das Alter. Das Alter ist eben eine Voraussetzung. Wenn ich sage, wir fahren um 12 los, dann macht 5 vor 12 einen großen Unterschied zu 5 nach 12!
Klar, tragisch für Sie - aber Sie hatten bereits vorher schon viele viele Jahre Zeit, es gab sicherlich Gründe, warum Ihre Bewerbung erst jetzt kam, aber die sind eben nicht relevant! Sie wissen selbst, dass es viele viele weitere BewerberInnen gibt, die mit 1A Lebenslauf und -abitur vor der Tür stehen, sodass die Bundeswehr sich sogar erlauben kann, auszusuchen. Und insofern hat @ulli recht - es gibt nullkommanull
Notwendigkeit, ausgerechnet Sie mit allen Mitteln und Umgehung jeglicher Regularien noch in die Laufbahn zu bekommen.
Nochmal, ich verstehe Ihre Frustration, aber für die, die die Einstellung tätigen sind Sie lediglich eine von vielen vielen Akten, die jetzt quasi vom Tisch ist. Für immer. Die Tatsache, dass Sie bis zu Ihrem 30. Geburtstag vollumfänglich geeignet sind, ist nach Ihrem 30. Geburtstag vollkommen irrelevant.
Wenn Sie unbedingt und mit Leib und Seele
Sanitätsoffizier werden wollen, gibt es die Möglichkeit, auf "normalem" Wege Medizin zu studieren und während oder nach dem Studium als Seiteneinsteiger in die Bundeswehr einzutreten (so habe ich das im Übrigen gemacht). Wenn es "nur" darum geht, irgendwie an das Medizinstudium zu kommen, nun, ich denke, ich brauche das nicht weiter ausführen.
Tja- Pech gehabt- dann hast du dich halt zu spät beworben. Studieneignung bedeutet keineswegs "Sofortzusage". Wärst du so der Überflieger hätte dein Einplaner von sich aus den Versuch der Ausnahmegenehmigung vorgeschlagen.
Lass mich raten- Krankenschwester?
Zitat von: ulli76 am 03. Januar 2019, 17:12:46
Studieneignung bedeutet keineswegs "Sofortzusage".
Exakt. Für SanOA brauchen Sie nicht nur die Studien- sondern auch die Offizierseignung. Das ist korrekt. Nur, wenn ich 2000 Bewerber habe, die alle Studien- und Offiziersgeeignet sind, was mache ich dann, wenn ich weniger Stellen habe? Richtig, Bestenauslese. Was da bei Ihnen herausgekommen wäre, das lässt sich hier nur mutmaßen.
Zitat von: BSG1966 am 03. Januar 2019, 17:54:04
Zitat von: ulli76 am 03. Januar 2019, 17:12:46
Studieneignung bedeutet keineswegs "Sofortzusage".
Exakt. Für SanOA brauchen Sie nicht nur die Studien- sondern auch die Offizierseignung. Das ist korrekt. Nur, wenn ich 2000 Bewerber habe, die alle Studien- und Offiziersgeeignet sind, was mache ich dann, wenn ich weniger Stellen habe? Richtig, Bestenauslese. Was da bei Ihnen herausgekommen wäre, das lässt sich hier nur mutmaßen.
Wenn das stimmt, dass die Kandidatin hier im oberen Drittel war, dann gehörte sie halt ungefähr zu den 600-700 Besten. Bringt halt auch nix, wenn es nur 200 Stellen gibt :D
"Im oberen Drittel" ist ein weites Feld - da sind die 200 ersten auch drin - man benötigt also den konkreten Listenplatz.