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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Pantex am 02. April 2019, 14:50:34

Titel: Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 02. April 2019, 14:50:34
Servus Kameraden,

da dies mein erster Thread ist, zunächst erst kurz zu meiner Person:
> Militärischer Werdegang:

- 80- 81 - HFlgStf 4 -> Enddienstgrad = OG
- 85- 97 - FmBtl 4   -> Enddienstgrad = Ofw (Werkstattleiter ELO- Inst)
-- zivilberufliche Weiterbildung während der Dienstzeit (Fortbildungsstufe A): Elektromeister / Betriebsschutzmeister
-- militärische zusätzliche Ausbildung: SE- Unterführerlehrgang / Zugführer ATN
-- Auslandverwendung 1993: UNOSOM II

> Ziviler Werdegang:

- ab 99 - Ausbildung zum mittleren Dienst Beamten = Verw.Sekretär
- bis 09 - Beförderung zum Amtsinspektor
- ab 11 - Aufstieg in den gehobenen Dienst zum Verw.Inspektor
- seit 18 - Verw.Oberinspektor
-- zusätzliche Ausbildung = Scout bei Mitarbeitergesprächen
-- zusätzlich zur Verwaltungstätigkeit = Ausbilder SAP- Trainer
-- zusätzlich zur Verwaltungstätigkeit = Ausbilder für Sozialversicherungsangestellte und Studierende als künftige Dipl.Verwaltungswirte

Entschuldigung zu meinen nachfolgenden Fragen aber im Forum konnte ich auf mein Anliegen nicht so recht passendes finden.
Nun zu meinem Anliegen, ich möchte meinen militärischen Dienstgrad "anpassen" sofern das möglich ist?

Aus der Masse der Threads sind zwar immer wieder mich betreffende Inhalte entnehmbar, aber aufgrund der doch erheblich geänderten Strukturen und auch der Begriffe aus dem BwAküFi kann ich mir keine belastbare Meinung bilden.

Welchen Weg müsste ich beschreiten um hier draufzusatteln oder anders gefragt geht das überhaupt kurz vor dem 58 Lj. und wird man überhaupt gebraucht?

Gibt es evtl. die Möglichkeit als gehobener Dienstbeamter (VOI) mit höheren Dienstgrad einzurücken?
Ich gehe davon aus das meine A 10 Besoldung ohnehin weiter bezahlt wird, aber dann der Dienstgrad? Wie läuft das?

Ich hoffe die hier anwesenden Spezialisten können hier etwas Licht ins Dunkel bringen, vorab schon mal vielen Dank für fundierte Infos.

mfg
P


   

   
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2019, 14:55:48
Ich verstehe nur Bahnhof. Was soll da warum "gleichgezogen" werden? Falls Sie unter diesem Begruff im Forum gesucht haben sollten Wunder es mich nicht, dass Sie nichts gefunden haben.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 02. April 2019, 15:06:51
Evtl. habe ich das nicht genug verdeutlicht.

Ich möchte meinen militärischen Enddienstgrad Oberfeldwebel (A7m.Z.) dem des derzeitigen Verwaltungsoberinspektors (A10) gleichziehen sofern das irgendwie möglich ist.

Ziel soll es sein, das der militärische Dienstgrad auch im A10, also Oberleutnant mündet.

Ich hoffe ich habe mich verständlicher ausgedrückt.

mfg
P
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2019, 15:10:05
Dazu müssen Sie als Reserveoffizier eingeplant werden. Ohne Beorderung ist keine Verleihung eines höheren Dienstgrades möglich.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 02. April 2019, 15:16:12
Zitat von: KlausP am 02. April 2019, 15:10:05
Dazu müssen Sie als Reserveoffizier eingeplant werden. Ohne Beorderung ist keine Verleihung eines höheren Dienstgrades möglich.

Soll heißen, eine Einstellung/Möglichkeit in einem höheren Dienstgrad als dem letzmaligen (OFw) ist nicht möglich?

mfg
P
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: F_K am 02. April 2019, 15:18:28
@ pantex:

Du kannst Dich beordern lassen (und dann ÜBEN!) und dann entsprechend den Voraussetzungen befördert werden, z. b. zum HptFw.

Viel mehr wird aufgrund des Alters nicht möglich sein.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2019, 15:27:19
Als was wollen Sie sich bewerben? Als Seiteneinsteiger in der Offizierlaufbahn oder in der Reserveoffizierlaufbahn? In beiden Fällen hängt das von Ihrem Studienabschluss ab, ob Sie eingestellt werden können. Nur, weil Sie "gehobener Dienstbeamter" (was ist das eigentlich? Hab ich noch nie gehört) sind, verpasst man Ihnen nicht den Dienstgrad "OLt h.c.".
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 02. April 2019, 15:45:31
Zitat von: F_K am 02. April 2019, 15:18:28
@ pantex:

Du kannst Dich beordern lassen (und dann ÜBEN!) und dann entsprechend den Voraussetzungen befördert werden, z. b. zum HptFw.

Viel mehr wird aufgrund des Alters nicht möglich sein.

Vielen Dank für deine kurze fundierte Rückantwort, damit kann ich zumindest schon mal was anfangen.
Also kann sich mein derzeitiger Dienstgrad unmöglich auf den militärischen auswirken.

Wenn dann beordern und die einzelnen Dienstgrade nach Zeitraum der Beorderung hoch hangeln, oder?

mfg
P
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 02. April 2019, 15:47:26
Zitat von: KlausP am 02. April 2019, 15:27:19
Als was wollen Sie sich bewerben? Als Seiteneinsteiger in der Offizierlaufbahn oder in der Reserveoffizierlaufbahn? In beiden Fällen hängt das von Ihrem Studienabschluss ab, ob Sie eingestellt werden können. Nur, weil Sie "gehobener Dienstbeamter" (was ist das eigentlich? Hab ich noch nie gehört) sind, verpasst man Ihnen nicht den Dienstgrad "OLt h.c.".

Auch ihnen danke für die Antwort.

mfg
P
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: dunstig am 02. April 2019, 15:55:37
Naja mal ganz logisch betrachtet: Es gibt unzählige ehemalige Wehrpflichtige, von denen viele noch als OG d.R. oder HG d.R. rumlaufen. Würde man nun jedem, der anschließend in die Beamtenlaufbahn gegangen ist, solch einen "Ehrendienstgrad" zuschustern, hätte man auf einmal einen Haufen Offiziere und Stabsoffiziere, die aber überhaupt keinen Plan davon haben, wie der Laden auf der entsprechenden Ebene zu funktionieren hat.

Wäre also ziemlich sinnlos solch eine Angleichung. ;)
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: F_K am 02. April 2019, 16:01:02
ZitatAlso kann sich mein derzeitiger Dienstgrad

Eine "Besoldungsstufe" als Beamter (oder wie immer da der Fachterminus ist), ist KEIN militärischer Dienstgrad und dementsprechend gibt es da KEINE Wechselwirkung.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 02. April 2019, 16:13:24
Zitat von: F_K am 02. April 2019, 16:01:02
ZitatAlso kann sich mein derzeitiger Dienstgrad

Eine "Besoldungsstufe" als Beamter (oder wie immer da der Fachterminus ist), ist KEIN militärischer Dienstgrad und dementsprechend gibt es da KEINE Wechselwirkung.

OK, ich habe halt in diesem Forum auch über "frisch" Eingestellte Soldaten gelesen, daß diese auch ohne vorherige militärische Dienstzeit in höhere Dienstgrade eingewiesen wurden.

Aber das trifft dann wohl nur auf besondere Programme zu, gehe ich zumindest davon aus?
Gab es da nicht mal Programme die sogar völlig ungedienten Zivilisten aus der Wirtschaft, Dienstgrade im Offiziersrang im Schnellverfahren zugesprochen haben?

mfg
P
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: wolverine am 02. April 2019, 16:17:56
Hier
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 02. April 2019, 16:30:12
Zitat von: wolverine am 02. April 2019, 16:17:56
Hier

Hört sich kommod an.

Der Dienstgrad wird allerdings nicht endgültig verliehen, oder?

mfg
P
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2019, 16:32:09
Zitat von: wolverine am 02. April 2019, 16:17:56
Hier

Diesem Personenkreis wird der Dienstgrad (in der Regel OLt) nach meinem Kenntnisstand dann auch nur für diese Veranstaltung vorläufig zuerkannt.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: PzPiKp360 am 02. April 2019, 16:33:27
@Pantex: Was Du meinst ist die Einstellung als (Reserve-)Offizier gemäß Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) §43 (3) in Verbindung mit §26 (2) oder §26 (4). Hier muß eine zivile Qualifikation, typischerweise ein Studienabschluss samt entsprechender Berufserfahrung, auf einen bestimmten Dienstposten passen.

Das könntest Du anstreben, wenn es einen solchen vakanten Dienstposten gäbe, der Deine zivile Qualifikation erfordern würde.

Die Geschichte, die wolverine verlinkt hat, ist eine Kennenlernen-Veranstaltung, die neben anderen Effekten (u.a. positive Multiplikation) mögliche Kandidaten für diese Zugänge anlocken soll.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 02. April 2019, 16:48:38
Servus PzPiKp360,

ein Studienabschluss liegt nicht vor.

Den Oberinspektor habe ich mir aus dem mittleren Dienst heraus hart erarbeiten müssen und die zivilen Qualifikationen, so denke ich, werden den "Offizier" nach derzeitigen Stand nicht hergeben.

Zusätzlich wird mein Alter dafür auch nicht sonderlich förderlich sein, gut und Erfahrung braucht in unserer Gesellschaft eh keiner mehr.

Ein Kurzzeit Dienstgrad, was es nicht alles beim Bund mittlerweilen gibt.

mfg
P
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: PzPiKp360 am 02. April 2019, 17:02:57
Dieser Kurzzeit-Dienstgrad Oberleutnant ist nichts anderes als ein informelles Zuckerle, damit sich die Teilnehmer entsprechend ihrer zivilen Stellung auch militärisch gebauchpinselt wertgeschätzt fühlen können, für die Dauer der Veranstaltung. Eine Ansprache als "Schütze Nix" hätte vermutlich nicht die gewünschten Effekte...

Aber nicht traurig sein. Es gibt eine Menge Reservisten, deren militärischer Dienstgrad unter ihrer mittlerweile erreichten zivilen Stellung liegt, und das trotzdem gerne machen. Ich habe neulich bei einer DVag jemanden mit "Dr. ABC" auf dem Namensschild gesehen, der OG auf der Schulter hatte. Oberfeldwebel ist doch ganz fein, einfach mal wieder üben gehen, mit passender Beorderung sollte ein Hauptfeldwebel noch drin sein.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: wolverine am 02. April 2019, 17:21:54
In einer früheren Dienstelle übte ich mit einem Beisitzer eines Landesverfassungsgerichts, der HptGefr war. Und wir machten beide die gleiche Arbeit.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: justice005 am 02. April 2019, 17:59:23
ZitatWelchen Weg müsste ich beschreiten um hier draufzusatteln oder anders gefragt geht das überhaupt kurz vor dem 58 Lj. und wird man überhaupt gebraucht?

Wo sind Sie denn eingesetzt und was genau machen Sie dienstlich derzeit? Ggf. kommt ja eine Verwendung im Auslandseinsatz in Betracht (z.B. in der Einsatzwehrverwaltung). Dann kriegen Sie zunächst temporär den Dienstgrad entsprechend Ihres Beamtendienstgrads und nach einiger Zeit kann der Dienstgrad auch endgültig verliehen werden. Aber wie meine Vorredner schon schrieben: Es kommt immer darauf an, ob die Bundeswehr Ihre Beamtenqualifikation in einer vergleichbaren Verwendung benötigt oder nicht. Sonst wird das nichts.

Zitatn einer früheren Dienstelle übte ich mit einem Beisitzer eines Landesverfassungsgerichts, der HptGefr war. Und wir machten beide die gleiche Arbeit.

Kommt mir bekannt vor. Ich kannte mal einen Oberstaatsanwalt, der bei Truppenwehrübungen in den 90igern begeistert als Kradmelder im Mannschaftsdienstgrad herumfuhr.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Rekrut84 am 02. April 2019, 23:30:58
Zitat von: Pantex am 02. April 2019, 16:13:24
Zitat von: F_K am 02. April 2019, 16:01:02
ZitatAlso kann sich mein derzeitiger Dienstgrad

Eine "Besoldungsstufe" als Beamter (oder wie immer da der Fachterminus ist), ist KEIN militärischer Dienstgrad und dementsprechend gibt es da KEINE Wechselwirkung.

OK, ich habe halt in diesem Forum auch über "frisch" Eingestellte Soldaten gelesen, daß diese auch ohne vorherige militärische Dienstzeit in höhere Dienstgrade eingewiesen wurden.

Aber das trifft dann wohl nur auf besondere Programme zu, gehe ich zumindest davon aus?
Gab es da nicht mal Programme die sogar völlig ungedienten Zivilisten aus der Wirtschaft, Dienstgrade im Offiziersrang im Schnellverfahren zugesprochen haben?

mfg
P

Es gibt die Möglichkeit mit einer zivilen beruflichen Qualifikation in einen höheren Dienstgrad eingestellt zu werden. Dafür muss diese berufliche Qualifikation für die Verwendung förderlich sein.
Mit einem Meister kann man dann direkt als Feldwebel eingestellt werden.
Mit einem Bachelor in einem förderlichen Studiengang als Oberleutnant, als Hauptmann mit zusätzlich mindestens zwei Jahre förderlicher Berufserfahrung. Das Ganze staffelt sich dann bis zum Oberst bei dem man einen förderlichen Master und 5 Jahre förderlichen Berufserfahrung seit Erwerb des Masters vorweisen kann. 

Das ist kein Programm, sondern gesetzlich in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Tasty am 03. April 2019, 09:51:46
Also kurz und knapp: Leider, leider gibt's den Automatismus, dass der militärische Dienstgrad de des Beamten folgt nicht. Schön wär's, aber wer mehr will, muss eben einen anderen Weg gehen.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: dunstig am 03. April 2019, 09:53:51
Warum leider?
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 03. April 2019, 13:21:00
Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2019, 23:30:58

Es gibt die Möglichkeit mit einer zivilen beruflichen Qualifikation in einen höheren Dienstgrad eingestellt zu werden. Dafür muss diese berufliche Qualifikation für die Verwendung förderlich sein.
Mit einem Meister kann man dann direkt als Feldwebel eingestellt werden.
Mit einem Bachelor in einem förderlichen Studiengang als Oberleutnant, als Hauptmann mit zusätzlich mindestens zwei Jahre förderlicher Berufserfahrung. Das Ganze staffelt sich dann bis zum Oberst bei dem man einen förderlichen Master und 5 Jahre förderlichen Berufserfahrung seit Erwerb des Masters vorweisen kann. 

Das ist kein Programm, sondern gesetzlich in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt.

Weniger als Oberfeldwebel geht ohnehin nicht, da das mein Enddienstgrad war!?
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: KlausP am 03. April 2019, 13:34:37
Nein, niedriger geht nicht. Das könnte nur das Truppendienstgericht. Wenn Sie das alles wirklich so brennend interessiert sollten Sie sich mal mit der Soldatenlaufbahnverordnung befassen.

Die von Ihnen zitierte Aussage bezieht sich auf ungediente Bewerber, die im Fachdienst auf Grund ihrer zivilberuflichen Qualifikation mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können. Wiedereinsteller werden grundsätzlich mit ihrem letzten Dienstgrad eingestellt, wenn sie nicht zwischenzeitlich einen höheren Berufsabschluß erworben haben.

Eine wirklichen Grund für Ihre Fragen vermag ich immer noch nicht zu erkennen, aber das liegt wohl an mir ... oder meinem Alter.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Rekrut84 am 03. April 2019, 18:20:32
Meine Aussage war, wie ich es mit dem Zitat hervorgehoben habe, auf die Aussage bezogen, dass ,,"frisch" Eingestellte Soldaten ... auch ohne vorherige militärische Dienstzeit in höhere Dienstgrade eingewiesen wurden."

,,Aber das trifft dann wohl nur auf besondere Programme zu, gehe ich zumindest davon aus?"

Dabei habe ich allgemein aus der gesetzlichen Norm Beispiele aufgezählt die zu einer Einstellung im höheren Dienstgrad führen können.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Nachtmensch am 03. April 2019, 20:04:42
Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2019, 23:30:58
Mit einem Bachelor in einem förderlichen Studiengang als Oberleutnant, als Hauptmann mit zusätzlich mindestens zwei Jahre förderlicher Berufserfahrung. Das Ganze staffelt sich dann bis zum Oberst bei dem man einen förderlichen Master und 5 Jahre förderlichen Berufserfahrung seit Erwerb des Masters vorweisen kann. 

Das ist kein Programm, sondern gesetzlich in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt.
Hast du den Paragraphen zur Hand, wo das mit den 5 Jahren förderlichen Berufserfahrung steht, um dann als Oberst eingestellt zu werden?
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: PzPiKp360 am 03. April 2019, 21:09:38
Genau fünf Jahre sind es nicht, aber der Oberst kommt vor in § 26 Abs. 2 Nr. 4, siehe:

https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__26.html
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: F_K am 03. April 2019, 21:24:11
Anmerkung:
Also eher Dr.-Ing (nach dem Studium) und mehr Zeit - dass ist eine eher theoretische Möglichkeit, vermutlich noch nie gemacht worden ....
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Rekrut84 am 03. April 2019, 23:19:21
Zitat von: Nachtmensch am 03. April 2019, 20:04:42
Zitat von: Rekrut84 am 02. April 2019, 23:30:58
Mit einem Bachelor in einem förderlichen Studiengang als Oberleutnant, als Hauptmann mit zusätzlich mindestens zwei Jahre förderlicher Berufserfahrung. Das Ganze staffelt sich dann bis zum Oberst bei dem man einen förderlichen Master und 5 Jahre förderlichen Berufserfahrung seit Erwerb des Masters vorweisen kann. 

Das ist kein Programm, sondern gesetzlich in der Soldatenlaufbahnverordnung geregelt.
Hast du den Paragraphen zur Hand, wo das mit den 5 Jahren förderlichen Berufserfahrung steht, um dann als Oberst eingestellt zu werden?

habs nochmal nachgesehen und es sind 5 Jahre und 6 Monate für den Oberstleutnant. Der Oberst benötigt nochmal 3 Jahre mehr, also 8 Jahre und 6 Monate.

§26 Absatz 2 Nummer 4 setzt die Bedingungen von Nummer 3 plus 3 Jahre Berufserfahrung voraus. Nummer 3 setzt die Bedingungen von Nummer 2 plus 3 Jahre voraus.
Nummer 2 setzt einen Master und 2 Jahre und 6 Monate Berufserfahrung voraus, oder die Befähigung zum Richteramt, Dr-Ing, Dr Naturwissenschaften oder die Befähigung zum höheren Dienst des Bundes.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: schlammtreiber am 04. April 2019, 14:52:50
Wir können ja Brevet-Ränge einführen, damit sichergestellt ist, dass jeder "Gentleman von Stand" auch entsprechend als Offizier rumläuft und damit nicht unter seiner Würde verkehrt  ;D
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: dunstig am 04. April 2019, 14:57:14
Wären wir Herrschaften der Luftwaffe wenigstens ein mal in guter Gesellschaft. ;D
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Eisensoldat am 05. April 2019, 07:23:54
Es sollen speziell für selten übende Reserveoffiziere die aber trotzdem dienstgradgeilstandesbewusst sind, Monokel, Reitstiefel und Reitgerte beschafft werden
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 05. April 2019, 09:29:53
Zitat von: PzPiKp360 am 02. April 2019, 17:02:57
...Aber nicht traurig sein. ...

Traurig wäre jetzt übertrieben, ich persönlich würde es nur gut finden... ;)
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 05. April 2019, 09:59:25
Zitat von: justice005 am 02. April 2019, 17:59:23
1...Wo sind Sie denn eingesetzt und was genau machen Sie dienstlich derzeit?

2...Ggf. kommt ja eine Verwendung im Auslandseinsatz in Betracht (z.B. in der Einsatzwehrverwaltung).

zu 1) einen Teil habe ich zwischenzeitlich in der Signatur ergänzt...
zu 2) Auslanderfahrung als Zugführer hätte ich auch schon ein wenig, siehe Signatur...
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: KlausP am 05. April 2019, 10:14:10
Das beantwortet meine Nachfragen immer noch nicht (falls ich es nicht überlesen habe).

Also noch mal:

Was wollen Sie genau?

Wollen Sie sich in einer höheren Laufbahn wieder einstellen lassen?
Wollen Sie sich als aktiver Reservist engagieren, evtl. in einer höheren Laufbahn?
Wollen Sie einen Offizierdienstgrad einfach nur so für Ihr Ego?
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 05. April 2019, 10:27:42
An eine Wiedereinstellung bei der Bundeswehr habe ich dabei nicht gedacht.

Ich möchte meinen militärischen Dienstgrad, sofern möglich, in irgendeiner Form (bspw. Reservedienst, kurzeitige Beorderung usw.) bis zum Oberleutnant gleichziehen. Ein Engagement in kürzeren Zeiträumen, sofern dienstlich vereinbar, kann ich mir vorstellen.

Aber wie die Kameraden davor schon festgestellt haben, dürfte sich das aufgrund des fehlenden Studiums schwer gestalten lassen!
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Tasty am 05. April 2019, 10:38:35
Zitat von: Pantex am 05. April 2019, 10:27:42
Ich möchte meinen militärischen Dienstgrad, sofern möglich.... gleichziehen.
Jaaa, das wär schön, ein militärischer Dienstgrad, der meiner Besoldungsgruppe entspricht....*träum* 😏
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: KlausP am 05. April 2019, 11:19:47
Also doch nur für's Ego.  ::) So mit "Oberleutnant der Reserve" auf der Visitenkarte ...

Wer's braucht.
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: PzPiKp360 am 05. April 2019, 11:49:47
Wenn es durch einen magischen Automatismus geschehen würde, daß sich der Dienstgrad an die zivile berufliche Entwicklung anpasste, dann wären (hoffentlich, vermutlich) in meiner RSU Kp fast keine Mannschafter mehr, dafür eine Menge Offiziere (jeder, der mal an einer hohen Schule was gerissen hat, und/oder wie Du eine entsprechende berufliche Postion erreicht hat) und Feldwebel (jeder, der in seinem Job Meister-Niveau erreicht hat).

Man kann sich als Reservist auf Wunsch für eine höhere Laufbahn bewerben, per RUA, RFA und ROA, aber das muß man selbstständig machen wie hier in vielen Fäden ausführlich beschrieben, meine eigene Bewerbung läuft auch gerade. In unserer RSU Kp gibt es aktuell einen gewissen Mangel an Portepees, und jeder, der Engagement und vor allem Zeit aufbringen möchte, um RFA zu werden, wird nach Kräften gefördert.

Ob mit bald 58 eine Bewerbung als ROA noch sinnhaft sein könnte mag man diskutieren, zumal ohne vorläufig höheren Dienstgrad bis zum Oberleutnant einige Jahre zu üben sind. Ein fehlendes Studium ist für ROA übrigens kein unüberwindliches Ausschlusskriterium, denn der Zugang via SLV § 43 Abs. 2 (der ohne vorläufig verliehenen höheren Dienstgrad) setzt "nur" einen Realschulabschluss voraus, nicht mal Abitur. Ob man nur damit, bei der immer wieder kolportieren hohen Nachfrage nach diesem Zugang, überhaupt eine Einladung zum ACFüKrBw bekommen würde, steht auf einem anderen Blatt. Sollte man zivilberuflich eine gesuchte Mangelverwendung aufgebaut haben sollen aber schon verblüffende Ergebnisse erreicht worden sein, in Deiner Vita finde ich dabei das Stichwort "SAP-Trainer" auffällig. Darüber könnte man eventuell mal anklopfen.

Vielleicht wäre es zunächst sinnig, eine passende Beorderung zu finden, die zum Hauptfeldwebel und eventuell Stabsfeldwebel führt. Hast Du seit anno '97 irgendwo geübt? Denn, wie auch KlausP nachgehakt nach, wichtig ist nicht primär der Dienstgrad, sondern die Verwendung: Was würdest Du machen wollen?
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Tasty am 05. April 2019, 16:16:45
Zitat von: KlausP am 05. April 2019, 11:19:47
Also doch nur für's Ego.  ::) So mit "Oberleutnant der Reserve" auf der Visitenkarte ...
Wer's braucht.

Da ich mich schon als Hptm ins DZE verabschiedet habe wäre Olt d.R. nichts fürs Ego - und entspräche auch nicht meiner Besoldungsgruppe 😋
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: Pantex am 08. April 2019, 11:04:56
Zitat von: PzPiKp360 am 05. April 2019, 11:49:47

... Vielleicht wäre es zunächst sinnig, eine passende Beorderung zu finden, die zum Hauptfeldwebel und eventuell Stabsfeldwebel führt. Hast Du seit anno '97 irgendwo geübt? ...

Servus pzpikp360,

ich war zwar nach meiner Entlassung aus der BW ein paar Jahre in der Beorderungsreseve, habe aber die Angebote nicht in Anspruch genommen.

Nach SAZ 12 und dem Einstieg in meine Behörde musste ich zunächst die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bestreiten, danach standen einige Lehrgänge an die ein zeitliches Engagement nicht zuließen.

Die Behörde war zudem eine bayerische Körperschaftsbehörde bei der die Übungen in der BW mehr als Lustveranstaltungen gesehen wurden. Mittlerweise ist eine Überführung in eine Bundesbehörde erfolgt, ein Meinungsumschwung ist damit einhergegangen, Übende bei der BW werden nun akzeptiert.

Mein Einstellungsdienstgrad war Verw.Sekretär (A6), in der Hierarchie habe ich mich zunächst nach vorne gearbeitet Amtsinspektor (A9), 2013 bin ich dann in den gehobenen Dienst aufgestiegen bis zum Verw.Oberinspektor (A10). Das derzeitige Tätigkeitsfeld und die Plan- und Wirtschaftsstelle weist eine Amtmann Stelle aus, jetzt könnte ich mich auch wieder bei der BW engagieren.

Und sollte eine beruflicher Aufstieg nicht auch immer für das eigene Ego sein? Ich würde es öde finden keine Ziele mehr zu verfolgen, an Visitenkarten habe ich dabei eher nicht gedacht, warum auch.
Aber so wie ich das in den zurückliegenden Threads heraushöre, dürfte mein derzeitiges Alter die größte Hürde darstellen.

mfg
P
 
Titel: Antw:Gleichziehen des militärischen Dienstgrades... aber wie?
Beitrag von: PzPiKp360 am 08. April 2019, 19:32:23
Versuch macht klug, einfach probieren.

Um vom Thema "Alter" wegzukommen: Aus Sicht der Bundeswehr stellt sich die Frage, was sie mit Dir anfangen soll. Eine Zulassung zu einer Laufbahn und das Schicken auf Lehrgänge ist nur sinnig, wenn dabei eine Perspektive für eine Verwendung besteht. Daher nochmals die Frage, bei welcher Einheit Du welche Aufgabe übernehmen möchtest?