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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: KlausCloosters am 25. April 2019, 08:32:06

Titel: Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: KlausCloosters am 25. April 2019, 08:32:06
Hallo und guten Morgen Kameraden,

dieses Jahr bekam ich die OffzMilFD-Zusage und mein 90/5 ist auch bereits abgeschlossen.
Nun habe ich mir im Intranet die Infobroschüre 2018 der Fachschule in Fassberg angesehen und stieß auf einen - für mich - eigenartigen Hinweis. So heisst es dort auf Seite 10:

Hinweis: Das Niedersächsische Meldegesetz verlangt, dass Sie sich unverzüglich bei der für den Ort
Ihrer Wohnungsaufnahme zuständigen Behörde zu melden haben. Das gilt auch bei Unterkunft in der
Kaserne. Der Wohnungsgeber hat sich nach § 12 eben dieses Gesetzes durch Einsicht in die amtliche
Meldebestätigung binnen zwei Wochen nach Einzug davon zu überzeugen. Damit haben alle in der
Kaserne untergebrachten Soldatinnen und Soldaten jeweils ihrem Inspektionsfeldwebel diese
Bescheinigung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.


Da ich knapp 100Km von der Schule entfernt einen anerkannten Wohnsitz/Hausstand habe, würde ich zwar ggf. in Fassberg ein Zimmer in der Kaserne nehmen, aber max 2x/Woche dort übernachten.
Ich muss unter den Voraussetzungen meinen Wohnsitz in Fassberg anmelden? Das kann doch nicht wahr sein.... Mein Lebensmittelpunkt ist Hannover, da ich dort meinen Freundeskreis, meinen Sportverein und viel wichtiger: Eine Wohnung mit meiner schwangeren Lebensgefährtin habe!

Bin ich wirklich dazu verpflichtet, nur damit die Stadt Fassberg entsprechende Steuereinnahmen bekommt?
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: Bjoern490 am 25. April 2019, 08:42:21
Moin,

also das ist in NDS tatsächlich so.
Wenn keine anerkannte Wohnung wo anders besteht, muss man sich mit dem Hauptwohnsitz dort melden bei einer Versetzung länger als 6 Monate glaube ich.
Wenn man TG Empfängt bzw. eine anerkannte Wohnung in einer anderen Stadt besteht muss man sich meines Wissens nur mit einem Nebenwohnsitz dort melden.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: KlausCloosters am 25. April 2019, 09:29:18
Unglaublich
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: F_K am 25. April 2019, 10:31:25
Gesetz!
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: Al Terego am 25. April 2019, 11:54:04
Du schreibst doch selber, dass Du eine anerkannte Wohnung mit Deiner Lebensgefährtin hast und ihr demnächst ein Kind erwartet. Damit sollten doch die Vorraussetzungen gegeben sein, dass Du in Fassberg deinen Zweitwohnsitz anmeldest. Einfach alle Unterlagen bei der Anmeldung mitnehmen und vorlegen.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: KlausP am 25. April 2019, 13:02:18
Grundlage ist das Bundesmeldegesetz und evtl. die entsprechenden Durchführungsgesetze der Bundesländer.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: Roughnecks am 25. April 2019, 13:35:08
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass sich vom Jahrgang 2017 - 2019 keiner in Faßberg gemeldet hat.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: Roughnecks am 25. April 2019, 13:36:47
Ausgenommen die, die tatsächlich nach Faßberg gezogen sind natürlich.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: F_K am 25. April 2019, 14:27:03
Lest doch bitte das Gesetz - auch eine Nebenwohnung ist zu melden.

ISSO.

Wer etwas anderes behauptet, kann nicht lesen oder begeht halt OWIs.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: Roughnecks am 25. April 2019, 14:37:30
Ich behaupte nichts anderes, ich sage nur, wie es hier tatsächlich gehandhabt wird.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: KlausCloosters am 25. April 2019, 14:38:56
Aber ab wann ist eine Wohnung denn eine Wohnung???

Ja, Kamerad F_K ist ein Freund des ISSO und Das wurde schliesslich schon immer so gemacht.

Aber eine Kasernenbude, die einmal pro Woche zum Schlafen genutzt wird, ist in meinen Augen keine Wohnung, da ich dort:

a) nicht wohne
b) keine persönlichen Gegenstände von mir beinhaltet

Also ab wann ist eine Wohnung denn nun eine Wohnung?
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: Roughnecks am 25. April 2019, 14:42:02
@KlausCloosters,

ich empfehle die Anreise hier abzuwarten und ein Gespräch mit dem Spieß zu suchen bzw. was du natürlich auch machen kannst, den Spieß hier anrufen.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: KlausCloosters am 25. April 2019, 14:51:52
Danke Roughnecks!
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: KlausP am 25. April 2019, 15:02:57
Aber ab wann ist eine Wohnung denn eine Wohnung???

Ja, Kamerad F_K ist ein Freund des ISSO und Das wurde schliesslich schon immer so gemacht.

Aber eine Kasernenbude, die einmal pro Woche zum Schlafen genutzt wird, ist in meinen Augen keine Wohnung, da ich dort:

a) nicht wohne
b) keine persönlichen Gegenstände von mir beinhaltet

Also ab wann ist eine Wohnung denn nun eine Wohnung?

Das hat auch nichts mit einer "Wohnung" zu tun. Im Meldegesetz wird nur vom Wohnsitz gesprochen. Und den haben Sie auch dann, wenn Sie keine eigene Wohnung haben und z.B. bei den Eltern wohnen.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 25. April 2019, 15:43:52
@Klaus_P http://www.fassberg.de/uploads/media/Zweitwohnungssteuersatzung_05.pdf (http://www.fassberg.de/uploads/media/Zweitwohnungssteuersatzung_05.pdf) spricht tatsächlich von einer Wohnung !

§ 4
Steuersatz
(1)
Die Steuerschuld beträgt im Haushaltsjahr
a)
bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.100,-- € = 125,00 €

Da die UKV ja vermutlich nicht zugesagt wird, wird der TE zum TG-Empfänger mit amtlich unentgeltlicher Unterkunft. Mietaufwand gleich null sprich Steuer auch gleich null. Vermutlich wurde daher auch in den letzten zwei Jahren keine Meldung verlangt, da eh keine Steuer zu erwarten war.

P.S: 10 Minuten googeln  >:(
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: KlausP am 25. April 2019, 15:48:14
Ich schrieb vom Bundesmeldegesetz und nix von Zweitwohnungssteuer (in manchen Bundesländern auch Zweitwohnsitzsteuer genannt.  ;)
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: KlausP am 25. April 2019, 15:54:18
Übrigens wurde das Thema hier im Forum schon mehrfach ausführlich behandelt, auch nach Inkraftsetzung des neuen Bundesmeldegesetzes.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: Andi am 25. April 2019, 15:59:14
Leute das Thema ist doch wirklich nicht neu.

Ledige Soldaten haben ihre Erstwohnung immer am Standort!

Und das hat auch nichts mit dem niedersächsischen Meldegesetz zu tun, sondern mit §9 BGB:

"Wohnsitz eines Soldaten

(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können."

Das Bundesverwaltungsgericht hat irgendwann in den 70ern entschieden, dass dies nicht auf verheiratete Soldaten zutrifft, die ihre Erstwohnung am Familienwohnsitz haben. Diese müssen sich aber dann entsprechend mit Zweitwohnung am Standort anmelden. Für Verheiratete die auf Grund beruflicher Tätigkeit eine Zweitwohnung begründen darf - gemäß Bundesverwaltungsgericht - keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden.

Der Bundestag hat im Zuge der Einführung des Bundesmeldegesetzes umfangreich diese spezifische Pflicht für Soldaten - auch auf Grund des Widerstandes des Bundeswehrverbandes - diskutiert. Die Kommunen haben sich aber durchgesetzt, da sie ausschließlich auf Grund der Erstwohnungen Bundessteuermittel zugewiesen kriegen und Soldaten am Standort nunmal Infrastruktur nutzen.


Ergo: Der Ledige Soldat hat seine Erstwohnung grundsätzlich immer (Ausnahmen regelt das Bundesmeldegesetz in § 27 abschließend) am Standort. Alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen!
Das hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung, die am Ort des Lebensmittelpunkts abgegeben werden kann. Das kann aber bedeuten, dass ein Soldat an seinem Lebensmittelpunkt Zweitwohnungssteuer zahlen muss.

Bei inkorrekter Anmeldung/Nichtanmeldung können die Kommunen erhebliche Bußgelder erheben. Die Stadt Wilhelmshaven oder Munster gehen hier ohne Vorwarnung direkt in den vierstelligen Bereich.
Als "Wohnungsgeber" ist die Bundeswehr verpflichtet Soldaten, die die Unterkunft voraussichtlich über 12 Monate beziehen an die Kommune zu melden.

Und ja, das ist eine gesetzliche Sondernorm, die ausschließlich Soldaten betrifft. Entgegen der Meinung auch vieler Kommunen findet auf Soldaten die Berechnung von tatsächlichen Anwesenheitszeiten an unterschiedlichen Orten auf Grund der spezifischeren Norm des §27 BMG keine Anwendung. Die Stadt Wilhelmshaven hat das ganze auch schon in mehreren Fällen erfolgreich bis vors Landesverwaltungsgericht gebracht.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: KlausP am 25. April 2019, 16:03:23
Danke, Andi, für die wiederholte Erläuterung der Rechtslage.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: blubbbla am 25. April 2019, 18:51:25
Lest doch bitte das Gesetz - auch eine Nebenwohnung ist zu melden.

ISSO.

Wer etwas anderes behauptet, kann nicht lesen oder begeht halt OWIs.

Ich behaupte etwas anderes: Du hast das Gesetz nicht verstanden. Nach deiner "Zusammenfassung" hätte jeder zivile Arbeitnehmer einen Zweitwohnsitz bei seinem Arbeitgeber. Kann nicht so richtig sein, oder?

Dein Tonfall entspricht im Übrigen ganz deinem Informationsgrad: Schlecht.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: F_K am 25. April 2019, 19:48:48
Quelle?

Soldaten sind im Gesetz explizit genannt - Andi hat die Hintergründe erläutert.
Was eine "Wohnung" ist, wie oft man da vor Ort ist - spielt für Soldaten keine Rolle ...
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: Thomi35 am 25. April 2019, 21:00:15
Aber ab wann ist eine Wohnung denn eine Wohnung???

Ja, Kamerad F_K ist ein Freund des ISSO und Das wurde schliesslich schon immer so gemacht.

Aber eine Kasernenbude, die einmal pro Woche zum Schlafen genutzt wird, ist in meinen Augen keine Wohnung, da ich dort:

a) nicht wohne
b) keine persönlichen Gegenstände von mir beinhaltet

Also ab wann ist eine Wohnung denn nun eine Wohnung?

Das ist eindeutig in § 20 Bundesmeldegestz geregelt:

Zitat
§ 20 Begriff der Wohnung

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: F_K am 25. April 2019, 22:23:35
Ergo:
Die 12 Mann Butze auf dem Truppenübungsplatz ist eine Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes - selbst dann, wenn da nur 5 mal im Jahr jemand schläft.
Klar löst das alleine keine .Meldepflicht  aus - aber ein 18 Monatslehrgang mit der Verpflichtung zum Wohnen in der GMU  allemal ...
Titel: Antw:Anmeldung der Kaserne als Erstwohnsitz?
Beitrag von: Andi am 26. April 2019, 09:59:49
Wie gesagt, das BGB sagt unzweideutig "Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort." Und das bedeutet, dass er sich - als Angehöriger einer der einzig betroffenen Berufsgruppe der Soldaten - schlicht in jedem Fall an seinem Standort mit Wohnung zu melden hat, wenn nicht die Ausnahmeregelungen des §27 BMG für Soldaten (nicht "Angehörige des öffentlichen Dienstes") greifen. Für Ledige ist dies immer die Erstwohnung.
Das gilt auch, wenn der Soldat keine dienstliche Unterkunft hat.

Da es keine gesetzliche Definition des "Standorts" gibt kann man vermutlich davon ausgehen, dass der Tagespendler, der seine 10 km zur Kaserne fährt sich nicht an der Adresse der Kaserne, sondern in seiner Wohnung (als Ort der Unterkunftsname) melden darf. Das war dann aber auch schon der vorhandene Spielraum.

Vergleiche mit irgendwelchen anderen Berufsgruppe machen keinen Sinn.

Der Bundeswehrverband hat alles versucht diese Norm aufzubrechen, aber die Kommunen wollen auf die Steuermittel verständlicher Weise nicht verzichten.
In der Praxis tun sie es aber vielerorts, weil die Rechtslage nicht umgesetzt/durchgesetzt wird und die Sachbearbeiter die spezifische Rechtslage für Soldaten nicht oder nur unzureichend kennen.

Gruß Andi