Hallo und guten Morgen Kameraden,
dieses Jahr bekam ich die OffzMilFD-Zusage und mein 90/5 ist auch bereits abgeschlossen.
Nun habe ich mir im Intranet die Infobroschüre 2018 der Fachschule in Fassberg angesehen und stieß auf einen - für mich - eigenartigen Hinweis. So heisst es dort auf Seite 10:
Hinweis: Das Niedersächsische Meldegesetz verlangt, dass Sie sich unverzüglich bei der für den Ort
Ihrer Wohnungsaufnahme zuständigen Behörde zu melden haben. Das gilt auch bei Unterkunft in der
Kaserne. Der Wohnungsgeber hat sich nach § 12 eben dieses Gesetzes durch Einsicht in die amtliche
Meldebestätigung binnen zwei Wochen nach Einzug davon zu überzeugen. Damit haben alle in der
Kaserne untergebrachten Soldatinnen und Soldaten jeweils ihrem Inspektionsfeldwebel diese
Bescheinigung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Da ich knapp 100Km von der Schule entfernt einen anerkannten Wohnsitz/Hausstand habe, würde ich zwar ggf. in Fassberg ein Zimmer in der Kaserne nehmen, aber max 2x/Woche dort übernachten.
Ich muss unter den Voraussetzungen meinen Wohnsitz in Fassberg anmelden? Das kann doch nicht wahr sein.... Mein Lebensmittelpunkt ist Hannover, da ich dort meinen Freundeskreis, meinen Sportverein und viel wichtiger: Eine Wohnung mit meiner schwangeren Lebensgefährtin habe!
Bin ich wirklich dazu verpflichtet, nur damit die Stadt Fassberg entsprechende Steuereinnahmen bekommt?