Wenn man einen kleinen Waffenschein besitzt, darf man dann auf dem Heimweg in Uniform auch seine Schreckschuswaffe wie gewohnt tragen? Also im Holster und verdeckt.?
Falls du mit dem Zug nach Hause fahren willst ...
Schreckschuss Waffe mit sich führen?Und sonst einfach mal meine Frage wie auch von meinen Vorrednern in dem anderen Thread: Warum? ::)
Zitat von: LwLauch am 06. Juli 2019, 23:37:24
Falls du mit dem Zug nach Hause fahren willst ... Schreckschuss Waffe mit sich führen?
Und sonst einfach mal meine Frage wie auch von meinen Vorrednern in dem anderen Thread: Warum? ::)
Danke, mehr wollte ich gar nicht wissen. :)
Wenn man als Soldat desöfteren schon angegangen worden ist, hat man evtl. gerne etwas zur SV dabei.
Grüße
Waffenrechtlich berechtigt der Kleine Waffenschein zum Führern einer SRS-Waffe. Zivilteile - auch private Holster - verbietet die Anzugordnung zur Uniform und die alte Innendienstordnung das Einbringen von Waffen in die militärische Anlage ohne Erlaubnis.
Welche Frage ist jetzt noch offen?
Zitat von: wolverine am 06. Juli 2019, 23:44:49
Waffenrechtlich berechtigt der Kleine Waffenschein zum Führern einer SRS-Waffe. Zivilteile - such private Holster - verbietet die Anzugordnung zur Uniform und die alte Innendienstordnung das Einbringen von Waffen in die militärische Anlage ohne Erlaubnis.
Welche Frage ist jetzt noch offen?
Keine weitere. Besten Dank
Aufgrund der derzeitigen Gefahrenlage habe ich mir angewöhnt, so weit wie es geht auf das Tragen von Uniform auf dem Heimweg zu verzichten. Vor 2-3 Jahren bin ich immer in Uniform gefahren. Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mache ich auch nur in zivil.
Zukünftig kostenloses Mitfahren bei der Bahn werde ich auch nicht nutzen. Da verbrenne ich lieber ein paar Liter Diesel als mir das anzutun.
Zitat von: milFd2017 am 07. Juli 2019, 16:47:55
Aufgrund der derzeitigen Gefahrenlage habe ich mir angewöhnt, so weit wie es geht auf das Tragen von Uniform auf dem Heimweg zu verzichten. Vor 2-3 Jahren bin ich immer in Uniform gefahren. Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mache ich auch nur in zivil.
Zukünftig kostenloses Mitfahren bei der Bahn werde ich auch nicht nutzen. Da verbrenne ich lieber ein paar Liter Diesel als mir das anzutun.
So extrem schlechte Erfahrungen gemacht???
Wo bist Du denn unterwegs?
Naja, gegen die Gefahr hat er ja noch seine Schreckschusspistole.
Zitat... und die alte Innendienstordnung das Einbringen von Waffen in die militärische Anlage ohne Erlaubnis. ...
Die A2-2630/0-0-2, Ziffer 160, schreibt die schriftliche Zustimmung des Standortältesten vor.
Ich kenne die neue Nummernbezeichnung nicht. An der alten Regelung war ich nach Aufarbeitung eines Vorfalls beteiligt.
Zitat von: burner71 am 07. Juli 2019, 16:49:25Wo bist Du denn unterwegs?
In seiner eigenen kleinen Welt, widewidewiesieihm gefällt ... ;D !
Ich habe jahrelang in Tübingen gewohnt, nun wirklich keine "rechte Hochburg", und bin dort in Uniform quer durch die Stadt gelaufen! Ebenso in Berlin und in allen möglichen anderen Städten! Potenzielle Gegner erkennen recht schnell, ob der Soldat in Uniform auf seiner Stirn "Opfer" stehen hat, oder ob man sich das schon mal was einfangen kann ;) !
ZitatIch habe jahrelang in Tübingen gewohnt, nun wirklich keine "rechte Hochburg", und bin dort in Uniform quer durch die Stadt gelaufen! Ebenso in Berlin und in allen möglichen anderen Städten! Potenzielle Gegner erkennen recht schnell, ob der Soldat in Uniform auf seiner Stirn "Opfer" stehen hat, oder ob man sich das schon mal was einfangen kann
Trollst du jetzt rum oder so?
Ich sehe jetzt nicht so aus wie Rotkäppchen allein im Walde wenn ich die Kutte anhabe..und trotzdem wurde ich schon in Berlin, am helllichten Tage von Punks mit Steinen beworfen (ein Glück nur am Arm getroffen) und von einem jugendlichem Rotzlöffel bespuckt.
Was willste da machen? Ihn mit gezielten Faustschlägen ausknocken und u.U. zivilrechtliche Konsequenzen tragen zu müssen?
Auf ne Horde Punks am Bahnhof zu rennen und Fragen wer geworfen hat, es noch mehr eskalieren lassen?
Und Tübingen? Come on...aufm Kaff kennt man Soldaten noch, die werden da wohl kaum angegangen. ::)
Deswegen kann ich vor allem jungen Soldaten nur raten auf dem Heimweg KEINE Uniform anzuziehen, insbesondere dann nicht wenn man in Großstädten wie Hamburg oder Berlin wohnt.
Ich finde auch, Tübingen und Berlin/Hamburg zu vergleichen doch irgendwie nicht so ganz passen.
Tübingen mit einem Drittel Studenten als Einwohner und davon auch viele eher pazifistisch/grün eingestellt, sind da doch echt recht harmlos.
Und zumindest meiner subjektiven Meinung nach ist der Süden generell eh eher neutral bis positiv den Soldaten gegenüber.
Ich würde z.B. in München eher mit der Uniform U-Bahn fahren als jetzt in Berlin.
Zitat von: wolverine am 06. Juli 2019, 23:44:49
Waffenrechtlich berechtigt der Kleine Waffenschein zum Führern einer SRS-Waffe. Zivilteile - auch private Holster - verbietet die Anzugordnung zur Uniform und die alte Innendienstordnung das Einbringen von Waffen in die militärische Anlage ohne Erlaubnis.
Welche Frage ist jetzt noch offen?
Verbietet es sich eh das private Waffen zur Uniform getragen werden dürfen, unabhängig von der Anzugsordnung/Innendienstordnung/in-außer Dienst?
@ MMG:
Von welchen Waffen wird den gesprochen?
... Da muss man schon genau sein.
Spreche von jeglichen privaten Waffen und außer Dienst aber in Uniform.
Wäre das grundsätzlich möglich?
Zitat von: F_K am 07. Juli 2019, 21:08:48
Von welchen Waffen wird den gesprochen?
Hier in diesem speziellen Fall aber ontopic von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen (im Kreis). Mich würde das grundsätzlich nämlich auch mal interessieren.
Anders herum:
"Führen" von Waffen ist grundsätzlich verboten.
SRS Waffen können unter engen Voraussetzungen geführt werden - im Feldanzug "funktioniert" dies aus genannten Gründen nicht.
MMn könnte der Soldat im Dienstanzug außer Dienst so eine Waffe führen - nicht aber auf dem Weg bzw. von der Kaserne / Mil. Anlage kommend.
Ich finde abseits der Frage der Zulässigkeit eher das latente Imponiergehabe und den Geltungsdrang seltsam, mit einer charakterlich gefestigten Persönlichkeit nicht in Einklang zu bringen.
Seit vielen sehe ich in den unterschiedlichsten deutschen Großstädten immer wieder Soldaten in Uniform (was ja auch völlig normal ist), und nirgends, auch wenn sichtbar linkes/grünes Klientel in der Nähe war, gab es da Probleme.
Darüber hinaus brächte der Einsatz einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit wohl eher mehr Probleme mit sich als damit gelöst würden.
Es geht hier konkret um Selbstverteidigung.
Leider halte ich von Schreckschusswaffen zur Verteidigung gar nichts.
Wozu soll der von Nutzen sein? Höchstens als Gewicht zum Hauen...
Direkt gesagt, lasst doch bitte eure Knallplättchenpistolen, Erbsenpistolen und Gasrevolver zu Hause.
Die sind zu nichts Nutze außer dem wichtigen Verschießen von Raketen zu Sylvester, wenn erlaubt...
PS: Als Sportschütze haben wir (vor den letzen waffenrechtlichen Änderungen bezüglich Aufbewahrung) die Waffen gesichert in der Kaserne aufbewahrt.
Dafür gab´s eine Genehmigung und Anmeldung bei der Wache. Damit geht es auch zum Training zur Standortschiessanlage.
Zurück zur Selbstverteidigung:
Bitte denkt doch nicht, dass so eine Knallplättchenpistole zu irgendetwas Nutze ist.
Was macht dann derjenige, der solch einen Revolver zieht und der Gegenüber im Nahstbereich verdeckt ein Messer zieht und gleichzeitig nahtlos entschlossen zusticht?
...der erste Messer-Treffer landet der Angreifer. Ungut.
Problemerkennung/~vermeidung ist ein Teil von Verteidigung. Nur nicht mit Erbsenpistolen.
Die beste Selbstverteidigungswaffe ist das Beherrschen eines Kampfsportes (z.B. Krav Maga)
Diese "Waffe" ist legal, bei Nichtgebrauch unsichtbar, immer einsatzbereit, kann nicht entrissen werden und man kann sie niemals vergessen, mitzunehmen.
Ich bin Träger des rot-schwarzen Gurts in Taekwondo.
Zitat von: Johnschnee am 08. Juli 2019, 20:43:42
Ich bin Träger des rot-schwarzen Gurts in Taekwondo.
Also warum dann so ein Bullshit mit dem führen einer Schreckschusswaffe? Zur Wehr setzen sollten Sie sich wohl können... ::)
Regelungen zur Liegenschaft / dem MSB wurden dargelegt.
Wenn verdeckt zur Uniform die (Schreck-)Schusswaffe geführt wird und das anzuwende Waffenrecht beachtet wird, sehe ich kein Problem; Dien Sinnhaftigkeit mal außen vor.
Einen Kampfsport oder eine Kampfkunst alleine als DIE wahre Selbstverteidigung anzusehen halte ich für sehr gewagt (ganz sicher aber nicht Taekwondo). Besser als nix unbedingt, doch die Mischung macht es. Und zuverlässig(!) gegen ein Messer nützen nur 5,56 mm mm aufwärts oder flinke Beine.
Gesendet von meinem Mobilgerät
Zitat von: Johnschnee am 06. Juli 2019, 23:43:56
Wenn man als Soldat desöfteren schon angegangen worden ist, hat man evtl. gerne etwas zur SV dabei.
reden ...
nicht brüllenUnd wenn du nicht reden kannst ... einfach schweigen und 'rennen' .
Grundsätzlich habe ich nichts gegen SRS/ SSW. Ich habe mich damit auch schon erfolgreich verteidigen können (damals, in den "Wilden 90ern" ;))
Auch wenn die Plempen seit Jahren gut verwahrt im Tresor liegen und nicht mehr geführt werden - den KWS habe ich seit der Einführung dieses zweifelhaften Erlaubnisscheins.
Ich weiß - bei den Diskussionen für und wider der Schreckschusswaffen kommt immer wieder das Argument: "und was, wenn der Gegner ne echte zieht?"
Da kann ich nur entgegnen: eine Gaspistole funktioniert nur dann, wenn der Gegner nicht damit rechnet. Wenn er bspw. mit dem Käsemesser vor einem steht und die Herausgabe von Handy und Bargeld fordert, aber stattdessen 9mm CS/ OC zur Antwort bekommt.
Es funktioniert natürlich nicht, wenn man die Waffe offen zu Schau trägt (Oberschenkelholster o.ä.) oder der Gegner schon mit einer 'Schusswaffe' vor einem steht.
Kein Gegner wird aber die Waffen wechseln und vom Springmesser auf die Makarov umschwenken, weil das "Opfer" plötzlich eine Knarre zieht.
Der Überraschungseffekt mit dem Gaser funktioniert eben auch nur dann, wenn der Täter glaubt, trotz einfacher Mittel (Faust, Knüppel, Messer, usw.) die Oberhand zu haben und man mit der Schreckschusswaffe kontern kann.
Nun gibt es einige Menschen, die haben vor nichts und niemandem Respekt und/ oder sehen Uniformträger grundsätzlich als Repräsentanten des falschen Systems und damit als Gegner, die es zu bekämpfen gilt.
Auch wenn Polizisten und Soldaten ihre Waffen meist offen tragen, gehen die Täter dennoch ein hohes Risiko ein, dass der Gegner eine Waffe als Backup führt.
Somit ist auch nicht auszuschließen, dass die Angreifer ebenso Waffen mit sich führen, die sie im Zweifelsfall zur eigenen Selbstverteidigung (einer selbst herbei geführten/ verschuldeten Situation) einsetzen würden.
Wie gesagt: beim Zivilisten kann man hierzulande fast davon ausgehen, dass sich das Opfer nicht wehrt/ wehren kann.
Bei Uniformträgern (Polizei/ Militär) kann und muss man eher davon ausgehen, dass diese sich zur Wehr setzen.
Wenn man in Uniform als "Opfer" zu einer Schreckschusswaffe greift und auch nicht gleich schießt/ die Gegner zum heulen und niesen bringt, sondern damit theatralisch herumfuchtelt,
riskiert einmal mehr, durch eine gegnerische Schusswaffe zu Schaden - wenn nicht gar zu Tode - zu kommen.
Davon mal ab: ein Schreckschusswaffe erzeugt einen diffusen Nebel, der einem selber um die Nase wehen kann.
Auch diese von manchen als "Spielzeuge" titulierten Abwehrmittel fallen unter das Waffengesetz.
Bei vielen Situationen, wo man meint sie im schlimmsten Falle brauchen zu können (z.B. beim Volksfest), dürfen sie gar nicht geführt werden => Verstoß gegen das Versammlungsgebot.
Einige Städte (z.B. Hamburg und Bremen) haben Waffenverbotszonen ausgewiesen, wo auch die Replikas aus Zinkdruckguss nicht mitgenommen werden düfen (jedoch auch keine Taaschenmesser, Sprays, usw.).
Die weniger coole, aber sinnvollere Alternative wäre ein Abwehr-Spray - besser noch -Gel oder -Schaum. Das kostet nur ein paar Euros, passt in die Jackentasche und bringt einen nicht gleich mit einem Bein in den Knast. Einige Richter reagieren zudem extrem ungehalten auf die "Rambos mit den Zinkplempen" und sehen alleine schon durch das Führen einen Vorsatz, diese Mittel einsetzen zu wollen (das gilt für die gegnerische Seite mit den 500 Jahren Vorstrafe natürlich nicht).
Darum mein Ratschlag: da wo man sich in den Klamotten unwohl fühlt, besser auf die "Kutte" verzichten (mit dem Schalke-Trikot sollte man auch nicht in eine BVB-Kneipe gehen) und sich besser nicht zur Zielscheibe machen.
Kurzum: wenn einem der Dienstherr nicht erlaubt, mit der H&K P8 die Zugreise anzutreten, dann sollte man auch nicht selbstständig zur RG96 greifen. ;)