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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Grenni1 am 07. August 2019, 17:53:07

Titel: Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 17:53:07
Guten Abend zusammen,

mich würde mal juristisch folgender Sachverhalt interessieren:
Lehrgangsteilnehmer A besteht Lehrgang und wird am letzten Tag feierlich durch den Schulkommandeur zum höheren Dienstgrad ernannt.
Ernennung wurde per Fax an die Schule geschickt. Somit existiert bis dato nur ein Fax.
Der LT fährt nach Hause und bekommt von seinem Verband nicht die Urkunde im Original ausgehändigt.
Über ein Jahr ist vergangen.
Nach §11 BeamtStG ist "(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn 1. sie nicht der in § 8 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht,..."
Unter §8 Abs.2 fällt die Aushändigung der Originalurkunde. Ist bis dato nicht erfolgt.

Liege ich da richtig? Folglich trägt der LT den falschen Dienstgrad, wenn die Ernennung nichtig ist, da er die Urkunde nicht hat.
Korrekt?


Dankeschön für Eure Antworten


Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: F_K am 07. August 2019, 17:56:18
Soldaten sind keine Beamte - lässt sich die Beförderung "vor der Truppe" belegen (z. B. Zeugen), so ist wirksam befördert.

Das Prinzip "Wirkungsurkunde" ist Beamtenrecht.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 18:04:29
Ist die Wirksamkeit der Ernennung nicht an die Aushändigung der Urkunde gebunden?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 18:06:32
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/die-nichternennung/
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: F_K am 07. August 2019, 18:16:56
Kann der Grenni lesen?

Nochmal: Soldaten sind keine Beamten - von daher ist das Zitat "sinnfrei" - setzen, 6!
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Andi8111 am 07. August 2019, 18:20:51
Ich frage mich, warum man erst nach einem Jahr drauf kommt?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 18:27:34
Dankeschön für die Belehrung. Dennoch gilt §44 VwVfG.

@Andi8111:
Indem man sich einfach mal gefragt hat, daß die Urkunde immer noch nicht da ist und was das für Konsequenzen hat.
Es wurde vor der Ausbildungsklasse befördert. Das Fax sieht eine Einzelbeförderung vor. Originalurkunde existiert nicht und wurde auch nicht ausgehändigt.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: F_K am 07. August 2019, 18:40:25
Nope - es gilt 42 SG - und da ist keine Rede von einer Urkunde.

FunFakt: Ich wurde ohne Vorliegen der Voraussetzungen zum Lt befördert - und der Rechtsberater des BAPers hat die Gültigkeit der Beförderung schriftlich bestätigt.
- es ist keine Urkunde notwendig -

(Die Voraussetzungen habe ich ein Jahr später geschaffen ...)
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 18:51:27
Das freut mich für Dich. Herzlichen Glückwunsch.

§42 SG Abs.3:"... kann die ernennende Stelle die dienstliche Bekanntgabe der Beförderung anordnen. Insoweit gilt Absatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass dem Soldaten die Urkunde oder die Ausfertigung alsbald auszuhändigen ist."

Die Beförderung wurde der Inspektion angeordnet. Dem Soldat wurde nur das Fax ausgehändigt. Jedoch keine Urkunde.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: F_K am 07. August 2019, 18:54:23
Gesetze von vorne lesen - reicht es dafür nicht, dann wenigstens den Paragraphen komplett lesen ...
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 18:59:00
Doch- doch. Wäre die Ernennung nichtig, so könnte der LT in seine alte Laufbahn wiedereingestellt werden. So nicht!
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:10:19
Denn was will man mit einem Dienstgrad in einer höheren Laufbahn, wo man nicht wiedereingestellt wird. Als StUffz dann wieder hingegen schon.
Es ist zum Kotzen. Dienstgradstabilität hin oder her.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Tommie am 07. August 2019, 19:25:52
Kann es sein, dass Sie erstens ein wenig verwirrt sind und zweitens vom Laufbahn- und Soldatenrecht nur wenig Ahnung haben?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: KlausP am 07. August 2019, 19:29:23
Die Ernennung wird normalerweise wirksam mit der Annahme der Urkunde durch den Soldaten ("mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt" - habe ich mal gelernt). Ihre Beförderung wurde als Fax quasi vorab verfügt und dienstlich bekanntgegeben mit der Weisung, die Aushändigung der Urkund alsbald nachzuholen. Gab es für das Fax ein Empfangsbekenntnis? Haben Sie das Fax noch? Frage Sie doch mal schriftlich bei der Stelle (BAPersBw) nach, von der das Fax kommt, wo man Ihre Urkunde hingeschickt hat.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: LwPersFw am 07. August 2019, 19:31:42
1. Gibt es Gesetze und ergänzende Vorschriften die das Verfahren der Beförderung im Grundsatz regeln.

2. Regeln die Vorschriften Abweichungen von der Regel.

3. Gibt es Fehler in der Anwendung von 1. und 2. ... und Vorschriften dazu, wie diese "geheilt" werden.

Bevor Ihr Euch also weiter gegenseitig "anmacht"... solltet Ihr erst mal alles dazu lesen... und dies ist mehr als das SG...


Zum konkreten Fall ...

Der Soldat ist befördert worden...durch dienstliche Anordnung...
Hat der Beförderung auch nicht aktiv widersprochen...
Die Beförderung wurde im PersWiSys als durchgeführt erfasst...
Dies hat die Zahlung der höheren Besoldung ausgelöst...
Auch dem hat der Soldat nicht aktiv widersprochen...

Somit ist die unterbliebene Aushändigung der Urkunde irrelevant.

Beachte auch:
", dass dem Soldaten die Urkunde oder die Ausfertigung alsbald auszuhändigen ist."

"oder" ist nicht "und"
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:34:02
Servus Tommie,

ich kenne eine aktuelle Lage: Als Geselle und StUffz würde man mich sofort wiedereinstellen. Da ich aber Feldwebel bin und den zugehörigen Meister nicht habe, fällt eine Wiedereinstellung flach. So einfach ist das. Ich denke, man ist dabei, die Reservedienstgrade auch mit einem niedrigeren Dienstgrad wiedereinstellen lassen zu können. Oder ist das noch Zukunftsmusik?


Dankeschön KlausP, das Fax kam damals vom Verband. Bei BAPers hat die Nachfrage ergeben, es hat keine Urkunde.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Andi8111 am 07. August 2019, 19:35:39
Nachtigall ich hör dir tapsen...
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Tommie am 07. August 2019, 19:36:29
Tja, es ist wie des Öfteren bei der Bundeswehr ;) : Bedauerliche Einzelschicksale können manchmal einfach nicht berücksichtigt werden ;D !
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:36:56
Dankeschön LwPersFw, was machen die Planungen mit niedrigerem Dienstgrad einzustellen? Gibt es da schon etwas Neues? Es geht ja nicht nur mir so, daß der Dienstgrad zu hoch ist.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Andi8111 am 07. August 2019, 19:38:54
??
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: KlausP am 07. August 2019, 19:40:55
Zitat... Dankeschön KlausP, das Fax kam damals vom Verband. ...

Dann muss die Urkunde ja dort vorliegen (oder zumindest vorgelegen haben). Und was Ihre Nachfrage dort ergeben?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Tommie am 07. August 2019, 19:41:26
Zitat von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:36:56..., was machen die Planungen mit niedrigerem Dienstgrad einzustellen?

Es gibt in dieser Hinsicht NULLKOMMANULL Planungen! Sie werden also auch in Zukunft nicht wieder eingestellt werden!
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: LwPersFw am 07. August 2019, 19:43:45
Zitat von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:36:56
Dankeschön LwPersFw, was machen die Planungen mit niedrigerem Dienstgrad einzustellen? Gibt es da schon etwas Neues? Es geht ja nicht nur mir so, daß der Dienstgrad zu hoch ist.

Davon höre ich zum 1. Mal ... und kann es mir aus rechtlichen Gründen auch nicht vorstellen.

Zitat von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:34:02

Da ich aber Feldwebel bin und den zugehörigen Meister nicht habe, fällt eine Wiedereinstellung flach. So einfach ist das.

Welchen Mstr meinen Sie ?

Die mil. FTät AH 6  oder den ZAW Mstr ?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:54:50
ZAW Meister. Und es geht auch anderen Reservefeldwebeln so. Lieber stellt man nicht ein, anstatt den Meister zu bezahlen.
Die Restdienstzeit wären 20 Jahre bei Vordienstzeit 4 Jahre. Der Bund hätte somit davon einen Vorteil.

@KlausP: Der Verband wurde aufgelöst.

@LwPersFw: Es soll sich wohl diesbezüglich vom BMVg etwas tun.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:58:36
Na Tommie, Du bist doch ursprünglich auch kein PersFw SK und sagst nun solche Töne.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Andi8111 am 07. August 2019, 20:00:20
Also, ich habe als PersRererent unzählige ResFw in den SanDst eingestellt mit ZAW Zusage... Und in anderen OrgBer passiert das ebenfalls noch...
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Tommie am 07. August 2019, 20:01:34
Zitat von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:54:50@LwPersFw: Es soll sich wohl diesbezüglich vom BMVg etwas tun.

Diese Aussage ist eine Latrinenparole, weil einer solchen Vorgehensweise rechtliche Gründe entgegenstehen!

Ursprünglich waren wir alle mal Rekruten! Und was ich jetzt bin, ist etwas ganz anderes! Ich komme aus der AVR SanFw/RettAss (heute NFS!), LRA/LRM, aber das ist kein Job, den man bis zur Pension macht ;) !
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 20:10:39
Zitat von: Andi8111 am 07. August 2019, 20:00:20
Also, ich habe als PersRererent unzählige ResFw in den SanDst eingestellt mit ZAW Zusage... Und in anderen OrgBer passiert das ebenfalls noch...

SanDst ist nicht mein Metier. Dann schauen wir mal, ob die EPM Ü40 etwas Positives auch bei den Anderen bringt.
Die Berater hatten da keine guten Aussichten.


@Tommie: Es soll sich wohl etwas tun hinsichtlich einer Gesetzesänderung. Richtig. Du bist Wiedereinsteller.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Tommie am 07. August 2019, 20:20:56
Zitat von: Grenni1 am 07. August 2019, 20:10:39Du bist Wiedereinsteller.

Das stimmt so nicht ganz ;) ! Aber die Umstände werde ich hier unter Garantie nicht breit treten!
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 20:29:11
Da hast Du Recht. Das gehört auch nicht hierher.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: F_K am 07. August 2019, 20:35:49
@ LwPersFw:

Eben - Gesetze, Kommentare und Gerichtsentscheidungen.
Bei mir alles geprüft - und die Beförderung war (grob) fehlerhaft, weil die Laufbahnprüfung (!) gefehlt hat.

However: Kern der Beförderung bei Soldaten ist die Ernennung - nicht die Urkunde, d. H. die Beförderung ist rechtswirksam, selbst wenn (grob) fehlerhaft (inklusive Regress (!) für den StOffz, der die Beförderung durchgeführt hat - glaube mkr, alles geprüft).

Da gibt es keinen Ansatz,  eine Beförderung ein Jahr später unwirksam zu machen.
Bei direkten "Ablehnen / Widerspruch " ist dies anders zu bewerten - aber nach einem Jahr ist das Thema durch.

Wie Andi richtig einschätzt, sind hier andere Gründe das Problem.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 07. August 2019, 20:37:59
Ha, dankeschön. Das war ebenso ein Verwendungslehrgang.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: LwPersFw am 08. August 2019, 06:42:56
Zitat von: Grenni1 am 07. August 2019, 19:54:50

ZAW Meister


Das ist kein Ausschlussgrund für eine Wiedereinstellung, weil:

"Unteroffiziere der Reserve aller Laufbahnen können mit ihrem erreichten Dienstgrad eingestellt werden, wenn sich für mindestens drei weitere Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichten."
ZDv A-1340/49

Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: neuer-ITler am 08. August 2019, 06:49:22
Schönen guten morgen.

Aufgrund fehlenden Meisters in Fw Laufbahn nicht eingestellt weerden, gibt es nicht.

Ich bin Wiedereinsteller, meine Vordienstzeit ist von 03.1999 bis 04.2011 und wurde als HptFw 2015 wieder eingestellt, ohne Meisterausbildung.
Ich bin vom TrpD PzGrenFw in den FD der LW als Feldlagerbetriebsfeldwebel gewechselt und Intern, dann zum IT-Fw mit einer kompletten Ausbildung von 0 an.
Also, es geht alles, auch Einstellung als Fw ohne Meister. 
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 08:37:59
Also ich habe ja schon viel befördert, und wurde auch selbst in verschiedenen Situationen (Antreten, auf Lehrgang, im Zimmer des Kdr usw) befördert, und es gab IMMER eine Eröffnung, d.h. ich habe unterschrieben, nicht auf der Urkunde, sondern ein Formblatt. Deshalb komisch was der TE schreibt...
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 09:50:28
Meister wurde nicht angeboten. Vielleicht haben die Kameraden und ich ja die falschen nicht nachgefragten Gesellenbriefe? Nein, IT hat der Berater bei allen nicht auf der EPM angegeben. Wurde noch nicht mal genannt. Es wird nur das abgefragt, was auf dem Bogen steht.
Eisensoldat, das klingt zwar komisch- ist aber so. Von was für einem Eröffnungsblatt redest Du?  Der Schulkommandeur sagte nur auf meinen Einwand Halt, das sei so richtig und die Urkunde werde mir noch ausgehändigt. Bis heute nicht passiert.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Andi8111 am 08. August 2019, 10:14:48
Was verstehen Sie eigentlich jetzt nicht?

1.) Ihre Ernennung ist vorschriftsmäßig erfolgt. Daran kann man nicht rütteln.
2.) Eine Einstellung OHNE verwertbaren Zivilberuf (In Ihrem Falle als Meister irgendeines Handwerksberufes) im Dienstgrad Feldwebel ist GRUNDSÄTZLICH bei BEDARF der Truppe und eigener EIGNUNG und BEFÄHIGUNG möglich. GRUNDSÄTZLICH bedeutet, dass die Möglichkeit im Grunde besteht, mit der wesentlichen Einschränkung, dass ein Bedarf der Truppe bestehen muss und eine eigene Eignung und Befähigung vorliegen muss. "Wesentlich" bedeutet hier, dass eine im Wesen begründete Einschränkung rechtskonform durch Rechtsverordnung und/oder ein Gesetzt, mithin im speziellen Fall einer Verordnung mit Gesetzesrang (also der SLV) vorliegt.
3.) Die Entscheidung über Vorliegen/nicht Vorliegen des Bedarfs der Truppe und Ihrer Eignung/Befähigung wird NUR durch ein Assessement NACH einer ordnungsgemäßen Bewerbung; ggfs. durch Vorauswahl (vor allem dann, wenn Sie sich für AVR bewerben, für die ein hohes Bewerberaufkommen besteht) getroffen.

So, nun lesen Sie das bitte und höhren auf, ständig auf Ihre "nicht ordnungsgemäße" Ernennung abzustellen. Der Fisch ist vom Tisch.
Basta.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Andi8111 am 08. August 2019, 10:15:31
Zitat von: F_K am 07. August 2019, 18:16:56
Kann der Grenni lesen?
Offenbar nicht.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: KlausP am 08. August 2019, 10:31:43
Der Meisterabschluss ist nur Voraussetzung, wenn man in der Laufbahn Fw allg FD mit mindestens dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden will/soll. Hat man den Abschluss nicht, aber den Gesellen-/Facharbeiter-/kaufmännischen Abschluss wird man mit dem Dienstgrad "StUffz (FA)" eingestellt und erwirbt den Meister- oder vergleichbaren Abschluss während der Dienstzeit als sogenannte "Meister-ZAW" (wobei das nicht der offizielle Begriff ist).
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 10:48:55
Zitat von: Andi8111 am 08. August 2019, 10:14:48
Was verstehen Sie eigentlich jetzt nicht?

1.) Ihre Ernennung ist vorschriftsmäßig erfolgt. Daran kann man nicht rütteln.
2.) Eine Einstellung OHNE verwertbaren Zivilberuf (In Ihrem Falle als Meister irgendeines Handwerksberufes) im Dienstgrad Feldwebel ist GRUNDSÄTZLICH bei BEDARF der Truppe und eigener EIGNUNG und BEFÄHIGUNG möglich. GRUNDSÄTZLICH bedeutet, dass die Möglichkeit im Grunde besteht, mit der wesentlichen Einschränkung, dass ein Bedarf der Truppe bestehen muss und eine eigene Eignung und Befähigung vorliegen muss. "Wesentlich" bedeutet hier, dass eine im Wesen begründete Einschränkung rechtskonform durch Rechtsverordnung und/oder ein Gesetzt, mithin im speziellen Fall einer Verordnung mit Gesetzesrang (also der SLV) vorliegt.

Fakt ist, es wird nur die Verwendung abgeprüft, die auf dem EPM Wisch durch den Berater angegeben wird. Hätten wir also IT angeben sollen, dann hätte man uns Geselle und Meister wie dem Kameraden der Lw bezahlt. Haben wir aber nicht.
3.) Die Entscheidung über Vorliegen/nicht Vorliegen des Bedarfs der Truppe und Ihrer Eignung/Befähigung wird NUR durch ein Assessement NACH einer ordnungsgemäßen Bewerbung; ggfs. durch Vorauswahl (vor allem dann, wenn Sie sich für AVR bewerben, für die ein hohes Bewerberaufkommen besteht) getroffen.

Ohne positive EPM wird erst gar nicht eingeladen. Falsche Verwendung auf dem Wisch eingetragen und raus bist Du!!!

So, nun lesen Sie das bitte und höhren auf, ständig auf Ihre "nicht ordnungsgemäße" Ernennung abzustellen. Der Fisch ist vom Tisch.
Basta.

Das Basta können Sie sich sparen. Das hier ist ein Forum und kein Dienstalltag, wo womöglich noch mit Dienstgrad geführt wird.
Ist diese Mundtotmachen- Methode immer noch da?
Anscheinend schmeckt da Einigen nicht das Bild und kratzt an ihrem schönen Schein über ihre Bundeswehr.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 10:53:57
Aus den etwas wirren Einlassungen des Grenni entnehme ich, dass sein "Problem" folgendes ist: er ist schon Fw (d.R.), kriegt aber keine Stelle als Fw angeboten, zur Wiedereinstellung. Er meint wenn er seinen Feldwebel zurück gibt, und wieder Stuffz ist, kann er als Stuffz wiedereingestellt werden. Das haben ihm ja Andi et al. ja mehrfach klargemacht dass das nicht geht.
Warum er allerdings nicht mit dem bisher erreichten Dienstgrad (Fw) wieder eingestellt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Müssen solche Kandidaten eigentlich ins Assessment -Center und auf Feldwebeleignung geprüft werden? Kann ich mir nicht denken, da Grenni ja schon Feldwebel ist. Jedenfalls ist der nicht vorliegende zivile Meistertitel kein Hindernis
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 10:54:18
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 10:31:43
Der Meisterabschluss ist nur Voraussetzung, wenn man in der Laufbahn Fw allg FD mit mindestens dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden will/soll. Hat man den Abschluss nicht, aber den Gesellen-/Facharbeiter-/kaufmännischen Abschluss wird man mit dem Dienstgrad "StUffz (FA)" eingestellt und erwirbt den Meister- oder vergleichbaren Abschluss während der Dienstzeit als sogenannte "Meister-ZAW" (wobei das nicht der offizielle Begriff ist).

Ist nicht erfolgt. Die Berater haben keine Mangelverwendungen eingetragen und nicht dahin gehend beraten. Ergo kein Angebot und keine Testung.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 11:01:36
Zitat von: Eisensoldat am 08. August 2019, 10:53:57
Aus den etwas wirren Einlassungen des Grenni entnehme ich, dass sein "Problem" folgendes ist: er ist schon Fw (d.R.), kriegt aber keine Stelle als Fw angeboten, zur Wiedereinstellung. Er meint wenn er seinen Feldwebel zurück gibt, und wieder Stuffz ist, kann er als Stuffz wiedereingestellt werden. Das haben ihm ja Andi et al. ja mehrfach klargemacht dass das nicht geht.
Warum er allerdings nicht mit dem bisher erreichten Dienstgrad (Fw) wieder eingestellt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Müssen solche Kandidaten eigentlich ins Assessment -Center und auf Feldwebeleignung geprüft werden? Kann ich mir nicht denken, da Grenni ja schon Feldwebel ist. Jedenfalls ist der nicht vorliegende zivile Meistertitel kein Hindernis

Es muss für Bewerber über 40 eine Abfrage bei BAPers laufen. Es werden nur Verwendungen abgefragt, die der Berater einträgt. Das waren keine Mangelverwendungen. Und damit abgelehnt. Und das nicht nur bei mir. Ich will gar nicht wissen, wie viel geeignetes Personal der Bw so durch die Lappen geht.
Und ja, man wird im Assessment nochmal auf Feldwebeleignung aktiv geprüft. Es ist ein Hohn und ein Tritt gegen alle Reservefeldwebel, die sich als Wiedereinsteller bewerben.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Andi am 08. August 2019, 11:12:04
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 11:01:36
Ich will gar nicht wissen, wie viel geeignetes Personal der Bw so durch die Lappen geht.

Defacto kein Einziger, den die Bundeswehr brauchen würde. Denn es wird ja der Bedarf mit der Qualifikation des Bewerbers abgeglichen...

Gruß Andi
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: wolverine am 08. August 2019, 11:12:35
Und als StUffz hätte man Sie eingestellt?  ??? Ich habe bis zur Zusammenfassung von "Eisensoldat" ehrlich nicht begriffen, was Sie eigentlich genau wollen. :-\ Neben der Eignung muss doch auch ein Bedarf der Bundeswehr vorliegen. Das ist doch keine irgendwie geartete Schlechtstellung von Reservedienstgraden, dass diese nicht eingestellt werden, wenn kein Bedarf gegeben ist. Oder verstehe ich Sie immer noch nicht?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: ulli76 am 08. August 2019, 11:21:56
NA wenn die Ausbildung auf keine Mangelverwendung passt- wieso soll der Berater dann eine Mangelverwendung eintragen.

Aber um vielleicht etwas die Verwirrung zu minimieren: Wie genau bzw. über welche Verwendung bist du Feldwebel geworden und welche Berufsausbildung hast du und wie alt bist du?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 11:38:21
Zitat von: Andi am 08. August 2019, 11:12:04
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 11:01:36
Ich will gar nicht wissen, wie viel geeignetes Personal der Bw so durch die Lappen geht.

Defacto kein Einziger, den die Bundeswehr brauchen würde. Denn es wird ja der Bedarf mit der Qualifikation des Bewerbers abgeglichen...

Gruß Andi

Schön wäre es. Es werden nur Verwendungen abgeprüft, die Berater auf dem Bogen eingetragen haben.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 11:44:43
Zitat von: wolverine am 08. August 2019, 11:12:35
Und als StUffz hätte man Sie eingestellt?  ??? Ich habe bis zur Zusammenfassung von "Eisensoldat" ehrlich nicht begriffen, was Sie eigentlich genau wollen. :-\ Neben der Eignung muss doch auch ein Bedarf der Bundeswehr vorliegen. Das ist doch keine irgendwie geartete Schlechtstellung von Reservedienstgraden, dass diese nicht eingestellt werden, wenn kein Bedarf gegeben ist. Oder verstehe ich Sie immer noch nicht?

Richtig. Für den Gesellen und StUffz gibts Bedarf, für den Fw ohne Meister nicht. Dafür gibts genug Bewerber mit Meister. Es wird nur das abgeprüft, was eingetragen ist. Hätte der Berater IT eingetragen, so hätte man mir Geselle und Meister bezahlt und sofort eine Stelle angeboten.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 11:53:07
Zitat von: ulli76 am 08. August 2019, 11:21:56
NA wenn die Ausbildung auf keine Mangelverwendung passt- wieso soll der Berater dann eine Mangelverwendung eintragen.

Aber um vielleicht etwas die Verwirrung zu minimieren: Wie genau bzw. über welche Verwendung bist du Feldwebel geworden und welche Berufsausbildung hast du und wie alt bist du?

PzInstUffz und KfzMechaniker. 43 Jahre. Für den im Bogen angegebenen InstFw gibts genug Beweber mit Meister und keine Stellen. Ich bin PzGrenFw durch die Vorwendung PzGrenUffz durch die ResSchiene. Die Verwendung hat der Berater bei EPM nicht eingetragen, obwohl man als Truppendiener auch darin wiedereingestellt werden kann. Ergo Ablehnung.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: wolverine am 08. August 2019, 12:04:21
Haben Sie sich denn als ITFw beworben? Und jeder, ohne Vorkenntnisse und überprüfte Eignung, wird da auch nicht eingestellt.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 12:09:22
Zitat von: wolverine am 08. August 2019, 12:04:21
Haben Sie sich denn als ITFw beworben? Und jeder, ohne Vorkenntnisse und überprüfte Eignung, wird da auch nicht eingestellt.

Nein, denn der Berater hat nicht in diese Richtung beraten sondern sich am Zivilberuf festgebissen.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Andi8111 am 08. August 2019, 12:12:53
Damit haben Sie das Ergebnis doch. Bedarf der Truppe wurde geprüft mit negativem Ergebnis. Ihre Qualifikationen, also die Eignung und Befähigung für die in Frage kommenden DP, reichen zudem nicht aus. Da die Einstellung von Bewerbern über 40 Jahren regelmäßig nur über eine Vorabfrage der in Frage kommenden DP geprüft wird, wurde offenbar im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Sachbearbeiters festgestellt, dass eine Einstellung nicht erfolgen kann.

Gründe hierfür sind vielfältig, aber ich möchte die Knackpunkte hervorheben:
1.) Für die DP als (Pz/KFZ)InstFw gibt es mehr als genug Bewerber; auch solche, die mit verwertbarer Qualifikation auf Gesellenebene eingestellt werden können. Somit wird im Rahmen der Bestenauslese Ihre Bewerbung nicht zur Berücksichtigung gelangen.
2.) Für die Einstellung als PzGrenFw kommen Sie aus dem Grunde ebenfalls nicht in Frage, dass auch hier eine sehr hohe Nachfrage bei relativ begrenztem Bedarf besteht. Auch hier gelangt Ihre Bewerbung nicht in Berücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese.

Grundsätzlich besteht in manchen Bereichen der Bundeswehr hoher Bedarf an gut ausgebildeten Bewerbern in Mangelverwendungen. Hier wird der notwendige Bedarf grundsätzlich nicht gedeckt werden können. Deshalb wird u.a. auch auf Bewerber über 40 Jahren mit verwertbarer Vorausbildung zurückgegriffen.
Diese Umstände treffen aus Sie aber nicht zu. Es ist natürlich im Einzelfall bedauerlich, aber grundsätzlich rechtmäßig.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Andi8111 am 08. August 2019, 12:14:30
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 12:09:22
Zitat von: wolverine am 08. August 2019, 12:04:21
Haben Sie sich denn als ITFw beworben? Und jeder, ohne Vorkenntnisse und überprüfte Eignung, wird da auch nicht eingestellt.
Nein, denn der Berater hat nicht in diese Richtung beraten sondern sich am Zivilberuf festgebissen.

Naja, ich wage zu bezweifeln, dass eine Bewerbung um einen ITFwDP  erfolg haben wird.... ohne jegliche Vorausbildung.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: KlausP am 08. August 2019, 13:03:08
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 10:54:18
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 10:31:43
Der Meisterabschluss ist nur Voraussetzung, wenn man in der Laufbahn Fw allg FD mit mindestens dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden will/soll. Hat man den Abschluss nicht, aber den Gesellen-/Facharbeiter-/kaufmännischen Abschluss wird man mit dem Dienstgrad "StUffz (FA)" eingestellt und erwirbt den Meister- oder vergleichbaren Abschluss während der Dienstzeit als sogenannte "Meister-ZAW" (wobei das nicht der offizielle Begriff ist).

Ist nicht erfolgt. Die Berater haben keine Mangelverwendungen eingetragen und nicht dahin gehend beraten. Ergo kein Angebot und keine Testung.

Das hat doch mit "Mangelverwendung" im Allgemeinen nichts zu tun. Wer erzählt denn sowas?

Haben Sie überhaupt für die gewünschte Verwendung einen Berufsabschluß auf Gesellenebene?  Wenn Sie den nämlich nicht haben und somit eine ZAW brauchen wird das nichts, falls Sie Ü30 sind.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 13:04:53
Zitat von: Andi8111 am 08. August 2019, 12:12:53
Damit haben Sie das Ergebnis doch. Bedarf der Truppe wurde geprüft mit negativem Ergebnis. Ihre Qualifikationen, also die Eignung und Befähigung für die in Frage kommenden DP, reichen zudem nicht aus. Da die Einstellung von Bewerbern über 40 Jahren regelmäßig nur über eine Vorabfrage der in Frage kommenden DP geprüft wird, wurde offenbar im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Sachbearbeiters festgestellt, dass eine Einstellung nicht erfolgen kann.

Gründe hierfür sind vielfältig, aber ich möchte die Knackpunkte hervorheben:
1.) Für die DP als (Pz/KFZ)InstFw gibt es mehr als genug Bewerber; auch solche, die mit verwertbarer Qualifikation auf Gesellenebene eingestellt werden können. Somit wird im Rahmen der Bestenauslese Ihre Bewerbung nicht zur Berücksichtigung gelangen.
2.) Für die Einstellung als PzGrenFw kommen Sie aus dem Grunde ebenfalls nicht in Frage, dass auch hier eine sehr hohe Nachfrage bei relativ begrenztem Bedarf besteht. Auch hier gelangt Ihre Bewerbung nicht in Berücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese.

Grundsätzlich besteht in manchen Bereichen der Bundeswehr hoher Bedarf an gut ausgebildeten Bewerbern in Mangelverwendungen. Hier wird der notwendige Bedarf grundsätzlich nicht gedeckt werden können. Deshalb wird u.a. auch auf Bewerber über 40 Jahren mit verwertbarer Vorausbildung zurückgegriffen.
Diese Umstände treffen aus Sie aber nicht zu. Es ist natürlich im Einzelfall bedauerlich, aber grundsätzlich rechtmäßig.

Nochmal: es wird nur das geprüft, was der Berater am EPM Bogen einträgt. Selbst der PzGrenFw wurde nicht abgefragt.
Und dann erfahre ich, daß in einer Mangelverwendung mit hohem Bedarf selbst eine komplette Ausbildung bezahlt und ein Angebot unterbreitet wird. Nur hat das der Berater nicht eingetragen. Ergo wurde das auch nicht abgefragt. Echt toll.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: KlausP am 08. August 2019, 13:09:43
Was ist ein "EPM-Bögen"? Da ich schon ein paar Tage raus bin ist mir der nicht bekannt.

Was haben Sie denn in Ihrem Bewerbungsbogen für Wunschverwendungen angegeben?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 13:14:34
KlausP, das ist der Bogen des Beraters für die Einzelabfrage Über 40. Ich habe die Verwendungen nur in Absprache mit dem Berater eingetragen. Der sagte InstFw. Hätte er wenigstens mal in Ruchtung PzGrenFw beraten. Dann erfahre ich, ein KfzMeister wird als Verwendungsanfrage PzInstFw sogar mit Meister abgelehnt, hakt aber selbst nochmal direkt bei BAPersBw nach, nennt den Wunsch dort Lfz und wird nun im Bereich Lfz eingestellt. Da läuft doch was schief.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 13:17:40
@Grenni1: wurde denn bei Dir ein Assessment-Center durchgeführt, und was war das Ergebnis?  Wurde Deine Eignung zu einer Berufsausbildung über ZAW festgestellt? Wurde Deine Eignung als Fw wirklich getestet, und wenn ja mit welchem Ergebnis?
Diesen Teil mit dem Feldwebeltest für Bewerber die bereits Feldwebel sind halte ich für sehr fraglich, denn was würde mit einem negativen Testergebnis passieren? Würde man Dir dann den Dienstgrad Feldwebel (d.R.) aberkennen?
Ich denke es lag an einer Nicht-Eignung für eine Ausbildung in einer Mangelverwendung, und einer nicht -Berücksichtigung weil genug bessere Bewerber für InstFw da waren.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 13:28:34
@Eisensoldat:
EPM Ü40 Abfrage negativ- also wird man gar nicht erst zum Test eingeladen.

Zum Test ein paar Zeilen über Bewerber mit Teilnahme.:
Durchgefallene Bewerber beim Test bleiben tatsächlich Reservefeldwebel. Nur eben nicht aktiv. Inwieweit diese erneute Testung eine Diskriminierung von gestandenen Reservefeldwebeln ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 13:30:42
Aberkennung Diensgrad geht in Deutschland nur per Gerichtsurteil.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: wolverine am 08. August 2019, 13:33:57
Ein bisschen wirres Zeug schreiben Sie aber schon. Für mich etwas zu viel...
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 13:38:59
eben, meine Frage ist wo diese Bewerber beim Test durchfallen: bei Fw-Eignung, oder bei der "Meisterschulen-Fähigkeit".
Im Bereich der Offiziere ist es so, dass das Assessment-Center bei einem studierten Offizier d. r. als Seiteneinsteiger nur aus Musterung und Einplanungsgespräch, da ein Test auf Offiziereignung und Studieneignung sich erübrigt.

Wenn Du schon beim Berater "gescheitert" bist, kannst du dich doch meines Wissens nach gleich wieder bewerben, und dann bei der Gelegenheit auch IT-Fw oder sonst was nachfragen. PzGrenFw würde ich bei deinem Alter abraten....
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 14:04:50
@Eisensoldat: Das kann ich nicht sagen, da ich genaue Einblicke nicht habe.
Vielleicht sollte ich bei BAPers anrufen und einen anderen Verwendungswunsch angeben? Das kann doch nicht die Lösung sein, daß in der EPM Ü40 abgelehnte Bewerber in Köln anrufen und eine Verwendung äußern und siehe da, man zeigt eine Stelle auf. Was ist das denn bitteschön?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 14:06:56
Das ist die Bundeswehr.. ::)
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: DeltaEcho am 08. August 2019, 14:24:55
Als über 40 kann man nur wiedereingstellt werden, wenn man einen verwertbaren Beruf / Ausbildungsnachweise etc. in einem bestimmten Bereich mitbringt.

Dies ist bei dir nicht der Fall. Eine andere Verwendung darf dir nicht angeboten werden z.B. IT. Da du hier über keine Kenntnisse verfügst, die eine Wiedereinstellung rechtfertigen würden.

PzGrenFw geht ebenfalls nicht, da du hier max. 30 Jahre alt sein darfst um in den TrDst wiedereingstellt zu werden.

Das hat alles nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern die Vorgaben sind für alle gleich. Dies leitet sich aus dem GG ab.

Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Captain Kugelfang am 08. August 2019, 14:55:11
Habe ich das jetzt richtig verstanden: Du hast dich beim Karriereberater beworben und bist dort schon abgelehnt worden?

Für mich ist das, was du schreibst, total zusammenhanglos und verwirrend, sprich ergibt keinen Sinn.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: wolverine am 08. August 2019, 15:02:04
Zitat von: Captain Kugelfang am 08. August 2019, 14:55:11
Für mich ist das, was du schreibst, total zusammenhanglos und verwirrend, sprich ergibt keinen Sinn.
Da sind wir dann schon zwei ...
Bisher gehe ich noch hier voll und ganz mit:
Zitat von: DeltaEcho am 08. August 2019, 14:24:55
Als über 40 kann man nur wiedereingstellt werden, wenn man einen verwertbaren Beruf / Ausbildungsnachweise etc. in einem bestimmten Bereich mitbringt.

Dies ist bei dir nicht der Fall. Eine andere Verwendung darf dir nicht angeboten werden z.B. IT. Da du hier über keine Kenntnisse verfügst, die eine Wiedereinstellung rechtfertigen würden.

PzGrenFw geht ebenfalls nicht, da du hier max. 30 Jahre alt sein darfst um in den TrDst wiedereingstellt zu werden.

Das hat alles nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern die Vorgaben sind für alle gleich. Dies leitet sich aus dem GG ab.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: KlausP am 08. August 2019, 15:05:23
Wie ich schon schrieb :

Zitat... Haben Sie überhaupt für die gewünschte Verwendung einen Berufsabschluß auf Gesellenebene?  Wenn Sie den nämlich nicht haben und somit eine ZAW brauchen wird das nichts, falls Sie Ü30 sind. ...

Meine hier enthaltene Frage wurde ja noch nicht beantwortet. Wenn Sie nämlich ITFw werden wollen nutzt Ihnen beispielsweise ein Abschluss als Kfz-Mechatroniker genau gar nichts.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:06:44
Zitat von: DeltaEcho am 08. August 2019, 14:24:55
Als über 40 kann man nur wiedereingstellt werden, wenn man einen verwertbaren Beruf / Ausbildungsnachweise etc. in einem bestimmten Bereich mitbringt.

Dies ist bei dir nicht der Fall. Eine andere Verwendung darf dir nicht angeboten werden z.B. IT. Da du hier über keine Kenntnisse verfügst, die eine Wiedereinstellung rechtfertigen würden.

PzGrenFw geht ebenfalls nicht, da du hier max. 30 Jahre alt sein darfst um in den TrDst wiedereingstellt zu werden.

Das hat alles nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern die Vorgaben sind für alle gleich. Dies leitet sich aus dem GG ab.

Seltsam. Es werden Leute in IT eingestellt und bekommen ZAW von 0 auf. IT hat der Berater bei der EPM nicht angegeben. Somit habe ich kein Angebot.

War man im Truppendienst, so gilt die Altersgrenze 30 ebenfalls nicht. Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen. Also bei EPM Ü40 keine Abfrage für die Verwendung.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:13:14
Zitat von: Captain Kugelfang am 08. August 2019, 14:55:11
Habe ich das jetzt richtig verstanden: Du hast dich beim Karriereberater beworben und bist dort schon abgelehnt worden?

Für mich ist das, was du schreibst, total zusammenhanglos und verwirrend, sprich ergibt keinen Sinn.

Der Berater füllt den EPM Ü40 Bogen aus. Er trägt die Verwendungen ein. Der Bogen geht dann zu BAPers nach Köln über KarrC. BAPers fragt aber nur die eingetragenen Verwendungen ab. So einfach ist das. Dann kommt vom KarrC ein Bescheid vor der eigentlichen Bewerbung.

Ich kann mir 10000 mal vorstellen, in einer anderen Verwendung zu arbeiten. Wenn sie nicht auf dem Bogen steht, wird sie nicht bei der Abfrage berücksichtigt. Ganz einfach. Fehler im System
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: KlausP am 08. August 2019, 15:13:29
Zitat... Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen ...

Na ja ... Als PzGrenFw Ü40? Was soll das werden? Schützentruppführer? Viel Spaß. In dem Alter ist man da schon für den Zugführer fast zu alt. Wie lange waren Sie denn PzGrenFw?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:18:26
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 15:13:29
Zitat... Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen ...
Na ja ... Als PzGrenFw Ü40? Was soll das werden? Schützentruppführer? Viel Spaß. In dem Alter ist man da schon für den Zugführer fast zu alt. Wie lange waren Sie denn PzGrenFw?


Fakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.

Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 15:22:59
@ Grenni: in die Laufbahn der IT-Feldwebel die von 0 beginnen werden junge Menschen als Schütze FA/UA eingestellt und bekommen dann eine militärische Ausbildung und eine ZAW.
Und was genau hat das ja mit Deinem Fall zu tun? Du hast eine Berufsausbildung als Kfz-Mechaniker (glaube ich verstanden zu haben), hast es im Alter von 40+ nicht zum Meister in Deinem Beruf gebracht, und willst jetzt bei der Bundeswehr arbeiten und den Meisterbrief erwerben. Warum sollte die Bundeswehr das tun, wenn Sie genug Bewerber hat die schon Meister (in einer benötigten Verwendung) sind? Selbst wenn die noch keine Soldaten waren, können die relativ schnell zum Feldwebel ausgebildet werden, und nutzen der Bw sofort.
Und das hat gar nichts mit der "blöden Bundeswehr" zu tun, wenn ich mich als Kfz-Mechaniker bei einer Firma bewerbe die gerade keine braucht, dann lehnt die mich auch ab, und bietet mir nicht an stattdessen ein Ausbildung zur IT-Fachkraft zu machen (aber natürlich gleich als Meister eingesetzt und bezahlt).
Es gibt halt grad keine Stellen für Dich
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 15:30:14
ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.

Na schau, da müsste man dich dann relativ kurz nach Einstellung mit allen Schrauben im Puma bekannt machen  ???

Such Dir doch einfach ein PzGrenBtl das dich als PzGrenFw beordert und übe dann dort als Dauerreservist: Die Bezahlung ist fasst identisch mit einem aktiven, und du kannst dir in Ruhe überlegen ob das was ist
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: DeltaEcho am 08. August 2019, 15:30:44
ZitatWar man im Truppendienst, so gilt die Altersgrenze 30 ebenfalls nicht.

Diese Aussage ist einfach falsch, die Grenze von 30 Jahren gilt für jeden Bewerber TrDst, unabhängig davon ob dieser Vordienstzeit hat oder nicht.

Bitte einfach mal die SLV lesen, dort ist diese Grenze sehr genau und vorallem eindeutig beschrieben.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: DeltaEcho am 08. August 2019, 15:32:45
ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg

Quelle?
Mit Quelle meine ich eine Verordnung, Weisung bzw. Gesetz die diese Aussage belegt.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:33:36
Eben nicht. Es sind Wiedereinsteller als IT oder auch Lfz in die Truppe zurück, die hatten 0 Zivilberuf in diese Richtung. Aber es wurden diese Verwendungen abgefragt, weil im Bogen eingetragen bzw. nochmal im BA Pers angerufen.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 15:33:54
Na dann hat sich PzGrenFw ja erledigt
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:37:26
Zitat von: DeltaEcho am 08. August 2019, 15:32:45
ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg

Quelle?
Mit Quelle meine ich eine Verordnung, Weisung bzw. Gesetz die diese Aussage belegt.

Wer schon mal Truppendiener war, hat diese Altersgrenze nicht. BA Pers Aussage mit Hinweis auf Wiedereinstellungserlass. Der Berater hatte die alte Info und hat es nicht eingetragen.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 15:40:55
@ Grenni: Wiedereinsteller mit welchem Dienstgrad? und vor allem Ü40? Ohne Vorkenntnisse als IT-Feldwebel.
Nenne jetzt mal genau ein (nur ein Beispiel) mit: Vordienstzeit von wann bis wann, erreichter Dienstgrad (d.r.), Schulbildung, erlernter Beruf, evtl. Meister (in irgendeinem Beruf), Berufserfahrung als Meister (oder Techniker oder so), in welche Laufbahn dieser Kamerad wiedereingestellt wird, auf welchen Dienstposten, und was der für ZAW und LAufbahnlehrgänge macht?

Diese Infos hast Du nicht? Dann kannst dieses Beispiel auch nicht auf dich anwenden
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 15:41:57
wegen Äpfel und Birnen und so
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:43:27
Zitat von: Eisensoldat am 08. August 2019, 15:30:14
ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.

Na schau, da müsste man dich dann relativ kurz nach Einstellung mit allen Schrauben im Puma bekannt machen  ???

Such Dir doch einfach ein PzGrenBtl das dich als PzGrenFw beordert und übe dann dort als Dauerreservist: Die Bezahlung ist fasst identisch mit einem aktiven, und du kannst dir in Ruhe überlegen ob das was ist

Gute Idee.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:49:06
Zitat von: Eisensoldat am 08. August 2019, 15:40:55
@ Grenni: Wiedereinsteller mit welchem Dienstgrad? und vor allem Ü40? Ohne Vorkenntnisse als IT-Feldwebel.
Nenne jetzt mal genau ein (nur ein Beispiel) mit: Vordienstzeit von wann bis wann, erreichter Dienstgrad (d.r.), Schulbildung, erlernter Beruf, evtl. Meister (in irgendeinem Beruf), Berufserfahrung als Meister (oder Techniker oder so), in welche Laufbahn dieser Kamerad wiedereingestellt wird, auf welchen Dienstposten, und was der für ZAW und LAufbahnlehrgänge macht?

Diese Infos hast Du nicht? Dann kannst dieses Beispiel auch nicht auf dich anwenden

Reservefeldwebel andere vorherige Verwendung, Abi, kein Zivilberuf für IT, wiedereingestellt als IT-Fw mit ZAW Zusage Geselle und Meister. Und das, weil Berater im KarrC IT auf EPM Ü40 Bogen angegeben hat. Und das kenne ich bereits sechsmal als Beispiel. Es wird stur nur das abgefragt, was in diesem Scheißbogen steht.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: wolverine am 08. August 2019, 15:51:26
Meine Güte, dann machen Sie einen Termin beim KarrC aus und bewerben sich als ITFw und bestehen darauf, dass er das so auch auf den ominösen Bogen schreibt.  ::) Wo ist denn  das Problem wenn Sie jetzt wissen, dass Sie das wollen und es geht?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: KlausP am 08. August 2019, 15:52:29
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:18:26
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 15:13:29
Zitat... Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen ...
Na ja ... Als PzGrenFw Ü40? Was soll das werden? Schützentruppführer? Viel Spaß. In dem Alter ist man da schon für den Zugführer fast zu alt. Wie lange waren Sie denn PzGrenFw?


Fakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.



Wenn es keine freien Stellen für PzGrenFw gibt, die nicht mit jüngeren Bewerbern besetzt werden können (und alle Stellen in Verwendungen in der Kampftruppe, besonders Jg, FschJg, GebJg, PzGren  sind auf längere Zeit ausgebucht, da herrscht definitiv kein Bewerbermangel) wird man Sie definitiv nicht berücksichtigen - die aktuelle Rechtslage mal gänzlich außen vor gelassen.

Und damit bin ich hier auch raus. Das wird mir zu blöd.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 08. August 2019, 16:10:47
q Grenni: merkst Du was? Abi!! und irgendwas wird der Ü40 Bewerber mit Abi ja auch 20 Jahre lang beruflich gemacht haben??
Ubnd Du kennst gleich 6 Stück Ü40 die wiedereingestellt als IT-Fw werden, mit genau dem gleichen Lebenslauf?
Wie schon mein Vorredner: dann probiers halt, viel Erfolg, ich bin jetzt weg!
P.S.: und hör auf meine Bundeswehr zu beschimpfen >:(
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 08. August 2019, 16:17:36
Zitat von: DeltaEcho am 08. August 2019, 15:32:45
ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg

Quelle?
Mit Quelle meine ich eine Verordnung, Weisung bzw. Gesetz die diese Aussage belegt.

So schwer es mir fällt, aber im Bezug auf die Altersgrenze hat Grenni1 Recht.
Siehe GAIP 21-03-00 1.5 und A1420/13 Nr 103

Allerdings steht in genau dem selben GAIP-Abschnitt auch die Außerkraftsetzung des Wiedereinstellererlasses. Darauf also zu verweisen ist dann natürlich falsch.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 17:12:42
Zitat von: wolverine am 08. August 2019, 15:51:26
Meine Güte, dann machen Sie einen Termin beim KarrC aus und bewerben sich als ITFw und bestehen darauf, dass er das so auch auf den ominösen Bogen schreibt.  ::) Wo ist denn  das Problem wenn Sie jetzt wissen, dass Sie das wollen und es geht?

Ich reiche dat Dingen jetzt selbst ein. Mir sind dabei zu viele Köche.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 17:14:24
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 15:52:29
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:18:26
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 15:13:29
Zitat... Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen ...
Na ja ... Als PzGrenFw Ü40? Was soll das werden? Schützentruppführer? Viel Spaß. In dem Alter ist man da schon für den Zugführer fast zu alt. Wie lange waren Sie denn PzGrenFw?


Fakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.



Wenn es keine freien Stellen für PzGrenFw gibt, die nicht mit jüngeren Bewerbern besetzt werden können (und alle Stellen in Verwendungen in der Kampftruppe, besonders Jg, FschJg, GebJg, PzGren  sind auf längere Zeit ausgebucht, da herrscht definitiv kein Bewerbermangel) wird man Sie definitiv nicht berücksichtigen - die aktuelle Rechtslage mal gänzlich außen vor gelassen.

Und damit bin ich hier auch raus. Das wird mir zu blöd.

KlausP, kannst Du mir erklären, wie der Wehrbeauftragte auf seine Unterbesetzung der Kampftruppenverwendungen kommt? Oder hat der sich das aus den Fingern gesogen?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: F_K am 08. August 2019, 17:17:01
Immerhin haben wir jetzt die Info, dass er mehrere RDL als PzGrenFw absolviert hat.

Er wurde mit dem Dienstgrad einberufen / herangezogen und entsprechend besoldet - daher ist der Dienstgrad "fest".

Natürlich muss sich ein ü40 Bewerber auch in der Bestenauslese durchsetzen.

Kurzfristig halte ich eine lange RDL für zielführend - dort bewähren und dann Truppenwerbung.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 17:17:13
Zitat von: RefüPerser d.R. am 08. August 2019, 16:17:36
Zitat von: DeltaEcho am 08. August 2019, 15:32:45
ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg

Quelle?
Mit Quelle meine ich eine Verordnung, Weisung bzw. Gesetz die diese Aussage belegt.

So schwer es mir fällt, aber im Bezug auf die Altersgrenze hat Grenni1 Recht.
Siehe GAIP 21-03-00 1.5 und A1420/13 Nr 103

Allerdings steht in genau dem selben GAIP-Abschnitt auch die Außerkraftsetzung des Wiedereinstellererlasses. Darauf also zu verweisen ist dann natürlich falsch.

Dankeschön. Sag ich doch die ganze Zeit. Die Altersgrenze existiert nicht, wenn man vorher schon Truppendiener war. Ich bin als Reservist sogar darauf beordert.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 17:20:12
Zitat von: F_K am 08. August 2019, 17:17:01
Immerhin haben wir jetzt die Info, dass er mehrere RDL als PzGrenFw absolviert hat.

Er wurde mit dem Dienstgrad einberufen / herangezogen und entsprechend besoldet - daher ist der Dienstgrad "fest".

Natürlich muss sich ein ü40 Bewerber auch in der Bestenauslese durchsetzen.

Kurzfristig halte ich eine lange RDL für zielführend - dort bewähren und dann Truppenwerbung.

Dankeschön. Ich dachte schon, die Truppenwerbung gibt es nicht mehr. Warum stellt man sich dann nicht einfach in einem Verband vor und der stellt diese aus?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: wolverine am 08. August 2019, 17:25:30
Sie finden einen Verband, der Sie als ITFw ohne jede Ausbildung üben lässt? Wenn ja, dann üben Sie doch dort und wenn es passt, lassen Sie den Rest über die Pers-Schiene eintüten. Wenn nicht, wie soll den n der Verband Sie kennenlernen? Oder sollen die jedem, der dort ITler werden möchte, mit Handkuss empfangen?

Ehrlich, wenn Sie immer so unstrukturiert an Dinge herangehen, prognostiziere ich keine allzu erfolgreiche Zukunft. :-\
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 17:38:10
Unstrukturiert? Wenn ich zu einem Karriereberater gehe, dann gehe ich davon aus, daß der weiß, was er in den Bogen für eine Abfrage einer Einplanungsmöglichkeit Ü40 einträgt und nicht so einen Shit, wo BA Pers umsonst prüft, weil er vorher schon wissen muss, dass dies nicht gefragt wird. Unnötig ARbeit für BA Pers und blöd für Bewerber. Eine echte WIN- WIN- Situation.
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Beitrag von: DieEhefrau am 08. August 2019, 17:49:20
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 15:49:06
Reservefeldwebel andere vorherige Verwendung, Abi, kein Zivilberuf für IT, wiedereingestellt als IT-Fw mit ZAW Zusage Geselle und Meister.
Und das, weil Berater im KarrC IT auf EPM Ü40 Bogen angegeben hat.

Das ist nicht euer (BAPers) ernst, oder?
Wahrscheinlich hat der Bewerber HTML-Kenntnisse.  ::)
Derjenige soll mal schnell machen, bevor es einen "IT-Test" gibt und rauskommt, dass er sich die 40 Jahre davor nicht um die IT geschert hat und es nur macht, weil es dafür eine Chance auf Beschäftigung gibt.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: wolverine am 08. August 2019, 17:57:12
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 17:38:10
Unstrukturiert? Wenn ich zu einem Karriereberater gehe, dann gehe ich davon aus, daß der weiß, was er in den Bogen für eine Abfrage einer Einplanungsmöglichkeit Ü40 einträgt und nicht so einen Shit, wo BA Pers umsonst prüft, weil er vorher schon wissen muss, dass dies nicht gefragt wird. Unnötig ARbeit für BA Pers und blöd für Bewerber. Eine echte WIN- WIN- Situation.
So, das ist jetzt mein letzter Beitrag zu diesem Thema. Ziel der Personalführung - und damit auch des Karriereberaters - ist es doch, dass der Bedarf der Bundeswehr mit geeigneten Bewerbern gedeckt wird. Es ist doch nicht die Aufgabe, jeden irgendwie in die Armee zu bringen?! Wenn Sie selbst keinen Ton davon sagen, dass Sie ITler werden möchten oder vielleicht davon etwas Ahnung haben, ist es doch nicht die Schuld des Beraters, dass er zunächst Ihre vorhandenen Fähigkeiten abprüft und die sind nun einmal KFZ-Mechaniker und ggfs. GrenFw über 40.
Würde ich mich bewerben, würde auch keiner gucken ob ich noch SanStOffz werden könnte (obwohl da Bedarf immer gegeben ist!).
Also ja: Sie gehen das eher unstrukturiert an. Und erst nach drei Seiten konnte man grob erkennen, was Sie eigentlich möchten. Seien Sie also nicht allzu enttäuscht wenn es nicht klappt.
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Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 18:16:00
Zu geil. Der Fehler liegt nie im System sondern immer beim Antragsteller. Einfach köstlich. Der Berater hat nie etwas von IT als Chance gesagt. Ich habe danach gefragt. Im Gegenteil. Er hat mir gesagt: als Bewerber ohne Ausbildung keine Chance.
Nur schwillt mir der Kamm, wenn ich erfahre, daß sechs Leute (und ich möchte nicht wissen, wieviel mehr es ohne mein Wissen sind!) ohne eine Funken Ahnung von IT als Feldwebel wiedereingestellt werden, ZAW Geselle und Meister bekommen und ich als Mensch, der PCs im Hobby aufstellt und einrichtet, bei einer Vorabfrage abgelehnt werde, weil ein Berater zu dämlich ist aufgrund von Falschwissen, IT in einem Papierbogen einzutragen oder BAPers über den Tellerrand von eingetragenen Verwendungen zu schauen.
Eine einfache Rückfrage a la Hey, wir haben zwar nix zu den Angaben- aber wir könnten Dir etwas Anderes anbieten- erfolgt einfach nicht. Stattdessen stur und starr Abfrage nach Schema F. Ich glaube, die neue VM holt mal wieder besser die externen Berater ins Boot.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 18:23:44
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 18:16:00
Zu geil. Der Fehler liegt nie im System sondern immer beim Antragsteller. Einfach köstlich. Der Berater hat nie etwas von IT als Chance gesagt. Ich habe danach gefragt. Im Gegenteil. Er hat mir gesagt: als Bewerber ohne Ausbildung keine Chance.
Nur schwillt mir der Kamm, wenn ich erfahre, daß sechs Leute (und ich möchte nicht wissen, wieviel mehr es ohne mein Wissen sind!) ohne eine Funken Ahnung von IT als Feldwebel wiedereingestellt werden, ZAW Geselle und Meister bekommen und ich als Mensch, der PCs im Hobby aufstellt und einrichtet, bei einer Vorabfrage abgelehnt werde, weil ein Berater zu dämlich ist aufgrund von Falschwissen, IT in einem Papierbogen einzutragen oder BAPers über den Tellerrand von eingetragenen Verwendungen zu schauen.
Eine einfache Rückfrage a la Hey, wir haben zwar nix zu den Angaben- aber wir könnten Dir etwas Anderes anbieten- erfolgt einfach nicht. Stattdessen stur und starr Abfrage nach Schema F. Ich glaube, die neue VM holt mal wieder besser die externen Berater ins Boot.


Ich setze noch Einen drauf: der Berater wollte mir den Bogen EPM ü40 mitgeben, so daß er ja keine Arbeit damit hat. Wer füllt das Papier nochmal aus und leitet es weiter? Der Bewerber?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: SolSim am 08. August 2019, 18:30:36
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 18:23:44
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 18:16:00
Zu geil. Der Fehler liegt nie im System sondern immer beim Antragsteller. Einfach köstlich. Der Berater hat nie etwas von IT als Chance gesagt. Ich habe danach gefragt. Im Gegenteil. Er hat mir gesagt: als Bewerber ohne Ausbildung keine Chance.
Nur schwillt mir der Kamm, wenn ich erfahre, daß sechs Leute (und ich möchte nicht wissen, wieviel mehr es ohne mein Wissen sind!) ohne eine Funken Ahnung von IT als Feldwebel wiedereingestellt werden, ZAW Geselle und Meister bekommen und ich als Mensch, der PCs im Hobby aufstellt und einrichtet, bei einer Vorabfrage abgelehnt werde, weil ein Berater zu dämlich ist aufgrund von Falschwissen, IT in einem Papierbogen einzutragen oder BAPers über den Tellerrand von eingetragenen Verwendungen zu schauen.
Eine einfache Rückfrage a la Hey, wir haben zwar nix zu den Angaben- aber wir könnten Dir etwas Anderes anbieten- erfolgt einfach nicht. Stattdessen stur und starr Abfrage nach Schema F. Ich glaube, die neue VM holt mal wieder besser die externen Berater ins Boot.


Ich setze noch Einen drauf: der Berater wollte mir den Bogen EPM ü40 mitgeben, so daß er ja keine Arbeit damit hat. Wer füllt das Papier nochmal aus und leitet es weiter? Der Bewerber?

Wenn man sich als Bewerber nicht richtig präsentieren kann, ist das sicherlich nicht das Problem der Bundeswehr. Ich würde einem Ü40 KFZ-Mechaniker auch nicht anbieten, eine Ausbildung bis zum Meister in der IT zu durchlaufen. Es kommt zwar immer auf dem individuellen Lebenslauf an, aber ich denke da gibt es meist qualifiziertere Bewerber.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 19:11:42
Präsentieren kann... Wenn ich den Berater nach Mangel an IT- Kräften frage, selbst als Hobby angebe, daß ich PCs aufstelle und einrichte. Er aber nicht darauf eingeht. Wenn die Bw genug Bewerber für IT hat, wie erklärt sich dann das große Fehl an solchem Fachpersonal in der Bw?
Es ist ein Hohn, was hier versucht wird zu konstruieren, um die Fehler zu vertuschen und ein positives Image aufrechtzuerhalten!!!
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: funker07 am 08. August 2019, 20:22:27
Du hast bisher einen Karriereberater kennen gelernt, der scheinbar nicht so toll ist.
Daraus aber einen Mangel im System herzuleiten ist etwas weit hergeholt.


Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 18:16:00
Nur schwillt mir der Kamm, wenn ich erfahre, daß sechs Leute (und ich möchte nicht wissen, wieviel mehr es ohne mein Wissen sind!) ohne eine Funken Ahnung von IT als Feldwebel wiedereingestellt werden, ZAW Geselle und Meister bekommen und ich als Mensch, der PCs im Hobby aufstellt und einrichtet, bei einer Vorabfrage abgelehnt werde, weil ein Berater zu dämlich ist aufgrund von Falschwissen, IT in einem Papierbogen einzutragen oder BAPers über den Tellerrand von eingetragenen Verwendungen zu schauen.
So massiv sehe ich die in der Truppe nicht ankommen (wenn du schon 6 erfolgreiche Fälle kennst, werden es wohl deutlich mehr sein).

Allerdings sehe ich den Krampf mit ITFw oder Umsetzern (ehemals DV-Feldwebeln), die mit Ü40 noch ausgebildet werden und bisher kaum Ahnung und Interesse an IT haben.
Selbst mit bestandener ZAW kommen da oft nicht die IT-Kenntnisse raus, mit denen man die ohne Sorge einsetzen kann. Bei den komplexen IT-Systemen belegen jetzt schon zu viele Wiederholer die Ausbildungskapazitäten.
Die Hauptlast der Einsätze (bei den ITFw) trägt gefühlt die Altersklasse 25-40.
Mit den meisten von den Fällen tut die Bundeswehr sich (konkret: der Truppe) keinen Gefallen.

Derzeit ist ein starker Mangel in der Truppe an ausgebildeten ITFw. Ich weiß aber von 4 IT-Bataillonen (6 gibt es), dass massiv Regeneraten eingeplant und teilweise eingestellt und in der Ausbildung sind. Die kann man zwar erst in 5 Jahren in die Einsätze schicken, aber auf dem Papier ist der Mangel längst nicht mehr so groß.

Aber, wenn du eh in der IT aktiv bist: Mach an der IHK die Externenprüfung zum Fachinformatiker oder IT-Systemelektroniker (die machen die ZAW-Teilnehmer auch) und dir stehen mit einem verwertbaren Beruf plötzlich mehr Chancen offen.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 20:37:55
Vielen herzlichen Dank funker07. Der Tipp mit der Externenprüfung ist echt gut. Ich kontaktiere unsere zuständige IHK und frage diesbezüglich nach, was ich nachweisen und welchen Vorbereitungskurs besuchen muss.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: ulli76 am 08. August 2019, 20:43:28
Und DU wunderst dich, dass man dich mit so einem Auftreten nicht haben will? Ernsthaft?
Statt dass du nochmal nachfragst und noch die Wünsche PzGrenFw und IT-Fw in die Bewerbung nachschiebst heulst du uns hier seit mehreren Seiten mit kryptischem Gelaber die Ohren voll. Genau das was man von einem Feldwebel erwartet.

DU hast es nicht geschafft, den Bogen, den dir dein Karriereberater sogar in die Hand gedrückt hat zum ausfüllen so auszufüllen, dass du das reinschreibst, was du machen willst?

Was hast du denn ständig mit deinem IT-Fw? Nur weil du in deiner Freizeit ein bisschen an Computern rumschraubst, hast du noch lange keine Qualifikation. Die Bundeswehr müsste dich dafür von Grund auf ausbilden, ohne zu wissen, ob du überhaupt irgendeine Eignung dafür hast. Und mit Ü40 noch eine komplette ZAW ist ein hohes Risiko. Für die Konstellation bist du maximal unattraktiv für die Bundeswehr- sehr teuer, ungewisser Ausgang. DAzu kommt noch die Gefahr, dass du die ZAW nicht bestehst und dann zeitnah wieder ins Zivilleben eingegliedert werden musst. Warum genau solltest du das machen.

Dann haben wir den PzGrenFw. Auch da bist du mit deinem Alter maximal unattraktiv. Als was genau soll man dich denn einsetzen? Und es ist halt was anderes, wenn du jeden Tag aufm Acker rödelst als alle paar Monate mal zu wehrüben. In dem Alter in der Verwendung nach Mali oder Afghanistan- na dann viel Spass. Maximal 5 Jahre und dir fliegen die Gelenke um die Ohren und die Bundeswehr muss dann zusehen, dass sie dich irgendwie unterbringt bis DZE. Am besten dann noch mit ner WDB versorgen. Dafür gibt es halt genug junge Hüpfer, mit ausreichenden körperlichen Reserven.
Aber bewirb dich halt nochmal auf eine entsprechende Stelle bzw. gibt es im Bogen an.

Bleibt noch der InstUffz (oder vergleichbar)- geht halt erstmal nicht, weil du schon Fw bist. Auch da sieht die Bundeswehr offenbar nicht Bedarf, für dich eine Sonderlösung oder Schlupfloch zu finden um dir z.B. eine Meisterausbildung zuzusagen. Oder du machst halt zivil den Meister und bewirbst dich dann. DAs sind die einzigen realistischen Möglichkeiten.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 21:00:47
Zitat von: ulli76 am 08. August 2019, 20:43:28
Und DU wunderst dich, dass man dich mit so einem Auftreten nicht haben will? Ernsthaft?
Statt dass du nochmal nachfragst und noch die Wünsche PzGrenFw und IT-Fw in die Bewerbung nachschiebst heulst du uns hier seit mehreren Seiten mit kryptischem Gelaber die Ohren voll. Genau das was man von einem Feldwebel erwartet.

DU hast es nicht geschafft, den Bogen, den dir dein Karriereberater sogar in die Hand gedrückt hat zum ausfüllen so auszufüllen, dass du das reinschreibst, was du machen willst?

Was hast du denn ständig mit deinem IT-Fw? Nur weil du in deiner Freizeit ein bisschen an Computern rumschraubst, hast du noch lange keine Qualifikation. Die Bundeswehr müsste dich dafür von Grund auf ausbilden, ohne zu wissen, ob du überhaupt irgendeine Eignung dafür hast. Und mit Ü40 noch eine komplette ZAW ist ein hohes Risiko. Für die Konstellation bist du maximal unattraktiv für die Bundeswehr- sehr teuer, ungewisser Ausgang. DAzu kommt noch die Gefahr, dass du die ZAW nicht bestehst und dann zeitnah wieder ins Zivilleben eingegliedert werden musst. Warum genau solltest du das machen.

Dann haben wir den PzGrenFw. Auch da bist du mit deinem Alter maximal unattraktiv. Als was genau soll man dich denn einsetzen? Und es ist halt was anderes, wenn du jeden Tag aufm Acker rödelst als alle paar Monate mal zu wehrüben. In dem Alter in der Verwendung nach Mali oder Afghanistan- na dann viel Spass. Maximal 5 Jahre und dir fliegen die Gelenke um die Ohren und die Bundeswehr muss dann zusehen, dass sie dich irgendwie unterbringt bis DZE. Am besten dann noch mit ner WDB versorgen. Dafür gibt es halt genug junge Hüpfer, mit ausreichenden körperlichen Reserven.
Aber bewirb dich halt nochmal auf eine entsprechende Stelle bzw. gibt es im Bogen an.

Bleibt noch der InstUffz (oder vergleichbar)- geht halt erstmal nicht, weil du schon Fw bist. Auch da sieht die Bundeswehr offenbar nicht Bedarf, für dich eine Sonderlösung oder Schlupfloch zu finden um dir z.B. eine Meisterausbildung zuzusagen. Oder du machst halt zivil den Meister und bewirbst dich dann. DAs sind die einzigen realistischen Möglichkeiten.

Der ist gut. Woher soll ich wissen, daß ich Verwendungswünsche nachschieben kann? Kryptisches Gelaber? Versteht ein Soldat etwa einen längeren Text nicht? Es ist zudem nicht meine Aufgabe, den Abfragebogen EPM Ü40 auszufüllen. Ich darf den noch nichtmal bekommen.
Der KarrBer hat diesen gemeinsam mit dem Bewerber auszufüllen und dann diesen über KarrC zum BA Pers zu leiten, wo dann abgefragt wird.
Im BA Pers war man vorhin entsetzt, daß man mir den mitgeben wollte.

Zum IT-Fw: Entgegen wiedereingestellten Feldwebeln im IT- Bereich ohne irgendwelche Kenntnisse, bringe ich durch das Hobby IT zahlreiche Kenntnisse mit und habe zu alldem großes Interesse an IT.

Zum PzGrenFw: Gab es nicht mal seitens der Fürsorgepflicht seitens Kdo H einen Erlass, PzGrenFw über 35 in den Innendienst zu versetzen? Fiele damit schon raus.

Zum InstFw und technische Alternative: Es wurde im Bogen keine Verwendung im Bereich Lfz eingetragen. Also wurde negativ entschieden.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Pericranium am 08. August 2019, 21:09:41
Aber wenn Sie doch von mindestens sechs Fällen wussten, in denen Wiedereinsteller als IT Fw eingestellt wurden, mit ZAW und Meister,
wieso haben Sie dann nicht den "Berater" darum gebeten, das auch für Sie einzutragen bzw auf die Liste zu schreiben,
wenn Sie doch von der Möglichkeit wussten?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: ulli76 am 08. August 2019, 21:15:21
Siehst und wegen dem Opfergetue will man dich nicht als Feldwebel.

Da ist Eigeninitiative und die Fähigkeit, sich verständlich auszudrücken, gefragt.

Warum soll man dich auf Lfz umlernen? Weisst du wie aufwändig das ist.

Ähm- ich habe doch geschrieben dass du für eine Verwenudng als PzGrenFw zu alt bist.

Und du HAST keine verwertbaren IT-Kenntnisse.

DU willst was. Also musst DU dich eben drum kümmern.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 08. August 2019, 21:27:09
@Pericranium: Das habe ich dem doch gesagt. Er meinte, ohne Beruf würde das nix.

@ulli76: Es geht mir nicht um "Ich armes Opfer oder so" sondern dies alles durch Fehler soweit gekommen ist. Du kannst gerne mal im Dienst hinsichtlich der Verständlichkeit einer Ausbildung oder Übung von mir beiwohnen. Das hier ist ein Forum.
Warum werden Kfz- und Industriemeister auf Lfz umgelernt? Ich kenne Kameraden, die wieder dabei sind und umgeschult werden.

Ich habe IT- Kenntnisse entgegen der Wiedereinsteller ohne diese. Aber es zählt ja nicht die Praxis sondern nur das Papier sagte der Berater. Ich war sogar in einem beruflichen Gymnasium für berufliche Informatik. 
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Ralf am 09. August 2019, 04:25:40
Zitat von: Grenni1 am 08. August 2019, 21:27:09Warum werden Kfz- und Industriemeister auf Lfz umgelernt? Ich kenne Kameraden, die wieder dabei sind und umgeschult werden.
Weil da Teile des Berufs verwertbar sind und oftmals sogar der ganze Beruf.

ZitatAber es zählt ja nicht die Praxis sondern nur das Papier sagte der Berater.
Genau und das leitet sich aus der Soldatenlaufbahnverordnung ab.

Wenn doch alles so schlecht gelaufen ist, die KarrBer unfähig sind und dich keiner will, warum willst du dir denn dann diesen AG aussuchen?

Erstaunlich finde ich, was du alles für Einzelfälle kennst und auch in welchem Maße. Ich treibe mich ja recht viel mit Bewerbern und der PersGew rum, aber mir sind diese so nicht bekannt, aber sei es drum.

Du hast Tipps bekommen, schaff eine ordentliche Papierlage als Basis und schiebe nicht immer die Schuld auf andere.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: neuer-ITler am 09. August 2019, 08:01:57
Ich bin mit 37 Eingestellt worden und habe ein verwertbaren Beruf für IT.
d.h. Bin Elektroinstallateur, Telekommunikationstechniker und Servicetechniker für Windkraftanlagen. Und bin schon in meiner Vordienstzeite HptFw geworden. All so ganz andere Umstände.

Ich merke es gibt immer wieder welche die nicht akzeptieren wollen, das die BW Sie nicht haben möchte und versuchen auf biegen und brechen zur BW zu kommen.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Grenni1 am 09. August 2019, 08:25:48
Na, das hat mit PCs soviel zutun, wie der Metallschlosser mit einem Kfz- Mechatroniker.

Weißt Du, was mich aufregt? Wenn Leute ohne Vorbildung in IT- dazu noch nicht mal einen Abschluß eines beruflichen Gymnasiums in die Fachrichtung- wiedereingestellt werden und man diesen die ZAW in den Hintern schiebt, der mit Vorkenntnissen abgelehnt wird. Und das nur, weil ein Berater auf dem Vorabfragebogen kein IT eingetragen hat.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: dunstig am 09. August 2019, 08:27:18
Und was erwartest du, sollen wir hier in einem privaten Forum an deiner Situation ändern?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: KlausP am 09. August 2019, 08:33:36
Eigentlich würde doch schon alles geschrieben ...
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 09. August 2019, 08:42:19
Zitat von: KlausP am 09. August 2019, 08:33:36
Eigentlich würde doch schon alles geschrieben ...

Sogar mehrfach, aber es geht halt nicht rein in den Schädel. Es fehlt nur noch ein mit dem Fuß stampfender "Ich will aber " Smiley. Alle doof außer Mutti. Manchmal muss man einsehen, dass man den Fehler eines einzelnen nicht rückgängig machen kann. Hier scheint bei Grenni1 ja der Mangel an Erkenntnis zu liegen. Ich gebe noch einen Tipp: Suchen Sie den nächsten KB auf.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: Eisensoldat am 09. August 2019, 08:43:21
Na, das hat mit PCs soviel zutun, wie der Metallschlosser mit einem Kfz- Mechatroniker.

Weißt Du, was mich aufregt? Wenn Leute ohne Vorbildung in IT- dazu noch nicht mal einen Abschluß eines beruflichen Gymnasiums in die Fachrichtung- wiedereingestellt werden und man diesen die ZAW in den Hintern schiebt, der mit Vorkenntnissen abgelehnt wird. Und das nur, weil ein Berater auf dem Vorabfragebogen kein IT eingetragen hat.

Nochmal: nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Die sind vielleicht jünger, sind vielleicht in einem anderen Beruf schon Meister, haben vielleicht in der Vordienstzeit irgendeine passende ATN erworben, oder oder oder...

Woran es bei Dir hängt, wurde Dir von kompetenter Stelle hier im Forum mehrmals erläutert. Du kannst Dich aufregen so viel Du willst, aber laut deinen Schilderungen ist bei Dir alles Gesertzes/Vorschriftenkonform abgelaufen (gut, der Karriereberater hätte vielleicht etwas proaktiver sein können).
du hast nun mal keinen für IT-Laufbahn geeigneten Beruf, und mit Verlaub die Tatsache dass man schon mal im Bekanntenkreis einen PC aufgebaut hat als IT-Kenntnisse zu verkaufen, ist schon keck!

Mit drängt sich der Verdacht auf, dass wir hier einen Menschen vor uns haben, der in Zeiten sich eintrübender Konjunktur versucht, bei der Bundeswehr unterzukommen. Was sich schwierig gestaltet, weil er halt z.B. keinen Meister oder Techniker zivil gemacht hat
Titel: Antw:Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?
Beitrag von: LwPersFw am 09. August 2019, 09:01:33
Zitat von: KlausP am 09. August 2019, 08:33:36
Eigentlich würde doch schon alles geschrieben ...

Deshalb auch >> closed

@Grenni1 ... Sie haben Hinweise erhalten, haben ja auch Erkenntnisse aus dem bisher erlebten gezogen ... wenn Sie also wollen >> erneut bewerben ... mit den Angaben die Sie wünschen ... Viel Erfolg.