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Ernennungsurkunde nicht ausgehändigt- Ernennung nichtig?

Begonnen von Grenni1, 07. August 2019, 17:53:07

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wolverine

Ein bisschen wirres Zeug schreiben Sie aber schon. Für mich etwas zu viel...
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Eisensoldat

eben, meine Frage ist wo diese Bewerber beim Test durchfallen: bei Fw-Eignung, oder bei der "Meisterschulen-Fähigkeit".
Im Bereich der Offiziere ist es so, dass das Assessment-Center bei einem studierten Offizier d. r. als Seiteneinsteiger nur aus Musterung und Einplanungsgespräch, da ein Test auf Offiziereignung und Studieneignung sich erübrigt.

Wenn Du schon beim Berater "gescheitert" bist, kannst du dich doch meines Wissens nach gleich wieder bewerben, und dann bei der Gelegenheit auch IT-Fw oder sonst was nachfragen. PzGrenFw würde ich bei deinem Alter abraten....

Grenni1

@Eisensoldat: Das kann ich nicht sagen, da ich genaue Einblicke nicht habe.
Vielleicht sollte ich bei BAPers anrufen und einen anderen Verwendungswunsch angeben? Das kann doch nicht die Lösung sein, daß in der EPM Ü40 abgelehnte Bewerber in Köln anrufen und eine Verwendung äußern und siehe da, man zeigt eine Stelle auf. Was ist das denn bitteschön?


DeltaEcho

Als über 40 kann man nur wiedereingstellt werden, wenn man einen verwertbaren Beruf / Ausbildungsnachweise etc. in einem bestimmten Bereich mitbringt.

Dies ist bei dir nicht der Fall. Eine andere Verwendung darf dir nicht angeboten werden z.B. IT. Da du hier über keine Kenntnisse verfügst, die eine Wiedereinstellung rechtfertigen würden.

PzGrenFw geht ebenfalls nicht, da du hier max. 30 Jahre alt sein darfst um in den TrDst wiedereingstellt zu werden.

Das hat alles nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern die Vorgaben sind für alle gleich. Dies leitet sich aus dem GG ab.


Captain Kugelfang

Habe ich das jetzt richtig verstanden: Du hast dich beim Karriereberater beworben und bist dort schon abgelehnt worden?

Für mich ist das, was du schreibst, total zusammenhanglos und verwirrend, sprich ergibt keinen Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
Captain Kugelfang

wolverine

Zitat von: Captain Kugelfang am 08. August 2019, 14:55:11
Für mich ist das, was du schreibst, total zusammenhanglos und verwirrend, sprich ergibt keinen Sinn.
Da sind wir dann schon zwei ...
Bisher gehe ich noch hier voll und ganz mit:
Zitat von: DeltaEcho am 08. August 2019, 14:24:55
Als über 40 kann man nur wiedereingstellt werden, wenn man einen verwertbaren Beruf / Ausbildungsnachweise etc. in einem bestimmten Bereich mitbringt.

Dies ist bei dir nicht der Fall. Eine andere Verwendung darf dir nicht angeboten werden z.B. IT. Da du hier über keine Kenntnisse verfügst, die eine Wiedereinstellung rechtfertigen würden.

PzGrenFw geht ebenfalls nicht, da du hier max. 30 Jahre alt sein darfst um in den TrDst wiedereingstellt zu werden.

Das hat alles nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern die Vorgaben sind für alle gleich. Dies leitet sich aus dem GG ab.
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KlausP

Wie ich schon schrieb :

Zitat... Haben Sie überhaupt für die gewünschte Verwendung einen Berufsabschluß auf Gesellenebene?  Wenn Sie den nämlich nicht haben und somit eine ZAW brauchen wird das nichts, falls Sie Ü30 sind. ...

Meine hier enthaltene Frage wurde ja noch nicht beantwortet. Wenn Sie nämlich ITFw werden wollen nutzt Ihnen beispielsweise ein Abschluss als Kfz-Mechatroniker genau gar nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Grenni1

Zitat von: DeltaEcho am 08. August 2019, 14:24:55
Als über 40 kann man nur wiedereingstellt werden, wenn man einen verwertbaren Beruf / Ausbildungsnachweise etc. in einem bestimmten Bereich mitbringt.

Dies ist bei dir nicht der Fall. Eine andere Verwendung darf dir nicht angeboten werden z.B. IT. Da du hier über keine Kenntnisse verfügst, die eine Wiedereinstellung rechtfertigen würden.

PzGrenFw geht ebenfalls nicht, da du hier max. 30 Jahre alt sein darfst um in den TrDst wiedereingstellt zu werden.

Das hat alles nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern die Vorgaben sind für alle gleich. Dies leitet sich aus dem GG ab.

Seltsam. Es werden Leute in IT eingestellt und bekommen ZAW von 0 auf. IT hat der Berater bei der EPM nicht angegeben. Somit habe ich kein Angebot.

War man im Truppendienst, so gilt die Altersgrenze 30 ebenfalls nicht. Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen. Also bei EPM Ü40 keine Abfrage für die Verwendung.

Grenni1

Zitat von: Captain Kugelfang am 08. August 2019, 14:55:11
Habe ich das jetzt richtig verstanden: Du hast dich beim Karriereberater beworben und bist dort schon abgelehnt worden?

Für mich ist das, was du schreibst, total zusammenhanglos und verwirrend, sprich ergibt keinen Sinn.

Der Berater füllt den EPM Ü40 Bogen aus. Er trägt die Verwendungen ein. Der Bogen geht dann zu BAPers nach Köln über KarrC. BAPers fragt aber nur die eingetragenen Verwendungen ab. So einfach ist das. Dann kommt vom KarrC ein Bescheid vor der eigentlichen Bewerbung.

Ich kann mir 10000 mal vorstellen, in einer anderen Verwendung zu arbeiten. Wenn sie nicht auf dem Bogen steht, wird sie nicht bei der Abfrage berücksichtigt. Ganz einfach. Fehler im System

KlausP

Zitat... Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen ...

Na ja ... Als PzGrenFw Ü40? Was soll das werden? Schützentruppführer? Viel Spaß. In dem Alter ist man da schon für den Zugführer fast zu alt. Wie lange waren Sie denn PzGrenFw?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Grenni1

#71
Zitat von: KlausP am 08. August 2019, 15:13:29
Zitat... Aber den PzGrenFw hat der Berater ebenfalls nicht eingetragen ...
Na ja ... Als PzGrenFw Ü40? Was soll das werden? Schützentruppführer? Viel Spaß. In dem Alter ist man da schon für den Zugführer fast zu alt. Wie lange waren Sie denn PzGrenFw?


Fakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.


Eisensoldat

@ Grenni: in die Laufbahn der IT-Feldwebel die von 0 beginnen werden junge Menschen als Schütze FA/UA eingestellt und bekommen dann eine militärische Ausbildung und eine ZAW.
Und was genau hat das ja mit Deinem Fall zu tun? Du hast eine Berufsausbildung als Kfz-Mechaniker (glaube ich verstanden zu haben), hast es im Alter von 40+ nicht zum Meister in Deinem Beruf gebracht, und willst jetzt bei der Bundeswehr arbeiten und den Meisterbrief erwerben. Warum sollte die Bundeswehr das tun, wenn Sie genug Bewerber hat die schon Meister (in einer benötigten Verwendung) sind? Selbst wenn die noch keine Soldaten waren, können die relativ schnell zum Feldwebel ausgebildet werden, und nutzen der Bw sofort.
Und das hat gar nichts mit der "blöden Bundeswehr" zu tun, wenn ich mich als Kfz-Mechaniker bei einer Firma bewerbe die gerade keine braucht, dann lehnt die mich auch ab, und bietet mir nicht an stattdessen ein Ausbildung zur IT-Fachkraft zu machen (aber natürlich gleich als Meister eingesetzt und bezahlt).
Es gibt halt grad keine Stellen für Dich

Eisensoldat

ZitatFakt ist, die Altersgrenze fällt bei einem bisherigen Truppendiener weg. Ich hab fleißig in mehreren RDL geübt und bin körperlich topfit. Das Gefechtsfeldtaxi ist mein Mobil. Auch Ü40. Ich kenne im Marder jede Schraube.

Na schau, da müsste man dich dann relativ kurz nach Einstellung mit allen Schrauben im Puma bekannt machen  ???

Such Dir doch einfach ein PzGrenBtl das dich als PzGrenFw beordert und übe dann dort als Dauerreservist: Die Bezahlung ist fasst identisch mit einem aktiven, und du kannst dir in Ruhe überlegen ob das was ist

DeltaEcho

ZitatWar man im Truppendienst, so gilt die Altersgrenze 30 ebenfalls nicht.

Diese Aussage ist einfach falsch, die Grenze von 30 Jahren gilt für jeden Bewerber TrDst, unabhängig davon ob dieser Vordienstzeit hat oder nicht.

Bitte einfach mal die SLV lesen, dort ist diese Grenze sehr genau und vorallem eindeutig beschrieben.