Hallo zusammen,
Ich habe jetzt die ersten paar Seiten hier im Reserve-Forum gelesen, konnte aber ein für mich relativ offensichtliches Thema nicht zentral finden. Sollte ein aktueller Faden dazu noch existieren, bitte einfach drauf verweisen.
Neben meiner Frage, wie ich möglicherweise irgendwann RO werden könnte, interessiert mich auch, wie ich hin und wieder mal am Wochenende etwas Sinnvolles für meinen Reservistenstatus tun kann. Beispielsweise Ausbildungsmodule, die auch die aktive Truppe hat, wie bspw. Gefechtsausbildung, Nachweis des BFT, Ersthelfer-Auffrischung o.ä. Also Tätigkeiten, die auch BW-offizielle Gültigkeit besitzen. Nachdem mein Wehrdienst 2007/08 war, wäre vielleicht auch die eine oder andere grundsätzliche Auffrischung interessant. Und nachdem ich damals noch Sani gewesen bin (jetzt trage ich ein anderes Barett), habe ich nie eine Einweisung am MG o.ä. erhalten.
Drei Fragen hätte ich hier nun:
1) Sind DVags hier grundsätzlich immer dementsprechend gestaltet, dass sie Qualifikationen der BW entsprechen (im Gegensatz zu VVags)? Luftgewehrschießen oder Museumsbesuch XY dürften ja maximal für mich persönlich interessant sein, nicht aber für den Bund. Und (wie) werden diese Nachweise dann zentral in meiner Akte erfasst?
2) Gibt es eine Weisung, die eine Art ,,Prioritätenliste" für mich beinhaltet? Nach dem Motto, wenn ich die Zeit hab, wäre Schießausbildung xy oder Nachweis xy am wichtigsten, da das aktive Soldaten auch jedes Jahr absolvieren müssen?
3) Gibt es jetzt eigentlich irgendwo ein zentrales Portal? RK XY haben dann zwar immer einen DVag/VVag-Kalender, aber der dürfte ja eher regional sein, oder? Kann ich mich grundsätzlich zu jeder DVag melden, theoretisch also auch als Bayer zum Nachtschießen in Kiel?
Wie ich übrigens im RO-Faden geschrieben habe, bin ich grundsätzlich bereits beordert, nur aber in den vergangenen Jahren nicht besonders aktiv gewesen (was ich wieder ändern möchte). Eine Wochenausbildung in der RSU-Kompanie dürfte damit vermutlich ausfallen, nehme ich an!?
Herzlichen Dank und beste Grüße,
Unproomn
RSU-Termine (DVag und Kurz-RDL) sind typischerweise an Wochenenden, manchmal muss bzw. sollte man auch Freitag und Donnerstag dazunehmen. Selten ist es mal eine ganze Woche. Da der Jahresplan sehr langfristig im voraus bekannt gegeben wird, kann man das mit der eigenen Urlaubs- und Freizeitplanung eigentlich gut abstimmen.
Die Ausbildungsinhalte sind "offiziell", darauf legen unsere Ausbilder allergrößten Wert. Man bekommt also im Rahmen des zeitlich möglichen solide Ausbildungen in erster Hilfe, Umgang mit Handwaffen, ABC, mal einen Leistungsmarsch usw., darf hin und wieder auf die Schießbahn und bekommt dadurch die Möglichkeit, die Schützenschnur zu ergattern. Hier kannst Du Dich mal umschauen, wie so was aussieht:
http://rsu-odenwald.deBlöcke wie EEH-A, BFT oder DSA passen allerdings leider kaum in die engen RSU-Terminkalender, wer das machen muß oder möchte darf sich im Terminkalender des Reservistenverbands umschauen:
https://www.reservistenverband.de/veranstaltungen Auch in diesem Bw-offiziellen (!) Forum werden entsprechende Termine annonciert:
https://bundeswehr.communityDer nächste "relevante" Block ist übrigens nSAK, falls Du das noch nicht haben solltest:
https://archiv.reservistenverband.de/custom/bilder/microsites/4100413100/Info%20NSAK.pdf
Hallo PzPiKp360,
danke für Deine Antwort. Zum RSU-Komplex möchte ich eben nochmal ganz grundlegend fragen, ob hier die Teilnahme auch ohne Beorderung möglich ist - da ich eben eine Beorderung bei einem aktiven Truppenteil habe, die aber natürlich nicht an diversen Wochenenden Gefechtsausbildung für Reservisten anbieten. Und zwei Zugehörigkeiten gleichzeitig gehen ja nicht, nehme ich an?
Es bestünde die Möglichkeit, dass Ihr Beorderungstruppenteil Sie zur Ausbildung der RSUKp kommandiert. Das halte ich aber für eher unwahrscheinlich und die RDL-Tage gingen dann auch von deren Kontingent ab. Bei "good will" beider Seiten könnte man eine DVag organisieren, jedoch dann ohne Vergütung.
Zusammengfasst: eher nicht.
"Polygamie" geht aus gutem Grunde nicht.
Ob eine RSU Kp (vorschriftenwidrig) einen beorderten Res einer anderen Einheit zuzieht, ist mit der RSU Kp zu klären.
Solange DVags nicht überregional sind (ist eher die Ausnahme), so werden nur Res des entsprechenden LKdo zugezogen.
Meine Erfahrung: Aktive Einheiten bieten bessere und qualitativ höherwertige Ausbildungen an - mit dem "Nachteil", diese ggf. in RDL unter der Woche machen zu dürfen.
Aktive Soldaten machen jährlich: DSA, IGF, 1 x Übung WÜ, ggf. in Übung halten NSAK, ...
(@ Wolverine: Die Ausbildungen der RSU Kp an WE sind meistens DVag - da wird ein BeordTrT dann keine Kommandierung / RDL organisieren - wenn es "eh" unter der Woche / RDL ist, wird der BeordTrT dann eher "bei sich" machen .. aber möglich ist vieles, wenn beide Seiten wirklich "wollen" ... )
wie F-K richtig bemerkte, ist vieles möglich:
z.B. kann ein ReserveDienstLeistender in Einheit Alfa an einer DVAG bei Einheit Bravo teilnehmen, er kriegt dann keine Zuziehung, sondern eine Einladung, die sein Disziplinarvorgesetzter (in Einheit A) genehmigen muss.
ebenso könnte ein bei Einheit A Leistender zur Einheit B kommandiert werden, um eine Ausbildung zu machen( ist regelmässig bei den EH-A-Modulen so).
@F-K: warum sollte die Heranziehung zu einer Dienstleistung eines in Einheit B beorderten Reservisten zur RSU-Kp vorschriftenwidrig sein?
Ich würde Ihnen empfehlen, sofern Sie es sich vorstellen können, sich umbeordern zu lassen und zwar zu einer RSU Kompanie, am besten zu einer, die am wenigsten Kilometer von Ihnen entfernt liegt.
Wie Sie vermutlich bereits wissen, wäre dort das entsprechende Landeskommando des jeweiligen Bundeslandes der richtige Ansprechpartner.
Ich kann natürlich aus eigener Erfahrung nur über die nördlichsten RSU Kp. sprechen, würde aber sagen, dass Sie was die Ausbildung angeht recht gut aufgestellt sind.
San- Ausbildung, neues Schießausbildungskonzept inklusive Nahbereichschießen, IGF, ABC, Ladungssicherung für Kraftfahrer etc. wird dort alles angeboten/ durchlaufen.
Und da in den RSU Kp diverse Ausbildungsblöcke angeboten werden (sollten), sollte sich dort auch für Leute, die im Zivilberuf etwas stärker eingespannt sind, ein passender Termin finden lassen.
Evtl. besteht in manchen Zügen/ Kompanien diverser RSU Kräfte auch u.a. ein Bedarf an Reserveoffizieren, bei uns wechseln gerade diverse Mannschafter in die Laufbahn der Reserveunteroffiziere, Unteroffiziere in die Reservefeldwebel- Schiene und so weiter.
Vlt. können Sie über eine RSU Kp. wieder "rein kommmen".
Ich sehe weder für Sie noch für Ihren Beorderungstruppenteil einen größeren Nutzen, wenn Sie dort nicht oder nur sehr begrenzt üben/ dienen können.
Heranziehung / RDL nur mit Zustimmung des BeordTrT zu einem anderen TrT - Dvags sollen meines Wissens nach nur für Soldaten / Res des eigenen Bereiches ausgestellt werden, so Geschichten wie Vorstellung Mal ausgenommen.
Ansonsten: Mein BeordTrT hat auch ELUSA gemacht, ABC mit ÜbRaum und nach NL Vorgaben, FeuerlöschÜbungen, nicht nur WÜ Nsak, auch ROE Schiessen und in Übung Haltung, SAN Ausbildung mit zivilen Rollenspielern und coolen Szenarien, vor 3 Jahren an der NL SAN Schule mit extra Räumen dafür ...
... Aktive Truppe ist eben aktive Truppe und nicht "nur" "RSU Operator" (wird lustig, wenn ich den Patch in Uniform erlebe ....)
Ich halte RSU auch für eine gute Möglichkeit wieder "rein zu kommen", kenne aber inzwischen einige Res die nach dem reinkommen in "bessere" Möglichkeiten wechseln.
Zitat von: F_K am 21. August 2019, 17:49:17... und nicht "nur" "RSU Operator" (wird lustig, wenn ich den Patch in Uniform erlebe ....)
Oh ja, das kann ich mir vorstellen ;D ! "RSU Operator" ... das ist wohl das "KSK für Kassenpatienten", oder was :D ? Wer sich so etwas an die Uniform tackert, hat um eine "Sprengung" geradezu gebettelt ;) !
Wenn schon, dann bitte "KNK", also "Kommando Normalkräfte." 8)
Ernsthaft: Was ist so schlimm daran, wenn jemand einen solchen Fun Patch trägt? Ich beobachte das auf den normalen RSU-Veranstaltungen regelmäßig, quer durch alle Dienstgrade und Positionen, und niemand packt deshalb Sprengmittel aus.
Weil es da so lästige Vorschriften gibt die sagen, was wie an der Uniform zu tragen ist?! ???
PzPiKp360:
Was schlimm daran ist? Es ist nicht zulässig - und es ist Pflicht aller VORGESETZTEN, Befehle durchzusetzen - und zwar nicht nur die eigenen Befehle.
In "meinem" LKdo sind wir inzwischen relativ "sauber" (und zwar bei DVag der unbeorderten ResArbeit) - da gibt es sogar ein freundliches "Dududu" wenn jemand einem RK Patch trägt ...
Ansonsten: Es ist da "Deine" RSU Kp (deine Aussage und Bilder), die so einen "Blödsinn" macht - denke mal drüber nach, ob es so clever ist, dies dann noch zu veröffentlichen ..
ok, etwas abschweifend vom eigentlichen Thema ... darf ich mal wieder eine Verständnisfrage stellen?
Wenn man beordert ist, dann trägt man das Patch der Einheit.
Wenn man in eine andere abkommandiert wurde, dann trägt man deren (?)
Wenn man unter DVaG läuft, trägt man eben keines.
Haben 'eigene' Reservisten-Kompanien kein eigenes Patch?
Offtopic:
Nur Einheiten / Verbände haben Wappen (bei Luftwaffe etwas anders).
Eine RSU Kp hat also ein Wappen und darf dies auch tragen.
Ein Patch "RSU Operator" gibt es nicht und ist immer unzulässig.
Es gibt dann RKs (Reservistenkameradschaften), die "basteln" sich ein Wappen. RKs sind aber KEINE Einheiten oder Verbände, sind dazu also nicht berechtigt, es darf NIE an der Uniform getragen werden.
Zitat von: F_K am 22. August 2019, 09:22:27
Offtopic:
Es gibt dann RKs (Reservistenkameradschaften), die "basteln" sich ein Wappen. RKs sind aber KEINE Einheiten oder Verbände, sind dazu also nicht berechtigt, es darf NIE an der Uniform getragen werden.
Ah, "Kameradschaften". Ja, klar!
Heraldik ist mir durchaus bekannt. Kann Dir einen Vortrag über Blasionierung halten, wie
Allianzwappen erstellt/gelesen werden, Wappenrolle, welche heutigen Rechte sich aus dem Eintrag ableiten lassen ...
Nein, dass ein erfundenes Wappen nicht ohne Trageerlaubnis an einer Uniform geht, ist klar. Ich habe die Abkürzung "RK" anders interpretiert.
Zitat von: PzPiKp360 am 22. August 2019, 08:08:46Ernsthaft: Was ist so schlimm daran, wenn jemand einen solchen Fun Patch trägt? ...
Daran ist gar nichts schlimm ;) ! Es ist nur schlicht und ergreifend nicht zulässig! Und wer zu einer DVag zugezogen wurde, ist Soldat mit allen Rechten (das wissen die meisten!) und Pflichten (das wollen immer ein paar Leute nicht wahrhaben!). Somit gilt die Vorschriftenlage auch für Teilnehmer an DVags!
Der Kamerad, der mit einem solchen Patch vor mir steht und im Dienstgrad unter mir ist, erhält den kameradschaftlichen Hinweis auf die Vorschriftenlage und die Aufforderung, diesen Patch sofort zu entfernen. Kommt er dieser Aufforderung nach, passiert exakt NICHTS! Möchte er diskutieren, wird es auf der Stelle dienstlich: Ich stelle ihn ins Achtung und befehle ihm , den Patch sofort zu entfernen. Kommt er dem Befehl nicht nach, wiederhole ich diesen unter Hinweis auf das, was danach passieren könnte, befolgt er ihn immer noch nicht, nehme ich ihn wegen Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG) vorläufig fest. Was das für die Reservistenkarriere bedeutet, dürfte auch dem letzten Vogel klar sein, oder?
@ Ehefrau:
Genau - es wird auch in der Bundeswehr eine Wappenrolle geführt und nur diese Wappen dürfen (sofern berechtigt) getragen werden.
@ Tommie:
Nunja, Pro - Tipp: Der Rechtsberater sagt, dass das Wiederholen des Befehles (weil dann bei Nichtbefolgen ggf. eine Wehrstraftat vorliegt), nicht angezeigt ist (Kameradschaft, Verhältnismäßigkeit bei Freiwilligkeit)
Folgt der Soldat während einer DVag einem Befehl nicht - so wird er über die möglichen Folgen belehrt (und bei Bestehen auf diesem Verhalten) und dann SOFORT aus der DVag entlassen - dann ist der Zivilist. Dann verbietet man ihm den Aufenthalt auf der (militärischen) Anlage und das Tragen der Uniform - und schreibt eine nette Meldung.
Auch dass ist dann praktisch das Ende der Res Karriere.
@ PzPikp360:
Es werden also in dem Sinne keine "Sprengmittel" ausgepackt, sondern nur (freundlich und bestimmt) die geltenden Befehle umgesetzt. Was dann passiert, bestimmt im wesentlichen der Träger der illegalen Patches - hier wählt jeder sein Schicksal selber.
Liebe Kameraden, so verstanden. Noch eine Frage: Was ist mit einem kleinen Patch auf dem "RSU <Name>" steht?
@ PzPiKp360:
Gegenfrage: Ist so ein Patch in der Anzugordnung explizit erlaubt?
Wenn Nein, dass ist so ein Patch verboten / nicht zulässig.
(genauso wie "Bloodpatches" und die doofe Idee, ausländische Dienstgradabzeichen "zusätzlich" zu tragen um den Eindruck zu erwecken, man wäre "international" ... )
Zitat von: F_K am 22. August 2019, 10:01:46Nunja, Pro - Tipp: Der Rechtsberater sagt, dass das Wiederholen des Befehles (weil dann bei Nichtbefolgen ggf. eine Wehrstraftat vorliegt), nicht angezeigt ist (Kameradschaft, Verhältnismäßigkeit bei Freiwilligkeit)
Das wusste ich so nicht, F_K! Wenn ich als aktiver Soldat bei einer DVag ausbilde, neige ich in der Regel dazu, die zugezogenen Reservisten wie aktive Soldaten zu behandeln! Und bei einem solchen würde ich wie oben beschrieben reagieren. Ich nehme an, das Geheule wäre groß, aber es würde mir letztendlich kein Nachteil entstehen, wenn ich einen rechtmäßig erteilten Befehl mit den Mitteln des Wehrstrafrechts durchsetze, oder?
Genauso verboten wie weiße DG-Abzeichen, Dienstgradabzeichen oder Namensbändern auf Flecktarn, ausländische Springerabzeichen die nicht im Dienst erworben wurden usw. usf.
entgelisungen dieser Art waren ja schon immer eine Domäne "der Reservisten", aber ich beobachte in letzter Zeit solche Auswüchse auch bei Aktiven. Aber egal ob aktiv oder Reservist, die Zahl der unzulässigen Uniformteile ist indirekt proportional zum Können und Auftreten
@ Tommie:
Eine DVag ist eben ein "Wehrdienstverhältnis der besonderen Art" - es gibt keine Pflicht zum "Erscheinen" und auch auf der Veranstaltung selber (nach Erscheinen und dem Soldat werden) kann der Soldat im Prinzip jederzeit erklären "Ich habe keinen Bock mehr und möchte nun entlassen werden" - dann ist, bis auf wenige Ausnahmen (dringend benötigter Funktioner) dem Wunsch des Soldaten zu entsprechen.
Insoweit vermeidet der Vorgesetzte die "Durcheskalation" zur Wehrstraftat mit der Entlassung des Soldaten - so die Sichtweise des Rechtsberaters.
Der Vorgesetzte kann auch Durcheskalieren - nur was macht mann dann mit dem Festgenommenen? Mit dem Ende der DVag (in der Regel innerhalb weniger Stunden) ist der Soldat wieder Zivilist ... der DV ist in aller Regel, gerade am Wochenende, nicht zeitig zu erreichen ...
Ich würde mir das nicht antun - aber Nachteile dürften dem Vorgesetzten dadurch nicht entstehen.
@ Eisensoldat:
Nunja - manches wird aus meiner Beobachtung auch besser - wie gesagt, in "meinem" LKdo sind wir da auf einem guten Weg ...
Zitat von: F_K am 22. August 2019, 10:38:23Eine DVag ist eben ein "Wehrdienstverhältnis der besonderen Art" - ...
Auch wenn ich verstehe, wovon Du sprichst, F_K, wäre ich mit der Verwendung dieses Begriffes, auch wenn er in "" geschrieben ist, doch eher vorsichtig ;) !
Begründung:
https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/__6.html
@ Tommie:
Problem erkannt - die Bezeichnung in "" kommt ja nicht von mir, sondern ist ein Titel einer juristischen Abhandlung zum Thema DVag durch einen RB - die vor diesem Gesetz geschrieben wurde - nunmehr ist der Titel tatsächlich etwas unglücklich.
Hätte er sui generis geschrieben wären wir alle glücklich und froh.
Irgendwie amüsant. Mir ging es um DVags, die möglichst "ernst" und "realitätsnah" sind. Und jetzt geht es um Reservisten mit persönlicher Uniformverzierung ;D
Man könnte ja eigentlich meinen, der Reiz einer DVag bestehe unter anderem darin, für ein paar Stunden/Tage Soldat samt allen damit einhergehenden Strukturen und auch Vorschriften zu sein, was man beim örtlichen Wanderverein eben nicht ist. Aber offenbar wollen sich einige ihren Individualismus dabei nicht nehmen lassen ;)
Übrigens mal eine rein hypothetische Frage aus reinem Interesse, weil oben das Thema Disziplinarverfahren angesprochen wurde. Wie sähe es eigentlich bei einer regulären Wehrübung aus, die beispielsweise eine Woche von Montag bis Freitag geht. Reservist XY fährt am Donnerstag Abend heim und kommt nicht wieder. Wird er dann als Soldat bestraft und ggf. festgesetzt (womit sich sein Soldatenstatus ja verlängern würde) oder bereits wieder als Zivilist?
Zitat von: Unproomn am 22. August 2019, 17:16:21Reservist XY fährt am Donnerstag Abend heim und kommt nicht wieder.
Dann wird erstmal nichts passieren, weil die Feldjäger erst bei mehr als drei Tagen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst "losgeschickt" werden (können). Man wird ihn dann belangen, wenn er Bundeswehreigentum (Achtung: Dazu gehört auch der eDTA!) mit sich führt, aber in der Regel erreicht er den höchsten Dienstgrad, den er als Reservist erreichen kann, dann ziemlich zügig ;) : HGUA = Heim Geschickt Und Ausgekleidet ;D ! Wann wird ihn wohl kurz und schmerzlos ausplanen, auskleiden und nie wieder zu einer RDL einberufen!
Zitat von: Eisensoldat am 22. August 2019, 10:31:22
Genauso verboten wie weiße DG-Abzeichen, Dienstgradabzeichen oder Namensbändern auf Flecktarn, ausländische Springerabzeichen die nicht im Dienst erworben wurden usw. usf.
entgelisungen dieser Art waren ja schon immer eine Domäne "der Reservisten", aber ich beobachte in letzter Zeit solche Auswüchse auch bei Aktiven. Aber egal ob aktiv oder Reservist, die Zahl der unzulässigen Uniformteile ist indirekt proportional zum Können und Auftreten
An der Stelle möchte ich nochmals einhängen, auch wenn der Faden damit endgültig gekapert sein sollte: "Dienstgradabzeichen oder Namensbändern auf Flecktarn ... die Zahl der unzulässigen Uniformteile ist indirekt proportional zum Können und Auftreten." Und dann schaue ich gerade mal wieder im YT-Kanal der Bw vorbei, und wer hat das genau so in einem offiziellen Video an? Der damalige Kommandeur der 1. Panzerdivision, Herr Generalmajor Markus Laubenthal, in "Auf Stube" #28:
https://www.youtube.com/watch?v=3qNhU00dxC4Ok, sein Nachfolger, Herr Generalmajor Jürgen-Joachim von Sandrart, trägt auf dem offiziellen Vita-Foto nur noch die Dienstgradabzeichen in Flecktarn:
https://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/start/dienstst/1pzdiv/vitakdr/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfEyDLA0cXT1Nwnx9XIwN_I30wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxm2GuH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQAV82hF/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922L5R90AEI4VMLD30O7
@ PzPiKp360:
Es gibt leider auch "prominentes" Fehlverhalten - es ist und bleibt trotzdem Fehlverhalten.
Von Sandrart trägt auch immer einen Schal / ein Halstuch zum Feldanzug - das dürfte auch nicht so ganz Vorschriftskonform sein...
Und sowohl weiße Dienstgradabzeichen (bei Offizieren und FW) als auch Flecktarn bei Schulterklappen und Namensbändern sind bei Panzerlehrbatallion 93 in Munster, als auch beim Kommando Heer in Straußberg Gang und Gäbe.
Ich kenne auch jemanden, dessen Schutzputz ist nicht vorschriftenkonform ::)
Ich habe gerade mal kurz gegooglet:
Ich konnte in der Kürze kein Foto eines Bundeswehrgenerals finden, der KEINE Flecktarn-Schulterklappen trug...
@ Panzerjäger:
Selbst wenn es so wäre, ändert dies etwas an der Rechtslage?
"Mein" Drei Sterner trägt die Uniform vorschriftsmäßig (ohne meine Intervention), und auch "mein" Kdr im Lkdo macht es inzwischen so.
(Das "Argument" des prominenten Fehlverhaltens hat PzPi schon "gebracht", es ist NICHT schlüssig, eine Wiederholung ändert dies nicht.)
Ich möchte ja die Rechtslage überhaupt nicht in Frage stellen, und auch für mich daraus nichts ableiten - zumal ich weder funktional noch gestalterisch Probleme habe oliv mit schwarz zu tragen.
Allerdings könnte ich mir nach der kurzen Analyse des "Fehlverhaltens" in höchten Kreisen vorstellen, dass als Konsequenz ggf. die Rechtslage demnächst angepasst wird.
Aber das ist natürlich reine Spekulation, und eigentlich war es lediglich das Anliegen meiner Wortmeldung zu betonen, dass es hier durchaus nicht die Reservisten sind, die deratige "Trends" setzen.
Zitat von: panzerjaeger am 03. September 2019, 12:19:43Ich habe gerade mal kurz gegooglet:
Ich konnte in der Kürze kein Foto eines Bundeswehrgenerals finden, der KEINE Flecktarn-Schulterklappen trug...
Haben Sie das hier übersehen ;) : https://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/!ut/p/z1/hU7RqsIwDP2jpXfd0vm4CYowxkWHur5I6MrcZbeVUsXPNyL6NswhB5JzcghoOIJ2dBsHiqN3NPHcaTxVRd3W6SJN23xdiQ2WdanaQi6rHPZw-GbRLIuZKgXsegsdZ6jZjG0GO9Cg_-hG9-TiQ5xsTMg8f4TuTK6f7K835WvBxt4mxjv2MEfr4sg8BIo-fK7NNQRWkrGHDq3K0aCRmVTcYg5I6geRHZkscCFlKt6Ay_-qaJp8eAC4sOCb/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T5GB0I6ALA7T83CR4
ZitatAllerdings könnte ich mir nach der kurzen Analyse des "Fehlverhaltens" in höchten Kreisen vorstellen, dass als Konsequenz ggf. die Rechtslage demnächst angepasst wird.
LOLROTF ....
Es gibt genau eine Art zulässiger Dienstgradabzeichen - die werden auch dienstlich / fiskalisch bereitgestellt ... warum sollte daran etwas geändert werden?
(Es wäre ja nicht nur eine Vorschrift zu ändern, sondern auch die TLVen, und alle Lagerbestände wären unbrauchbar ... )
Fehlverhalten gibt es sowohl bei aktiven Soldaten als auch bei Reservisten - eine Binse - und wenn mir sowas auffällt, ich Soldat und Vorgesetzter bin, dann stelle ich das ab ... und dies hat, zumindest im Bereich meines LKdo, schon zu einem Umdenken in der breiten Masse geführt (das Fehlverhalten ist größtenteils abgestellt) - bei Vorgesetzten spreche ich das Fehlverhalten ggf. an - auch dort hat sich (manchmal) etwas getan.
.. und ich bin nicht alleine ..
Ich bin bei Dir @ F_K ;D
Bei "meinen" Soldaten hat jeder die vorschriftsmäßigen Schlaufen und Namensbänder. Hat am Anfang etwas Gemaule gegeben, aber als ich dann erklärt habe, dass bei mir der Geduldsfaden direkt zur sehr kurzen Zündschnur werden kann, hat das geklappt
@ Eisensoldat:
Für "Erziehung" bin ich ja nicht zuständig, dass macht der DV - der bekommt von mir die schriftliche Meldung (mit Foto), wenn der Soldat nach Belehrung darauf besteht ... (bei aktiven Soldaten natürllich das "Spiel" mit "einfachem" Befehl und Gehorsamsverweigerung ... bisher hat da auch noch kein aktiver Soldat mitspielen wollen ...)
... und beim "zweiten Mal" bekommt der DV des DV eine Meldung wegen des offensichtlichen Dienstaufsichtsproblems - soweit ist es noch nicht gekommen - und ja, dass gibt manchmal Gemaule ... aber dafür entlohnt einen der Dienstherr ja fürstlich ...
@F_K: ich bin ja der DV ;)
Irgendwie habt Ihr mich auf eine Idee gebracht ;) ! Ich glaube, ich muss mal im Keller in meinem Spind schauen, ob da nicht noch an ein paar älteren Teilen weiße Schulterklappen dran sind! Flecktarn-Schulterklappen oder Namensschilder hatte ich nie in Gebrauch, auch keine Namensschilder mit altdeutscher Schrift, aber ich bin mir nicht sicher, ob da nicht noch an einer alten Fliegerkombi oder sonst wo Aufschiebeschlaufen mit weißen Dienstgraden rum schlingern ;) !
Aktuell halte ich es so: Feldbluse ohne Gedöns, mit dienstlich gelieferten Namensschildern auf olivfarbenem Tuch, dienstlich gelieferte Aufschiebeschlaufen, korrekte Litzenfarbe ... man muss im Innendienst nicht zeigen, was man mal für ein toller Hecht war, "damalsTM" als das Gras noch grün war und nicht geraucht wurde ;D ! Den "Aufschnitt" kann man machen, wenn man im Dienstanzug unterwegs ist ;) !
Komm, Tommie- wir suchen mal unsere alten Namensbänder mit Vornamen und Blutgruppe raus.
Ja, diejenigen, die es dienstlich geliefert vom EinsFüKdoBw für den Einsatz als UNMO gab ;D ! Ich glaube, die habe ich noch ...
Ich habe mich einfach öfter befördern lassen. ;D Da gingen dann die weißen Dienstgradschlaufen aus. Ich glaube bis Hptm hatte ich die noch.
Zitat von: F_K am 03. September 2019, 14:20:16
ZitatAllerdings könnte ich mir nach der kurzen Analyse des "Fehlverhaltens" in höchten Kreisen vorstellen, dass als Konsequenz ggf. die Rechtslage demnächst angepasst wird.
LOLROTF ....
Es gibt genau eine Art zulässiger Dienstgradabzeichen - die werden auch dienstlich / fiskalisch bereitgestellt ... warum sollte daran etwas geändert werden?
LOL der war gut ;D
Also bei meinen letzten beiden Ernennungen/Beförderungen gab es entweder "zusammengebaute" DG-Schlaufen oder aber "nur" die reinen Offztrd-Variante. Soviel also zum Thema "dienstlich bereitgestellt". Bin abr auch nicht der Einzige in der Bw, dem es so ergeht.
Ach, ZSan ist doch kein richtiges Militär ...
... ich spreche von echten Soldaten!
Anmerkung: Sarkastische / humorvolle Bemerkung - letzten Donnerstag einen EPV eröffnet bekommen ...
Zitat von: F_K am 03. September 2019, 20:23:49Anmerkung: Sarkastische / humorvolle Bemerkung - letzten Donnerstag einen EPV eröffnet bekommen ...
Antwort: Hömma, F_K, wenn ich für jeden "alten Falken", der kurz vor der Pension steht und seinen "Altersruhesitz" im ZSanDstBw gefunden hat, auch nur einen Euro bekäme, könnte ich mich davon garantiert in einem Jacuzzi voller ukrainischer ... Damen amüsieren ;) !
Gruß aus "Minga"
Tommie
@ Tommie:
... stützende Adler - keine Falken.
Aber das erklärt es, ZSan ist ein Altersruhesitz - jetzt ist alles klar - wenn es der Insider sagt ..
Zitat von: F_K am 03. September 2019, 21:04:02... stützende Adler - keine Falken.
Na ja, manchmal auch mehr oder weniger "sich auf Rollatoren stützende Adler" ;D !