Im BGBl wurden Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht veröffentlicht.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s0814.pdfz.B.
neu darin...
Fahrverbot von 1 Monat ... wer die
Rettungsgasse nicht bildet oder benutztplus 200 bis 320 € Geldstrafe
Die erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...
.. da ist jetzt "Musik" drin ...
Da macht der Verkehrsdienst auch wieder richtig Spaß. ;D ;D ;D
Zitat von: F_K am 02. Mai 2020, 14:15:34
Die erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...
.. da ist jetzt "Musik" drin ...
Darf ich fragen wie du das machst? Ordnungsamt anrufen oder per Mail mit Foto?
Blockwart eben. ::)
Ne nur jeden mitnehmen der mir grad den Weg blockiert. ;)
Unsere Regierung bezeichnet so ein Fehlverhalten als gefährlich - und hat nach einer Petition das RECHT verändert.
Die Verkehrsbehörde (hier Ordnungsamt) findet ehrenamtliches bürgerliches Engagement positiv - im Sinne der Verkehrssicherheit.
Ja - einfach Email mit Foto und Angaben.
(Der Taxifahrer hätte 5 Meter weiter in einer Einfahrt parken können, ohne Behinderung anderer - wollte dies aber auch nach freundlicher Erinnerung / Hinweis nicht machen - nennt sich dann VORSATZ und verdoppelt die Regelbuße - wer es braucht, kann es kreigen).
F_K
Ich hab dich noch nie gemocht.
ZitatDie erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...
.. da ist jetzt "Musik" drin ...
Jetzt fühle ich mich auf jeden Fall bestätigt. Ganz miese Nummer du wandelnde ZDv....
Viel wichtiger ist die Änderung, dass es künftig bereits bei einmalig 21 km/h innerorts zu schnell bereits ein Fahrverbot gibt (vorher erst ab 31 km/h) und außerorts bereits ab 26 km/h zu schnell (früher 41 km/h).
Ein angeblicher "MP", der geschworen hat, Recht zu beschützen - verteidigt einen Rechtsbrecher und geht einen Mitbürger an, der sein Recht wahrnimmt und sich für Verkehrssicherheit einsetzt.
Zitat von: JensMP79 am 02. Mai 2020, 18:56:30
F_K
Ich hab dich noch nie gemocht.
ZitatDie erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...
.. da ist jetzt "Musik" drin ...
Jetzt fühle ich mich auf jeden Fall bestätigt. Ganz miese Nummer du wandelnde ZDv....
Manche brauchen es aber auch einfach auf die Art.
Bei uns wird ein neu angelegter "gemeinsamer Rad- & Fußweg" gern von vielen Kfz als Abkürzung her genommen.
Viele lassen dann mit sich reden, aber wenn ich mich noch beschimpfen lassen muss, weil kein Platz gemacht wird, dann ist das Smartphone eben schnell zur Hand um das ganze fürs Ordnungsamt zu dokumentieren.
Toll ist es auch im Winter mit Kinderwagen / Kindern im Dunkeln auf der Straße rumlaufen zu müssen, weil der Gehweg zugeparkt ist.
Die ,,verschärften" Bußgelder für Radfahrer sind doch voll für die Brause. Das kontrolliert doch sowieso keiner. Wenn ich als Fußgänger in Hagenow unterwegs bin werden ich laufend von den Typen (und -innen) auf dem Fußweg oder der Fußgängerzone angeklingelt, angemeckert oder beleidigt. Stadt oder die Polizei könnten einen Angestellten bzw. Beamten von den Bußgeldern locker einen Monat bezahlen.
Rechtswidriges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist entsprechend zu ahnden.
Es sei mir aber die Anmerkung erlaubt:
- im Jahr 2017 haben Fussgänger 3 Menschen im Verkehr getötet
- 2 Menschen wurden durch Radfahrer getötet
- einige Tausend Menschen durch Menschen in KFZ - dazu viele Schwerverletzte, oft mit dadurch verursachten Behinderungen.
Man verhindert Vergehen und Verbrechen in erster Linie dadurch, dass die die es begehen möglichst häufig erwischt werden.
Daher ist das melden von Verstößen oberstes Gebot wenn es darum geht dieses Verhalten abzustellen.
Erst heute wurde ich beim überqueren der Straße fast erwischt von einem Autofahrer der nicht geblinkt hat und dabei das Handy in der Hand hatte. Sowas sollte direkt ein Jahr Führerscheinentzug geben.
!F_K = Rechtswidriges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist entsprechend zu ahnden.!
Fussgänger und Radfahrer! Wie soll das gehen? Die Leute sind mit Stöpseln im Ohr unterwegs und glotzen auf Bildschirm! Das ist Vorsatz!
Da haben Sie aber viel zu tun mit Meldungen an das Ordnungsamt!
Ein Taxifahrer anzeigen, der eh gleich wegfährt ist wohl mehr als unterste Schublade!
Ich hoffe sowas zeigt niemand beim Ordnungsamt an, die sind nur für den ruhenden Verkehr zuständig.
Als "stärkerer" Verkehrsteilnehmer vorsätzlich schwächere Verkehrsteilnehmer zu gefährden ist rechtswidrig.
Sich dagegen legal zu wehren schützt nicht nur einen selber, sondern alle Verkehrsteilnehmer.
Das ist und war die Absicht der Regierung, des Verkehrsministers (auch der Länder) und des Bundesrates - aber "was wissen die schon!?"
Wer das grundsätzlich anders sieht - der will offensichtlich Anarchie.
(Damit bin ich hier aus dem Thread raus .. ich bitte anschließend alle, sich legal und verkehrsgerecht zu verhalten - es geht um den Schutz von Leben).
Zitat von: F_K am 02. Mai 2020, 19:24:28
Rechtswidriges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist entsprechend zu ahnden.
Es sei mir aber die Anmerkung erlaubt:
- im Jahr 2017 haben Fussgänger 3 Menschen im Verkehr getötet
- 2 Menschen wurden durch Radfahrer getötet
- einige Tausend Menschen durch Menschen in KFZ - dazu viele Schwerverletzte, oft mit dadurch verursachten Behinderungen.
Wie muss ich mir eine Tötung durch einen Fußgänger vorstellen? Vorsatz (also z.B. schlagen) wird es ja eher nicht sein. Ausgerutscht und dann mit 150 KG auf ein Kind gefallen?
Zitat von: crocker am 03. Mai 2020, 09:04:42
!F_K = Rechtswidriges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist entsprechend zu ahnden.!
Fussgänger und Radfahrer! Wie soll das gehen? Die Leute sind mit Stöpseln im Ohr unterwegs und glotzen auf Bildschirm! Das ist Vorsatz!
Da haben Sie aber viel zu tun mit Meldungen an das Ordnungsamt!
Ein Taxifahrer anzeigen, der eh gleich wegfährt ist wohl mehr als unterste Schublade!
Es geht darum, dass der Taxifahrer da nächstes mal nicht mehr hält und die schwächeren Verkehrsteilnehmer aus ihrem geschützten Bereich auf die Straße verdrängen.
Hier der Taxifahrer, da die Paketdienste, oder andere die mal "nur kurz" halten.
Alles tragische Einzelschicksale.
Aber der Mangel an Parkflächen für diese Verkehrsteilnehmer kann nicht auf den Schultern der "Schwächeren" ausgetragen werden.
@ Verteidiger:
(Weil es eine Sachfrage ist)
Fussgänger tritt z. B. unvermittelt auf den Radweg, der (alte) Radfahrer stürzt deswegen unglücklich und verstirbt. Unfall mit Todesfolge - Verursacher - Fußgänger
Solche Fälle kommen extrem selten vor.
Tatsächlich 1000 x gefährlicher sind KFZ, deswegen ist diese Argumentation "aber die Radfahrer" ja so lächerlich - Radfahrer töten keine anderen Verkehrsteilnehmer (bis auf diese extremen Ausnahmen)
@HubschrauBär
Bin da völlig bei Ihnen. Nur müssen sich alle daran halten. Radfahrer und Fussgänger sind Verkehrsteilnehmer und führen sich auf wie Unschuldslämmer und verhalten sich wie Rowdies.
Fussgänger die blind und taub durch die Gegend stolpern sind eine grosse Gefahr.
Radfahrer die plötzlich ausscheren, kreuz und quer ohne Rücksicht durch die Gegend sprinten, sind nicht selten, auch eine grosse Gefahr.
Autofahrer sind leicht zu identifizieren und zu bestrafen. Aber Autofahrer können nicht für alles im öffentlichen Verkehr verantwortlich gemacht werden. Da muss man schon mal eine Bresche schlagen und sich fragen, warum werden die Einen streng bestraft und die Anderen lachen sich kaputt.
Habt ihr´s jetzt dann mal so langsam?
Zitat von: HubschrauBär am 03. Mai 2020, 11:34:33
Es geht darum, dass der Taxifahrer da nächstes mal nicht mehr hält und die schwächeren Verkehrsteilnehmer aus ihrem geschützten Bereich auf die Straße verdrängen.
Ui. Dazu ein bisschen #offtopic.
Auf die Straße wurde da niemand verdrängt, weil alles von Häuserwand zu Häuserwand zur Straße (d.h. Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Fahrbahn, Parkstreifen, etc.) gehört. Auch muss hier zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen unterschieden werden. Der Radfahrstreifen ist ein Sonderweg und damit kein Teil der Fahrbahn. Er darf grundsätzlich nicht von anderen Fahrzeugen, als Fahrrädern (und ihnen gleich gestellten Fahrzeugen) befahren werden. Der Schutzstreifen hingegen ist Teil der Fahrbahn und darf bei Bedarf auch von anderen Fahrzeugen befahren werden. Halten darf man natürlich nach der Novelle auch auf dem Schutzstreifen nicht mehr. Allerdings ist das verkehrsbedingte Warten kein Halten und so kann es trotzdem noch zu Situationen kommen, bei denen der Radfahrer auf seinem Schutzstreifen nicht an einem Auto vorbeikommt, welches dort legal steht.
@ F_K war das ein Radfahr- oder ein Schutstreifen?
#b2t
Zitat von: JensMP79 am 02. Mai 2020, 18:56:30
F_K
Ich hab dich noch nie gemocht.
ZitatDie erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...
.. da ist jetzt "Musik" drin ...
Jetzt fühle ich mich auf jeden Fall bestätigt. Ganz miese Nummer du wandelnde ZDv....
Und das ist natürlich eine katastrophale Einstellung. Seine Rechte durchzusetzen kann keine miese Nummer sein. Falschparker ist kein Kavaliersdelikt. Die Angewohnheit, sein Kfz überall fallen zu lassen, ist ne Sauerei und gehört immer geahndet. Die Ausreden: "nur mal kurz" und "wo sonst parken", können auch nicht gelten. Es gibt kein Recht auf kostenlose Parkplätze vor der Haustür.
Ein Schutzstreifen - und es war Halten und kein Warten.
Und nochmal: 5 Meter weiter hätte das Taxi legal Parken / Halten können - gebührenfrei sogar.
Sogar ein Halten auf der Spur wäre möglich gewesen - auch legal.
Nach BGH Rechtssprechung war es sogar Gewalt gegen mich.
Zitat von: F_K am 03. Mai 2020, 12:19:28
Tatsächlich 1000 x gefährlicher sind KFZ, deswegen ist diese Argumentation "aber die Radfahrer" ja so lächerlich - Radfahrer töten keine anderen Verkehrsteilnehmer (bis auf diese extremen Ausnahmen)
Um dies mal zu versachlichen...
"Der Straßenverkehr in Deutschland fordert Menschenleben:
3.059 Menschen kamen 2019 ums Leben, meldet das Statistische Bundesamt.
Immerhin, ein Rückgang von 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Auch die Zahl der Verletzten ist rückläufig:
384.000 Menschen wurden verletzt, ein Rückgang von 3 Prozent.
Der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren."
Davon getötete Radfahrer 2019: 426 Tote
Und ja, diese sind schwächer als Pkw/ Lkw ...
... aber nicht an allen dieser 426 Toten sind Pkw/ Lkw-Fahrer schuld.
Alle im Straßenverkehr müssen sich an die Regeln halten.
Der Taxi-Fahrer, der steht, wo er nicht stehen darf, aber auch z.B. der Fahrrad-Kurier, der bei Rot über die Ampel ballert...
Und ja, Radfahrer töten nicht (bis auf wenige Ausnahmen)... aber wenn ich so einen Fahrrad-Kurier bei Rot töte... bin definitiv nicht ich schuld, nur weil ich der "Stärkere" war.
Bsp.:
"
In 38,5 % waren Fahrradfahrer die Verursacher von schwerwiegenden Verkehrsunfällen (Verkehrsunfälle mit Leichtverletzten, Schwerverletzten und Getöteten). Bei Verkehrsunfällen mit Getöteten unter Beteiligung von Pedelecfahrern sind diese sogar in 85 % der Fälle die Verursacher." Quelle: Verkehrsunfallstatistik für Nordrhein-Westfalen 2018
In dieser Diskussion fehlt klar die
sachliche Differenzierung.
1. Da sind Alleinunfälle mit drin.
2. Ja, auch Radfahrer versachen Unfälle und werden dadurch getötet - habe ich nie bestritten.
3. In 2017 hat es KEIN einziger Radfahrer / Fußgänger "geschafft", einen PKW / LKW Fahrer zu töten.
Insoweit sind Radfahrer für KFZ Fahrende nicht "gefährlich" - verhalten sich diese fehlerhaft, gefährden sie sich selber.
Fahre einfach mal mit dem PKW in einer Autobahnbaustelle die vorgegebene Maximalgeschwindigkeit - von mir aus nicht Tacho, sondern GPS Messung - braucht man starke Nerven und Selbstbewusstsein.
Sieht man hier ja auch schön - ein nicht anwesender Taxifahrer hat beweisbar einen Fehler gemacht und zumindest behindert - aber er findet sofort nicht nur "Verteidiger", sondern der schwächere wird angegriffen.
Bei Autofahrer vs Fahrradfahrer ist es nahezu immer der Radfahrer der körperlich nicht heil aus der Sache rauskommt.
Baut er Mist, muss er selbst die Konsequenzen tragen. Baut der Autofahrer Mist hat er nen Blechschaden. Isso.
Eben, deswegen trägt der Autofahrer, weil er mehr als 1to an Blech im Straßenverkehr bewegt, auch die Hauptverantwortung und wird dementsprechend auch so sanktioniert. Isso!
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nun einmal mit Risiken verbunden. Egal wie hoch die Bußgelder und Strafen geschraubt werden, es wird immer Verkehrstote und Verletzte geben. Auch wenn man in der Stadt nur 30 km/h erlaubt, außerorts vielleicht 60 und auf Autobahnen mit Ach und Krach 80 oder gar 100 dulden würde, hätte man weiter Opfer zu beklagen.
Maßnahmen müssen immer angemessen und verhältnismäßig sein. Wilder Aktionismus ist -wie überall- keine Lösung. Jeder weiß, dass es nicht ohne Verkehr funktioniert und auch der Individualverkehr eine Daseinsberechtigung hat und braucht.
@ InstUffzSEAKlima:
Quellen, Belege?
Und wir erklärst Du dann, dass es Städte gibt, die "Vision Zero" schon erfolgreich umgesetzt haben und an "beyond zero" arbeiten?
Unverhältnismäßig sind die niedrigen Strafen in DEU - keine Frage ...
Zitat von: MMG am 03. Mai 2020, 15:51:17
Eben, deswegen trägt der Autofahrer, weil er mehr als 1to an Blech im Straßenverkehr bewegt, auch die Hauptverantwortung und wird dementsprechend auch so sanktioniert. Isso!
Dies ist rechtlich nicht korrekt.
Ist
nur der Autofahrer schuld - wird nur dieser geahndet
Ist
nur der Radfahrer schuld - wird der Autofahrer nicht geahndet
Haben
beide eine Mitschuld - wird gewichtet wer wie geahndet wird
Es gibt keine pauschale Schuld nach gewähltem Verkehrsmittel.
Ich habe ebenfalls kein Verständnis dafür, wie man sich über etwaige Strafen im Verkehr aufregen kann. Sonst wird sich an den Stammtischen doch immer gerne darüber aufgeregt, dass Strafen vor Gericht in Deutschland viel zu milde ausfallen.
Aber im Gegensatz zum Strafwesen fällt es vielen im Straßenverkehr scheinbar wirklich schwer, sich einfach an die vorgegebenen Regeln zu halten.
Ja dämliche Parole, aber: Einfach an die Regeln halten und dann ist es doch völlig egal, wie der Bußgeldkatalog aussieht. ;)
Die m.E. einzig problematische Änderung hatte bazi schon bei der ersten Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs hier im Forum schon mal thematisiert: Der Abstand beim Überholen von Radfahrern. Es gibt schlicht Straßen und Wege auf denen 1,5 m Abstand gar nicht möglich sind (insbesondere, wenn bazi mit seinem Gespann unterwegs ist ;) ) und darauf hoffen, dass Radfahrer zu dem Schluss kommen, dass sie als Hindernis im Straßenverkehr alle paar hundert/tausend Kilometer rechts ran fahren und den fließenden Verkehr passieren lassen wird wohl keiner kommen. Innerorts eine schon schwierige Situation, außerorts kann das unberechenbar werden (insbesondere durch Unvernunft). Die Regelung passt so halt irgendwie nicht ins Gesamtkonstrukt der StVO. Bin mal gespannt, wie das in der Praxis so wird.
Was Bußgelder und Fahrverbote angeht hätten wir uns da denke ich noch viel mehr derm europäischen Durchschnitt annähern und das noch mehr nach oben setzen können.
Gruß Andi
Ich sag mal so, dass Straßen die derart eng sind sowieso 30er Zonen sein sollten und dann Bremsen die Radfahrer gar nicht mehr so sehr.
Aber ich hab schon oft genug bemerkt, dass viele Autofahrer scheinbar zwangsweise den Radfahrer überholen müssen obwohl sie laut Begrenzung nicht ausgebremst werden.
Die Zwang ist stark in ihnen - Radfahrer MÜSSEN überholt werden.
GERICHTE haben schon immer (ständige Rechtssprechung) 1, 5 Meter gefordert - es ist also faktisch kein neues Konzept.
Radfahrer sind übrigens Verkehr und kein Hindernis.
... und wer nicht erkannt hat, das die Unfallvermeidung der Kerngedanke der STVO ist, sollte nachlesen.
Diesem Kerngedanken folgen die Ämderungen - einfach mal Begründungen, Protokolle, Verlauf und Petition lesen.
Kurios ist aber trotzdem, dass Radfahrer am selben Verkehrsgeschehen wie Autofahrer teilnehmen dürfen, ohne dabei auch nur eine Verkehrsregel gelernt zu haben. Manchmal wünschte ich mir, es gäbe auch einen Führerschein für Radfahrer... damit wäre sicher auch einem Teil geholfen.
@ Hifire:
Ich bin Radfahrer und MKF - und nun?
Jede Untersuchung zu dem Thema zeigt, dass insbesondere KFZ Führer mehr OWi / Straftaten im Verkehr begehen, als Radfahrer - und nun?
Hast Du die Unterschiede im Gefährdungspotential erkannt? Wohl nicht wirklich ... (Fussgänger und Kinder benötigen auch keinen Führerschein - warum wohl? - und werden trotzdem von Kraftfahrzeugen getötet ... Warum nur?)
Ich fahre häufig Auto und Rad, ebenso gehe ich viel joggen auf gemeinsamen Fuss- & Radwegen. Keiner ist fehlerfrei, aber Leute die ein Rennrad bewegen sind mindestens zu 33 % rücksichtslos und lehnen die StVO ab; Das fängt mit der Klingel an und endet mit dem Schneiden von Kurven auf abschüssigen Landstrassen.
In meinen Augen sollte sich der Gesetzgeber sowie Gesetzeshüter sich auch intensiv dieser Zielgruppe widmen.
Gesendet von meinem Mobilgerät
@ FU:
Nochmal: Fussgänger und Radfahrer töten (fast) keine anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb hat der Gesetzgeber für die gefährlichsten Fahrzeuge einen Erlaubnisvorbehalt geschaffen.
Trotzdem werden einige KFZ Führer ihrer Verantwortung nicht gerecht - siehe illegale Rennen, Alkohol am Steuer usw. - aber klar, die Radfahrer sind "Schuld" ...
Zitat von: FoxtrotUniform am 05. Mai 2020, 20:50:21
In meinen Augen sollte sich der Gesetzgeber sowie Gesetzeshüter sich auch intensiv dieser Zielgruppe widmen.
Da kann ich mit einem schönen YouTube Link aushelfen:
Spiegel TV ReportageDa gibt es mehrere Teile von und jeder soll sich seine Meinung selber bilden, obwohl dieses was da gezeigt wird keineswegs repräsentativ ist.
Zitat von: F_K am 05. Mai 2020, 15:31:19
@ InstUffzSEAKlima:
Quellen, Belege?...
- mein gesunder Menschenverstand
- viele Jahre praktische Erfahrung als Verkehrsteilnehmer: zu Fuß, mit dem Rad und als Kraftfahrer mehrspuriger Kraftfahrzeuge
Zitat von: LwPersFw am 05. Mai 2020, 15:34:40
Zitat von: MMG am 03. Mai 2020, 15:51:17
Eben, deswegen trägt der Autofahrer, weil er mehr als 1to an Blech im Straßenverkehr bewegt, auch die Hauptverantwortung und wird dementsprechend auch so sanktioniert. Isso!
Dies ist rechtlich nicht korrekt.
Ist nur der Autofahrer schuld - wird nur dieser geahndet
Ist nur der Radfahrer schuld - wird der Autofahrer nicht geahndet
Haben beide eine Mitschuld - wird gewichtet wer wie geahndet wird
Es gibt keine pauschale Schuld nach gewähltem Verkehrsmittel.
Es geht um Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder und nicht um Unfälle, wo das Verursacherprinzip gilt.
"
Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige GefährdungshaftungJedes Fahrzeug, welches im öffentlichen Straßenverkehr entsprechend seiner Bestimmung genutzt wird, stellt bereits alleine aufgrund seines Betriebes eine abstrakte Gefahr für sämtliche andere Verkehrsteilnehmer dar."
Zitat von: F_K am 05. Mai 2020, 20:59:57
@ FU:
Nochmal: Fussgänger und Radfahrer töten (fast) keine anderen Verkehrsteilnehmer.
Fußgänger und Radfahrer bringen sich aber selber in Gefahr und erzwingen vieles oft durch ihre rüpelhafte Art. Lichtzeichen und zahlreiche Verkehrsregeln werden ignoriert usw. Im Dunkeln wird ohne Licht gefahren usw. Ich habe auch radfahrende Kollegen, die meinen, als Radfahrer keine Verkehrsregeln zu beachten, da die Kraftfahrer sich ja schließlich auf die Radfahrer einstellen müssen und die Radler sich vieles erzwingen können.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 05. Mai 2020, 15:16:19
Auch wenn man in der Stadt nur 30 km/h erlaubt, außerorts vielleicht 60 und auf Autobahnen mit Ach und Krach 80 oder gar 100 dulden würde, hätte man weiter Opfer zu beklagen.
Maßnahmen müssen immer angemessen und verhältnismäßig sein. Wilder Aktionismus ist -wie überall- keine Lösung. Jeder weiß, dass es nicht ohne Verkehr funktioniert und auch der Individualverkehr eine Daseinsberechtigung hat und braucht.
Es muss weniger genauer heißen, weniger Opfer und weniger Schwerverletzte.
Und da in vielen Städten tagsüber Stop & Go gibt, ergibt Tempo 30 km/h mehr Sinn als Tempo 50 km/h.
Tempolimit und Tempoüberschreitung sind auch erst mal zwei paar Schuhe.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 05. Mai 2020, 23:03:08
Fußgänger und Radfahrer bringen sich aber selber in Gefahr und erzwingen vieles oft durch ihre rüpelhafte Art. Lichtzeichen und zahlreiche Verkehrsregeln werden ignoriert usw. Im Dunkeln wird ohne Licht gefahren usw. Ich habe auch radfahrende Kollegen, die meinen, als Radfahrer keine Verkehrsregeln zu beachten, da die Kraftfahrer sich ja schließlich auf die Radfahrer einstellen müssen und die Radler sich vieles erzwingen können.
Ja, gibt es, ist aber kein generelles Problem. In meiner Heimstadt (Fahrradstadt Nr. 1) fährt der überwiegende Teil verkehrsgerecht. Und der überwiegende Teil der Unfälle mit Radfahrern passiert tagsüber, Unfälle mit Radfahrern bei Nacht ohne Licht gibt es dagegen kaum.
Dennoch muss der Verkehr auch fließen können. Wenn Städte im Aktionismus des Umweltwahns meinen, durch dauerrote Ampeln die Luftgüte verbessern zu können, braucht sich keiner über Schleichverkehre durch Wohngebiete beklagen. Erst müssen die Voraussetzungen geschaffen werden und dann kann man über Abstellmaßnahmen diskutieren. Es ist keine Option, einfach den Verkehr zu lähmen und damit etwas erreichen zu wollen.
Ja, der Verkehr muss fließen können, ist aber ein strukturelles Problem (Ampelschaltung/Verkehrsführung).
Ob ich nun aber die Grüne Welle bei 30 km/h oder 50 km/h in einer Stadt durchfahre, macht schlussendlich in der Summe der Zeit einen wesentlichen Unterschied, jedoch bei der Lärmbelastung und den Schadstoffen.
Zitat- mein gesunder Menschenverstand
- viele Jahre praktische Erfahrung als Verkehrsteilnehmer: zu Fuß, mit dem Rad und als Kraftfahrer mehrspuriger Kraftfahrzeuge
Also "gefühlte Stammtischwahrheit".
Lese einfach mal beim KBA nach, wie die Regeltreue sich nach Verkehrsmittel aufschlüsselt - und wie viele Millionen Verkehrsverstöße geahndet werden ...
(Jedes Land hat seinen "Wahnsinn" - wie die USA z. B. Waffen, und in DEU ist es das Auto und die damit begangenen Regelverstöße.)
Zitat von: F_K am 06. Mai 2020, 11:21:02
Lese einfach mal beim KBA nach, wie die Regeltreue sich nach Verkehrsmittel aufschlüsselt - und wie viele Millionen Verkehrsverstöße geahndet werden ...
Dabei ein klein wenig berücksichtigen, welche Verkerhsmittel Kennzeichen führen und daher identifizierbar sind ;)
Seid wann bekommen KFZ Punkte?
Die Halterhaftung soll erst kommen - dann wird es richtig lustig.