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Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht

Begonnen von LwPersFw, 02. Mai 2020, 11:00:48

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LwPersFw

Zitat von: MMG am 03. Mai 2020, 15:51:17
Eben, deswegen trägt der Autofahrer, weil er mehr als 1to an Blech im Straßenverkehr bewegt, auch die Hauptverantwortung und wird dementsprechend auch so sanktioniert. Isso!

Dies ist rechtlich nicht korrekt.

Ist nur der Autofahrer schuld - wird nur dieser geahndet
Ist nur der Radfahrer schuld - wird der Autofahrer nicht geahndet
Haben beide eine Mitschuld - wird gewichtet wer wie geahndet wird

Es gibt keine pauschale Schuld nach gewähltem Verkehrsmittel.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dunstig

Ich habe ebenfalls kein Verständnis dafür, wie man sich über etwaige Strafen im Verkehr aufregen kann. Sonst wird sich an den Stammtischen doch immer gerne darüber aufgeregt, dass Strafen vor Gericht in Deutschland viel zu milde ausfallen.

Aber im Gegensatz zum Strafwesen fällt es vielen im Straßenverkehr scheinbar wirklich schwer, sich einfach an die vorgegebenen Regeln zu halten.

Ja dämliche Parole, aber: Einfach an die Regeln halten und dann ist es doch völlig egal, wie der Bußgeldkatalog aussieht. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi

Die m.E. einzig problematische Änderung hatte bazi schon bei der ersten Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs hier im Forum schon mal thematisiert: Der Abstand beim Überholen von Radfahrern. Es gibt schlicht Straßen und Wege auf denen 1,5 m Abstand gar nicht möglich sind (insbesondere, wenn bazi mit seinem Gespann unterwegs ist ;) ) und darauf hoffen, dass Radfahrer zu dem Schluss kommen, dass sie als Hindernis im Straßenverkehr alle paar hundert/tausend Kilometer rechts ran fahren und den fließenden Verkehr passieren lassen wird wohl keiner kommen. Innerorts eine schon schwierige Situation, außerorts kann das unberechenbar werden (insbesondere durch Unvernunft). Die Regelung passt so halt irgendwie nicht ins Gesamtkonstrukt der StVO. Bin mal gespannt, wie das in der Praxis so wird.
Was Bußgelder und Fahrverbote angeht hätten wir uns da denke ich noch viel mehr derm europäischen Durchschnitt annähern und das noch mehr nach oben setzen können.

Gruß Andi
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IcemanLw

Ich sag mal so, dass Straßen die derart eng sind sowieso 30er Zonen sein sollten und dann Bremsen die Radfahrer gar nicht mehr so sehr.
Aber ich hab schon oft genug bemerkt, dass viele Autofahrer scheinbar zwangsweise den Radfahrer überholen müssen obwohl sie laut Begrenzung nicht ausgebremst werden.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

F_K

Die Zwang ist stark in ihnen - Radfahrer MÜSSEN überholt werden.

GERICHTE haben schon immer (ständige Rechtssprechung) 1, 5 Meter gefordert - es ist also faktisch kein neues Konzept.

Radfahrer sind übrigens Verkehr und kein Hindernis.

... und wer nicht erkannt hat, das die Unfallvermeidung der Kerngedanke der STVO ist, sollte nachlesen.
Diesem Kerngedanken folgen die Ämderungen - einfach mal Begründungen, Protokolle,  Verlauf und Petition lesen.

Jan96

Kurios ist aber trotzdem, dass Radfahrer am selben Verkehrsgeschehen wie Autofahrer teilnehmen dürfen, ohne dabei auch nur eine Verkehrsregel gelernt zu haben. Manchmal wünschte ich mir, es gäbe auch einen Führerschein für Radfahrer... damit wäre sicher auch einem Teil geholfen.

F_K

@ Hifire:

Ich bin Radfahrer und MKF - und nun?

Jede Untersuchung zu dem Thema zeigt, dass insbesondere KFZ Führer mehr OWi / Straftaten im Verkehr begehen, als Radfahrer - und nun?

Hast Du die Unterschiede im Gefährdungspotential erkannt? Wohl nicht wirklich ... (Fussgänger und Kinder benötigen auch keinen Führerschein - warum wohl? - und werden trotzdem von Kraftfahrzeugen getötet ... Warum nur?)

FoxtrotUniform

Ich fahre häufig Auto und Rad, ebenso gehe ich viel joggen auf gemeinsamen Fuss- & Radwegen. Keiner ist fehlerfrei, aber Leute die ein Rennrad bewegen sind mindestens zu 33 % rücksichtslos und lehnen die StVO ab; Das fängt mit der Klingel an und endet mit dem Schneiden von Kurven auf abschüssigen Landstrassen.

In meinen Augen sollte sich der Gesetzgeber sowie Gesetzeshüter sich auch intensiv dieser Zielgruppe widmen.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

Nochmal: Fussgänger und Radfahrer töten (fast) keine anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb hat der Gesetzgeber für die gefährlichsten Fahrzeuge einen Erlaubnisvorbehalt geschaffen.

Trotzdem werden einige KFZ Führer ihrer Verantwortung nicht gerecht - siehe illegale Rennen, Alkohol am Steuer usw.  - aber klar, die Radfahrer sind "Schuld" ...

Nachtmensch

Zitat von: FoxtrotUniform am 05. Mai 2020, 20:50:21
In meinen Augen sollte sich der Gesetzgeber sowie Gesetzeshüter sich auch intensiv dieser Zielgruppe widmen.
Da kann ich mit einem schönen YouTube Link aushelfen:
Spiegel TV Reportage
Da gibt es mehrere Teile von und jeder soll sich seine Meinung selber bilden, obwohl dieses was da gezeigt wird keineswegs repräsentativ ist.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: F_K am 05. Mai 2020, 15:31:19
@ InstUffzSEAKlima:

Quellen, Belege?...

- mein gesunder Menschenverstand
- viele Jahre praktische Erfahrung als Verkehrsteilnehmer: zu Fuß, mit dem Rad und als Kraftfahrer mehrspuriger Kraftfahrzeuge

MMG-2.0

Zitat von: LwPersFw am 05. Mai 2020, 15:34:40
Zitat von: MMG am 03. Mai 2020, 15:51:17
Eben, deswegen trägt der Autofahrer, weil er mehr als 1to an Blech im Straßenverkehr bewegt, auch die Hauptverantwortung und wird dementsprechend auch so sanktioniert. Isso!

Dies ist rechtlich nicht korrekt.

Ist nur der Autofahrer schuld - wird nur dieser geahndet
Ist nur der Radfahrer schuld - wird der Autofahrer nicht geahndet
Haben beide eine Mitschuld - wird gewichtet wer wie geahndet wird

Es gibt keine pauschale Schuld nach gewähltem Verkehrsmittel.

Es geht um Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder und nicht um Unfälle, wo das Verursacherprinzip gilt.

"Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung
Jedes Fahrzeug, welches im öffentlichen Straßenverkehr entsprechend seiner Bestimmung genutzt wird, stellt bereits alleine aufgrund seines Betriebes eine abstrakte Gefahr für sämtliche andere Verkehrsteilnehmer dar."

InstUffzSEAKlima

Zitat von: F_K am 05. Mai 2020, 20:59:57
@ FU:

Nochmal: Fussgänger und Radfahrer töten (fast) keine anderen Verkehrsteilnehmer.

Fußgänger und Radfahrer bringen sich aber selber in Gefahr und erzwingen vieles oft durch ihre rüpelhafte Art. Lichtzeichen und zahlreiche Verkehrsregeln werden ignoriert usw. Im Dunkeln wird ohne Licht gefahren usw. Ich habe auch radfahrende Kollegen, die meinen, als Radfahrer keine Verkehrsregeln zu beachten, da die Kraftfahrer sich ja schließlich auf die Radfahrer einstellen müssen und die Radler sich vieles erzwingen können.

MMG-2.0

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 05. Mai 2020, 15:16:19
Auch wenn man in der Stadt nur 30 km/h erlaubt, außerorts vielleicht 60 und auf Autobahnen mit Ach und Krach 80 oder gar 100 dulden würde, hätte man weiter Opfer zu beklagen.

Maßnahmen müssen immer angemessen und verhältnismäßig sein. Wilder Aktionismus ist -wie überall- keine Lösung. Jeder weiß, dass es nicht ohne Verkehr funktioniert und auch der Individualverkehr eine Daseinsberechtigung hat und braucht.

Es muss weniger genauer heißen, weniger Opfer und weniger Schwerverletzte.
Und da in vielen Städten tagsüber Stop & Go gibt, ergibt Tempo 30 km/h mehr Sinn als Tempo 50 km/h.
Tempolimit und Tempoüberschreitung sind auch erst mal zwei paar Schuhe.

MMG-2.0

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 05. Mai 2020, 23:03:08
Fußgänger und Radfahrer bringen sich aber selber in Gefahr und erzwingen vieles oft durch ihre rüpelhafte Art. Lichtzeichen und zahlreiche Verkehrsregeln werden ignoriert usw. Im Dunkeln wird ohne Licht gefahren usw. Ich habe auch radfahrende Kollegen, die meinen, als Radfahrer keine Verkehrsregeln zu beachten, da die Kraftfahrer sich ja schließlich auf die Radfahrer einstellen müssen und die Radler sich vieles erzwingen können.

Ja, gibt es, ist aber kein generelles Problem. In meiner Heimstadt (Fahrradstadt Nr. 1) fährt der überwiegende Teil verkehrsgerecht. Und der überwiegende Teil der Unfälle mit Radfahrern passiert tagsüber, Unfälle mit Radfahrern bei Nacht ohne Licht gibt es dagegen kaum. 

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