Guten Abend!
Kurz zur Situation:
Ich bin beordert auf einem Hauptmann-Dienstposten und wurde im Oktober letzten Jahres zum Oberleuntant befördert. Im März (gerade noch so wegen Corona) habe ich eine 33 Tage Übung auf meinem Dienstposten als Oberleuntnant abgeleistet. Bis jetzt kam noch keine Anfrage wegen Beurteilung (jetzt ist Juni).
Frage(n):
Da ich bereits im neuen Dienstgrad war und über die für eine Beurteilung notwendige Zeit geübt habe und ich noch nicht meinen für den Dienstposten angedachten Dienstgrad erreicht habe, müsste doch eigentlich eine Beurteilung für meine März-Übung angefertigt werden, da ansich ja noch eine Beförderung bevor steht? Mir ist klar, dass man frühstens ein Jahr nach der letzten Beförderung befördert werden darf, aber da ich ja bereits im neuen Dienstgrad war, müsste es doch diese Beurteilung im Hinblick auf eine mögliche Beförderung im Oktober/November geben, oder?
Und sollte ich damit Recht haben (bitte korrigiert mich, falls nicht) wohin kann ich mich wenden, um mal nachzufragen (in Corona-Zeiten geht sowas vielleicht unter)? Macht das das Karrierecenter oder das BAPersBW? Und welche Abteilungen dort? (ich hab von beiden aufgrund anderer Kommunikation aus verschiedenen Abteilungen E-Mail Adressen)
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe! :)
Das Karrierecenter hat damit rein gar nichts zu tun. Das BAPersBw fordert die Beurteilung an, in der Regel bereits mit dem Einplanungsvermerk (wenn das noch so heißt) für die RDL. Warum das bei Ihrer letzten RDL nicht gemacht wurde weiß ich nicht. Ich vermute, dass bis zur nächsten möglichen Beförderung (zwischen zwei Beförderungen muss mindestens ein Jahr liegen) ja noch ein halbes Jahr Zeit war.
Wie lange Offz?
Hatten wir das nicht alles
hier schon einmal?
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Zu den Fragen:
10 Jahre seit der Börderung zum Leutnant (hab erst 2018 die Beorderung und 2019 die erste Wehrübung gehabt)
Und nein - ich wollte vor allem wissen wo ich mich hinwenden sollte zum nachfragen, falls meine Überlegungen richtig wären, was die anstehende Beförderung angeht.
Die Beurteilung ist nicht angefordert worden (normalerweise dauert es ja auch einige Jahre vom OLt zum Hptm), also erneut üben und P VOR Antritt darum bitten, eine Beurteilung anzufordern.
F_K, vielen Dank für die Antwort.
Trotzdem eine Nachfrage - habe ich etwas übersehen oder liege ich falsch, aber seit wann ist es die Aufgabe des Übenden VOR Antritt einer Übung darum zu bitten, dass die Regularien eingehalten werden? Ich meine das ernst - liege ich falsch mit meiner Überlegung? Das letzte Mal kam die Beurteilung auch erst einen Monat nach der Wehrübung, deswegen habe ich ja so lange gewartet. Der Dienstposten ist nicht umsonst als Hauptmann ausgeschrieben und ich bringe auch die fachliche Qualifikation diesen auszufüllen, habe die "Dienstzeit" laut SOldatenlaufbahnverordnung von 5 Jahren seit Leunent und habe mehr wie 24 Tage im Dienstgrad als Oberleuntnant auf einem höherwertigen Dienstposten geübt. Abgesehen davon ob ich befördert werde, müsste es doch trotzdem eine Beurteilung geben?
Und meine Frage war - sollten meine Überlegungen stimmen - WOHIN genau kann ich mich wenden um direkt nachzufragen? Online finde ich immer nur die zentralen Kontaktmöglichkeiten der BW und ich nehm mal nicht an, dass ich mich an die USG Abteilung wenden sollte, wo ich zufällig mal Kontaktdaten habe...?
Vielen Dank!
@ Historiker:
Es gibt KEIN Recht auf Beförderungen, ob es einen Anspruch auf Beurteilungen gibt, kann ich nicht sagen ...
Spreche mit Deinem Personalführer (als Person bei "P", Kurzform für BAPersBW) - damit nächstes Mal eine Beurteilung erstellt wird.
@Historiker
Wurdest Du zum OLt befördert (reguläre Beförderung) oder vorl. ernannt (Seiteneinsteiger nach § 43 Abs. 3 i.V.m. § 26 Abs. 4 SLV)?
Zitat10 Jahre seit der Börderung zum Leutnant (hab erst 2018 die Beorderung und 2019 die erste Wehrübung gehabt)
@ ToMA: Die Frage sollte nicht notwendig sein.
Mit dem zuständigen PersBeaRes in ihrem Beorderungstruppenteil Verbindung aufnehmen und diesen bitten, den Sachverhalt mit ihrem Personalführer im BAPers zu klären, oder, wie F_K schon sagte, selbst Verbindung mit BAPers aufnehmen.
Aus meiner Erfahrung heraus geht sowas auch dem BAPers schonmal durch die Lappen.
Was mich etwas irritiert: wenn das hier
Zitat von: Historiker am 11. Oktober 2019, 12:55:27
Zur Zusammenfassung: Mein Truppenteil ist top und auch der Spieß und meine Disziplinarvorgesetzen sind sehr engagiert - auch außerhalb der Wehrübung. Das hab ich nochmal gemerkt als es um meine Beurteilung ging, das durfte ich alles von zu Hause abschließen und die wurde mir auch mündlich von meinem Disziplinarvorgesetzten über das Telephon eröffne - bei einem fest vereinbarten Termin. Da ging zwar eine ganze Weile die Post hin und her (und eine E-Mail wegen meinem Beitrag dazu), aber alles hat super geklappt. Mir ist zwar klar, dass das aufgrund eines Befehls unternommen wurde, aber trotzdem gehört auch guter Wille und Engagement dazu, so etwas zur Erleichterung des Wehrübenden durchzuziehen - man hätte mich auch jedes mal hinzitieren können.
so stimmt, wie kann es dann sein, dass es jetzt wieder nicht richtig funktioniert hat und Sie Ihre Fragen nicht bei Ihren zuständigen Stellen im Truppenteil sondern hier stellen? Das passt für mich nicht zusammen.
Vielen Dank für die Antworten.
Das kann ich erklären @wolverine :
Mein Truppenteil arbeitet auch super, aber auch dort gilt, dass die Beurteilung angefordert werden muss - so war es auch das letzte Mal - wenn der Truppenteil dann die Koordination übernimmt (hin- und hergeschreibe und Verküdnung nach Terminvergabe via Telephon) läuft alles super - aber halt fehlt die Anforderung.
Vielen Dank!
Das ist für einen vernünftigen Vorgesetzen oder Personalbearbeiter ein Anruf. :(
@ wolverine:
+1,
dazu ja mein Ratschlag, solche Dinge VORAB mit dem PersFhr zu besprechen - dann haben alle gemeinsam auf dem Schirm, was wann zu tun ist; und man kann Versäumnisse oder Enttäuschungen entsprechend minimieren.
Reden hilft ...