Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42

Titel: [Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42
Mahlzeit zusammen,

ich habe einen etwas speziellen Fall, den ich bisher hier noch nicht finden konnte und vielleicht kann mir hier jemand endlich
eine konkrete Antwort geben.

Zur Lage:
Ich habe die Laufbahn des Reserveoffizieranwärters als SaZ 2 erfolgreich abgeschlossen, bin derzeit Fähnrich d.R.
Nächstes Jahr werde ich gemäß der Laufbahn noch zum Leutnant d.R. ernannt, da alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Im zivilen Leben werde ich nun demnächst ins Referendariat gehen und 2022 verbeamtet mit Grundgehalt A13.

Danach strebe ich Wehrübungen an und habe hier deutlich unterschiedliche Aussagen seitens BAPersBw VI zu meinem zu
erwartenden Dienstgrad bekommen.
Ich gehe als Leutnant in die Wehrübung und müsste dann aufgrund der Verbeamtung ja eigentlich zum Major hochbefördert werden,
was aber wohl nicht geht, da man in den Offz Dienstgraden angeblich nicht mehr springen kann so wie beispielsweise OGefr zu Maj/OTL
was man ja schon öfters mal gehört hat.

Stimmt das? Kennt sich da jemand aus bzw kann mir mehr sagen?

Mit kameradschaftlichem Gruß
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: DieEhefrau am 19. August 2020, 12:37:31
Zitat von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42
Ich gehe als Leutnant in die Wehrübung und müsste dann aufgrund der Verbeamtung ja eigentlich zum Major hochbefördert werden,

Das Formular zur Sprungbeförderung gibt es schon noch.
Aber warum sollte man das bei Dir anwenden? Hast du denn einen entsprechenden Dienstposten?

Beförderung gibt es in A-1340/49 Tabelle 318.: "10 Jahre seit Ernennung zum Offizier" (mit entsprechenden Wehrdiensten).
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 19. August 2020, 12:39:21
Zitat von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42Ich gehe als Leutnant in die Wehrübung und müsste dann aufgrund der Verbeamtung ja eigentlich zum Major hochbefördert werden, ...

Und genau für diese Aussage hätte ich gerne eine belastbare Quelle ;) ! Und lassen Sie sich von mir eines sagen, "feuchte Träume" sind definitiv keine Quelle ;D ! Eine solche Quelle gibt es nämlich nicht! Entweder Sie haben einen Dienstgrad "erdient", in Ihrem Falle Leutnant, dann werden Sie zunächst mit diesem Dienstgrad eine RDL antreten, oder aber sie versuchen, sich aufgrund Ihrer zivil erworbenen Qualifikation einplanen zu lassen, dann geht auch ein höherer Dienstgrad, der zunächst vorläufig verliehen werden kann. "Ich bin Beamter und bekomme A13!" können Sie sich in die Haare schmieren, wenn Ihre Qualifikation bei der Bundeswehr nicht gefragt ist, oder aber nicht abgebildet wird!


Was haben Sie denn studiert?
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: PzPiKp360 am 19. August 2020, 12:47:49
Meiner bescheidenen Kenntnisse nach gibt es keinen solchen Zusammenhang zwischen ziviler Position, selbst als Beamter, und der laufenden Reservistenkarriere.

Dies wäre nur zu erreichen über eine erneute Bewerbung als Reserveoffizier-Seiteneinsteiger (RO-SE) nach § 43 (3) in Verbindung mit § 26 (2) SLV mit entsprechendem Hochschulabschluss oder entsprechender Qualifikation, bei fachlicher Verwendung, gibt es hier etliche aktuelle Fäden dazu.

Ansonsten geht Deine Reservistenkarriere ganz normal weiter, gemäß der Tabellen 317 und 318 in A-1340/49.

Prominentes Beispiel: Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann bekommt B11 mit Zuschlag, das ist über einem Vier-Sterne-General inkl. dem Generalinspekteur der Bundeswehr (B10 mit Amtszulage), und ist durch seine bisherige Reservistenkarriere "ganz normal" Oberstleutnant (A14/A15).
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 19. August 2020, 12:56:34
Und der Bürgermeister eine Stadt mit über 100.000 Einwohnern, der in vielen Bundesländern nach Bundesbesoldungsordnung B6 bezahlt wird, bekommt auch keinen Posten als Brigadegeneral, wenn er es nur bis zum StUffz d. R. geschafft hat!
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Eisensoldat am 19. August 2020, 13:16:11
Vielleicht verwechselt der TE ja das auch mit dem Fall eines Beamten der Bundeswehr, der z.B. für den Einsatz einenmilitärischen Dienstgrad kriegt, der seiner Beamtenbesoldungsstufe entspricht (also der Beamte A13 der Bundeswehr wird dann Major d.R.)
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 19. August 2020, 13:25:17
Diesen Gedanken hatte ich auch schon ;) ! Und ... ein sehr gutes Beispiel hast Du da gewählt, "Eisensoldat", und das ist nicht ironisch oder sarkastisch gemeint!

Über dieses Beispiel regen sich nämlich viele in der Einsatzwehrverwaltung auf! Der Regierungsamtmann (A11) und der Regierungsamtsrat (RAR, A12) werden z. B. in eine Einsatzwehrverwaltungsstelle als Hauptleute gehen, der Regierungsoberamtsrat (ROAR, A13), der ja eigentlich ein Stabshauptmann sein müsste, von der Laufbahn her, geht als Major in einen Einsatz! "Live und in Farbe" erlebt im HQ KFOR ...
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: SolSim am 19. August 2020, 14:15:22
Zitat von: Tommie am 19. August 2020, 13:25:17
Diesen Gedanken hatte ich auch schon ;) ! Und ... ein sehr gutes Beispiel hast Du da gewählt, "Eisensoldat", und das ist nicht ironisch oder sarkastisch gemeint!

Über dieses Beispiel regen sich nämlich viele in der Einsatzwehrverwaltung auf! Der Regierungsamtmann (A11) und der Regierungsamtsrat (RAR, A12) werden z. B. in eine Einsatzwehrverwaltungsstelle als Hauptleute gehen, der Regierungsoberamtsrat (ROAR, A13), der ja eigentlich ein Stabshauptmann sein müsste, von der Laufbahn her, geht als Major in einen Einsatz! "Live und in Farbe" erlebt im HQ KFOR ...

Das hat es in den letzten Jahren auch in Mali gegeben.
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Andi8111 am 19. August 2020, 19:53:48
Zitat von: Tommie am 19. August 2020, 13:25:17
der Regierungsoberamtsrat (ROAR, A13), der ja eigentlich ein Stabshauptmann sein müsste, von der Laufbahn her, geht als Major in einen Einsatz! "Live und in Farbe" erlebt im HQ KFOR ...
Der heisst aber jetzt fast flächendeckend Regierungsrat und es findet auch innerdienstlich kein Unterscheidung in den zu besetzenden DP statt.
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: SolSim am 19. August 2020, 21:22:38
Der Regierungsoberamtsrat gehört aber zum gehobenen Dienst (A13) und der Regierungsrat zum höheren Dienst (A13).
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: justice005 am 20. August 2020, 18:54:44
ZitatUnd der Bürgermeister eine Stadt mit über 100.000 Einwohnern, der in vielen Bundesländern nach Bundesbesoldungsordnung B6 bezahlt wird, bekommt auch keinen Posten als Brigadegeneral, wenn er es nur bis zum StUffz d. R. geschafft hat!

Das bringt es perfekt auf den Punkt. Ich frage mich auch immer, woher diese Missverständnisse kommen. Einen dem Beamtendienstgrad entsprechenden militärischen Dienstgrad kriegt man nur, wenn man seinen Beamtenjob auf einmal im Soldatenstatus erledigt.

Beispiel:

- Zuhause ziviler Rechnungsführer bei der Bundeswehr (Beamter A10) geht in den Einsatz als Rechnungsführer und ist dort Oberleutnant.
- Zuhause ziviler Rechtsberater bei der Bundeswehr (A14) geht in den Einsatz und ist dort Oberstleutnant.
- Zuhause technischer Beamter (A12) im BAAINBw geht als T-Offz in den Einsatz und trägt dort den Dienstgrad Hauptmann.

Voraussetzung ist immer: Man macht seinen Beamtenjob auf einem entsprechenden militärischen Dienstposten im Soldatenstatus !!!!


Ansonsten hat der Beamtendienstgrad nichts mit dem militärischen Dienstgrad zu tun!

Ich kannte früher in den 90igern übrigens einen Leitenden Oberstaatsanwalt, der bei Truppenwehrübungen immer begeistert als Kradmelder durch die Gegend gefahren ist und seinen regulär erdienten Mannschaftsdienstgrad trug.

Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 20. August 2020, 19:37:37
Zitat von: Andi8111 am 19. August 2020, 19:53:48Der heisst aber jetzt fast flächendeckend Regierungsrat und es findet auch innerdienstlich kein Unterscheidung in den zu besetzenden DP statt.

Tja, leider ebenso falsch wie steil aus der Kurve gekommen ;D ! Ein Regierungsrat ist im höheren Dienst und dort das Einstiegsamt, besoldet nach A13, und am besten vergleichbar mit einem Major! Der Regierungsoberamtsrat ist dagegen im gehobenen Dienst, wird dort im Spitzenamt nach A13 bezahlt, ist aber im Prinzip nichts anderes als ein "ziviler Stabshauptmann"! Nachdem es ein der Reserve jedoch keine Laufbahn der Offz MilFD (Res) gibt, sondern diese Dienstposten mit ehemaligen BS Offz MilFD besetzt werden, oder aber zur Not mit Truppendienern, gibt es in dem von mir erwähnten Fall eben keinen StHptm d. R. sondern einen major, weil der "normale" ResOffz eben Truppendiener ist, wenn er nicht als BS schon Fachdiener war!
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 20. August 2020, 19:47:55
Zitat von: justice005 am 20. August 2020, 18:54:44Beispiel:

- Zuhause ziviler Rechnungsführer bei der Bundeswehr (Beamter A10) geht in den Einsatz als Rechnungsführer und ist dort Oberleutnant.
- Zuhause ziviler Rechtsberater bei der Bundeswehr (A14) geht in den Einsatz und ist dort Oberstleutnant. ...

In meinen Augen eher zwei eher unglücklich gewählte Beispiele ;) !

Begründung: Wir haben in unserem (nicht wirklich kleinen!) BwDLZ einige Rechnungsführer, aber kein einziger davon ist im gehobenen Dienst! Das sind nur die Teamleiter, die in der Regel Regierungsamtmänner - und frauen sind, aber auch einen RAR haben wir da! Und selbst im PRT Kunduz war der Rechtsberater ein Regierungsdirektor, der dann als OTL A15 in den Einsatz ging. Ok, der Dienstgrad passt ja noch, weil man die Besoldungsstufe da nicht erkennt, aber der leitende Rechtsberater im Einsatz ist in der Regel ein Leitender Regierungsdirektor, der als Oberst in den Einsatz geht!
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Andi8111 am 20. August 2020, 19:49:54
In 11 von 16 Ländern sind die Übergangsämter nun den Eingangsämtern gleichgestellt.
z.B.:
In [...] kann seit dem 1. Februar 2010 Beamten und ehemalige Beamten, die bisher eine Amtsbezeichnung des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 13 führen, auf Antrag die Amtsbezeichnung Rat mit einem entsprechenden Zusatz verliehenen werden (zum Beispiel Regierungsrat statt Regierungsoberamtsrat, Polizeirat statt Erster Polizeihauptkommissar). Beamte die nach dem Datum ernannt werden, wird die Amtsbezeichnung gleich verliehen. Ruhestandsbeamte (Regierungsoberamtsrat) dürfen seit dem 1. Februar 2010 die Amtsbezeichnung Rat mit dem entsprechenden Zusatz sowie dem Zusatz ,,außer Dienst" bzw. ,,a. D." führen. In [...] sind damit die ehemaligen Endämter des gehobenen Dienstes wegen der Änderung der Struktur weggefallen. Der bisherige gehobene und höhere Dienst wurden in der Laufbahngruppe 2 zusammengefasst. Diese Änderung zeichnet sich in vielen Ländern ab.

Noch Fragen?
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Andi8111 am 20. August 2020, 19:53:56
Ich beziehe mich hier rein auf die Beamten. Nicht auf Beamte der Wehrverwaltung im Soldatenstatus.
Aber diese Änderung der Laufbahnen, die die Länder seit einigen Jahren vehement vorantreiben, wird auch an der Wehrverwaltung nicht vorbeigehen. In den Bundespolizeibehörden wird diese und andere Änderungen bereits ausgeplant, ebenso wie beim Zoll. Irgendwann werden eben die "Räte" ein und dieselben DP wahrnehmen und nicht mehr auf einem DP als herausgehobene Position im gD sitzen.
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 20. August 2020, 19:55:37
Ja, die Bundeswehrverwaltung ist keine Ländersache, sondern Bundessache und da ist das eben nicht so! Bei uns im BwDLZ sitzt ein ROAR, der letztes Jahr noch als RAR auf seinen Dienstposten gekommen ist! Daher ist es eher so, dass Deine Aussage auf die erwähnten Bundeswehr-Beamten genau nicht zutrifft!

Ok, und "irgendwann" ist eben nicht die aktuelle Sachlage und schon gar nicht die zurückliegende Sachlage bei der Bundeswehrverwaltung!
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Andi8111 am 20. August 2020, 20:00:39
Ich hab doch auch garnicht behauptet, dass es JETZT so ist. Meine Güte...
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 20. August 2020, 20:02:31
Echt nicht ;) ?

Zitat von: Andi8111 am 19. August 2020, 19:53:48Der heißt aber jetzt fast flächendeckend Regierungsrat und es findet auch innerdienstlich kein Unterscheidung in den zu besetzenden DP statt.
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: justice005 am 20. August 2020, 20:54:14
ZitatWir haben in unserem (nicht wirklich kleinen!) BwDLZ einige Rechnungsführer, aber kein einziger davon ist im gehobenen Dienst! Das sind nur die Teamleiter, die in der Regel Regierungsamtmänner - und frauen sind, aber auch einen RAR haben wir da!

Ok, damit kenne ich mich nicht so gut aus. Sollte ja auch nur ein Beispiel sein.

ZitatUnd selbst im PRT Kunduz war der Rechtsberater ein Regierungsdirektor, der dann als OTL A15 in den Einsatz ging. Ok, der Dienstgrad passt ja noch, weil man die Besoldungsstufe da nicht erkennt, aber der leitende Rechtsberater im Einsatz ist in der Regel ein Leitender Regierungsdirektor, der als Oberst in den Einsatz geht!

Damit hingegen kenne ich mich aus. Die nationalen RBStOffz-Dienstposten im deutschen Kontingent sind alle von A13-A16 geschlüsselt, damit im Grunde jeder, der sich freiwillig meldet, auch gehen kann. A13 (Major) kommt aber in der Praxis nicht oder kaum vor, weil man erstmal Lebenszeitbeamter sein muss, um in den Einsatz zu gehen, und man dann auch schon zum Oberregierungsrat (A14) befördert wurde.

Um in der Rechtspflege überhaupt A15 werden zu können, muss man im Einsatz gewesen sein. Der Einsatz ist eine Voraussetzung für die A15. Also muss man den Einsatz logischerweise vorher als A14 gemacht haben. Das ist auch in allen (!) Einsätzen möglich. Den A15er, den Du im Einsatz getroffen hast, war also nicht zum ersten Mal im Einsatz, sondern vermutlich bereits öfters. Auch dieser war nur deswegen A15, weil er als junger A14er schonmal im Einsatz war.

"Leitende Rechtsberater" gibt es als Dienstposten rein national im Einsatz überhaupt nicht. Auch wenn ein A16er meint, unbedingt nochmal in den Einsatz zu müssen, ist er trotzdem nur auf dem normalen RBStOffz-Dienstposten, der - wie gesagt - von A13 bis A16 geschlüsselt ist.

Von diesem Prinzip ist mir eigentlich nur eine Ausnahme bekannt, und zwar: Wenn der multinationale Rechtsberater-Dienstposten durch Deutschland besetzt wird. Das gab es zum Beispiel bei KFOR, wenn Deutschland den Chief Legal Advisor gestellt hat oder aber zum Beispiel bei ATALANTA, wenn Deutschland den Force Commander gestellt hat. Dann musste ein A16er aus der Rechtspflege ran, der dann auch den entsprechenden Dienstgrad trug.





Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 21. August 2020, 07:32:32
Jepp, war bei KFOR! Der "Legal Adviser to COM KFOR", im "richtigen Leben" Ltd. RegDir und ziviler Rechtsberater, war im HQ KFOR eingesetzt bei einem deutschen COM KFOR, ein weiterer Rechtsberater war im Field Camp Prizren eingesetzt beim DEUEinsKtgt KFOR! Der Kamerad Oberst im HQ galt dabei gleichzeitig als "Leitender Rechtsberater im Einsatz" (Formulierung aus verschiedenen Emails und Anschreiben aus dem EinsFüKdoBw!) und fachlicher Vorgesetzter des RB in Prizren! Und ich weiß genau, was ich gelesen habe, denn ich saß im Vorzimmer der DDO im HQ KFOR ;) ! Ich habe aber meine Theorie dazu, denn der (relativ junge!) Rechtsberater in Prizren war wohl das erste Mal im Einsatz, weswegen man sich entschlossen hat, ihm hier den älteren und erfahrenen LEGAD to COM KFOR quasi als "väterlichen Ratgeber" anzudienen ;) ! KFOR war zu dieser Zeit für einen Rechtsberater ein durchaus stressiger Job, weil das DEUEinsKtgt quasi keinen richtigen Auftrag mehr hatte und sehr damit beschäftigt war, sich selbst zu verwalten. Und was dabei heraus kam, war dann des Öfteren ein Fall, bei dem der Beistand des RB gesucht wurde :D ! If the cat is away, the mice will play ... ;D !
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 21. August 2020, 07:55:28
Eines weiß ich noch: Die Formulierung "Leitender Rechtsberater im Einsatz" wird vom EinsFüKdoBw dann verwendet, wenn es in einem Einsatz mehrere Rechtsberater gibt! Beispiel "damals" aus dem ISAF-Einsatz: Ein RB in Kunduz, ein RB in Fayzabad, ein Rechtsberater im HQ RC North in Mazar-e Sharif! Der RB im HQ in MeS war in der Regel ein Oberst und wurde dann als "Ltd. RB iE" bezeichnet!
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 23. August 2020, 14:56:13
Zitat von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42Kennt sich da jemand aus bzw kann mir mehr sagen?

Tja, für mich sieht es gerade so aus, dass der "Führer" (Abkürzung: Fhr!) Martin nicht das gehört hat, was er hat hören wollen und sich deswegen nicht wieder meldet! Er hatte wohl den Traum, dass er ziemlich zügig Major wird und muss den nun begraben ;) !

Was lernen wir daraus ;) : Zuerst sollte man lernen, seinen Dienstgrad richtig zu schreiben bzw. richtig abzukürzen! Fähnrich wird nicht "Fhr" (Führer!) abgekürzt, sondern "Fähnr" und in Listen "FR"!
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: SolSim am 23. August 2020, 18:05:08
Nicht so streng. Er ist doch kein Soldat.

90% der ,,Heeresfeldwebel (HFw)" sind immerhin auch zu dumm, ihren Dienstgrad richtig abzukürzen 😏
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 23. August 2020, 20:03:23
Zitat von: SolSim am 23. August 2020, 18:05:08Nicht so streng. Er ist doch kein Soldat.

Isser nicht ;) ?

Zitat von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42... Ich habe die Laufbahn des Reserveoffizieranwärters als SaZ 2 erfolgreich abgeschlossen, bin derzeit Fähnrich d.R. ...

Isser doch, zumindest a weng ;) !
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: SolSim am 23. August 2020, 21:11:59
Sorry, meinte kein aktiver Soldat. Bei Reservisten kann man bei Abkürzungen noch ein Auge zudrücken.
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Fhr Rietzschel am 01. September 2020, 10:47:29
Zitat von: Eisensoldat am 19. August 2020, 13:16:11
Vielleicht verwechselt der TE ja das auch mit dem Fall eines Beamten der Bundeswehr, der z.B. für den Einsatz einen militärischen Dienstgrad kriegt, der seiner Beamtenbesoldungsstufe entspricht (also der Beamte A13 der Bundeswehr wird dann Major d.R.)

Hier liegt der Fehler, danke schön! Der krude Mix aus Wissen und Versprechungen des BAPersBw VI haben mich da also irgendwo durcheinander bringen lassen. Thema geklärt



Aber eines würde ich noch gern anmerken:

Zitat von: Tommie am 23. August 2020, 14:56:13


Tja, für mich sieht es gerade so aus, dass der "Führer" (Abkürzung: Fhr!) Martin nicht das gehört hat, was er hat hören wollen und sich deswegen nicht wieder meldet! Er hatte wohl den Traum, dass er ziemlich zügig Major wird und muss den nun begraben ;) !

Dickes fettes Sorry, dass manche Leute eines geregelten Arbeitslebens nachgehen und nicht dauerhaft in Internetforen rumhängen können um sich, vom Thema abschweifend, selbst beweihräuchern zu können.

Zitat von: Tommie am 23. August 2020, 14:56:13
Was lernen wir daraus ;) : Zuerst sollte man lernen, seinen Dienstgrad richtig zu schreiben bzw. richtig abzukürzen! Fähnrich wird nicht "Fhr" (Führer!) abgekürzt, sondern "Fähnr" und in Listen "FR"!

Den Rechtschreibnazi haben wir in unserer gottgleichen Überheblichkeit also auch gleich nochmal ausgepackt. Nun ja Fhr für Fähnrich wird in manchen Situationen eben dennoch benutzt, z.B. hab ich noch einige Abrechnungen vom BwDLZ, wo das sehr wohl gebräuchlich zu sein scheint...oder die führen mich dann wohl als "Führer" in ihren Akten.
Aber wie sagt man so schön: "Wer nix kann, kann Anzug"  ;)
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: Tommie am 01. September 2020, 11:06:51
Zitat von: Fhr Rietzschel am 01. September 2020, 10:47:29Den Rechtschreibnazi haben wir in unserer gottgleichen Überheblichkeit also auch gleich nochmal ausgepackt.

Na ja, eindrucksvoller hätten Sie sich nicht disqualifizieren können! Anstatt zuzugeben, dass Sie davon schlicht und ergreifen keine Ahnung haben, labern Sie schon wieder BULLSHIT daher! ...


Zitat von: Fhr Rietzschel am 01. September 2020, 10:47:29Nun ja Fhr für Fähnrich wird in manchen Situationen eben dennoch benutzt, z.B. hab ich noch einige Abrechnungen vom BwDLZ, wo das sehr wohl gebräuchlich zu sein scheint...oder die führen mich dann wohl als "Führer" in ihren Akten.

Natürlich wird "Fhr" (immer noch die Abkürzung für Führer!) benutz, "HFw" (gemäß Vorschrift: "Heeresfeldwebel"!)  wird es ja auch ;D ! Aber überwiegend von ahnungslosen Schwachmaten, die dann auch noch glauben, im Recht zu sein ;) !

Zitat von: Fhr Rietzschel am 01. September 2020, 10:47:29Aber wie sagt man so schön: "Wer nix kann, kann Anzug"  ;)

Aha, na dann kommen Sie doch mal her in Uniform und ich unterziehe Sie einer Anzugskontrolle!

Fakt ist, dass ich mich von einem, der seinen Dienstgrad nicht mal richtig abkürzen kann, nicht anpinkeln lassen muss! Und vom Dienstgrad her wären Sie dazu ohnehin nicht in der Lage ;D ! Da käme dann sofort das ganz böse Wort von meiner Seite ;) !
Titel: Antw:[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit
Beitrag von: BulleMölders am 01. September 2020, 11:21:07
Alles geklärt, deshalb dicht.