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[Frage] Dienstgrad in Wehrübung als Beamter mit Vordienstzeit

Begonnen von Fhr Martin, 19. August 2020, 12:20:42

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Fhr Martin

Mahlzeit zusammen,

ich habe einen etwas speziellen Fall, den ich bisher hier noch nicht finden konnte und vielleicht kann mir hier jemand endlich
eine konkrete Antwort geben.

Zur Lage:
Ich habe die Laufbahn des Reserveoffizieranwärters als SaZ 2 erfolgreich abgeschlossen, bin derzeit Fähnrich d.R.
Nächstes Jahr werde ich gemäß der Laufbahn noch zum Leutnant d.R. ernannt, da alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Im zivilen Leben werde ich nun demnächst ins Referendariat gehen und 2022 verbeamtet mit Grundgehalt A13.

Danach strebe ich Wehrübungen an und habe hier deutlich unterschiedliche Aussagen seitens BAPersBw VI zu meinem zu
erwartenden Dienstgrad bekommen.
Ich gehe als Leutnant in die Wehrübung und müsste dann aufgrund der Verbeamtung ja eigentlich zum Major hochbefördert werden,
was aber wohl nicht geht, da man in den Offz Dienstgraden angeblich nicht mehr springen kann so wie beispielsweise OGefr zu Maj/OTL
was man ja schon öfters mal gehört hat.

Stimmt das? Kennt sich da jemand aus bzw kann mir mehr sagen?

Mit kameradschaftlichem Gruß

DieEhefrau

Zitat von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42
Ich gehe als Leutnant in die Wehrübung und müsste dann aufgrund der Verbeamtung ja eigentlich zum Major hochbefördert werden,

Das Formular zur Sprungbeförderung gibt es schon noch.
Aber warum sollte man das bei Dir anwenden? Hast du denn einen entsprechenden Dienstposten?

Beförderung gibt es in A-1340/49 Tabelle 318.: "10 Jahre seit Ernennung zum Offizier" (mit entsprechenden Wehrdiensten).

Tommie

Zitat von: Fhr Martin am 19. August 2020, 12:20:42Ich gehe als Leutnant in die Wehrübung und müsste dann aufgrund der Verbeamtung ja eigentlich zum Major hochbefördert werden, ...

Und genau für diese Aussage hätte ich gerne eine belastbare Quelle ;) ! Und lassen Sie sich von mir eines sagen, "feuchte Träume" sind definitiv keine Quelle ;D ! Eine solche Quelle gibt es nämlich nicht! Entweder Sie haben einen Dienstgrad "erdient", in Ihrem Falle Leutnant, dann werden Sie zunächst mit diesem Dienstgrad eine RDL antreten, oder aber sie versuchen, sich aufgrund Ihrer zivil erworbenen Qualifikation einplanen zu lassen, dann geht auch ein höherer Dienstgrad, der zunächst vorläufig verliehen werden kann. "Ich bin Beamter und bekomme A13!" können Sie sich in die Haare schmieren, wenn Ihre Qualifikation bei der Bundeswehr nicht gefragt ist, oder aber nicht abgebildet wird!


Was haben Sie denn studiert?

PzPiKp360

Meiner bescheidenen Kenntnisse nach gibt es keinen solchen Zusammenhang zwischen ziviler Position, selbst als Beamter, und der laufenden Reservistenkarriere.

Dies wäre nur zu erreichen über eine erneute Bewerbung als Reserveoffizier-Seiteneinsteiger (RO-SE) nach § 43 (3) in Verbindung mit § 26 (2) SLV mit entsprechendem Hochschulabschluss oder entsprechender Qualifikation, bei fachlicher Verwendung, gibt es hier etliche aktuelle Fäden dazu.

Ansonsten geht Deine Reservistenkarriere ganz normal weiter, gemäß der Tabellen 317 und 318 in A-1340/49.

Prominentes Beispiel: Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann bekommt B11 mit Zuschlag, das ist über einem Vier-Sterne-General inkl. dem Generalinspekteur der Bundeswehr (B10 mit Amtszulage), und ist durch seine bisherige Reservistenkarriere "ganz normal" Oberstleutnant (A14/A15).

Tommie

Und der Bürgermeister eine Stadt mit über 100.000 Einwohnern, der in vielen Bundesländern nach Bundesbesoldungsordnung B6 bezahlt wird, bekommt auch keinen Posten als Brigadegeneral, wenn er es nur bis zum StUffz d. R. geschafft hat!

Eisensoldat

Vielleicht verwechselt der TE ja das auch mit dem Fall eines Beamten der Bundeswehr, der z.B. für den Einsatz einenmilitärischen Dienstgrad kriegt, der seiner Beamtenbesoldungsstufe entspricht (also der Beamte A13 der Bundeswehr wird dann Major d.R.)

Tommie

Diesen Gedanken hatte ich auch schon ;) ! Und ... ein sehr gutes Beispiel hast Du da gewählt, "Eisensoldat", und das ist nicht ironisch oder sarkastisch gemeint!

Über dieses Beispiel regen sich nämlich viele in der Einsatzwehrverwaltung auf! Der Regierungsamtmann (A11) und der Regierungsamtsrat (RAR, A12) werden z. B. in eine Einsatzwehrverwaltungsstelle als Hauptleute gehen, der Regierungsoberamtsrat (ROAR, A13), der ja eigentlich ein Stabshauptmann sein müsste, von der Laufbahn her, geht als Major in einen Einsatz! "Live und in Farbe" erlebt im HQ KFOR ...

SolSim

Zitat von: Tommie am 19. August 2020, 13:25:17
Diesen Gedanken hatte ich auch schon ;) ! Und ... ein sehr gutes Beispiel hast Du da gewählt, "Eisensoldat", und das ist nicht ironisch oder sarkastisch gemeint!

Über dieses Beispiel regen sich nämlich viele in der Einsatzwehrverwaltung auf! Der Regierungsamtmann (A11) und der Regierungsamtsrat (RAR, A12) werden z. B. in eine Einsatzwehrverwaltungsstelle als Hauptleute gehen, der Regierungsoberamtsrat (ROAR, A13), der ja eigentlich ein Stabshauptmann sein müsste, von der Laufbahn her, geht als Major in einen Einsatz! "Live und in Farbe" erlebt im HQ KFOR ...

Das hat es in den letzten Jahren auch in Mali gegeben.

Andi8111

Zitat von: Tommie am 19. August 2020, 13:25:17
der Regierungsoberamtsrat (ROAR, A13), der ja eigentlich ein Stabshauptmann sein müsste, von der Laufbahn her, geht als Major in einen Einsatz! "Live und in Farbe" erlebt im HQ KFOR ...
Der heisst aber jetzt fast flächendeckend Regierungsrat und es findet auch innerdienstlich kein Unterscheidung in den zu besetzenden DP statt.

SolSim

Der Regierungsoberamtsrat gehört aber zum gehobenen Dienst (A13) und der Regierungsrat zum höheren Dienst (A13).

justice005

ZitatUnd der Bürgermeister eine Stadt mit über 100.000 Einwohnern, der in vielen Bundesländern nach Bundesbesoldungsordnung B6 bezahlt wird, bekommt auch keinen Posten als Brigadegeneral, wenn er es nur bis zum StUffz d. R. geschafft hat!

Das bringt es perfekt auf den Punkt. Ich frage mich auch immer, woher diese Missverständnisse kommen. Einen dem Beamtendienstgrad entsprechenden militärischen Dienstgrad kriegt man nur, wenn man seinen Beamtenjob auf einmal im Soldatenstatus erledigt.

Beispiel:

- Zuhause ziviler Rechnungsführer bei der Bundeswehr (Beamter A10) geht in den Einsatz als Rechnungsführer und ist dort Oberleutnant.
- Zuhause ziviler Rechtsberater bei der Bundeswehr (A14) geht in den Einsatz und ist dort Oberstleutnant.
- Zuhause technischer Beamter (A12) im BAAINBw geht als T-Offz in den Einsatz und trägt dort den Dienstgrad Hauptmann.

Voraussetzung ist immer: Man macht seinen Beamtenjob auf einem entsprechenden militärischen Dienstposten im Soldatenstatus !!!!


Ansonsten hat der Beamtendienstgrad nichts mit dem militärischen Dienstgrad zu tun!

Ich kannte früher in den 90igern übrigens einen Leitenden Oberstaatsanwalt, der bei Truppenwehrübungen immer begeistert als Kradmelder durch die Gegend gefahren ist und seinen regulär erdienten Mannschaftsdienstgrad trug.


Tommie

Zitat von: Andi8111 am 19. August 2020, 19:53:48Der heisst aber jetzt fast flächendeckend Regierungsrat und es findet auch innerdienstlich kein Unterscheidung in den zu besetzenden DP statt.

Tja, leider ebenso falsch wie steil aus der Kurve gekommen ;D ! Ein Regierungsrat ist im höheren Dienst und dort das Einstiegsamt, besoldet nach A13, und am besten vergleichbar mit einem Major! Der Regierungsoberamtsrat ist dagegen im gehobenen Dienst, wird dort im Spitzenamt nach A13 bezahlt, ist aber im Prinzip nichts anderes als ein "ziviler Stabshauptmann"! Nachdem es ein der Reserve jedoch keine Laufbahn der Offz MilFD (Res) gibt, sondern diese Dienstposten mit ehemaligen BS Offz MilFD besetzt werden, oder aber zur Not mit Truppendienern, gibt es in dem von mir erwähnten Fall eben keinen StHptm d. R. sondern einen major, weil der "normale" ResOffz eben Truppendiener ist, wenn er nicht als BS schon Fachdiener war!

Tommie

Zitat von: justice005 am 20. August 2020, 18:54:44Beispiel:

- Zuhause ziviler Rechnungsführer bei der Bundeswehr (Beamter A10) geht in den Einsatz als Rechnungsführer und ist dort Oberleutnant.
- Zuhause ziviler Rechtsberater bei der Bundeswehr (A14) geht in den Einsatz und ist dort Oberstleutnant. ...

In meinen Augen eher zwei eher unglücklich gewählte Beispiele ;) !

Begründung: Wir haben in unserem (nicht wirklich kleinen!) BwDLZ einige Rechnungsführer, aber kein einziger davon ist im gehobenen Dienst! Das sind nur die Teamleiter, die in der Regel Regierungsamtmänner - und frauen sind, aber auch einen RAR haben wir da! Und selbst im PRT Kunduz war der Rechtsberater ein Regierungsdirektor, der dann als OTL A15 in den Einsatz ging. Ok, der Dienstgrad passt ja noch, weil man die Besoldungsstufe da nicht erkennt, aber der leitende Rechtsberater im Einsatz ist in der Regel ein Leitender Regierungsdirektor, der als Oberst in den Einsatz geht!

Andi8111

In 11 von 16 Ländern sind die Übergangsämter nun den Eingangsämtern gleichgestellt.
z.B.:
In [...] kann seit dem 1. Februar 2010 Beamten und ehemalige Beamten, die bisher eine Amtsbezeichnung des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 13 führen, auf Antrag die Amtsbezeichnung Rat mit einem entsprechenden Zusatz verliehenen werden (zum Beispiel Regierungsrat statt Regierungsoberamtsrat, Polizeirat statt Erster Polizeihauptkommissar). Beamte die nach dem Datum ernannt werden, wird die Amtsbezeichnung gleich verliehen. Ruhestandsbeamte (Regierungsoberamtsrat) dürfen seit dem 1. Februar 2010 die Amtsbezeichnung Rat mit dem entsprechenden Zusatz sowie dem Zusatz ,,außer Dienst" bzw. ,,a. D." führen. In [...] sind damit die ehemaligen Endämter des gehobenen Dienstes wegen der Änderung der Struktur weggefallen. Der bisherige gehobene und höhere Dienst wurden in der Laufbahngruppe 2 zusammengefasst. Diese Änderung zeichnet sich in vielen Ländern ab.

Noch Fragen?

Andi8111

Ich beziehe mich hier rein auf die Beamten. Nicht auf Beamte der Wehrverwaltung im Soldatenstatus.
Aber diese Änderung der Laufbahnen, die die Länder seit einigen Jahren vehement vorantreiben, wird auch an der Wehrverwaltung nicht vorbeigehen. In den Bundespolizeibehörden wird diese und andere Änderungen bereits ausgeplant, ebenso wie beim Zoll. Irgendwann werden eben die "Räte" ein und dieselben DP wahrnehmen und nicht mehr auf einem DP als herausgehobene Position im gD sitzen.