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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: frage123637 am 20. April 2021, 12:22:31

Titel: Frage bzgl. Verwendungsdauer/Festsetzung
Beitrag von: frage123637 am 20. April 2021, 12:22:31
Guten Tag,
ich habe eine Frage:

Folgender Fall:
- Eingetreten als Saz4 Mannschaftslaufbahn

- nach ca 1,5 Jahren Laufbahnwechsel in die Laufbahn der Uffz. m. P.

Nun habe ich die Frage, da man ja erst nach der ,,Ausbildung" auf die volle Verwendungsdauer festgesetzt wird, ob man dieser Festsetzung widersprechen kann und wenn ja, bleibt dann die Verwendungsdauer, auf die man als Saz4 festgesetzt wurde, bestehen oder wie würde das ablaufen?

Gruß

Titel: Antw:Frage bzgl. Verwendungsdauer/Festsetzung
Beitrag von: F_K am 20. April 2021, 12:25:55
Wenn Du Deine Verpflichtung nicht mehr erfüllen möchtest, sprich mit Deinem DV / der Personalführung.
Titel: Antw:Frage bzgl. Verwendungsdauer/Festsetzung
Beitrag von: Ralf am 20. April 2021, 12:28:28
Widersprechen kann man dieser Festsetzung nicht, nach Absolvieren der entsprechenden Ausbildungsabschnitte erfolgt das von Amts wegen.

Wenn du bspw. noch keine Lehrgänge (das sind ja auch Kosten) durchlaufen hast, besteht durchaus die Möglichkeit, dass auf Antrag die PersFhrg deine Weiterverpflichtung wiedre zurücknimmt.
Titel: Antw:Frage bzgl. Verwendungsdauer/Festsetzung
Beitrag von: KlausP am 20. April 2021, 13:41:11
Zitat... Widersprechen kann man dieser Festsetzung nicht, nach Absolvieren der entsprechenden Ausbildungsabschnitte erfolgt das von Amts wegen ...

Nach meiner dunklen Erinnerung steht das auch so entweder in der Verpflichtungserklärung oder im ersten Festsetzungsbescheid.
Titel: Antw:Frage bzgl. Verwendungsdauer/Festsetzung
Beitrag von: LwPersFw am 20. April 2021, 14:07:11
Zitat von: KlausP am 20. April 2021, 13:41:11
Zitat... Widersprechen kann man dieser Festsetzung nicht, nach Absolvieren der entsprechenden Ausbildungsabschnitte erfolgt das von Amts wegen ...

Nach meiner dunklen Erinnerung steht das auch so entweder in der Verpflichtungserklärung oder im ersten Festsetzungsbescheid.

Das steht gleich zu Anfang: Ich ... bin unwiderruflich damit einverstanden... "