Hallo,
ich habe Interesse an einer Karriere bei der Bundeswehr. Besonders interessiert mich der fliegerische Dienst bei der Bundeswehr.
Kurz zu mir (W), 29 Jahre jung, Master Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (1,6).
Meine Frage ist, wie ich eingestellt werde? Also bekomme ich direkt einen höheren Dienstgrad aufgrund meines Studiums, wenn dieses verwertbar ist? Des Weiteren arbeite ich seit zwei Jahren, wie sieht das aus mit Erfahrungsstufen bekomme ich diese aufgrund meiner Berufserfahrung angerechnet ?
Vielen Dank erstmal.
Nein, die DP im FlgDst sind nicht mit einem zwingend erforderlichem Studium hinterlegt.
Einstellung würde somit als OFähnr erfolgen (weil mind. einen beliebiogen BA).
Wobei du mit 29 auch erst einmal eine flg. Eignung erreichen musst, je älter, desto schwieriger.
Von daher auch dringend überlegen, ob eine alternative Verwendung auch in Frage kommt.
Vielen Dank Ralf.
Okay, dann besteht die Möglichkeit nicht, dass ich einen höheren Dienstgrad erhalte?
Mein zweit Wunsch wäre Flugsicherungskontrolloffizier.
Zitat... Okay, dann besteht die Möglichkeit nicht, dass ich einen höheren Dienstgrad erhalte? ...
Doch, eben als Oberfähnrich und nicht ,,ganz unten" als Flieger (OA).
Okay, OBerfähnrich ist quasi gleich wie Hauptfeldwebel nur in der Offizierslaufbahn. Besser als gar nichts das stimmt.
Vorteil wäre noch, dass mein Studium angerechnet wird und ich dann auch Stabsoffizier werden kann, ohne ein Studium bei der Bw, richtig ?
Da wirfst du etwas durcheinander.
Stabsoffizier ist nicht vom Studium abhängig, sondern entweder vom Status (BS) oder einer recht langen Verpflichtungszeit.
Vielen Dank Ralf.
Aktuell bin ich etwas mit mir am Hadern, da ich es nicht sonderlich attraktiv finde, mit nem Master und Berufserfahrung, als Oberfähnrich einzusteigen, auch wenn dies bereits ein höherer Dienstgrad ist...
Das muss man für sich selbst entscheiden, ob man studiennah arbeitet (zivil oder als Seiteneinstieg Offizier) oder aber in einer völlig anderen Verwendung (die man mglw. lieber ausüben würde), da aber der AG keinen oder nur wenig Nutznießen von der Vorqualifikation hat. Das kann dann aber nicht mit dem gleichen Dienstgrad "belohnt" werden.
Ja, ich verstehe dich Ralf.
Was gibt es denn für Möglichkeiten, mit meinem Studium, also Werdegänge?
Das ist vom jeweiligen Dienstposten abhängig, nicht vom Werdegang.
Ob und wenn was derzeit frei ist, kann dir nur das ACFüKrBw sagen.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,69012.msg701336.html#msg701336
Wenn man das Studium komplett verwerten möchte, dann muss man schon den Weg über den Seiteneinstieg wählen.
Wie die Chancen bzw. der derzeitige Bedarf mit Wirtschafts- und Rechtswissenschaften stehen kann ich nicht sagen, ist generell aber möglich.
Hier würden dir mit Masterabschluss pauschal 5 Jahre für die Erfahrungsstufen angerechnet. Wenn deine jetzige Arbeit einschlägig in den Rahmen deines Studiums fällt, werden dir auch die 2 Jahre angerechnet.
Dann hättest du 7 Jahre, Einstellung dann vrmtl. als Hauptmann A12 mit Erfahrungsstufe 3 mit Ziel der Verwendung auf Dienstposten A13/14. Nach einem Jahr dann Erfahrungsstufe 4 (für 4 braucht man 8 Jahre).
Wenn du noch mehr Arbeitserfahrung mitbringst (mind. 2,5 Jahre - außerhalb des Studiums), wäre auch eine Einstellung als Major (A13) möglich. Das unterliegt dann aber immer jeweils der individuellen Prüfung.
Hier musst du beachten, dass du dann allerdings auch im Rahmen einer Verwendung im Feld der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften tätig sein wirst und das wird dann wahrscheinlich auch so bleiben.
Du musst dann abwiegen: Will man denn unbedingt in den fliegerischen Dienst und das Studium teilweise "unter Wert" verkaufen oder möchte man im Rahmen seiner eigentlichen fachlichen Kompetenz eingesetzt werden. Auch finanzielle Aspekte sollten bedacht werden. Als Hauptmann A12 mit Erfahrungsstufe 3 bewegt man sich um die 3500€ netto.
Ob ein Seiteneinstieg möglich ist, wirst du nur erfahren, wenn du dich bewirbst. Also Termin im Karrierecenter machen und davon geht dann alles seinen weitere Weg. Obacht: Vom Zeitpunkt der Bewerbung und bis Einstellung kann gerne mal 1 Jahr vergehen. Das sollte man sich auch bewusst machen.
Ich würde sagen, versuch den Seiteneinstieg oder bleib in deiner Branche. Wäre doch schade so ein Studium (und auch den recht guten Abschluss) nicht vollumfänglich zu nutzen.
Zitatals Hauptmann A12
Nein, als A11.
A12 als herausgehobene DP sind idR Folgeverwendungen und warum einen Neueinsteiger auf einen herausgehobenen DP setzen?
Zitatmit Ziel der Verwendung auf Dienstposten A13/14.
Nein, nur wenn man direkt vorhätte, ihn als StOffz zu verwenden und dann auch keine Einstellung als Hptm, sondern als StOffz.
Da man grds. für einen DP eingestellt wird, wird man dieses Konstrukt mit einer Zielverwendung auf einem StOffz DP nicht machen.
Allenthalben macht man solche Konstrukte mal bei Spezialisten, die man dann auf einem bestimmten StOffz-DP braucht, derjenige aber noch nicht die berufl. Reife dafür hat.
Gut, kann sein das in dem Feld ein bisschen anders läuft.
Ich bin als Seiteneinsteiger in der GeoInfoDBw eingestiegen. Direkt mit A12 und Erfahrungsstufe 4. Nach erfolgreicher Laufbahnausbildung folgt Einsatz und Beförderung auf DP A13/14.
Das ist so der Regelgang bei den Geos für Leute mit Masterstudium. Gut möglich, dass das auch nur hier so läuft, ist ja schon eine sehr spezielle Schiene.
Ja, in der Tat, Geo wird auch nicht selbst ausgebildet, sondern ausschließlich von Außen durch seiteneinsteigende Spezialisten.
Okay, dann danke für die Korrektur an dieser Stelle. Dann sollte der TE also meine Angaben als "ungefähr" betrachten.
Sehe ich es dennoch richtig, dass für den Seiteneinstieg mit Master generell die Einstellung mit A11 oder in Abhängigkeit der Arbeitserfahrung auch mit A13+ verläuft ?
Dann hätten ja meine Aussagen in den Grundzügen trotzdem noch einen kleinen Mehrwert :)
@ Geo20:
Dass sind ja die Möglichkeiten laut SLV.
Wirtschafts- und Rechtswissenschaften ist ein "neues Mischstudium" - und dies ist für Einstellungen im allgemein eher konservativen Staatsapparat eher ungünstig.
Insbesondere bei Einstellung in der Bundeswehr (Seiteneinsteiger mit Studium / als Hptm oder höher) MUSS ja ein genau PASSENDES Studium für diese Stelle vorhanden sein - und ein solches Studium ist dann entweder "Volljurist mit Staatsexamen und Befähigung zum Richteramt" oder eben klassicher WiWi.
Das hier genannte Studium ist keines von Beiden - eine Einstellung als Seiteneinsteiger also nicht wahrscheinlich.
Verbindliche Auskünfte erteilt das Referat Seiteneinsteiger.
Zitat von: Geo20 am 11. Oktober 2021, 09:13:42
Sehe ich es dennoch richtig, dass für den Seiteneinstieg mit Master generell die Einstellung mit A11 oder in Abhängigkeit der Arbeitserfahrung auch mit A13+ verläuft ?
Das hängt von der Stelle ab, die man besetzen will/muss.
Und auch hier wird es öfters auf die A11 herauslaufen, weil man die StOffz über die eigene Regeneration recht gut gewinnen kann. Vakanzen sind weniger bei den StOffz als bei Offz.
Der SE ist kein regulärer Regenerationsweg, er ist immer nur dort anzuwenden, wo Bedarfe existieren, die mit regulären Einstellungen nicht gedeckt werden können.
Alles klar! Danke für die Erläuterungen!
Steigen ROAs im Wehrdienst auch als Oberfähnrich ein wenn Studium bereits vorhanden?
Ist die Möglichkeit im § 48 denn aufgeführt (bspw. Querverweis zu § 23 (4) SLV)?
Nein, scheint nicht möglich?!
Allerdings wohl direkt als Oberleutnant falls Bedarf und Studium passt. Das lese ich zumindest daraus?!
Mir tat sich dann aber gleich noch eine Frage auf:
"§ 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
(1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes kann eingestellt werden, wer sich für mindestens drei Jahre zu einem Wehrdienst verpflichtet und einen der folgenden Befähigungsnachweise besitzt: (...)"
Ist damit die militärfachliche Laufbahn auch für Ungediente geöffnet??
Bereits § 43 öffnet diese Laufbahn für Ungediente als Anwärter (für festgelegte Wredegänge, denn ein dienstl. Bedarf muss ja artikuliert sein.
§45 ist die Überführung des alten §27 aufgrund ziviler Lizenzen von der Lfb TrD zu MilFD im Offizierdienstgrad.
Mmh, also könnte ich statt ROA auch SAZ 3 Offz. im militärfachlichem Dienst werden, vorausgesetzt mein Bachelor "passt".
Und ebenso könnte ich als "Neckermann" Oberlautnant SAZ 3 einsteigen, wieder vorausgesetzt mein Bachelor "passt".
Nur wo wäre da jetzt der Unterschied?
Kann ich irgendwo prüfen ob mein Bachelor passt? Falls ja wäre das ja deutlich sinnvoller als ROA SAZ 3/2.
Irgendwie hast du falsche Vorstellungen.
Nein, OffzMilFD ist nicht SaZ 03, sondern SaZ 15 und Berufssoldat nach Abschluss der Ausbildung. Hast du die zivilen Lizenzen (Piloten, ITProf oder Fluglotse)?, dann kann ein Seiteneinstieg als OffzMilFD erfolgen.
OffzTrD bei passendem Studium für einen bestimmten Dienstposten ist idR an SaZ 8 geknüpft.
Um welchen BA geht es denn?
Wieso kommst du immer auf SaZ 3? Die Streitkräfte brauchen doch auch einen Nutzen. Nur Ausbildung ist ja nicht das Ziel.
§ 45:
(3) Als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes kann auch eingestellt werden, wer einen für die vorgesehene Verwendung erforderlichen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss besitzt und sich für mindestens drei Jahre zu einem Wehrdienst verpflichtet.
Wo genau ist da jetzt der Unterschied zum Offizier im Truppendienst als Seiteneinsteiger mit Hochschulabschluss?
SAZ 3 deshalb weil auf der BW Karriere Seite immer steht min. 3 Jahre, dass längere Verpflichtungen Einstellungsvoraussetzung sind ist mir neue, allerdings einleuchtend bei 3 Jahren Aubildung im Regelfall.
Umwelt- Hygiene- und Sicherheitingenieurwesen ist mein Bachelor
Wer sagt es ihm?
Fangen wir bei Adam und Eva an:
Gem. SLV festgesetzte Mindestverpflichtungszeiten, sind Zeiten, die nicht unterschritten werden dürfen. Unbeschadet dessen legt der Arbeitgeber fest, was er sich vorstellt, also anbietet.
Zu den Zeiten hatte ich bereits ausgeführt:
Einstellung OAMilFD (§43) SaZ 15 und nach Abschluss Ausbildung BS
Einstellung OffzMilFD (§43) SaZ 8-15 und nach Abschluss Ausbildung BS
Einstellung OffzTrD (§25) SaZ 08
Diese Zeiten gelten idR, Abweichungen bei den OffzTrD je nach Qualifikation und Einstellungs-DstGrd und noch erforderliche Ausbildung ab und an möglich.
Einstellung als §43: Derzeit nur FlgDst, MilFS und EinsFüDst
§45: gem. ziv Qualifikation (Lizenzen) sowie bei Studium nur PflegedienstMgmt
§25: Das Studium muss genau zu einem Dienstposten passen
Bitte nicht nur Gesetze und Verordnungen lesen, sondern Beratungsgespräche ausmachen.