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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Stoßdämpfer am 07. Februar 2022, 00:15:23

Titel: Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Stoßdämpfer am 07. Februar 2022, 00:15:23
Hallo Kameraden,

da ich unserem Fitnessraum nix abgewinnen kann, stellt sich mir die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, Sport während der Dienstzeit in einem Fitnessstudio nahe der Kaserne zu machen. Dieses ist keine 100 Meter entfernt.
Das Problem mit unserem Fitnessraum ist, dass dieser keine ausreichenden Geräte hat, bzw. mir persönlich die Kardiogeräte fehlen.
Desweiteren ist dieser meistens überfüllt, so dass man nicht wirklich dazu kommt seinen Trainingplan durchzuführen.

Stupide im Kreis laufen kann man auch nicht jedes Mal.
Nach über 30 Jahren Vereinsfußball sind die alten Knochen auch schon durchgelaufen.
Gibt es da Möglichkeiten im Hinblick auf Vorschriften?

Aus dem zivilen kennt man es ja, das der Arbeitgeber seinen Angestellten Möglichkeiten bietet. Gerade bei Menschen mit Sitzenden Tätigkeiten.

Da ich Probleme mit Schilddrüse und meinem Magen habe, ist Sport draußen im Gruppenrahmen nicht mehr umsetzbar.
Könnte ich da mit der Ärztlichen Schiene was erreichen?

Zahlen tue ich das Fitnesstudio natürlich selbst.

Grüße

Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Löwe von Eutin am 07. Februar 2022, 00:43:11
Wenn der Facharzt z.B. Physiotherapie empfielt und das Rezept durch den Truppenarzt ausgestellt ist, könnte man Physiotherapie machen.

Während der Dientzeit in einem zivilen Sportstudio auf eigene Faust, also außerhalb militärischer Liegenschaften ohne Vorgesetzten, ohne Person mit Trainerschein/ Übungsleiter, dass halte ich aus versicherungsrechtlichen Gründen für mehr als kritisch und zweifelhaft. Wer haftet wenn Sie sich verletzten?

Sie können nach dem Dienst und in Ihrer Freizeit Sport machen, wo Sie wollen. Sprechen Sie mit ihrem Disziplinarvorgesetzten oder ihrem Zugführer, aber ich sehe da wenig Chancen.

Man kann sicherlich Anregungen vortragen, dass das Sport-Angebot/ die Ausstattung in der Kaserne verbessert wird.

Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 07. Februar 2022, 04:33:05
@Löwe von Eutin:

Da ist nichts kritisch. In einem Fitnessstudio gibt es Trainer und gerade Fitnessstudio im Nahen Umfeld haben besondere Konditionen für Soldaten.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Löwe von Eutin am 07. Februar 2022, 05:14:06
Zitat von: MikeEchoGolf am 07. Februar 2022, 04:33:05
@Löwe von Eutin:

Da ist nichts kritisch. In einem Fitnessstudio gibt es Trainer und gerade Fitnessstudio im Nahen Umfeld haben besondere Konditionen für Soldaten.

Oh, wie dumm von mir, na wenn dass so ist, dann geht das natürlich, auch ohne Absprache. Und ich hab' mich schon gewundert, warum bei uns öfter mal der Sport ausfällt, wobei dann immer darauf verwiesen wird, dass in dem Augeblick kein Kamerad mit zertifiziertem- BW-Sport- Übungsleiter-Schein anwesend ist.

Reicht bei der Unfallmeldung dann der Stempel vom Fitnessstudio, wenn es während der Dienstzeit passiert ist? Manche Kameraden haben ja auch Ihre eigenen Geräte Zuhause, können die dann nicht auch da während des Dienstes Sport machen? Meine Eltern haben zum Beispiel ein kleines Schwimmbad, ich könnte dann ja auch einfach früher gehen/ später kommen um bei denen zum Kaffee vorbeizuschauen und natürlich  um ne Runde schwimmen zu gehen. ;)

Ich hab' auch n Laufband bei mir Zuhause, da kann ich dann den IGF Marsch drauf machen und muss dafür gar nicht erst in die Kaserne fahren...

Aber vielleicht gab oder gibt es ja auch noch (gültige) Vorschriften zu der Sport-Thematik, um gewissen Auswüchsen einhalt zu gebieten. ;)

[Sollte ich komplett daneben liegen, so möge man mir verzeihen, aber in dem Fall werde ich dann wohl in Zukunft wirklich öfter schwimmen gehen. ;)]
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Ralf am 07. Februar 2022, 05:20:03
Das verhält sich ähnlich, wie wenn ich alleine während der Dienstzeit laufen gehe: kein Versicherungsschutz.
Es sei denn, es gibt hierzu einen Kasernenbefehl, Dienstvereinbarung, Dienstplan o.ä., der das ggf. erlaubt, wenn bspw. ein Bw-Übungsleiter mit dabei ist.
Wie soft: den DV fragen, ob/was möglich ist und wie was geregelt ist.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: JensMP79 am 07. Februar 2022, 06:52:16
ZitatGibt es da Möglichkeiten im Hinblick auf Vorschriften?

Fragen Sie Ihren SportOffz. Lesen Sie evtl. vorhandene Sportbefehle. Fragen Sie Ihren DV.

Aber grundsätzlich ist die Frage auf Ihre Antwort: Nein, Sie können nicht während der Dienstzeit Sport in einem Fitnessstudio Ihrer wahl machen weil schlicht und ergreifend die Vorgaben der Vorschrift nicht umgesetzt werden.

Wenn Sie an Ihrem Fitnessraum Bw Mängel erkennen, teilen Sie das dem SportOffz oder Ihrer VP mit. Der neuste RAS FitR Bw lässt eigentlich keine Wünsche offen.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: 200/3 ohne LoginDaten am 07. Februar 2022, 06:58:11
Was der Soldat in seiner Freizeit macht ist natürlich ihm überlassen, da kann er zu besonderen Konditionen ins zivile Fitnessstudio toben so viel er will...

@TE
BGM gibt es auch bei der Bundeswehr...und zwar auch für Soldaten. Hab das früher auch belächelt, von wegen Rückenschule wäre nur was Rentner...aber inzwischen hat sich da echt viel getan, vor allem wenn man einen engagierten BGM-Beauftragten am Standort hat. Ich würde mal mit dem sprechen...
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 07. Februar 2022, 08:00:21
Zitat von: Löwe von Eutin am 07. Februar 2022, 05:14:06
Zitat von: MikeEchoGolf am 07. Februar 2022, 04:33:05
@Löwe von Eutin:

Da ist nichts kritisch. In einem Fitnessstudio gibt es Trainer und gerade Fitnessstudio im Nahen Umfeld haben besondere Konditionen für Soldaten.
auch ohne Absprache.

Natürlich mit Absprache, wie denn sonnst.
Absprachen sollten aber i.d.R. unkritisch sein, das war damit gemeint.
Beispiel: Kaserne hat Kooperationsvertrag mit einem zivilen Fitnessstudio direkt vor der "Haustür".
Das Fitnessstudio ermöglicht 2 Stunden Training während des Dienstbetriebes.
Es ist also nicht unmöglich - Fragen an den DV sollten da weiterhelfen.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Rekrut84 am 07. Februar 2022, 08:10:43
Ich war bis vor kurzem auf einen Lehrgang. Der dortige DV hatte es den Lehrgangsteilnehmer erlaubt während der Dienstzeit in einem Fitnessstudio nach Wahl Sport zu machen. Einzige Bedingungen waren, dass man sich entsprechend im Ausgangsbuch austrägt, das Handy immer am Mann hat und nach einem Anruf binnen 30 min wieder in der Kaserne zu sein.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: dunstig am 07. Februar 2022, 08:28:43
Ist bei uns ebenfalls in Kooperation mit vier umliegenden Fitnessstudios jederzeit während der Dienstzeit möglich. Genauso wenig ein Problem wie das alleinige Joggen oder diverse andere Sportmöglichkeiten in verschiedenen zivilen Einrichtungen. Mit einem engagierten SportOffz, der sich nicht von den üblichen Parolen in Richtung Versicherungsschutz direkt von allem abhalten lässt, ist so einiges möglich.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: 200/3 ohne LoginDaten am 07. Februar 2022, 09:30:12
Wirkliche Kooperationen mit zivilen Fitnessstudios gibt es i.d.R. an Standorten ohne oder mit nur rudimentären eigenen Sporteinrichtungen/Krafträumen, da rechnet dann die Muckibude aber auch direkt mit der Bw ab. Ist was anderes als "Mach doch Sport wo du willst aber trag dich aus". Das mag vereinzelt auch gehen, daraus kann man aber keine Allgemeingültigkeit ableiten.

Hier ist jedoch die Infrastruktur grundsätzlich vorhanden, sie ist nur dem TE nicht gut genug...
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: dunstig am 07. Februar 2022, 09:33:06
Zitat von: 200/3 ohne LoginDaten am 07. Februar 2022, 09:30:12
Hier ist jedoch die Infrastruktur grundsätzlich vorhanden, sie ist nur dem TE nicht gut genug...
Das ist sie bei uns auch, ist sogar besser als an den meisten anderen Standorten an denen ich bisher war ;)

Prinzipiell richtig ist aber, dass dies von individuellen Umständen abhängig ist. Engagement SportOffz, Infrastruktur vor Ort, uvm. sind da nur einige. Wichtig war mir nur hervorzuheben, dass es durchaus Möglichkeiten gibt und nicht kategorisch auszuschließen ist.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: LwPersFw am 07. Februar 2022, 17:04:36
Alles ist möglich, solange sich der zuständige DV im Bereich der Vorgaben der A1-224/0-1, Pkt 3.2.2 i.V.m. Abschnitt 4.1/4.3 bewegt.

Tut er dies nicht und es kommt zu einem Personenschaden - hat er und der Soldat ein Problem...

Beispiel:

Freiwilliger Sport im Verantwortungsbereich der Bw:

Bei einer freiwilligen sportlichen Betätigung besteht – abgesehen von dem umfassend versorgungsrechtlich geschützten Ausgleichssport (Betriebssport) –
nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann Versorgungsschutz im Rahmen der Beschädigtenversorgung, wenn der Sport von der bzw.
dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten aus dienstlichen Gründen schriftlich genehmigt und grundsätzlich von Personal mit entsprechenden fachlichen Kenntnissen,
welches in einem Dienst-/Vertragsverhältnis zur Bw steht
, verantwortlich beaufsichtigt und durchgeführt wird 77.

Unter diesen Voraussetzungen liegt bei einem Unfall eine gesundheitliche Schädigung durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse im Sinne der 3. Alternative des § 81 Abs. 1 SVG vor.

77  Analog zum Dienstsport gilt auch hier: mind. zu zweit (Durchführende bzw. Durchführender und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer).



Wie zu sehen : z.B. die 2-Mann-Regel gilt immer - für den Dienstsport und den Freiwilliger Sport im Verantwortungsbereich der Bw !


Wie u.a. @dunstig richtig anführte ... individuelle Lösungen sind immer möglich ... die Verantwortlichen sollten aber nicht die Vorschriften aus den Augen verlieren.
Denn passiert etwas ... interessiert die Versorgungsverwaltung nur das darin Geregelte.  ;)


Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: ulli76 am 07. Februar 2022, 17:13:52
Man muss sich auch überlegen, was mit "kein Versicherungsschutz" gemeint ist.
Etwaige Verletzungen werden ja immer über die UTV versorgt. Was wegfallen kann ist die Versorgung über eine WDB. Damit hätte ich aber keinen Nachteil im Vergleich zu Sport nach Dienst.

Ein Problem kann sich auch daraus ergeben, dass man sich in seiner Dienstzeit nicht da aufgehalten und dem Dienst gewidmet hat, die im Dienstplan vorgesehen war.

Und ja, es gibt an den Standorten unterschiedlichste Regelungen. Das hängt nicht nur vom SportOffz ab, sondern vor allem vom DV.
Dann schreibt der halt einen entsprechenden Befehl. Kleine Einheiten mit Realversorungsauftrag können z.B. eine Schwierigkeit für den Punkt "nur zu zweit" darstellen. Dann thematisiert man das eben im Befehl, legt Ausnahmen fest etc.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Deepflight am 09. Februar 2022, 23:26:25
Das Thema ist so alt wie es Sporträume und Fitnessstudios gibt. Und nervt mittlerweile tierisch. Soll ich Ihnen über den Kopf streicheln, oder wollen Sie lieber aufn Arm? Echt mal...

Der Dienstherr hat - je nach Stärke der am StO stationierten Verbände- Ausstattungssätze für Sportstätten definiert. Diese sind in Zusammenarbeit mit ZSanDstBw ermittelt worden und stehen ihnen kostenlos zur Verfügung.

Wenn Ihnen die Geräte nicht passen ist das ihr persönliches Problem. Für das Training in einem zivilen Studio besteht (wenn sie nicht gerade Medallienkandidat in einer Sportfördergruppe sind) nicht, da es eine Möglichkeit zum Sport machen gibt.
Und damit ist der Versicherungsschutz im Eimer, wenn Sie da in der Dienstzeit hingehen. Selbst wenn ihr Chef das genehmigt, dass ganze ist nämlich per se nicht genehmigungsfähig.

Kleiner Tipp, jeder Soldat wird i.d.R. mit 2  Beinen geboren, dass sind super Kardiogeräte wenn man sie schnell bewegt...
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 10. Februar 2022, 06:56:18
Tut es not, in diesem überheblich/pampigen Ton zu antworten? Kann man Antworten nicht neutral und mit dem nötigen Respekt dem Fragesteller gegenüber formulieren bzw. es auf die reine Information beschränken? Auch wenn der Ton beim Militär ein anderer als auf Ponyhöfen ist, sind es immer noch Menschen, die hinter den Fragen und Texten stehen.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Chern187 am 10. Februar 2022, 07:21:15
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 10. Februar 2022, 06:56:18
Tut es not, in diesem überheblich/pampigen Ton zu antworten? Kann man Antworten nicht neutral und mit dem nötigen Respekt dem Fragesteller gegenüber formulieren bzw. es auf die reine Information beschränken? Auch wenn der Ton beim Militär ein anderer als auf Ponyhöfen ist, sind es immer noch Menschen, die hinter den Fragen und Texten stehen.

Sehr gut! Dem kann ich nur zustimmen. Wenn man eine Frage dämlich findet, dann muss man darauf nicht antworten. Allein aus kameradschaftlichen Aspekten ist ein solcher Ton unangebracht.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: dunstig am 10. Februar 2022, 09:49:38
Zitat von: Deepflight am 09. Februar 2022, 23:26:25
Das Thema ist so alt wie es Sporträume und Fitnessstudios gibt. Und nervt mittlerweile tierisch. Soll ich Ihnen über den Kopf streicheln, oder wollen Sie lieber aufn Arm? Echt mal...
Mir egal, ob es dich nervt oder das Thema uralt ist, bei uns ist es wie geschrieben seit Jahren möglich und geregelt. Insgesamt vier zivile Studios in unterschiedlicher Entfernung, welche von mittlerweile fünf verschiedenen Dienststellen am Standort genutzt werden. Trotz gut ausgerüstetem Kraftraum am Standort.

Gerade in den derzeitigen Zeiten in Verbindung mit übervorsichtigen Standortverantwortlichen und entweder ganz gesperrtem oder nur stark eingeschränkt für wenige Personen zugänglichem Kraftraum eine angenehme Alternative.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: JensMP79 am 10. Februar 2022, 10:30:24
ZitatDann thematisiert man das eben im Befehl, legt Ausnahmen fest etc.

Wie kann man denn mit einem Befehl an der Vorschrift vorbei regeln? Das ist doch seltsam. Wie soll man denn einen Versorgungsschutz der klar geregelt ist mit einem Befehl umgehen können? Da sollte man vielleicht mal mehr Energie in die Dienstgestaltung legen und schauen wie man die Vorgaben umsetzen kann.


Aber hey, macht mal alle. Inhaltlich bin ich bei Deepflight.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Andi8111 am 10. Februar 2022, 10:58:55
Zitat von: JensMP79 am 10. Februar 2022, 10:30:24
Aber hey, macht mal alle. Inhaltlich bin ich bei Deepflight.

Wir sterben aus ;)
Die hemdsärmelige Befehlslösung, die klar einer Vorschrift und manchmal sogar Verordungen mit Gesetzescharakter umgeht, ist doch en vouge in unseren Streitkräften. Einkaufen für das gesellige Beisammensein am Abend im Dienst und mit dem Dienst KFZ zB. Abgesegnet durch den KpChef.
Steht es auf dem Dienstplan? Nein. Ist es dann rechtens, das zu befehlen? Ich befürchte nicht.
So wie mit dem Sport außerhalb militärischer Liegenschaften ohne geeignetes Funktions- und Aufsichtspersonal. Nicht gestattet. Wird offenbar trotzdem befohlen. Mich solls nicht kümmern, finde es gut, dass es überhaupt noch Soldaten gibt, die am Dienstsport teilnehmen wollen. Aber insgesamt finde ich diese Unbekümmernis schon beängstigend.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Al Terego am 10. Februar 2022, 11:47:10
Zitat von: Andi8111 am 10. Februar 2022, 10:58:55... Aber insgesamt finde ich diese Unbekümmernis schon beängstigend.

... und wenn dann tatsächlich mal was passiert steht der Betroffene dann im Regen und das Geschrei ist wieder riesengroß.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: christoph1972 am 10. Februar 2022, 13:57:40
Zitat von: Al Terego am 10. Februar 2022, 11:47:10
Zitat von: Andi8111 am 10. Februar 2022, 10:58:55... Aber insgesamt finde ich diese Unbekümmernis schon beängstigend.

... und wenn dann tatsächlich mal was passiert steht der Betroffene dann im Regen und das Geschrei ist wieder riesengroß.

Spannend wird es dann in der Schadensmeldung und in der Schadensbearbeitung ... Soldat verletzte sich beim Dienstsport in einem Fitnessstudio der Kette KannNIXtaugen ....
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 10. Februar 2022, 14:38:13
Zitatin einem Fitnessstudio der Kette KannNIXtaugen ....

Es werden nicht so einfach Kooperationsverträge geschlossen, sondern dort, wo
auch der Soldat auch die Betreuung findet, die dem Standard/Vorschrift der Bw entspricht.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: JensMP79 am 10. Februar 2022, 14:52:13
Dann muss man aber auch darauf achten, das ein Kooperationsvertrag auch richtig verstanden wird.

Der ein oder andere nimmt ja den "Kooperationsvertrag" des Betreuungsbüro X mit Fitnessstudio y her, und begründet damit den dienstlichen Sport.  :o

Mir persönlich ist nur ein Kooperationsvertrag zur dienstlichen Nutzung bekannt. Da ging es um eine Kaserne in der Piloten stationiert sind. Deren FitR Bw wurde zwei Jahre lang umgebaut und deswegen ein Kooperationsvertrag für den Zeitraum geschlossen.

Am Ende ist es doch sehr einfach. Wenn der zuständige DV meint es wäre richtig was er da macht und sich hat zuarbeiten lassen vom SportOffz und womöglich noch vom zuständigen Sportlehrer Truppe ist doch alles toll.  ;D
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: christoph1972 am 10. Februar 2022, 16:55:06
Zitat von: JensMP79 am 10. Februar 2022, 14:52:13
Dann muss man aber auch darauf achten, das ein Kooperationsvertrag auch richtig verstanden wird.

Der ein oder andere nimmt ja den "Kooperationsvertrag" des Betreuungsbüro X mit Fitnessstudio y her, und begründet damit den dienstlichen Sport.  :o

Mir persönlich ist nur ein Kooperationsvertrag zur dienstlichen Nutzung bekannt. Da ging es um eine Kaserne in der Piloten stationiert sind. Deren FitR Bw wurde zwei Jahre lang umgebaut und deswegen ein Kooperationsvertrag für den Zeitraum geschlossen.

Am Ende ist es doch sehr einfach. Wenn der zuständige DV meint es wäre richtig was er da macht und sich hat zuarbeiten lassen vom SportOffz und womöglich noch vom zuständigen Sportlehrer Truppe ist doch alles toll.  ;D

Ich will ja nicht zündeln, der Abschluss rechtsgültiger Verträge obliegt in der Regel nicht den militärischen Dienststellen, sondern der Bw-Verwaltung. Genau wie die sog. "Kooperationsverträge" oder "Mitbenutzungsverträge". Die militärischen Dienststellen dürfen natürlich gerne Anregungen und Impulse inszuständige BwDLZ senden.

Ansonsten gilt nämlich in der Regel Ausschreibungspflicht ... aber ich bin ja nicht im Einkauf tätig
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: dunstig am 11. Februar 2022, 10:03:57
Zitat von: christoph1972 am 10. Februar 2022, 16:55:06
Ich will ja nicht zündeln, der Abschluss rechtsgültiger Verträge obliegt in der Regel nicht den militärischen Dienststellen, sondern der Bw-Verwaltung. Genau wie die sog. "Kooperationsverträge" oder "Mitbenutzungsverträge". Die militärischen Dienststellen dürfen natürlich gerne Anregungen und Impulse inszuständige BwDLZ senden.
So ist es bei uns auch der Fall. Das sind auch nicht die typischen überlaufenen 08/15 billig Pumper Buden. Die Verträge mit den vier Studios laufen über das BwDLZ, welche regelmäßig kontrollieren, ob die vereinbarten Vertragsbestandteile auch eingehalten werden. Ansonsten wird der Vertrag nicht verlängert. Einer dieser Grundbestandteile ist z.B. auch die Verfügbarkeit von Funktions- und Trainingspersonal auf der Fläche.

Daher musste ich bei dem Punkt "ohne geeignetes Funktions- oder Aufsichtspersonal" ein wenig schmunzeln. In den Studios habe ich jederzeit Personal, welches proaktiv unterstützt und bei falscher Ausführung Hinweise gibt. Im standorteigenen Kraftraum bin ich vormittags zumeist allein und würde im Worst Case vermutlich erst nach Stunden aufgefunden werden. Von Trainerbetreuung will ich garnicht erst anfangen ;)

Wobei sich das Thema mit Corona bei uns eh mehr oder weniger erledigt hat. Bei der derzeitigen Homeoffice Quote ist kaum noch jemand am Standort und der Sport wird bei den meisten in die Freizeit verlegt.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 11. Februar 2022, 10:33:25
Zitat von: christoph1972 am 10. Februar 2022, 16:55:06
Ich will ja nicht zündeln, der Abschluss rechtsgültiger Verträge obliegt in der Regel nicht den militärischen Dienststellen, sondern der Bw-Verwaltung. Genau wie die sog. "Kooperationsverträge" oder "Mitbenutzungsverträge". Die militärischen Dienststellen dürfen natürlich gerne Anregungen und Impulse inszuständige BwDLZ senden. Ansonsten gilt nämlich in der Regel Ausschreibungspflicht ... aber ich bin ja nicht im Einkauf tätig

Das gibt es doch schon immer, dass z.B. kommunale Schwimmbäder durch die Truppe genutzt werden und umgekehrt auch Sportvereine die militärischen Sportstätten für den Trainingsbetrieb mitnutzen. Über Namenslisten in der Wache wurde die Zugangsregelung wahrgenommen.

Aber zum eigentlichen Thema: Seit mind. 20 Jahren gibt es in (fast) jeder Kaserne doch entsprechende Sporträume mit Geräten, die in der Regel durch das Unterstützungspersonal vom KasFw oder das Freizeitbüro bewirtschaftet werden. Bei uns stand im Dienstplan für den Dienstsport zumeist "Sport in Neigungsgruppen", wo dann auch die Nutzung dieser Sporträume für den Dienstsport möglich war.


Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: JensMP79 am 11. Februar 2022, 10:46:39
ZitatIm standorteigenen Kraftraum bin ich vormittags zumeist allein

Das kann ja gar nicht sein bei korrekter Umsetzung der Vorschrift ;-)

ZitatIch will ja nicht zündeln, der Abschluss rechtsgültiger Verträge obliegt in der Regel nicht den militärischen Dienststellen

Völlig richtig. Das habe ich aber mal als Grundwissen vorausgesetzt.

Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: dunstig am 11. Februar 2022, 11:18:29
Zitat von: JensMP79 am 11. Februar 2022, 10:46:39
Das kann ja gar nicht sein bei korrekter Umsetzung der Vorschrift ;-)
Willkommen im Alltag einer kleinen Dienststelle während Corona mit 100% Homeoffice fähigen Tätigkeiten. ;)

Die Bürokollegen von Airbus kann ich ja schlecht mitnehmen ;D
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: ulli76 am 11. Februar 2022, 15:52:38
Genau solche Sonderfälle kann man ja als DV im Sportbefehl regeln.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Stoßdämpfer am 11. Februar 2022, 16:30:39
Naja, ich bin jetzt auch nicht erst seit gestern bei der Bundeswehr, habe nur den falsche Dienstgrad. Zum Thema Vorschrift kann ich nur sagen, dass man da mal was überdenken sollte. Gerade der Punkt mit dem Übungsleiter. Was macht denn der Athlet oder Sportler, der seit über 20 Jahren als Erwachsener seinem Sport nachgeht? Ich habe auch Trainerlizenzen im Bereich Fußball/Tae-Kwon-Do und bin im Jugendbereich und auch im Seniorenbereich als Übungsleiter mit Trainerschein tätig gewesen.
Jetzt kommt man mir hier manchmal mit jungen Unteroffizieren, dir mir auf Grund Ihres Dienstgrades vorgesetzt sind und die wollen mir was von Sportübungen erzählen.
Da gibt es auch welche, die Ahnung haben.

Das meine ich nicht Böse.

Nur wenn ich manchmal sehe, was die für Sport mit uns machen wollen, da kann ich nur den Kopf schütteln. Freelethics ist das beste Beispiel. Die befehlen dann völlig unfitten Leuten Übungen in diesem Bereich zu machen, die die nicht mal umsetzen können, bzw. Ihnen die Übung nichts bringen. Hauptsache Sport gemacht.
Ich bin keine Fan von Freelatics, das liegt daran, dass ich Jahrelang andere Schwerpunkte hatte.
Nen Fußballspieler kann auch nicht die selben Dehnübungen machen, wie der Kampfsportler. Der reißt sich dann alles.
Da bin ich froh, wenn ich nen alten Haudegen habe, der Mil-Fit mit uns macht. Danach bin ich zwar tot, aber es hat mir was gebracht.

Ich bin immer froh, wenn ich alte Feldwebeldienstgrade als Sportübungsleiter vor mir habe, die dann auch wissen, was Sache ist.

Und das Argument mit dem Fitnesscoach in einem Studio finde ich nicht verkehrt! Im richtigen Studio hat der Trainer auch Ahnung! Ich behaupte einfach mal, das diese mehr von ihrem Job verstehen, wie Übungsleiter, die für 2 Wochen nen Lehrgang absolviert haben!

Wenn ich Sport gemacht habe, habe ich das immer intensiv gemacht. Das funktioniert leider in den meisten Fitnessräumen in denen ich bisher war nicht. Da gehört der aktuelle auch zu!


Beim Pumpen möchte ich meine Sätze machen. Das ist dann schon das Problem... Dann sind die Geräte besetzt oder im schlechtesten Fall sogar gesperrt.



Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Ralf am 11. Februar 2022, 16:41:01
ZitatZum Thema Vorschrift kann ich nur sagen, dass man da mal was überdenken sollte.
Änderungsvorschlag zur Vorschrift schreiben, steht ja jedem frei.
Geht sogar direkt im Regelungsmanagement.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: 200/3 ohne LoginDaten am 11. Februar 2022, 23:24:06
ZitatBeim Pumpen möchte ich meine Sätze machen. Das ist dann schon das Problem

Falsch. Bei genau dieser Aussage liegt das Problem. Sport auf dem Dienstplan heißt eben nicht, dass "ich meine Sätze" und jeder immer das an Sport machen kann was ihm persönlich grad in den Kram passt, sondern dass es da in der Regel einen "Vorturner" gibt, ob es einem nun passt oder nicht und auch völlig egal ob der nun vermeintlich inkompetenter in Sachen Sport ist als man selber. Wenn es denn heißt "Sport in Neigungsgruppen" oder "nach eigenem Ermessen" dann ist das eigentlich schon sehr großzügig. Dann noch zusätzlich ansprüchlich werden und den Gang in die zivile Muckibude fordern ist schon next level...
Wenn ich dann noch Aussagen à la "junge Uffze" lese...tja, die Laufbahn hat sich jeder selber ausgesucht...dann muss man sich halt auch als tausend Jahre alter Mannschafter, der schon alles gesehen und alles erlebt hat, auch mal was von einem jungen Uffz sagen lassen (das ist so dieses Ding mit Vorgesetzen und so, Trainerlizenz hin oder her, so was komisches militärisches...). In der Freizeit kann man ja dann Sport machen wie es einem beliebt, da hindert einen niemand dran, da kann man dann Eisen biegen bis es kracht.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: 200/3 ohne LoginDaten am 11. Februar 2022, 23:38:58
Und wer mit einfachen Bodyweight-Übungen à la Freeletics nicht klarkommt, der sollte vielleicht mal sein persönliches "Sportkonzept" überdenken. 150Kg auf der Bank stemmen aber sich vor lauter Verkürzungen nicht mehr selbst im Bauchnabel popeln können ist halt auch nicht das Wahre...
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: ulli76 am 12. Februar 2022, 10:21:41
Die Behauptung dass man sich "alles reisst" wenn man Dehnübungen für die falsche Sportart macht, ist hanebüchener Unsinn.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 12. Februar 2022, 14:24:53
Irgendwie haben einige offenbar die falschen Vorstellungen davon, was unter Dienstsport verstanden wird. Die meisten verstehen scheinbar, dass da lediglich der typ. Freizeitsport in der bezahlten Dienstzeit absolviert wird, also nur "Pumpen und Posen bis der Arzt kommt" oder stupides Fußballspielen.

Ich kenne die genauen Wortlaute der Weisungen zwar nicht, aber primär sollte ja die für den Dienstbetrieb erforderliche körperliche Kondition erhalten bzw. verbessert werden und bis vor zwei Jahren auch jährlich das DSA abgelegt werden.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: LwPersFw am 12. Februar 2022, 17:15:55
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 12. Februar 2022, 14:24:53

Ich kenne die genauen Wortlaute der Weisungen zwar nicht, aber primär sollte ja die für den Dienstbetrieb erforderliche körperliche Kondition erhalten bzw. verbessert werden und bis vor zwei Jahren auch jährlich das DSA abgelegt werden.




So ist es.

Deshalb trennt die Vorschrift u.a. klar zwischen "Dienstsport" und "Freiwilliger Sport im Verantwortungsbereich der Bw" und Sport der nicht diesen beiden Gruppen zuzuordnen ist.

Und ebenso in deren Vorgaben zur Umsetzung der jeweiligen Sportart und unter welchen Bedingungen Versorgungsschutz gegeben ist.

Und um mich zu wiederholen.

Wird die jeweilige Sportart nach den Vorgaben der Vorschrift umgesetzt, ist alles "Grün".

Erfolgt dies nicht, weil man z B. denkt "Versorgungsschutz ist doch egal..." und es kommt dann z.B. im Fitnessstudio, oder allein auf der Laufstrecke im Wald zu einer schweren Verletzung, mit bleibenden Folgen, ggf. sogar zur Entlassung wegen Dienstunfähigkeit...

... nun jeder Vorgesetzte muss wissen welche Befehle er unterschreibt ...

... und jeder Soldat muss ebenso wissen, worauf er sich einlässt ...

Es ist jedenfalls erschreckend mit welcher Leichtfertigkeit hier Einige mit dem Punkt fehlender Versorgungsschutz umgehen.

Als wenn es nicht gerade auch im Sport zu schwersten Verletzungen kommen kann...  ::)
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: ulli76 am 12. Februar 2022, 17:21:43
Aber wo ist der Nachteil wenn ich während der Dienstzeit ohne Versicherungsschutz laufen gehe und nach Dienst, wenn ich so oder so keinen Nachteil habe.

Während der dienstzeit fällt aber eher auf, dass ich nicht zurück gekommen bin, es ist noch hell und ggf. auch noch kein Frost (zB im Winter)
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Deepflight am 12. Februar 2022, 20:59:28
Weil eben im Sport die Führsorgepflicht des Dienstherrn greift, du aber nach Dienst auf eigene Verantwortung unterwegs bist.
Der Dienstherr hat aus Gründen die Vorschriften so geschrieben, wie sie sind.

Versteht es und haltet euch dran oder macht halt, was ihr wollt, aber dann jammert auch nicht, wenn was passiert und ihr euch nicht dran gehalten habt und die Bw nicht zahlt.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: ulli76 am 12. Februar 2022, 22:15:39
Ernsthaft- was genau ist mein Nachteil wenn ich das gleiche IN der Dienstzeit tue, was ich danach getan hätte und für beides keinen "Versicherungsschutz" habe?
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: JensMP79 am 14. Februar 2022, 11:46:42
Zitat von: ulli76 am 12. Februar 2022, 22:15:39
Ernsthaft- was genau ist mein Nachteil wenn ich das gleiche IN der Dienstzeit tue, was ich danach getan hätte und für beides keinen "Versicherungsschutz" habe?

Die Bundeswehr hat keine Lust sich mit Haftungsfragen von Leuten auseinanderzusetzten, die denken sie könnten machen was, wann und wie sie wollen. Deswegen ist die Vorschrift klar gefasst in Sachen Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung und Versorgungsschutz die den Verantwortungsbereich der Bundeswehr betreffen. Ist ja eigentlich ganz einfach. Wer ALLEINE Sport macht hat keinen umfassenden Versorgungsschutz! Das kann man jetzt gut finden oder auch nicht.

Kleines Beispiel: Soldat X läuft alleine während der Dienstzeit, stürzt, bricht sich 3 Zähne aus. UTV ja, WDB nein, Diszi "On Top" wegen Verstoß gegen Vorschriften und Befehle. So einfach ist das. Um bei deiner Frage zu bleiben: Soldat X läuft alleine NACH der Dienstzeit, stürzt, bricht sich 3 Zähne aus. UTV ja, WDB nein, kein Diszi.

ZitatUmfassender Versorgungsschutz besteht nur, wenn der Sport im Rahmen des Dienstplans ausgeübt wird oder – außerhalb des
Dienstplans – auf einer dienstlichen Anordnung der bzw. des zuständigen Disziplinarvorgesetzten beruht und somit keine freiwillige
sportliche Betätigung mehr darstellt. Eine gesundheitliche Schädigung durch einen solchen Unfall ist eine Wehrdienstbeschädigung im Sinne
der 2. Alternative des § 81 Abs. 1 SVG. Für Berufssoldaten bzw. Berufssoldatinnen liegt außerdem ein Dienstunfall im Sinne des § 27 SVG vor.

@ Stoßdämpfer

ZitatNaja, ich bin jetzt auch nicht erst seit gestern bei der Bundeswehr,

Ich habe das Gefühl, das deine Vorschriftenkenntnis nicht sooooo gut ist. Könnte man haben, egal welchen Dienstgrad man trägt. Ich zitiere jetzt nicht Wortgenau aus der Vorschrift sondern fasse zusammen. Also:

ZitatGerade der Punkt mit dem Übungsleiter. Was macht denn der Athlet oder Sportler, der seit über 20 Jahren als Erwachsener seinem Sport nachgeht?

Allgemeine Sportausbildung, also klassischer Dienstsport setzt zur Durchführung Qualifiziertes Personal voraus. Das muss ein Übungsleiter Bw oder Fachsportleiter Bw sein.

Die besondere Sportausbildung muß durch qualifizierte Trainer durchgeführt werden.

Freiwilliger Sport im Verantwortungsbereich der Bw muss durch Personal durchgeführt werden, welches im Dienstverhältnis zur Be steht UND über entsprechende Fachliche Kenntnis verfügt. Heißt im Klartext: Kann ein Soldat seinen DV eine fachliche Kenntnis nachweisen KANN der Soldat als Durchführender eingesetzt werden.
Um bei deinem Beispil zu bleiben: Denkt der 20 jahre erfahrene Athlet, er könne sich gewinnbringend in die Sportausbildung integrieren, kann er das bei seinem DV vortragen.

Es gibt also auch in der gültigen Vorschrift durchaus Spielraum für umsetzbare Lösungen.

ZitatDa bin ich froh, wenn ich nen alten Haudegen habe, der Mil-Fit mit uns macht. Danach bin ich zwar tot, aber es hat mir was gebracht.

Ach so... aber der Freeletics Typ ist kacke....  ;D Da ist wohl eher beides vorbei am Ziel.

ZitatIch habe auch Trainerlizenzen im Bereich Fußball/Tae-Kwon-Do und bin im Jugendbereich und auch im Seniorenbereich als Übungsleiter mit Trainerschein tätig gewesen.

Dann hast du wohl die Möglichkeit nicht wahrgenommen, diese Lizenzen anerkennen zu lassen und selbst vor der "Truppe" zu stehen und deine Art der Sportdurchführung durchzuziehen. Wenn ich das alles so lese, ist es aber vielleicht auch besser so.

Meckern können alle immer viel. Aber sich mal mit einer Vorschrift zu befassen und RICHTIG zu lesen... da wirds schon dünn.









Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: JensMP79 am 14. Februar 2022, 13:41:46
Zitat von: ulli76 am 12. Februar 2022, 22:15:39
Ernsthaft- was genau ist mein Nachteil wenn ich das gleiche IN der Dienstzeit tue, was ich danach getan hätte und für beides keinen "Versicherungsschutz" habe?

Kleiner Nachtrag zum Freizeitsport als sonstiger Freiwilliger Sport ausserhalb des Verantwortungsbereiches der Bw:

Auch wenn für die Soldatinnen bzw. Soldaten eine besondere Pflicht zur Gesunderhaltung besteht und der Dienstherr deshalb regelmäßigen freiwilligen Sport fördert, wird der
aufgrund eines eigenen Entschlusses und ohne dienstliche Genehmigung individuell ausgeübte Sport nicht zum Dienstsport/Sport im Verantwortungsbereich der Bw, selbst wenn er in Pausen oder
Freistunden während der Rahmendienstzeit ausgeübt wird.

Im Klartext: Individuell ausgeübter Freizeitsport als sonstiger Freiwilliger Sport ausserhalb des Verantwortungsbereiches der Bw ist KEINE Dienstzeit.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: ulli76 am 14. Februar 2022, 18:09:50
Du hast ziemlich an meiner Frage vorbei geantwortet.

Ich hatte in meiner Dienstzeit teilweise mit einfach nur abstrusen Sportregelungen zu kämpfen.
So als Beispiel 4 Stunden Sport 1x/Woche. Zur Auswahl stand der Kraftraum und die Tartanbahn. Oder dass ja die freie Schwimmzeit in der Mittagspause reichen würde (also in den 30min Mittagspause)
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: JensMP79 am 15. Februar 2022, 07:04:37
Ja natürlich. Das gab es schon immer und wird es immer wieder geben. Nicht jede Einheit ist mit Sportausbildern gesegnet die da auch Bock drauf haben.
Ändert dennoch nichts an der Vorschriftenlage.

ZitatDu hast ziemlich an meiner Frage vorbei geantwortet.

Dann habe ich sie nicht verstanden.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Jan96 am 15. Februar 2022, 07:32:27
Nur zum Verständnis weil es hier immer um Versicherungsschutz geht: Hier gehts nur um die WDB oder? Denn die volle ärztliche Versorgung wird mir ja auch bei Verletzungen die ich mir in meiner Freizeit zugefügt habe bereitgestellt. Zumindest habe ich noch nie gehört, dass jemand der sich beim Mountainbiken in der Freizeit gelegt hat, die Kosten der Behandlung später selber tragen musste.

Und disziplinare Ermittlungen wegen "Soldat ist alleine die Kasernenrunde gelaufen und umgeknickt, das wäre ihm mit einem Kameraden an seiner Seite nicht passiert" klingt doch auch sehr weit hergeholt. Da muss der DV ja schon seine Soldaten loswerden wollen, wenn er solche Verfahren lostritt.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: F_K am 15. Februar 2022, 07:50:54
Randbemerkung:

Es geht NICHT darum ob und wie der Unfall passiert ist bzw. vermeidbar gewesen wäre - sondern darum, ob ggf. z. B. Ungehorsam vorlag.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 15. Februar 2022, 08:40:58
Versicherungsschutz ist die allgemeine Unfallversicherung, die auch jeder Beschäftigte von gesetzlicher Seite her hat, wenn er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu Schaden kommt. Auch dort gibt es dann Ausschlüsse, das z.B. nur der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeit versichert ist usw.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: JensMP79 am 15. Februar 2022, 09:25:19
ZitatUnd disziplinare Ermittlungen wegen "Soldat ist alleine die Kasernenrunde gelaufen und umgeknickt, das wäre ihm mit einem Kameraden an seiner Seite nicht passiert" klingt doch auch sehr weit hergeholt. Da muss der DV ja schon seine Soldaten loswerden wollen, wenn er solche Verfahren lostritt.



Befehl und Gehorsam ist aber schon geläufig?

Der DV hat zu ermitteln wenn der Verdacht eines Dienstvergehens gegeben ist ansonsten begeht er selbst eines. Ist doch einfach.

Zitatdas wäre ihm mit einem Kameraden an seiner Seite nicht passiert

Darum geht es doch aber gar nicht.  ::)
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: LwPersFw am 15. Februar 2022, 10:35:18
Zitat von: Jan96 am 15. Februar 2022, 07:32:27

Nur zum Verständnis weil es hier immer um Versicherungsschutz geht: Hier gehts nur um die WDB oder?


Ja, darum geht es.

In diesem Zusammenhang aber das Wort "Nur" zu benutzen, ist m.E. grob fahrlässig - wenn es zum "Worst Case" kommt - und diesen kann - gerade im Sport - Niemand ausschließen !


Denn in diesem Fall geht es nicht "nur" um die erforderliche Krankenbehandlung - sondern, wie der Name schon sagt - die Versorgung, z.B. nach Entlassung auf Grund Dienstunfähigkeit.

Und diese entfällt, wenn durch die Verwaltung festgestellt wurde, dass der Unfall während einer Sportausübung erfolgte, für den kein Versorgungsschutz bestand.

Da hilft dann auch kein Verweis auf die ggf. bestehende Befehlslage. Denn entspricht diese Befehlslage nicht der Vorschrift - entfällt auch der Versorgungsschutz.

"Die Nachweispflicht bezüglich eines Dienst-/Arbeitsunfalls im Zusammenhang mit der versicherten bzw. einer dienstlichen Tätigkeit liegt grundsätzlich bei der/dem Verunfallten."



Hier wird dann ggf. sogar der Befehlsgeber für die Kosten der medizinischen Versorgung in Regress genommen.

Hinzu treten die unterschiedlichen finanziellen Ansprüche bei einer Entlassung auf Grund Dienstunfähigkeit.

Diese können z.B. bei einem Berufssoldaten erheblich sein - je nach dem ob anerkannte WDB, oder eben keine anerkannte WDB...


Deshalb verweist der Dienstherr eindeutig und unmissverständlich auf diese Sachlage:

"Allgemeine Sportausbildung = Dienstsport

Gemäß der Zentralvorschrift A1-224/0-1 ,,Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit" muss die allgemeine Sportausbildung
von einer bzw. einem für diese Sportart ausgebildeten Sportausbilderin bzw. Sportausbilder durchgeführt werden 6,7.

Allerdings kann die Allgemeine Sportausbildung auch im Rahmen der Teileinheit/Einheit oder in Trainingsgruppen 8
(ggf. auch teileinheits-, einheits- bzw. dienststellenübergreifend) stattfinden.

Im Rahmen der lehrgangsgebundenen Ausbildung ist der Hörsaal bzw. die Ausbildungsklasse/-halbklasse die Teileinheit. 9

Verletzt sich eine Person während der Allgemeinen Sportausbildung, ist grundsätzlich eine Unfallmeldung zu erstellen.



Freiwilliger Sport

Es besteht die Möglichkeit, versorgungsrechtlich geschützten freiwilligen Sport im Verantwortungsbereich der Bundeswehr durchzuführen.

Dieser ist durch eine schriftliche Genehmigung 11 seitens des zuständigen Disziplinarvorgesetzten festzulegen.

Weiterhin hat ähnlich der Allgemeinen Sportausbildung eine verantwortungsvolle Beaufsichtigung und Durchführung
des freiwilligen Sports durch Personen 12 mit entsprechenden fachlichen Kenntnissen stattzufinden.

Der freiwillige Sport muss mindestens mit einer weiteren Person 13 durchgeführt werden.

Sofern freiwilliger Sport mit den zuvor erwähnten Auflagen durchgeführt wurde, ist im Falle eines Unfalls in jedem Fall die schriftliche Genehmigung des Disziplinarvorgesetzen
sowie der Nachweis, dass der freiwillige Sport mit mindestens einer weiteren Person durchgeführt wurde, der Unfallmeldung beizulegen. 15

6 Vgl. Zv A1-224/0-1, Ziffer 308, Satz 2
7 Mindestens die Qualifikation Übungsleiterin bzw. Übungsleiter-/Trainerin- bzw. Trainer-C des DOSB bzw. Spitzenverbandes oder vergleichbar
8 Die Stärke der Trainingsgruppe sollte 20 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer nicht überschreiten.
9 Vgl. Zv A1-224/0-1, Ziffer 309

11 In Art und Form und mit dem dienstlichen Grund.
12 Es besteht ein Dienst-/Vertragsverhältnis zur Bundeswehr.
13 Durchführende/Durchführender und Teilnehmerin/Teilnehmer.

15 Fehlen diese Nachweise handelt es sich um einen Freizeitunfall, bzw. um keinen Dienstunfall."


Und kein Dienstunfall = keine WDB = kein Versorgungsschutz !

Und dies kann eben z.B. bei einem BS bedeuten : Entlassung mit einer Versorgung ohne WDB ... mit erheblichen finanziellen Auswirkungen !



Wer also mit diesem Risiko leben kann ... soll es tun ... darf dann im "Worst Case"-Fall aber auch nicht rumjammern ... wenn die Versorgungsverwaltung entsprechende Bescheide schickt...

Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: dunstig am 15. Februar 2022, 11:13:37
Mal die zivilen Fitnessstudios beiseite und ob der Chef es genehmigt hat: Wir sind eine recht kleine Dienststelle und während Corona kaum besetzten Büros. Was ist jetzt die Alternative? Statt alleine eine Runde zu drehen oder den Kraftraum zu nutzen überhaupt keinen Sport mehr während der Dienstzeit machen, weil Abdeckung WDB fragwürdig? Wann mache ich dann Sport? In der Freizeit? Oh wait, da hab ich ja auch keine WDB Abdeckung. Also nie wieder Sport machen?
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: F_K am 15. Februar 2022, 11:22:20
@ Dunstig:

Leben ist gefährlich und endet bekanntlich mit dem Tode ... auch nach dem Sportunfall kannst Du ggf. noch im Büro verwendet werden - ansonsten können (private) Versicherungen helfen, wenn einem das Risiko zu hoch erscheint.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: LwPersFw am 15. Februar 2022, 11:27:14
Zitat von: dunstig am 15. Februar 2022, 11:13:37
Mal die zivilen Fitnessstudios beiseite und ob der Chef es genehmigt hat: Wir sind eine recht kleine Dienststelle und während Corona kaum besetzten Büros. Was ist jetzt die Alternative? Statt alleine eine Runde zu drehen oder den Kraftraum zu nutzen überhaupt keinen Sport mehr während der Dienstzeit machen, weil Abdeckung WDB fragwürdig? Wann mache ich dann Sport? In der Freizeit? Oh wait, da hab ich ja auch keine WDB Abdeckung. Also nie wieder Sport machen?

1. Wir haben hier über die grundsätzlichen Aspekte zum Thema Sport gesprochen - da spielt Corona keine Rolle.

2. Die Masse der Dienststellen sind keine "Kleinstdienststelle" - dort greifen diese Argumente also ebenfalls nicht.

3. Für die Dienststellen wie die Ihre - müssen individuelle Lösungen gefunden werden.
    Aber auch in diesem Fall --- sind die Vorschriften wie sie sind... Was hilft es darüber zu debattieren ? Der Verwaltung ist das vollkommen egal...
    Was bedeuten kann --- der Soldat muss für sich selbst abwägen was er tut. ISSO
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: EvoraN am 07. Juni 2022, 06:32:35
Zitat von: dunstig am 11. Februar 2022, 10:03:57
Zitat von: christoph1972 am 10. Februar 2022, 16:55:06
Ich will ja nicht zündeln, der Abschluss rechtsgültiger Verträge obliegt in der Regel nicht den militärischen Dienststellen, sondern der Bw-Verwaltung. Genau wie die sog. "Kooperationsverträge" oder "Mitbenutzungsverträge". Die militärischen Dienststellen dürfen natürlich gerne Anregungen und Impulse inszuständige BwDLZ senden.
So ist es bei uns auch der Fall. Das sind auch nicht die typischen überlaufenen 08/15 billig Pumper Buden. Die Verträge mit den vier Studios laufen über das BwDLZ, welche regelmäßig kontrollieren, ob die vereinbarten Vertragsbestandteile auch eingehalten werden. Ansonsten wird der Vertrag nicht verlängert. Einer dieser Grundbestandteile ist z.B. auch die Verfügbarkeit von Funktions- und Trainingspersonal auf der Fläche.


Gibt es eine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen ob derartige Verträge existieren? Oder gibt es ein Konzept womit man eine Zuzahlung zur Mitgliedschaft erhalten kann wenn am Standort keinerlei Sportmöglichkeiten existieren? Ich bin an einer überwiegend zivilen Dienststelle eingesetzt ohne Sporteinrichtungen (und ohne Kantine). Vllt hat da jemand Erfahrung..
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Ralf am 07. Juni 2022, 06:42:45
Du hast ja einen militärischen Vorgesetzten, auch in einer ziv. Dienststelle und eine zuständigen Stabszug o.ä., dort den Chef und Spieß fragen. Auch wie im vorherigen Beitrag benannt das BwDLZ wäre ein Ansprechpartner.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: EvoraN am 07. Juni 2022, 07:52:19
Tatsächlich habe ich den nicht, weder einen Vorgesetzten noch einen Spieß  :) dann werde ich beim BwDLZ mal ins blaue telefonieren..
Und ja.. jeder Soldat ist hier sozusagen mithilfe einer "Ausnahmegenehmigung" ..ich sitze auf dem DP eines Bürosachbearbeiters
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Ralf am 07. Juni 2022, 07:57:52
Du hast trotzdem einen Disziplinarvorgesetzten, wenn du den nicht kennst, musst du da wohl auch mal nachfragen. Jede Soldatin und jeder Soldat hat einen DV.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: F_K am 07. Juni 2022, 08:58:19
Anmerkung:

- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen "Zuschuss" zu einem zivilen / privaten Fitnessstudio.
- Sind an einem Standort nur wenige / keine Soldaten, von denen ja auch nicht alle ins "Studio wollen", gibt es keinen BEDARF und damit natürlich auch keinen Vertrag.
Titel: Antw:Sport in Fitnessstudio ausserhalb der Kaserne?
Beitrag von: Deepflight am 08. Juni 2022, 16:29:29
In der entprechenden Vorschrift steht im übrigen drin, welche Sportstätten bei wie vielen mil. DP vorzuhalten sind.
Da kann man dann hingehen....wenns baulich nicht geht gibts einen Rahmenvertrag mit einem zivilen Anbieter übers jeweilige BwDLZ und das ist dann in der gültigen GO oder KasOrdnung geregelt wegen Versicherungsschutz.

Und das war es dann auch. Wer also meint das alles gelte für Ihn nicht warum auch immer dem wünsche ich viel Spass wenn mal was passiert und der Versicherungsschutz nicht greift.
Und jedem Disziplinarvorgesetzten der das nicht schnallt und das genehmigt viel Spass mit seinem Diszi falls es Ärger gibt.
Zuschüsse gibts dafür natürlich ebenfalls keine, wieso auch?

Mal im Ernst, das Thema ist knapp so alt wie die zivilen Muckibuden, die Vorschriftenlage ist EINDEUTIG und das ist gut so. Alles lasst es doch bitte gut sein, es wird sich aus gutem Grund nix daran ändern.

Anekdote am Rande: in meiner Liegenschaft wurde vor Jahren mal die dienstliche Sauna geschlossen und es gab dann wütende Anrufe von Obristen beim KasKdt, wo sie denn jetzt bitte saunieren gehen sollten und wo sie die Gutscheine herbekommen. Jetzt ratet mal was die Herrn bekommen haben!?
Schallendes Gelächter vom KasKdt und sonst nix, trotz Eingabe an Platz der Republik 1.
Gleiches Spiel ein paar Jahre später, als eine von 2 Muckibuden wegen Renovierung dicht war.