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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Pericranium am 27. Oktober 2022, 12:16:58

Titel: BWK - Berufshaftpflicht
Beitrag von: Pericranium am 27. Oktober 2022, 12:16:58
Mal eine Frage an die Experten, weil ich selbst nicht weiß, wie genau ich dazu Infos finden soll...
Im BWK ist man ja als SanStOffz für dienstliche Tätigkeiten versichert iSe "Berufshaftpflicht". Natürlich nicht das gleiche Konstrukt, wie wenn man zivil in einer Klinik arbeitet, aber im Prinzip ähnlich, soweit ich weiß.

Nun meine Frage:
An zivilen Kliniken gibt es viele Berufshaftpflichten über den Arbeitgeber, die dann auch private Nebentätigkeiten wie z. B. Notarzt-oder KV-Dienste, Nachbarschaftshilfe etc. abdecken.

Ist das bei der Bundeswehr auch der Fall? Wie finde ich das heraus? Denn per se hat die Bundeswehr ja auch ein Interesse daran, dass ich Notarzt fahre, denn ich bin ja auch gezwungen, die ATN RettMed zu erhalten. Deshalb die Überlegung, ob das mit abgedeckt ist, bevor ich mir privat eine HPV für sowas suche.

Danke euch!
Titel: Antw:BWK - Berufshaftpflicht
Beitrag von: LwPersFw am 27. Oktober 2022, 13:17:37
Da es hier ja primär um eine rechtliche Frage geht ...

... würde ich mal bei KdoSanDstBw Ref RB 2 Med/-ArztR, OpR anrufen ...

Selbst wenn nicht zuständig ... sollte man dort weiterhelfen können, wer die Frage sachgerecht beantworten kann.

Im IntranetBw findet sich auch eine "Matrix Haftungsfragen bei Behandlungsfehlern" ... ggf. hilft die schon weiter ...


Titel: Antw:BWK - Berufshaftpflicht
Beitrag von: Pericranium am 27. Oktober 2022, 13:19:28
Zitat von: LwPersFw am 27. Oktober 2022, 13:17:37
Da es hier ja primär um eine rechtliche Frage geht ...

... würde ich mal bei KdoSanDstBw Ref RB 2 Med/-ArztR, OpR anrufen ...

Selbst wenn nicht zuständig ... sollte man dort weiterhelfen können, wer die Frage sachgerecht beantworten kann.

Im IntranetBw findet sich auch eine "Matrix Haftungsfragen bei Behandlungsfehlern" ... ggf. hilft die schon weiter ...

Danke dir! Das prüfe ich.
Titel: Antw:BWK - Berufshaftpflicht
Beitrag von: WirdMaHellImHals am 31. Oktober 2022, 10:48:13
Bei Ergebnis gerne zurückmelden, das wird wohl einige hier interessieren!
Titel: Antw:BWK - Berufshaftpflicht
Beitrag von: ulli76 am 31. Oktober 2022, 16:25:18
Zumindest zu meiner aktiven Zeit waren ausschließlich dienstliche Tätigkeiten abgedeckt. Für alles andere wie zB Nebentätigkeiten musste man eine Restrisikoversicherung abschließen.
Die Bundeswehr hat in dem Sinne für uns auch keine Versicherung abgeschlossen, sondern haftet direkt.

Ich habe auch noch nichts davon gehört, das das in den letzten Jahren geändert worden wäre.

Mir ist das noch so eindrücklich im Gedächtnis, weil das zB ein Kernpunkt beim Pillenrezept für Soldatinnen ohne med. Indikation war. Für Behandlungsfehler in dem Bereich hätte der SanOffz privat bzw. über seine Berufshaftpflicht gehaftet.

Gelegentliches Notarztfahren ist zwar im Interesse des Dienstherrn, aber der zieht sich auf die Möglichkeit offizieller Inübungshaltungspraktika zurück.