Grüße liebe Community.
Zu mir ich bin HG elf Monate dabei und hab aus gewissensgründen einen KDV Antrag gestellt,ich hätte noch Dienstzeit bis August 2024.
Wie liegen jetzt die Chancen das der KDV genehmigt wird? Und wie lange dauert das? In meiner Einheit,bin ich jetzt der weichgekochte und die meinten so ein Antrag geht nicht durch ,da es zu oft missbraucht wurde.
Wie sind hier die Erfahrungen?
Eventuell würde ich noch einen Antrag auf Entlassung stellen.
Soso, SaZ 2, damit auch keine Vordienstzeit und trotzdem nach 11 Monate schon HptGefr, was erst nach 12 Monaten Dienstzeit geht.
Zu deiner Frage: es kommt auf die individuelle Begründung an, somit nützen auch die Erfahrungen anderer nichts und es entscheidet nicht die Bundeswehr, sondern das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Also heißt es abwarten
Da sich seit Beginn des Krieges in der Ukraine die Anzahl der KDV-Anträge ca. vervierfacht hat, dauert die Bearbeitung momentan länger.
Offtopic: Anmerkung:
Mit ca. 200 KDV Anträgen im letzten Jahr sehr niedrig, insoweit "hört" sich eine vervierfachung "schlimmer" an, als es ist.
Zitat von: F_K am 14. November 2022, 09:36:07
Offtopic: Anmerkung:
Mit ca. 200 KDV Anträgen im letzten Jahr sehr niedrig, insoweit "hört" sich eine vervierfachung "schlimmer" an, als es ist.
Offtopic Einordnung:
Da sich die Verwaltungsstrukturen den gesunkenen Antragszahlen angepasst haben ist es genau so schlimm, wie es sich anhört. ;)
Gruß Andi
Zitat von: Ralf am 14. November 2022, 04:12:07
Soso, SaZ 2, damit auch keine Vordienstzeit und trotzdem nach 11 Monate schon HptGefr, was erst nach 12 Monaten Dienstzeit geht.
Zu deiner Frage: es kommt auf die individuelle Begründung an, somit nützen auch die Erfahrungen anderer nichts und es entscheidet nicht die Bundeswehr, sondern das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Also heißt es abwarten
Ich hatte vordienstzeit noch, deshalb HG, genau genommen SAZ 2 plus 9Monate.
Aber das ist ja nicht wirklich relevant.
Kann ich nebenbei noch eine Entlassung beantragen? Also KDV und Entlassung.KDV soll aber weiterhin bestehen bleiben.
Von welchem Zeitraum kann man ausgehen bis der KDV bearbeitet ist?
Stimmt das,das bei SaZ die KDV Anträge generell abgelehnt werden?
Wie lange die Entscheidung über den KDV dauert wird Ihnen hier wohl eher niemand sagen können. Kommt ja nun eher nicht mehr im täglichen Geschäft vor wie noch zu GWD-Zeiten. Und die Entscheidung liegt NICHT bei der Bundeswehr.
Ob Ihr Antrag anerkannt wird oder nicht hängt zuallererst von Ihrer Darlegung ihrer Gewissensgründe ab. Was Sie da formuliert haben weiß hier auch niemand.
Bezüglich Ihrer letzten Frage fühlen Sie doch mal denjenigen auf den Zahn, die immer solche Latrinenparolen raushauen.
@ Andi:
Meine Einordnung bezog sich nicht auf die "armen" Mitarbeiter, die die Anträge bearbeiten dürfen - sondern auf die politischen / militärischen Auswirkungen.
In diesem Jahrtausend hat es viele Jahre mit über 100.000 KDV Anträgen (davon 3000 aktive Soldaten) pro Jahr gegeben - da sind 800 insgesamt unter 1 %, also quasi nichts.
(Ja, Wehrpflicht ist ausgesetzt).⁸
Ich hätte noch eine Frage,und zwar wie läuft das ab wenn genehmigt ist?Hat man dann Vorlauf Zeit um sich was neues zu suchen,oder ist man von einem auf den anderen Tag draussen? Bekommt man ein Austrittsdatum?
Ab der Kenntniserlangung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer endet der Status als Soldat. Anders wäre das in diesem Konstrukt wohl auch nicht möglich. Die Entlassung gilt als Entlassung auf eigenen Antrag.
Etwaige finanzielle Ansprüche des Dienstherrn werden dann im Nachhinein berechnet und eingefordert.
Gruß
Andi
Hinweis:
Andi möchte sagen, dass es wahrscheinlich ist, dass im Voraus gezahlte Bezüge zurückerstattet werden müssen - und die "Entlassung" natürlich per Gesetz sofort erfolgt - unabhängig von der Verpflichtung, Dinge abzugeben und. Ä.
Kannst du mal schreiben,wie lange es gedauert hat mit dem Antrag? Und ob er gestattet wurde?
Zitat von: Dusdel am 21. November 2022, 21:42:44
Kannst du mal schreiben,wie lange es gedauert hat mit dem Antrag? Und ob er gestattet wurde?
Es hilft dir nicht zu wissen, ob seinem Antrag stattgegeben wurde, denn deine Gründe / Begründung für den KDV-Antrag werden andere sein als seine.
Bei uns in der Dienststelle laufen aktuell zwei KDV-Anträge und beide Verfahren laufen auch schon mehr als sechs Monate.
Die Anerkennung als KDV ist alleine abhängig von der Güte der Begründung, denn gerade wenn man bereits Soldat ist ergibt sich mit steigender Dienstzeit das Problem, immer besser darlegen zu müssen, woher der Sinneswandel auf einmal kommt.
Da ist die Bundeswehr nicht Herrin des Verfahren, aber auch das zuständige Bundesamt stellt da sehr genaue Fragen nach dem warum.
Natürlich nicht so stark bei einem HG wie bei einem langgedienten UmP zum Beispiel, aber dennoch.
So oder so, da hilft nur den Antrag stellen und es ausprobieren.
Sie müssen schon Ihre GewissensGründe darlegen, die es Ihnen unmöglich machen, weiter als Soldat zu dienen. Wenn Sie reinschreiben, dass Sie einfach nur rauswollen, weil der Dienst Sie anödet und Sie Ihre Vorgesetzten doof finden wird das Bundesamt (nicht die Bundeswehr!) den Antrag mit Sicherheit negativ bescheiden.
Zitat von: Roughnecks am 22. November 2022, 05:52:28
Zitat von: Dusdel am 21. November 2022, 21:42:44
Kannst du mal schreiben,wie lange es gedauert hat mit dem Antrag? Und ob er gestattet wurde?
Es hilft dir nicht zu wissen, ob seinem Antrag stattgegeben wurde, denn deine Gründe / Begründung für den KDV-Antrag werden andere sein als seine.
Bei uns in der Dienststelle laufen aktuell zwei KDV-Anträge und beide Verfahren laufen auch schon mehr als sechs Monate.
Und was machen die in der Zwischenzeit? Dienst ohne Waffen?
Zitat von: Dusdel am 22. November 2022, 11:52:48
Und was machen die in der Zwischenzeit? Dienst ohne Waffen?
Wenn der Antrag noch nicht beschieden wurde, gibt es keine Einschränkung zur Dienstverrichtung. Da die Streitkräfte zur Verteidigung aufgestellt werden, macht alles andere auch keinen Sinn.
Bei Verweigerung bietet das Wehrstrafgesetz hinreichend Sanktionspakete, was aus dem vorgenannten Grund ebenfalls wichtig und nachvollziehbar ist.
Persönliche Meinung: Reisende soll man nicht aufhalten.
Anmerkung von meiner Seite:
Gewissensgründe müssen schon, wie gesetzlich verlangt wird, vorliegen (dies war bei meinem Bruder der Fall, ich habe nur "geholfen", was das Schreiben anging - nachdem ich die Ansicht nicht ändern konnte - der Ersatzdient wurde "brav" abgeleistet.).
Wenn keine Gewissensgründe vorliegen, darf der Antrag nicht gestellt werden bzw. ist abzulehnen ...
(Wenn Gewissensgründe vorliegen, kann / sollte man sich auch Befehlen widersetzen - es geht ja ums Gewissen - nach den entsprechenden, rechtmäßigen Erziehungsmaßnahmen und Strafen geht der KDV Antrag sicherlich viel leichter durch - weil ja die Ernsthaftigkeit damit dokumentiert ist ...).
Zitat von: F_K am 22. November 2022, 15:02:11
Anmerkung von meiner Seite:
Gewissensgründe müssen schon, wie gesetzlich verlangt wird, vorliegen (dies war bei meinem Bruder der Fall, ich habe nur "geholfen", was das Schreiben anging - nachdem ich die Ansicht nicht ändern konnte - der Ersatzdient wurde "brav" abgeleistet.).
Wenn keine Gewissensgründe vorliegen, darf der Antrag nicht gestellt werden bzw. ist abzulehnen ...
(Wenn Gewissensgründe vorliegen, kann / sollte man sich auch Befehlen widersetzen - es geht ja ums Gewissen - nach den entsprechenden, rechtmäßigen Erziehungsmaßnahmen und Strafen geht der KDV Antrag sicherlich viel leichter durch - weil ja die Ernsthaftigkeit damit dokumentiert ist ...).
Ist nicht Ihr ernst, oder?
1.) Darf ein Antrag immer gestellt werden.
2.) Wieso raten Sie dem TE, dass er sich Befehlen widersetzen kann und sollte?
Ein wirklich sehr unkameradschaftlicher Rat.
Wenn der Fragesteller die kruden Vorschläge eines gewissen Users bezüglich Ungehorsams beherzigt könnte er schneller draußen sein als er denkt - nämlich fristlos nach §55(5)5 SG.
@SolSim:
Doch schon - aber bitte etwas bemühen, mich richtig zu verstehen.
Ich will und kann auch nicht das Recht einschränken, Anträge zu stellen - ist ja im GG geregelt.
Klar kann und darf auch ich einen KDV Antrag stellen - ist nur "sinnlos", wenn ich da rein schreibe - klar, bereite ich den Krieg vor, und verteidige mich auch mit tödlicher Gewalt - und melde mich freiwillig ...
Wenn ich aber z. B. Gewissensgründe tatsächlich HABE, und sage, ich KANN keine Waffen mehr anfassen, dann MUSS ich meinem Gewissen folgen und dies nicht mehr machen ...
... hat dann halt Folgen - ISSO.
Wie Klaus richtig schreibt, kann die Entlassung dann sehr schnell erfolgen - hat halt Folgen.
Und wie ist das wenn ein DU gegen wen läuft und derjenige hat ein KDV am laufen und dieser KDV wird anerkannt,muss man dann wegen DU in der BW bleiben,nur halt ohne Sold bis das abgeschlossen ist? Oder endet das DU mit Anerkennung?
Ich Frage nur weil der Gedanke mir jetzt kam.
Lesen Sie hier eigentlich mit? Hat @Andi im Beitrag 9 doch beantwortet.
Zitat von: Dusdel am 22. November 2022, 11:52:48
Und was machen die in der Zwischenzeit? Dienst ohne Waffen?
A-1420/32
1.2 Behandlung nach Antragstellung und vor der Anerkennungs- entscheidung
1.2.1 Fortbestehen von Dienstpflichten
103. Antragstellerin und Antragsteller sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Antrag alle Dienstpflichten, einschließlich des Waffendienstes, zu erfüllen. Schuldhafte Dienstpflichtverletzungen können disziplinar geahndet werden.
1.2.2 Befreiung von Dienstpflichten
104. Erscheint für eine Antragstellerin oder einen Antragsteller der Dienst an oder mit der Waffe als unzumutbar, kann sie oder er von solchen Diensten befreit werden.
105. Der oder die nächste Disziplinarvorgesetzte hat die Soldatin bzw. den Soldaten aktenkundig darüber zu befragen, ob der Dienst an oder mit der Waffe als unzumutbar empfunden wird.
1.2.3 Entscheidung über die Befreiung
106. Die Entscheidung über die Befreiung von der unmittelbaren Bedienung der Waffe trifft der bzw. die nächste Disziplinarvorgesetzte.
Moin ich bin's nochmal, wollte nochmal wissen ob man beim KDV wenn der anerkannt ist, ungefähr wie eine fristlose Entlassung wirkt? Oder hat eine Vorlauf Zeit wo man sich schon einen neuen Job suchen kann? Damit man quasi nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis übergehen kann?
Der Status als Soldat endet in dem Moment, in dem Sie den Anerkennungsbescheid erhalten, es sei denn, darin ist durch das Bundesamt ein anderer Zeitpunkt festgelegt worden.
Genau, wurde ja schon auf Seite 1 beantwortet..
ZitatAb der Kenntniserlangung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer endet der Status als Soldat. Anders wäre das in diesem Konstrukt wohl auch nicht möglich. Die Entlassung gilt als Entlassung auf eigenen Antrag.
Etwaige finanzielle Ansprüche des Dienstherrn werden dann im Nachhinein berechnet und eingefordert.
Man macht halt noch den Entlassungsvorgang durch, (Auskleidung usw), aber das dürfte relativ schnell gehen. Zu meiner Zeit waren ein anerkannter KDVler, am selben, spät. am nächsten Tag weg. Da war das allerdings fast noch Tagesgeschäft in den GA Einheiten, gerade in den ersten Wochen..
Hallo,vor gut 3 Wochen hab ich meinen KDV Antrag eingereicht,nun möchte ich das die Bearbeitung gestoppt wird bzw der Antrag nicht weiter bearbeitet werden soll.
Gibt es da noch die Möglichkeit das zu widerrufen? Innerhalb meiner Dienstzeit?
Antrag schriftlich zurückziehen, wenn sich das Gewissen so schnell geändert hat.
Oh Mann.
Langsam fällt mir nix mehr zu sowas ein ...
Zitat von: KlausP am 05. Dezember 2022, 18:52:51
Langsam fällt mir nix mehr zu sowas ein ...
Ich wiederhole mich, Reisende soll man nicht aufhalten. (Auch wenn meine Praxiserfahrung zum Dienst an der Waffe unzutreffend wahr).