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KDV eingereicht als SaZ 2 Mannschaften, Chancen auf Genehmigung?

Begonnen von AntonioWes, 13. November 2022, 21:59:16

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AntonioWes

Grüße liebe Community.
Zu mir ich bin HG elf Monate dabei und hab aus gewissensgründen einen KDV Antrag gestellt,ich hätte noch Dienstzeit bis August 2024.
Wie liegen jetzt die Chancen das der KDV genehmigt wird? Und wie lange dauert das? In meiner Einheit,bin ich jetzt der weichgekochte und die meinten so ein Antrag geht nicht durch ,da es zu oft missbraucht wurde.
Wie sind hier die Erfahrungen?
Eventuell würde ich noch einen Antrag auf Entlassung stellen.

Ralf

Soso, SaZ 2, damit auch keine Vordienstzeit und trotzdem nach 11 Monate schon HptGefr, was erst nach 12 Monaten Dienstzeit geht.
Zu deiner Frage: es kommt auf die individuelle Begründung an, somit nützen auch die Erfahrungen anderer nichts und es entscheidet nicht die Bundeswehr, sondern das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Also heißt es abwarten
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Roughnecks

Da sich seit Beginn des Krieges in der Ukraine die Anzahl der KDV-Anträge ca. vervierfacht hat, dauert die Bearbeitung momentan länger.

F_K

Offtopic: Anmerkung:

Mit ca. 200 KDV Anträgen im letzten Jahr sehr niedrig, insoweit "hört" sich eine vervierfachung "schlimmer" an, als es ist.

Andi

Zitat von: F_K am 14. November 2022, 09:36:07
Offtopic: Anmerkung:

Mit ca. 200 KDV Anträgen im letzten Jahr sehr niedrig, insoweit "hört" sich eine vervierfachung "schlimmer" an, als es ist.

Offtopic Einordnung:
Da sich die Verwaltungsstrukturen den gesunkenen Antragszahlen angepasst haben ist es genau so schlimm, wie es sich anhört. ;)

Gruß Andi
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AntonioWes

Zitat von: Ralf am 14. November 2022, 04:12:07
Soso, SaZ 2, damit auch keine Vordienstzeit und trotzdem nach 11 Monate schon HptGefr, was erst nach 12 Monaten Dienstzeit geht.
Zu deiner Frage: es kommt auf die individuelle Begründung an, somit nützen auch die Erfahrungen anderer nichts und es entscheidet nicht die Bundeswehr, sondern das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Also heißt es abwarten

Ich hatte vordienstzeit noch, deshalb HG, genau genommen SAZ 2 plus 9Monate.
Aber das ist ja nicht wirklich relevant.


Kann ich nebenbei noch eine Entlassung beantragen? Also KDV und Entlassung.KDV soll aber weiterhin bestehen bleiben.
Von welchem Zeitraum kann man ausgehen bis der KDV bearbeitet ist?
Stimmt das,das bei SaZ die KDV Anträge generell abgelehnt werden?

KlausP

Wie lange die Entscheidung über den KDV dauert wird Ihnen hier wohl eher niemand sagen können. Kommt ja nun eher nicht mehr im täglichen Geschäft vor wie noch zu GWD-Zeiten. Und die Entscheidung liegt NICHT bei der Bundeswehr.

Ob Ihr Antrag anerkannt wird oder nicht hängt zuallererst von Ihrer Darlegung ihrer Gewissensgründe ab. Was Sie da formuliert haben weiß hier auch niemand.

Bezüglich Ihrer letzten Frage fühlen Sie doch mal denjenigen auf den Zahn, die immer solche Latrinenparolen raushauen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Andi:

Meine Einordnung bezog sich nicht auf die "armen" Mitarbeiter, die die Anträge bearbeiten dürfen - sondern auf die politischen / militärischen Auswirkungen.
In diesem Jahrtausend hat es viele Jahre mit über 100.000 KDV Anträgen (davon 3000 aktive Soldaten) pro Jahr gegeben - da sind 800 insgesamt unter 1 %, also quasi nichts.

(Ja, Wehrpflicht ist ausgesetzt).⁸

AntonioWes

Ich hätte noch eine Frage,und zwar wie läuft das ab wenn genehmigt ist?Hat man dann Vorlauf Zeit um sich was neues zu suchen,oder ist man von einem auf den anderen Tag draussen? Bekommt man ein Austrittsdatum?

Andi

Ab der Kenntniserlangung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer endet der Status als Soldat. Anders wäre das in diesem Konstrukt wohl auch nicht möglich. Die Entlassung gilt als Entlassung auf eigenen Antrag.

Etwaige finanzielle Ansprüche des Dienstherrn werden dann im Nachhinein berechnet und eingefordert.

Gruß
Andi
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F_K

Hinweis:

Andi möchte sagen, dass es wahrscheinlich ist, dass im Voraus gezahlte Bezüge zurückerstattet werden müssen - und die "Entlassung" natürlich per Gesetz sofort erfolgt - unabhängig von der Verpflichtung, Dinge abzugeben und. Ä.

Dusdel

Kannst du mal schreiben,wie lange es gedauert hat mit dem Antrag? Und ob er gestattet wurde?

Roughnecks

Zitat von: Dusdel am 21. November 2022, 21:42:44
Kannst du mal schreiben,wie lange es gedauert hat mit dem Antrag? Und ob er gestattet wurde?

Es hilft dir nicht zu wissen, ob seinem Antrag stattgegeben wurde, denn deine Gründe / Begründung für den KDV-Antrag werden andere sein als seine.
Bei uns in der Dienststelle laufen aktuell zwei KDV-Anträge und beide Verfahren laufen auch schon mehr als sechs Monate.

Deepflight

Die Anerkennung als KDV ist alleine abhängig von der Güte der Begründung, denn gerade wenn man bereits Soldat ist ergibt sich mit steigender Dienstzeit das Problem, immer besser darlegen zu müssen, woher der Sinneswandel auf einmal kommt.
Da ist die Bundeswehr nicht Herrin des Verfahren, aber auch das zuständige Bundesamt stellt da sehr genaue Fragen nach dem warum.

Natürlich nicht so stark bei einem HG wie bei einem langgedienten UmP zum Beispiel, aber dennoch.
So oder so, da hilft nur den Antrag stellen und es ausprobieren.

KlausP

Sie müssen schon Ihre GewissensGründe darlegen, die es Ihnen unmöglich machen, weiter als Soldat zu dienen. Wenn Sie reinschreiben, dass Sie einfach nur rauswollen, weil der Dienst Sie anödet und Sie Ihre Vorgesetzten doof finden wird das Bundesamt (nicht die Bundeswehr!) den Antrag mit Sicherheit negativ bescheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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