Guten Abend Kameraden,
ich habe soeben mit einem Kameraden diskutiert, wie lange das Assessmentcenter gültig ist bzw. wie oft man eingestellt werden kann in den zwei Jahren.
Angenommen jemand macht sein Assessment im Dezember 2020 und es gibt im jeden Jahr Einstellungstermine zum Januar und Juli,
dann könnte der Bewerber nach meinem Verständnis zum Januar 2023, Juli 2023, Januar 2024 und Juli 2024 eingestellt werden.
Mein Kamerad meinte, dass eine Einstellung zum Januar 2025 auch noch möglich sei.
Weiß jemand von euch, wie genau die zwei Jahres Regel zu interpretieren ist.
Herzlichen Dank.
Korrektur: Dezember 2022
Wenn ich auf Seite 5 dieses Dokuments
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Kontrollberichte/SUEG/SUEG-ACfuekrBW-Juli-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2
richtig verstehe (basierend auf ZDv A-1333/16 Nr. 455), dann ist die Aussage meines Kameraden richtig, wenn die Einstellung für Januar 2025 vor dem Ablauf des Assessmentcenters passiert.
Stimmt das?
Vom Zeitpunkt des Assessment bis zum Diensteintritt 2 Jahre.
Also hier bis Dez 2022. Danach ist zu entscheiden, was ggf. wiederholt werden muss.
Wie kommst du denn uf 2025 wenn das Assessment 2020 war, das sind zumindest bei mir keine zwei Jahre.
Ich habe mich vertippt, deswegen die Korrektur im zweiten Beitrag.
Aber wenn ich dich richtig verstehe, dann wäre erstmal eine Einstellung im Januar 2025 formal nicht möglich, da mehr als zwei Jahre zwischen Assessment und Dienstantritt liegt.
Gibt es dann Sonderregelungen, die es trotzdem möglich machen?
Wieso sollte es? Das ist auch festgelegt:
ZitatDanach ist zu entscheiden, was ggf. wiederholt werden muss.
Aber was heißt das konkret?
,,Ggf. wiederholt werden muss" enthält aber auch die Möglichkeit, dass gar nichts wiederholt werden muss, oder nicht?
Die Entscheidung liegt einzig und allein bei. ACFüKrBw und hängt vom Einzelfall ab. Nennt sich auch pflichtgemäßes Ermessen.
Ok, das verstehe ich schon, aber irgendwo muss ja eine Grenze liegen. Juli 2025 wäre dann vermutlich nicht mehr möglich, oder?
Ich halte es sehr wahrscheinlich, das Sie das Assessment im Jahr 2025 komplett neu machen müssen.
Es ist nicht etwas, dass mich persönlich betrifft, sondern eine grundsätzliche Überlegung. Aber es scheint wohl zu sein, dass es keine scharfe Grenze gibt und es ggfs. auf den Einzelfall ankommt.
Die Grenze liegt bei 2 Jahren.
"Normalerweise" sind OA junge Menschen / Abiturienten - das man nach 5 Jahren (mehr als 25 % Lebenszeit) mal den aktualisierten Lebenslauf besprechen möchte, sollte klar sein - ebenso die Frage, warum ein Angebot vor 5 Jahren (!) nicht angenommen wurde - und jetzt doch?7
Wie kommst du auf fünf Jahre (hast du die Korrektur nicht gelesen?)?
Die Ausgangsfrage war, wie man den zweijährigen Zeitraum zu verstehen hat.
Das Beispiel diente nur der Illustration.
Zeitpunkt Abschluß AC (ein Datum), 2 Jahre addieren (siehe BGB), bis dahin muss die Einstellung erfolgt sein.
Zitat von: Schopenhauer am 29. November 2022, 21:16:01
Es ist nicht etwas, dass mich persönlich betrifft, sondern eine grundsätzliche Überlegung. Aber es scheint wohl zu sein, dass es keine scharfe Grenze gibt und es ggfs. auf den Einzelfall ankommt.
Naja doch, hatte ich doch geschrieben.
ZitatVom Zeitpunkt des Assessment bis zum Diensteintritt 2 Jahre.
Und danach wird jeweils individuell entschieden, was zu wiederholen ist und je weiter der Zeitpunkt vom Assessment weg liegt, je mehr Lebensereignisse dazukommen (Berufsabschlüsse, Studium, Arbeitsstellen, Lebenslauf...) desto mehr.
Hallo Community, müssen auch Wiedereinsteller (Hptm d.R. ehem.SaZ 12) bei positivem Ergebnis nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen zur Eignungsfeststellung beim ACFüKrBw?
Ist eine Bewerbung für eine Wiedereinstellung nicht mit einer Änderung der Laufbahngruppe verbunden, gilt die Laufbahnplatzierung als gegeben. Liegen mehr Bewerbungen als Einstellungsmöglichkeiten vor, ist ein Auswahlverfahren obligatorisch. Das Auswahlverfahren ist jedoch auf diesen Personenkreis abgestimmt.
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte den Gedanken, dass falls eine Wiedereinstellung im Dienstgrad Major erfolgen sollte (durch RDL von OLt, Hptm bis Major) evt. auch eine Eignungsfeststellung durchgeführt wird.
Aber Laufbahngruppe der Offiziere sowie auch Laufbahn Offz TrD wäre dadurch unverändert.
Zitat von: Hoffi78 am 16. Februar 2023, 18:36:57
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte den Gedanken, dass falls eine Wiedereinstellung im Dienstgrad Major erfolgen sollte (durch RDL von OLt, Hptm bis Major) evt. auch eine Eignungsfeststellung durchgeführt wird.
Aber Laufbahngruppe der Offiziere sowie auch Laufbahn Offz TrD wäre dadurch unverändert.
Oder bin auch da auf dem Holzweg?
Nein, die Frage hatte Ralf schon beantwortet.
Wie gesagt, war mein Gedanke, dass bei Wiedereinstellung im DG Major evt. doch eine Eignungsfeststellung erforderlich ist.
Nochmals Danke!
Teile können durchaus noch erfolgen, zB die med. Untersuchung und auch das Prüfgespräch. Das legt die Prüfbehörde individuell fest. Aber eine formale Offz-Eignung wird nicht vergeben/in Frage gestellt.
Also nicht beides in einen Topf werfen.
In meiner Dienststelle ist ein HptFw (Wiedereinsteller), der musste ein komplettes AC durchlaufen bevor er wieder eingestellt wurde. Er war damals als HptFw (SaZ 12) aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und ist als HptFw wiedereingestellt worden.
Wie kommt es denn dann zu so etwas?
Das ist doch nicht widersprüchlich. Ich schrieb ja, dass Teile wiederholt werden können. Aber eine LfbEignung muss halt eben nicht festgestellt werden, die hat man ja inne.
Das Teile wiederholt werden können, ist nachvollziehbar. Aber dieser HptFw hat das komplette AC durchlaufen müssen.
Wenn er nicht bestanden hätte, wäre er dann nicht mehr HptFw geblieben? ;D
... eine Einstellung mit Dienstgrad HptFw bedarf keines "ACs", im AC werden OA getestet.
... dazu kommen wohl Verständnisprobleme.
ZitatWenn er nicht bestanden hätte, wäre er dann nicht mehr HptFw geblieben? ;D
Da hilft auch kein komisches Grinsen.
Zitat von: Ralf am 17. Februar 2023, 12:37:15
Aber eine LfbEignung muss halt eben nicht festgestellt werden, die hat man ja inne.
Ich kann es nicht anders sagen, als ich es geschrieben habe. Auch wenn er alles durchläuft, eine LfbEignung wird eben dabei nicht mehr festgestellt. Die Prüfinhalt sind dann ausschlaggebend für die Bestenauslese und das Feststellen, für welche Verwendungen er geeignet ist.
Ist wie wenn jemand aufgrund Zivilberuf als Fw eingestellt wird. Der nimmt auch am kompletten Fw-Lehrgang teil, schreibt die selben Tests, macht die selben Lehrproben, aber eine formale Laufbahnprüfung macht er dabei eben nicht.
Zitat von: F_K am 18. Februar 2023, 14:45:21
... eine Einstellung mit Dienstgrad HptFw bedarf keines "ACs", im AC werden OA getestet.
... dazu kommen wohl Verständnisprobleme.
::) Dann eben das Feldwebel Auswahlverfahren.