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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Gibna am 08. Januar 2023, 18:45:10

Titel: Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Gibna am 08. Januar 2023, 18:45:10
Grüße
Hab einen Antrag auf Entlassung geschrieben und wollte diesen gerne einreichen,bin Mannschafter mit DZE im April 2024,ich bin 2021 im Dezember eingestiegen.
Wie sind die Chancen das sowas durchgeht? Da ich komplett mit dem Dienst überfordert bin,und ständig anecke und nicht wirklich Anschluss finde.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Ralf am 08. Januar 2023, 18:56:28
Einem Antrag auf Dienstzeitverkürzung SG § 40 (7) (nicht Entlassung) kann stattgegeben werden, wenn kein dienstl. Interesse an einem Verbleib besteht.
Eine Entlassung könnte nur gem. dem § 55 SG erfolgen, das ist wohl eher unwahrscheinlich nach deinen Schilderungen.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Gibna am 08. Januar 2023, 19:15:38
Sind die Chancen zu verkürzen höher?Dpa oder sonstige Ausbildungen habe ich keine gemacht.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Ralf am 08. Januar 2023, 19:25:20
Die Chancen auf eine Entlassung sind 0, wenn keines der Gründe des SG 55 vorliegen.
Ob ein dienstl. Bedarf besteht, weiß ICH ja nicht, aber ich schätze schon, sonst wärst du ja nicht eingestellt worden. Das wird aber die Personalführung auf Antrag bewerten.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Gibna am 15. Januar 2023, 19:17:27
Hallo ich nochmal,
wenn ein Antrag auf Entlassung durchgeht,welche Ausbildungskosten müsste ich zurück zahlen?
Die Grundausbildungs kosten?
Habe nur die Aga gemacht und den militärischen Teil des Lkw Führerscheins,da ich den in Zivil schon hatte.
Habe auch keine Dpa oder so.
Selbiges gilt auch für KDV?

Und was zählt eigentlich als Persönliche Härte? Oder Wirtschaftliche Härte?
Kann darüber nichts finden.

Bei mir zum Beispiel läuft der Hauskredit aus,und ich muss neufinanzieren, allerdings muss ich dazu ein festes Arbeitsverhältnis vorweisen,ist das auch schon härte?
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Beuteberliner am 15. Januar 2023, 19:57:12
Wieso wollen Sie denn Ihr festes Arbeitsverhältnis bei der Bundeswehr aufgeben?

Nein, ein selbst abgeschlossener Hauskredit ist keine persönliche Härte und demzufolge kein Grund, Sie zu entlassen.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Gibna am 15. Januar 2023, 20:06:49
Welches feste Arbeitsverhältnis? Ich werde nicht weiterverpflichtet da ich gesundheitlich eingeschränkt bin,und ein festes Arbeitsverhältnis ist es auch nicht,da ich im Juli 2024 raus bin.

Aber was ist zählt denn als Persönliche oder Wirtschaftliche Härte?
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Ralf am 15. Januar 2023, 20:13:04
Z.B. Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, Gesundheitszustand...
Aber nicht ein Kredit.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Gibna am 15. Januar 2023, 20:19:39
Dann wäre mein Gesundheitszustand als Grund eine Möglichkeit oder?
Ich bin wie gesagt so eingeschränkt das kein igf schießen mehr ableisten kann.
Ich warte eigentlich nur noch auf den letzten tag
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Beuteberliner am 15. Januar 2023, 20:28:06
Dennoch haben Sie bis Mitte 24 ein festes Arbeitsverhältnis. Und wer sagt Ihnen denn, dass ein ziviler Arbeitgeber Ihnen denn nicht kündigen könnte?
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Beuteberliner am 15. Januar 2023, 20:29:16
Nein, auch ihr Gesundheitsstatus ist keine persönliche Härte, denn der Dienstherr verwendet Sie ja ohne DU-Verfahren weiter (Stichwort: Fürsorge).
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: LwPersFw am 16. Januar 2023, 07:41:19
Zitat von: Gibna am 15. Januar 2023, 19:17:27

Und was zählt eigentlich als Persönliche Härte? Oder Wirtschaftliche Härte?
Kann darüber nichts finden.


Beispiel :   VG Würzburg, Urteil v. 26.02.2019 – W 1 K 18.1379

Auszug

"Tatbestand

Die am ... ... ... geborene Klägerin ist Soldatin auf Zeit. Sie begehrt ihre Entlassung aus der Bundeswehr.

Entscheidung

Die zulässige Klage ist nicht begründet.
Der Klägerin steht kein Anspruch auf Entlassung aus § 55 Abs. 3 SG zu.

Nach § 55 Abs. 3 SG ist ein Soldat auf seinen Antrag hin zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher,
insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

Der Begriff der besonderen Härte ist eng auszulegen.

Voraussetzung ist eine im persönlichen Lebensbereich liegende schwere Belastung des Soldaten,
wobei es sich nicht um Lebensumstände handeln darf, die der Soldat selbst verursacht oder mittelbar herbeigeführt hat.

Vielmehr müssen berücksichtigungsfähige Umstände erst nach Beginn des Dienstverhältnisses unerwartet, quasi schicksalhaft,
eingetreten oder in ihrer Tragweite erkennbar geworden sein.

Für den Soldaten muss im Verhältnis zu anderen Soldaten eine Ausnahmesituation bestehen.

Belastungen, die für jeden Soldaten in einer bestimmten Situation allein infolge der Pflicht zur militärischen Dienstleistung typischerweise
auftreten oder auftreten können, reichen nicht aus, sodass etwa familiäre Probleme, z.B. infolge häufiger Versetzungen, keine
besondere Härte zu begründen vermögen.

Es kommen nur solche schwerwiegenden Umstände in Betracht, denen sich der Soldat nicht entziehen und denen nur durch ein sofortiges
Ausscheiden aus der Bundeswehr Rechnung getragen werden kann.

Nicht ausreichend zur Begründung einer besonderen Härte ist es überdies, wenn der Wunsch zu einem Berufswechsel wesentlich
durch materielle Überlegungen bestimmt wird. Eine berufliche Umorientierung oder geänderte Einstellung zum Soldatenberuf reichen ebenfalls nicht aus
(vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 183.67 - juris; BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn. 118f.)."




Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Gibna am 16. Januar 2023, 11:18:02
Alles klar,also ist man im Vertrag gefangen....
Gibt es keine Möglichkeiten mehr um nur wenigstens früher aus dem Laden zu kommen?
Kdv Antrag wird bei mir wohl abgelehnt,da ich zur Wehrpflichtig den schon eingereicht hatte und kurz darauf zurück gezogen habe...
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: KlausP am 16. Januar 2023, 11:22:18
Zitat... Alles klar,also ist man im Vertrag gefangen....

Sie haben als Soldat keinen ,,Vertrag"! Sie sind eine freiwillige Verpflichtung eingegangen, eine bestimmte Zeit lang Dienst in der Bw zu leisten.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: BulleMölders am 16. Januar 2023, 11:26:51
Und die Bundeswehr ist die Verpflichtung eingegangen Sie für den Zeitraum entsprechend zu Besolden, Ärztlich zu versorgen, zu Kleiden und noch einiges anderes.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: LwPersFw am 16. Januar 2023, 11:27:50
Zitat von: Gibna am 16. Januar 2023, 11:18:02

Alles klar,also ist man im Vertrag gefangen....
Gibt es keine Möglichkeiten mehr ...



Zitat von: Ralf am 08. Januar 2023, 18:56:28

Einem Antrag auf Dienstzeitverkürzung SG § 40 (7) (nicht Entlassung) kann stattgegeben werden, wenn kein dienstl. Interesse an einem Verbleib besteht.


Ob es klappt müssen Sie dann abwarten ... zuerst müssen Sie dies mit Ihrem Chef besprechen ... unterstützt dieser Ihr Anliegen ... sollte dieser vor Antragstellung die Chancen mit Ihrem Personalführer im BAPersBw ausloten...

Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Gibna am 17. Januar 2023, 19:22:15
Zitat von: Gibna am 16. Januar 2023, 11:18:02
Alles klar,also ist man im Vertrag gefangen....
Gibt es keine Möglichkeiten mehr um nur wenigstens früher aus dem Laden zu kommen?
Kdv Antrag wird bei mir wohl abgelehnt,da ich zur Wehrpflichtig den schon eingereicht hatte und kurz darauf zurück gezogen habe...

Kann man eigentlich ein zweites mal zum verweigerer anerkannt werden?
War damals vor 18 Jahren die erste Anerkennung und direkt danach zurück gezogen,da ich als Zivi keine Stelle gefunden habe...
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: thelastofus am 17. Januar 2023, 19:32:53
Warum nicht?

Das Gewissen kann sich ja (wieder) ändern. Entschieden wird es aber durch die zuständige Stelle. Letzendlich ist es auch ein Grundrecht.

Wenn es auch nicht für sowas gedacht ist/war. Aber das muss jeder selbst mit seinem Gewissen ausmachen.
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: F_K am 17. Januar 2023, 19:56:08
Anmerkung:

Die Bearbeitungszeiten werden bei Soldaten wohl in Monaten gemessen - und bei der "Vorgeschichte" gibt es wohl TATSACHEN, die zu Recht Zweifel an einer Gewissensentscheidung wecken - gerade im Hinblick auf die jüngere "Geschichte".
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Gibna am 18. Januar 2023, 11:58:04
Zitat von: F_K am 17. Januar 2023, 19:56:08
Anmerkung:

Die Bearbeitungszeiten werden bei Soldaten wohl in Monaten gemessen - und bei der "Vorgeschichte" gibt es wohl TATSACHEN, die zu Recht Zweifel an einer Gewissensentscheidung wecken - gerade im Hinblick auf die jüngere "Geschichte".

Welche Vorgeschichte in jüngerer Zeit ist gemeint?

Ich hab so ziemlich alle Möglichkeiten ausgereizt...ich werde jetzt noch ein Antrag auf Entlassung abgeben,egal ob es klappt oder nicht,nur möchte ich das man sieht das ich raus will.

Und wie sieht es aus mit einem Antrag auf Waffenfreien Dienst ,nach KDV Einreichung,gibt's das noch?
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: KlausP am 18. Januar 2023, 12:11:58
Was damit gemeint ist? Ihre mehrfachen ,,Gewissensänderungen" (die Anführungszeichen sind Absicht!) vermutlich. Sie stellen einen KDV-Antrag, den Sie zurückziehen weil es keine Stelle ,,gleich über die Straße" gibt. Dann gehen Sie als Wiedereinsteller zur Bw und weil Ihnen der Laden nun nicht mehr gefällt entdecken Sie Ihr ,,Gewissen" erneut? Merken Sie selber wie glaubwürdig das ist, oder?
Titel: Antw:Antrag auf Entlassung als Mannschafter wie sind die Chancen?
Beitrag von: Ralf am 18. Januar 2023, 12:29:35
ZitatUnd wie sieht es aus mit einem Antrag auf Waffenfreien Dienst ,nach KDV Einreichung,gibt's das noch?
Das ist doch völlig egal, denn das ist ja unabhängig von deiner neuerlichen "Gewissensentscheidung".
Und damit will ich dieses Trauerspiel hier auch beenden.