Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Johnson am 03. April 2023, 09:04:55

Titel: Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Johnson am 03. April 2023, 09:04:55
Guten Tag liebe Mitglieder und Mitgliederinnen.


Situation :
Seit 12 Jahren Saz, seit 5 Jahren auf Saz 19 festgesetzt.
Seit letztem Jahren Laufbahn Wechsel mit ZAW(noch nicht befördert) .

Im Falle der festgestellten nichteignung für die neue Laufbahn, während der ZAW, auf Grund von Krankheiten.

Frage:
Führt dieser Umstand zum ausscheiden, aus der Bw?
Führt er zu zum Wiedereinsatz in die alte Verwendung?
Darf dann der Saz 19 ab geleistet werden und kann man mit entschieden ob mann ausscheiden oder weiter dienen möchte?
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Ralf am 03. April 2023, 09:24:37
Wenn du bereits endgültig auf SaZ 19 festgesetzt bist und keine DU vorliegt, wird man für dich irgendwo eine Aufgabe finden (müssen). Ob das in der alten Verwendung, am alten StO oder etwas anderes ist, wird dann gebrüft werden müssen.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Johnson2 am 03. April 2023, 11:42:03
Danke für die schnelle Antwort.

Gibt es da eine Möglichkeit der Mitentscheidung? Also ein ablehnen der Rückführung und das damit einhergehende ausscheiden?

Mfg
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: KlausP am 03. April 2023, 11:44:40
Rückführung in eine niedrigere Laufbahn geht nur, wenn man noch einen der Laufbahn entsprechen Dienstgrad hat. Als z.B. als StUffz (FA) kann man nicht in die Mannschaftslaufbahn zurückgeführt werden.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Johnson am 03. April 2023, 11:54:56
Und vom SU (FA) zum SU?
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Löwe von Eutin am 03. April 2023, 12:05:52
Zitat von: Johnson am 03. April 2023, 09:04:55
Guten Tag liebe Mitglieder und Mitgliederinnen.
Das Wort Mitglied ist ein Neutrum und bezeichnet sowohl Frauen als auch Männer.

Zitat von: Johnson am 03. April 2023, 11:54:56
Und vom SU (FA) zum SU?
Das geht natürlich, dann wird die Fw Eignung aberkann und man wird in die Laufbahn der Fachdienstunteroffiziere zurückgeführt. (-> Man bleibt StUffz.)
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Johnson am 03. April 2023, 12:13:34
Okay, danke für die schnelle Antwort.

Mir geht es grundlegend darum, ob der Dienstherr an diesem Punkt alleinige Entscheidungsfreiheit hat oder ob man diese Entscheidung mit beeinflussen kann?

In der alten Verwendung wären ja noch 9 Jahre verpflichtungszeit offen.

Müssen diese dann gedient werden oder besteht auch die Möglichkeit die Rückführung abzulehnen und somit das Dienstverhältnis aufzulösen?
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: F_K am 03. April 2023, 12:16:11
Wer nicht (mehr) geeignet ist, IST zurückzuführen bzw. zu entlassen.

Da gibt es kein "Mitspracherecht".

Anträge darf man immer stellen ...
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Ralf am 03. April 2023, 12:24:56
Zitat von: Johnson am 03. April 2023, 12:13:34
Müssen diese dann gedient werden oder besteht auch die Möglichkeit die Rückführung abzulehnen und somit das Dienstverhältnis aufzulösen?
Du musst das aber auch lesen, was man dir schreibt, sonst bringen alle Antworten nichts.
Zitat von: Ralf am 03. April 2023, 09:24:37
Wenn du bereits endgültig auf SaZ 19 festgesetzt bist und keine DU vorliegt, wird man für dich irgendwo eine Aufgabe finden (müssen). Ob das in der alten Verwendung, am alten StO oder etwas anderes ist, wird dann geprüft werden müssen.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 11. Juni 2024, 10:46:41
Guten tag zusammen,

Sorry das ich diese Thema nochmal ausgrabe aber es passt soweit zu meiner frage das ich nicht extra ein neues öffnen möchte.
bin in einer ähnlichen Situation und möchte gerne euren rat : Bin im 8 Dienstjahr und nun Mannschfter FA meine frag ist nun da ich vor Jahren schon auf SaZ 25 festgesetzt wurde kann mir das noch einer nehmen falls ich jetzt zum Uffz befördert würde und die ZAW vergeige? Also mein Ziel ist es Natürlich alles zu bestehen aber es tut sich mir nun doch die frage auf was ist wenn ich es doch nicht schaffe und jetzt in einen dienstgrad befördert werde der nicht meiner vorherigen Laufbahn entspricht.


MkG
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2024, 10:47:48
Solange du keine neue Verpflichtungserklärung unterschreibst,, gilt die alte.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 11. Juni 2024, 10:53:27
Oh danke also solange ich keine neu unterschreibe gilt die alte so verstanden aber ich meine ich habe eine neue unterschrieben die aber auch auf 25 jahre läuft und diese würde meine alte aushebeln? obwohl ich ja schon damals festgesetzt wurde ? also könnte ich bis zum SU befördert werden und selbst beim scheitern der ZAW meine restliche jahre weiter dienen?
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2024, 10:56:11
Was steht denn auf der neuen drauf, einfach mal durchlesen? Das ist doch ausschlaggebend.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 11. Juni 2024, 11:05:52
so eben geprüft habe keine neue unterschrieben weil auch keine neu erhalten. also gilt ja meine alte noch .
das heisst ich könnte rein theoretisch befördert werden und selbst wenn ich die ZAW vergeige was ich nicht hoffe immer noch weiter dienen obwohl ich dann SU ohne eigentliche Qualifiktionen bin ?zurückgeführt werden kann ich ja nach meinem wissensstand nicht mehr?

Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: F_K am 11. Juni 2024, 16:11:39
Mit noch 17 Jahren Dienstzeit würden als StUffz im Vergleich zum Feldwebel sicherlich mehrere Kleinwagen Differenz weniger verdient werden - surrender is not an Option.

Viel Erfolg.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 12. Juni 2024, 06:17:23
Danke für die Antwort und den vergleich aber so wirklich kann ich mit der Antwort nix anfangen:-D
Ja Kapitulation ist keine Option das stimmt wohl.

Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Ralf am 12. Juni 2024, 07:54:59
Mal bitte die GAIP durchlesen: GAIP 27-01-00 Laufbahnaufstieg in eine Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn
ZitatDie Entlassung, Überführung oder Rückführung von UA/MA und FA/BA ist im GAIP BAPersBw - KeNr 63-01-00, Nr. 4 geregelt.

­­­­­­­­­­­­­­­­­Mannschaften, die als Unteroffizier- oder Feldwebelanwärter zugelassen werden, oder Unteroffiziere ohne Portepee, welche als Feldwebelanwärter zugelassen werden, werden im Falle ihrer Nichteignung in ihre bisherige Laufbahn zurückgeführt, soweit sie noch einen ihrer bisherigen Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führen (§ 55 Absatz 4 Satz 3 SG).

Ansonsten ist die Entlassung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG (Entlassung im Anwärterstatus) vorgesehen, vgl. hierzu A-1340/49 Nr. 4043 ff und Nr. 4069 ff.

Bei einer Entlassung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG bestehen keine Ansprüche auf:

Leistungen der schulischen und beruflichen Bildung (§ 5 Abs. 3 Satz 1 SVG),
auf Übergangsgebührnisse (§ 11 Abs. 1 Satz 2 SVG) und
auf Übergangshilfe (§ 12 Abs 1. Satz 1 SVG).
Nur im Ausnahmefall kann von der Entlassung abgesehen werden, wenn für eine dem aktuellen Dienstgrad entsprechende Laufbahn die persönliche, charakterliche und körperliche Eignung besteht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein verwertbarer Beruf für die Laufbahn der Fachunteroffiziere vorliegt.

Im Falle des freiwilligen Verzichtes auf die Beförderung in einen Dienstgrad der höherwertigen Laufbahn kann die Soldatin/der Soldat bei Nichtbestehen der Ausbildung dann in seine ursprüngliche Laufbahn zurückgeführt werden (vgl. AR A-1340/49 Nr. 4046 / 4074), da er noch einen entsprechenden Dienstgrad führt. Eine Entlassung nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG kann somit vermieden werden.

Mit dem Verzicht auf die Beförderung zum Unteroffizier und Stabsunteroffizier wird während der gesamten Ausbildung der entsprechende Mannschaftsdienstgrad mit dem Dienstgradzusatz UA/FA geführt. Dies kann Auswirkungen auf die Bezüge haben. Es werden die Bezüge des aktuellen Dienstgrades, bzw. diejenigen der aktuellen Laufbahngruppe behalten. Hieraus resultieren eventuell auch geringere Bezüge aus dienstgradabhängigen Zahlungen, wie bspw. Übergangsgebührnisse, Elterngeld, etc. (auch versorgungsrechtliche Implikationen).

Eine Beförderung wird erst mit Bestehen aller laufbahnrelevanten Lehrgänge und Erlangung der Beförderungsreife erfolgen. Die Möglichkeit einer nachträglichen Entscheidung, nun doch vor Bestehen der Laufbahnlehrgänge befördert werden zu wollen, wird ausgeschlossen.

Unter ministerieller Beteiligung ist beabsichtigt, die Möglichkeit einer grundsätzlichen Rückführung in die vormalige Laufbahn mit Zuerkennung des entsprechenden Dienstgrades anstelle des aktuellen herbeizuführen. Um das Ziel zu erreichen, ist die Änderung des SG und der Soldatenlaufbahnverordnung erforderlich.

Durch einen selbst erklärten Verzicht der Soldatin bzw. des Soldaten auf eine mögliche Beförderung nach einem Aufstieg in eine Fachunteroffizier- oder Feldwebellaufbahn können Unsicherheiten der Betroffenen bezüglich eines Nicht-Bestehens der Laufbahnprüfung i. V. m. einer anschließenden Entlassung bis zur Änderung des SG und SLV begegnet werden und ggf. auch mehr Mannschaften zu Laufbahnaufsteigern motiviert werden.

In diesem Zusammenhang werden alle Bewerberinnen und Bewerber mit dem Aufzeigen einer Einplanungsmöglichkeit als mögliche Laufbahnaufsteiger im Rahmen einer Niederschrift über die Verzichtsmöglichkeit belehrt. Die prozessorientierte Umsetzung der Belehrungen erfolgt durch die personalführenden Anwärterreferate in der Unterabteilung IV 2 des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 12. Juni 2024, 08:10:14
Danke die habe ich auch schon gelesen und auch passend dazu die AR A-1340/49.
Und ich habe ja auch schon verzichtet auf die Beförderung.
Meine frage ist nun ist dieser Verzicht richtig gewesen da ich eine Verpflichtungserklärung ja schon auf 25jahre festgesetzt ist.
Wurde ich dahingehend richtig beraten und informiert?
Mir wurde nämlich auch von andere stelle mittgeteilt das es schwachsinn ist darauf verzichtet zu haben.
Da ich ja so oder so festgesetzt bin und nicht wie ein neuer Soldat immer stückweise festgesetzt werde.
Habe aus gründen der Sicherheit verzichtet da falls äußere umstände zu meinem scheitern führen ich nicht ohne Job da stehe.
Natürlich bin ich gewillt das alles zu bestehen und zu schaffen aber es kann immer was Privates Familientechnisches passieren was einen aus der bahn wirft.

Meine frage ist einfach war der Verzicht der mir nahe gelegt wurde als einzige Option , die richtige Entscheidung oder eher der richtige weg oder trifft das ganze auf Grund meiner Verpflichtungserklärung gar nicht auf mich zu.

MkG
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: SolSim am 12. Juni 2024, 16:07:29
Die Frage ist doch erstmal was Sie wollen? SaZ 25 und Feldwebel? Oder Sind Sie auch mit SaZ 25 Mannschaften zufrieden?
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: F_K am 12. Juni 2024, 16:10:19
Wenn die Verzichtserklärung schon abgegeben ist, ist die Frage doch akademisch?

Viel Erfolg.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 13. Juni 2024, 06:29:16
Natürlich möchte ich den SaZ 25 Feldwebel allein schon wegen der Chance BS werden zu können.
Darum geht's mir in der frage ja auch nicht sondern nur ob ich den Verzicht nicht hätte unterschreiben müssen und wäre so oder so save gewesen.
Ja akademisch ist die frage schon aber nach meinem Rechtsempfinden ist mein Verzicht ja hinfällig da man mir diesen Verzicht gar nicht hätte anbieten dürfen bzw. müssen dahingehend war es ja eine fehl Beratung wie ich finde.
darum meine frage hier.

danke
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: F_K am 13. Juni 2024, 06:37:02
Ist eine Frage der Interpretation des 55 4 - kann man auch so lesen, dass die "Nichteignung" eben zur Entlassung führt - also der Laufbahnwechsel / Anwärterstatus eine Entlassungsmöglichkeit erzeugt - muss ein Jurist beantworten.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 13. Juni 2024, 06:49:40
Ich danke ihnen!
Ja in dachte halt hier würde jemand so einen fall kennen oder hätte mehr wissen im Bezug auf so einer Situation.
Ja werde ich das wohl mal checken lassen in wie weit der 55 4 passt. Natürlich lese ich ihn auch in erste Line so nur denke ich mir halt wie will er meine festgesetzte zeit aushebeln aber vielleicht hab ich ja auch alles richtig gemacht mit dem Verzicht.

Ich danke
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: F_K am 13. Juni 2024, 07:51:39
Wie?

Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre.entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: LwPersFw am 13. Juni 2024, 08:43:43
Zitat von: F_K am 13. Juni 2024, 07:51:39
Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).

Dieser Aspekt spielt hier aber keine Rolle - da der TE schon über den 4 Jahren ist.



Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: F_K am 13. Juni 2024, 08:54:15
@ LwPersFw:

Richtig - aber er ist "frisch" FA - und "unbeschadet" sind FA zu entlassen, wenn diese die Anforderungen nicht erfüllen.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 13. Juni 2024, 09:07:39
Zitat von: F_K am 13. Juni 2024, 07:51:39
Wie?

Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre.entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).

Ja Ausbildung das ist ja erst seid ein paar Jahren so vorher wurde man einfach festgesetzt und gut war vielleicht eine AAP oder halt Nicht. Klingt hart aber ich bin der Meinung das entsprach damals der Realität.
Mal die AGA und SGA Außen vor.


Ja da ich über 4 Jahren bin denke ich auch das es nicht passt.
Auch wenn im Gesetzt steht es auch nach vier Jahren geht aber ich bin der Auffassung das es da immer wieder um festgesetzte Kameraden gibt die im Zeit Intervall fest gesetzt werden wie es normal der fall ist.

Ja frisch FA stimme ich zu. undbeschadet ja habe ich auch gelesen aber ob es hier passt.

Naja muss ich mal Juristisch nachhaken.

Mir geht's auch nicht darum zu scheitern sondern einfach nur um zu wissen ob ich hier schlecht beraten wurde.
der Dienstgrad spielt so erstmal auch keine rolle für mich nur finde ich es halt schade wenn ich den SU sein können und sicher sein können das meiner Dienstzeit nix passiert als das ich OSG bin und sicher.
Geht ja auch um die folge Jahre das ich dann jeden Dienstgrad bzw. Uffz 1 Jahre und Stuffz ein Jahr noch durchlaufen muss.

Trotzdem danke
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Ralf am 13. Juni 2024, 10:53:28
Ich an deiner Stelle würde das so annehmen, denn die Beratung dahingehend ist richtig und auch gut.
Was kann passieren, wenn du als StUffz scheiterst?
Man sucht für dich irgendeine Verwendung, egal ob sie dir gefällt oder auch nicht, denn ein ist sicher: du wirst auf einem etatisierten DP zu führen sein, nicht irgendwo auf DPäK.
Wo - auch regional - dieser DP ist, ist dann eher Zufall.
ZitatNaja muss ich mal Juristisch nachhaken.
Meine nicht maßgebliche persönliche Meinung ist, dass das Ausschöpfen von juristischen Spielräumen nicht die Aufgabe der PersFhrg ist, sondern eine für beiden Seiten bestmögliche Personalentwicklung ist. Und auch, wenn vielleicht in deinen Augen der Dienstgrad mehr zählt, man das also juristisch ausschöpfen könnte, sind die aufgezeigten Personalentwicklungsnachteile eben auch da.
Das sollte man sich mal überlegen. Auch vielleicht, ob man als StUffz rumlaufen möchte trotz eigen verschuldetem Scheitern in der Ausbildung. Ich würde mich dann für den Dienstgrad schämen und andere StUffz für dich wohl auch.

Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 13. Juni 2024, 11:17:53
Ich danke dir für deine Antwort erst einmal.

Ja mir geht's nicht um den Dienstgrad der ist mir in erste Line egal es ging mir mehr um die Sicherheit sonst hätte ich mich ja nicht für den OSG entschieden.
aber natürlich habe ich durch meine Entscheidung auch Nachteile wie längere zeit bis ich befördert werde und daraus ja auch zeit die verloren geht bis beurteilt werden kann und alles oder seh ich das falsch.
Ich find es halt nicht ganz so fair vom Dienstherrn und es wird einige bestimmt auch verunsichern oder abhalten vom Laufbahn Wechsel.
debetieren wird man befördert wenn man alle laufbahnrelvanten Lehrgänge geschafft hat was das genau heißt konnte man mir auch nicht beantworten.
ob damit gemeint ich KOA 1 und 2 und die ZAW oder wirklich alle weil dann ist man ja mit Beförderung erst 4 5 Jahre später dran das kann ja auch nicht richtig sein.

Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: KlausP am 13. Juni 2024, 11:32:59
Vielleicht sollte sich Ihr Perser (oder noch besser Ihr Spieß) mal schlau machen, welche Laufbahnlehrgängen das in Ihrem konkreten Fall eigentlich sind.

Die Soldatenlaufbahnverordnung sagt in § 18 (2):

Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...

Und da ist es meiner Meinung nach egal ob man mit Bestehen der Laufbahnprüfung OStGefr (FA) oder StUffz (FA) war.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 13. Juni 2024, 12:57:52
Zitat von: KlausP am 13. Juni 2024, 11:32:59
Vielleicht sollte sich Ihr Perser (oder noch besser Ihr Spieß) mal schlau machen, welche Laufbahnlehrgängen das in Ihrem konkreten Fall eigentlich sind.

Die Soldatenlaufbahnverordnung sagt in § 18 (2):

Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...

Und da ist es meiner Meinung nach egal ob man mit Bestehen der Laufbahnprüfung OStGefr (FA) oder StUffz (FA) war.

Danke

Ja werde nochmal nachfragen bezüglich welcher Lehrgänge Laufbahnrelevant sind und hoffen der Personenkreis kanns mir sagen.
Ich hatte in der alten EInheit mal gefragt aber da konnte man mir das so Pauschal nicht beantworten.

Achso sie meine das man auch nach bestehen direkt zum Feldwebel befördert werden kann?

hier der letzte punkt bzw. vorletzte meiner Belehrungsniederschrift:

Eine Beförderung wird dann erst mit Bestehen aller laufbahnrelevanten Lehrgänge und Erlangung der Beförderungsreife erfolgen. Hierzu zählt auch das Durchlaufen der Dienstgrade einer Laufbahn gem. AR 1430/49 Nr.2014 i. V m. der SLV Anl 2 (Uffz/StUffz). Die Möglichkeit einer nachträglichen Entscheidung, nun doch vor Bestehen der Laufbahnlehrgänge befördert werden zu wollen, wird ausgeschlossen.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: KlausP am 13. Juni 2024, 13:49:23
Zitat... Hierzu zählt auch das Durchlaufen der Dienstgrade einer Laufbahn gem. AR 1430/49 Nr.2014 i. V m. der SLV Anl 2 (Uffz/StUffz). ...

Aha. Da sieht das nun genau anders aus, als ich es aus der SLV herausinterpretiert habe. Das kommt davon, wenn man keinen Zugriff mehr auf Vorschriften hat.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Ralf am 13. Juni 2024, 13:54:49
ZitatIch find es halt nicht ganz so fair vom Dienstherrn und es wird einige bestimmt auch verunsichern oder abhalten vom Laufbahn Wechsel.
Zu dem Punkt hatte ich einiges geschrieben, dass es eben signifikante positive Aspekte in dem Vorgehen gibt. Die blendest du aus und kaprizierst dich nur auf den Dienstgrad. Kann man machen, sollte man jedoch nicht.
ZitatJa mir geht's nicht um den Dienstgrad der ist mir in erste Line egal es ging mir mehr um die Sicherheit sonst hätte ich mich ja nicht für den OSG entschieden.
Von daher kann ich das nicht ernst nehmen.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Driki am 13. Juni 2024, 15:18:28
Zitat von: Ralf am 13. Juni 2024, 13:54:49
ZitatIch find es halt nicht ganz so fair vom Dienstherrn und es wird einige bestimmt auch verunsichern oder abhalten vom Laufbahn Wechsel.
Zu dem Punkt hatte ich einiges geschrieben, dass es eben signifikante positive Aspekte in dem Vorgehen gibt. Die blendest du aus und kaprizierst dich nur auf den Dienstgrad. Kann man machen, sollte man jedoch nicht.
ZitatJa mir geht's nicht um den Dienstgrad der ist mir in erste Line egal es ging mir mehr um die Sicherheit sonst hätte ich mich ja nicht für den OSG entschieden.
Von daher kann ich das nicht ernst nehmen.

Okay signifikante positive Aspekte sehr ich da keine wenn ich ehrlich bin also im Bezug auf die Beförderung aber im  Bezug darum wie die Bewerbung läuft ja da sehe ich welche die da wäre : Das der  DV jetzt entscheidet ob man die Eignung bekommt oder nicht und das Die AEU weg gefallen ist. Das Mit dem Wegfall der AEU missfällt ja auch einigen wieder wie ich hörte.

Ob du das nun ernst nimmst oder nicht mit dem Dienstgrad das bleibt natürlich dir überlassen. Ich für meinen teil weiß es ja das dem so ist.
Ich findest dennoch nicht ganz fair wie der Dienstherr es im Bezug auf den Dienstgrad regelt oder vorgibt es handzuhaben aber so gehen Meinung nun mal auseinander.
Für mich steht der Mensch und des Können und sein Erfahrung im Vordergrund und nicht irgendein Dienstgrad, den der macht den Menschen nicht besser oder schlechter in meinen Augen.
Titel: Antw:Laufbahn Wechsel zum Feldwebel mit nachfolgender nichteignung.
Beitrag von: Ralf am 13. Juni 2024, 16:08:28
Zitatokay signifikante positive Aspekte sehr ich da keine wenn ich ehrlich bin
Dazu hatte ich geschrieben:
ZitatWas kann passieren, wenn du als StUffz scheiterst?
Man sucht für dich irgendeine Verwendung, egal ob sie dir gefällt oder auch nicht, denn ein ist sicher: du wirst auf einem etatisierten DP zu führen sein, nicht irgendwo auf DPäK.
Wo - auch regional - dieser DP ist, ist dann eher Zufall.