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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: D_s am 12. Mai 2024, 23:05:37

Titel: 7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: D_s am 12. Mai 2024, 23:05:37
Moin zusammen!

Bin schon länger krankgeschrieben und mein DU Verfahren nähert sich nun endlich dem Ende.
Allerdings gibt es eine Sache, die mich schon sehr lange sehr belastet... und will auch nicht weiter mit meinem PersFw darüber diskutieren.

Nun hat mein PersFw mich für morgen einbestellt, dass ich ein Empfangsbekenntnis meines DU Verfahrens seitens BAPersBw unterschreiben soll und dazu persönlich vorstellig sein müsste.

Mein Heimatort, an dem ich mich seit der Krankschreibung aufhalte, befindet sich ca. 200km vom Dienstort entfernt.
Mit dem Zug bräuchte ich knapp 3.5h Stunden in die Kaserne.


Meine Frage... ist es überhaupt zweckmäßig und fürsorglich dem Soldaten gegenüber wegen einer Unterschrift sich 7h in den Zug zu setzen?
Wurde bereits zwei Mal wegen Unterschriften zum DU Verfahren einbestellt und fühle mich wirklich verarscht... wenn es keine Minute dauert und der Prozess erledigt ist...

Würden die Züge wenigstens pünktlich sein oder seine Anschlüsse wenigstens erreichen können, so dass man dann nicht noch zusätzlich mit Wartezeit gestraft wird, wäre es vielleicht noch OK?!

Es gibt so viele Angelegenheiten wie z.B. Beförderungen oder Verlängerungen die telefonisch eröffnet werden können... warum nicht auch sowas?

Würde mich freuen, wenn hier jemand das so ähnlich sieht wie ich oder sehe ich das große ganze einfach nicht?

Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 13. Mai 2024, 06:47:31
Natürlich mag das umständlich erscheinen, aber solche Aktionen gehören eben auch dazu. Ich bin auch schon im Urlaub wegen 2 Minuten für eine Impfung in den SanBereich des Standortes gefahren oder für eine Unterschrift beim BFD-Berater.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: D_s am 13. Mai 2024, 06:51:19
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. Mai 2024, 06:47:31
Natürlich mag das umständlich erscheinen, aber solche Aktionen gehören eben auch dazu. Ich bin auch schon im Urlaub wegen 2 Minuten für eine Impfung in den SanBereich des Standortes gefahren oder für eine Unterschrift beim BFD-Berater.

Mir gehts ja nicht darum, dass ich da hin muss, sondern warum man mich für mindestens 7h mit dem Zug fahren lässt, anstatt es per Post oder Mail zu verschicken oder gar mir telefonisch eröffnen zu lassen  :'(

Wären es <2h hin und zurück, wäre es sicherlich nervig, aber durchaus im Rahmen
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: Ralf am 13. Mai 2024, 07:26:36
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: F_K am 13. Mai 2024, 07:30:34
Eine Beförderung wird dienstlich bekannt gegeben - dies geht, im Ausnahmefall, auch telefonisch.

Ein Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.

Ob "Anderes" möglich ist? Dazu hat Ralf einen Hinweis gegeben.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 13. Mai 2024, 07:34:42
ZitatEin Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.
Einschreiben mit Rückschein
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: D_s am 13. Mai 2024, 07:35:10
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 07:26:36
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?

wollte die Eskalationsstufe dahingehend möglichst gering halten  :-\
Am Ende bin ich der Sonderfall, der "special treatment" benötigt
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: LwPersFw am 13. Mai 2024, 08:00:22
Zitat von: D_s am 13. Mai 2024, 07:35:10
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 07:26:36
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?

wollte die Eskalationsstufe dahingehend möglichst gering halten  :-\
Am Ende bin ich der Sonderfall, der "special treatment" benötigt

Was hat dies denn mit Eskalation zu tun.

Sie haben ein Problem dessen Lösung nicht in der Verantwortung des PersFw liegt, wenn diesem der Auftrag erteilt wurde Sie einzubestellen.

Diese Frage hat der Disziplinarvorgesetzte , bzw. in dessen Auftrag der Spieß zu entscheiden.

Also diesen Kontakt herstellen.
Sachverhalt sachlich beschreiben.
Und, wie genannt, z.B. um postalische Erledigung bitten.

Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: D_s am 13. Mai 2024, 08:27:25
Zitat von: LwPersFw am 13. Mai 2024, 08:00:22
Zitat von: D_s am 13. Mai 2024, 07:35:10
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 07:26:36
Hast du denn darüber bereits mal mit deinem Chef gesprochen?

wollte die Eskalationsstufe dahingehend möglichst gering halten  :-\
Am Ende bin ich der Sonderfall, der "special treatment" benötigt

Was hat dies denn mit Eskalation zu tun.

Sie haben ein Problem dessen Lösung nicht in der Verantwortung des PersFw liegt, wenn diesem der Auftrag erteilt wurde Sie einzubestellen.

Diese Frage hat der Disziplinarvorgesetzte , bzw. in dessen Auftrag der Spieß zu entscheiden.

Also diesen Kontakt herstellen.
Sachverhalt sachlich beschreiben.
Und, wie genannt, z.B. um postalische Erledigung bitten.

Hab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: Ralf am 13. Mai 2024, 08:37:14
ZitatHab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden. Diese Quelle, dass genau dieses Schreiben im Beisein des DV zu unterzeichnen ist, soll man dir mal zeigen.
Von einer elektronischen Kenntnisnahme per PKI mal ganz abgesehen. Selbst eine Beurteilung lässt sich heute bereits elektronisch eröffnen.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: Nina P am 13. Mai 2024, 08:38:51
Wenn du wegen der Erkrankung nicht reisefähig bist, dann musst du da auch nicht aufschlagen! Du bist krankgeschrieben, ob du die Reise antreten kannst musst du für dich selbst wissen. Sonst muss einer von denen bei dir zuhause vorfahren und dir das eröffnen!
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: D_s am 13. Mai 2024, 08:41:09
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 08:37:14
ZitatHab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden. Diese Quelle, dass genau dieses Schreiben im Beisein des DV zu unterzeichnen ist, soll man dir mal zeigen.
Von einer elektronischen Kenntnisnahme per PKI mal ganz abgesehen. Selbst eine Beurteilung lässt sich heute bereits elektronisch eröffnen.

Danke!
Das wollte ich hören... habe gerade mit dem Sozialdienst gesprochen und dieser meinte, ich soll mich ans BAPersBw direkt wenden...
ich komm mir jetzt schon dumm vor... aber ich will einfach, dass es verstanden wird und nicht einfach "stumpf ist Trumpf" spielen
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: Ralf am 13. Mai 2024, 08:42:49
Zitat von: Nina P am 13. Mai 2024, 08:38:51
Wenn du wegen der Erkrankung nicht reisefähig bist, dann musst du da auch nicht aufschlagen! Du bist krankgeschrieben, ob du die Reise antreten kannst musst du für dich selbst wissen. Sonst muss einer von denen bei dir zuhause vorfahren und dir das eröffnen!
Nein, dass muss nicht "er selbst wissen", sondern der Truppenarzt stellt fest, ob jemand reisefähig ist.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: Nina P am 13. Mai 2024, 08:49:01
Nein eben nicht! Was hier mit dem Kameraden von Seiten der Vorgesetzten abgezogen wird, ist mies. Er ist KzH. Und sein Chef will das er in die Kaserne kommt und obwohl er KZH ist soll er 7 Stunden hin und her fahren, und dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
Und das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: F_K am 13. Mai 2024, 08:52:30
Anmerkung:

- Befehl ist Befehl
- KzH ist NICHT gleich Reiseunfähigkeit
- Welche Zustellform zulässig ist bzw. genutzt wird, legt der Ersteller des Dokumentes fest.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: D_s am 13. Mai 2024, 08:52:59
Zitat von: Nina P am 13. Mai 2024, 08:49:01
Nein eben nicht! Was hier mit dem Kameraden von Seiten der Vorgesetzten abgezogen wird, ist mies. Er ist KzH. Und sein Chef will das er in die Kaserne kommt und obwohl er KZH ist soll er 7 Stunden hin und her fahren, und dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
Und das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!

Danke... die Worte stärken mich... aber gleichzeitig fühle ich mich wie ein Idiot und als ob ich die anderen an der Nase rumführen würde... was ja gar nicht meine Intension ist  ???
Habe jetzt den Termin zur Unterschrift verschoben... will bis dahin mit BAPersBw / dem TrArzt klären, inwiefern ich wirklich vor Ort sein muss...
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: dunstig am 13. Mai 2024, 09:16:28
Zitat von: F_K am 13. Mai 2024, 08:52:30
Anmerkung:

- Befehl ist Befehl
- KzH ist NICHT gleich Reiseunfähigkeit
- Welche Zustellform zulässig ist bzw. genutzt wird, legt der Ersteller des Dokumentes fest.
Kann man so sehen, zeigt aber nur mal wieder mehr auf, dass es häufig einfach ums Prinzip bzw. dem Bestehen auf Vorschriften / hierarchischen Strukturen geht, statt für alle Seiten die pragmatische Lösung zu finden. So werden Termine verschoben, Ärzte / BAPersBw konsultiert, Beschwerden riskiert und zig Leuten Aufwände beschert, statt das Schreiben einfach Montags in die Post zu geben und am Freitag unterschrieben zurück zu haben.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: Ralf am 13. Mai 2024, 10:04:58
Zitat von: Nina P am 13. Mai 2024, 08:49:01
Nein eben nicht! Was hier mit dem Kameraden von Seiten der Vorgesetzten abgezogen wird, ist mies. Er ist KzH. Und sein Chef will das er in die Kaserne kommt und obwohl er KZH ist soll er 7 Stunden hin und her fahren, und dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
Und das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!
Liebe Nina P,
du kannst gerne sachlich antworten, aber deine fortdauernden Unterstellungen
Zitatund dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
lässt du, ansonsten fliegen die Beiträge raus
ZitatUnd das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!
Un das war die Empfehlung des Sozialdienstes und nicht der Befehl des BV.
Weiteren Unfug werde ich löschen.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: F_K am 13. Mai 2024, 10:08:10
@ Dunstig:

Eine Rose ist eine Rose - ISSO (kann man anders sehen - hat dann aber nichts mit der Realität oder einem guten Ratschlag zu tun)

Dementsprechend ist ein Befehl des DVs wohl ein Befehl -
Ratschläge, ob eine Nelke "besser" wäre, wurden gegeben.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: Ceedich am 13. Mai 2024, 10:29:37
Naja grundsätzlich ist es einfach. Wenn der DV nicht überzeugt wird, dass Ding mittels Einschreiben postalisch zu versenden, ist der Befehl vom DV mind. verbindlich.
Eine rechtliche Bewertung lass ich weg. Ist halt doof für dich. Alles andere ist dann ggf. im Nachgang zu klären.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: Michael 1199 am 13. Mai 2024, 11:03:25
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 08:37:14
ZitatHab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden. Diese Quelle, dass genau dieses Schreiben im Beisein des DV zu unterzeichnen ist, soll man dir mal zeigen.
Von einer elektronischen Kenntnisnahme per PKI mal ganz abgesehen. Selbst eine Beurteilung lässt sich heute bereits elektronisch eröffnen.
Wir haben das teilweise per Mail vorab gemacht. PDF mit Kennwort bezüglich Datenschutz usw. Keine Ahnung wo hier das Problem liegt
Wahrscheinlich wieder mal persönliche Befindlichkeiten aller Beteiligten.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: LwPersFw am 13. Mai 2024, 12:53:12
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 08:37:14
ZitatHab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden.

Bevor dies hier wieder ausartet... 

A-1350/67 Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

"805. Die Urkunde und das Begleitschreiben sind der Soldatin bzw. dem Soldaten erforderlichenfalls per Postzustellungsurkunde zuzustellen."

Ob diese Karte gezogen wird - entscheidet der Disziplinarvorgesetzte, ggf. nach Rücksprache mit dem Truppenarzt bzgl. der Reisefähigkeit...


Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: christoph1972 am 13. Mai 2024, 13:48:44
Ich bin da eher der Freund des Pragmatismus, aber bestimmte Dinge, insbesondere Schreiben, deren Inhalt als PersDat 3 eingestuft sind, können eben nicht einfach mal so eben vom DV oder KpFw oder PersFw eröffnet werden, wenn die herausgebende Stelle, den "persönlichen" Empfang gegen Unterschrift wünscht.

Wenn es um die Zurruhesetzung bzw. Entlassung geht, ist eben der Erhalt der Urkunde und des Begleitschreibens zu quittieren.

Bei einer Person, die wegen DU entlassen bzw. eine Zurruhesetzung erfährt, sollte allerdings so viel Fingerspitzengefühl vorhanden sein, dass man die Urkunde ggf. wie von LwPersFw zitiert, per PZU versendet.

Gesetzliche Grundlage ist das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Das ist sicherlich nicht optimal gelaufen, weil ein eingeleitetes DU-Verfahren schon darauf hindeutet, dass es erhebliche gesundheitliche Einschränkungen gibt.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: didi62 am 13. Mai 2024, 14:25:30
Zitat von: MikeEchoGolf am 13. Mai 2024, 07:34:42
ZitatEin Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.
Einschreiben mit Rückschein
Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) steht einem Empfangsbekenntnis nicht gleich, da hieraus nicht hervorgeht was der Inhalt des Briefes ist. Dies wäre nur mit Postzustellungsurkunde möglich.
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: D_s am 13. Mai 2024, 16:08:51
Danke an alle!

Laut der Bearbeiterin im BAPersBw, die ich heute Mittag erreichen konnte -> die Anhörung KANN/DARF auch telefonisch erfolgen und dem Soldaten somit telefonisch eröffnet werden, dies muss natürlich als Anmerkung angegeben werden.

Das war mir wichtig und hab mich auch gut aufgehoben gefühlt bei ihr. Sprich, sie war nicht geschockt von meiner Frage oder gar empört darüber, dass ich sie deswegen anrufe. Sie hat mir sogar sehr ausführlich und kompetent die weiteren Schritte erklärt, welche durchaus knifflig zu verstehen sind... aber passt!
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: MikeEchoGolf am 13. Mai 2024, 16:17:09
Zitat von: didi62 am 13. Mai 2024, 14:25:30
Zitat von: MikeEchoGolf am 13. Mai 2024, 07:34:42
ZitatEin Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.
Einschreiben mit Rückschein
Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) steht einem Empfangsbekenntnis nicht gleich, da hieraus nicht hervorgeht was der Inhalt des Briefes ist. Dies wäre nur mit Postzustellungsurkunde möglich.

Verwaltungszustellungsgesetz (Bund)
§ 4
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken
Titel: Antw:7h Zugfahrt für eine Unterschrift?
Beitrag von: Ralf am 13. Mai 2024, 18:51:19
Es geht hier um die Anhörung, nicht die Entlassungsverfügung.
Da der TE seine kompetente Antwort von der Bearbeiterin bekommen hat, schließe ich hier, bevor wir in die Postgeheimnisse abdriften.