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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: GerMat am 24. August 2024, 10:42:03

Titel: USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: GerMat am 24. August 2024, 10:42:03
Hallo Kameraden,

-ich bin beorderter Reservist in der Laufbahn der Mannschaften
-Ich gehe demnächst auf meine erste Übung
-Natürlich habe ich die "Anlage zum Einverständnis zur Ableistung einer Dienstleistung" ausgefüllt
-Dort habe ich wahrheitsgemäß angegeben, dass mein derzeitiges Gehalt den 39k Grenzwert für Mannschaften überschreiten wird

Meine ersten Fragen:
Hat mein Gehalt (es ist viel zu hoch) irgendwelche Auswirkungen, wenn ich weniger als 28 Tage pro Jahr diene?
Was passiert, wenn ich mehr als 28 Tage dienen will?
Wie werden die 28 Tage berechnet? Nur Wochentage oder auch Wochenende?

Weitere Fragen:
Falls es  Auswirkungen hat, kann ich das Problem umgehen, indem ich einfach weniger angebe und dann auch nur die Mindestleistung in Anspruch nehme?
Wie muss ich dafür vorgehen?

Mir ist das ganze so wichtig, dass ich auch auf Geld verzichten würde um dabei zu sein.

MkG


Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: BulleMölders am 24. August 2024, 15:38:51
Und sie würden auch lügen
Zitat von: GerMat am 24. August 2024, 10:42:03
indem ich einfach weniger angebe
um dabei zu sein.
Ob das der richtige Weg ist. Zumal sie schneller wieder raus sidn als sie rein gekommen sind wenn es auffliegt. Spätestens bei der nächsten Einkommensteuererklärung könnte das Finanzamt dann mal nachfragen warum denn nur Mindestleistungen bezogen wurden für den Zeitraum, bei dem sonstigen Gehalt.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: F_K am 24. August 2024, 17:55:00
Keine falschen Angaben machen - der Hinweis auf Mindestleistung sollte das Problem lösen.

Mit einer Nachfrage des Finanzamtes ist nicht zu rechnen.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: doc. am 25. August 2024, 10:18:15
Nachfrage: Diese 39k€/a Grenze für Msch - wo kommt die her? Ich kenne nur die 72k€/a, bzw. 6k€/M. Gibt's da verschiedene Formulare für verschiedene Laufbahngruppen?

Und ich wäre vorsichtig, dem TE zu suggerieren, der Hinweis auf die Mindestleistung würde das Problem lösen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird *vor* Antritt der RDL durchgeführt, das Formular dazu , der Antrag auf USG kann auch erst *nach* Antritt erfolgen (und das auch noch bei völlig verschiedenen Stellen), daher hätte die Bw keinerlei Sicherheit, dass der TE nicht doch den Verdienstausfall beantragt, wozu er ja berechtigt wäre.


Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: GerMat am 25. August 2024, 16:39:47
Hi Doc,

Deine Werte kenne ich auch noch. Es scheint aber inzwischen etwas neuen zu geben:

https://www.bundeswehr.de/de/49324-49324

Da wählt man per dropdown seine Laufbahn. Inzwischen wird auch nach brutto gefragt.

MkG
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: GerMat am 25. August 2024, 16:43:02
Ich frage nochmal in die Runde:

Ich bin doch sicher nicht der Einzige beorderte Reservist, der diese Grenzwerte reißt... Falls doch, wäre das natürlich auch die Antwort :D

Was sind die Auswirkungen? wie geht Ihr damit um?
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: doc. am 25. August 2024, 17:25:36
Zitat von: GerMat am 25. August 2024, 16:39:47
Es scheint aber inzwischen etwas neuen zu geben:

https://www.bundeswehr.de/de/49324-49324

Danke dafür - aber laut Formular sind das bei nichtselbständiger Arbeit immer noch Nettowerte.

Tja, selbst die Werte für Offiziere sind jetzt niedriger, ich frage mich ernsthaft wer das *nicht* überschreitet. Prinzipiell begrüße ich als Steuerzahler aber diese Vorgehensweise, denn ich möchte eigentlich keinen Dauer-RDLer subventionieren, der bei der Bw deutlich unterhalb seiner zivilen Qualifikation eingesetzt wird. Und 28 Tage ist ja doch schon mehr als der durchschnittliche Reservist.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: seltsam_ am 25. August 2024, 17:36:30
Nicht ganz.

Die Werte für Offiziere unterscheiden noch einmal Stabsoffiziere und da ist der Wert gestiegen.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: waldo am 27. August 2024, 08:25:19
Habe erst vor Kurzem die "Anlage zum Einverständnis zur Ableistung einer Dienstleistung" ausgefüllt.

Da ist lediglich anzukreuzen, ob meine monatlichen Nettoeinkünfte bzw. Nettojahreseinkünfte aus
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit
- nicht selbstständiger Arbeit

voraussichtlich 6.000€ bzw. 72.000€ übersteigen.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: tdn am 27. August 2024, 09:50:22
Das ist die alte Version mit den 72k/6k, die unterschiedlichen Einkommen pro Dienstgradgruppe sind wohl neu.
Allerdings interessant das außer bei Stabsoffizieren die max Einkünfte gesenkt wurden, und das nach doch deutlicher Inflation...
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: dunstig am 27. August 2024, 10:17:53
Da ich zum ersten mal von diesen Grenzen höre: Was hätte ein Überschreiten ebendieser zur Folge? Dass keine RDL geleistet werden dürfte?
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: tdn am 27. August 2024, 11:08:37
Wirtschaftlichkeitsprüfung. Was das beinhaltet, keine Ahnung. Gibt anscheinend da ein Merkblatt, habe ich allerdings noch nie gesehen.
Wäre aber interessant zu wissen.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: PzPiKp360 am 27. August 2024, 18:52:07
Das Merkblatt bekommst Du auf Anfrage von Deinem S1.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: doc. am 28. August 2024, 11:51:32
Zitat von: dunstig am 27. August 2024, 10:17:53
Da ich zum ersten mal von diesen Grenzen höre: Was hätte ein Überschreiten ebendieser zur Folge? Dass keine RDL geleistet werden dürfte?

Man will vermeiden, dass ein z.B. Dr.-Ing. mit 100k Nettogehalt als Mannschaftsdienstgrad 10 Monate Tätigkeiten auf Hilfsarbeiterniveau ableistet. Und wie gesagt, das halte ich auch für sinnvoll. Also ja, letztlich kann dann auch eine RDL verweigert werden.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: dunstig am 28. August 2024, 13:26:55
Interessant. Dann hat sich das Thema für mich eh erledigt, bzw. wirds für Ingenieure im süddeutschen Raum als Offizier generell für die meisten knapp. Bzw. dürfte der Dr.-Ing. deines Beispiels nicht mal mehr als StOffz RDL leisten. Verstärkt wieder ein wenig mein Bild, dass man nicht wirklich Interesse daran hat, aus allen Bereichen querschnittlich Personal anzusprechen, bzw. das Ziel hat, für diese attraktiv zu sein.

Aber selbst für interessiertes Personal in meinem Umfeld gleicht es einer Odyssee und geht nur über Vitamin B. Aber das ist ein anderes Thema und ich will hier auch nicht wieder abdriften.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: F_K am 28. August 2024, 13:58:04
Anmerkung:

In der zivilen Wirtschaft werden (Jahres-) Gehälter meistens Brutto angegeben - bisher hat die BW Netto (Monats-) Angaben verlangt - je nach Anzahl der Gehälter (oft mehr als 14) und anderen Randbedingungen konnte man unter der BW Grenze liegen und trotzdem knapp über 100 k Euro verdienen.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: dunstig am 28. August 2024, 14:14:33
Wobei in besagter Anlage explizit auch auf das Jahresgehalt abgezielt wird.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: tdn am 28. August 2024, 14:18:45
Zitat von: PzPiKp360 am 27. August 2024, 18:52:07
Das Merkblatt bekommst Du auf Anfrage von Deinem S1.

Gemacht. Zusätzlich die Info das im Moment wohl eher genauer drauf geschaut wird.

Zur Lösung könnte dann jedem RDL, der "zuviel" verdient, für die Dauer der RDL der Charakter eines Brigadegenerals verliehen werden, dort gibt es ja keine Einkommensgrenzen.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: doc. am 28. August 2024, 14:25:14
Zitat von: dunstig am 28. August 2024, 13:26:55
Dann hat sich das Thema für mich eh erledigt,

Naja, relevant wird das ja erst ab 28 Tage/a und es ist eine Prüfung - mit der entsprechenden Argumentation seitens des heranziehenden TrT sollte es doch darstellbar sein, wenn es für die Bw einen signifikanten Wert hat.

Und jemand der in diesen Gehaltskategorien mehr als 4 Wochen im Jahr von seinem Job fehlen kann, wo gibt's das denn? Klar, der schwäbische Dr.-Ing. arbeitet das nachts nach, aber sonst?  ;)
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: F_K am 28. August 2024, 14:30:43
Weitere Anmerkung:

Tarifgehalt auch in NW für Ing. ist schon auskömmlich - Anlage habe ich nicht gelesen und Monatsnetto angegeben - gab keine Probleme, auch über 4 Wochen nicht.

.. und in einer gut organisierten Firma sollte ein Sachbearbeiter mal fehlen können (gibt ja auch Elternzeit, Sabbatical, whatever).
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: dunstig am 28. August 2024, 14:39:35
Zitat von: doc. am 28. August 2024, 14:25:14
Und jemand der in diesen Gehaltskategorien mehr als 4 Wochen im Jahr von seinem Job fehlen kann, wo gibt's das denn? Klar, der schwäbische Dr.-Ing. arbeitet das nachts nach, aber sonst?  ;)
Naja selbst als Ingenieur, der nicht außertariflich unterwegs ist, kommt man irgendwann recht schnell an diese Grenze ran. Mit Steuerklasse 3 brauchst da nicht mal ne besondere Betriebszugehörigkeit oder irgendwas. Alleine bei uns im Unternehmen grob geschätzt eine hohe dreistellige Zahl an Ingenieuren/IT-lern. In der Region hier ist man wohl schnell bei zehntausenden. Und bei den großen Arbeitgebern hier im süddeutschen Raum geht solch ein Fehlen im Rauschen unter.

Aber ja, betroffener Personenkreis dürfte auch schon in der Vergangenheit nicht wirklich einen relevanten Anteil an RDL >28 Tagen gestellt haben.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: PzPiKp360 am 28. August 2024, 15:56:16
Diese neuen Grenzen wird fast jeder Res, der zivil mit IT, Industrie etc. zu tun hat, reißen. Ansonsten wäre Jobwechsel etc. dringend angezeigt. Hat BAPers ausreichend Kapazität für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen? Interessant ist dieser Passus im Merkblatt:

ZitatDie Bewertung der dienstlichen Notwendigkeit einer Heranziehung erfolgt in der Regel auf Grundlage der bewilligten Leistungen gem. § 6, § 7, bzw. § 8 USG und der seitens Unterhaltssicherung beim BAPersBw (Abteilung PA) erhobenen Daten aus der vorherigen Dienstleistung.

Soll das bedeuten, für die nächste RDL nur Mindestleistung beantragen - auch, weil man sich das "leisten kann" - und damit in Zukunft keine Umstände zu haben, wenn man freiwillig auf diesem USG-Niveau weiter segelt?
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: doc. am 28. August 2024, 17:09:47
Zitat von: PzPiKp360 am 28. August 2024, 15:56:16
Soll das bedeuten, für die nächste RDL nur Mindestleistung beantragen - auch, weil man sich das "leisten kann" - und damit in Zukunft keine Umstände zu haben, wenn man freiwillig auf diesem USG-Niveau weiter segelt?

Nochmal...28 Tage+...und meine Frau würde mich mit einer gewissen Berechtigung in die geschlossene einweisen lassen, wenn ich freiwillig auf einen signifikanten Teil des Familieneinkommens verzichten würde, "nur" um eine RDL ableisten zu "dürfen".

Und ich würde dann doch davon ausgehen, dass es schon Spielraum gibt, z.B. wenn diese Tagesanzahl ausnahmsweise z.B. wegen Laufbahnlehrgängen überschritten wird o.ä. Ansonsten wäre es ja eine feste Obergrenze.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: F_K am 28. August 2024, 17:27:33
@ Doc:

Geschlossene = Krank, also nach 6 Wochen AUCH weniger Geld ...

(Ja, offtopic, ein Witz ...)
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 29. August 2024, 06:20:09
Zitat von: dunstig am 28. August 2024, 14:39:35Naja selbst als Ingenieur, der nicht außertariflich unterwegs ist, kommt man irgendwann recht schnell an diese Grenze ran. Mit Steuerklasse 3 brauchst da nicht mal ne besondere Betriebszugehörigkeit oder irgendwas.

Steuerklasse ist bei der Betrachtung vom Bruttogehalt nicht relevant.

Die auf dem Merkblatt tabellierten Grenzen:


überschreitet ein "normaler" Ingenieur (z.B. als Entwickler in einem größeren Unternehmen in Süddeutschland), auch ohne das er Führungsaufgaben/Personalverantwortung hat, selbst für den Bereich der Stabsoffiziere.
Titel: Antw:USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt
Beitrag von: doc. am 29. August 2024, 06:56:58
Zitat von: F_K am 28. August 2024, 17:27:33
(Ja, offtopic, ein Witz ...)

Muß auch mal sein ;D

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 29. August 2024, 06:20:09
Steuerklasse ist bei der Betrachtung vom Bruttogehalt nicht relevant.

Bei abhängig beschäftigten sind das *weiterhin* Nettozahlen...also ist die Steuerklasse schon relevant. Deswegen könnte ja tatsächlich eine sinnvolle Strategie sein, wenn ein Partner vorhanden ist, ggfs. eine Kombi 5/3 zu erwägen, über die Einkommensteuererklärung nivelliert sich das ja eh wieder. Damit könnte man sein Netto senken und frohen Mutes und unbehelligt seine Langzeit-RDL antreten.