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USG / Reserveübung / Hohes Bruttogehalt

Begonnen von GerMat, 24. August 2024, 10:42:03

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GerMat

Hallo Kameraden,

-ich bin beorderter Reservist in der Laufbahn der Mannschaften
-Ich gehe demnächst auf meine erste Übung
-Natürlich habe ich die "Anlage zum Einverständnis zur Ableistung einer Dienstleistung" ausgefüllt
-Dort habe ich wahrheitsgemäß angegeben, dass mein derzeitiges Gehalt den 39k Grenzwert für Mannschaften überschreiten wird

Meine ersten Fragen:
Hat mein Gehalt (es ist viel zu hoch) irgendwelche Auswirkungen, wenn ich weniger als 28 Tage pro Jahr diene?
Was passiert, wenn ich mehr als 28 Tage dienen will?
Wie werden die 28 Tage berechnet? Nur Wochentage oder auch Wochenende?

Weitere Fragen:
Falls es  Auswirkungen hat, kann ich das Problem umgehen, indem ich einfach weniger angebe und dann auch nur die Mindestleistung in Anspruch nehme?
Wie muss ich dafür vorgehen?

Mir ist das ganze so wichtig, dass ich auch auf Geld verzichten würde um dabei zu sein.

MkG



BulleMölders

Und sie würden auch lügen
Zitat von: GerMat am 24. August 2024, 10:42:03
indem ich einfach weniger angebe
um dabei zu sein.
Ob das der richtige Weg ist. Zumal sie schneller wieder raus sidn als sie rein gekommen sind wenn es auffliegt. Spätestens bei der nächsten Einkommensteuererklärung könnte das Finanzamt dann mal nachfragen warum denn nur Mindestleistungen bezogen wurden für den Zeitraum, bei dem sonstigen Gehalt.

F_K

Keine falschen Angaben machen - der Hinweis auf Mindestleistung sollte das Problem lösen.

Mit einer Nachfrage des Finanzamtes ist nicht zu rechnen.

doc.

Nachfrage: Diese 39k€/a Grenze für Msch - wo kommt die her? Ich kenne nur die 72k€/a, bzw. 6k€/M. Gibt's da verschiedene Formulare für verschiedene Laufbahngruppen?

Und ich wäre vorsichtig, dem TE zu suggerieren, der Hinweis auf die Mindestleistung würde das Problem lösen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird *vor* Antritt der RDL durchgeführt, das Formular dazu , der Antrag auf USG kann auch erst *nach* Antritt erfolgen (und das auch noch bei völlig verschiedenen Stellen), daher hätte die Bw keinerlei Sicherheit, dass der TE nicht doch den Verdienstausfall beantragt, wozu er ja berechtigt wäre.



GerMat

Hi Doc,

Deine Werte kenne ich auch noch. Es scheint aber inzwischen etwas neuen zu geben:

https://www.bundeswehr.de/de/49324-49324

Da wählt man per dropdown seine Laufbahn. Inzwischen wird auch nach brutto gefragt.

MkG

GerMat

Ich frage nochmal in die Runde:

Ich bin doch sicher nicht der Einzige beorderte Reservist, der diese Grenzwerte reißt... Falls doch, wäre das natürlich auch die Antwort :D

Was sind die Auswirkungen? wie geht Ihr damit um?

doc.

Zitat von: GerMat am 25. August 2024, 16:39:47
Es scheint aber inzwischen etwas neuen zu geben:

https://www.bundeswehr.de/de/49324-49324

Danke dafür - aber laut Formular sind das bei nichtselbständiger Arbeit immer noch Nettowerte.

Tja, selbst die Werte für Offiziere sind jetzt niedriger, ich frage mich ernsthaft wer das *nicht* überschreitet. Prinzipiell begrüße ich als Steuerzahler aber diese Vorgehensweise, denn ich möchte eigentlich keinen Dauer-RDLer subventionieren, der bei der Bw deutlich unterhalb seiner zivilen Qualifikation eingesetzt wird. Und 28 Tage ist ja doch schon mehr als der durchschnittliche Reservist.

seltsam_

Nicht ganz.

Die Werte für Offiziere unterscheiden noch einmal Stabsoffiziere und da ist der Wert gestiegen.

waldo

Habe erst vor Kurzem die "Anlage zum Einverständnis zur Ableistung einer Dienstleistung" ausgefüllt.

Da ist lediglich anzukreuzen, ob meine monatlichen Nettoeinkünfte bzw. Nettojahreseinkünfte aus
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit
- nicht selbstständiger Arbeit

voraussichtlich 6.000€ bzw. 72.000€ übersteigen.

tdn

Das ist die alte Version mit den 72k/6k, die unterschiedlichen Einkommen pro Dienstgradgruppe sind wohl neu.
Allerdings interessant das außer bei Stabsoffizieren die max Einkünfte gesenkt wurden, und das nach doch deutlicher Inflation...

dunstig

Da ich zum ersten mal von diesen Grenzen höre: Was hätte ein Überschreiten ebendieser zur Folge? Dass keine RDL geleistet werden dürfte?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

tdn

Wirtschaftlichkeitsprüfung. Was das beinhaltet, keine Ahnung. Gibt anscheinend da ein Merkblatt, habe ich allerdings noch nie gesehen.
Wäre aber interessant zu wissen.

PzPiKp360


doc.

Zitat von: dunstig am 27. August 2024, 10:17:53
Da ich zum ersten mal von diesen Grenzen höre: Was hätte ein Überschreiten ebendieser zur Folge? Dass keine RDL geleistet werden dürfte?

Man will vermeiden, dass ein z.B. Dr.-Ing. mit 100k Nettogehalt als Mannschaftsdienstgrad 10 Monate Tätigkeiten auf Hilfsarbeiterniveau ableistet. Und wie gesagt, das halte ich auch für sinnvoll. Also ja, letztlich kann dann auch eine RDL verweigert werden.

dunstig

Interessant. Dann hat sich das Thema für mich eh erledigt, bzw. wirds für Ingenieure im süddeutschen Raum als Offizier generell für die meisten knapp. Bzw. dürfte der Dr.-Ing. deines Beispiels nicht mal mehr als StOffz RDL leisten. Verstärkt wieder ein wenig mein Bild, dass man nicht wirklich Interesse daran hat, aus allen Bereichen querschnittlich Personal anzusprechen, bzw. das Ziel hat, für diese attraktiv zu sein.

Aber selbst für interessiertes Personal in meinem Umfeld gleicht es einer Odyssee und geht nur über Vitamin B. Aber das ist ein anderes Thema und ich will hier auch nicht wieder abdriften.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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