Hallo zusammen,
die Impfung bei privaten Reisen wird durch die BwHFV in Kapitel 2 §5 bekanntlich nicht als Leistung der utV genannt. Auf diesen Passus berufen sich auch viele Leiter von SanVersZ (u.a. Koblenz), wenn sie Impfungen verweigern.
Diese sich vom BMVg auferlegte Verordnung widerspricht hiermit jedoch einer vom BMVg nach in Kraft treten der Verordnung herausgegeben Vorschrift: A-840/8. Hier werden Impf- und Prophylaxemaßnahmen für private Auslangsaufenthalte in Ziffer 403 explizit mit eingeschlossen.
Ist dieser Missstand noch niemandem aufgefallen oder ist allen Akteuren einfach egal, dass sich hier Vorschrift und Verordnung seit 2017 widersprechen?
Gruß
der Marinierte
Die Vorschrift ist älter, als die Bundeswehrheilfürsorgeverordnung. Es gab kürzlich einen Heilfürsorgehinweis, der dies nochmal klarstellt.
Grund für die "Verweigerung" der entsprechenden Akteure ist, dass diese Impfungen als elektive Maßnahmen nicht zur Vorbeugung relevanter dienstlicher Gefahren dienen, sondern privater Reisevergnügen. Der impfende Arzt müsste deswegen eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen, falls es zu Impfreaktionen etc. kommt. Dazu kann man aber niemanden zwingen. Es gab entsprechende WDB-Fälle, in denen entsprechende Rechtslagen bis auf die Ebene Oberverwaltungsgericht ausgefochten wurden; es wurde entsprechend o.g. Argumentation GEGEN den Kläger entschieden, also keine Rechtsverpflichtung für die Anerkennung einer WDB erkannt.
Und: Reisen in Länder, in denen man entsprechende Impfungen benötigt, kosten meist mindestens 10 bis 20 Mal mehr, als die entsprechenden Impfungen... Die Beratung schlägt mit 40-50 Euro zu Buche.
Zitat von: Andi81 am 15. Oktober 2024, 22:09:06
Es gab kürzlich einen Heilfürsorgehinweis, der dies nochmal klarstellt.
Heilfürsorgehinweis 06 - 2018 "Schutzimpfungen für private Auslandsaufenthalte"
Auszug
"Betreff: Umsetzung der Bundeswehrheilfürsorgeverordnung (BwHFV)
hier:
Ausschluss der Kostenübernahme
Schutzimpfungen anlässlich privater Auslandsreisen gehören nach § 5 der BwHFV
nicht zum Leistungsumfang der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV).
Es besteht somit
kein Anspruch der Soldatinnen und Soldaten auf entsprechende Leistungen.
Eine reisemedizinische Beratung kann im Rahmen der utV durchgeführt werden.
Anlässlich privater Auslandsreisen kann im Rahmen der utV
ausschließlich die Schutzimpfung
gegen Poliomyelitis gewährt werden, da es sich hierbei um eine "Reiseschutzimpfung
zur Vorbeugung der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik
Deutschland" gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie des GBA handelt.
Eine diesbezügliche Leistungspflicht ist danach für gesetzliche Krankenkassen anerkannt.
Regelungen und Vorschriften
anderslautenden Inhalts sind mit Inkrafttreten der BwHFV
nicht mehr anzuwenden, da diese Rechtsverordnung
höherrangiges Recht darstellt."
Ein leidiges Thema, mit welchem ich mich ca. 2018/2019 auch vergeblich rumärgern durfte, da kurz zuvor noch die volle Bandbreite empfohlen und geimpft wurde. Da bei uns jedes Jahr eine Reise in Länder stattfindet, in denen das CRM eine ganze Reihe an prophylaktischen Impfungen empfiehlt, war das über die Jahre ein erheblicher Kostenfaktor. Hätte ich dies nicht gemacht - wie so viele andere, die diese Kosten nicht tragen wollen - und wäre erkrankt, wäre der Bundeswehr wahrscheinlich ein deutlich größerer Schaden entstanden, als meine ganze Einheit prophylaktisch gegen alles mögliche zu impfen.
Schade, dass die ja immer so hochgelobte Versorgung auch bei diesem Thema weiterhin selbst hinter den gesetzlichen Kassen zurückbleibt.
Entschuldigung, wenn ich das eben einwerfe: Auf anderer Seite garantiert die uTV deutlich mehr als die GKV und die PKV. Die Massen an OTC-Medikamenten, die bei kleinsten Bagatellen eingefordert werden, kosten laut BHR mehrere hundert Millionen Euro im Jahr. Was ich nach beinahe 30 Jahren in den Streitkräften immer noch nicht verstehe, ist das Anspruchsdenken der Soldaten.
Im Übrigen darf nichts, was die GKV laut Satzung erstattet als Maßgabe herangezogen werden! Bei den Steigerungen der Beiträge wird das in Zukunft sicher auch deutlich weniger werden, so wie die Homöopathie bereits in Frage ist.
Und: Jeder in Deutschland lebende Mensch darf 2% seines Jahresbruttos für solche zusätzlichen Gesundheitsleistungen ausgeben, OHNE dass diese steuerlich absetzbar wären im Sinne von Sonderausgaben. Also hat der Bundesfinanzhof bereits vor Jahrzehnten geurteilt, dass es völlig Rechtens ist, z.B. für Zahnersatz bis zu 80% der Leistungen selbst tragen zu müssen. Vgl.: Laut aktueller Weisungslage zahlt ein Soldat den MATERIALAUFPREIS!! wenige hundert Euro, bei Arbeiten, die mitunter bis zu 10.000 Euro kosten.
Da geben nun manche für PRIVATE Reisen mehrere tausend Euro aus und sind nicht dazu bereit, die entsprechenden Voraussetzungen dazu zu schaffen und legen dies auch noch dem Dienstherrn zur Last?
ZitatEntschuldigung, wenn ich das eben einwerfe: Auf anderer Seite garantiert die uTV deutlich mehr als die GKV und die PKV
Hier würde auch ein wenig Differenzierung gut tun. Sicherlich meistens mehr als die GKV, aber in diesem Fall der Impfungen z.B. eben gerade nicht. Und als die PKV? Wohl sehr davon abhängig, was für einen Tarif man wählt. Aber das driftet zu sehr ab. Hier ging es um Vorsorge-Impfungen.
Zitat von: Andi81 am 16. Oktober 2024, 08:51:13
Da geben nun manche für PRIVATE Reisen mehrere tausend Euro aus und sind nicht dazu bereit, die entsprechenden Voraussetzungen dazu zu schaffen und legen dies auch noch dem Dienstherrn zur Last?
Im Falle der Vorsorge-Impfungen ja. Wird ja einen Grund haben, dass die meisten der GKV den größten/gesamten Teil der Kosten, die je nach Impfstatus und Reiseziel erheblich sein können, erstatten. Da darf man wohl die Sinnhaftigkeit der aktuellen Erlasslage durchaus kritisch betrachten.
Was die restliche Einlassung soll, verstehe ich nicht. Mag ja gerne zutreffen, darum ging es hier aber weder, noch sehe ich, dass das jemand in Abrede gestellt hätte.
Vor allem weil die utV organisatorisch nicht das leistet, was eine Krankenversicherung kann (freie Arztwahl zB), sollte der Leistungsumfang größer sein.
Ich fahre, um das nächste SanVersZ erreichen zu können, mindestens 40 Minuten und nicht zum nächsten Hausarzt eine Minute.
Die utV hat mit Sicherheit Vorteile gegenüber der KV aber über allen Himmel über die KV erheben, ist wohl unangebracht.
Es gäbe ja die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Dann nutzt man alle Vorteile der gesetzlichen Krankenkassen für den geringfügigen Betrag von zwischen 400 und 780 Euro :)
Zitat von: Andi81 am 16. Oktober 2024, 10:35:21
Es gäbe ja die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Dann nutzt man alle Vorteile der gesetzlichen Krankenkassen für den geringfügigen Betrag von zwischen 400 und 780 Euro :)
Im Monat...
.. und der Arztbesuch für Soldaten findet IN der Dienstzeit statt, inklusive Übernahme der Fahrkosten.
Innerhalb einer (1) Minute zum Hausarzt? Für wie viele Menschen ist dies möglich?
Es sind unterschiedliche KV Systeme - jedes hat Vor- und Nachteile.
UTV ist schon gut - meine PKV zahlt z.B. keine Reiseimpfungen - wie manche GKV - wobei es dort viele andere Vorteile gibt - für einige 100 Euro im Monat ...
Und wie bei so vielen Vorgaben ist auch der Adressat der Kritik der falsche...
streiche: BMVg setze: Gesetzgeber im Deutschen Bundestag
Bsp zum § 5
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
Drucksache 19/27523 , 11.03.2021
"In § 5 Nummer 2 werden die Wörter ,,ausgenommen Schutzimpfungen" durch die Wörter ,,ausgenommen Schutzimpfungen und medikamentöser Prophylaxe" ersetzt."
Begründung des Gesetzgebers:
"(§ 5 Nummer 2)
Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass neben den klassischen Schutzimpfungen auch Maßnahmen der medikamentösen Prophylaxe,
wie zum Beispiel gegen Malaria, nicht vom Leistungsumfang der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung umfasst sind,
wenn sie ausschließlich auf Wunsch der Patienten wegen eines geplanten privaten Aufenthalts im Ausland durchgeführt werden sollen.
Die Änderung dient der Klarstellung der bereits bestehenden Rechtslage. Die bisherige Formulierung lässt einen nicht beabsichtigten Spielraum in der Auslegung zu."
Auch die Beihilfe des Bundes erstattet solche Kosten nicht:
Auszüge
BVA Dienstleistungszentrum
"Merkblatt Beihilfe
Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
(Stand: April 2024)
Die Aufwendungen aus Anlass von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Vorsorge und Schutzimpfungen sind
nach § 41 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Verbindung mit Anlage 13 unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig.
3. Schutzimpfungen
Die Aufwendungen für Schutzimpfungen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (SI – RL des G-BA)
– ergänzt durch Nummer 2 der Anlage 13 zu § 41 Absatz 1 Satz 3 BBhV – sind grundsätzlich beihilfefähig.
Somit sind auch die Aufwendungen für Frühsommer-Meningoenzephalitis- (FSME)- Schutzimpfungen und Grippeschutzimpfungen beihilfefähig.
Die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes für Jugendliche, die das18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
sind grundsätzlich beihilfefähig, sofern sich aus der Anlage 1 der SI-RL nichts anderes ergibt.
Reiseschutzimpfungen sind nicht beihilfefähig.
Aufwendungen für Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos durch einen Auslandsaufenthalt indiziert sind,
können beihilfefähig sein, wenn entsprechend den Hinweisen in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland
vorzubeugen (§ 41 Absatz 1 BBhV in Verbindung mit § 20i SGB V und der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA).
Notwendige Schutzimpfungen bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten oder Ausbildungen im Ausland sind grundsätzlich nicht beihilfefähig.
Diese Kosten tragen grundsätzlich die entsendenden Stellen.
Schutzimpfungen, die nach den Angaben in der Fachinformation eines erstattungsfähigen Arzneimittels gemäß § 31 SGB V zur Verringerung eines
durch diese medikamentöse Therapie erhöhten Infektionsrisikos zwingend vorgeschrieben sind, sind beihilfefähig."
Oder anders ausgedrückt ... wem die vom Gesetzgeber - also den Politikern im Deutschen Bundestag - der Bundeswehr vorgegebenen gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben nicht gefallen - darf halt nicht zur Bundeswehr...
Dto ... bezogen auf alle anderen Bereiche des ÖD ...
Mir gefällt auch Manches nicht ... aber wenn z.B. in einem Gesetz steht das es anders nicht zulässig ist ... egal ob vor meinem Diensteintritt oder später geändert ... ISSO - wenn vom Gesetzgeber verordnet.
Zitat von: LwPersFw am 16. Oktober 2024, 11:12:09
Oder anders ausgedrückt ... wem die vom Gesetzgeber - also den Politikern im Deutschen Bundestag - der Bundeswehr vorgegebenen gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben nicht gefallen - darf halt nicht zur Bundeswehr...
Ich will dir nicht widersprechen, aber das ist natürlich schon ein wenig polemisch. Die wenigsten werden sich wohl vorab mit den Besonderheiten und Feinheiten der utV auseinandergesetzt haben.
Was ich aber mitbekomme (und von mir selbst auch so abgewogen), ist, dass die utV bei manchen durchaus ein Kriterium bei der Pro/Contra Entscheidung zwischen "Bei der Bundeswehr bleiben" und "Als Fachkraft in der Wirtschaft anfangen" ist und da doch eher auf der Contra-Bw-Liste landet. Sicherlich kein Hauptentscheidungskriterium wie z.B. das Gehalt oder die Standortsicherheit sowie die berufliche Freiheit, aber durchaus schon ein Punkt. Abgewogen wird hier zugegebenermaßen meist gegen die PKV. Aber gerade in organisatorischen Aspekten (nicht Leistungsumfang) ziehe ich hier auch die GKV bzw. die Regelungen ziviler Arbeitgeber vor. Arzt am Wohnort, Krankmeldung beim Arzt ab dem 3. Tag, etc. Auch bei unseren Seiteneinsteigern hat das doch häufig für Verwunderung/Verärgerung geführt.
Zitat von: LwPersFw am 16. Oktober 2024, 11:12:09
Dto ... bezogen auf alle anderen Bereiche des ÖD ...
Wobei die anderen Bereiche des ÖD häufig nicht den Besonderheiten der utV für Soldaten unterliegen. Bei mir z.B. konkret hieß das: Standort hat kein eigenes SanZ, zuständiges SanZ vom Wohnort 80km entfernt, Neukrankmeldung ab dem 1. Tag um 7 Uhr vor Ort, Überweisungen selbst für Routineuntersuchungen nur ins 2h entfernte BwK, wofür dann noch ein ganzer Arbeitstag draufgeht und Dienst-Kfz geblockt sind (manchmal zusätzlich noch für einen Fahrer), statt max. einer halben Stunde, keine Impfungen für private Reisen und von der Organisation des SanZ vor Ort garnicht zu reden. Ständig wechselnde behandelnde Ärzte, stundenlanges Versuchen, jemanden am Empfang zur Terminvergabe zu erreichen oder umsonst Hinfahren, weil Termine ausfielen, aber nicht abgesagt wurden, etc. Aber das ist dann eher ein lokales Problem als ein systematisches.
Persönliches Highlight war, dass ich mit Lebensmittelvergiftung flach lag, einfach nur 1-2 Tage Ruhe gebraucht hätte und definitiv nicht in der Lage war, ein Kfz zu bewegen. Entsprechendes habe ich dem Leiter SanZ kommuniziert. Telefonische Krankschreibung ging damals noch nicht. Da wurde dann extra ein Fahrer 80km zu mir nach Hause geschickt, damit er mich zum Arzt fährt, dort wartet und wieder zurück bringt. Nur damit der Arzt mir genau die 1-2 Tage Ruhe bestätigt. Großartiger Einsatz von Ressourcen. ;D
Mal ne frage aus reiner Neugier: ich finde es ja gut und richtig, dass Soldaten Impfungen für private Reisen selbst zahlen müssen. Aber davon unabhängig: wer konkret macht denn die Impfung? Muss man sich dafür einen zivilen Arzt suchen?? Man hat ja schließlich keinen anderen Arzt als den Truppenarzt?
Wenn der TruppenArzt privatärztlich tätig werden darf, kann er das machen. Ansonsten anderer Arzt oder mittlerweile auch Apotheken, die impfen dürfen.
Zitat von: dunstig am 24. Oktober 2024, 17:12:55
Zitat von: LwPersFw am 16. Oktober 2024, 11:12:09
Oder anders ausgedrückt ... wem die vom Gesetzgeber - also den Politikern im Deutschen Bundestag - der Bundeswehr vorgegebenen gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben nicht gefallen - darf halt nicht zur Bundeswehr...
Ich will dir nicht widersprechen, aber das ist natürlich schon ein wenig polemisch. Die wenigsten werden sich wohl vorab mit den Besonderheiten und Feinheiten der utV auseinandergesetzt haben.
Was ich aber mitbekomme (und von mir selbst auch so abgewogen), ist, dass die utV bei manchen durchaus ein Kriterium bei der Pro/Contra Entscheidung zwischen "Bei der Bundeswehr bleiben" und "Als Fachkraft in der Wirtschaft anfangen" ist und da doch eher auf der Contra-Bw-Liste landet. Sicherlich kein Hauptentscheidungskriterium wie z.B. das Gehalt oder die Standortsicherheit sowie die berufliche Freiheit, aber durchaus schon ein Punkt. Abgewogen wird hier zugegebenermaßen meist gegen die PKV. Aber gerade in organisatorischen Aspekten (nicht Leistungsumfang) ziehe ich hier auch die GKV bzw. die Regelungen ziviler Arbeitgeber vor. Arzt am Wohnort, Krankmeldung beim Arzt ab dem 3. Tag, etc. Auch bei unseren Seiteneinsteigern hat das doch häufig für Verwunderung/Verärgerung geführt.
Zitat von: LwPersFw am 16. Oktober 2024, 11:12:09
Dto ... bezogen auf alle anderen Bereiche des ÖD ...
Wobei die anderen Bereiche des ÖD häufig nicht den Besonderheiten der utV für Soldaten unterliegen. Bei mir z.B. konkret hieß das: Standort hat kein eigenes SanZ, zuständiges SanZ vom Wohnort 80km entfernt, Neukrankmeldung ab dem 1. Tag um 7 Uhr vor Ort, Überweisungen selbst für Routineuntersuchungen nur ins 2h entfernte BwK, wofür dann noch ein ganzer Arbeitstag draufgeht und Dienst-Kfz geblockt sind (manchmal zusätzlich noch für einen Fahrer), statt max. einer halben Stunde, keine Impfungen für private Reisen und von der Organisation des SanZ vor Ort garnicht zu reden. Ständig wechselnde behandelnde Ärzte, stundenlanges Versuchen, jemanden am Empfang zur Terminvergabe zu erreichen oder umsonst Hinfahren, weil Termine ausfielen, aber nicht abgesagt wurden, etc. Aber das ist dann eher ein lokales Problem als ein systematisches.
Persönliches Highlight war, dass ich mit Lebensmittelvergiftung flach lag, einfach nur 1-2 Tage Ruhe gebraucht hätte und definitiv nicht in der Lage war, ein Kfz zu bewegen. Entsprechendes habe ich dem Leiter SanZ kommuniziert. Telefonische Krankschreibung ging damals noch nicht. Da wurde dann extra ein Fahrer 80km zu mir nach Hause geschickt, damit er mich zum Arzt fährt, dort wartet und wieder zurück bringt. Nur damit der Arzt mir genau die 1-2 Tage Ruhe bestätigt. Großartiger Einsatz von Ressourcen. ;D
Das ändert doch nichts an der grundsätzlichen Feststellung das die Bw die vom Gesetzgeber vorgegeben Regelungen umzusetzen hat.... hier die utV mit ihren spezifischen Besonderheiten.
Entweder man akzeptiert dies ... oder muss sich einen anderen Arbeitgeber suchen (wenn man kann), denn solange der Gesetzgeber nichts ändert... ISSO
Und was die tägliche Anwendung angeht...
Hier agiert nicht "DIE Bundeswehr", sondern einzelne Akteure.
Da gibt es, wie in allen Bereichen des Lebens, gute und schlechte... ;)
Die San-Vorschriften geben den TrÄrzten Handlungsspielräume... wenn ein Arzt diese nicht nutzt, im Sinne des Patienten, liegt dies nur an ihm, nicht am System.
Wie gesagt, da bin ich ja deiner Meinung, dass die Bundeswehr nur die vorgegebenen Regelungen umsetzt. Muss man nicht gut finden, aber ist dann eben so.
Nur dass wenn einem das nicht passe, man eben nicht zur Bundeswehr dürfe, sehe ich dann doch ein wenig anders - bzw. die Aussage eher polemisch. Eben weil sich vorab niemand mit diesen Feinheiten auseinandersetzt. Machen ja schon die wenigsten aktiven Soldaten.
Und meiner eingeschränkten anekdotischen Evidenz nach spielen diese Festlegungen sowie die teils willkürliche Umsetzung dieser Regelungen dann aber für den ein oder anderen schon eine (untergeordnete) Rolle, wenn abgewogen wird, als BS zu bleiben oder sich umzuorientieren.
Zitat von: justice005 am 24. Oktober 2024, 18:49:50
Mal ne frage aus reiner Neugier: ich finde es ja gut und richtig, dass Soldaten Impfungen für private Reisen selbst zahlen müssen.
Aus Interesse: Darf ich fragen wieso? Ich kann ja die Trennung zwischen Dienst/Privat nachvollziehen, aber nahezu alle großen gesetzlichen Krankenkassen haben dies scheinbar als sinnvoll erachtet und erstatten zumeist 100% der Kosten, obwohl es nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zählt. Bei Soldaten kommen dann ja noch solche Themen wie Pflicht zur Gesunderhaltung sowie Duldungspflicht für den Basisimpfschutz hinzu. Zumindest für mich spüre ich da eine gewisse Ambivalenz in der Thematik.
Zitat von: justice005 am 24. Oktober 2024, 18:49:50
Aber davon unabhängig: wer konkret macht denn die Impfung? Muss man sich dafür einen zivilen Arzt suchen?? Man hat ja schließlich keinen anderen Arzt als den Truppenarzt?
Auch das hat sich in unserem SanZ von Zeit zu Zeit geändert. Anfangs wurde noch geimpft, dann irgendwann garnicht mehr. Irgendwann gab es ein Rezept, womit ich als Selbstzahler den Impfstoff in der Apotheke abholen konnte und konnte mich dann im SanZ impfen lassen. Irgendwann ging auch das nicht mehr und bin vollständig als Selbstzahler zum zivilen Arzt gegangen. Da wurde dann selbst vorab vom SanZ die Leistung der Impfberatung, welche Impfungen denn für die geplante Reise sinnvoll wären, verweigert.
@dunstig:
Hat halt alles Vor- und Nachteile. Kaum ein ziviler Arbeitgeber ist so entspannt, wenn es um Arzttermine in der Arbeitszeit geht. Da heißt es dann Urlaub/ Überstunden nehmen oder sonst was. Als Soldat muss man teils lange zu einem BWK fahren (wobei man als Truppenarzt eigentlich auch zum zivilen Arzt überweisen kann idR), aber man bekommt sogar die Fahrtkosten für medizinische Behandlung erstattet. Wäre mir neu, dass das eine Krankenkasse im zivilen macht...
Und @justice:
Impfberatung darf erfolgen, das Impfen für private Reisen oder Ausstellen von Privatrezepten eigentlich nicht. Denn theoretisch könnte das Ausstellen von Rezepten und Behandeln ohne dienstlichen Zweck als Nebentätigkeit ausgelegt werden und ohne Genehmigung dann Dienstvergehen, wissen wir ja alle... Deshalb hält man sich als TrArzt normalerweise mittlerweile sehr zurück, was sowas betrifft.
Habe aber letztens mal im Kollegenkreis rumgefragt und die meisten waren der Meinung, dass sie SoldatInnen auch für private Reisen impfen dürfen. Die Chancen stehen also somit hoch, dass man die Impfungen als Soldat trotzdem bekommt, wenn der San Bereich nicht gut informiert ist ;D
@dunstig: Warum ich es richtig finde, dass der Soldat die Impfungen selbst zahlen muss? Weil es eben tatsaechlich keinerlei dienstliche Notwendigkeit gibt und es keinerlei Zusammenhang mit dem Dienst gibt. Und man kann es auch nicht mit einer Krankenkasse vergleichen. Bei einer Krankenkasse zahle ich Beiträge und die Krankenkassen konkurrieren miteinander, auch im Hinblick auf Service etc.
Es gibt wirklich keinerlei Grund, warum der Staat als Arbeitgeber aus Steuergeldern seinen Mitarbeitern Impfungen für Privatreisen bezahlen sollte. Das ist wirklich abstrus. Kein Arbeitgeber tut dies. Und man darf nicht vergessen, dass der Soldat für seine Gesundheit keinen Cent bezahlen muss. Da wird man ja wohl als absolutes Minimum verlangen können, dass eine medizinische Leistung auch irgendwie notwendig sein muss. In der Tat wäre ich selbst überhaupt gar nicht erst auf die Idee gekommen, dass sowas der Staat bezahlen müsste.
Dass die (unentgeltliche) Impfung allen Ernstes als verbotene Nebentätigkeit angesehen werden könnte, ist allerdings wohl auch abstrus. Den WDA oder das TDG will ich sehen, der daraus ein Dienstvergehen konstruiert. Das ist abwegig.
So wurde mir das zumindest erklärt, als ich noch ein SanOA war und gefragt habe, wieso mich der Truppenarzt nicht für private Reisen impfen will :D
Na gut, dann könnte man dem Truppenarzt einen Strick draus drehen, weil er dienstliche Material für private Zwecke verwendet?! Wenn es keinen dienstlichen Grund hat, die Soldaten privat zu impfen.
Und zum Thema noch:
Gerade was die zahnärztliche Versorgung betrifft, ist man durch die uTV zig mal besser dran als jeder zivile Bürger. Hier rennen SoldatInnen rum mit Kronen/ Veneers im Wert von 15k-20000€, für die sie selbst nur 500-1000€ Zuzahlung leisten mussten.
Ich bin einen Monat zu spät um hier aktuell zu antworten, aber nach dem durchlesen dieses Beitrags, möchte ich meine Erfahrung und Meinung mitteilen:
Vorab möchte ich sagen, dass auch ich das so sehe, wie bereits von einigen erwähnt wurde: es gibt kein pauschales besser oder schlechter. am Ende ist es wohl in vielen Bereichen eine persönliche Präferenz.
Ich sehe das meiste so wie @dunstig.
Seit dem ersten Tag habe ich es gehasst und für absolut kontraproduktiv gehalten, dass man immer - egal was ist - direkt am 1. Tag um 7 zum nächsten SAN Bereich muss. (Natürlich nicht in akuten Notfällen).
Wenn ich morgens aufwache und es mir hunde-elend geht, mein Körper einfach nur absolute Ruhe will um sich gesund zu schlafen oder aber einfach mal die bekannte Scheißerei habe (kann ich als Reizdarm Patient ein Lied von singen), dann ist es einfach nur alles andere als hilfreich, erstmal 45 Minuten zum San-Bereich fahren und dort am besten noch 2 Stunden warten zu müssen. Vorausgesetzt man kommt (bei Standortfremder Kaserne)ohne Parkmarke in die Kaserne, denn die ist ja wichtiger als der Truppenausweis, ansonsten darf man in seinem erbärmlichen Leid-Zustand noch ein paar KM durch eine Kaserne spazieren, weil das offensichtlich gut für die Genesung ist.
Solche Aussagen wie "wem das nicht passt, darf halt nicht zur BW" ist leider - entschuldigt den Ausdruck - typisches BW-Bullshit-Bingo.
Auch hier bin ich bei @durstig: mir kann keiner erzählen, dass er sich vor der Entscheidung zur BW zu gehen groß über das Gesundheitssystem der BW groß erkundigt hat. Ich würde auch sagen, dass man auch heute noch nicht online alles mit öffentlich zugänglichen Mitteln herausfindet.
Zitat von: F_K am 16. Oktober 2024, 10:55:13
.. und der Arztbesuch für Soldaten findet IN der Dienstzeit statt, inklusive Übernahme der Fahrkosten.
Zitat von: Pericranium am 25. Oktober 2024, 22:55:32
Als Soldat muss man teils lange zu einem BWK fahren (wobei man als Truppenarzt eigentlich auch zum zivilen Arzt überweisen kann idR), aber man bekommt sogar die Fahrtkosten für medizinische Behandlung erstattet. Wäre mir neu, dass das eine Krankenkasse im zivilen macht...
Ja, weil die BW das so will und mir vorschreibt, wo ich hinzufahren habe. Ein ziviler Arbeitgeber sagt mir nicht, zu welchem Facharzt in mehreren Stunden Entfernung ich fahren muss. Und im Neukrank-Fall muss ich zivil, wie schon geschrieben, erst am 3. Tag überhaupt aus dem Bett, was unweigerlich zur Genesung beiträgt, wenn man halt nur mal 1-2 Tag nen fiebrigen Kopf hat.
Thema Impfungen:
Ich habe bisher, wahrscheinlich aus Unwissenheit der Ärzte, jede Impfung bekommen, die ich wollte. Ich bin seit 10 Jahren regelmäßig in Süd-Ost-Asien und habe ohne diskutieren zu müssen die Tollwut-Impfung(en) bekommen. Mein Sani hat sogar jedem, der in den Urlaub fliegen wollte, entsprechend der Staaten-Empfehlung vom RKI die fehlenden Impfungen rausgesucht, wenn nötig bestellt und den Arzt das Impfblatt unterschreiben lassen.
Jetzt zu:
Zitat von: justice005 am 26. Oktober 2024, 03:23:45
@dunstig: Warum ich es richtig finde, dass der Soldat die Impfungen selbst zahlen muss? Weil es eben tatsaechlich keinerlei dienstliche Notwendigkeit gibt und es keinerlei Zusammenhang mit dem Dienst gibt.
Doch, eigentlich gibt es die Notwendigkeit und den Zusammenhang:
Was ist denn, wenn ich z.B. nach Bali fliege, wo ca. jeder 2. Straßenhund und Affe sowie jede Fledermaus Tollwut hat und ich mir das dort durch nen Hundebiss auf der Straße oder am Strand oder vom Affenbiss im Tempel einfange?
Das ist jetzt nur ein Beispiel und man kann sich natürlich dann vor Ort Not-impfen lassen und braucht so oder so eine weiter Injektion nach einem Biss (hat jedoch deutlich mehr Zeit dazu), aber es reicht, um den Gedanken zu verstehen.
Davon abgesehen, dass Tollwut ohne Impfung eine Letalitätsrate von 100% hat, kann man auch lange Zeit zur Nachbehandlung im Krankenhaus landen.
Natürlich hat die Bundeswehr ein großes Interesse daran, dass das nicht passiert. Klar gibt es einige Dienstposten die unwichtiger sind oder leicht ersetzt werden können, aber es gibt auch diejenigen, die der Einheit ein Riesen-Problem werden, wenn sie lange ausfallen.
Jetzt weiß ich schon, dass als nächstes "Pflicht zur Gesunderhaltung" kommt. Ja, dann dürfte man aber nur noch die Hälfte der Freizeitaktivitäten machen, die der normalo so macht.
Pflicht zur Fürsorge gibts ja eben auch, nur leider wird die in meiner Wahrnehmung meist nur für Verbote aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen gepflegt.
Reisen in solche Gebiete also verbieten? Unmöglich.
Soldat geht Pflicht zur Gesunderhaltung nach, indem er sich schlau macht und meldet, dass er ne Impfung braucht für seine Pläne. Dann müsste Bund eigentlich mit Pflicht zur Fürsorge kommen und ihm die Impfung geben.
edit: durch Wiederholungen wird es nicht besser, zumal das hier nicht das Thema ist, deswegen das am-Thema-vorbeigehende Gemaule gelöscht.
@Frittenbude:
Eigentlich wollte ich Ihnen richtig antworten, aber nachdem ich Ihnen neusten Thread und die Beitragshistorie gesehen habe, spare ich mir die Mühe lieber...
@Frittenbude
Mit der Argumentation könnte man dann ja vom Dienstherren auch erwarten, dass er Sicherheitsausrüstung für private Sportaktivitäten oder "Schutzausrüstung" vor Geschlechtskrankheiten bereitstellt.
Eine private Reise bleibt Privatvergnügen. Wie sich dort jeder selbst absichert kann grundsätzlich nicht das Problem des Dienstherren sein.
@justice, Danke für deinen Beitrag, die Ansicht ist für mich nachvollziehbar, auch wenn ich sie nur bis zu einem bestimmten Punkt teile. Mir ist auch bewusst, dass meine Ansicht bzgl. der utV durchaus kontrovers gesehen wird und dies häufig auch von den individuellen Bedürfnissen bzgl. notwendiger Versorgung abhängt. Und da ich gerade einen sehr frischen Eindruck von beiden Seiten habe, ist das Fazit für meinen Fall doch eher eindeutig. Deswegen war es bei der Pro/Contra Abwägung ob BS oder nicht, definitiv kein Punkt auf der Pro Seite.
Zitat von: justice005 am 26. Oktober 2024, 03:23:45
Weil es eben tatsaechlich keinerlei dienstliche Notwendigkeit gibt und es keinerlei Zusammenhang mit dem Dienst gibt.
Da gehe ich im Prinzip voll mit, aber wo ziehst du dann die Grenze? Gibt es z.B. eine dienstliche Notwendigkeit, einen unerfüllten Kinderwunsch zu behandeln? Oder warum wird an so vielen anderen Stellen das Prinzip "Vorsorge ist besser als Nachsorge" gefahren, hier aber nicht? Wir hatten ein Team (alle U30), die jedes Jahr für drei Tage mit zwei Dienst-Kfz ins BWK (Strecke einfach 160km) gependelt sind, um sich allen möglichen Vorsorge-Untersuchungen zu unterziehen. Wenn ich mir anschaue, was da auf allen Seiten an Kosten entstehen, ist das für den Staat scheinbar in Ordnung, auch wenn in dem Alter keine dieser Untersuchungen durch die GKV vorgesehen ist. Dann muss man sich nur mal anschauen, was mitunter so unter dem Deckmantel des betrieblichen Gesunheitsmanagements getrieben wird.
Ich finde die Grenze daher an dieser Stelle etwas fragwürdig gezogen. Natürlich ist eine Reise erst einmal Privatvergnügen. Das sind andere gesundheitliche Dinge aber auch. Und die werden dennoch übernommen. Und dennoch hat man hier auch eine Abwägung aus Pflicht zur Gesunderhaltung, Fürsorgepflicht und unverhältnismäßige Kosten und unabsehbare Folgeauswirkungen bei Erkrankung ggü. Schutzimpfung.
ZitatBei einer Krankenkasse zahle ich Beiträge und die Krankenkassen konkurrieren miteinander, auch im Hinblick auf Service etc.
Mit Service, bzw. dem niedrigschwelligen Zugang zu ebendiesem, ist es bei der utV wirklich nicht weit her. ;D Es mag sein, dass dieser Aspekt durchaus der konkurrierenden Situation entspringt. Dennoch wird hier auch der Aspekt reinspielen, dass es erheblich günstiger ist, zig Leuten die Impfung zu bezahlen, als auch nur einen Erkrankten zu behandeln, der am besten deswegen noh aus der Lohnfortzahlung rausfällt.
ZitatKein Arbeitgeber tut dies.
Sonst heißt es doch auch immer, dass die Bundeswehr kein normaler Arbeitgeber ist. ;) Unter o.g. Pflichten kann man das dennoch durchaus differenziert sehen, auch wenn ich deine Ansicht nachvollziehen kann. Dass dies kein Arbeitgeber tut, ist in dieser Pauschalität jedoch nicht richtig, mir sind ein paar bekannt. Vornehmlich aber welche, die eh ständig Mitarbeiter in entsprechende Länder entsenden und der Betriebsarzt die Impfungen vorrätig hat und der AG dem restlichen Personal anbietet, dieses Angebot ebenfalls zu nutzen. Als Nachweis muss lediglich eine Bestätigung über den zeitnahen Aufenthalt im betroffenen Land erbracht werden.
ZitatDass die (unentgeltliche) Impfung allen Ernstes als verbotene Nebentätigkeit angesehen werden könnte, ist allerdings wohl auch abstrus. Den WDA oder das TDG will ich sehen, der daraus ein Dienstvergehen konstruiert. Das ist abwegig.
Das erscheint mir ebenfalls sehr abstrus.
Zitat von: Pericranium am 26. Oktober 2024, 08:42:10
Und zum Thema noch:
Gerade was die zahnärztliche Versorgung betrifft, ist man durch die uTV zig mal besser dran als jeder zivile Bürger.
Auch wenn ich deinen Punkt sehe, ist auch das in dieser Pauschalität nicht richtig. Kann dir gerne meine persönlichen Versicherungsbedingungen zitieren ;)
Aber ja, in dem Punkt, dass die utV schon wirklich gute Leistungen erbringt, stimme ich ja größtenteils zu und würde sie irgendwo zwischen GKV und PKV (hier natürlich sehr vom individuellen Tarif abhängig) ansiedeln. Es gibt aber eben auch vereinzelt Punkte, in denen sie deutlich hinter der GKV abfällt. Das hängt dann aber auch sehr an individuellen Bedürfnissen. Was ich aber eher noch kritischer sehe, ist der angesprochene Zugang zu den Leistungen bzw. das System um die Leistungen drumherum. Aber das brauche ich nicht nochmal wiederholen. Das habe ich ja schon ausgeführt und Frittenbude hat nochmal ein paar Punkte aufgegriffen.