Hallo,
muss sich ein Offizier im Alter(60) noch für mehrere Jahre(3) ins Ausland (anderer Kontinent) versetzen lassen? Wenn nein, welche Möglichen (auf welcher Rechtsgrundlage) hätte man, um eine Versetzung zu vermeiden?
VG,
Carsten
PS: ich bin Zivilist.
... theoretischer Fall oder konkrete Frage?
Aufgrund der Altersgrenze / Pension ist es unwahrscheinlich/ unmöglich, dass dies passiert.
Oberste und Generäle, die es betreffen könnte, WOLLEN es in der Regel selber.
Zitat von: F_K am 30. Januar 2025, 09:06:31
... theoretischer Fall oder konkrete Frage?
Aufgrund der Altersgrenze / Pension ist es unwahrscheinlich/ unmöglich, dass dies passiert.
Oberste und Generäle, die es betreffen könnte, WOLLEN es in der Regel selber.
Danke, is´ne konkrete Frage. Das "WOLLEN" is genau der Punkt, den ich mir als Antwort gewünscht hatte, denn mein ehemaliger Vermieter (Oberst i.G.) hat erst, nachdem er mir wegen Eigenbedarf gekündigt hat, seine Versetzung in die USA betrieben, um damit überhaupt erst einen Kündigungsgrund kreiieren zu können. Leider gibt es auch bei hochrangigen Offizieren schwarze Schafe. :-((
Um Deine Antwort noch mal auf den Punkt zu bringen: er hätte sich nicht versetzen lassen müssen, richtig? Falls ja, gäbe es dazu auch eine Vorschrift auf die ich mich berufen kann?
In die.meisten Auslandsverwendungen wird man nicht gegen seinen Willen versetzt. Insbesondere nicht nach USA.
Wieso ist es ein Kündigungsgrund wenn man wegzieht? ???
Vielleicht Umzug der eigenen Möbel im.Inland in die eigene Wohnung, Ausland mit TG und später Rückkehr in die Wohnung.
In Ergänzung zu Wolverines Frage:
Auch wenn man sich ggf. gegen eine Versetzung "wehren" kann - warum sollte ein DRITTER Anspruch darauf haben, dass sich der Soldat "wehrt"?
Bei solchen Versetzungen wird man gefragt... da muss man sich nicht wehren.
Der hier konstruierte Vorwurf ist absurd.
Sehe ich auch so. Letztlich wird ja immer "aus dienstlichen Gründen" versetzt, ob jetzt mit Zustimmung, ausdrücklichem Willen oder auch gegen Beschwerde.
Daraus etwas gegen eine Wohnungskündigung basteln zu wollen, halte ich für nicht erfolgversprechend.
Zitat von: wolverine am 30. Januar 2025, 13:12:35
Wieso ist es ein Kündigungsgrund wenn man wegzieht? ???
Weil Frau und Sohn mitgezogen sind, und die Tochter (grad volljährig geworden) in D bleiben wollte und deshalb die Familienwohnung (>200qm) aufgegeben wurde, da die Tochter dort hätte nicht mehr allein wohnen wollen/können. Daher griff man für die Tochter dann auf die Wohnung zurück, die ich von ihm angemietet hatte.
Vor allem können da so viele individuelle Dinge reinspielen, die eine Meinungsänderung von heute auf morgen rechtfertigen könnten. Sowohl dienstlicher als auch privater Natur. Völlig unabhängig vom Willen/Unwillen des Einzelnen. Und keiner dieser vielen Gründe würde eine Dritte Partei etwas angehen. Noch dazu, dass bei Versetzungen - gerade ins Ausland - auch der zeitliche Horizont jegliche Dauer annehmen kann und entsprechende Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, nicht immer unbedingt mit dem formalen prozess der Versetzung in Einklang stehen müssen/können.
Daher würde ich meine Energie nicht mit solchen Dingen verschwenden, sondern darauf verwenden, nach vorne zu blicken und etwas neues zu suchen.
ZitatLetztlich wird ja immer "aus dienstlichen Gründen" versetzt, ob jetzt mit Zustimmung, ausdrücklichem Willen oder auch gegen Beschwerde.
Das ist ja ausschlaggebend. Auch mit Einverständnis oder auch einer freiwilligen Bewerbung wird immer aus dienstlichen Gründen versetzt, denn dort gibt es ja einen dienstlichen bedarf: ein Dienstposten ist zu besetzen.
Fakt bleibt also - für die Tochter gibt es einen Wohnungsbedarf.
Zitat von: wolverine am 30. Januar 2025, 14:21:27
Sehe ich auch so. Letztlich wird ja immer "aus dienstlichen Gründen" versetzt, ob jetzt mit Zustimmung, ausdrücklichem Willen oder auch gegen Beschwerde.
Daraus etwas gegen eine Wohnungskündigung basteln zu wollen, halte ich für nicht erfolgversprechend.
Nun, wenn die Versetzungsverfügung aber erst 4 Monate nach der Eigenbedarfskündigung ausgestellt wurde und erst 3 Monate nach der Kündigung angekündigt wurde, würde ich meinen, dass es so aussieht, dass hier nachträglich was geschaffen wurde, was eigentlich zum Zeitpunkt der Kündigung schon hätte konkret sein müssen. Denn Kündigungsgründe müssen bei Auspruch der Kündigung vorliegen und ggf. auch beweisen werden.
Wir sind doch wohl jetzt schon eher beim Mietrecht und einer quasi Rechtsberatung und nicht im Bundeswehrforum, oder?
Hinsichtlich des Versetzungsgrundes und was daran hängt, ist alles gesagt.
Auch VOR Verfügungen können schon Absichten / Vorhaben klar sein.
Ansonsten Zistimmung zu Ralf - Mietrecht ist hier nicht das Thema.
Ich verstehe es doch richtig, dass für die Tochter eine Wohnung gesucht wurde und diese die Wohnung jetzt nutzt? Ist das nicht der Kern und völlig unabhängig von der Versetzung des Vaters? Aus welchem Grund diese den Hausstand der Eltern verlässt, ist völlig nebensächlich. Ich halte das für wenig überzeugend bisher.
Denke auch solange die Tochter einzieht, ist alles drum herum völlig egal.
Niemand geht für mehrere Jahre samt Familie ins Ausland nur um einen Mieter aus der Wohnung zu kriegen, das ist hanebüchen, der Aufwand wäre deutlich unverhältnismäßig.Dass so eine Versetzung ansteht ist im übrigen lange bekannt bevor man die tatsächliche Verfügung in der Hand hat, schon allein wegen der umfangreichen notwendigen Vorbereitungen.
Wenn die Tochter die Wohnung kriegen soll wäre der Eigenbedarf aber vermutlich sogar ohne Versetzung gegeben.
Zitat von: F_K am 30. Januar 2025, 14:42:07
Fakt bleibt also - für die Tochter gibt es einen Wohnungsbedarf.
Theoretisch, denn sie hat gar kein Interesse an der Wohnung. Sie wurde nur benutzt um zusammen mit der Versetzung überhaupt erst einen Kündigungsgrund zu schaffen, denn Fakt ist auch, wenn die Versetzung zum Zeitpunkt der Kündigung nicht wenigstens hinreichend konkret war, ist die Kündigung unwirksam. Beweise dafür, dass dies der Fall gewesen ist (also, dass sie konkret war), hat er bisher noch keine vortragen können, denn dazu hätte einer seiner Vorgesetzten vor Gericht für ihn lügen müssen (da es ja offenbar auch keine Doks. zu irgendwelchen Vorgesprächen zu dieser Versetzung gibt), was man wohl auschließen kann.
Die Versetzungsverfügung, als Beweis für die Versetzung, wurde mir und dem gericht aber erst 11 Monate nach Ausstellung vorgelegt und dazu auch noch das Datum unkenntlich gemacht, damit nicht gleich auffällt, dass die Verfügung erst deutlich nach der Kündigung ausgestellt wurde. Ist mir auch erst nachdem ich einem Räumungsvergleich zugestimmt habe aufgefallen, danach verlor ich meine Wohnung.
Und die Kündigung kam genau einen Monat nachdem wir in Streit über eine massiv geänderte Hausordnung geraten waren, wir uns aber seit 1991 kennen, vertrauten und schätzten, sogar der 2011 mit ihm geschlossene MV wurde per Handschlag verabredet. Ich hab die Wohnung auch für mehrer Tausend Euro selbst umgebaut. Alles dann nicht mehr ganz so lustig, wenn man deswegen aus einer Top-Wohnung in eine abgewohnte Sozialwohnung abgeschoben wird.
Mal was anderes: ich muss bei jeder Antwort die Verifizierung mit 6 Buchstaben (die man kaum erkennen kann) und 3 immer gleichen Fragen machen. Ist das so üblich in dem Forum?
Zitat von: 2Cent am 30. Januar 2025, 15:05:09
Denke auch solange die Tochter einzieht, ist alles drum herum völlig egal.
Ist sie aber nie.
Ok, ich hatte eine lange Antwort formuliert, aber das spare ich mir jetzt, wenn hier tröpfchenweise immer mehr Infos reinploppen. Nur so viel: Bei meinen Auslandsversetzungen während des Studiums haben auf jeden Fall schon Monate vor Ausstellen der Verfügung konkrete Absprachen existiert. Und da ging es nicht um mehrjährige Aufenthalte. Anders geht das auch garnicht.
Aber wenn das ganze vor Gericht ist, wird man bei den paar Infos hier eh nicht weiter helfen können.
Zitat von: shvshsgklkn am 30. Januar 2025, 15:10:22
Alles dann nicht mehr ganz so lustig, wenn man deswegen aus einer Top-Wohnung in eine abgewohnte Sozialwohnung abgeschoben wird.
Wohl eher selber Schuld, wenn man sich nicht rechtzeitig um eine angemessene Bleibe kümmert.
Daher bleibe ich dabei: Viel Energie für nichts bzw. an falscher Stelle eingesetzt.
Mit dem Räumungsvergleich war es ja dann auch nicht mehr nötig.
Ohne wäre sie zumindest nach einem Urteil 4 Wochen eingezogen, und dann wieder ausgezogen zum neuen Freund, zum Studium oder näher zur Arbeit.
Lassen sie los, nicht an gestern denken sondern an morgen.
Wohl eher selber Schuld, wenn man sich nicht rechtzeitig um eine angemessene Bleibe kümmert.
[/quote]
Lässt sich leicht sagen, wenn man in einer gegend wohnt, wo sogar "Erdlöcher" vermietet werden.
Sorry, wenn meine Antworten tröpfchenweise kommen, aber ich komme mit dem Forum hier nicht zurecht, ständig werde ich ausgeloggt oder muss mich neu verifizieren. Ich kenne das aus anderen Foren so nicht.
Zitat von: 2Cent am 30. Januar 2025, 15:22:15
Lassen sie los, nicht an gestern denken sondern an morgen.
Ich weiß nicht, würden Sie das, wenn Ihre über Jahrzehnte gewachsene Existenz zerstört wurde, und sie dabei auch noch einen 5-stelligen finanziellen Schaden davon tragen müssen. Ich kann das nicht.
Das Risiko das man als Mieter ausziehen muss ist immer gegeben.
Wenn man sein Geld in fremdes Eigentum steckt muss man vorher klären was passiert, wenn man auszieht.
Sorry aber sie machen sich ihre Probleme selber und auchen die Schuld bei anderen.
Das Buch wird jetzt nicht besser wenn sie es noch dreimal lesen... Konzentrieren sie aich auf morgen und machen sie die Fehlern nicht erneut.
Zitat von: Ralf am 30. Januar 2025, 14:50:39
Wir sind doch wohl jetzt schon eher beim Mietrecht und einer quasi Rechtsberatung und nicht im Bundeswehrforum, oder?
Hinsichtlich des Versetzungsgrundes und was daran hängt, ist alles gesagt.
Geschlossen.