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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Feuerregen234 am 25. April 2025, 14:04:27

Titel: Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Feuerregen234 am 25. April 2025, 14:04:27
Dürfen Gruppenführer die ganze Gruppe bestrafen weil ich etwas verkackt habe und somit die Gruppe erfolgreich gegen mich aufhetzen?
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Ralf am 25. April 2025, 14:15:54
"Bestrafen" nein, etwas nacharbeiten lassen, um den Ausbildungserfolg sicherzustellen: ja.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: alpha_de am 25. April 2025, 14:17:03
Kollektivenstrafen sind nicht zulässig. Wenn aber die Aufgabe nur von der gesamten Gruppe gelöst werden kann, muss die gesamte Gruppe diese wiederholen. Es hängt also von den Details ab.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Feuerregen234 am 25. April 2025, 14:46:37
also zu viele Details will ich nicht nennen da ich vor Vergeltung Angst habe aber ich hatte etwas in meinem Spind nicht richtig und der Gruppenführer hat darauf hin die ganze Gruppe dazu verdonnert ihren Spind auszuräumen und später in Gespräch mir auch versichert wenn ich nicht abliefer wie er will die ganze Gruppe wegen mir leiden wird
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: alpha_de am 25. April 2025, 14:48:01
Wenn es so abgelaufen ist, ist es unzulässig (und das nicht erst seit gestern). Um deinen Spind richtig einzuräumen, braucht es keine anderen.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Feuerregen234 am 25. April 2025, 14:56:16
Was kann ich dagegen tun? Beschwerde als Rekrut? Die Ausbilder sind hier ziemlich Dicke mit den Zugführern und ich bin jetzt auch nicht gerade als Mustersoldat bekannt
Gibt es anonyme Beschwerdestellen?
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: KlausP am 25. April 2025, 15:16:03
Zitat... Was kann ich dagegen tun? Beschwerde als Rekrut? ...

Was sonst, wenn keine Beschwerde? Den Unterricht dazu dürften Sie ja schon bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten (und das ist NICHT Ihr Zugführer) gehabt haben. ,,Der Soldat hat das Recht sich zu beschweren wenn er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein." Also Beschwerde SCHRIFTLICH verfassen und im verschlossenen, an den Disziplinarvorgesetzten adressierten Umschlag im GeZi abgeben.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Ralf am 25. April 2025, 15:28:38
Du bist ja nicht beschwert, bei dir war das ok, also müssten die Stubenkameraden eine Beschwerde schreiben.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: KillBurn93 am 25. April 2025, 15:30:24
Es gibt keine Möglichkeit einer anonymen Beschwerde, wie sollte der Vorgesetzte denn bei Verstößen die Betroffenen befragen während seiner Ermittlungen wenn diese nicht bekannt sind.
Machen Sie sich mal mit der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) vertraut. Diese können Sie kostenfrei im Internet oder der App "BWLexi" finden.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Feuerregen234 am 25. April 2025, 16:23:50
Zitat von: Ralf am 25. April 2025, 15:28:38Du bist ja nicht beschwert, bei dir war das ok, also müssten die Stubenkameraden eine Beschwerde schreiben.


Auch nicht wenn ich seit diesen Bestrafungen von meinen Kameraden gehasst werde und Repressalien ausgesetzt bin?
Mir wurde auch gesagt das die Gruppe bei jedem Fehler von mir Leiden wird und ich nicht erwünscht sei und endlich Kündigen solle etc
Für mich eine sehr belastende Situation
Die Kameraden werden da wohl kaum eine Beschwerde schreiben die haben alle das Stockholm-Syndrom und vertrauen den Ausbildern blind
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Ralf am 25. April 2025, 16:38:18
ZitatAuch nicht wenn ich seit diesen Bestrafungen von meinen Kameraden gehasst werde und Repressalien ausgesetzt bin?
Dann musst du dich gegen das Verhalten deiner Kameraden beschweren. Das ist die Beschwer.

ZitatMir wurde auch gesagt das die Gruppe bei jedem Fehler von mir Leiden wird und ich nicht erwünscht sei und endlich Kündigen solle etc
Das wäre in der Tat ein Grund, gegen den du dich beschweren kannst und dabei die Gesamtsituation auch darlegen kannst.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: KillBurn93 am 25. April 2025, 17:01:57
Woran scheitert es denn sonst noch, wenn sie als schlechter Soldat bei den Ausbildern bekannt sind?
Vielleicht ist es wirklich der falsche Beruf für Sie und Sie sollten die Chance nutzen zu gehen, solange Sie es können. Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist plagen Sie sich sonst über Jahre in einem Beruf der nichts für Sie ist und Sie nur unglücklich macht.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: SolSim am 25. April 2025, 21:30:19
Zitat von: KillBurn93 am 25. April 2025, 17:01:57Woran scheitert es denn sonst noch, wenn sie als schlechter Soldat bei den Ausbildern bekannt sind?
Vielleicht ist es wirklich der falsche Beruf für Sie und Sie sollten die Chance nutzen zu gehen, solange Sie es können. Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist plagen Sie sich sonst über Jahre in einem Beruf der nichts für Sie ist und Sie nur unglücklich macht.

Man sollte in Betracht ziehen, dass es auch schlechte Ausbilder gibt.

Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: thelastofus am 25. April 2025, 23:19:49
Zitat von: KillBurn93 am 25. April 2025, 17:01:57Woran scheitert es denn sonst noch, wenn sie als schlechter Soldat bei den Ausbildern bekannt sind?
Vielleicht ist es wirklich der falsche Beruf für Sie und Sie sollten die Chance nutzen zu gehen, solange Sie es können. Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist plagen Sie sich sonst über Jahre in einem Beruf der nichts für Sie ist und Sie nur unglücklich macht.

Das kann und sollte man ggf. reflektieren, aber die Art und Weise wie das verpackt wird geht halt nun mal gar nicht. Ggf. wird das auch zur Motivation eingesetzt. Ich denke, wäre der TE ein schlechter Soldat wäre da schon was von der Ebene Zugführer/Chef gekommen.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Ralf am 26. April 2025, 05:18:20
Wir kennen - wie immer - nur eine Seite und sollten uns nicht in Spekulationen verlieren.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: MikeEchoGolf am 26. April 2025, 21:16:06
@Feuerregen234:

Sprich mit deiner Vertrauensperson für die Rekruten; sie hat ein Vorspracherecht beim Kompaniechef. Auch die anderen Rekruten sollten dies tun.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Feuerregen234 am 27. April 2025, 04:40:25
Update: nachdem ich heute nach Freizeit Aktivitäten in die Kaserne zurückgekehrt bin musste ich Feststellen das mein Bock(Bett) inklusive Matratze und eine meiner Kampftragetaschen voll mit Ausrüstung im ganzen Gebäude verteilt wurde nachdem ich das ganze Zeug wieder eingesammelt habe wollte ich mein Handy aufladen und währenddessen habe ich mein Zeug bereit gemacht in mein Auto zu verlegen um es vor Beschädigungen meiner Kameraden zu schützen da es nicht mehr in den Spind passt und auch befohlen wurde es nicht in den Spind sondern oben drauf zu packen
Daraufhin kam ein sogenannter Kamerad zur Stube und tritt vergeblich gegen die Tür und öffnete sie dann und schrie mich an mit Verpiss dich von Gelände ich will dich hier nicht mehr sehen. Ich sagte ihm ich gehe nachher ich lade nur kurz mein Handy auf daraufhin wurde er immer aggressiver und tritt den Mülleimer durch die Stube und beleidigte mich und drohte mir und ging mich Körperlich an danach Riss er den Tisch vor mir weg woraufhin mein Handy hingefallen ist und beschädigt wurde aus Angst nahm ich alles und ging schnell zum Auto und verließ das Gelände
Und das alles unter Zeugen die mir nicht hielfen da sie mich durch die angesprochenen Gruppenbestrafungen hassen

Für mich war es das jetzt erstmal mit der Bundeswehr nehme ich an und ich werde aufjedenfall Montag zum Disziplinarvorgesetzten gehen und alles melden allerdings habe ich kaum beweise außer Bilder und Videos von meiner Ausrüstung auf den Fluren ich wollte in der Hitze des Gefechts noch eine Sprachaufnahme machen aber es gelang mir nicht

Ich werde jetzt erstmal im Auto außerhalb der Kaserne schlafen weil tja ich echt Angst vor diesem sogenannten Kameraden habe

Den Fall und Beweise werde ich auch an die Wehrbeauftragte schicken in der Hoffnung das irgendetwas passiert bzw einfach um sicher zu gehen da ich nicht will dass dieser Typ einfach so damit davon kommt und meine Ausbilder mit dieser Aufhetzung auch nicht davon kommt

Danke an alle die mir meine wenigen Fragen beantwortet haben
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Angemon84m am 27. April 2025, 08:05:24
Was du jetzt machst, ist folgendes:
Du rufst umgehend den OvWa an und meldest den Vorfall.
Hier liegt ein Dienstvergehen und eine Straftat vor.
Am Montag gehst du zu deinem Chef und meldest dich in dienstlicher Angelegenheit.
Der Wehrbeauftragten kannst du direkt per Email schreiben, mit den Fotos im Anhang.
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Feuerregen234 am 27. April 2025, 10:39:34
Zitat von: Angemon84m am 27. April 2025, 08:05:24Was du jetzt machst, ist folgendes:
Du rufst umgehend den OvWa an und meldest den Vorfall.
Hier liegt ein Dienstvergehen und eine Straftat vor.
Am Montag gehst du zu deinem Chef und meldest dich in dienstlicher Angelegenheit.
Der Wehrbeauftragten kannst du direkt per Email schreiben, mit den Fotos im Anhang.

Bin vor lauter Schreck direkt nach Hause gefahren Montag werde ich mit dem Zugoffizier reden der ist dafür verantwortlich denke ich jedenfalls hatten wir bei ihm Wehrrechts-Unterricht
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Angemon84m am 27. April 2025, 11:01:54
Du bist offensichtlich selbst nach den vorgefallenen Eskapaden sehr lernresistent.
Es wird zu Vernehmung durch den Disziplinarvorgesetzten kommen, bei der er dich fragen wird, warum du sträfliche Verhalten (&12 Soldatengesetz, Umgang mit Eigentum des Dienstherrn) nicht umgehend gemeldet hast....
Aber mache mal, wahrscheinlich hast du tatsächlich den falschen Beruf gewählt
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: Feuerregen234 am 28. April 2025, 18:44:14
Eine Frage noch wird einer Beschwerde auch noch nachgegangen nachdem der Beschwerdesteller gekündigt hat?
Titel: Antw:Kollektivstrafen in der AgA
Beitrag von: SlatiBartfass am 29. April 2025, 06:47:35
Einer Strafanzeige würde mit Sicherheit nachgegangen werden.