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Kollektivstrafen in der AgA

Begonnen von Feuerregen234, 25. April 2025, 14:04:27

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Feuerregen234

Dürfen Gruppenführer die ganze Gruppe bestrafen weil ich etwas verkackt habe und somit die Gruppe erfolgreich gegen mich aufhetzen?

Ralf

"Bestrafen" nein, etwas nacharbeiten lassen, um den Ausbildungserfolg sicherzustellen: ja.
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alpha_de

Kollektivenstrafen sind nicht zulässig. Wenn aber die Aufgabe nur von der gesamten Gruppe gelöst werden kann, muss die gesamte Gruppe diese wiederholen. Es hängt also von den Details ab.

Feuerregen234

also zu viele Details will ich nicht nennen da ich vor Vergeltung Angst habe aber ich hatte etwas in meinem Spind nicht richtig und der Gruppenführer hat darauf hin die ganze Gruppe dazu verdonnert ihren Spind auszuräumen und später in Gespräch mir auch versichert wenn ich nicht abliefer wie er will die ganze Gruppe wegen mir leiden wird

alpha_de

Wenn es so abgelaufen ist, ist es unzulässig (und das nicht erst seit gestern). Um deinen Spind richtig einzuräumen, braucht es keine anderen.

Feuerregen234

Was kann ich dagegen tun? Beschwerde als Rekrut? Die Ausbilder sind hier ziemlich Dicke mit den Zugführern und ich bin jetzt auch nicht gerade als Mustersoldat bekannt
Gibt es anonyme Beschwerdestellen?

KlausP

Zitat... Was kann ich dagegen tun? Beschwerde als Rekrut? ...

Was sonst, wenn keine Beschwerde? Den Unterricht dazu dürften Sie ja schon bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten (und das ist NICHT Ihr Zugführer) gehabt haben. ,,Der Soldat hat das Recht sich zu beschweren wenn er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein." Also Beschwerde SCHRIFTLICH verfassen und im verschlossenen, an den Disziplinarvorgesetzten adressierten Umschlag im GeZi abgeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Du bist ja nicht beschwert, bei dir war das ok, also müssten die Stubenkameraden eine Beschwerde schreiben.
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KillBurn93

Es gibt keine Möglichkeit einer anonymen Beschwerde, wie sollte der Vorgesetzte denn bei Verstößen die Betroffenen befragen während seiner Ermittlungen wenn diese nicht bekannt sind.
Machen Sie sich mal mit der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) vertraut. Diese können Sie kostenfrei im Internet oder der App "BWLexi" finden.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Feuerregen234

Zitat von: Ralf am 25. April 2025, 15:28:38Du bist ja nicht beschwert, bei dir war das ok, also müssten die Stubenkameraden eine Beschwerde schreiben.


Auch nicht wenn ich seit diesen Bestrafungen von meinen Kameraden gehasst werde und Repressalien ausgesetzt bin?
Mir wurde auch gesagt das die Gruppe bei jedem Fehler von mir Leiden wird und ich nicht erwünscht sei und endlich Kündigen solle etc
Für mich eine sehr belastende Situation
Die Kameraden werden da wohl kaum eine Beschwerde schreiben die haben alle das Stockholm-Syndrom und vertrauen den Ausbildern blind

Ralf

ZitatAuch nicht wenn ich seit diesen Bestrafungen von meinen Kameraden gehasst werde und Repressalien ausgesetzt bin?
Dann musst du dich gegen das Verhalten deiner Kameraden beschweren. Das ist die Beschwer.

ZitatMir wurde auch gesagt das die Gruppe bei jedem Fehler von mir Leiden wird und ich nicht erwünscht sei und endlich Kündigen solle etc
Das wäre in der Tat ein Grund, gegen den du dich beschweren kannst und dabei die Gesamtsituation auch darlegen kannst.
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KillBurn93

Woran scheitert es denn sonst noch, wenn sie als schlechter Soldat bei den Ausbildern bekannt sind?
Vielleicht ist es wirklich der falsche Beruf für Sie und Sie sollten die Chance nutzen zu gehen, solange Sie es können. Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist plagen Sie sich sonst über Jahre in einem Beruf der nichts für Sie ist und Sie nur unglücklich macht.
Memento moriendum Esse

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Carl von Clausewitz (1780-1831)

SolSim

Zitat von: KillBurn93 am 25. April 2025, 17:01:57Woran scheitert es denn sonst noch, wenn sie als schlechter Soldat bei den Ausbildern bekannt sind?
Vielleicht ist es wirklich der falsche Beruf für Sie und Sie sollten die Chance nutzen zu gehen, solange Sie es können. Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist plagen Sie sich sonst über Jahre in einem Beruf der nichts für Sie ist und Sie nur unglücklich macht.

Man sollte in Betracht ziehen, dass es auch schlechte Ausbilder gibt.


thelastofus

Zitat von: KillBurn93 am 25. April 2025, 17:01:57Woran scheitert es denn sonst noch, wenn sie als schlechter Soldat bei den Ausbildern bekannt sind?
Vielleicht ist es wirklich der falsche Beruf für Sie und Sie sollten die Chance nutzen zu gehen, solange Sie es können. Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist plagen Sie sich sonst über Jahre in einem Beruf der nichts für Sie ist und Sie nur unglücklich macht.

Das kann und sollte man ggf. reflektieren, aber die Art und Weise wie das verpackt wird geht halt nun mal gar nicht. Ggf. wird das auch zur Motivation eingesetzt. Ich denke, wäre der TE ein schlechter Soldat wäre da schon was von der Ebene Zugführer/Chef gekommen.

Ralf

Wir kennen - wie immer - nur eine Seite und sollten uns nicht in Spekulationen verlieren.
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