Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Sv3n!a am 07. November 2006, 16:45:08

Titel: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Sv3n!a am 07. November 2006, 16:45:08
wenn man in der aga MSG geschrieben wird!! und die geländetage nicht mitgemacht hat ist man dann automatisch durch die AGA gefallen ??? oder kann man da gar nicht durchfallen ??

wäre super wenn ihr antwortet

LG Svenja  ;)
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: peppie am 07. November 2006, 17:36:51
Kommt darauf an welche Ausbildungen du verpasst. Solange du nicht Dauer-MSG bist sollte das kein Problem sein.
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Timid am 07. November 2006, 18:38:46
Zitat von: Sv3n!a am 07. November 2006, 16:45:08oder kann man da gar nicht durchfallen ??

Doch, kann man natürlich. Z.B., wenn man während der AGA länger krank/nicht im Dienst ist und damit die Ausbildungen verpasst ...

Bei uns wurde für die MSGler beispielsweise ein "Innen-Biwak" "ausgerichtet", während der Rest der Einheit im Gelände war. Dabei hatten die ganzen Rekruten, die in der Kaserne verbleiben mussten, die ehrenvolle Aufgabe, das Kompaniegebäude gegen "Saboteure" oder so zu verteidigen ;)
Also: Im Prinzip das selbe wie die Kameraden im Grünen, nur ohne Grün. Und mit ohne Übungs-Mun  ;D

Inwiefern das in anderen Einheiten ähnlich oder ganz anders gehandhabt wird - keine Ahnung. Das Beispiel zeigt aber, dass man auch die Leute, die MSG geschrieben sind, halbwegs genauso ausbilden kann, wie die restlichen Rekruten, wenn man nur will. Und natürlich mit einigen Abstrichen, was etwa das "Leben im Felde" oder das vernünftige "Tarnen und Täuschen" angeht ...
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Sv3n!a am 07. November 2006, 21:21:59
also fällt er nicht durch weil er 2 geländetage verpasst hat ??
einen macht er ja noch mit morgen und ins biwack muss er ja leider auch !?

habt ihr da so tipps wie man die woche im biwack am besten übersteht. und gibs ne möglichkeit sein handy mitzunehmen oder hat er da keine change??

freu mich auf antwort  :-*

LG  :D Svenja
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: peppie am 07. November 2006, 21:37:52
Man sollte vermeiden ein sehr teures Handy mit ins Biwak zu nehmen, mein Nokia 3310 was 6 Jahre alt war habe ich mitgenommen, aber so ist das wenn man frisch verliebt war.. hehe Allerdings hat man nicht sehr viel zeit und erwischen lassen sollte man sich auch nicht!

Edit: Und weil er EINEN Geländetag nicht mitgemacht hat, wird er sicher nicht durch die AGA fallen.. sofern er denn das gelernte beim nächsten mal nachholt.
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Andi am 07. November 2006, 21:47:44
Da es in der heutigen befehlslage kein "bestehen" der AGA mehr gibt kann man sie auch nicht nichtbestehen. Man kann am Ende aber die ATN Helfer im Sanitätsdienst und/oder Wach-/Sicherungssoldat nicht zuerkannt bekommen, was für einen Grundwehrdienstleistenden aber im Normalfall wenig Belang hat.

Gruß Andi
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Sv3n!a am 08. November 2006, 16:47:42
also kann man defenitive nicht durchfallen richtig verstanden ???
egal ob man krank war ist oder so ``???
und handy im biwak klappt aber wenn man erwischt wird passiert was ?

LG Svenja
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: peppie am 08. November 2006, 17:08:07
Zitat von: Sv3n!a am 08. November 2006, 16:47:42
und handy im biwak klappt aber wenn man erwischt wird passiert was ?

Das Handy wird abgenommen und am Ende des Biwak's wieder zurückgegeben. Und es gibt nen Anschiss vom allerfeinsten.
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Andi am 08. November 2006, 17:55:12
Zitat von: Sv3n!a am 08. November 2006, 16:47:42
also kann man defenitive nicht durchfallen richtig verstanden ???

Richtig, aber man kann wichtige Ausbildung verpassen und demenstprechend am Ende der Grundausbildung die oben genannten ATN eventuell nicht bekommen. Wenn das der Fall ist muss geprüft werden, was an Ausbildung fehlt und ob diese Ausbildung in der zukünftigen Stammeinheit nachgeholt werden kann oder nicht. Bei Soldaten auf Zeit wird es aber regelmäßig darauf hinauslaufen, dass sie die Grundausbildung wiederholen müssen.


Zitatund handy im biwak klappt aber wenn man erwischt wird passiert was ?

Wenn das Mitnehmen verboten ist Anschiss und/oder Disziplinarverfahren. "Eingesammelt" werden darf das Handy aber nicht!

Gruß Andi
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Sv3n!a am 08. November 2006, 18:27:38
nur wegen sonem handy bekommt man gleich son verfahren man die spinnen da ja total ??? :-[

das ist ja gut weil die meinen bei meinem freund das die halt durchfallen können und die AGA wiederholen müssen daber wenn das nicht geht dann ist das gut !!! =)

ihr seid echt super lieb das ihr mir das alles beantwortet *g* ich nerv euch hier  ;) :D

LG Svenja

Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: peppie am 08. November 2006, 18:45:34
Zitat von: Andi am 08. November 2006, 17:55:12
Zitat von: Sv3n!a am 08. November 2006, 16:47:42
Wenn das Mitnehmen verboten ist Anschiss und/oder Disziplinarverfahren. "Eingesammelt" werden darf das Handy aber nicht!

Wieso darf das nicht eingesammelt werden? Wenn ausdrücklich verboten wurde das mit zunehmen..
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Sv3n!a am 08. November 2006, 21:15:05
gibt es sonst noch tipps die ihr mir geben könnt fürs biwak ???
alles was hilfreich ist bitte schreiben das wäre super nett !

LG Svenja
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: madu am 09. November 2006, 10:04:24
Zitat von: Sv3n!a am 08. November 2006, 18:27:38
nur wegen sonem handy bekommt man gleich son verfahren man die spinnen da ja total ??? :-[


nein die spinnen nicht...

das handy könnte vom "feind" geortet werden, und dann sieht die ganze truppe ziemlich alt aus, und das nur weil einer mal ne sms schreiben wollte....

außerdem ist es doch im zivilen leben genauso.
wird in der firma ausdrücklich untersagt, das internet privat zu nutzen und du tust es trotzdem, ist das ein grund zur fristlosten kündigung....
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Timid am 09. November 2006, 13:02:47
Dazu braucht es nicht mal eine SMS oder einen Anruf oder sowas - schon wenn das Mobiltelefon nur angeschalten ist, kann es geortet werden!

Ansonsten kann bei der Bundeswehr eine ganze Menge verboten werden - Schmuck zur Uniform, lange Haare, ...
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Huey am 09. November 2006, 14:07:30
Abhören funktioniert sogar über ein ausgeschaltetes Handy, orten nur bei einem eingeschalteten....

Darüber hinaus ist das mitführen eines Handys-obwohl untersagt-entweder Ungehorsam oder "Befehlsverweigerung" und kann entsprechend mit diziplinaren Massnahmen "bestraft" oder sogar als Straftat verfolgt werden...

So wichtig kannst du nicht sein, das du es nicht mal 2-3 Tage ohne Handy aushalten kannst...

Und: Natürlich darf das Handy abgenommen werden....
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: StOPfr am 09. November 2006, 14:30:10
Zitat von: Huey am 09. November 2006, 14:07:30
So wichtig kannst du nicht sein, das du es nicht mal 2-3 Tage ohne Handy aushalten kannst...

Sehr richtig!
Meine Tante (kein Handy) sagt immer: Nur Lakaien müssen überall erreichbar sein... ;D 
Ich ergänze:  ...oder ganz frisch Verliebte  ;)   (aber auf keinen Fall im Biwak). 
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Andi am 09. November 2006, 19:23:00
Zitat von: Huey am 09. November 2006, 14:07:30
Und: Natürlich darf das Handy abgenommen werden....

Auf welcher Rechtsgrundlage? Beschlagnahme? Wohl kaum! Sicherstellen von Beweismaterial? Fällt auch aus!
Das Handy ist Privatbesitz und darf natürlich nicht abgenommen werden. Wäre mir als Vorgesetzter auch zu blöd dann auch noch für irgendwelche Schäden an einem fremden Handy zu haften.

Gruß Andi
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: STone85 am 11. November 2006, 08:32:37
Eben, Handy darf nicht beschlagnahmt werden! Zumal eh nur die Feldjäger das Recht haben etwas zu beschlagnahmen!!! Aber man kann dir Befehlen das Handy abzugeben ........in wie fern das einen Dienstlichen Zweck hat häng wohl dann von ´der Argumentation bei den Verhören ab  ;D :D .

Allerdings ist das mit der Ortung Blödsinn, die Feinde gegen die wir kämpfen haben weder das know how noch die Geräte um das zu tun......

Das mit dem MSG ..... wenn du dich nicht andauernt berfreien lässt sollte das mit dem bestehen der AGA kein Problem sein.............wie schon gesagt!
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: peppie am 11. November 2006, 10:00:27
Du hättest in der AGA besser aufpassen sollen, denn nicht nur die Feldjäger als Vorgesetzte nach §3 VVO (Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich) sondern auch der Disziplinarvorgesetzte hat das Recht Beweismittel zu beschlagnahmen, wenn ein Richter oder notfalls das nächsterreichbare Truppendienstgericht das entschieden hat.

Zitat: §20, Abs. 1 WDO (Wehrdisziplinarordnung)

Zitat
(1) Zur Aufklärung eines Dienstvergehens darf der Disziplinarvorgesetzte Durchsuchungen und Beschlagnahmen nur außerhalb von Wohnungen und nur auf Anordnung des Richters des zuständigen, notfalls des nächst erreichbaren Truppendienstgerichts vornehmen. Durchsucht werden darf nur ein Soldat, gegen den sich der Verdacht eines Dienstvergehens richtet. Die Durchsuchung erstreckt sich auf die Person und die Sachen des Soldaten. Der Beschlagnahme unterliegen alle Gegenstände, die für die Aufklärung eines Dienstvergehens von Bedeutung sein können. Sie darf gegenüber jedem Soldaten angeordnet werden.

Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Daniel1987 am 11. November 2006, 12:20:34
Natürlich kann das Handy eingesackt werden.
Selbst Lehrer durften das damals, und die sind wohl kaum Feldjäger im Nebenberuf oder?
Man brauch keine Sonderrechte um Dinge einzusammeln ^^
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: peppie am 11. November 2006, 12:40:02
Zitat von: Daniel1987 am 11. November 2006, 12:20:34
Natürlich kann das Handy eingesackt werden.
Selbst Lehrer durften das damals, und die sind wohl kaum Feldjäger im Nebenberuf oder?
Man brauch keine Sonderrechte um Dinge einzusammeln ^^

Lehrer haben keineswegs Befugnisse, irgendwelche Handys einzusammeln. Das ist Diebstahl. Und wenn der Lehrer damit droht, irgendwelche Strafen bei nicht Abgabe des Handys zu verhängen, dann ist das Nötigung.

Zitat StPO §98 Abs. 1
Zitat
(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch den Richter angeordnet werden.

Das ist selbstredend oder?
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Timid am 11. November 2006, 15:27:24
Zitat von: peppieno am 11. November 2006, 12:40:02Lehrer haben keineswegs Befugnisse, irgendwelche Handys einzusammeln. Das ist Diebstahl. Und wenn der Lehrer damit droht, irgendwelche Strafen bei nicht Abgabe des Handys zu verhängen, dann ist das Nötigung.

Mit solchen juristischen Expertisen sollten wir uns vielleicht zurückhalten und das im Zweifelsfall den Juristen/der Judikative überlassen ;)  Man könnte nämlich z.B. argumentieren, dass der Lehrer keineswegs etwas "stiehlt", sondern nur vorübergehend (z.B. bis zum Ende der Unterrichtsstunde) für den Schüler aufbewahrt, da dieser andernfalls beispielsweise gegen die Hausordnung der Schule, die ja das Tragen von Mobiltelefonen für Schüler verbieten kann, verstoßen würde. Was beispielsweise mit einer Klassenkonferenz, einem temporären Ausschluss vom Unterricht o.ä. "geahndet" werden könnte ...
Wie gesagt: Darüber sollen sich die Juristen den Kopf zerbrechen ;)

Bezogen auf die Bundeswehr: Man könnte das natürlich auch über eine "Ausrüstungskontrolle" regeln - taucht dabei bei einem Soldaten ein Handy auf, darf er dieses eben im Laufschritt in sein Privatfach verbringen. Bei Zuwiderhandlung kommt dann wieder die Gehorsamsverweigerung/Ungehorsam ins Spiel ...


Zitat von: Huey am 09. November 2006, 14:07:30Abhören funktioniert sogar über ein ausgeschaltetes Handy, orten nur bei einem eingeschalteten....

Ehm ... Entweder, ein Funkgerät (wie etwa ein Mobiltelefon) strahlt etwas ab, oder es strahlt nichts ab. Und wenn es etwas abstrahlt, kann es geortet werden. Strahlt es hingegen nichts ab, kann es auch nicht abgehört werden ...

Zitat von: STone85 am 11. November 2006, 08:32:37Allerdings ist das mit der Ortung Blödsinn, die Feinde gegen die wir kämpfen haben weder das know how noch die Geräte um das zu tun......

Ah ja ... Über Eloka-Einheiten verfügt jede vernünftige Armee, das entsprechende Equipment dürfte beispielsweise in Afghanistan noch aus Sowjet-Beständen oder über Kanäle aus den Nachbarländern zu beziehen sein. Eine Anpassung dürfte für einen talentieren Elektrotechniker/-ingenieur kein großes Problem darstellen. Ach ja, und notfalls kann der böse Taliban auch beispielsweise Mitarbeiter der örtlichen afghanischen Telefongesellschaft anwerben ...

Und solch lustiges Gerät wie ein "IMSI-Catcher" o.ä. kostet auch nicht die Welt ...


Und wer der Meinung ist, die Bundeswehr sei kein Ziel militärischer Spionage mehr, der lese sich den letzten Bericht des Verfassungsschutzes durch - alleine 3 zur "persona non grata" erklärte als Diplomaten getarnte Spione Russlands und Chinas im letzten Jahr, die die Bundeswehr ausspioniert haben/dies vorhatten. Und diese Staaten verfügen zweifelsohne über das notwendige Gerät!
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: StOPfr am 11. November 2006, 15:51:23
Zitat von: Timid am 11. November 2006, 15:27:24
Man könnte das natürlich auch über eine "Ausrüstungskontrolle" regeln - taucht dabei bei einem Soldaten ein Handy auf, darf er dieses eben im Laufschritt in sein Privatfach verbringen. Bei Zuwiderhandlung kommt dann wieder die Gehorsamsverweigerung/Ungehorsam ins Spiel ...

...und da greift dann die Palette jener Maßnahmen, die sich juristisch tiefschürfender Bewertungen entzieht, dafür aber ordentlich Stress macht  ;) 
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Andi am 11. November 2006, 15:58:34
Zitat von: STone85 am 11. November 2006, 08:32:37
Eben, Handy darf nicht beschlagnahmt werden! Zumal eh nur die Feldjäger das Recht haben etwas zu beschlagnahmen!!!

Wo das denn??? Feldjäger unterliegen genauso der WDO und dem UZwGBw und haben dementsprechen ähnliche Rechte, wie beispielsweise militärische Wachen. Gestern nen schlechten Krimi zum Einschlafen gelesen?

ZitatAber man kann dir Befehlen das Handy abzugeben ........in wie fern das einen Dienstlichen Zweck hat häng wohl dann von ´der Argumentation bei den Verhören ab  ;D :D .

Inwiefern ein Befehl einen dienstlichen Zweck hat hängt wohl weniger vom irgendwelchen Argumentationen im Nachhinein ab, als von den direkt vorliegenden Fakten zum Zeitpunkt des Befehls!
Wenn wir uns nicht gerade im Verteidiguns- oder Spannungsfall befinden gibt es keine Rechtsgrundlage abgesehen von Beschlagnahme Sicherstellung oder einer vorläufigen Festnahme, die zum "Einkassieren" eines Handys führen könnten. Und der Befehl das Handy trotzdem abzugeben wäre ein Eingriff in persönlichen Besitz und dementsprechend rechtswidrig!

quote]Allerdings ist das mit der Ortung Blödsinn, die Feinde gegen die wir kämpfen haben weder das know how noch die Geräte um das zu tun......[/quote]

Bischen naiv oder? Die Mittel zur Handyortung kann sich fast jeder Privatmann mit dem entsprechenden Know-How und Geld innerhalb kürzester Zeit zulegen.
Ich denke eher, dass die Eventualität der "Handyortung" hier überhaupt nicht zum Tragen kommt.

ZitatDas mit dem MSG ..... wenn du dich nicht andauernt berfreien lässt sollte das mit dem bestehen der AGA kein Problem sein.............wie schon gesagt!

Richtig, "wie schon gesagt" kann man die AGA nicht nicht bestehen. ;)

Zitat von: Daniel1987 am 11. November 2006, 12:20:34
Natürlich kann das Handy eingesackt werden.
Selbst Lehrer durften das damals, und die sind wohl kaum Feldjäger im Nebenberuf oder?

Das hat eher etwas mit den Schulgesetzen der Länder zu tun und nicht mit den Launen eines Lehrers! Wenn das Schulgesetz eine solche Möglichkeit vorsieht, dann darf der Lehrer das natürlich. Andere Möglichkeiten, die das über eine Schulordnung, Anweisungen oder Erlässe regeln halte ich für nicht ausreichend, da es hier um eine Grundrechtseinschränkung geht.

ZitatMan brauch keine Sonderrechte um Dinge einzusammeln ^^

Meinst du? Das bedeutet, wenn wir uns irgendwann mal begegnen gibst du mir dein Handy? Das wär toll, dann bräuchte ich mir in Zukunft keins mehr selber zu kaufen? Wohl kaum, oder? ;)
Selbstverständlich muss es eine Rechtsgrundlage geben!

Zitat von: peppieno am 11. November 2006, 12:40:02
Lehrer haben keineswegs Befugnisse irgendwelche Handys einzusammeln.

Wie eben schon geschildert kann es solche Befugnisse für den Bereich der Schule und des Unterrichts durchaus geben.

ZitatDas ist Diebstahl. Und wenn der Lehrer damit droht, irgendwelche Strafen bei nicht Abgabe des Handys zu verhängen, dann ist das Nötigung.

Wenn er tatsächlich keine Rechtsgrundlage hat könnte das Nötigung sein, ja. Für Diebstahl wäre aber erforderlich, dass er das Handy nicht mehr zurückgeben will.

Ich schlage aber vor die rechtliche Bewertung denen zu überlassen, die Ahnung von der Materie haben *zu wolverine schiel*.

Gruß Andi
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: STone85 am 11. November 2006, 16:49:19
Haha Beweismittel...... Oh man das gibts ja nicht....rofl

Und Lehrer dürfen keine Handys beschlagnamen ..........

Beleidigungen gelöscht. Timid
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: peppie am 11. November 2006, 17:02:32
Falls es dich interessiert, deine beleidigenden Kommenare gegen über Kameraden ist ziemlich unpassend, besser gesagt, sehr unverschämt.

Falls du überhaupt noch aktiv bist, lies dir mal §12 SG durch. Vielleicht bringt es dich ja wieder auf ein Level der Argumentation zurück und du lässt deine unverschämten Aussagen.

§12 SG
Zitat
§ 12

Kameradschaft

Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

Lass dir das mal durch den Kopf gehen.
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Daniel1987 am 11. November 2006, 18:30:45
naja ich denke man muss nicht diskutieren
wenn es verboten wird, wie bei uns...sollte man es lassen
is kein kinderverein...und wenn die dich erwischen bekommst du ne menge spaß mit dem KPChef, datt glaub mia ma
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: STone85 am 11. November 2006, 20:53:01
Beleidigungen gelöscht. Timid
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: peppie am 12. November 2006, 08:05:51
Zitat von: STone85 am 11. November 2006, 20:53:01
Ausserdem ist das hier klein Forum für Ballettänzer sondern für Soldaten!!!

Und gerade DESHALB ist es äußerst unkameradschaftlich was du von dir gibst. Du beschimpfst leute die nicht deiner Meinung sind als Hauptschüler, und was weiss ich noch. Ich hab wochenende, ich hab kein bock noch Tagesmutter für dich zu spielen, und alles rauszusuchen wie du die Kameraden schon beschimpft hast.

Und den Spruch 'Wenn man keine Ahnung hat...'  kannst du gerne auf dich beziehen, denn DU hast keine Ahnung. Ich errinere nur daran 'W9er bekommen kein Weihnachtsgeld'... Du warst wahrscheinlich noch nicht einmal Soldat, denn sonst würdest du den §12 nicht mit 'blablabla dummes geschwätz' abtun. Und das was du hier machst, ist unter aller Sau!
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Timid am 12. November 2006, 09:21:59
Zitat von: STone85 am 11. November 2006, 20:53:01"Wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten" und nicht nur einfach drauf losquatschen.

Ich dachte eigentlich, ich hätte mich dir gegenüber mit der PM klar genug ausgedrückt ...

ZitatIch beleidige hier überhaupt keinen sondern stelle nur Tatsachen fest.

Du stellst keine Tatsachen fest, sondern verbreitest irgendwelches Halbwissen. Ohne Quellenangabe o.ä..

ZitatAusserdem ist das hier klein Forum für Ballettänzer sondern für Soldaten!!!

Richtig. Und unter Soldaten gibt es zum einen sowas wie "Kameradschaft", zum anderen bedeutet "Soldat sein" noch lange nicht, dass man frei ist von jeder Art von Anstand oder gutem Benehmen!

Und zur allgemeinen Erheiterung mal wieder der Hinweis auf diesen Artikel. STone, nimm ihn dir ruhig zu Herzen, besonders den zweiten und den vorletzten Abschnitt!

@peppieno
Ruhe bewahren ;)
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: slider am 12. November 2006, 14:17:37
Also mal abgesehen vn der etwas entgleisten Diskussion...

Ich hatte im BIWAK keine Zeit zum Telefonieren. Ich war entweder in einer "Ausbildungsphase" sprich mit Auftrag im Gelände oder im Schlafsack!!!

Richtig Ärger gibt es dann erst wenn da Ding kaputt geht oder verschwindet. Denn da hilft dir wirkich nix mehr. Und vom Bund ersetzt kriegste mit Sicherheit nix.
Meine Güte...es geht hier um ein paar Tage.
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: StOPfr am 12. November 2006, 14:42:09
Zitat von: slider am 12. November 2006, 14:17:37
Also mal abgesehen vn der etwas entgleisten Diskussion...

Ich hatte im BIWAK keine Zeit zum Telefonieren.

Meine Güte...es geht hier um ein paar Tage.

Na bitte, endlich wieder beim Thema. Mal ein paar Tage aufs Handy verzichten sollte doch wohl drin sein. Dann gibt es auch keine unangenehmen Folgen... 
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Flexscan am 12. November 2006, 18:37:22
was ich hier so lese..... fehlt nur noch das unsere neuen Rekruten auf die Idee kommen, ihren Laptop mit ins Biwak zu schleppen.....

Ich möchte echt gerne mal manche Leute hier erleben, wenn diese den Dienst zu unserer Zeit abgeleistet hätten, kein Handy, ohne Internet  :o :o

       ---   eine Welt bricht zusammen ---

Da lob ich mir doch den guten alten Postverkehr. Freute man sich aufs Antreten wo Briefe verteilt wurden etc. und das Biwak wurde auch überstanden.

Sry war wieder nen bisken offtopic aber musste mal raus..
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Sun am 13. November 2006, 00:23:52
Geht davon die Welt unter wenn ihr euch mal 2-3 Tage nicht hört??Als mein Freund noch in der AGA war und Biwag hatte haben wir das auch aushalten müssen und gestorben sind wir daran nicht.Viel schlimmer wäre es doch wenn er jetzt SAZ wäre und er über monate nicht zu Hause ist dann könnte ich das ja verstehen aber doch nicht für 2-3 Tage....
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Huey am 13. November 2006, 08:46:59
Ich versuche das ganze mal etwas zu konkretisieren:

I.d.R. wird vor einem Biwak ein Packplan ausgegeben. Danach sind bestimmte aufgeführte Dinge mitzunehmen, nicht aufgeführte Gegenstände nicht.

Ein Packplan ist ein "Befehl", wer also dagegen verstösst.....

Erwische ich jemandem mit einem Handy, der damit gegen einen Befehl verstösst, ist das Teil weg-er erhält den Befehl, mir das Gerät auszuhändigen..

So ein Beispiel hatte ich bereits einmal als OvWa: Ein Streifensoldat war mit Handy unterwegs und telefonierte während der Streife mit seiner Freundin....Handy weg (bis nach der Wache),disziplinare Massnahmen...die ganze Palette...

Macht sich als Zeitsoldat nicht besonders gut in der Akte....
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Sun am 13. November 2006, 10:26:46
Sry hab mich falsch ausgedrückt.Ich meinte das so wenn er jetzt SAZ wäre und im Auslandseinsatz ist und sie es dann mal versucht istes  die eine sache weil sie ja dann eh davon ausgehen muss das es ausgeschaltet ist aber hier geht es um 2-3 Tage und sie sieht ihn doch auch am WE.....

Ich weiss nicht was manche Leute denken was die BW ist,sie ist doch kein Erholungsheim und man tun und machen was man will.Man weiss doch immer von vorne rein als Partner auf was man sich einlässt und da dürften 2-3 Tage mal nicht hören nicht so schlimm sein....
Soll kein angriff sein....
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: StOPfr am 13. November 2006, 13:58:11
Zitat von: Sun am 13. November 2006, 10:26:46
Sry hab mich falsch ausgedrückt.

@ Sun

Nein, ich glaube nicht, dass Du Dich falsch ausgdrückt hat. Ich bin genau Deiner Meinung, wenn es nur um einige Tage geht, -  und natürlich ist die Bundeswehr kein Erholungsheim. Daran darf ab und zu ruhig erinnert werden.
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Andi am 13. November 2006, 14:19:34
Zitat von: Huey am 13. November 2006, 08:46:59
So ein Beispiel hatte ich bereits einmal als OvWa: Ein Streifensoldat war mit Handy unterwegs und telefonierte während der Streife mit seiner Freundin....Handy weg (bis nach der Wache),disziplinare Massnahmen...die ganze Palette...

Das ist aber etwas komplett anderes! Das könnte eine Wachverfehlung gemäß § 44 WStG sein, dementsprechend eine Wehrstraftat und nicht nur ein Dienstvergehen!

Nocheinmal: Einsammeln von privaten Gegenständen ohne Rechtsgrundlage fällt aus wegen akutem "iss nich". Da reicht es wenn sich der Schütze Pimpelhuber deswegen beschwert und schon ist der Vorgesetzte der dumme.

Gruß Andi
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: BW-1978 am 13. November 2006, 15:35:27
@ Flexscan

hört sich an, als ob Du auch schon >10 Jahre von der BW weg bist. Bei mir sind es - wenn ich von meinem DZE ausgehe: 20 Jahre 4 Monate und 13 Tage.

Während meiner Grundausbildung - Im Panzer-Mekka MUNSTER - gab es auch noch keine Handys und Internet.

1982 bin ich erstmalig mit EDV beim Bund in Berührung gekommen, als ich zum EDVMaschBedUffz-Lehrgang nach Feldafing ging.

So viel zu Handys und Internet

*Ironiemodus an *
Ich gewinne zusehends den Eindruck, dass unsere "angehenden Soldaten 2006" das totale multimediale Erlebnis - auch während Übungen und Biwaks - haben wollen.
Ne, Ne, so geht´s nicht, Leute... ;D
*Ironiemodus aus *

MfG

Lothar

PS: Wann war Flexscan denn bei der BW?
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Timid am 13. November 2006, 15:48:38
Zitat von: BW-1978 am 13. November 2006, 15:35:27*Ironiemodus an *
Ich gewinne zusehends den Eindruck, dass unsere "angehenden Soldaten 2006" das totale multimediale Erlebnis - auch während Übungen und Biwaks - haben wollen.
Ne, Ne, so geht´s nicht, Leute... ;D
*Ironiemodus aus *

So ändern sich die Zeiten ;D  Während meiner AGA (2001) hatte eigentlich fast jeder ein Handy und mehrere Leute Laptops/Spielekonsolen/ähnliches dabei. Natürlich mit der klaren Ansage "kein Handy im Dienst"!

Anschließend, nach der Ausbildung zum Kraftfahrer, wurde das dann recht bald wieder relativiert: da war es bei denjenigen, die "auf Achse" waren, erwünscht, dass sie wenigstens ein Mobiltelefon dabei hatten - um im Notfall Hilfe rufen zu können ...
Und noch später habe ich dann teilweise sogar dienstliche Mobiltelefone bei Kraftfahrern gesehen ;D


Aber, wie schon mehrfach geschrieben: Es soll gerüchteweise durchaus möglich sein, mehrere Tage einmal NICHT mit dem Partner zu kommunizieren.


@Andi
Wie sähe es denn dann deiner Meinung nach mit z.B. der Möglichkeit einer "Ausrüstungskontrolle" aus und anschließendem Befehl, das Mobiltelefon im Privatfach einzuschließen? (Eventuell mit dem Hinweis auf die "militärische Sicherheit" - getreu dem Motto "wir üben, wie wir kämpfen" - sowie Verletzungsgefahr - ein Handy in der Hosentasche kann bei einem Sturz ja durchaus Verletzungen verursachen, außerdem sollen gerüchteweise schon bei einigen Exemplaren Akkus explodiert sein ... - und die Nicht-Abdeckung eines möglichen Schadens an dem Privateigentum.)
Das Handy würde nicht einkassiert, der Soldat hätte es nicht dabei - und wenn doch, hätte er sich dadurch einem klaren Befehl wiedersetzt und könnte noch immer disziplinar gemaßregelt werden.

Oder?
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Huey am 13. November 2006, 17:09:12
Was bei dieser Diskussion vergessen wird: Handy sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, will man sie in eine Bw-Liegenschaft einbringen..

Bei uns im Standort sind z.B. Handys mit Kamera verboten.....

Darüber hinaus gilt immer noch Befehl und Gehorsam: Und wenn ich befehle, das das Handy drin bleibt, bzw. im Dienst kein Handy dabei ist, ist das eben so....
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Timid am 13. November 2006, 17:23:10
Zitat von: Huey am 13. November 2006, 17:09:12Bei uns im Standort sind z.B. Handys mit Kamera verboten.....

Wobei die Frage ist, ob diese Geräte verboten sind, weil es Mobiltelefone, oder weil es Kameras sind?

ZitatDarüber hinaus gilt immer noch Befehl und Gehorsam: Und wenn ich befehle, das das Handy drin bleibt, bzw. im Dienst kein Handy dabei ist, ist das eben so....

Womit wir uns wieder bei Andis Einwand mit dem "dienstlichen Zweck" befänden ...
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Huey am 13. November 2006, 20:19:42
Es bezieht sich auf die Kameras....deswegen die Anmerkung..

Dienstlicher Zweck? Z.B. Schutz des Eigentums des Soldaten vor Beschädigung; Schutz der Bw vor Regressansprüchen, Ausschluss der Störung des Dienstbetriebes, Untersagung eines nichtgenehmigten Telefones, Sicherstellen der Nichtabhörbarkeit eines dienstlichen Bereiches.....
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Andi am 13. November 2006, 20:29:02
@Timid: Klar, bei der Ausrüstungskontrolle kann ich das Handy selbstverständlich im Laufschritt wegbringen lassen, der dienstliche Zweck zu Befehlen es nicht mitzunehmen ist ja eben der dass sich der Soldat während der Ausbildung ausschließlich auf seine dienstlich gelieferte Ausrüstung ohne sonstigen luxus beschränken soll. Aber einkassieren darf ich es nicht. Im Übrigen halte ich die "im-Laufschritt-wegbring-Methode" auch auf dem Übungsplatz für durchaus angebracht, zumindest wenn die Entfernung zur Kaserne unter 10km liegt.

Gruß Andi
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Timid am 14. November 2006, 11:45:11
Zitat von: Huey am 13. November 2006, 20:19:42Dienstlicher Zweck? Z.B. Schutz des Eigentums des Soldaten vor Beschädigung; Schutz der Bw vor Regressansprüchen, Ausschluss der Störung des Dienstbetriebes, Untersagung eines nichtgenehmigten Telefones, Sicherstellen der Nichtabhörbarkeit eines dienstlichen Bereiches.....

Okay, wenn man es so belegt, dann ist der Zweck natürlich gegeben.

@Andi
Gut zu wissen ;D


Wir sind uns also einig, denke ich, dass man nicht einfach dem Soldaten das Mobiltelefon abnehmen darf (Ausnahmen bestätigen die Regel), ihm allerdings (mit allen disziplinarrechtlichen Konsequenzen bei einer Zuwiderhandlung) die Mitnahme untersagen darf (wenn es denn ausreichend begründet ist).
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Andi am 14. November 2006, 16:05:30
Was man natürlich machen kann ist den Rekruten freundlich fragen, ob er sein Handy in Verwahrung geben will - würde ich aber auch nicht machen, denn ich bin ja nicht so blöd und übernehme die Haftung für das Handy.

Gruß Andi
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: StOPfr am 14. November 2006, 17:19:44
Zitat von: Timid am 14. November 2006, 11:45:11
Wir sind uns also einig, denke ich, dass man nicht einfach dem Soldaten das Mobiltelefon abnehmen darf (Ausnahmen bestätigen die Regel), ihm allerdings (mit allen disziplinarrechtlichen Konsequenzen bei einer Zuwiderhandlung) die Mitnahme untersagen darf (wenn es denn ausreichend begründet ist).

Einigkeit ist also auf folgender Ebene hergestellt:

- eine Untersagung der Mitnahme mit ausreichender Begründung z.B. aus dem "Katalog" von Huey sollte also   wirklich ausreichen;
- von einer Inverwahrungnahme ist ebenso eindeutig abzuraten, weil sie ein Haftungsrisiko beinhaltet (Danke,   Andi  :) ).     
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Sv3n!a am 14. November 2006, 20:58:56
oOOO man OooOO man!!!

also erstmal hab ich die sachen gefragt und ich bin nicht bei der Bundeswehr! haben wir das shcon mal festgestellt. und das war nur eine einfache frage ein "nein" wegen dem Handy hätte es auch getan.
und zu allen die meinen 2-3 tage sind ja nicht so schlimm. klar ist das nicht schlimm das hab ich auch nicht gesagt würde halt nur gerne wissen wies ihm halt geht. und es sind 5 tage *g* sind von montags bis freitags abends im biwak.
und manche sachen haben sich echt häftig angehört muss ich schon sagen als wenn man ein tier wäre oder ein sklave keine eigene meinung und so. also so übel ist es da auch nicht glaub ich. wenn es einem wirklich schlecht geht fieber oder was gebrochen holen die ein auch da raus also so ganz schlimm muss man das ja nicht dastellen meiner meinung nach.
achja und nochmal zum man muss sich drauf einstellen als partner wenn der freund zum bund geht. klar muss man sich damit abfinden aber ob man das kann und will ist wieder so eine sache und vorallem ob der freund das über haupt wollte oder nicht. also man muss nicht immer gleich von sich auf andere schließen ist auch nicht immer so gut weil jeder nimmt so eine situation anders auf. und nicht alle können damit perfect umgehen ist halt so.

Lg Svenja 3

PS: und danke für die zahlreichen antworten auf meine frage echt nett =)
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: STone85 am 14. November 2006, 21:35:20
Ich hoffe du kommst, solltest du zur Bundeswehr kommen, nicht zu den Schreibfunkern!

Jedoch..... wenn ich so drüber nachdenke hätte der Feind wohl auch Schwierigkeiten das zu entschlüsseln.
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Sun am 15. November 2006, 00:20:57
Wieso fühlst du dich jetzt auf irgend eine art angegriffen??Das wegen dem Handy im Biwag ne diskussion raus wird hätte dir bekannt sein dürfen....

Sicher möchte man wissen wie es dem Partner geht und ich denke mal wenn es ihm so schlecht gehen würde in der zeit gibt es sicherlich einen weg um dir sofort bescheid zu sagen...

Das man sich drauf einstellen muss habe ich im keinen satz gesagt koregiere mich wenn ich da falsch liege...Ich denke ihr hattet genügend zeit um bis zum antritt darüber insiv zu reden wie sein wird für euch etc....Ich denke nicht das dein Freund zur BW gezwungen wurde (so hört es sich an).....

Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: madu am 15. November 2006, 09:25:18
angreifen will dich hier mit sicherheit niemand....
mit der "handy-disskusion" siehst du mal, dass es gar nicht so einfach ist, und dass es vielleicht auch überall anders gehandhabt wird....

Zitat...wenn es einem wirklich schlecht geht fieber oder was gebrochen holen die ein auch da raus ...
genau, und dann kommt er auch wieder an sein telefon ran...  ;)

Zitat...nimmt so eine situation anders auf. und nicht alle können damit perfect umgehen...

stimmt, und wenn es dir so geht, und du fragen oder probleme hast...? weißt du ja, wo du posten kannst....  ;)

gruß madu
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: StOPfr am 15. November 2006, 10:10:55
Zitat von: madu am 15. November 2006, 09:25:18
stimmt, und wenn es dir so geht, und du fragen oder probleme hast...? weißt du ja, wo du posten kannst....  ;)
gruß madu

Recht hat er  ;) !!!
Titel: Re: MSG geschrieben!!!!
Beitrag von: Timid am 15. November 2006, 12:35:51
Zitat von: Sv3n!a am 14. November 2006, 20:58:56wenn es einem wirklich schlecht geht fieber oder was gebrochen holen die ein auch da raus also so ganz schlimm muss man das ja nicht dastellen meiner meinung nach.

Und wenn so ein Fall eintreten sollte, wird entweder er dich informieren können, oder die Einheit wird das für ihn übernehmen ;)

Und so schlimm ist es auch nicht beim Bund, auch wenn es vielleicht manchmal so klingen mag ;)