Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

MSG geschrieben!!!!

Begonnen von Sv3n!a, 07. November 2006, 16:45:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

slider

Also mal abgesehen vn der etwas entgleisten Diskussion...

Ich hatte im BIWAK keine Zeit zum Telefonieren. Ich war entweder in einer "Ausbildungsphase" sprich mit Auftrag im Gelände oder im Schlafsack!!!

Richtig Ärger gibt es dann erst wenn da Ding kaputt geht oder verschwindet. Denn da hilft dir wirkich nix mehr. Und vom Bund ersetzt kriegste mit Sicherheit nix.
Meine Güte...es geht hier um ein paar Tage.

StOPfr

Zitat von: slider am 12. November 2006, 14:17:37
Also mal abgesehen vn der etwas entgleisten Diskussion...

Ich hatte im BIWAK keine Zeit zum Telefonieren.

Meine Güte...es geht hier um ein paar Tage.

Na bitte, endlich wieder beim Thema. Mal ein paar Tage aufs Handy verzichten sollte doch wohl drin sein. Dann gibt es auch keine unangenehmen Folgen... 
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Flexscan

was ich hier so lese..... fehlt nur noch das unsere neuen Rekruten auf die Idee kommen, ihren Laptop mit ins Biwak zu schleppen.....

Ich möchte echt gerne mal manche Leute hier erleben, wenn diese den Dienst zu unserer Zeit abgeleistet hätten, kein Handy, ohne Internet  :o :o

       ---   eine Welt bricht zusammen ---

Da lob ich mir doch den guten alten Postverkehr. Freute man sich aufs Antreten wo Briefe verteilt wurden etc. und das Biwak wurde auch überstanden.

Sry war wieder nen bisken offtopic aber musste mal raus..
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Sun

Geht davon die Welt unter wenn ihr euch mal 2-3 Tage nicht hört??Als mein Freund noch in der AGA war und Biwag hatte haben wir das auch aushalten müssen und gestorben sind wir daran nicht.Viel schlimmer wäre es doch wenn er jetzt SAZ wäre und er über monate nicht zu Hause ist dann könnte ich das ja verstehen aber doch nicht für 2-3 Tage....

Huey

Ich versuche das ganze mal etwas zu konkretisieren:

I.d.R. wird vor einem Biwak ein Packplan ausgegeben. Danach sind bestimmte aufgeführte Dinge mitzunehmen, nicht aufgeführte Gegenstände nicht.

Ein Packplan ist ein "Befehl", wer also dagegen verstösst.....

Erwische ich jemandem mit einem Handy, der damit gegen einen Befehl verstösst, ist das Teil weg-er erhält den Befehl, mir das Gerät auszuhändigen..

So ein Beispiel hatte ich bereits einmal als OvWa: Ein Streifensoldat war mit Handy unterwegs und telefonierte während der Streife mit seiner Freundin....Handy weg (bis nach der Wache),disziplinare Massnahmen...die ganze Palette...

Macht sich als Zeitsoldat nicht besonders gut in der Akte....

Sun

Sry hab mich falsch ausgedrückt.Ich meinte das so wenn er jetzt SAZ wäre und im Auslandseinsatz ist und sie es dann mal versucht istes  die eine sache weil sie ja dann eh davon ausgehen muss das es ausgeschaltet ist aber hier geht es um 2-3 Tage und sie sieht ihn doch auch am WE.....

Ich weiss nicht was manche Leute denken was die BW ist,sie ist doch kein Erholungsheim und man tun und machen was man will.Man weiss doch immer von vorne rein als Partner auf was man sich einlässt und da dürften 2-3 Tage mal nicht hören nicht so schlimm sein....
Soll kein angriff sein....

StOPfr

Zitat von: Sun am 13. November 2006, 10:26:46
Sry hab mich falsch ausgedrückt.

@ Sun

Nein, ich glaube nicht, dass Du Dich falsch ausgdrückt hat. Ich bin genau Deiner Meinung, wenn es nur um einige Tage geht, -  und natürlich ist die Bundeswehr kein Erholungsheim. Daran darf ab und zu ruhig erinnert werden.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Andi

Zitat von: Huey am 13. November 2006, 08:46:59
So ein Beispiel hatte ich bereits einmal als OvWa: Ein Streifensoldat war mit Handy unterwegs und telefonierte während der Streife mit seiner Freundin....Handy weg (bis nach der Wache),disziplinare Massnahmen...die ganze Palette...

Das ist aber etwas komplett anderes! Das könnte eine Wachverfehlung gemäß § 44 WStG sein, dementsprechend eine Wehrstraftat und nicht nur ein Dienstvergehen!

Nocheinmal: Einsammeln von privaten Gegenständen ohne Rechtsgrundlage fällt aus wegen akutem "iss nich". Da reicht es wenn sich der Schütze Pimpelhuber deswegen beschwert und schon ist der Vorgesetzte der dumme.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

BW-1978

@ Flexscan

hört sich an, als ob Du auch schon >10 Jahre von der BW weg bist. Bei mir sind es - wenn ich von meinem DZE ausgehe: 20 Jahre 4 Monate und 13 Tage.

Während meiner Grundausbildung - Im Panzer-Mekka MUNSTER - gab es auch noch keine Handys und Internet.

1982 bin ich erstmalig mit EDV beim Bund in Berührung gekommen, als ich zum EDVMaschBedUffz-Lehrgang nach Feldafing ging.

So viel zu Handys und Internet

*Ironiemodus an *
Ich gewinne zusehends den Eindruck, dass unsere "angehenden Soldaten 2006" das totale multimediale Erlebnis - auch während Übungen und Biwaks - haben wollen.
Ne, Ne, so geht´s nicht, Leute... ;D
*Ironiemodus aus *

MfG

Lothar

PS: Wann war Flexscan denn bei der BW?
GA 4./PzBtl 334 Munster
Vollausbildung 3./PzBtl 84 Lüneburg
Verwendungen: Ladeschütze Leop 1/StDstSold/S 1-Uffz
Dienstzeit: 8 Jahre (03.07.1978-30.06.1986)
Dienstgrad: StUffz d. Res.

Timid

Zitat von: BW-1978 am 13. November 2006, 15:35:27*Ironiemodus an *
Ich gewinne zusehends den Eindruck, dass unsere "angehenden Soldaten 2006" das totale multimediale Erlebnis - auch während Übungen und Biwaks - haben wollen.
Ne, Ne, so geht´s nicht, Leute... ;D
*Ironiemodus aus *

So ändern sich die Zeiten ;D  Während meiner AGA (2001) hatte eigentlich fast jeder ein Handy und mehrere Leute Laptops/Spielekonsolen/ähnliches dabei. Natürlich mit der klaren Ansage "kein Handy im Dienst"!

Anschließend, nach der Ausbildung zum Kraftfahrer, wurde das dann recht bald wieder relativiert: da war es bei denjenigen, die "auf Achse" waren, erwünscht, dass sie wenigstens ein Mobiltelefon dabei hatten - um im Notfall Hilfe rufen zu können ...
Und noch später habe ich dann teilweise sogar dienstliche Mobiltelefone bei Kraftfahrern gesehen ;D


Aber, wie schon mehrfach geschrieben: Es soll gerüchteweise durchaus möglich sein, mehrere Tage einmal NICHT mit dem Partner zu kommunizieren.


@Andi
Wie sähe es denn dann deiner Meinung nach mit z.B. der Möglichkeit einer "Ausrüstungskontrolle" aus und anschließendem Befehl, das Mobiltelefon im Privatfach einzuschließen? (Eventuell mit dem Hinweis auf die "militärische Sicherheit" - getreu dem Motto "wir üben, wie wir kämpfen" - sowie Verletzungsgefahr - ein Handy in der Hosentasche kann bei einem Sturz ja durchaus Verletzungen verursachen, außerdem sollen gerüchteweise schon bei einigen Exemplaren Akkus explodiert sein ... - und die Nicht-Abdeckung eines möglichen Schadens an dem Privateigentum.)
Das Handy würde nicht einkassiert, der Soldat hätte es nicht dabei - und wenn doch, hätte er sich dadurch einem klaren Befehl wiedersetzt und könnte noch immer disziplinar gemaßregelt werden.

Oder?
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Huey

Was bei dieser Diskussion vergessen wird: Handy sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, will man sie in eine Bw-Liegenschaft einbringen..

Bei uns im Standort sind z.B. Handys mit Kamera verboten.....

Darüber hinaus gilt immer noch Befehl und Gehorsam: Und wenn ich befehle, das das Handy drin bleibt, bzw. im Dienst kein Handy dabei ist, ist das eben so....

Timid

Zitat von: Huey am 13. November 2006, 17:09:12Bei uns im Standort sind z.B. Handys mit Kamera verboten.....

Wobei die Frage ist, ob diese Geräte verboten sind, weil es Mobiltelefone, oder weil es Kameras sind?

ZitatDarüber hinaus gilt immer noch Befehl und Gehorsam: Und wenn ich befehle, das das Handy drin bleibt, bzw. im Dienst kein Handy dabei ist, ist das eben so....

Womit wir uns wieder bei Andis Einwand mit dem "dienstlichen Zweck" befänden ...
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Huey

Es bezieht sich auf die Kameras....deswegen die Anmerkung..

Dienstlicher Zweck? Z.B. Schutz des Eigentums des Soldaten vor Beschädigung; Schutz der Bw vor Regressansprüchen, Ausschluss der Störung des Dienstbetriebes, Untersagung eines nichtgenehmigten Telefones, Sicherstellen der Nichtabhörbarkeit eines dienstlichen Bereiches.....

Andi

@Timid: Klar, bei der Ausrüstungskontrolle kann ich das Handy selbstverständlich im Laufschritt wegbringen lassen, der dienstliche Zweck zu Befehlen es nicht mitzunehmen ist ja eben der dass sich der Soldat während der Ausbildung ausschließlich auf seine dienstlich gelieferte Ausrüstung ohne sonstigen luxus beschränken soll. Aber einkassieren darf ich es nicht. Im Übrigen halte ich die "im-Laufschritt-wegbring-Methode" auch auf dem Übungsplatz für durchaus angebracht, zumindest wenn die Entfernung zur Kaserne unter 10km liegt.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Timid

Zitat von: Huey am 13. November 2006, 20:19:42Dienstlicher Zweck? Z.B. Schutz des Eigentums des Soldaten vor Beschädigung; Schutz der Bw vor Regressansprüchen, Ausschluss der Störung des Dienstbetriebes, Untersagung eines nichtgenehmigten Telefones, Sicherstellen der Nichtabhörbarkeit eines dienstlichen Bereiches.....

Okay, wenn man es so belegt, dann ist der Zweck natürlich gegeben.

@Andi
Gut zu wissen ;D


Wir sind uns also einig, denke ich, dass man nicht einfach dem Soldaten das Mobiltelefon abnehmen darf (Ausnahmen bestätigen die Regel), ihm allerdings (mit allen disziplinarrechtlichen Konsequenzen bei einer Zuwiderhandlung) die Mitnahme untersagen darf (wenn es denn ausreichend begründet ist).
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.