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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Crissu am 18. November 2006, 01:46:58

Titel: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Crissu am 18. November 2006, 01:46:58
Ich werde demnächst zum Grundwehrdienst herangezogen, und kämpfe dafür, das ich nicht gehen muss.
Zu den Gründen :
Ich war 2 ein halb Jahre beim Grenzschutz, habe die Ausbildung zum PVB mit ERFOLG abgeschlossen, wurde aber leider nicht übernommen.
Dann Arbeitslos und kein Geld vom Staat!
Dann hab ich seit 1.1.2005 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.
Ich bin seit 9 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr und habe beim Hochwasser 2002 gekämpft und das bis zu 17 Stunden am Tag.

Falls mich der Bund zieht, kann ich mir den Job an den Hut nageln, da mein Chef schon sagte das die Stelle besetzt werden muss, da wir ein Dienstleister sind und Ausfälle sofort kompensiert werden müssen.

Jetzt frag ich mich, die Wehrdienstberater haben ja Einberufungsermessen. So war jedenfalls beim Kumpel.
Warum will man mich auf biegen und brechen beim Bund sehen?
Ich war beim Grenzschutz (bundespolizei) und habe dort meinen Dienst getan, ich bin bei der FFW seit langem (Für Lau, alles freiwillig).
Tu ich nicht genug für diesen Staat? Warum muss man mir noch meine Existenz zerstören, nur damit ich ein 2. mal marschieren und schießen lerne (!sarkastisch gemeint!)?
Ich habe nichts gegen die Bundeswehr, aber ich habe was dagegen wenn man mir meine erkämpfte Existenz zerstören will.
Ein unbefristeter Job, 15 km vom Wohnort und ein Gehalt von dem man leben kann ist heute schon wie ein Sechser im Lotto!
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: peppie am 18. November 2006, 08:29:13
Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann MUSS der Arbeitgeber dich nach den 9 Monaten wieder übernehmen. Es sei denn der Betrieb geht pleite während der Zeit.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 18. November 2006, 11:56:17
Naja, pepieno, grundsätzlich mag das richtig sein, dass der Chef einen übernehmen muss.
Aber eigentlich müssen sich Überstunden im Rahmen halten, eigentlich kann man daheim bleiben, wenn man krank ist, eigentlich sollte man vom Lohn seiner Arbeit gut leben können........

Alles solche "eigentlichs", die in der Realität oftmals mit Füßen getreten werden.
Vielleicht ist Crissus Arbeitgeber ja ein kleiner Mittelständler, für den der übliche Kündigungsschutz nicht greift. Dann wird er zwar nach dem Wehrdienst wieder übernommen und dann einen Monat später ohne weitere Begründung raus gesetzt - rechtlich kaum angreifbar.
Seinen Arbeitgeber könnte ich dabei sogar noch verstehen, weil der ja irgendwie Crissus Ausfall ersetzen muss.

Ich fänd es schon ein Unding, wenn Crissu gezogen würde, weil erstens seine Existenz bedroht wäre und er zweitens - wie er ja sagt - bereits viel für die Allgemeinheit getan hat (mehr als drei Viertel der eigentlich Wehrpflichtigen - du erinnerst dich ?)

Crissu würd ich empfehlen sich mal an seinen Bundestagsabgeordneten, den Petitionsausschuss oder direkt an die Öffentlichkeit (via Medien) zu wenden. Das hat zwar keine aufschiebende Wirkung auf die Einberufung (!!!!!!!!!), aber es baut Druck auf das KWEA auf - und vielleicht kommen die dann doch noch zur Vernunft.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sliderbp am 18. November 2006, 12:04:23
Wenn du eh schon bei der FFW bist dann verweigere und mach doch den Katschutzdienst bei deiner FFW.
Auf jeden fall könntest du so deinen Job behalten.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: meisterjäger am 18. November 2006, 13:00:32
Ich meine zu wissen, dass mind. 7 Jahre beim THW oder der FFW dich von der Wehrpflicht befreien. Zumindest war das vor 2 Jahren noch so. D.h. wenn du dem KWEA eine Bescheinigung über die 9 Jahre bei der FFW vorlegst, müsten die dich eigentlich in Ruhe lassen. Insbesondere kommt noch hinzu, dass du schon beim BGS gedient hast. Artikel 12a besagt:
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz.....verplichted werden.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: mailman am 18. November 2006, 13:55:20
Die Ausbildung beim BGS oder Polizei dauert meines Wissens 3 Jahre?. Und nicht übernommen da mußt was falsch gemacht haben. Außerdem bekommt man ALG wenn man 1 Jahr gearbeitet hat außer man hat selbst gekündigt.

Der Wehrdienstberater hat mit der Einberufung nicht das geringste zu tun.

Früher könnte man seinen Wehrdienst auch im BGS ableisten deshalbt steht das auch im Gesetz.

Irgendwie glaube ich das jemand einen Troll aus dem Käfig gelassen hat.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Timid am 18. November 2006, 14:03:13
Zitat von: meisterjäger am 18. November 2006, 13:00:32Ich meine zu wissen, dass mind. 7 Jahre beim THW oder der FFW dich von der Wehrpflicht befreien. Zumindest war das vor 2 Jahren noch so. D.h. wenn du dem KWEA eine Bescheinigung über die 9 Jahre bei der FFW vorlegst, müsten die dich eigentlich in Ruhe lassen.

Es ist etwas anders: Wenn man den Kriegsdienst verweigert und sich für wenigstens 6 Jahre zu einem regelmäßigen Dienst bei THW, FFW o.ä. verpflichtet (woran auch Anforderungen bezüglich Stundenzahl etc. gestellt sind), dann gilt dieser Ersatzdienst anstelle des Zivildienstes. D.h., nach der Verweigerung und der Verpflichtung für diese Ersatzdienste muss man weder Wehr- noch Zivildienst ableisten.
Und ich kenne mehrere Leute, die trotz langjähriger Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr sich für diesen Zeitraum von 6 Jahren verpflichten mussten.

Aber probieren kann man es - zumal der Paragraph 13a (2) des Wehrpflichtgesetzes besagt, dass für Wehrpflichtige, die 6 Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz mitgewirkt haben, die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes entfällt.
Inwiefern das aber auf den ersten Abschnitt des Paragraphen (Verpflichtung von wenigstens 6 Jahren als "Ersatzdienst") bezogen ist, oder auch rückwirkend für schon geleistete Dienste gilt, müsstest du bei einem Juristen in Erfahrung bringen.

ZitatInsbesondere kommt noch hinzu, dass du schon beim BGS gedient hast. Artikel 12a besagt:
Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz.....verplichted werden.

Was heutzutage keinerlei Relevanz mehr hat, da die Bundespolizei keine Wehrpflichtigen (mehr) einberuft.

Zitat von: Crissu am 18. November 2006, 01:46:58Falls mich der Bund zieht, kann ich mir den Job an den Hut nageln, da mein Chef schon sagte das die Stelle besetzt werden muss, da wir ein Dienstleister sind und Ausfälle sofort kompensiert werden müssen.

Entgegen sebis Einwurf ist es tatsächlich so, dass du bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis nach Ableistung des Grundwehrdienstes dort weiterbeschäftigt werden musst.
Du kannst dir mal den §12 Wehrpflichtgesetz anschauen, da steht etwas zur (vorübergehende und dauerhafte) Zurückstellung vom Wehrdienst. Inwiefern das bei deiner Arbeitsstelle möglich ist, wird dann wohl mit dem Kreiswehrersatzamt (eventuell auf juristischem Wege) auszuhandeln sein.

ZitatWarum will man mich auf biegen und brechen beim Bund sehen?

Weil du offensichtlich tauglich bist (andernfalls hättest du nicht die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten erfolgreich beenden können) sowie keinerlei Hinderungsgründe für eine Einberufung mehr bestehen (denn ein PVB wird vom Wehrdienst lediglich zurückgestellt - mit vorzeitigem Ende des Dienstes erlischt diese Zurückstellung jedoch!).

ZitatEin unbefristeter Job, 15 km vom Wohnort und ein Gehalt von dem man leben kann ist heute schon wie ein Sechser im Lotto!

Zum einen gilt die Pflicht zur Sicherung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber, zum anderen kannst du natürlich versuchen, mit "persönlicher Härte" sowie dem schon geleisteten Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr zu argumentieren, um von einer Einberufung verschont zu werden. Zur Sicherheit solltest du aber nochmal einen "Profi" (Rechtsanwalt, nach Möglichkeit natürlich mit Spezialisierung Wehrrecht o.ä.; eventuell kann die zuständige Gewerkschaft o.ä. bei der Hilfe nach einem solchen helfen) kontaktieren.

Und wenn nichts mehr hilft, könntest du natürlich noch versuchen, über einen entsprechenden Brief an das Ministerium/den Minister höchstselbst eine "Ausnahmegenehmigung" zu erreichen.

Das Einschalten der Presse wird dir hingegen nichts bringen - Behörden reagieren bei sowas i.A. eher allergisch ...
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Hanzel am 18. November 2006, 14:29:06
Ich finde die Sache nicht mehr verhältnismäßig. Das Männer die schon seit dem 16 Lebensjahr in der Feuerwehr THW aktiv mitmachen und dann noch genötigt werden zu dienen, andere sich aber gar für die Allgemeinheit einbringen müssen, gerade auch die Frauen.

Ich bin bewußt noch zum Bund gegangen, aber dennoch finde ich, das die Wehrpflicht im Bezug der Gleichbehandlung von Männer und Frauen, die nicht Verwertbarkeit von geleisteten Diensten in BOS, auf den Prüfstand gehört.

Das hat nichts mit der BW zu tun, aber fair geht vor.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 18. November 2006, 14:37:19
Irgendwie fühle ich mich missverstanden.
Natürlich hat Crissu formaljuristisch den Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Aber ich denke nicht, dass er sich allzu viel davon wird kaufen können.
Wie gesagt, kann er übernommen werden und kurz darauf wieder an die frische Luft gesetzt werden. Das der Arbeitgeber das dann irgendwie anders begründet, ist klar, oder ?

Das mit der Anrechnung bereits geleisteten Dienstes bei der FFW würde ich skeptisch sehen. Mir ist ein Fall bekannt, wo jemand ein FsJ geleistet hat und dem danach noch Zivi reingewürgt wurde. Das FsJ wurde nicht anerkannt, wiel es vor der KDV-Anerkennung begonnen wurde..............
Frag also ruhig mal nach, ob das vielleicht bei FFW anders ist, aber wundern würde mich bei dem Laden nichts mehr.
Im Zweifelsfall helfen wahrscheinlich nur "Sachkundige" weiter, also etwa Anwälte. Aber eh du den Schritt machst, kannst du ja auch mal bei der Zentralstelle-KDV nachfragen. Vielleicht kennen die ähnliche Fälle und können dir über die Erfahrung helfen, die sie haben (aber Vorsicht: Juristen sind das nicht unbedingt !)
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Timid am 18. November 2006, 14:47:55
Zitat von: Hanzel am 18. November 2006, 14:29:06Das Männer die schon seit dem 16 Lebensjahr in der Feuerwehr THW aktiv mitmachen und dann noch genötigt werden zu dienen, andere sich aber gar für die Allgemeinheit einbringen müssen, gerade auch die Frauen.

Bevor die Diskussion jetzt schon wieder ausbricht: Es geht hier nicht um die Gerechtigkeit oder Rechtmäßigkeit der Wehrpflicht, es geht einzig und allein um die Fragestellung von Crissu! Dementsprechend erübrigen sich auch Diskussionen in diesem Thread, die sich nicht mit dem Ursprungsthema beschäftigen.

Zitat von: sebi_der_zivi am 18. November 2006, 14:37:19Wie gesagt, kann er übernommen werden und kurz darauf wieder an die frische Luft gesetzt werden. Das der Arbeitgeber das dann irgendwie anders begründet, ist klar, oder ?

Inwiefern solch ein Verhalten vor einem Arbeitsgericht Bestand haben kann, ist wiederum fraglich ...

ZitatDas FsJ wurde nicht anerkannt, wiel es vor der KDV-Anerkennung begonnen wurde..............

Deshalb auch der Hinweis, sich an einen entsprechend spezialisierten Juristen zu wenden ...
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 18. November 2006, 18:49:05
Ich habe nicht und hatte nie vor die alte Diskussion hier wieder auszugraben.
Ich hab nur rein Interessehalber nochmal dieses Forum angesteuert und diese Frage von Crissu gefunden - mehr nicht.

Vor einem Arbeitsgericht würde sicherlich keinen Bestand haben, wenn der Arbeitgeber wegen des Wehrdienstes kündigt.
Handelt es sich aber um einen kleinen hausmeisterservice mit drei Mitarbeitern, so entfällt der Kündigungsschutz. Crissu wird nach seinem Dienst pflichtgemäß übernommen und einen Monat später gekündigt. Begründen kann der Arbeitgeber das dann mit "schlechter Auftragslage", obwohl er es gar nicht begründen muss.

Und selbst wenn er wegen des Wehrdienstes kündigt, würde das nicht automatisch die Wiedereinstellung nach Arbeitsgerichtsverfahren bedeuten. Ich würde eher darauf tippen, dass es dann zu ner Abfindung kommt, die Crissu aber nicht wirklich helfen wird.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sliderbp am 18. November 2006, 19:05:41
Warum Dienst in der FFW oder FsJ oder Sonstiges nicht automatisch anerkannt wird dürfte klar sein. Wer den Katschutz als Wehrdienstalternative wählt muss eine Mindestanzahl an Stunden ableisten die genau dokumentiert werden muss. So ist nunmal Behördendeutschland.
Finde ich allerdings auch nicht ganz verkehrt denn sonst würde ja jeder (in jungen Jahren) ein paar Jährchen in ner FFW rumdümpeln ohne sich richtig einzusetzen um den Wehrdienst mit 18/19 Jahren zu umgehen.






Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 18. November 2006, 19:42:13
Naja, du hast sicher recht, dass die geleistete Arbeit nachvollziehbar sein muss. Das gilt aber vor und nach der Einberufung. Wenn ich also FFW statt Zivi mache, dann reicht es eben auch  nicht einfach nur zweimal im jahr zum Feuerwehrfest zu gehen.
Wenn aber doch - und so habe ich Crissu - verstanden der Umfang der geleisteten Arbeit nachvollziehbar ist, dann sollte es doch wohl sch***egal sein, ob man nun vor der KDV- Anerkennung oder danach zur FFW geht, oder ?

Bezogen auf das FsJ kann man das überhaupt nicht anwenden, denn ein FsJler ist - wie ein Zivi auch - als Vollzeitkraft einzusetzen (meist sind die Tätigkeiten auch noch sehr ähnlich). Die Wochenstundenzahl zwischen Zivi und FsJler unterscheidet sich also - wenn überhaupt - minimal. Und auch Zivis haben verschiedene Arbeitszeiten. Es gibt welche mit 37 Std., mit 40 Std., etc. - wie beim FsJ auch.
Das FsJ geht sogar noch drei Monate länger als der Zivildienst und die Bezahlung fällt bescheidener aus.
Das der Arbeitgeber des FsJlers den voll auslastet, dürfte klar sein, schließlich wird er voll bezahlt.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Timid am 19. November 2006, 12:18:28
Zitat von: sebi_der_zivi am 18. November 2006, 19:42:13Wenn aber doch - und so habe ich Crissu - verstanden der Umfang der geleisteten Arbeit nachvollziehbar ist, dann sollte es doch wohl sch***egal sein, ob man nun vor der KDV- Anerkennung oder danach zur FFW geht, oder ?

Und wenn lückenlos nachgewiesen werden kann, dass die geforderte Stundenzahl über die vergangenen 6 Jahre hinweg erfüllt wurde, dann lässt das Kreiswehrersatzamt da vielleicht sogar mit sich reden. Wenn dem nicht so ist (was im Nachhinein auch nicht ganz unwahrscheinlich ist, da die genaue Stundenanzahl wohl nur nachgehalten wird, wenn es für den Ersatzdienst zwingend notwendig ist), guckt derjenige allerdings in die Röhre ...

Ach ja: Und mit der Diskussion zum Sinn der Wehrpflicht warst dieses Mal auch nicht du gemeint ;)
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Nathan am 19. November 2006, 13:10:58
Zitat von: Crissu am 18. November 2006, 01:46:58
Ich werde demnächst zum Grundwehrdienst herangezogen, und kämpfe dafür, das ich nicht gehen muss.
Zu den Gründen :
Ich war 2 ein halb Jahre beim Grenzschutz, habe die Ausbildung zum PVB mit ERFOLG abgeschlossen, wurde aber leider nicht übernommen.
Dann Arbeitslos und kein Geld vom Staat!
Dann hab ich seit 1.1.2005 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.
Ich bin seit 9 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr und habe beim Hochwasser 2002 gekämpft und das bis zu 17 Stunden am Tag.

Falls mich der Bund zieht, kann ich mir den Job an den Hut nageln, da mein Chef schon sagte das die Stelle besetzt werden muss, da wir ein Dienstleister sind und Ausfälle sofort kompensiert werden müssen.

Dein Chef würde die Stelle sicherlich neu besetzen, aber nur befristet. Dein Anspruch auf die Stelle ist bombensicher. Da müsste die Firma tatsächlich schon Pleite gehen, bevor sie Dir die Stelle streitig machen kann. Diesbezüglich sind Deine Sorgen wirklich unbegründet.

Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle mal mit einem Anwalt unterhalten, der sich auf Wehrpflichtfragen spezialisiert hat (einfach mal im Internet suchen). Seit Köln vermeidet das Verteidigungsministerium neue Gerichtsentscheidungen wie der Teufel das Weihwasser. Die Chancen, allein mit einer Klagedrohung eine Freistellung zu bewirken, stehen also nicht schlecht.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Timid am 19. November 2006, 13:50:33
Zitat von: Nathan am 19. November 2006, 13:10:58Seit Köln vermeidet das Verteidigungsministerium neue Gerichtsentscheidungen wie der Teufel das Weihwasser. Die Chancen, allein mit einer Klagedrohung eine Freistellung zu bewirken, stehen also nicht schlecht.

Das bezweifel ich ganz ernsthaft - denn auch wenn die Gerichte in Köln noch so sehr eine andere Meinung vertreten, gelten letztlich die Urteile höherer Instanzen (etwa das Bundesverwaltungsgericht). Und nachdem das Bundesministerium der Verteidigung dort in Sachen Wehrpflicht regelmäßig Recht bekommt, gibt es keinen Grund, weshalb es vor einem einfachen Rechtsstreit zurückscheuen sollte ...
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 19. November 2006, 14:35:21
Jetzt muss ich leider doch mal auf die alte Diskussion zurückkommen. Das BVerwG hat nämlich ausdrücklich nicht entschieden, dass die Wehrpflicht so rechtens ist. Sie haben nur einen Teil der Begründung der Kölner Richter kassiert und das dann wieder nach Köln gegeben.
Ich hab auch schon Zeitungsartikel gelesen, wonach die BW neue Gerichtsfälle nach Kräften zu vermeiden sucht. Aber das ist natürlich keine Garantie (und kann im Misserfolgsfalle seeeeehhhhhr lange dauern und teuer werden). Insofern solltest du - wenn du wirklich die Justiz einschaltest - erst mal einen Anwalt kontaktieren.
Die Mitarbeiter der Wehrverwaltung sind am Prozessrisiko leider nicht selbst beteiligt. Daher kannst du sicher sein, dass sie jede Instanz ausschöpfen werden, statt ein unbefriedigendes Urteil hinzunehmen.

Das mit dem bombensicheren Arbeitsplatz ist so eine Sache mit Theorie und Praxis. Theoretisch ist das sicher, aber praktisch - wenn ich dein Chef wäre, würde ich dich auch nicht weiterbeschäftigen können. Man findet eben für 9 Monate, die ja meist noch kurzfristig kommen, nicht so schnell eine qualifizierte befristete Aushilfe. Und wenn ich denn eine andere Vollzeitkraft einstellen würde, dann müsste ich nach den 9 Monaten entweder dem Wehrdienstleistenden oder dem neuen kündigen, weil alles andere meinen Betrieb gefährden würde. Eine Begründung für die Kündigung, um Ärger mit dem Wehrrecht zu umgehen, lässt sich da finden...........

Insofern finde ich den Fall einen Skandal. Wenn wirklich jeder Dienst leisten müsste, dann würde ich ja auch sagen, dass du auch ran musst. Aber so wie heute sollen sie halt noch einen aus dem Heer der Untauglichen tauglichen mustern und gut is.
Ich find da auch so eine gewisse Doppelmoral drin:
Warum schützt ein Ausbildungplatz vor dem Wehrdienst, aber kein Arbeitsplatz.
Oder anders gefragt: Warum ist der Staat so dumm jemanden zu etwas heranzuziehen, was ihm seine Existenz gefährdet, wodurch der Staat ihn hinterher ernähren muss ?

Ich empfehle dir nochmal als ersten Schritt das ganze erstmal öffentlich zu machen. (Leserbrief, Petition, etc.). Das hat zwar rechtlich keine Wirkung, aber die Medien gelten nicht umsonst als vierte Gewalt im Staate.......
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: peppie am 19. November 2006, 14:51:55
Das ist doch kein Skandal, ein Skandal wäre es wenn sie ihn zum Wehrdienst heran ziehen würden, kurz bevor er seine Gesellenprüfung hat. Ich, als zuständiger Mitarbeiter im KWEA würde mich nicht von den Medien abschrecken lassen. Warum? Dann kann ja jeder drohen die Medien einzuschalten, dann muss keiner mehr Wehrdienst leisten? So ein Quatsch!

Ich würde mit dem Menschen im KWEA versuchen vernünftig zu reden, das sind auch nur Menschen und wenn du ihm deine Situation schilderst, vielleicht hat er verständnis, vielleicht auch nicht. Wer nicht wagt - der nicht gewinnt... du verstehst? Und wenn du trotzdem herangezogen wirst, dann sei Stolz das du deiner bürgerlichen Pflicht nachkommst ;)
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Timid am 19. November 2006, 15:26:13
Zitat von: sebi_der_zivi am 19. November 2006, 14:35:21Das BVerwG hat nämlich ausdrücklich nicht entschieden, dass die Wehrpflicht so rechtens ist. Sie haben nur einen Teil der Begründung der Kölner Richter kassiert und das dann wieder nach Köln gegeben.

Falsch! Das Bundesverwaltungsgericht hat, wie auch in späteren Urteilen, auch in dieser Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass die neuen Einberufungskriterien nicht nur verfassungsgemäß sind, sondern auch weder gegen die Wehrgerechtigkeit, noch gegen andere Grundrechte ("Gleichbehandlung von Mann und Frau" etwa) verstoßen!

ZitatDie Mitarbeiter der Wehrverwaltung sind am Prozessrisiko leider nicht selbst beteiligt. Daher kannst du sicher sein, dass sie jede Instanz ausschöpfen werden, statt ein unbefriedigendes Urteil hinzunehmen.

Aber ein Versuch ist es im Zweifelsfall wert - wobei es da, wie geschildert, noch andere Möglichkeiten gibt (z.B. Anrufung der übergeordneten Stellen, wie etwa das/der BMVg höchstselbst oder der Wehrbeauftragte), bevor die dicke Keule "Prozess" ausgepackt wird.

ZitatOder anders gefragt: Warum ist der Staat so dumm jemanden zu etwas heranzuziehen, was ihm seine Existenz gefährdet, wodurch der Staat ihn hinterher ernähren muss ?

Der Staat zwingt den Arbeitgeber i.A., wie schon mehrfach geschildert, dem Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Insofern ist der Staat nicht "dumm".
Wenn hingegen der Arbeitgeber versucht, diese Regelung zu umgehen, dann ist das nicht das Problem des Staates, sondern im Zweifelsfall des Staatsanwaltes ...

ZitatIch empfehle dir nochmal als ersten Schritt das ganze erstmal öffentlich zu machen. (Leserbrief, Petition, etc.). Das hat zwar rechtlich keine Wirkung, aber die Medien gelten nicht umsonst als vierte Gewalt im Staate.......

Und nochmal: Bringt nichts ...
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 19. November 2006, 19:11:31
ZitatFalsch! Das Bundesverwaltungsgericht hat, wie auch in späteren Urteilen, auch in dieser Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass die neuen Einberufungskriterien nicht nur verfassungsgemäß sind, sondern auch weder gegen die Wehrgerechtigkeit, noch gegen andere Grundrechte ("Gleichbehandlung von Mann und Frau" etwa) verstoßen!
Ähhh, welche Urteile gab es denn danach noch vom BVerwG zur Wehpflicht ?
Wie man dieses Urteil nun auslegt, ob so wie ich oder so wie du, hatten wir ja schon ausgiebig diskutiert. Daher spar ich mir mal darauf weiter einzugehen.
ZitatDer Staat zwingt den Arbeitgeber i.A., wie schon mehrfach geschildert, dem Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Insofern ist der Staat nicht "dumm".
Wenn hingegen der Arbeitgeber versucht, diese Regelung zu umgehen, dann ist das nicht das Problem des Staates, sondern im Zweifelsfall des Staatsanwaltes ...
Naja, das Strafrecht können wir glaub ich verpackt lassen in diesem Fall.
Das Crissu rechtlich einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat, will ich auch nicht in Zweifel ziehen. Praktisch ist dieser Anspruch aber eben leider nicht so bombenfest.
Außerdem musst du auch sehen, dass der Arbeitgeber durch die Einberufung eines Angestellten in massive Schwierigkeiten gerät, was unter Umständen auch die Pleite bedeuten kann.
Insofern finde ich es schon dumm, wenn der Staat auf der Einberufung gerade von dieser einen Person zu bestehen. Die Kosten - und seien es nur die potentiellen - , sind größer als der Nutzen.
Auch finde ich muss man die Frage stellen, warum das KWEA nicht früher mit der Idee kam Crissu einzuberufen, denn nach 2,5 Jahren BGS und Arbeitslosigkeit ist er ja wahrscheinlich nicht erst gestern 18 geworden.

ZitatDas ist doch kein Skandal, ein Skandal wäre es wenn sie ihn zum Wehrdienst heran ziehen würden, kurz bevor er seine Gesellenprüfung hat. Ich, als zuständiger Mitarbeiter im KWEA würde mich nicht von den Medien abschrecken lassen. Warum? Dann kann ja jeder drohen die Medien einzuschalten, dann muss keiner mehr Wehrdienst leisten? So ein Quatsch!
So ein Quatsch ist das gar nicht. Die Medien differenzieren doch auch, ob irgendwo der berühmte Schildbürger Streiche spielt - wie hier, oder ob jemand nur plärrt.
Es gab schon mehr als genug Schwachsinnsverwaltungsakte, die erst nach Medienberichten gecancelled wurden.
Also ist es einen Versuch durchaus wert - genauso wie andere Schritte.

ZitatIch würde mit dem Menschen im KWEA versuchen vernünftig zu reden, das sind auch nur Menschen und wenn du ihm deine Situation schilderst, vielleicht hat er verständnis, vielleicht auch nicht.
Versuch das ruhig. Solltest du Erfolg haben, lass es mich wissen und mein Weltbild bricht in Teilen zusammen.
Bei meinen Kontakten mit dem KWEA beschränkte sich höfliche Konversation auf Weisheiten wie "wir sind hier nicht bei Wünschdirwas !"

ZitatUnd wenn du trotzdem herangezogen wirst, dann sei Stolz das du deiner bürgerlichen Pflicht nachkommst
Ansichtssache !
Sei aber auch stolz darauf, dass du deinen neue Existenz aufgibst oder zumindest riskierst um einen fragwürdigen Dienst zu leisten !
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Timid am 19. November 2006, 20:41:26
Zitat von: sebi_der_zivi am 19. November 2006, 19:11:31Ähhh, welche Urteile gab es denn danach noch vom BVerwG zur Wehpflicht ?

Also, letztes Jahr wurde entschieden, dem Einspruch der BRD stattzugeben und das Kölner Urteil zu revidieren. Seither gab es ca. ein halbes Dutzend weiterer Prozesse, darunter einen vor wenigen Monaten, in denen es um die Vereinbarkeit der Wehrpflicht mit den Vorgaben der EU/des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ging. Zusammengefasst besagen alle derartigen Urteile, dass die Wehrpflicht zum einen verfassungsmäßig ist, zum anderen die Wehrgerechtigkeit erfüllt ist, und zum dritten eine Ungleichbehandlung von Männlein und Weiblein bei der Dienstpflicht auch heutzutage gerechtfertigt und mit bundesdeutschem Recht vereinbar ist, gleichzeitig ein freiwilliger Dienst von Frauen dieser Ungleichbehandlung nicht wiederspricht.

ZitatWie man dieses Urteil nun auslegt, ob so wie ich oder so wie du, hatten wir ja schon ausgiebig diskutiert.

Da gibt es eigentlich recht wenig auszulegen, wenn man dieses einfach mal durchliest ;)

ZitatAuch finde ich muss man die Frage stellen, warum das KWEA nicht früher mit der Idee kam Crissu einzuberufen, denn nach 2,5 Jahren BGS und Arbeitslosigkeit ist er ja wahrscheinlich nicht erst gestern 18 geworden.

Man kann bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr eine Ausbildung zum PVB/Soldaten antreten. Und selbst mit einem Eintrittsalter von 19 hat man noch nicht die Obergrenze für die Einberufung erreicht, zumal der angehende Polizeibeamte nur zurückgestellt wird ...

Aber, wie schon diverse Male geschrieben: Es gibt Mittel und Wege, sich gegen die Einberufung zu wehren oder die übergeordneten Dienststellen auf diesen ... fragwürdigen Verwaltungsakt hinzuweisen mit der Fragestellung, ob der Threadersteller denn seinem Land noch nicht genug gedient hätte?
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Nathan am 21. November 2006, 19:05:23
Zitat von: Timid am 19. November 2006, 13:50:33
Zitat von: Nathan am 19. November 2006, 13:10:58Seit Köln vermeidet das Verteidigungsministerium neue Gerichtsentscheidungen wie der Teufel das Weihwasser. Die Chancen, allein mit einer Klagedrohung eine Freistellung zu bewirken, stehen also nicht schlecht.

Das bezweifel ich ganz ernsthaft - denn auch wenn die Gerichte in Köln noch so sehr eine andere Meinung vertreten, gelten letztlich die Urteile höherer Instanzen (etwa das Bundesverwaltungsgericht). Und nachdem das Bundesministerium der Verteidigung dort in Sachen Wehrpflicht regelmäßig Recht bekommt, gibt es keinen Grund, weshalb es vor einem einfachen Rechtsstreit zurückscheuen sollte ...

Die Wirklichkeit ist etwas komplizierter. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar das Kölner Urteil zurückgewiesen und dem Staat tatsächlich völlige Freiheiten bei den Auswahl- und Ausnahmekriterien zugestanden, aber zugleich verlangt, dass ,,die verfügbaren Wehrpflichtigen eines Jahrganges, von einem administrativ unvermeidbaren ,,Ausschöpfungsrest" abgesehen, bis zum Erreichen der Altersgrenze ihren Grundwehrdienst absolviert haben müssen." Dies ist der eigentliche juristische Grund, warum Verteidigungsminister Jung in den nächsten Jahren wieder deutlich mehr Wehrpflichtige einziehen möchte und muss.
Viel schlimmer ist aber für die Regierung, dass die Kölner Richter ihrerseits das Leipziger Urteil nicht anerkannt und das Bundesverfassungsgericht angerufen haben. Neben der Ungewissheit, ob Karlruhe nicht doch die "Gestaltungsmöglichkeiten" des Staates einschränkt, bleiben vorerst die praktische Konsequenz, dass Köln wehrpflichtfreie Zone für jeden bleibt, der sich an das Verwaltungsgericht wendet.
Die Gefahr weiterer Klagen besteht nun darin, dass sich andere Gerichte den Kölnern anschließen könnten und ebenfalls für Kläger die Wehrpflicht aussetzen, bis das Verfassungsgericht entschieden hat (was dauern kann) und damit weitere ,,wehrpflichtfreie" Zonen schaffen.
Daneben gibt es aber auch schon Urteile, in denen z.B. die Ausbildung als höherrangig vor der Wehrpflicht eingestuft wurde, was zur Folge hat, dass auch Studenten nicht mehr so ohne weiteres aus ihrem Studium herausgeholt werden können.
Jede weitere Klage birgt das Risiko weiterer Einschränkungen. Es geht also gar nicht um die Gefahr einer juristischen Abschaffung der Wehrpflicht, sondern um den Beginn von Einschränkungen und Auflagen, wie sie in allen anderen Bereichen (siehe die vielen Urteile zur Sozialgesetzgebung) längst üblich sind. Die Zeiten, dass sich Richter und Gerichte als Erfüllungsgehilfen zur Durchsetzung der Wehrpflicht sahen, gehen zum Glück so langsam ihrem Ende entgegen.
Das ist der Grund (oder die Gründe), warum Leute, die mit Klagen drohen, zurzeit ganz gute Karten haben. Schließlich ist die Bundeswehr ohnehin über jeden froh, den sie nicht auf ihren Listen haben.
Nur, Erfolgsgarantien zur Vermeidung des Wehrdienstes gibt es für den Einzelnen natürlich nicht.

Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 21. November 2006, 19:41:11
Wunderschön formuliert, das unterschreib ich sofort  ;D
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: schlammtreiber am 22. November 2006, 08:16:47
Zitat von: Nathan am 21. November 2006, 19:05:23
die praktische Konsequenz, dass Köln wehrpflichtfreie Zone für jeden bleibt, der sich an das Verwaltungsgericht wendet.

Das ist falsch, denn jeder Fall muss neu verhandelt werden.m Also nix mit "wehrpflichtfreie Zone".
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 22. November 2006, 08:32:51
Ja, das ist schon richtig. Aber glaubst du nicht, dass sich Richter von einmal gefällten Urteilen u.U. leiten lassen ?

Außerdem kann ein guter Richter ja nur zu der Erkenntnis kommen, dass die Wehrpflicht nicht gerecht ist, aber das kennst du ja schon  ;)
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: schlammtreiber am 22. November 2006, 11:41:09
Zitat von: sebi_der_zivi am 22. November 2006, 08:32:51
Ja, das ist schon richtig. Aber glaubst du nicht, dass sich Richter von einmal gefällten Urteilen u.U. leiten lassen ?

So z.B. von der gerichtlichen Zurückweisung eben diesen Urteils?  ;D

ZitatAußerdem kann ein guter Richter ja nur zu der Erkenntnis kommen, dass die Wehrpflicht nicht gerecht ist, aber das kennst du ja schon  ;)

Richter haben aber nicht Gerechtigkeit, sondern Recht zu sprechen  ;)
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Timid am 22. November 2006, 14:10:05
Zitat von: sebi_der_zivi am 22. November 2006, 08:32:51Außerdem kann ein guter Richter ja nur zu der Erkenntnis kommen, dass die Wehrpflicht nicht gerecht ist, aber das kennst du ja schon  ;)

Womit also alle Richter am Bundesverwaltungsgericht schlechte Richter sind, da in den dortigen Urteilen die Einberufungspraxis durchaus nicht als ungerecht oder im Widerspruch zur "Wehrgerechtigkeit" dargestellt wird?
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 22. November 2006, 19:45:53
Naja, derzeit liegen die Verfahren beim BVerfG - wie ihr ja sicher wisst.
Und das hat sich in der Vergangenheit schon kritisch zur Wehrpflicht geäußert, wenn es auch noch keine Urteile zu sprechen hatte.

Ich tippe mal darauf, dass jeder Verwaltungsrichter einfach sein Verfahren bis zur Karlsruher Entscheidung aussetzt und insofern den Kölnern folgt.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: schlammtreiber am 23. November 2006, 08:13:41
Zitat von: sebi_der_zivi am 22. November 2006, 19:45:53
Naja, derzeit liegen die Verfahren beim BVerfG - wie ihr ja sicher wisst.
Und das hat sich in der Vergangenheit schon kritisch zur Wehrpflicht geäußert, wenn es auch noch keine Urteile zu sprechen hatte.

Du erinnerst Dich aber schon noch an die mehrmalige Bestätigung der Wehrpflicht durch das BVerfG, die ich Dir so mühselig aufzeigen durfte?

;D  ;D  ;D


Mal ernsthaft: das BVerfG wird die verfassungsmäßigkeit der WEHRPFLICHT nicht in Frage stellen - schließlich steht die im GG. Logisch.

Was definitiv in der Kritik ist, das ist die derzeitige Praxis bei der Einberufung (vulgo: "Wehrgerechtigkeit"). Hierzu darf man gespannt sein.

Aber Vorsicht: wenn jemand erwartet, daß im Namen des Volkes die Wehrpflicht mangels Wehrgerechtigkeit aufgehoben werden könnte, dann wird er entäuscht werden.

Wahrscheinlich wäre allenfalls ein Rüffel in Richtung Exekutive/Legislative mit der Auflage, binnen Frist XY die Mängel abzustellen.
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 23. November 2006, 11:21:16
Ja, gut. Dass die Wehrpflicht ansich nichts verfassungswidriges ist, bestritt ich nie. GG lesen kann ich doch noch.

Der Rüffel jedoch würde reichen, denn damit wären aktuelle Einberufungen rechtswidrig und müssten komplett von vorne bearbeitet werden.
Wenn man das mit der zu erwartenden Bearbeitungsdauer der KWEA kombiniert und auch noch die Zeit bis zur Entscheidung aus Karlsruhe brücksichtigt, sind wir bei ner Seniorendienstpflicht  ;)
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: Timid am 23. November 2006, 11:42:29
Nur, wie ich schon mehrfach geschrieben habe, hat das Bundesverwaltungsgericht in der Beziehung erst dieses Jahr eine Entscheidung getroffen - und darin wurde festgehalten, dass eine "einseitige" Änderung der Einberufungskriterien durch die Bundeswehr ... bedenklich war.
Mit der gesetzesmäßigen Änderung durch die Legislative (z.B. bezüglich Einberufung Verheirateter, im Jahr 2004 geschehen) wurde jedoch eine "negative" Entscheidung seitens des BVerwG verhindert - diese Kriterien stehen im Wehrpflichtgesetz, sind damit rechtsgültig. Und damit gab es seitens des Gerichtes auch keinerlei Gründe mehr, an der "Wehrgerechtigkeit" zu zweifeln.

Ergo: Wehrgerechtigkeit, auch mit neuen Einberufungskriterien, ist gegeben, selbst wenn sich die Richter in Köln noch so sehr dagegen wehren ...
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: sebi_der_zivi am 23. November 2006, 14:26:56
Jaja, schon richtig, dass das BVerwG den Verordnungscharakter der Einberufungskriterien kristisierte und die Gesetzesform verlangte. Dies ist auch inzwischen geschehen.
Sagen muss man aber auch, dass deshalb das Kölner Urteil revidiert wurde, weil die sich in ihrem ersten Urteil eben u.a. darauf bezogen, dass es sich um keine gesetzlichen Wehrdienstausnahmen handele.
Andere Dinge hat das BVerwG ausdrücklich nicht zur Entscheidungsfindung berücksichtigt. Deshalb verwehre ich mich ja dagegen in diesem Urteil eine Feststellung der Wehrgerechtigkeit zu sehen.

Aber das ganze haben wir ja schon ausführlich durch. Lasst uns doch erstmal in Ruhe Karlsruhe abwarten......
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: peppie am 23. November 2006, 17:32:02
Jetzt mal ganz im ernst, die für manche 'verdammten' 9 Monate Wehrpflicht sind doch ein Witz. Ich bin jetzt im 8. Dienstmonat und mir kommt es vor als hätte ich gestern meinen ersten Tag gehabt. Fragt mal eure Väter ggf. Großväter wielange bei denen die Wehrpflicht ging. 24Monate? 18 Monate? Dagegen sind 9 Monate doch ein Witz oder?
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: schlammtreiber am 24. November 2006, 09:20:29
Zitat von: peppieno am 23. November 2006, 17:32:02
Fragt mal eure Väter ggf. Großväter wielange bei denen die Wehrpflicht ging. 24Monate? 18 Monate?

Also im großväterlichen Falle waren es sechs Jahre mit Aufenthalt in vielen vielen Ländern  ;D
Titel: Re: Wehrpflicht!?!
Beitrag von: wolverine am 26. November 2006, 10:03:38
Hat der threadersteller vielleicht einmal daran gdacht, als ausgebildeter Bundespolizist eine Bewerbung zur Feldjägertruppe zu schreiben. Mit der Vorausbildung wäre bei der Militärpolizei evtl. sogar eine Einstellung im höherem Dienstgrad möglich und die Probleme mit dem Wehrdienst könnten sich von selbst erledigen.