Bundeswehrforum.de

Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: Kalus am 16. Januar 2007, 17:45:47

Titel: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Kalus am 16. Januar 2007, 17:45:47
Hallo zusammen,
hab mal eine Frage an euch.
Ich möchte mir auf ebay eine Bundeswehruniform (Pilot oder so) ersteigenr nd die dann Karneval tragen. Ist das ohne Probleme möglich oder bekomm ich dann evtl Ärger wenn ich damit rumlaufe?
MfGH
Kalus
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Dennis812 am 16. Januar 2007, 17:59:58
Ärger bekommst du normalerweise als Zivilist nicht - man schaue sich nur die Kölner Domplatte an, wer's kennt,weiß was ich meine.

Aber ach als Zivilist sollte es dein Ehrgefühl hergeben - insbesondere dann, wenn du schon in einem BW-Forum postest - keinerlei Hoheitsabzeichen (Flaggen usw.) oder Dienstgradabzeichen oder Tätigkeitsabzeichen oder... zu tragen.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Kalus am 16. Januar 2007, 18:25:00
http://nalterkl.pointclark.net/muchelsmuch/uniform.jpg

Das is da so an bazeichen dran...welche sind da davon von der bw?
was muss ich abmachen?
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Andi am 16. Januar 2007, 18:28:00
Zitat von: Dennis812 am 16. Januar 2007, 17:59:58
Ärger bekommst du normalerweise als Zivilist nicht - man schaue sich nur die Kölner Domplatte an, wer's kennt,weiß was ich meine.

Grundsätzlich Unsinn, aber ich weiß, was du meinst! ;)

ZitatAber ach als Zivilist sollte es dein Ehrgefühl hergeben - insbesondere dann, wenn du schon in einem BW-Forum postest - keinerlei Hoheitsabzeichen (Flaggen usw.) oder Dienstgradabzeichen oder Tätigkeitsabzeichen oder... zu tragen.

Doppelter Unsinn - siehe § 132a StGB. Strafbar macht sich der, der durch das widerrechtliche tragen von Uniformen oder Uniformteilen mit einem tatsächlichen Amtsträger (gem. §132a StGB) verwechselt werden kann - dabei ist das zusätzliche Tragen von Hoheits-, Tätigkeits- oder Dienstgradabzeichen völlig egal. Oma Meier, die wahrscheinlich noch nicht mal den Begriff "Bundeswehr" benutzt wird weder mit dem einen, noch mit dem anderen etwas anfangen können, sondern wird vom entstehenden Gesamteindruck ausgehen.
Kurz: strafbar macht sich der, der verwechselt werden kann.

Zitat von: Kalus am 16. Januar 2007, 17:45:47
Ich möchte mir auf ebay eine Bundeswehruniform (Pilot oder so) ersteigenr nd die dann Karneval tragen. Ist das ohne Probleme möglich oder bekomm ich dann evtl Ärger wenn ich damit rumlaufe?

Solange du das nur an Karneval zu entsprechenden Veranstaltungen machst ist das grundsätzlich kein Problem, da gesellschaftlich akzeptiert und traditionell gewachsen. Genaueres müsste aber wohl "wolverine" wissen.

Gruß Andi
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Gräfin am 16. Januar 2007, 19:20:20
hallo
also ich möcht jetzt nix mies machen oder so aber ich würds lassen. erfahrungsgemäß (ja, ich bin ein karneval-fanatiker und bin jedes jahr zur närrischen zeit unterwegs) stößt man mit solchen sachen immer ein wenig an.
wie das rechtlich gesehen aussieht, kann ich nicht sagen....
grüße
gräfin
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: StOPfr am 16. Januar 2007, 21:16:25
Ich habe vor zwei, drei Jahren mal im Düsseldorfer Karneval jemanden im "Dienstanzug" gesehen und fand das nicht besonders lustig. Auf den ersten Blick sah die Uniform absolut echt aus. Es fehlten zwar die Abzeichen (was bleibt ist eine Art Rotkreuz-Uniform), aber auf Außenstehende wirkt das natürlich trotzdem so wie eine echte Uniform (siehe Bemerkung von Andi). Wenn dann gerade mal wieder irgendwas passiert ist, wundern sich Zuschauer oder Passanten schon. Vielleicht ist das aber auch Geschmacksache.

Die rechtliche Bewertung bewegt sich m.E. dann in einer Grauzone, wenn keine "offiziellen" Abzeichen an der Kleidung sind. Allerdings weiß ich, dass die Polizei gelegentlich massiv gegen solche Personen vorgeht, die ihre Uniformen oder Teile davon als "Freizeitkleidung", also z.B. im Karneval tragen. Dabei muss nicht etwa der Schriftzug "Polizei" ins Auge springen; es reicht, wenn der Anschein des Echten erweckt wird. Genau genommen, kann das für den Uniformträger sogar gefährlich werden.

Also ganz im Sinne der Gräfin: Lass es bleiben und such Dir eine andere Verkleidung. Wenn es eine Privatfete wird, gehts vielleicht noch. Da Du aber "rumlaufen" geschrieben hast, gehts wohl eher nicht.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Betsy am 17. Januar 2007, 08:49:14
Was ich sagen kann is, dass es bei diversen Katalogen ja diese T-Shirts gibt auf denen dann dick und fett "Polizei" etc...drauf gedruckt ist und da steht als Warnung immer dabei dass das Tragen dieser Kleidungsstücke in der Öffentlichkeit verboten ist. Mehr weiß ich leider net, sry.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: schlammtreiber am 17. Januar 2007, 08:49:50
Oder trage einfach eine ausländische Uniform. Ich empfehle die aktuelle US-Marpat in Wüstenfarben. Dazu ein paar Aufnäher, die Dich als Irakveteran ausweisen. Erzähle jedem der es hören will (oder auch nicht) mit stark rollendem Kentucky-Akzent, daß Du da unten Dutzende von diesen freakin´ bastards gekillt hast, und daß man aufpassen müsse weil vor allem die Kinder tückisch und verschlagen seien. Gehen nebenbei zu einer Falafel-Bude um Dich zu stärken, nenn den Besitzer "Ali Baba" und frage ihn ob er Iraker ist, denn er wirke so bekannt auf Dich und vermutlich hättest Du in Tikrit seine Schwester oder eine andere Verwandte gebumst. Versuche mit US-Dollar zu zahlen.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Andi am 17. Januar 2007, 17:42:36
Abgesehen davon, dass der §132a StGB auch für ausländische Uniformen gilt ;) wüsste ich nicht, was rechtlich gegen eine Nutzung bei einer Faschings-/Karnevalsveranstaltung sprechen würde - spätestens, wenn man dazu eine rote Nase und/oder Schminke trägt wird das genze mehr als deutlich.
Abgesehen davon sind die Obergefreitenabzeichen auf dem Dienstanzug sowieso falsch herum. ;)

Gruß Andi
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Gräfin am 17. Januar 2007, 17:57:45
schlammi....dein posting hätte ja so nicht sein müssen, oder?
du hättest ihm auch ganz normal sagen können, dass du von der fixen "idee" nix hältst. so das mal dazu.
grüße
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Piet am 17. Januar 2007, 18:26:06
Zitat von: Andi am 17. Januar 2007, 17:42:36

Abgesehen davon sind die Obergefreitenabzeichen auf dem Dienstanzug sowieso falsch herum. ;)



Und das Tätigkeitsabzeichen wird ein OGefr auch nicht tragen. ;)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Betsy am 17. Januar 2007, 20:03:33
Ja gut und schön des wisst ihr die beim Bund sind, der Rest nicht und das sollte ja auch berücksichtigt werden. Der Rest könnte ihn also sehr wohl verwechseln (zumal sobald Alk dabei is etc...)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Andi am 17. Januar 2007, 20:25:19
Zitat von: Betsy am 17. Januar 2007, 20:03:33
Ja gut und schön des wisst ihr die beim Bund sind, der Rest nicht und das sollte ja auch berücksichtigt werden. Der Rest könnte ihn also sehr wohl verwechseln (zumal sobald Alk dabei is etc...)

Es geht um eine Karnevalsveranstaltung - da darf man mit Recht unterstellen, dass sich die Beteiligten verkleidet haben. ;)
Deswegen weisen sich auch Polizisten in Uniform zu Fasching/Karnevall öfter mal aus, bevor sie eine Amtshandlung tätigen. ;)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: peppie am 17. Januar 2007, 21:53:05
Gilt eine Karnevalsveranstaltung eigentlich als Politische Veranstaltung? Sonst könnte man als aktiver ja auf die Idee kommen, einfach mal in Flecktarn auf den Karnevalsumzug zu gehen... (rein theoretisch, ich trag den ganzen Tag Flecktarn, da brauch ich das nicht noch in meiner Freizeit ;), obwohl die vielen Taschen ganz praktisch sind..)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: StOPfr am 17. Januar 2007, 22:13:31
Zitat von: peppieno am 17. Januar 2007, 21:53:05
Gilt eine Karnevalsveranstaltung eigentlich als Politische Veranstaltung?

Nur in Mainz  ;D!
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: schlammtreiber am 18. Januar 2007, 08:40:12
Zitat von: DieGräfin am 17. Januar 2007, 17:57:45
schlammi....dein posting hätte ja so nicht sein müssen, oder?

Man wird doch mal leicht überzeichnen dürfen...  ::)

Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: wolverine am 18. Januar 2007, 10:00:14
Strafbarkeit nach § 132a StGB ist nicht gegeben, "wenn für einen objektiven Beobachter eine Identifikation von Person und Uniform ausscheidet. Dies ist bei Verwendung auf dem Theater oder bei Makeraden der Fall" (T/F Rn. 23; LK Rn. 24; SK Rn.14; S/S Rn. 18).

Für § 132 StGB muss man sowohl den Eindruck der Amtsträgerschaft erwecken und eine Amtshandlung vornehmen.

Dientsrechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt. Ein Soldat, der Uniform im Karneval auf Sitzungen trägt, verstößt sicher gegen § 17 II SG!
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: StOPfr am 18. Januar 2007, 10:34:24
Zitat von: wolverine am 18. Januar 2007, 10:00:14
Dientsrechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt. Ein Soldat, der Uniform im Karneval auf Sitzungen trägt, verstößt sicher gegen § 17 II SG!

Wir können also davon ausgehen, dass Kalus - vorausgesetzt er ist Zivilist (siehe Fragestellung) - die Uniform dann ohne Probleme anziehen kann, wenn er während des Karnevals bzw. auf Karnevalsveranstaltungen damit unterwegs ist. Uniform und Träger sollten aber eindeutig dem "närrischen Treiben" zuzuordnen sein.

Ich würde zwar trotzdem abraten, aber nun gut, wenn unser juristischer Chefberater Absolution (:D) erteilt sollen die Narren ihren Spaß haben. .     
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: wolverine am 18. Januar 2007, 11:29:37
Das war eine rein strafrechtliche Bewertung nach den gängigen Kommentaren. "Geschmacklich" hätte ich eine andere Beurtelung getroffen aber diese ist der juristischen Betrachtung entzogen - "De gustibus non est disputandum!"
Im Studium hört man sehr oft den Satz, dass Strafrecht "ultima ratio" ist und auch sein soll und darum nicht jedes nicht wünschenwerte Verhalten gleich unter einer Strafandrohung steht. Hier ist sicher so eine Grenzzone erreicht, denn wenn die Unterscheidung nicht mehr getroffen wird und unser "Träger" das billigend in Kauf genommen hat (dolus eventualis), ist die Strafbarkeit erreicht.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: StOPfr am 18. Januar 2007, 13:00:08
@ wolverine
Vielen Dank für die Aufklärung. Nach einem Blick ins StGB (ohne Kommentar) hätte ich für Kalus kaum einen anderen Ausweg gesehen, als auf den Kauf der Uniform zu verzichten.  Im § 132a
heißt es u.a.

(1) Wer unbefugt

    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.


Von der Strafverfolgung ausgenommen sind also offenbar nur solche Uniformen, die eindeutig nicht zu verwechseln sind, wie immer das erreicht wird. Eine Luftschlange um den Hals ist vielleicht zu wenig  ;D.   

Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Timid am 18. Januar 2007, 13:40:35
Zitat von: wolverine am 18. Januar 2007, 10:00:14Dientsrechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt. Ein Soldat, der Uniform im Karneval auf Sitzungen trägt, verstößt sicher gegen § 17 II SG!

Wobei noch erschwerend hinzu käme, dass das Tragen von Uniform, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auf genau solchen Veranstaltungen wie Karneval sogar ausdrücklich verboten ist (siehe Anzugsordnung), womit eine Gehorsamsverweigerung gegeben sein könnte.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: wolverine am 18. Januar 2007, 13:49:39
Der "Tröndle" führt als Beispiel Phantasieuniformen oder Uniformen an, die bzgl. der Hoheitszeichen "entschärft" sind - da besteht überhaupt keine Gefahr 8z. B. dieses Shirt für GWDL am Entlassungstag, welches in den HBG verkauft wird).

Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Piet am 18. Januar 2007, 13:51:08
Ich bin einmal im FA während der Karnevalszeit nach Hause gefahren..."Ist aber n cooles Kostüm!", "Als was gehst Du denn?" etc.....50 mal, ungelogen. Ist keine schöne Sache.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Metatron79 am 18. Januar 2007, 13:52:05
Zitat von: Timid am 18. Januar 2007, 13:40:35
Wobei noch erschwerend hinzu käme, dass das Tragen von Uniform, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auf genau solchen Veranstaltungen wie Karneval sogar ausdrücklich verboten ist (siehe Anzugsordnung), womit eine Gehorsamsverweigerung gegeben sein könnte.

Wir dürfen zur Karnevalszeit nicht mal in Uniform zum und vom Dienst fahren (Raum Düsseldorf). Da sieht man mal, wie ernst das genommen wird. Ich würd es schlicht und ergreifend lassen. Recht hin oder her, man kann Dinge auch totdiskutieren.  ::)

M
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: peppie am 18. Januar 2007, 16:29:33
Danke für die ausführliche rechtliche Darstellung. Wie gesagt, ich habe nicht vor uniformiert zum Karneval zu gehen ;)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: bayern bazi am 18. Januar 2007, 18:33:52
spätestens wenn dich echte schülerlotsen mitnehmen  ;)  und du nicht beweisen kannst das du kein soldat bist hast du pech :):)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: peppie am 18. Januar 2007, 18:41:57
Schülerlotzen? DAS verbitte ich mir! -mit Stolz auf meine orangen Litzen zeig-  ;D ;D ;D

Nebenbei, liegt die Beweispflicht nicht bei dem, der die Anschuldigung erhebt? Oder gilt im Fall von Uniformen die Beweisumkehrlast? Ich bin nicht so der Rechtsexperte ;)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Metatron79 am 18. Januar 2007, 18:46:21
Zitat von: peppieno am 18. Januar 2007, 18:41:57
Schülerlotzen? DAS verbitte ich mir! -mit Stolz auf meine orangen Litzen zeig-  ;D ;D ;D

Hast ja recht. Ihr seid ja BEWAFFNETE Schülerlotsen  ;D

M
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: wolverine am 18. Januar 2007, 19:36:27
Wenn man eine Uniform trägt, ist es sicher nicht fahrlässig, wenn die MP denkt, man sei Soldat!
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: schlammtreiber am 19. Januar 2007, 07:57:13
Zitat von: peppieno am 18. Januar 2007, 18:41:57
Nebenbei, liegt die Beweispflicht nicht bei dem, der die Anschuldigung erhebt? Oder gilt im Fall von Uniformen die Beweisumkehrlast?

Der Tatumstand, dass Du eine Uniform trägst und Dich nicht als Soldat ausweisen kannst, ist ja offensichtlich (und muss daher kaum bewiesen werden).
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Andi am 19. Januar 2007, 09:16:37
Zitat von: wolverine am 18. Januar 2007, 19:36:27
Wenn man eine Uniform trägt, ist es sicher nicht fahrlässig, wenn die MP denkt, man sei Soldat!

Erschwerend kommt hinzu, dass ich bestimmt nicht auf die Idee komme zunächst ohne weiteres darüber zu plaudern, ob ich auf Grund von §127 StPO i.V.m. §132a oder auf Grund von §21 WDO i.V.m. dem SG festnehme. ;)
Spätestens wenn der dann der Protest kommt "aber ich bin doch gar kein Soldat" kann man sich ja immernoch festlegen. :D ;D

Gruß Andi

PS: Danke für die Quellensuche - hatte nämlich nix in meinen recht beschränkten Unterlagen gefunden.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: bayern bazi am 19. Januar 2007, 12:45:06
Zitat von: schlammtreiber am 19. Januar 2007, 07:57:13
Zitat von: peppieno am 18. Januar 2007, 18:41:57
Nebenbei, liegt die Beweispflicht nicht bei dem, der die Anschuldigung erhebt? Oder gilt im Fall von Uniformen die Beweisumkehrlast?

Der Tatumstand, dass Du eine Uniform trägst und Dich nicht als Soldat ausweisen kannst, ist ja offensichtlich (und muss daher kaum bewiesen werden).

er kann aber auch nicht beweisen das er KEIN soldat ist
oder gibts dafür seit neuesten einen extra vermerk im ausweis ;)  ;D
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Piet am 19. Januar 2007, 13:36:14
Richtig heißt das Ganze auch "Beweislastumkehr". ;)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: peppie am 19. Januar 2007, 13:45:30
Danke für die Aufklärung  ;D

Aber als Zivilist kann man schlecht beweisen das man KEIN Soldat ist, es sei denn ich hab nen Schreiben vom Amt für Zivildienst  ;D
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: wolverine am 19. Januar 2007, 14:31:23
"Beweislastumkehr" ist ein rein zivilrechtlicher Begriff. Im Strafrecht trägt der Staat immer die Beweislast. In einen solchen Fall hilft es lediglich dem handelnden Amtsträger, dass er unter den gegebenen Umständen größtmögliche Sorgfalt hat walten lassen. Rechtswidrig (Ausnahme evtl. 127 a StPO) dagegen bleibt es, einen Zivilisten zu arrestieren.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: marinewolfi am 19. Januar 2007, 14:35:14
ich habe auch eine Trageerlaubnis für Veranstaltungen und wenn ich zb zum Resi-Verbands-Kameradschafs-Abende gehe.
Ich wurde noch nie nachgefragt. Weder von der diensthabenden Wache noch von irgendwelchen Polizisten oder Feldjägern. Obwohl ein Mariner in KA eine Seltenheit ist.
wolfi
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: StOPfr am 19. Januar 2007, 14:52:06
Zitat von: marinewolfi am 19. Januar 2007, 14:35:14
Ich wurde noch nie nachgefragt. Weder von der diensthabenden Wache noch von irgendwelchen Polizisten oder Feldjägern. Obwohl ein Mariner in KA eine Seltenheit ist.

Vielleicht bist Du in Kassel bekannt wie ein bunter Hund (...das ist doch Wolfi, der rennt häufiger als Mariner rum...  ;D)?
Die Kameraden von Wache, Polizei oder Fj sollten ihre Dienstpflichten in der Karnevalszeit etwas ernster nehmen. Wer weiß, wer sonst alles in Uniform zur Schlüsselübergabe die Kaserne stürmt  ;D. 
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: marinewolfi am 20. Januar 2007, 12:32:31
Ka ist Karlsruhe Herr Pfarrer
Bekannt stimmt aber von der Musik und Schwimmen aber nicht da durch das ich bei der Marine war und im Resiverb. bin.

Ich denke solange es Leute gibt die ihre Uniformen sogar bei E-Bay verkaufen dürfen sie ja wenn sie sie selber gekauft haben. Wie zb ein Kampfschwimmer-Kaleu. Oder auch ich habe schon eine verkauft. Solange das nicht verboten wird. Kann man den Leuten das nicht verbieten . Ein WHV-Anbieter schreibt sogar für Fasching
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: StOPfr am 20. Januar 2007, 13:34:00
Zitat von: marinewolfi am 20. Januar 2007, 12:32:31
Ka ist Karlsruhe Herr Pfarrer

O ja (schäm  :-[), Kassel ist KS...

Zitat von: marinewolfi am 20. Januar 2007, 12:32:31
Ich denke solange es Leute gibt die ihre Uniformen sogar bei E-Bay verkaufen dürfen sie ja wenn sie sie selber gekauft haben. Wie zb ein Kampfschwimmer-Kaleu. Oder auch ich habe schon eine verkauft. Solange das nicht verboten wird.

Stimmt, verkaufen ist nicht verboten, nur tragen und das mit den hier ausführlich diskutierten "Einschränkungen". Wer gern als hochdekorierter General vorm Spiegel oder im eigenen Keller rumläuft, kann das gerne tun; von mir aus jeden Tag  ;D. 
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Gräfin am 20. Januar 2007, 13:42:50
ZitatWer gern als hochdekorierter General vorm Spiegel oder im eigenen Keller rumläuft, kann das gerne tun; von mir aus jeden Tag 
aber nur in nem ganz bestimmten keller.  ;) ;D ;D ;D

so...haben wir das thema jetzt ausführlich diskutiert?
@threadsteller: zufrieden?
dann würd ich die bude jetzt dicht machen.
grüße
dat grä
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Kalus am 20. Januar 2007, 14:25:23
Ja ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:

Grundsätzlich ist es laut StGb verboten eine Bundeswehruniform in der Öffentlickeit zu tragen.Allerdings ist dies zu Karnevalszeiten ok.
Es wird allerdings von BW-Angehörigen nicht gerne gesehen, wenn "ihre" Uniform von anderen getragen wird und damit im Karneval scherze gemacht werden (was ich nicht ganz verstehe, da jede andere Berufsgruppe ja auch im Karneval verteten ist).
MfG
Kalus
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: StOPfr am 20. Januar 2007, 14:39:35
Zitat von: Kalus am 20. Januar 2007, 14:25:23
Ja ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:
Grundsätzlich ist es laut StGb verboten eine Bundeswehruniform in der Öffentlickeit zu tragen. 
Falsch verstanden! Die Aussage gilt nur für Zivilisten  ;), Bw-Angehörige dürfen in der Öffentlichkeit natürlich immer eine Uniform tragen, - auch wenn Karneval ist!!!

Zitat von: Kalus am 20. Januar 2007, 14:25:23
Es wird allerdings von BW-Angehörigen nicht gerne gesehen, wenn "ihre" Uniform von anderen getragen wird und damit im Karneval scherze gemacht werden (was ich nicht ganz verstehe, da jede andere Berufsgruppe ja auch im Karneval verteten ist).
Es handelt sich bei der BW-(Polizei-, Zoll-)Uniform nicht um eine Berufskleidung wie für Bäcker, Kellner, Koch, Schornsteinfeger u.a. Die Uniform "verleiht" dem Träger im weitesten Sinne hoheitsrechtliche Befugnisse. Es lässt sich im Karneval nicht unterscheiden, ob diese zu Recht in Anspruch genommen werden.

Ich hoffe, dass das so einigermaßen deutlich erklärt ist, damit die ganze Diskussion nicht neu aufleben muss  :D. 
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Timid am 20. Januar 2007, 15:14:09
Zitat von: Kalus am 20. Januar 2007, 14:25:23Grundsätzlich ist es laut StGb verboten eine Bundeswehruniform in der Öffentlickeit zu tragen.Allerdings ist dies zu Karnevalszeiten ok.

Siehe Wolverines Beiträge - bei entsprechenden Veranstaltungen mag es eventuell nicht strafbar sein. Die Aussage "Uniformtragen in der Öffentlichkeit zu Karnevalszeiten ist ok" kann man daraus jedoch nicht ableiten! Und es wird auch verstärkt kontrolliert werden, wer da in Uniform herumläuft ...

ZitatEs wird allerdings von BW-Angehörigen nicht gerne gesehen, wenn "ihre" Uniform von anderen getragen wird und damit im Karneval scherze gemacht werden (was ich nicht ganz verstehe, da jede andere Berufsgruppe ja auch im Karneval verteten ist).

Wie schon von StOPfr geschrieben: Die Uniform der Bundeswehr ist nicht irgendeine "Berufskleidung". Sondern sie kennzeichnet den Träger als Teil der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland - er repräsentiert damit direkt die Bundeswehr und mehr oder weniger direkt den Staat! Aus diesem Grund ist es sogar Soldaten nur mit Einschränkungen erlaubt, Uniform in der Öffentlichkeit zu tragen! Und aus diesem Grund werden auch die Feldjäger als Bundeswehr-eigene "Polizei" besonders zu Karneval in entsprechenden "Brennpunkten" wohl verstärkt anzutreffen sein und sich die dort auftauchenden Träger einer Bundeswehruniform zur Brust nehmen ;)
Denn letztlich fällt jedes Fehlverhalten des Uniformträgers direkt auf die entsprechende Institution zurück (da er offensichtlich dieser angehört) - und für den Außenstehenden ist dabei nicht ersichtlich, ob derjenige "nur" kostümiert ist.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: stuka9 am 20. Januar 2007, 16:54:32
Einfachste Lösung: Kauf dir ne alte NVA Offzier-Uniform und gut ist. Sieht besser aus als der BW-Dienstanzug und ist auch nicht verboten.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: abie.gail am 20. Januar 2007, 17:56:13
...und bitte nicht die nva abzeichen mit den jetzigen vermischen... *augenaua*
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Brago am 23. Januar 2007, 01:28:50
Also ich hab letztes Jahr das kalte Kotzen gekriegt.
Da sind zwei damals noch aktiv dienende W9er in Flecktarn und Oberst- bzw. Generalabzeichen nach dem Umzug in der Halle rumlaufen. Noch dazu haben die geschissen voll noch gemeint Naziparolen von sich geben zu müssen.

Als ich sie darauf angesprochen habe haben sie blos gemeint ich soll die Fresse halten, von nem v********* Reserve HG würden die sich nix sagen lassen. (was jetzt rein vom Vorgesetztenverhältniss ja auch richtig ist ;D )
Als die Jungs später noch voller waren bin ich zur Security gegangen und hab gesagt, die hätten meine Freundin angegriffen  ;D ;D
Danach hats, hölzerne und chemische, Keule gesetzt und die Jungs waren draußen.  ;D

Aber nun zum Punkt: Was kann und darf man in so einem Extremfall (aktiver Soldat + Dienstgradanmaßung + Naziparolen) eigentlich unternehmen? Die Cops rufen? Feldjäger holen? Faustrecht? Lynchjustiz?

Denn ich finde dulden muss ich so etwas nicht.



[size=07pt]€: Wort entschärft. Piet[/size]
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: McKenzie am 23. Januar 2007, 07:13:01
ich denke bei "naziparolen" darf man sicherlich die betreffenden personen melden, ich denke mal das der ein oder andere feldjäger sich gern um sowas kümmert, da ja auch der eigene ruf bei drauf geht wenn die sich in der Aufmachung so benehmen, außerdem ist das für die anderen Gäste besser/eindeutiger wenn das leute von der BW in die hand nehmen und richtig klar stellen das die betreffenden mit dem verein nix zu tun haben, wenn die polizei eingreift ist das vllt für den ein oder anderen zivilisten nicht eindeutig.
(meine meinung ...;) )
greetz
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Januar 2007, 08:56:50
Meine persönliche Meinung, die mit geltendem Strafrecht und dienstlicher Auffassung der Bundeswehr sicher nicht kompatibel ist:

Bei Absonderung FDGO-feindlicher Parolen ist jeder aufrechte Bürger dieses Staates herzlichst eingeladen, dem Betreffenden tüchtig die Fresse zu polieren.

Das ist gesund* und steigert den Wehrwillen**.

* nicht für den Parolensänger
** der Bevölkerung, nicht des Parolentrottels
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: McKenzie am 23. Januar 2007, 09:35:48
amen  ;D
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Betsy am 23. Januar 2007, 11:14:06
Was ich (leider nur unfundiert) sagen kann, is dass wenn man ne Straftat beobachtet darf man den/diejenige/n festnehmen (nagelt mich bidde net fest, ich hab des so mal gelesen, aber es wird hier im forum noch jmd geben der sich damit hofftl besser auskennt) und naziparolen brüllen is doch eigtl  ne Straftat oder? Belehre mich wer es besser weiß  :D
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Timid am 23. Januar 2007, 11:15:59
Bei vorhandener Security darauf hinweisen, dass da jemand gerade im Begriff ist, eine mögliche Straftat (fallen solche "Propagandadelikte", wie es der Wehrbeauftragte so schön nannte, eigentlich auch unter "Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole"? ??? ) zu begehen und man doch bitteschön die Polizei rufen möge. Darüber hinaus der Hinweis, dass bei dem Anruf doch auch direkt noch angegeben werden solle, dass es sich um aktive Soldaten handelt.
Auch wenn wegen sowas sicherlich nicht die Feldjäger gerufen werden würden (wieso auch? Private Veranstaltung, auf der sich Soldaten daneben benehmen - fällt unter Garantie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Feldjäger, sondern der "richtigen" Polizei des jeweiligen Landes, und dort wohl an den Staatsschutz ...), würde vielleicht etwas schneller auf dem Dienstweg eine entsprechende Meldung an die zuständige Dienststelle ergehen.

Ansonsten, wenn keine Security vorhanden ist, Polizei rufen, eventuell vom "Jedermann-Paragraphen" Gebrauch machen?

Und unabhängig davon kann man natürlich einfach schriftlich den Sachverhalt dem Disziplinarvorgesetzten der Delinquenten melden ...



Ach ja, als kleiner Nachtrag zu der ursprünglichen Frage: Erst heute morgen stand bei uns ein Fall in der Zeitung, bei dem ein Teilnehmer einer Karnevalsveranstaltung Uniform (Landespolizei) trug. Kurzer Anruf von Zeugen bei der Polizei, Polizei rückt an, nimmt den Sachverhalt auf und erstattet Anzeige.
Ob daraus eine Verurteilung resultieren wird, stand natürlich nicht drin (wie auch, wenn der Vorfall erst am Wochenende war), wie auch nicht drin stand, ob derjenige festgenommen oder zum Ablegen der Uniform verdonnert und selbige beschlagnahmt wurde o.ä.. Aber es zeigt, dass die Polizei da relativ humorlos reagiert ...
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: wolverine am 25. Januar 2007, 18:03:26
Um zu entscheiden ob die "Parolen" einen Straftatbestand erfüllen, müsste man schon wissen, was gesagt wurde. Ansonsten: Da ja bekannt gewesen ist, dass es aktive Soldaten waren, sind sie wohl schlicht persönlich bekannt gewesen. Dann kennt man wohl auch die Einheit und meldet da schlicht beim Chef und der leitet dann das D-Verfahren und/ oder Strafverfahren ein. Ist nur der Name und Status Soldat bekannt, schickt man die Meldung an den WBdBT oder das BMVg.

Werden sicher Straftaten begangen, ist § 127 StPO (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html) Rechtfertigungsgrund bei Anwendung von Gewalt zur Festnahme bei Personalienfeststellung. Sind die Personalien bekannt, zeigt man schlicht bei der Polizei/ StA an.
Ist es nur strafloses "Pöbeln", kann man die Security auffordern, das Hausrecht wahrzunehmen.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Gräfin am 25. Januar 2007, 18:22:54
vielen dank für die ausräumung der halbwahrheiten und deinen ausführlichen post zu diesem thema. @wolverine
liebe grüße
dat grä

Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Andi am 25. Januar 2007, 23:47:39
Zitat von: Timid am 23. Januar 2007, 11:15:59
Auch wenn wegen sowas sicherlich nicht die Feldjäger gerufen werden würden (wieso auch? Private Veranstaltung, auf der sich Soldaten daneben benehmen - fällt unter Garantie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Feldjäger, sondern der "richtigen" Polizei des jeweiligen Landes, und dort wohl an den Staatsschutz ...), würde vielleicht etwas schneller auf dem Dienstweg eine entsprechende Meldung an die zuständige Dienststelle ergehen.

Im Falle eines Dienstvergehens/einer Straftat, das/die durch einen Soldaten begangen wird sind Feldjäger immer auch zuständig, da sie als verlängerter Arm des Disziplinarvorgesetzten fungieren. Und es ist sicherlich auch etwas eindrucksvoller, wenn eine Anzeige in der Dienststelle des Soldaten ankommt und zudem noch eine Feldjägermeldung mit "Europaverteiler" (Bis zur Kommandoebene - Division/Wehrbereichskommando) durch den Äther geht.
Letztlich ist ein Feldjägereinsatz aber immer von Tatbestand/-verdacht und "taktischer Lage" abhängig - bis ich beispielsweise vom Feldjägerdienstkommando Hannover bis Göttingen oder gar Hannoversch-Münden gefahren bin vergehen nämlich anderthalb bis zwei Stunden und tatsächlich ist es genauso Aufgabe der Polizei bei Straftaten von Soldaten einzuschreiten - dementsprechend würde es im Normalfall wohl so aussehen, dass die Feldjäger nicht selber kommen, sich aber den Polizeibericht schicken lassen und daraus dann eine Feldjägermeldung machen.

Gruß Andi
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: bw fan am 03. Februar 2007, 03:19:59
Hier ein Urteil des OLG Zweibrücken bzgl. Strafbarkeit des Tragens eines Kleidungsstücks mit der Aufschrift "Polizei" (Stichwort Exekutive):

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/strafrecht/olg/6594

Nach diesem Urteil ist das Tragen eines solchen Shirts nicht strafbar, solange das Gesamterscheinungsbild überwiegend zivil ist.
Als Zivilist wäre also das Tragen einer Feldhose mit Kampfstiefeln und dazu eine Trainingsjacke oder ein normaler Pullover auch nicht strafbar, wenn man das Urteil weiterinterpretiert.

Auch das Tragen (als Zivilist) einer kompletten Bundeswehrkluft ohne Rang- und Hoheitsabzeichen kann nicht unbedingt strafbar sein, da der Vertrieb und Besitz dieser Artikel per Gesetz wohl nicht verboten ist. Die Modeindustrie bedient sich beispielsweise schon seit geraumer Zeit der Tarn-Farben, z. B. habe ich bei Sport Vosswinkel vor kurzem einen Ski-Anzug komplett in Flecktarn gesehen. Somit würde sich die Modeindustrie seitdem Tarnfarben "in" sind, strafbar machen. Jedoch ist bisher deswegen m. W. keine Behörde dagegen vorgegangen, was mich, würde ein Straftatbestand in der Tat vorliegen, sehr wundern würde.

@Kalus: Wenn Du jedoch eine hundertprozentige juristische Rechtsauskunft zu diesem Thema brauchst, rate ich Dir, Dich entweder an die Rechtsauskunft Deiner Rechtsschutzversicherung oder an eine telefonische und/oder Online-Rechtsauskunft zu wenden, z. B. (ad-hoc Google-Auswahl):

- DAS Rechtsschutzversicherung, http://www.das-rechtsauskunft.de/
- http://www.anwalt.de/
etc.

Gruß,

bw fan
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: wolverine am 03. Februar 2007, 10:41:02
Die Grundaussage des Urteils deckt sich so ziemlich mit dem, was in den Kommentaren zum StGB steht.

Völlig daneben ist jedoch die Argumentation: Es wird ja verkauft, dann kann es nicht verboten sein!
1. Tragen und verkaufen sind völlig unterschiedliche Dinge. "Radarwarner" wurden lange legal in GE verkauft, durften jedoch nicht betrieben werden. Das Gleiche gilt für Fernmeldegeräte in bestimmten Frequenzbereichen.
2. "iniuria communis non facit ius" auch wenn es viele machen, muss es nicht richtig sein.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Kalus am 03. Februar 2007, 16:29:52
Was sind denn genau alles Hoheits- und Rangabzeichen. Die bilder sind ja in einem meiner ersten Einträge...müsste das dann alles ab?
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: StOPfr am 03. Februar 2007, 17:05:18
Ein Hoheitsabzeichen ist die Kokarde (schwarz-rot-gold) an der Kopfbedeckung; Rang- bzw. Dienstgradabzeichen sind Streifen und Sterne auf Schulterklappen und Ärmeln. Runter müssen auch Kragenspiegel, Ärmelbänder, Tätigkeitsabzeichen, Leistungabzeichen usw.,  - Orden sowieso. Auch echte Mützenbänder (Marine) sind nicht erlaubt. 

Im Grunde muss von der Uniform alles entfernt werden, was nicht der reine Stoff ist; - Biese und Knöpfe können dranbleiben ;).
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Kalus am 03. Februar 2007, 18:01:14
Also, es kommen also nur die sachen die auf den bildern (http://nalterkl.pointclark.net/muchelsmuch/uniform.jpg) sind in frage, da sonst nix besonderes dran is...
dass heißt also ich muss auf dem oberen bild die den dienstgrad auf den schulterklappen entfernen (ist das nicht dann auch wieder ein dienstgrad?) und die kragenspiegel.
unten links kann ich alles dran lasen?!
unten rechts muss ich oben das kreisrunde  abzeichen abmachen...

sind dann alle hoheits und rangabzeichen entfernt?


ps:
sind die kragenspiegel eigentlich auch rangabzeichen?
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Timid am 03. Februar 2007, 18:14:28
Zitat von: Kalus am 03. Februar 2007, 18:01:14unten links kann ich alles dran lasen?!

Das obere davon ist ein Tätigkeitsabzeichen, das nicht einmal von jedem Soldaten getragen werden darf. Dementsprechend: Ab ...
(Zumal Dienstgrad und Tätigkeitsabzeichen sowieso nicht zusammenpassen ;) )

Zitatunten rechts muss ich oben das kreisrunde  abzeichen abmachen...

Die Kokarde.

Zitatsind dann alle hoheits und rangabzeichen entfernt?

Die Kombination aus leeren Schulterklappen (Dienstgrad: Flieger), Doppelschwingen (links und rechts unten jeweils das untere Abzeichen) und Kragenspiegel könnte, in meinen Augen, noch immer den Eindruck eines "richtigen" Soldaten erwecken. Dementsprechend müsste es vermutlich auch ab.
Andererseits hat man dann nur noch eine blaue Uniform mit Schirmmütze, die ein Erkennen als "Soldat" eigentlich nur bedingt ermöglicht, womit der Zweck als Karnevalsverkleidung eigentlich auch nicht ganz erfüllt wäre ;D


Wie auch immer: Wir können hier letztlich auch nur "raten". Juristisch einwandfreie und "belastbare" Auskunft dazu wirst du nur bei einem Juristen bekommen können, der sich schon mit dem Thema beschäftigt hat ...
Deshalb: Alle Angaben ohne Gewähr ;)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: StOPfr am 03. Februar 2007, 18:58:31
Zitat von: Kalus am 03. Februar 2007, 18:01:14
sind die kragenspiegel eigentlich auch rangabzeichen?
Eigentlich nicht. Die Kragenspiegel zeigen die "Waffenfarben" (Heer). Es gibt allerdings unterschiedliche Kragenspiegel für Heeresoffiziere (die Litzen sind aus silberfarbenem Aluminiumgespinst) und Unteroffiziere/Mannschaften (gewebte graue Litzen).
Die Luftwaffe hat einen einheitlichen Kragenspiegel, ebenso jeweils die Generale und die Offiziere im Generalstabsdienst (einheitlich in Heer und Luftwaffe).

Das abgebildete Abzeichen mit dem "V" gehört mW nicht an eine Uniform der Luftwaffe. Es ist das Abzeichen für Versorgungs-/Nachschubpersonal in Heer und Marine.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Kalus am 03. Februar 2007, 19:10:04
Hallo,
hab mir jetzt überlegt, mich nicht unbedingt als soldat zu verkleiden, sondern mehr als pilot.
habe ein paar ltu anstecker die ich mir dann noch an die Jacke mache...nur die Abzeichen mit den Flügeln, passen ganz gut dabei (mütze und jacke).
Wenn doch auch die anderen Abzeichen nicht zusammen passen, kann einem ja auch keiner vorwerfen irgendwie was vortäuschen zu wollen....
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: bw fan am 03. Februar 2007, 19:13:21
Zitat von: wolverine am 03. Februar 2007, 10:41:02
Völlig daneben ist jedoch die Argumentation: Es wird ja verkauft, dann kann es nicht verboten sein!
1. Tragen und verkaufen sind völlig unterschiedliche Dinge. "Radarwarner" wurden lange legal in GE verkauft, durften jedoch nicht betrieben werden. Das Gleiche gilt für Fernmeldegeräte in bestimmten Frequenzbereichen.
2. "iniuria communis non facit ius" auch wenn es viele machen, muss es nicht richtig sein.

@Wolverine:
Gebe Dir ja Recht mit den Radarwarnern und Fernmeldegeräten. Jedoch handelt es sich hier nicht um einen milliardenschweren Industriezweig wie bei der von mir angesprochenen Modeindustrie, d. h. eine  handvoll Hersteller, die diese Radarwarngeräte und Fernmeldegeräte bauen, stehen zum einen längst nicht so im Wirtschaftsrampenlicht und haben zum anderen auch nicht diesen Milliarden-Umsatz und diese breitgefächerte konsumfreudige Käufergruppe wie die Modeindustrie.

Von daher ist davon auszugehen, wäre es per Gesetz verboten, z. B. den besagten Flecktarn-Ski-Anzug eines bekannten Herstellers, den es z. B. bei Sport Vosswinkel gibt, zu vertreiben und somit dem Kunden ein Kaufvertrag anzubieten, der wiederum diesen Anzug als GANZES Kleidungsstück trägt, daß die Behörden schon längst eingeschritten wären und eben der Hersteller dieses Produktes aufgrund einer behördlichen Verfügung mit Bußgeldandrohung/-bescheid aus dem Handel zurückrufen würde und müßte.

Du erhälst nicht nur in Bundeswehr-Shops freiverkäuflich z. T. Original-Tarnkleidung sondern auch viel nachgemachtes aber daher auch nicht unbedingt für Lieschen Müller vom Original zu unterscheidende Tarnkleidung bei großen Modelabels/-ketten wie Esprit, Colosseum, H&M, WE, New Yorker etc. und das schon seit mind. ein bis zwei Jahren, seitdem eben dieser Look "in" ist. Du glaubst doch wohl nicht, wenn es per Gesetz verboten wäre, daß unsere Behörden dieses tolerieren würden. Kann ich mir irgendwie (leider) nicht vorstellen.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: bw fan am 03. Februar 2007, 19:19:06
Zitat von: Kalus am 03. Februar 2007, 19:10:04
Hallo,
hab mir jetzt überlegt, mich nicht unbedingt als soldat zu verkleiden, sondern mehr als pilot.
habe ein paar ltu anstecker die ich mir dann noch an die Jacke mache...nur die Abzeichen mit den Flügeln, passen ganz gut dabei (mütze und jacke).
Wenn doch auch die anderen Abzeichen nicht zusammen passen, kann einem ja auch keiner vorwerfen irgendwie was vortäuschen zu wollen....

@Kalus
Dann paß aber auf, nicht daß Deine Verkleidung einer Original LTU Uniform zum Verwechseln ähnlich sieht, Du am Flughafen durch alle Kontrollen somit unberechtigt durchkommen kannst und bist ins Cockpit des Fliegers kommst. Außerdem kann Dich LTU wegen unberechtigten Tragens von Pilotenabzeichen und der Firmenuniform vor den Kadi ziehen.

;) ;)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Kalus am 03. Februar 2007, 19:43:03
@bw-fan: nene sind nur ganz normale anstecker die jedes kleinkind an seine jacke machen kann...von daher mach ich mir keine sorgen ;-)

mache die kragenspiegel, die Kokarde und die dienstgrade auf den schultern ab...dannein bissl ltu dran und ich denke dann kann mir keiner mehr was...
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: bw fan am 03. Februar 2007, 20:05:20
@Kalus:
War auch zum Teil Ironie von mir, daher auch die beiden ;)


Ich finde es jedoch bei manchen Usern hier im BW-Forum witzig, wenn sie meinen, nur das unberechtigte Tragen von Uniformen staatlicher Institutionen, wie z. B. der Bundeswehr, könnte ggf. rechtliche Konsequenzen haben.

Gerade in der Privatwirtschaft wird penibel genau auf Marken- und Rechtspflege geachtet, ggf. noch mehr als beim Staat (Bevor gleich ggf. die bösen Posts von manchen Usern hier kommen sollten: Das ist jetzt keine Unterstellung sondern nur ein evtl. zutreffender Vergleich! ;)).

Von daher ist auch beim unberechtigten Tragen von Firmenuniformen, z. B. LTU oder Air Berlin Pilotenuniform etc., in der Öffentlichkeit ohne schriftliche Genehmigung durch das jeweilige Unternehmen, höchste Vorsicht geboten! Einige Unternehmen reagieren darauf sofort mit einem Brief von der Rechtsabteilung unter Androhung einer Anzeige/gerichtlichen Abmahnung, die ein vier bis fünfstelliges Bußgeld zu Folge haben kann!
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Andi am 03. Februar 2007, 20:36:34
Zitat von: bw fan am 03. Februar 2007, 19:13:21
Von daher ist davon auszugehen, wäre es per Gesetz verboten, z. B. den besagten Flecktarn-Ski-Anzug eines bekannten Herstellers, den es z. B. bei Sport Vosswinkel gibt, zu vertreiben und somit dem Kunden ein Kaufvertrag anzubieten, der wiederum diesen Anzug als GANZES Kleidungsstück trägt, daß die Behörden schon längst eingeschritten wären und eben der Hersteller dieses Produktes aufgrund einer behördlichen Verfügung mit Bußgeldandrohung/-bescheid aus dem Handel zurückrufen würde und müßte.

Du erhälst nicht nur in Bundeswehr-Shops freiverkäuflich z. T. Original-Tarnkleidung sondern auch viel nachgemachtes aber daher auch nicht unbedingt für Lieschen Müller vom Original zu unterscheidende Tarnkleidung bei großen Modelabels/-ketten wie Esprit, Colosseum, H&M, WE, New Yorker etc. und das schon seit mind. ein bis zwei Jahren, seitdem eben dieser Look "in" ist. Du glaubst doch wohl nicht, wenn es per Gesetz verboten wäre, daß unsere Behörden dieses tolerieren würden. Kann ich mir irgendwie (leider) nicht vorstellen.

Un noch mal der ganz klare Hinweis: Es ist eine Sache, das uniformteile völlig frei verkäuflich sind - die Bundeswehr verdienst da ja selber dran, indem sie über die Vebeg verkauft und wieder Gelder in den Staatshaushalt zurückführen kann - und es ist eine völlig andere Sache, dass es unter Strafe gestellt ist diese Uniformen/Uniformteile dann so zu tragen, dass der Eindruck entstehen kann, dass der Träger ein öffentliches Amt inne hat!
Ich weiß nicht, warum du daran jetzt herumdeuteln willst. Jeder strafmündige Mensch ist selbst für seine Handlungen verantwortlich und hat sich entsprechend der Gesetze zu verhalten.
Wenn du damit ein Problem hast, dann schreib eine Petition an den Bundestag, aber in diesem Threat ist nach Fakten/der aktuellen Rechtslage gefragt und nicht nach deiner Auffassung von Recht.

Zitat von: bw fan am 03. Februar 2007, 03:19:59
Auch das Tragen (als Zivilist) einer kompletten Bundeswehrkluft ohne Rang- und Hoheitsabzeichen kann nicht unbedingt strafbar sein, da der Vertrieb und Besitz dieser Artikel per Gesetz wohl nicht verboten ist.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und wie bereits mehrfach in diesem Threat besprochen hat auch das Tragen von Hoheits- oder Rangabzeichen keinerlei Auswirkungen auf die etwaige Erfüllung eines Straftatbestandes, da es um den Gesamteindruck geht.
Im übrigen muss man keine Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe haben, um einen Dienstgrad zu haben - oder willst du den rekruten des Heeres und der Marine absprechen Soldaten und Amtsträger zu sein?

ZitatDie Modeindustrie bedient sich beispielsweise schon seit geraumer Zeit der Tarn-Farben, z. B. habe ich bei Sport Vosswinkel vor kurzem einen Ski-Anzug komplett in Flecktarn gesehen. Somit würde sich die Modeindustrie seitdem Tarnfarben "in" sind, strafbar machen. Jedoch ist bisher deswegen m. W. keine Behörde dagegen vorgegangen, was mich, würde ein Straftatbestand in der Tat vorliegen, sehr wundern würde.

Da von Seiten des Verkäufers kein Straftatbestand erfüllt wird muss gegen die Verkäufer wohl auch nicht vorgegangen werden. ;)
Das Radarwarnerbeispiel ist übrigens 1:1 das selbe - auch wenn du das vielleicht nicht so sehen willst.
Genauso kannst du dir auch frei Chemikalien kaufen und daraus Drogen oder Sprengstoff mixen - da macht sich der Verkäufer auch nicht strafbar, sondern der "Mixer".

Gruß Andi
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: bw fan am 03. Februar 2007, 22:35:47
Ja, ja der Andi, Exekutive, Juriskative und Legislative in einer Person. Sehr interessant! :D
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: wolverine am 04. Februar 2007, 10:28:03
Ich finde auch, dass an einem einfachen Sachverhalt zu viel verkompliziert wird. Machen wir es ganz simpel: Das Tragen von hoheitlichen Kennzeichen ist ungern gesehen und darum gibt es den Straftatbestand im StGB. Da aber nicht jeder gleich mit der Härte des Strafrecht belegt werden soll, der aus evtl. harmlosen Gründen - z. B. an Karneval - eine Uniform trägt, hat die Rechtsprechung die Strafbarkeit am Merkmal "Schutzzweck der Norm" eingeschränkt.
Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt, aber man schafft eine Nische, nicht zu bestrafen. Grenze: Der Gesamteindruck eines Hoheitsträgers wird vermittelt. (Ein anderes gutes Beispiel für die Einschränkung durch "Schutzzweck der Norm" wäre der Fall des AntiFa-Aktivisten, der das durchgestrichene Hakenkreuz vertreibt. Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt und man könnte ihn nur aus der Strafbarkeit bringen, wenn man sagte, der Schutzzweck der Norm wäre ein anderer. Ich würde das auch so sehen!). Wenn es also im "harmlosen" Rahmen bleibt, passiert nichts, wen man übertreibt, bekommt man Ärger! Das Problem hieran ist, dass es sehr unbestimmt ist und die Grenzen fliessend. Man begibt sich also auf dünnes Eis!
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Andi79 am 14. Februar 2007, 00:23:20
Ich möchte nicht die Uniform, sondern den Tarnanzug inklusive kompletter Kampfgarnitur zu Fasching tragen, das dürftge doch nicht so problematisch sein wie eine respekteinflößende, amtsanmaßende Uniform und außerdem viel cooler als so ne steife Uniform! Mache dann auch die deutschen Hohheitsabzeichen ab (also die deutsche Flagge).

Wer weiss wo ich die ganzen Bestandteile, also Grünzeug mit Koppel und Taschen sowie einen Helm mit Flecktarnüberzug bekommen kann?  ??? Am besten dazu noch ein plastik G3 zum auf den Rücken schnallen, das wär super!  :D

Liebe Grüße
Andi
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Andi am 14. Februar 2007, 06:04:11
Zitat von: Andi79 am 14. Februar 2007, 00:23:20
Ich möchte nicht die Uniform, sondern den Tarnanzug inklusive kompletter Kampfgarnitur zu Fasching tragen, das dürftge doch nicht so problematisch sein wie eine respekteinflößende, amtsanmaßende Uniform...

Was meinst du denn ist der "Kampfanzug" eines Soldaten? Richtig - eine Uniform i.S.d. §132a StGB.

Gruß Andi

PS: Wie bereits geschrieben ist das Entfernen von Hoheitsabzeichen unerhelblich.
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Betsy am 14. Februar 2007, 08:52:53
Fazit? Ihr wiederholt euch nämlich schon ewig oft ;)
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Timid am 14. Februar 2007, 14:06:53
Gut, Fazit:

Zitat von: wolverine am 04. Februar 2007, 10:28:03Ich finde auch, dass an einem einfachen Sachverhalt zu viel verkompliziert wird. Machen wir es ganz simpel: Das Tragen von hoheitlichen Kennzeichen ist ungern gesehen und darum gibt es den Straftatbestand im StGB. Da aber nicht jeder gleich mit der Härte des Strafrecht belegt werden soll, der aus evtl. harmlosen Gründen - z. B. an Karneval - eine Uniform trägt, hat die Rechtsprechung die Strafbarkeit am Merkmal "Schutzzweck der Norm" eingeschränkt.
Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt, aber man schafft eine Nische, nicht zu bestrafen. Grenze: Der Gesamteindruck eines Hoheitsträgers wird vermittelt. (Ein anderes gutes Beispiel für die Einschränkung durch "Schutzzweck der Norm" wäre der Fall des AntiFa-Aktivisten, der das durchgestrichene Hakenkreuz vertreibt. Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt und man könnte ihn nur aus der Strafbarkeit bringen, wenn man sagte, der Schutzzweck der Norm wäre ein anderer. Ich würde das auch so sehen!). Wenn es also im "harmlosen" Rahmen bleibt, passiert nichts, wen man übertreibt, bekommt man Ärger! Das Problem hieran ist, dass es sehr unbestimmt ist und die Grenzen fliessend. Man begibt sich also auf dünnes Eis!
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Andi79 am 14. Februar 2007, 16:29:33
Und wer kann mir sagen wo ich Grünzeug mit Koppel und Helm bekommen kann?
Titel: Re: Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?
Beitrag von: Gräfin am 14. Februar 2007, 17:47:17
jetzt werde ich mal pampig...
@andi79: du willst so zum karneval gehen, also wirst du dein zeug auch selbst zusammensuchen können.

und da das thema wahrscheinlich noch zig mal hoch und runter diskutiert wird, tu ich was entgegen meiner einstellung.... ich machs DICHT!!!
beschwerden und anliegen bitte direkt per pm an mich.
grüße
eure gräfin