Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Bundeswehruniform privat Zivilist tragen?

Begonnen von Kalus, 16. Januar 2007, 17:45:47

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Brago

#45
Also ich hab letztes Jahr das kalte Kotzen gekriegt.
Da sind zwei damals noch aktiv dienende W9er in Flecktarn und Oberst- bzw. Generalabzeichen nach dem Umzug in der Halle rumlaufen. Noch dazu haben die geschissen voll noch gemeint Naziparolen von sich geben zu müssen.

Als ich sie darauf angesprochen habe haben sie blos gemeint ich soll die Fresse halten, von nem v********* Reserve HG würden die sich nix sagen lassen. (was jetzt rein vom Vorgesetztenverhältniss ja auch richtig ist ;D )
Als die Jungs später noch voller waren bin ich zur Security gegangen und hab gesagt, die hätten meine Freundin angegriffen  ;D ;D
Danach hats, hölzerne und chemische, Keule gesetzt und die Jungs waren draußen.  ;D

Aber nun zum Punkt: Was kann und darf man in so einem Extremfall (aktiver Soldat + Dienstgradanmaßung + Naziparolen) eigentlich unternehmen? Die Cops rufen? Feldjäger holen? Faustrecht? Lynchjustiz?

Denn ich finde dulden muss ich so etwas nicht.



[size=07pt]€: Wort entschärft. Piet[/size]

McKenzie

ich denke bei "naziparolen" darf man sicherlich die betreffenden personen melden, ich denke mal das der ein oder andere feldjäger sich gern um sowas kümmert, da ja auch der eigene ruf bei drauf geht wenn die sich in der Aufmachung so benehmen, außerdem ist das für die anderen Gäste besser/eindeutiger wenn das leute von der BW in die hand nehmen und richtig klar stellen das die betreffenden mit dem verein nix zu tun haben, wenn die polizei eingreift ist das vllt für den ein oder anderen zivilisten nicht eindeutig.
(meine meinung ...;) )
greetz

schlammtreiber

Meine persönliche Meinung, die mit geltendem Strafrecht und dienstlicher Auffassung der Bundeswehr sicher nicht kompatibel ist:

Bei Absonderung FDGO-feindlicher Parolen ist jeder aufrechte Bürger dieses Staates herzlichst eingeladen, dem Betreffenden tüchtig die Fresse zu polieren.

Das ist gesund* und steigert den Wehrwillen**.

* nicht für den Parolensänger
** der Bevölkerung, nicht des Parolentrottels
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

McKenzie


Betsy

Was ich (leider nur unfundiert) sagen kann, is dass wenn man ne Straftat beobachtet darf man den/diejenige/n festnehmen (nagelt mich bidde net fest, ich hab des so mal gelesen, aber es wird hier im forum noch jmd geben der sich damit hofftl besser auskennt) und naziparolen brüllen is doch eigtl  ne Straftat oder? Belehre mich wer es besser weiß  :D

Timid

Bei vorhandener Security darauf hinweisen, dass da jemand gerade im Begriff ist, eine mögliche Straftat (fallen solche "Propagandadelikte", wie es der Wehrbeauftragte so schön nannte, eigentlich auch unter "Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole"? ??? ) zu begehen und man doch bitteschön die Polizei rufen möge. Darüber hinaus der Hinweis, dass bei dem Anruf doch auch direkt noch angegeben werden solle, dass es sich um aktive Soldaten handelt.
Auch wenn wegen sowas sicherlich nicht die Feldjäger gerufen werden würden (wieso auch? Private Veranstaltung, auf der sich Soldaten daneben benehmen - fällt unter Garantie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Feldjäger, sondern der "richtigen" Polizei des jeweiligen Landes, und dort wohl an den Staatsschutz ...), würde vielleicht etwas schneller auf dem Dienstweg eine entsprechende Meldung an die zuständige Dienststelle ergehen.

Ansonsten, wenn keine Security vorhanden ist, Polizei rufen, eventuell vom "Jedermann-Paragraphen" Gebrauch machen?

Und unabhängig davon kann man natürlich einfach schriftlich den Sachverhalt dem Disziplinarvorgesetzten der Delinquenten melden ...



Ach ja, als kleiner Nachtrag zu der ursprünglichen Frage: Erst heute morgen stand bei uns ein Fall in der Zeitung, bei dem ein Teilnehmer einer Karnevalsveranstaltung Uniform (Landespolizei) trug. Kurzer Anruf von Zeugen bei der Polizei, Polizei rückt an, nimmt den Sachverhalt auf und erstattet Anzeige.
Ob daraus eine Verurteilung resultieren wird, stand natürlich nicht drin (wie auch, wenn der Vorfall erst am Wochenende war), wie auch nicht drin stand, ob derjenige festgenommen oder zum Ablegen der Uniform verdonnert und selbige beschlagnahmt wurde o.ä.. Aber es zeigt, dass die Polizei da relativ humorlos reagiert ...
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

wolverine

#51
Um zu entscheiden ob die "Parolen" einen Straftatbestand erfüllen, müsste man schon wissen, was gesagt wurde. Ansonsten: Da ja bekannt gewesen ist, dass es aktive Soldaten waren, sind sie wohl schlicht persönlich bekannt gewesen. Dann kennt man wohl auch die Einheit und meldet da schlicht beim Chef und der leitet dann das D-Verfahren und/ oder Strafverfahren ein. Ist nur der Name und Status Soldat bekannt, schickt man die Meldung an den WBdBT oder das BMVg.

Werden sicher Straftaten begangen, ist § 127 StPO (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html) Rechtfertigungsgrund bei Anwendung von Gewalt zur Festnahme bei Personalienfeststellung. Sind die Personalien bekannt, zeigt man schlicht bei der Polizei/ StA an.
Ist es nur strafloses "Pöbeln", kann man die Security auffordern, das Hausrecht wahrzunehmen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Gräfin

vielen dank für die ausräumung der halbwahrheiten und deinen ausführlichen post zu diesem thema. @wolverine
liebe grüße
dat grä

...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

Andi

Zitat von: Timid am 23. Januar 2007, 11:15:59
Auch wenn wegen sowas sicherlich nicht die Feldjäger gerufen werden würden (wieso auch? Private Veranstaltung, auf der sich Soldaten daneben benehmen - fällt unter Garantie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Feldjäger, sondern der "richtigen" Polizei des jeweiligen Landes, und dort wohl an den Staatsschutz ...), würde vielleicht etwas schneller auf dem Dienstweg eine entsprechende Meldung an die zuständige Dienststelle ergehen.

Im Falle eines Dienstvergehens/einer Straftat, das/die durch einen Soldaten begangen wird sind Feldjäger immer auch zuständig, da sie als verlängerter Arm des Disziplinarvorgesetzten fungieren. Und es ist sicherlich auch etwas eindrucksvoller, wenn eine Anzeige in der Dienststelle des Soldaten ankommt und zudem noch eine Feldjägermeldung mit "Europaverteiler" (Bis zur Kommandoebene - Division/Wehrbereichskommando) durch den Äther geht.
Letztlich ist ein Feldjägereinsatz aber immer von Tatbestand/-verdacht und "taktischer Lage" abhängig - bis ich beispielsweise vom Feldjägerdienstkommando Hannover bis Göttingen oder gar Hannoversch-Münden gefahren bin vergehen nämlich anderthalb bis zwei Stunden und tatsächlich ist es genauso Aufgabe der Polizei bei Straftaten von Soldaten einzuschreiten - dementsprechend würde es im Normalfall wohl so aussehen, dass die Feldjäger nicht selber kommen, sich aber den Polizeibericht schicken lassen und daraus dann eine Feldjägermeldung machen.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

bw fan

Hier ein Urteil des OLG Zweibrücken bzgl. Strafbarkeit des Tragens eines Kleidungsstücks mit der Aufschrift "Polizei" (Stichwort Exekutive):

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/strafrecht/olg/6594

Nach diesem Urteil ist das Tragen eines solchen Shirts nicht strafbar, solange das Gesamterscheinungsbild überwiegend zivil ist.
Als Zivilist wäre also das Tragen einer Feldhose mit Kampfstiefeln und dazu eine Trainingsjacke oder ein normaler Pullover auch nicht strafbar, wenn man das Urteil weiterinterpretiert.

Auch das Tragen (als Zivilist) einer kompletten Bundeswehrkluft ohne Rang- und Hoheitsabzeichen kann nicht unbedingt strafbar sein, da der Vertrieb und Besitz dieser Artikel per Gesetz wohl nicht verboten ist. Die Modeindustrie bedient sich beispielsweise schon seit geraumer Zeit der Tarn-Farben, z. B. habe ich bei Sport Vosswinkel vor kurzem einen Ski-Anzug komplett in Flecktarn gesehen. Somit würde sich die Modeindustrie seitdem Tarnfarben "in" sind, strafbar machen. Jedoch ist bisher deswegen m. W. keine Behörde dagegen vorgegangen, was mich, würde ein Straftatbestand in der Tat vorliegen, sehr wundern würde.

@Kalus: Wenn Du jedoch eine hundertprozentige juristische Rechtsauskunft zu diesem Thema brauchst, rate ich Dir, Dich entweder an die Rechtsauskunft Deiner Rechtsschutzversicherung oder an eine telefonische und/oder Online-Rechtsauskunft zu wenden, z. B. (ad-hoc Google-Auswahl):

- DAS Rechtsschutzversicherung, http://www.das-rechtsauskunft.de/
- http://www.anwalt.de/
etc.

Gruß,

bw fan

wolverine

Die Grundaussage des Urteils deckt sich so ziemlich mit dem, was in den Kommentaren zum StGB steht.

Völlig daneben ist jedoch die Argumentation: Es wird ja verkauft, dann kann es nicht verboten sein!
1. Tragen und verkaufen sind völlig unterschiedliche Dinge. "Radarwarner" wurden lange legal in GE verkauft, durften jedoch nicht betrieben werden. Das Gleiche gilt für Fernmeldegeräte in bestimmten Frequenzbereichen.
2. "iniuria communis non facit ius" auch wenn es viele machen, muss es nicht richtig sein.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Kalus

Was sind denn genau alles Hoheits- und Rangabzeichen. Die bilder sind ja in einem meiner ersten Einträge...müsste das dann alles ab?

StOPfr

Ein Hoheitsabzeichen ist die Kokarde (schwarz-rot-gold) an der Kopfbedeckung; Rang- bzw. Dienstgradabzeichen sind Streifen und Sterne auf Schulterklappen und Ärmeln. Runter müssen auch Kragenspiegel, Ärmelbänder, Tätigkeitsabzeichen, Leistungabzeichen usw.,  - Orden sowieso. Auch echte Mützenbänder (Marine) sind nicht erlaubt. 

Im Grunde muss von der Uniform alles entfernt werden, was nicht der reine Stoff ist; - Biese und Knöpfe können dranbleiben ;).
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Kalus

Also, es kommen also nur die sachen die auf den bildern (http://nalterkl.pointclark.net/muchelsmuch/uniform.jpg) sind in frage, da sonst nix besonderes dran is...
dass heißt also ich muss auf dem oberen bild die den dienstgrad auf den schulterklappen entfernen (ist das nicht dann auch wieder ein dienstgrad?) und die kragenspiegel.
unten links kann ich alles dran lasen?!
unten rechts muss ich oben das kreisrunde  abzeichen abmachen...

sind dann alle hoheits und rangabzeichen entfernt?


ps:
sind die kragenspiegel eigentlich auch rangabzeichen?

Timid

Zitat von: Kalus am 03. Februar 2007, 18:01:14unten links kann ich alles dran lasen?!

Das obere davon ist ein Tätigkeitsabzeichen, das nicht einmal von jedem Soldaten getragen werden darf. Dementsprechend: Ab ...
(Zumal Dienstgrad und Tätigkeitsabzeichen sowieso nicht zusammenpassen ;) )

Zitatunten rechts muss ich oben das kreisrunde  abzeichen abmachen...

Die Kokarde.

Zitatsind dann alle hoheits und rangabzeichen entfernt?

Die Kombination aus leeren Schulterklappen (Dienstgrad: Flieger), Doppelschwingen (links und rechts unten jeweils das untere Abzeichen) und Kragenspiegel könnte, in meinen Augen, noch immer den Eindruck eines "richtigen" Soldaten erwecken. Dementsprechend müsste es vermutlich auch ab.
Andererseits hat man dann nur noch eine blaue Uniform mit Schirmmütze, die ein Erkennen als "Soldat" eigentlich nur bedingt ermöglicht, womit der Zweck als Karnevalsverkleidung eigentlich auch nicht ganz erfüllt wäre ;D


Wie auch immer: Wir können hier letztlich auch nur "raten". Juristisch einwandfreie und "belastbare" Auskunft dazu wirst du nur bei einem Juristen bekommen können, der sich schon mit dem Thema beschäftigt hat ...
Deshalb: Alle Angaben ohne Gewähr ;)
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.