Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden,
derzeit ist eine Petition beim Deutschen Bundestag anhängig, die sich mit der überfälligen Wehrsolderhöhung beschäftigt. Natürlich befürworte ich jeden Vorstoß in Richtung mehr Sold für alle Berufs- und Zeitsoldaten. Jedoch hoffe ich Ihr zeichnet trotzdem mit. Wäre bei einer öffentlichen Diskussion sehr wichtig
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=374
Zur Information - wir fordern 2 Euro mehr (wirkt sich auch auf Zivildienstleistende aus) an Tagessatz, der derzeit 8,18 Euro durchschnittlich beträgt. Ich bitte um eure Unterstützung.
Es grüßt euch in kameradschaftlicher Verbundenheit
A. Ahammer
Beisitzer der GWDL/FWDL
Bundesvorstand Deutscher
BundeswehrVerand eV
Für Rückfragen: andreas.ahammer@dbwv.de
Schöne Idee, nur leider die falsche Klientel für eine öffentliche, zur Mitzeichnung vorgesehene Petition, da das Petitionsrecht der Soldaten eingeschränkt ist. Dementsprechend ist es Soldaten nicht gestattet gemeinschaftliche Petitionen - um so eine handelt es sich hier - einzureichen. Jeder Soldat, der diese Petition unterstützen will müsste vielmehr diese Petition selber einreichen.
Aber vielleicht finden sich ja genug Angehörige und "Nicht-Soldaten".
Gruß Andi
Wenn ich das richtig verstanden habe betrifft dies nur GWDL, FWDL und Zivis !?!
ist das soweit korrekt ?
Greetz
edit:/ vllt sollte erstmal der Sold in den alten und neuen Bundesländern angeglichen werden !?!
Zitat von: Beisitzer Grundwehrdienst am 30. Januar 2007, 21:49:07
Zur Information - wir fordern 2 Euro mehr (wirkt sich auch auf Zivildienstleistende aus) an Tagessatz, der derzeit 8,18 Euro durchschnittlich beträgt.
*seufz*
Euch ist klar, dass die Presse Euch zerreissen wird?
"Ganz Deutschland muss sparen - Soldaten fordern 25% Gehaltserhöhung!!!"
naja, nu lass ma die kirche im dorf ... sind nur knapp 20% :P
außerdem sollten sie dazu auch den jetzigen sold für GWDL beachten, welcher ja relativ gering ausfällt, 2€mag wirklich ein wenig viel sein, aber man braucht ne verhandlungsbasis ;)
es gibt immerhin auch leute die nebenher ausgaben oder sogar ne familie zu ernähren haben, da sollte ein Pflichtdienst ans vaterland schon entsprechend vergütet werden.
Zitat von: McKenzie am 31. Januar 2007, 09:16:35
naja, nu lass ma die kirche im dorf ... sind nur knapp 20% :P
Wenn man den erhöhten Sold als 100% betrachtet. Nimmt man allerdings den augenblicklichen Sold als 100%, ergeben sich (knapp) 25% ;)
ach verdammt :-X hast recht, denkfehler
aber etwas sollte man berücksichtigen:
GWDL sind (militärisch) ungelernte "arbeitskräfte"
wieviel verdient ein ungelernter arbeitnehmer in der freien wirtschaft ?
außerdem gibts für GWDL unter der woche meines wissen verpflegung um sonst.
ganz zu schweigen von der unterkunft, dazu wird auch noch der weg zur arbeit bezahlt.
wer ins länger macht geht möglicherweise auch noch ins ausland, dafür gibs extra schotter,
beklagen dürfte sich demnach eigentlich niemand.
ich weis nich genau wieviel nen normaler GWD9'er an sold bekommt, aber ich halte das schon teils für gerechtfertigt. "viel" mehr geld wär unangebracht.
Zitat von: Andi am 31. Januar 2007, 00:25:18
Schöne Idee, nur leider die falsche Klientel für eine öffentliche, zur Mitzeichnung vorgesehene Petition, da das Petitionsrecht der Soldaten eingeschränkt ist...
Nur aus Interesse:
Welches Gesetz (Paragraph?) schränkt tatsächlich das Petitionsrecht von Soldaten (Wehrpflichtigen) ein??
Hab da auf die Schnelle nichts gefunden...
Art. 17a GG..
Allerdings ist das Petitionsrecht nur insoweit eingeschränkt, als es das Recht gewährt, Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen.... (siehe dazu §1 Abs 4 WBO).
Art. 17a GG schränkt ja keine Rechte ein. Er sagt nur aus, dass durch Gesetze eingeschränkt werden KANN (obendrein nur für Angehörige der Streitkräfte [...] während der Zeit des Wehrdienstes [...] )
Ja, §1 WBO könnte so ein Gesetz sein, bezieht sich doch aber ganz klar nur auf 'dienstliche Beschwerden' (auf dem Dienstweg / bei Vorliegen eine Beschwer) nicht aber auf Petitionen beim Bundestag.
Zitat von: mib am 31. Januar 2007, 13:23:51
Ja, §1 WBO könnte so ein Gesetz sein, bezieht sich doch aber ganz klar nur auf 'dienstliche Beschwerden' (auf dem Dienstweg / bei Vorliegen eine Beschwer) nicht aber auf Petitionen beim Bundestag.
Von "dienstlichen" Beschwerden steht in dem entsprechenden Satz aber nichts - ebensowenig in den Kommentaren im "Schnell/Ebert".
Genau diese Diskussion habe ich auch mit meinem Rechtslehrer damals geführt und musste mich ihm dann irgendwann beugen. Lasse mich diesbezüglich aber gerne belehren.
Vielleicht hat wolverine ja noch andere Kommentierungen.
Gruß Andi
Das Problem mit Petitionen ist, dass der einzige Anspruch darin besteht, dass man sich mit ihr befasst! Egal ob sie bereits unzulässig ist (weil Verbandseingabe) oder man sie zuläßt: Es wird sich mit ihr höchstens befasst und dann ist die Frage,m ob ein politischer Wille besteht, mehr Geld auszugeben. Aber warum nicht versuchen?!
@Andi:
Dann wendet der Petitionsausschuss des Bundestages die WBO an und weist die Petition als unzulässig zurück, oder was passiert wenn Soldaten das jetzt doch einfach machen?
Zitat von: mib am 31. Januar 2007, 16:32:45
@Andi:
Dann wendet der Petitionsausschuss des Bundestages die WBO an und weist die Petition als unzulässig zurück, oder was passiert wenn Soldaten das jetzt doch einfach machen?
Keine Ahnung...hab noch nie eine Petition - geschweige denn eine gemeinschaftliche - an den petitionsausschuss gesendet. ;)
Gruß Andi
Und worüber ging dann die Diskussion mit Deinem Rechtslehrer die Du oben zum Thema eingebracht hast? Welche Argumente sind da gefallen zum Thema Anwendbarkeit der WBO (oder anderer Gesetze) in diesem Fall?
Zitat von: mib am 31. Januar 2007, 18:01:16
Und worüber ging dann die Diskussion mit Deinem Rechtslehrer die Du oben zum Thema eingebracht hast? Welche Argumente sind da gefallen zum Thema Anwendbarkeit der WBO (oder anderer Gesetze) in diesem Fall?
Darüber, ob Soldaten nun gemeinschaftliche Petitionen einreichen dürfen oder nicht. Ich war der Meinung, dass dem nichts entgegen sprechen würde - er verwies auf §1 (4) WBO, da auch durch gemeinschaftliche Petitionen an den Petitionsausschuss des Buntestages eventuell Disziplinwidrigkeit gefördert werden kann, bzw. Unruhe unter den Soldaten geweckt werden kann, da auch hier auf dienstliche belange Bezug genommen werden kann. Zudem sei es integraler Bestandteil der Inneren Führung, dass Soldaten für ihre Anliegen alleinverantwortlich und persönlich eintreten. Weiter verwies er dann auf den §7 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in dem ebenfalls gemeinschaftliche Eingaben nicht gestattet werden. Und sein abschließender Hinweis auf die Verfahrensbestimmungen bei der Zusammenarbeit zwischen Petitionsausschuss und Wehrbeauftragtem war dann doch recht überzeugend:
"1. Der Petitionsausschuss unterrichtet den Wehrbeauftragten von einer Petition, wenn sie einen Soldaten der Bundeswehr betrifft. Der Wehrbeauftragte teilt dem Petitionsausschuss mit, ob bei ihm in derselben Angelegenheit ein Vorgang entstanden ist und ob er tätig wird.
2. Der Wehrbeauftragte unterrichtet den Petitionsausschuss von einem Vorgang, wenn in derselben Angelegenheit erkennbar dem Petitionsausschuss eine Petition vorliegt.
3. Sind der Petitionsausschuss und der Wehrbeauftragte sachgleich befasst, so wird der Vorgang grundsätzlich zunächst vom Wehrbeauftragten bearbeitet. Wird der Petitionsausschuss tätig, so teilt er dies dem Wehrbeauftragten mit. Der Wehrbeauftragte und der Petitionsausschuss unterrichten sich regelmäßig schriftlich von dem Fortgang der Bearbeitung und deren Ergebnis."
Er ging dann, darauf ein, dass es wohl kaum im Sinne des Erfinders wäre, wenn mittels des Petitionsausschusses der §7 Wehrbeauftragengesetz umgangen werden könnte. Und da das wohl auszuschließen ist und es keinen rechtlichen Unterschied zwischen einer Petition an den Petitionsausschuss mit "privatem" oder "dienstlichem" Hintergrund geben könne bestehe wohl kein Zweifel daran, dass gemeinschaftliche Petitionen an den Petitionsausschuss nicht zulässig wären.
Und abschließend schloss er den argumentativen Kreislauf wieder mit dem §1 (4) WBO, der wohl nicht so allgemein gefasst wäre, wenn er nicht allgemein gemeint wäre.
Und ich saß da mit großen Augen. ;D
Finde und fand die Argumentation aber nach wie vor schlüssig und nachvollziehbar. Tatsächlich fände ich aber eine weniger uneindeutige Rechtsquelle als Bezug bei weitem angenehmer.
Gruß Andi
Um da mal Klarheit zu verschaffen. Das PetitionsRECHT ist eingeschränkt - ja. Das bedeutet, dass ein GWDL/FWDL nur ein eingeschränktes Recht hat, selbst eine Petition zu schreiben. Das bedeutet NICHT, dass sich die Jungs nicht beteiligen können. Zwei unterschiedliche Dinge. Petitionsrecht ist auf Beschwerde beim Wehrbeauftragten beschränkt und beim direkten Vorgesetzten. Soviel dazu.
Natürlich sind 2 Euro mehr sehr viel. Allerdings ist nicht einzusehen, warum am schwächsten Glied gespart wird. Wir haben gerade durch Einsparungen 40 Mio im Einzelplan 14 (Verteidigungshaushalt) gewonnen. Irgendwie müss mer das Geld ja unter die Leute bringen. Lach. Nein. Im Ernst. Seit 1999 ist keine Anpassung trotz Versprechen der damaligen Oppostition mehr erfolgt. Kann so ganz nicht sein, meiner Ansicht nach. Und 2 Euro ist zumindest eine Verhandlungsbasis. Hoch gegriffen, aber gerechtfertigt.
Warum ich den Trouble überhaupt veranstalte? Es sind ja ein paar der Ansicht, dass das zu nix führt. FALSCH! Es geht darum ein Selbstbewusstsein wiederherzustellen. Das nennt sich gelebte Demorkatie. Und ich denke, wenn sich genug beteiligen wird das schon.
Noch was zur sachlichen Kompetenz. Ich habe bei einem Abgeordneten gearbeitet - also kenn ich die Prozedur. Je mehr Leute... desto besser.
Übrigens: Deine stimme zählt! Mitmachen! Setz dich auch mal für andere ein! Bei 50.000 Mitzeichnern gibts ne öffentliche Anhörung. Ich zähl auf dich! Danke für deine Unterstützung
Andreas Ahammer
Beisitzer GWDL/FWDL
Bundesvorstand Deutscher BudneswehrVerband
Zitat von: Beisitzer Grundwehrdienst am 01. Februar 2007, 00:21:09
Das nennt sich gelebte Demokratie.
Es gibt offenbar noch Demokraten in der Republik. :)
Idealisten, .... Idealisten wäre das bessere Wort glaube ich (und wie wir alle wissen.... DIE sind einfach nur naiv!) ;D
Schöne Argumentationskette, Andi. Wie aus Larenz` "Juristischer Methodenlehre" ;)!
Jedoch ist es juristisch immer "lege artis", bei einer Lücke auch genau das Gegenteil zu vermuten. Beispiel: Wenn etwas nicht geregelt ist, hat der Gesetzgeber gerade das nicht gewollt! Oder aber: Er hat es nicht geregelt weil er selbstverständlich davon ausging und es keinen Unterschied zum explizit geregelten Sachverhalt gibt! Wer also nichts sagt, dem legt man zwei völlig gegensätzliche Ansichten in den Mund!
Interessante Idee.
Zu den Bedenken bezüglich Rechtmäßigkeit einer solchen Petition haben wolverine und Andi ja schon etwas geschrieben - je nach Auslegung könnte es für die teilnehmenden Soldaten juristische/disziplinare Probleme geben, oder auch nicht. Aber der Bundeswehrverband dürfte wahrscheinlich auch den einen oder anderen Juristen zur Seite stehen haben, der vor dem Aufruf zu Rate gezogen wurde ;)
Was man vielleicht noch mit bedenken sollte - es gibt von der Besoldung her keinen Unterschied zwischen Grundwehrdienstleistenden, FWDL und Wehrübenden. Mit anderen Worten: Wenn man den Wehrsold um 2 Euro erhöht, dann gilt das nicht nur für Wehrdienstleistende, sondern auch für jeden Reservisten, der in der Truppe übt. Und damit wären beispielsweise die genannten 40 Millionen schnell aufgebraucht.
Zumal solches Geld ja nicht einfach nur nicht mehr ausgegeben wird und damit frei ist für was-auch-immer, sondern i.A. direkt für andere Großprojekte (Infanterist der Zukunft, beispielsweise; und laut loyal wird eventuell demnächst ein neuer Einsatzgruppenversorger beschafft, der ja auch etwas Geld kostet) oder vom Finanzministerium vereinnahmt ;)
Zitat von: Timid am 01. Februar 2007, 11:59:20
Zu den Bedenken bezüglich Rechtmäßigkeit einer solchen Petition haben wolverine und Andi ja schon etwas geschrieben - je nach Auslegung könnte es für die teilnehmenden Soldaten juristische/disziplinare Probleme geben, oder auch nicht.
Das glaube ich allerdings nicht.
Selbst wenn man Andis Argumentation (bzw. der seines Rechtslehrers) folgt, in der ja das Wort Disziplin(widrigkeit?) gefallen ist, muss es praktisch folgenlos sein:
WENN also die WBO auf den Fall angewendet würde, dann gilt auch §2WBO, der den Soldaten vor disziplinaren Konsequenzen seiner (ggf. unzulässigen/unbegründeten) Beschwerde schützt.
Zitat von: mib am 01. Februar 2007, 14:12:54
Zitat von: Timid am 01. Februar 2007, 11:59:20
Zu den Bedenken bezüglich Rechtmäßigkeit einer solchen Petition haben wolverine und Andi ja schon etwas geschrieben - je nach Auslegung könnte es für die teilnehmenden Soldaten juristische/disziplinare Probleme geben, oder auch nicht.
Das glaube ich allerdings nicht.
Selbst wenn man Andis Argumentation (bzw. der seines Rechtslehrers) folgt, in der ja das Wort Disziplin(widrigkeit?) gefallen ist, muss es praktisch folgenlos sein:
WENN also die WBO auf den Fall angewendet würde, dann gilt auch §2WBO, der den Soldaten vor disziplinaren Konsequenzen seiner (ggf. unzulässigen/unbegründeten) Beschwerde schützt.
Davon gehe ich auch aus.
Zudem ist eine gemeinschaftliche Eingabe an den Wehrbeauftragten zwar genauso unzulässig, wie eine gemeinschaftliche Beschwerde, trotzdem müssen Ermittlungen aufgenommen werden, da Wehrbeauftragter, als auch Disziplinarvorgesetzter verpflichtet sind "tätig" zu werden bzw. zu ermitteln, wenn sie Kenntnis von entsprechenden Tatsachen oder Vardachtsmomenten erlangen.
Gruß Andi
Ich möchte gerne das Thema nochmal aufgreifen, um das es hier eigentlich ging....und die Frage anhängen, ob denn eine Erhöhung wirklich notwendig ist...
Es wurde bereits eingebracht, das Wehrpflichtige oft nur einfachste Arbeiten verrichten, dazu unentgeltlich an der Verpflegung teilnehmen, untergebracht werden, ihre Arbeitsbekleidung kostenlos gewaschen wird, sie kostenlos mit der Bahn nach Hause fahren dürfen und ihnen unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung gewährt wird.
Der Wehrsold ist also eigentlich "Taschengeld" zur freien Verfügung; muss der Soldat Verbindlichkeiten bezahlen, so kommt dafür i.d.R. die USB auf.
Ich sehe persönlich nicht ein, warum der Wehrsold erhöht werden sollte....
Das wiederum ist eine grundsätzliche Frage. Der Wehrsold ist KEIN Taschengeld. Sonst würde er nämlich so heißen und man könnte ihn nach deiner Meinung ganz wegkürzen. Herzlichen Glückwunsch! Da werd ich ehrlich gesagt ein wenig sauer jetzt. "Rückgrat" der Armee, "mündiger Staatsbürger in Uniform", "Dienst an der Gesellschaft" - für jemanden, der zwangsweise rekrutiert wird und der für die Bundeswehr einen erheblichen Faktor hat (sprich u.a. Nachwuchsgewinnung; Funktionsdienstposten-Besetzung für die im Ausland befindlichen Soldaten), bzw. der aus seinem Berufsleben gerissen wird und faktisch nichts anderes macht als ein SaZ oder BS (v.a. in den Mannschaftsdienstgraden) und nicht mal einen gescheiten DZA bekommt... muss schon sagen: sehr soziale Einstellung. Die Jungs haben s sich auch nicht unbedingt ausgesucht - vielleicht denkst du mal darüber nach?!
Zitat von: mib am 01. Februar 2007, 14:12:54WENN also die WBO auf den Fall angewendet würde, dann gilt auch §2WBO, der den Soldaten vor disziplinaren Konsequenzen seiner (ggf. unzulässigen/unbegründeten) Beschwerde schützt.
Okay, stimmt natürlich.
Hab nichts gesagt ;)
Langsam,langsam..
Du wirfst gerade wieder mit tollen Begriffen um dich, anstatt sachlich zu argumentieren-einer der Gründe, warum ich dem DBwV schon lange den Rücken zugekehrt habe-denn mehr macht man dort nicht..
Du sprichst selbst vom Staatsbürger in Uniform-warum soll dieser Staatsbürger als ungelernte Arbeitskraft mehr verdienen, als ein Lehrling oder Azubi draussen?
Rechne doch einmal nach, was ein Wehrpflichtiger an Zusatzleistungen bekommt-neben dem Wehrsold...
Und dann vergleich das mit dem Gehalt eines Lehrlings.....
Ich sehe nach wie vor, das der Wehrsold für den Wehrpflichtigen zur freien Verfügung steht.
Er braucht keine Ausgaben davon zu tätigen-denn sowohl die Fahrten als auch die Verpflegung und auch die Arbeitsbekleidung werden gestellt...
Und: Ein Wehrpflichtiger wird nicht im Ausland eingesetzt...
Ausnahmen-wie z.B. in Brunssum-erhalten auch entsprechende Vergütungen....
Dienst an der Gesellschaft leisten Zivildienstleistende auch....du bist also der Meinung, das der Dienst an der Gesellschaft bezahlt werden muss? Ich hingegen halte ihn für eine selbstverständlich-selbstlose Tat....
Und wenn du ehrlich meinst, das ein Wehrpflichtiger nichts anderes macht als ein SaZ oder BS-dann solltest du darüber nachdenken, ob du deinem Amt entsprechend informiert bist...
Übrigens-und das muss ich im Nachtrag dazusetzen:
Zitatzwangsweise rekrutiert wird
Das GG sieht diesen "Zwangsdienst" nun einmal vor...wer damit nicht einverstanden ist, kann ja gerne auswandern..
Aber mich ärgern solche Aussagen, denn sie klingen wie "Frag nicht, was du für dein Land tun kannst, sondern eher, was dein Land für dich tun kann"....
Kriegt Euch doch nicht wegen diesem Thema in die Haare; das ist nun einmal "Gewerkschaftsrethorik". Wenn man einen Euro haben möchte, muss man zwei fordern! Und das man eine Gehaltserhöhung fordert, finde ich nicht verwerflich. Wenn es die Volkswirtschaft nicht hergäbe, würde (und wird vielleicht auch) die Erhöhung nicht gezahlt. Ich sehe wegen 60 Euro für einen GWDL nicht das Abendland untergehen. Vielleicht lebe ich schon zu lange in Köln ;) (Man muss auch gönne könne).
@ Huey
Danke für die Berichtigung. "Zwangsdienst" war polemisch. Dafür entschuldige ich mich sogar. Jedoch muss ich dir mitteilen, dass deine Aussage bezüglich Wehrdienstleistenden im Ausland nicht stimmt. Wir haben im Moment 716 FWDL im Auslandseinsatz. Das sind auch Wehrpflichtige. Große Ausnahme also. Klar - die bekommen wie jeder andere den Gefahrenzuschlag. Aber genau dafür ist er auch da: GEFAHR. Und ich bin mir sicher, dass du als Soldat bereits im Ausland warst und weißt, dass es nicht lustig ist. Das verdient aber auch jeder. Darüber diskutieren wir hier nicht.
Zu den Zivildienstleistenden: Die werden durch dieselbe Besoldungsordnung bezahlt. Das bedeutet, diese Petition gilt für sie genauso, wie auch für die Reservisten und die FWDL. Ich will überhaupt nicht sagen, dass ein Zivi weniger macht - ich glaube auch, dass ich das ziemlich deutlich gemacht habe. Beide Seiten leisten einen hervorragenden Dienst an der Gesellschaft.
Zu meiner Aussage mit dem Unterschied zwischen GWDL/FWDL und SaZ bzw. BS: Erklär mir bitte, was ein Stabsgefreiter anderes macht, als ein GWDL im Dienstgrad Ober- oder Hauptgefreiter. Natürlich ist er höher qualifiziert. Er ist länger dabei. Ich halte persönlich von dieser "Fuchs-Logik" überhaupt nichts. Dass ein BS oder ein SaZ in anderen Bereichen tätig ist, sollte klar sein. Aber machen wir das anhand eines Beispiels:
1. Der Grundwehrdienstleistende, der im Transporter als Beifahrer sitzt, in einem Tanklastzug. Er verdient nicht die Gefahrenzulage, wie der Fahrer, oder ein gleichwertiger SaZ, der denselben Status hat. Unfair, oder? Ist dieselbe Gefahr für beide Personen, aber sie werden unterschiedlich besoldet. Ebenso bei DUZ oder DZA.
2. Der Grundwehrdienstleistendenunfall letzets Jahr (Panzerhaubitzenunfall) zeigt, dass ein Grundwehrdienstleistender genauso von der Gefahr des Todes betroffen ist, wie jeder andere Soldat auch. Unfälle passieren... und der gute Mann wurde schwerst-verletzt. Ich finde das nicht komisch muss ich dir ehrlich sagen. Der bekommt nicht sonderlich viel Hilfe vom Staat
Was hat das mit unserem Thema zu tun? Dass man endlich mal was für das schwächste Glied in den Streitkräften tun muss. Kann doch nicht wahr sein. Und ich denke, egal wie man dazu steht, ist es nur solidarisch da sein Votum für andere abzugeben. So falsch kann ich nicht liegen, bei den Emails, die bei mir eingehen (übrigens sehr viele BS und SaZ) bzgl der Petition. Insofern möchte ich die Spitze in deiner Message mal überhört haben, das macht mich nämlich sauer!
Die selbstverständlich-selbstlose Tat - der Grundwehr- oder Ersatzdienst - ist nicht selbstverständlich in einer Zeit, in der man mit einer Postkarte verweigern kann oder gar nicht zum Wehrdienst herangezogen wird. Fakt ist, dass sich das ändern wird aufgrund der demographischen Entwicklung. Fakt ist aber auch, dass es im Moment nicht so ist und dass alle, die beim Bund sind, dort mehr oder weniger "freiwillig" sind. Jetzt könnte man sagen, dass die sich dann der Lage doch wohl bewusst sind und er schlechten Besoldung und dies als Chance sehen sollten. Ein wenig zu kurz gedacht, nach meiner Auffassung. Ich finde, dass diese Leute eine Anerkennung verdient haben. Ob das nun materialistisch finanziell ist, oder durch eine besondere andersweitige Anerkennung ist mir persönlich egal. Zudem sehe ich nicht ein, dass auf den Rücken der WEhrpflichtigen Wahlkämpfe ausgetragen werden, Versprechungen gemacht werden (1999 Oppostition: 1 DM mehr ist drin) und dann nicht gehalten werden. Das finde ich nicht fair. Und, da ich mit dem Auftrag ausgestattet wurde die 2 Euro zu fordern, mache ich das halt. Und ja: ich steh da voll dahinter. Ich finde GWDL/FWDL machen einen super Job, genauso wie unsere Zivis und Katastrophenschützer etc.
Thema "Staatsbürger in Uniform" verdient mehr als Lehrling. Keine Ahnung, wo du die Information her hast, aber da liegst du definitiv falsch. Ich habe jeden Tag mit diesen Leuten zu tun und ich höre da ganz andere Töne. Unterhaltssicherung usw. helfen, aber fangen mit Sicherheit nicht das auf, was man in einer Ausbildung verdient. Soviel dazu. Puh - anstrengend - können wir das bitte etwas entspannter führen die Diskussion? Ich meine ich verstehe, dass du den DBwV nicht toll findest, aber das hat sicher seine Gründe. Die kenn ich nicht - und sie interessieren mich auch nicht, wenn ich ehrlich bin. Aber ich bin nicht der Feind und ich halte die getroffenen Aussagen für schlüssig und die Forderung für berechtigt. Aber danke für deine kritische Sicht der Dinge. Hilft mir persönlich auch, die Sachen klar zu sehen. Insofern mein herzliches Dankeschön an dich!
Grüße
Andy
Zitat von: Beisitzer Grundwehrdienst am 01. Februar 2007, 18:26:18Jedoch muss ich dir mitteilen, dass deine Aussage bezüglich Wehrdienstleistenden im Ausland nicht stimmt.
Diese bezog sich, vermutlich, auf die tatsächlich "nicht-freiwilligen" Wehrdienstleistenden, die mit etwa 0 Mann im Auslandseinsatz sind - die GWDL. Dass FWDL (also: Freiwillige) was anderes sind, dürfte klar sein.
ZitatThema "Staatsbürger in Uniform" verdient mehr als Lehrling. Keine Ahnung, wo du die Information her hast, aber da liegst du definitiv falsch. Ich habe jeden Tag mit diesen Leuten zu tun und ich höre da ganz andere Töne. Unterhaltssicherung usw. helfen, aber fangen mit Sicherheit nicht das auf, was man in einer Ausbildung verdient. Soviel dazu.
Wie Huey schon schrieb, kommen da aber eben noch mehr Sachen dazu. Verpflegung - immerhin über 90 Euro im Monat (wenn man diese jeden Tag in Anspruch nehmen würde). Freie Unterkunft. Mob-Zuschlag - bis zu 204,- Euro im Monat. Bahnfahrkarte mit Bahn Card 25 - kostenlos. Persönliche Ausrüstung im Wert von hunderten Euro, Reinigung derselben. Fast 900,- Euro Weihnachts- und Entlassungsgeld. Zahlungen nach USG.
Wenn man das alles mit einbezieht, ist ein Wehrdienstleistender also nicht einmal so schlecht gestellt, auch wenn der Sold "nur" etwas über 200 Euro pro Monat beträgt. Und Azubis bekommen teilweise rechte Hungerlöhne, von denen sie dann noch für ihre Verpflegung, Miete etc. aufkommen müssen.
(Lustige Anekdote dazu: Als wir einmal mit einer russischen Antonow-Besatzung gesprochen hatten, kam die Auskunft, dass deren Kapitän [wohlgemerkt: Führer eines der größten Luftfahrzeuge der Welt] weit weniger als 200 Euro im Monat bekommt. Von uns GWDL ging eigentlich keiner unter 350 Euro im Monat nach Hause ...)
Andererseits kann ich auch die Argumentation für mehr Sold sehr gut verstehen: Die maximal ca. 270,- Euro im Monat als Obergefreiter sind recht knapp bemessen, auch in Anbetracht der Verantwortung, die damit verbunden ist. Wehrdienstleistende als Kraftfahrer, Panzerbesatzungen, Bedienmannschaften für Artillerie o.ä. mögen heute vielleicht weniger oft vorkommen als vor ein paar Jahren, aber es gibt sie. Jeder von ihnen hantiert mit Gerät im Wert von zigtausend bis mehreren Millionen Euro, allerdings gibt es dafür extrem wenig Geld. Daher wäre eine Erhöhung des Soldes durchaus wünschenswert.
(Abgesehen davon, dass ich als Reservist damit auch mehr bekommen würde ... ;D )
Mich würde allerdings interessieren, wie sich der Bundeswehrverband denn die Finanzierung dieser Forderung vorstellt. Da es ja, grob überschlagen, doch um recht ansehnliche Beträge geht - die weiter oben genannten 40 Mio. würden immerhin, meines Wissens nach, für mehr als 40 Systeme MULTI, etwa 50.000 G36K oder mehrere Dutzend Gruppensysteme des IdZ (meines Wissens nach, ohne "zusätzliche" Ausrüstung wie den Puma, etwa 200.000 Euro je System) reichen.
Ach ja: Und seit wann bekommt ein Gefahrgutfahrer irgendeinen Zuschlag? ;)
@wolverine
60 Euro im Monat ;) Also etwa 550 Euro pro GWDL.
ZitatDas sind auch Wehrpflichtige
ZitatFakt ist aber auch, dass es im Moment nicht so ist und dass alle, die beim Bund sind, dort mehr oder weniger "freiwillig" sind.
Hier widersprichst du dir meiner Meinung nach ziemlich....ebenso in der Aussage, das Wehrdienstleistende im Ausland sind-denn das ist falsch.
Es sind freiwillig länger Wehrdienstleistende im Ausland-das ist richtig, wenn man vom Einsatz spricht. Und das macht einen gewaltigen Unterschied.
Das wir uns nicht falsch verstehen-ich verurteile die Einberufungspolitik dieser Regierung und vertrete die Meinung, das wir eine Berufsarmee brauchen.
Zum Thema Einkommen:
SaZ 4, war RettSan bei der Bw, nutzte die Abfindung, um eine Weiterbildung zum RettAss zu machen. Da die Abfindung für die Ausbildung draufging, macht er sein praktisches Jahr und muss mit dem "Azubi-Gehalt" auskommen:
700 Euro im Monat, davon sind zu zahlen Miete (300 Euro), Verpflegung (5 Euro/Tag), Fahrten zur Wache (täglich 16 Km)....
Was soll ich sagen-der Betroffene kommt zurecht....weil er weiss, das dieser Zustand nur von begrenzter Dauer ist...
Und: Gefährlich ist der Job auch..
Und du willst mir wirklich erzählen, das ein Wehrpflichtigter mehr verdienen müsste? Das sehe ich immer noch nicht ein....
hey, ich hab sachen aufgezählt wonachs die gwdl, fgwdl und zivis nicht nötig hätten mehr zu bekommen, gönnen tuh ichs natürlich trotzdem allen.
nen führerschein kostenlos kann man auch ab und an machen, die kosten einiges, LKW sowie PKW !!!
ich bekomme im monat ausbildungsvergütung von ca
550€ (4.lj)
die billigste (1raum, halbwegs ordentliche) wohnung in berlin kostet ca
-200€ warm,
laut meinem WDB kostet verpflegung bei der BW ca. 6€/tag (bitte berichtigen falls falsch)
wenn ich das selbe für privatverpfl. berechne, wärn das nochmal 6€x20 tage (-wochenenden)
-120€
monatskarte für weg zur arbeit sind ca
-50€
waschmittel und klamotten mal ganz außen vor gelassen ...
das sind im letztendlich 180€ die mir zur freien verfügung stehen ...
also als GWDL würd ich mich nicht beschweren über den sold !!!
edit:/ ich möchte hinzu fügen das kollegen in meiner ehemaligen berufsschulklasse
(ich=bundesanstalt; kollegen=freie wirtschaft) ca 100€ weniger als ich verdienen.
andere ausbildungsberufe sogar mit 300€netto aus kommen müssen.
Zitat von: McKenzie am 02. Februar 2007, 08:17:02nen führerschein kostenlos kann man auch ab und an machen, die kosten einiges, LKW sowie PKW !!!
Das darf man natürlich auch nicht vergessen, auch wenn der Erwerb einer Fahrerlaubnis CE oder B für Grundwehrdienstleistende natürlich auch nicht mehr so häufig vorkommt wie vor einigen Jahren.
Ach ja: BFD-Gelder gibt es auch noch.
Langer Rede kurzer Sinn: Soviel schlechter als Azubis dürfte ein GWDL nicht stehen (zumal dann noch Sachen wie die Arbeitsplatzsicherung oder entsprechende Regelungen bei NC-Studienfächern dazu kommen) - mehr Sold würde ich ihnen allerdings trotzdem gönnen.
Dei persönliche Ausrüstung mit zu den vom Grundwehrdienst erhaltenen Gelder zu zählen finde ich nicht angebracht. Die Ausrüstung wird größtenteils am Ende der Dienstzeit wieder abgegeben. Schuhe, Wäsche (Unterhosen/hemden und Socken mal abgesehen). Wäre ja noch schöner, wenn GWDL ihre Ausrüstung selber bezahlen müssten, welcher "Arbeitnehmer" bringt denn Geld mit damit er arbeiten darf? DAS wäre dumm.
Ansonsten ist es wirklich nicht sehr viel, wenn man als GWDL Luftlinie 29,7km von der Kaserne entfernt wohnt. Kein Mob-Zuschlag, kein Bahnberechtigungsausweis.. Hat aber auch vorteile, wenn man öfter mal nach Hause fahren kann, das will ich gar nicht abstreiten ;)
Ich sag mal so, um die 70€ mehr im Monat wären nicht schlecht gewesen, aber ich habs überlebt ;)
Zitat von: peppieno am 02. Februar 2007, 13:01:33Wäre ja noch schöner, wenn GWDL ihre Ausrüstung selber bezahlen müssten, welcher "Arbeitnehmer" bringt denn Geld mit damit er arbeiten darf?
Gegenfrage: Welcher Arbeitgeber stellt die GESAMTE Arbeitsbekleidung (nicht nur vielleicht einen Helm und Sicherheitsschuhe) für seine Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung?
Handwerkliche Betriebe statten ihre Lehrlinge, Gesellen und Meister mit dem Material, das sie brauchen aus. Die bekommen zwar keine 3 Hosen und 4 Hemden und zwei paar Schuhe, aber ein paar Schuhe und jeweils 2 Hemden und Hosen sind es meistens schon. Es gibt immer Ausnahmen, die das nicht machen, aber in der Regel machen die Betriebe das.
Natürlich wird nicht jedem Auszubildenem Bankkaufmann ein Armani-Anzug geschenkt, den Anzug muss er sich schon selber kaufen. Aber zum Grundwehrdienst werde ich vom Grundgesetz gezwungen (freiwillige abgesehen) und zu der Ausbildung zum Bankkaufmann habe ich mich freiwillig entschieden.
Was meinst du, wieviele Zivi's es geben würde, wenn jeder Grundwehrdienstleistene seine Hosen, Schuhe, Hemden, Helm, Koppel, Mehrzwecktasche, Dreieckttuch, Schutzbrille ect pp. selber kaufen müsste, oder eine Kaution dafür hinterlegen müsste? DAS kann doch kein normaler GWDL bezahlen...
Wenn ich meine komplette Ausrüstung hätte bezahlen müssen, hätte ich mich wahrscheinlich auch nicht für GWDL/FWDL entschieden, weil auch wenn ich meinem Vaterland GERNE diene, DAS Geld hätte ich einfach nicht gehabt...
weil es so schön zum thema passt: wann gibt es denn für saz / bs wieder eine "gehaltserhöhung"? in der zivilen wirtschaft stehen überall die tarifverhandlungen an, was ist mit unserer besoldungstabelle, schließlich leiden auch soldaten unter inflation (mwsterhöung!)?
Ich musste eine Robe und eine weisse Krawatte ;D selbst bezahlen :D. Aber kein Mitleid! ;)
Zitat von: wolverine am 02. Februar 2007, 17:58:44
Ich musste eine Robe und eine weisse Krawatte ;D selbst bezahlen :D. Aber kein Mitleid! ;)
Ich geh mal davon aus, dass du (Staats)Anwalt oder Richter bist. Dafür bekommst du auch viel mehr Geld als ein Grundwehrdienstleistener, Handwerker oder Bänker (Josef Ackermann und Co mal ausgeschlossen).
Zitat von: peppieno am 02. Februar 2007, 14:04:25Handwerkliche Betriebe statten ihre Lehrlinge, Gesellen und Meister mit dem Material, das sie brauchen aus. Die bekommen zwar keine 3 Hosen und 4 Hemden und zwei paar Schuhe, aber ein paar Schuhe und jeweils 2 Hemden und Hosen sind es meistens schon. Es gibt immer Ausnahmen, die das nicht machen, aber in der Regel machen die Betriebe das.
Nur gibt es relativ wenige Betriebe, die ihre Angestellten mit mehreren Sätzen Dienstbekleidung, Anzügen, Sportbekleidung, Rucksack und verschiedenen anderen Taschen, mehreren Paar Schuhen und Stiefeln, Schutzhelm, bei Bedarf Unterwäsche und Schlafzeug, usw. ausstattet ... ;)
ZitatWas meinst du, wieviele Zivi's es geben würde, wenn jeder Grundwehrdienstleistene seine Hosen, Schuhe, Hemden, Helm, Koppel, Mehrzwecktasche, Dreieckttuch, Schutzbrille ect pp. selber kaufen müsste, oder eine Kaution dafür hinterlegen müsste? DAS kann doch kein normaler GWDL bezahlen...
Was soll das denn jetzt? ???
Es hat niemand gefordert, dass das so gehandhabt werden sollte o.ä. - es wurde nur aufgezeigt, dass der Grundwehrdienstleistende an Ausrüstung ein Vielfaches dessen kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt, was ein Azubi oder ein "Ungelernter" in der freien Wirtschaft von seinem Arbeitgeber bekommt. Sprich: Um eine ansatzweise vergleichbare Ausstattung zu bekommen, müsste der Azubi von seinem eh schon knappen Geld (siehe Beispiele oben) noch mehrere große Scheine ausgeben.
Ich wollte damit nur anzeigen, das man die Arbeitskleidung/ausrüstung die der Dienstherr freundlicherweise stellt, nicht als geldwertem Vorteil aufführen sollte, da der Staat einen jungen Mann zu diesem Dienst zwingt (ich finde die wehrpflicht gut!) und in der freien Wirtschaft treffe ich die Entscheidung selber, ob ich bei einem Unternehmen anfange, der mir die Arbeitskleidung nicht stellt. Wenn der Dienstherr die Kleidung oder Ausrüstung nicht stellen würde, könnte sich das kein normaler junger Mann leisten.
In der freien Wirtschaft kann ich selber entscheiden, ob ich bei einem Unternehmen anfange bei dem ich ersteinmal mehrere große Scheine investieren müsste, zum Grundwehrdienst werde ich mehr oder weniger gezwungen und könnte es mir nicht leisten eine so teure Ausrüstung zu bezahlen.
Zitat von: wolverine am 02. Februar 2007, 17:58:44
Ich musste eine Robe und eine weisse Krawatte ;D selbst bezahlen :D. Aber kein Mitleid! ;)
dafür haben wir dir ja auch dein studium mit unseren steuern finanziert ;)
Zitat von: bayern bazi am 02. Februar 2007, 19:07:42
Zitat von: wolverine am 02. Februar 2007, 17:58:44
Ich musste eine Robe und eine weisse Krawatte ;D selbst bezahlen :D. Aber kein Mitleid! ;)
dafür haben wir dir ja auch dein studium mit unseren steuern finanziert ;)
Uiiii, Tiefschlag ! ;D Aber wo er recht hat... ;D
Wobei, Bafög muss doch wieder zurück gezahlt werden, oder? ::)
Lach - ich hab noch was aus nem kommentar für die interessierten unter uns:
Zum Thema Petitionsrecht von Grundwehrdienstleistenden:
Jedem Soldaten stehen zudem das Petitionsrecht nach Art. 17 GG, das Beschwerderecht nach der Wehrbeschwerdeordnung und das Recht zu, Eingaben an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu richten
Aus BVerwG NVwZ-RR 1992, 558 [560]
Jetzt haben wir zumindest mal die Rechtsgrundlage ;-)
Wegen dem überzeugenden Grund, warum ich dafür bin: 1. schon genannte Gründe - 2. im Offenen Brief nachlesen unter:
Offener Brief an den Deutschen Bundestag
Im Auftrag des "Parlaments der Wehrpflichtigen" des Verbandes haben die Beisitzer der Grundwehrdienstleistenden im Bundesvorstand den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Wehrsoldtagessatz um zwei Euro zu erhöhen. Mit Begleitschreiben der Wehrpflichtigenvertreter vom 18. Januar 2007 wurden der Präsident des Deutschen Bundestages und alle Fraktionsvorsitzenden informiert. Darüber hinaus wurde die im offenen Brief angekündigte öffentliche Petition dem Petitionsausschuss zugeleitet. Wenn die öffentliche Petition angenommen wird, werden alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, diese mitzuzeichnen. Wir werden Sie aktuell auch über die Vorgehensweise informieren. Dal
Öffentliche Petition: Wehrsoldtagessatz um zwei Euro erhöhen
Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Wehrsoldtagessatz in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Wehrsoldgesetz in der Neufassung vom 30. Mai 2005 BGBl. 1 S. 1510 um zwei Euro zu erhöhen.
Begründung:
Die letzte Anhebung des Wehrsoldtagessatzes gemäß Anlage 1 zum Wehrsoldgesetz erfolgte zum 1. Januar 1999. Gemäß § 35 des Zivildienstgesetzes finden diese Bestimmungen entsprechende Anwendung bei den "Dienstleistenden". Die Lebenshaltungskosten sind seitdem, seit dem 1. Januar 2007 durch die Mehrwertsteuererhöhung noch zusätzlich, gestiegen.
Während die Grundwehr- und Zivildienstleistenden an Kaufkraft verlieren, wurden und werden Gehälter, Löhne und Diäten aller Bürger, die keinen Pflichtdienst leisten, erhöht. Durch die Änderung der Einberufungskriterien im Wehrpflichtgesetz und wegen der aktuellen Bedarfslage werden derzeit nur in etwa die Hälfte der männlichen Angehörigen eines Jahrgangs zu einem verfassungsgemäßen Dienst nach Artikel 12 a Grundgesetz herangezogen.
Dieser Pflichtdienst verlängert die Dauer eines Hochschulstudiums regelmäßig um ein Jahr und führt zu neun Monaten Verdienstausfall bei Arbeitnehmern. Für ihren Dienst an der Gesellschaft haben die Pflichtdiener auch eine angemessene Anerkennung durch den Deutschen Bundestag verdient.
Die gewählten Delegierten des "Wehrpflichtigenparlaments" des Deutschen BundeswehrVerbandes haben deshalb auch aus Gründen der Wehrgerechtigkeit Ende Juni 2006 eine Erhöhung des Wehrsoldtagessatzes um zwei Euro gefordert. Durch die erfolgten und auch erwarteten Mehreinnahmen im Bundeshaushalt könnte die geforderte Erhöhung auch problemlos realisiert werden.
und
PRESSEMITTEILUNG Nr. 01-2007
Bonn/Berlin, 1. Februar 2007
Öffentliche Petition an Deutschen Bundestag im Internet
Wehrsold um zwei Euro pro Tag erhöhen!
Berlin/Bonn. In einer Petition an den Deutschen Bundestag fordert der Beisitzer der Grundwehrdienstleistenden im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV), Andreas Ahammer, eine Wehrsolderhöhung um zwei Euro täglich. Der derzeitige Schnitt von 8,18 Euro Tagessatz für einen Grundwehrdienstleistenden über einen Zeitraum von neun Monaten gilt seit der letzten Erhöhung 1999.
Ahammer, der im Auftrag des "Parlaments der Wehrpflichtigen" des DBwV zusammen mit dem zweiten Beisitzer Stephan Nachtigall auch einen offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gesandt hat, appelliert an die Öffentlichkeit, die öffentliche Petition im Internet zu unterstützen. "Für junge Männer, die aus einem Arbeitsverhältnis gerissen werden, ergeben sich während der Zeit des Grundwehrdienstes erhebliche finanzielle Nachteile. Auch die Zeit bis zum Hochschulabschluss wird durch den Pflichtdienst um ein Jahr verlängert."
Die Lebenshaltungskosten seien in den Jahren gestiegen, der herausfordernde Dienst an der Gemeinschaft werde aber schon lange nicht mehr angemessen honoriert, so Ahammer. Das gelte ebenso für die Zivildienstleistenden, die auf der gleichen Rechtsgrundlage bezahlt würden. Die Petition wird vom Deutschen BundeswehrVerband unterstützt. Sie ist einsehbar unter
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=374
Am ersten Tag unterzeichneten bereits 521 Bürger. Wenn das angestrebte Ergebnis von 50.000 Mitzeichnungen erzielt wird, hat dies eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag zur Folge.
mal ganz davon abgesehen ... wir sind bei knapp 1000 angekommen. Irgendwie hab ich das Gefühl ich stehe nicht alleine da mit der Meinung ;-)
Grüße
Andy
Zitat
Uiiii, Tiefschlag ! ;D Aber wo er recht hat... ;D
Wobei, Bafög muss doch wieder zurück gezahlt werden, oder? ::)
und wer finanziert die unis - profs - und den ganzen anderen kram ;)
nur von den drei euro fünfzig studiengebühren hat noch keiner studiert ;)
Zitat von: Beisitzer Grundwehrdienst am 02. Februar 2007, 20:56:59
Zum Thema Petitionsrecht von Grundwehrdienstleistenden:
Jedem Soldaten stehen zudem das Petitionsrecht nach Art. 17 GG, das Beschwerderecht nach der Wehrbeschwerdeordnung und das Recht zu, Eingaben an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu richten
Aus BVerwG NVwZ-RR 1992, 558 [560]
Jetzt haben wir zumindest mal die Rechtsgrundlage ;-)
Zum einen war diese "Rechtsgrundlage" von vornherein klar und zum anderen klärt diese "Rechtsgrundlage" nicht die Frage, ob ein Soldat sich einer Petition anschließen darf - was dann eine gemeinschaftliche Petition wäre - oder nicht. Und genau darum ging es in der anfänglichen Diskussion. ;)
Zum anderen gilt diese "Rechtsgrundlage" natürlich nicht nur für Grundwehrdienstleistende, sondern für alle Soldaten, wie du richtig schreibst. Dein Wahlkreis setzt sich nur aus Grundwehrdienstleistenden zusammen, aber deswegen solltest du nicht alle deine Argumente ausschließlich auf diese beziehen - wie bereits in diesem Threat besprochen ist diese Wehrsolderhöhung ja auch für Reservisten interessant.
Ich persönlich unterstütze diese Forderung im Grundsatz durchaus, mit der Begründung bin ich aber nicht ganz zufrieden. Im Übrigen halte ich jeglichen Vergleich eines Grundwehrdienstleistenden mit irgendeiner Berufsgruppe oder meinetwegen auch Auszubildenden für völlig ungeeignet!
Zudem muss ganz klar zwischen Grundwehrdienstleistenden und Freiwillig Längerdienenden (die netto fast das selbe bekommen, wie ein SaZ, Mannschaften) unterschieden werden!
Grundwehrdienstleistende sind
keine Berufsgruppe im eigentlichen Sinne! Der Wehrsold der Grundwehrdienstleistenden hat nicht und hatte nie den Anspruch eine Art "Entgelt" oder "Gehalt" zu sein!
Grundwehrdienstleistende leisten ihren Grundwehrdienst zum Schutz und zur Sicherstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland. Sie leisten ihren Dienst für die Gesellschaft, zum Schutz der Gesellschaft und zum Schutz eigener Interessen - wobei letzteres den meisten erst klar wird, wenn sie selber Famile und Eigenheim haben und diese Güter schützenswert finden. Die Gesellschaft gibt allen Deutschen die Möglichkeit zur Schule zu gehen, in Frieden zu leben und vor allem auch in der Freiheit eines Demokratischen Rechtsstaates. Grundwehrdienstleistende geben der Gesellschaft mit ihren neun Monaten Grundwehrdienst etwas zurück und sichern gleichzeitig den Fortbestand der Gesellschaft!
Ihre eigentliche "Bezahlung" bekommen Grundwehrdienstleistende - oder sagen wir lieber
Wehrpflichtige i.S.d.GG vor und nach dem Wehrdienst und zwar dadurch, dass sie Teil dieser Gesellschaft sind und all ihre Vorteile nutzen dürfen!
Während des Wehrdienstes geben sie selbst etwas an die Gesellschaft zurück und um dies bestmöglich machen zu können gibt ihnen die Gesellschaft - in diesem Fall die Bundeswehr alles, was sie zum (Über-)Leben brauchen und gleichzeitig ihren Lebensstandart von vor dem Wehrdienst zu wahren (Stichwort: Unterhaltssicherung) - nicht mehr und nicht weniger!
Dazu bekommen sie Kleidung, die sie sowohl im Dienst, als auch außerhalb des Dienstes tragen (dürfen) (Dienstanzug), sie bekommen kostenlose Unterkunft und Verpflegung, freie Heimfahrten, freie Sportmöglichkeiten und umfassende medizinische und seelsorgerische Versorgung (usw.).
Auto kann abgemeldet werden (Stellplatz wird von der Unterhaltssicherungsbehörde gezahlt), Handy muss nicht sein - man kann zumindest die Nutzung einschränken, laufende Kosten und Unterhalt werden in fast jedem Fall von der Unterhaltssicherungsbehörde zu annähernd 100% übernommen.
Der Wehrsold ist nichts weiter als ein Taschengeld! Nicht mehr und nicht weniger!
Um es knallhart zu sagen: Wer es während des Wehrdienstes nicht schafft mit sagen wir 240€ pro Monat über die Runden zu kommen, vergeht sicherlich in Selbstmitleid wird aber im Normalfall nicht mal ansatzweise einen Grund haben mir leid zu tun!
Sich 9 Monate einzuschränken ist vielleicht für unsere heutige X-Box-Generation hart - das war es aber auch schon für (meine) die Game-Boy-Generation und trotzdem ist daran niemand gestorben.
Gestiegene Lebenshaltungskosten können allerhöchstens Argumentationshilfe, aber kein Argument sein, denn ein Wehrpflichtiger muss während seines Wehrdienstes keine Lebenshaltungskosten aufbringen!
Ja, der Döner an der Ecke ist teurer geworden, Mc Donald's auch, aber wenn wir uns mal umschauen sehen wir, dass es großen Teilen der Gesellschaft nicht mehr so rosig geht, wie vor ein paar Jahren.
Mein Votum ist derzeit: Wehrsolderhöhung ja, aber nur wenn die Gesellschaft es sich leisten kann und das sehe ich derzeit nicht wirklich, denn jeder Euro höherer Wehrsold könnte tausendmal besser in Schulen und Jugendämter gesteckt werden!
Aber vielleicht kommen ja noch ein paar wirkliche Argumente und du überzeugst mich noch, dass eine Wehrsolderhöhung derzeit wirklich Priorität Nummer eins ist.
Gruß Andi
Ich kann mich meinen eigenen Aussagen (lol) und denen Andis vorbehaltlos anschließen..
Und:
ZitatDieser Pflichtdienst verlängert die Dauer eines Hochschulstudiums regelmäßig um ein Jahr und führt zu neun Monaten Verdienstausfall bei Arbeitnehmern
Das sehe ich wiederrum ganz anders:
Wo bitte verlängert der Wehrdienst das Studium?
Die meisten treten ihren Dienst zwischen Abitur und Studiumbeginn an...
Verdienstausfall bei Arbeitgebern?
Schon mal gehört, das -sofern es betrieblich notwendig ist-es Unabkömmlichkeitsbescheinigungen gibt, oder die Möglichkeit der Finanzierung einer Aushilfskraft?
Deine Argumente sind typisch-gewerkschaftlerisch, aber meiner Meinung nach eben nicht schlüssig.
Du versuchst, die vermeintlichen Interessen deiner "Wählergruppe" zu vertreten, in dem du ihnen das zu organisieren versuchst, was sie deiner Meinung nach wollen.
Wie wäre es statt einer Erhöhung mit einer konsequenten Durchsetzung der heimatnahen Verwendung?
Oder mit attraktiveren Verwendungen für Wehrpflichtige?
Wenn du mal hier im Forum liest, wirst du feststellen, das "deine" Wehrpflichtigen ganz andere Dinge wollen als mehr Geld...
Zitat
Oder mit attraktiveren Verwendungen für Wehrpflichtige?
Das dürfte wohl nicht bei jedem Wehrpflichtigen möglich sein. Für "attraktivere" Verwendungen muss man wohl länger eingearbeitet werden oder entsprechende längere Lehrgänge besuchen, das ist auf Grund der kurzen Zeit von 6 Monaten nach der AGA wohl kaum rentabel für die Bw als eines der größten deutschen "Unternehmen". Wenn die Wehrpflicht auf 18 oder 24 Monate angehoben würde, würden sich entsprechende Lehrgänge wohl rentieren, aber die Wehrpflichtzeit anzuheben wird wohl kaum durchsetzbar sein. Aber selbst dann müssen unattraktive arbeiten immer noch erledigt werden - Ein Teufelskreis. ;)
Und was die heimatnahe stationierung angeht, wurde mir damals vom Einplaner im KWEA gesagt, dass man heutzutage versucht jeden Wehrpflichtigen versucht heimatnah zu stationieren, dass es aber nicht immer möglich ist. Ich hatte Glück und wurde nur ca 30km von meinem Wohnort entfernt stationiert.
Ich wollte damit nur aufzeigen, das viele Wehrpflichtige eben grössere Probleme haben als die Höhe des Wehrsoldes...
Und wenn man sich teilweise das "Gejammere" hier und in den anderen Foren ansieht, dann ist es mit heimatnaher Verwendung nicht weit her....und es gibt eine ganze Menge Wehrpflichtige, die eben nur "rumgammeln"....
Ja, diese Wehrpflichtigen kenne ich auch zu genüge. Und dann wird man von nem HG angemeckert, weil es alles nicht schnell genug geht. Diese Leute scheinen nicht zu verstehen, das nicht alle so wenig zu tun haben wie sie selbst.
Hier muss ich mal energisch einschreiten...
Zitat von: bayern bazi am 02. Februar 2007, 21:50:41
Zitat
Uiiii, Tiefschlag ! ;D Aber wo er recht hat... ;D
Wobei, Bafög muss doch wieder zurück gezahlt werden, oder? ::)
und wer finanziert die unis - profs - und den ganzen anderen kram ;)
nur von den drei euro fünfzig studiengebühren hat noch keiner studiert ;)
Der Staat ist aber gut beraten das Studium zu finanzieren, die Mehreinnahmen durch das erhöhte Einkommen der Akademiker, die noch dazu ihr Geld in kürzerer Zeit verdienen (kürzere Lebensarbeitszeit + höheres Lebensbruttoeinkommen--> höhere Monatseinkommen und höhere prozentuale Abgaben) bringt dem Staat deutlich mehr als die Ausbildung der Studenten kostet (insbesondere bei den Natur- und Ingenieurswissenschaften). Weiterhin entlasten die Studenten die Sozialkassen, da Sie seltener Arbeitslos sind. Zusätzlich werden durch einen Akademiker im Mittel 4 nieder- qualifizierte Arbeitsplätze erhalten. Weiterhin würde wenn diese Leute nicht studieren würden sondern nach dem Schulabschluss eine Ausbildung beginnen würden die Lehrstellenknappheit verschärft, wodurch wieder die Schulabgänger mit niedrigerem Abschluss oder schlechteren Noten aus der Arbeit gedrängt würden, dann müssten diese Arbeitslosengeld (wenn sie schon mal gearbeitet haben) oder Harz IV bekommen was den Staat zusätzlich Geld kostet.
Ganz zu schweigen davon, daß hochqualifizierte Arbeitskräfte der einzige Garant sind, daß internationale Industrie weiterhin Standorte in Deutschland haben, wodurch auch andere Arbeitsplätze hier gebunden werden. Ohne Akademiker, die in Deutschland arbeiten, müssten die hiesigen Arbeiter in direkte weltweite Lohnkonkurenz treten, ein Arbeiter auf den Philippinen verdient 50€ --IM MONAT!!!--, ich weiß nicht ob das irgendjemand in Deutschland wirklich will.
Und, nur wenn das Studium kostenfrei ist, ist garantiert das die Fähigsten Leute studieren und später in und für dieses Land in Führungspositionen Arbeiten und Verantwortung übernehmen können. Studiengebühren oder gar vollkommen selbst zu bezahlendes Studium untermauert eine 2-Klassengesellschaft und führt dazu, daß:
1. talentierte Leute mit schlechtem finanziellem hintergrund entweder nicht, oder mit Stipendien ausländischer Universitäten im Ausland studieren (und danach dort bleiben)
2. Die Schere zwischen arm und reich mit jeder Generation weiter auf geht.
Die Situation in anderen Ländern(z.B. USA) ist mit der in Deutschland nicht zu vergleichen, da dort eine gewachsene "Stipendienlandschaft" existiert, die dafür garantiert das jeder nur durchschnittliche Student die Möglichkeit hat sein Studium finanziert zu bekommen.
Wie immer bei mir nen langer Post, ist aber nen emotionales Thema, da ich mein komplettes Studium durch Arbeit am Abend und Wochenende finanzieren musste, wenn es da schon Studiengebühren gegeben hätte hätte ich einfach nicht studieren können (kein BAfög bekommen wegen Sachbearbeiterstursinn und mangelnden oder unzureichenden (zumindest in Augen des Sachbearbeiters) Einkommensnachweisen meines Vaters).
Bin froh daß ich 1 Jahr vor Einführung der Studiengebühren fertig wurde
mfG
Chris
Kleiner Hinweis: "Studiengebühren" sind Verwaltungsgebühren und keine Bezahlung (nicht mal ansatzweise) für das Studium - wenn es so wäre, dann hätten wir amerikanische Verhältnisse. ;)
Ob Studiengebühren nun gut oder schlecht sind gehört aber nicht hierher - falscher Threat, falsches Forum!
Gruß Andi
Den sinnfreien Troll hab ich mal gelöscht, allerdings auch die Entgegnung von dv-uffz, da ohne Vorgänger auch sinnlos.
Zitat von: Andi am 15. Februar 2007, 00:36:53
Kleiner Hinweis: "Studiengebühren" sind Verwaltungsgebühren und keine Bezahlung (nicht mal ansatzweise) für das Studium - wenn es so wäre, dann hätten wir amerikanische Verhältnisse. ;)
Verwaltungsgebühren+ Semesterbeitrag müssen seit jeher gezahlt werden (ca. 100 Euro/Semester), zusätzlich werden aber nun in manchen Bundesländern Gebühren von ca. 500 Euro/Semester erhoben, die angeblich direkt dem Haushalt der Universität zufließen und für diese direkt verfügbar sind(manche heist alle Länder ausser 3 ...).
Daß hiermit nicht die vollen Kosten eines Studiums abgedeckt sind muß sicherlich nicht diskutiert werden, aber daß mancher gerade deswegen aus Kostengründen nicht mehr studieren kann steht wohl auch ausser Zweifel.
Amerikanische Verhältnisse würden für mich auch die gleichen Stipendienangebote wie in USA und die gleichen Ausstattungen der Hochschulen mit Geräten und Personal beinhalten, beides haben wir leider nicht.
p.s. ich wies daß hier kein Thread über Studiengebühren ist, und werde deshalb hierzu auch nicht mehr posten.
mfG
Chris
mfG
Chris
Ich mach Euch mal einen Thread für das Thema Studiengebühren auf, wer Interesse hat kann seinen Beitrag ja dann kurz in der Essenz dort nochmal reinkopieren.
Es hat sich etwas getan: Auch Verteidigungsminister Jung will sich nun für eine Solderhöhung einsetzen.
Der SPIEGEL berichtet in seiner aktuellen Ausgabe auf Seite 18 über eine angeblich im kommenden Jahr anstehende Anhebung des Solds für Rekruten und Zivis. Fachpolitiker von SPD, CDU und FDP und der Wehrbeauftragte unterstützern danach die entsprechende Petition von zwei im Bundeswehrverband engagierten Reservisten, die schon 23 000 Unterschriften gesammelt haben.
Da die letzte Erhöhung acht Jahre zurückliege, solle der Sold um zwei Euro pro Tage erhöht werden, fordern die Petenten. Robbe und die SPD-Abgeordneten halten einen Euro für realistisch. Ein Euro pro Tag würde eine jährliche Gesamtbelastung von 23 Millionen Euro ausmachen.
Lt. SPIEGEL kostet der Afghanistan-Einsatz der sechs Tornados demgegenüber rund 70 Millionen Euro im Jahr.
Übrigens: Eine Eingabe an den Wehrbeauftragten hat ergeben, dass das BMVg davon ausgeht, das gemeinschaftliche Petitionen von Soldaten erlaubt sind.
Gruß Andi
Zitat von: StOPfr am 27. März 2007, 18:34:59
Lt. SPIEGEL kostet der Afghanistan-Einsatz der sechs Tornados demgegenüber rund 70 Millionen Euro im Jahr.
Ich liebe immer wieder diese völlig sinnfreien Vergleiche der Presse irgendwelcher Kosten.
Die Deutschen geben pro Jahr auch fast 30 Mrd Euro nur für Eiscreme aus (Quelle: Bayerischer Rundfunk), wollen wir hier auch mal Sinnvergleiche anstellen?
Zitat von: schlammtreiber am 28. März 2007, 08:14:35
Ich liebe immer wieder diese völlig sinnfreien Vergleiche der Presse irgendwelcher Kosten.
Dadurch soll der gemeine Bürger die Chance erhalten, Vergleiche anstellen zu können. Das erwähnte Beispiel ist tatsächlich mal wieder ziemlich sinnfrei, wenn auch mit militärischem Bezug. Wenn zur Abrundung eines Artikels ein Vergleich bemüht wird, dann hätte man besser die jährlichen Bezüge des Vorstands der Deutschen Bank herangezogen, um nur ein mögliches Beispiel zu nennen.
Noch besser wäre es, auf so etwas ganz zu verzichten, weil unsereins kaum in der Lage ist, einen Unterschied zwischen 23 und 70 Millionen € aus eigenem Erleben nachzuvollziehen.
Statt zu diskutieren, kann man auch einfach unterschreiben und andere Leute bitten dies auch zu tun. Mein Gott, wie kann man nur so viel labern, anstatt einfach nur zu handeln.
Zitat von: Solman am 18. April 2007, 22:38:18
Statt zu diskutieren, kann man auch einfach unterschreiben und andere Leute bitten dies auch zu tun. Mein Gott, wie kann man nur so viel labern, anstatt einfach nur zu handeln.
Das eine schließt das andere nicht aus... >:(. Wir lassen uns die Diskussionen nicht verbieten. Das hat doch gar nichts damit zu tun, dass sicher auch Forumsmitglieder schon unterschrieben haben.
Zitat von: Solman am 18. April 2007, 22:38:18
Statt zu diskutieren, kann man auch einfach unterschreiben
<singt>
Auferstanden aus Ruinen
und der Zukunft zugewandt...</singt>
:D
Zitat von: schlammtreiber am 19. April 2007, 08:09:26
Zitat von: Solman am 18. April 2007, 22:38:18
Statt zu diskutieren, kann man auch einfach unterschreiben
<singt>
Auferstanden aus Ruinen
und der Zukunft zugewandt...
</singt>
:D
@Schlammi: Du hast meinen Morgen mal wieder erheitert ;D
@flex: Du weißt was zu tun ist :D :D :D
Wie sieht das eigentlich aus? Ist die Erhöhung jetzt fest?
Hab die Tage wieder was im Radio gehört aber nur Fetzen mitbekommen. Klang aber so als würde der Sold fest zum 01.01.08 um 2€/Tag erhöht oder hab ich mich verhört?
http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=12807.0