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Wehrsolderhöhung in Petition anhängig

Begonnen von Beisitzer Grundwehrdienst, 30. Januar 2007, 21:49:07

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Andi

Zitat von: mib am 31. Januar 2007, 18:01:16
Und worüber ging dann die Diskussion mit Deinem Rechtslehrer die Du oben zum Thema eingebracht hast? Welche Argumente sind da gefallen zum Thema Anwendbarkeit der WBO (oder anderer Gesetze) in diesem Fall?

Darüber, ob Soldaten nun gemeinschaftliche Petitionen einreichen dürfen oder nicht. Ich war der Meinung, dass dem nichts entgegen sprechen würde - er verwies auf §1 (4) WBO, da auch durch gemeinschaftliche Petitionen an den Petitionsausschuss des Buntestages eventuell Disziplinwidrigkeit gefördert werden kann, bzw. Unruhe unter den Soldaten geweckt werden kann, da auch hier auf dienstliche belange Bezug genommen werden kann. Zudem sei es integraler Bestandteil der Inneren Führung, dass Soldaten für ihre Anliegen alleinverantwortlich und persönlich eintreten. Weiter verwies er dann auf den §7 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in dem ebenfalls gemeinschaftliche Eingaben nicht gestattet werden. Und sein abschließender Hinweis auf die Verfahrensbestimmungen bei der Zusammenarbeit zwischen Petitionsausschuss und Wehrbeauftragtem war dann doch recht überzeugend:

"1. Der Petitionsausschuss unterrichtet den Wehrbeauftragten von einer Petition, wenn sie einen Soldaten der Bundeswehr betrifft. Der Wehrbeauftragte teilt dem Petitionsausschuss mit, ob bei ihm in derselben Angelegenheit ein Vorgang entstanden ist und ob er tätig wird.
2. Der Wehrbeauftragte unterrichtet den Petitionsausschuss von einem Vorgang, wenn in derselben Angelegenheit erkennbar dem Petitionsausschuss eine Petition vorliegt.
3. Sind der Petitionsausschuss und der Wehrbeauftragte sachgleich befasst, so wird der Vorgang grundsätzlich zunächst vom Wehrbeauftragten bearbeitet. Wird der Petitionsausschuss tätig, so teilt er dies dem Wehrbeauftragten mit. Der Wehrbeauftragte und der Petitionsausschuss unterrichten sich regelmäßig schriftlich von dem Fortgang der Bearbeitung und deren Ergebnis."

Er ging dann, darauf ein, dass es wohl kaum im Sinne des Erfinders wäre, wenn mittels des Petitionsausschusses der §7 Wehrbeauftragengesetz umgangen werden könnte. Und da das wohl auszuschließen ist und es keinen rechtlichen Unterschied zwischen einer Petition an den Petitionsausschuss mit "privatem" oder "dienstlichem" Hintergrund geben könne bestehe wohl kein Zweifel daran, dass gemeinschaftliche Petitionen an den Petitionsausschuss nicht zulässig wären.
Und abschließend schloss er den argumentativen Kreislauf wieder mit dem §1 (4) WBO, der wohl nicht so allgemein gefasst wäre, wenn er nicht allgemein gemeint wäre.

Und ich saß da mit großen Augen. ;D

Finde und fand die Argumentation aber nach wie vor schlüssig und nachvollziehbar. Tatsächlich fände ich aber eine weniger uneindeutige Rechtsquelle als Bezug bei weitem angenehmer.

Gruß Andi
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Beisitzer Grundwehrdienst

Um da mal Klarheit zu verschaffen. Das PetitionsRECHT ist eingeschränkt - ja. Das bedeutet, dass ein GWDL/FWDL nur ein eingeschränktes Recht hat, selbst eine Petition zu schreiben. Das bedeutet NICHT, dass sich die Jungs nicht beteiligen können. Zwei unterschiedliche Dinge. Petitionsrecht ist auf Beschwerde beim Wehrbeauftragten beschränkt und beim direkten Vorgesetzten. Soviel dazu.

Natürlich sind 2 Euro mehr sehr viel. Allerdings ist nicht einzusehen, warum am schwächsten Glied gespart wird. Wir haben gerade durch Einsparungen 40 Mio im Einzelplan 14 (Verteidigungshaushalt) gewonnen. Irgendwie müss mer das Geld ja unter die Leute bringen. Lach. Nein. Im Ernst. Seit 1999 ist keine Anpassung trotz Versprechen der damaligen Oppostition mehr erfolgt. Kann so ganz nicht sein, meiner Ansicht nach. Und 2 Euro ist zumindest eine Verhandlungsbasis. Hoch gegriffen, aber gerechtfertigt.

Warum ich den Trouble überhaupt veranstalte? Es sind ja ein paar der Ansicht, dass das zu nix führt. FALSCH! Es geht darum ein Selbstbewusstsein wiederherzustellen. Das nennt sich gelebte Demorkatie. Und ich denke, wenn sich genug beteiligen wird das schon.

Noch was zur sachlichen Kompetenz. Ich habe bei einem Abgeordneten gearbeitet - also kenn ich die Prozedur. Je mehr Leute... desto besser.

Übrigens: Deine stimme zählt! Mitmachen! Setz dich auch mal für andere ein! Bei 50.000 Mitzeichnern gibts ne öffentliche Anhörung. Ich zähl auf dich! Danke für deine Unterstützung

Andreas Ahammer
Beisitzer GWDL/FWDL
Bundesvorstand Deutscher BudneswehrVerband

schlammtreiber

Zitat von: Beisitzer Grundwehrdienst am 01. Februar 2007, 00:21:09
Das nennt sich gelebte Demokratie.

Es gibt offenbar noch Demokraten in der Republik.  :)
Semper Communis
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Beisitzer Grundwehrdienst

Idealisten, .... Idealisten wäre das bessere Wort glaube ich (und wie wir alle wissen.... DIE sind einfach nur naiv!)  ;D

wolverine

Schöne Argumentationskette, Andi. Wie aus Larenz` "Juristischer Methodenlehre" ;)!

Jedoch ist es juristisch immer "lege artis", bei einer Lücke auch genau das Gegenteil zu vermuten. Beispiel: Wenn etwas nicht geregelt ist, hat der Gesetzgeber gerade das nicht gewollt! Oder aber: Er hat es nicht geregelt weil er selbstverständlich davon ausging und es keinen Unterschied zum explizit geregelten Sachverhalt gibt! Wer also nichts sagt, dem legt man zwei völlig gegensätzliche Ansichten in den Mund!
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Timid

Interessante Idee.

Zu den Bedenken bezüglich Rechtmäßigkeit einer solchen Petition haben wolverine und Andi ja schon etwas geschrieben - je nach Auslegung könnte es für die teilnehmenden Soldaten juristische/disziplinare Probleme geben, oder auch nicht. Aber der Bundeswehrverband dürfte wahrscheinlich auch den einen oder anderen Juristen zur Seite stehen haben, der vor dem Aufruf zu Rate gezogen wurde ;)


Was man vielleicht noch mit bedenken sollte - es gibt von der Besoldung her keinen Unterschied zwischen Grundwehrdienstleistenden, FWDL und Wehrübenden. Mit anderen Worten: Wenn man den Wehrsold um 2 Euro erhöht, dann gilt das nicht nur für Wehrdienstleistende, sondern auch für jeden Reservisten, der in der Truppe übt. Und damit wären beispielsweise die genannten 40 Millionen schnell aufgebraucht.

Zumal solches Geld ja nicht einfach nur nicht mehr ausgegeben wird und damit frei ist für was-auch-immer, sondern i.A. direkt für andere Großprojekte (Infanterist der Zukunft, beispielsweise; und laut loyal wird eventuell demnächst ein neuer Einsatzgruppenversorger beschafft, der ja auch etwas Geld kostet) oder vom Finanzministerium vereinnahmt ;)
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mib

Zitat von: Timid am 01. Februar 2007, 11:59:20
Zu den Bedenken bezüglich Rechtmäßigkeit einer solchen Petition haben wolverine und Andi ja schon etwas geschrieben - je nach Auslegung könnte es für die teilnehmenden Soldaten juristische/disziplinare Probleme geben, oder auch nicht.

Das glaube ich allerdings nicht.
Selbst wenn man Andis Argumentation (bzw. der seines Rechtslehrers) folgt, in der ja das Wort Disziplin(widrigkeit?) gefallen ist, muss es praktisch folgenlos sein:

WENN also die WBO auf den Fall angewendet würde, dann gilt auch §2WBO, der den Soldaten vor disziplinaren Konsequenzen seiner (ggf. unzulässigen/unbegründeten) Beschwerde schützt.
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Andi

#22
Zitat von: mib am 01. Februar 2007, 14:12:54
Zitat von: Timid am 01. Februar 2007, 11:59:20
Zu den Bedenken bezüglich Rechtmäßigkeit einer solchen Petition haben wolverine und Andi ja schon etwas geschrieben - je nach Auslegung könnte es für die teilnehmenden Soldaten juristische/disziplinare Probleme geben, oder auch nicht.

Das glaube ich allerdings nicht.
Selbst wenn man Andis Argumentation (bzw. der seines Rechtslehrers) folgt, in der ja das Wort Disziplin(widrigkeit?) gefallen ist, muss es praktisch folgenlos sein:

WENN also die WBO auf den Fall angewendet würde, dann gilt auch §2WBO, der den Soldaten vor disziplinaren Konsequenzen seiner (ggf. unzulässigen/unbegründeten) Beschwerde schützt.

Davon gehe ich auch aus.
Zudem ist eine gemeinschaftliche Eingabe an den Wehrbeauftragten zwar genauso unzulässig, wie eine gemeinschaftliche Beschwerde, trotzdem müssen Ermittlungen aufgenommen werden, da Wehrbeauftragter, als auch Disziplinarvorgesetzter verpflichtet sind "tätig" zu werden bzw. zu ermitteln, wenn sie Kenntnis von entsprechenden Tatsachen oder Vardachtsmomenten erlangen.

Gruß Andi
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Huey

Ich möchte gerne das Thema nochmal aufgreifen, um das es hier eigentlich ging....und die Frage anhängen, ob denn eine Erhöhung wirklich notwendig ist...


Es wurde bereits eingebracht, das Wehrpflichtige oft nur einfachste Arbeiten verrichten, dazu unentgeltlich an der Verpflegung teilnehmen, untergebracht werden, ihre Arbeitsbekleidung kostenlos gewaschen wird, sie kostenlos mit der Bahn nach Hause fahren dürfen und ihnen unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung gewährt wird.

Der Wehrsold ist also eigentlich "Taschengeld" zur freien Verfügung; muss der Soldat Verbindlichkeiten bezahlen, so kommt dafür i.d.R. die USB auf.

Ich sehe persönlich nicht ein, warum der Wehrsold erhöht werden sollte....

Beisitzer Grundwehrdienst

Das wiederum ist eine grundsätzliche Frage. Der Wehrsold ist KEIN Taschengeld. Sonst würde er nämlich so heißen und man könnte ihn nach deiner Meinung ganz wegkürzen. Herzlichen Glückwunsch! Da werd ich ehrlich gesagt ein wenig sauer jetzt. "Rückgrat" der Armee, "mündiger Staatsbürger in Uniform", "Dienst an der Gesellschaft" - für jemanden, der zwangsweise rekrutiert wird und der für die Bundeswehr einen erheblichen Faktor hat (sprich u.a. Nachwuchsgewinnung; Funktionsdienstposten-Besetzung für die im Ausland befindlichen Soldaten), bzw. der aus seinem Berufsleben gerissen wird und faktisch nichts anderes macht als ein SaZ oder BS (v.a. in den Mannschaftsdienstgraden) und nicht mal einen gescheiten DZA bekommt... muss schon sagen: sehr soziale Einstellung. Die Jungs haben s sich auch nicht unbedingt ausgesucht - vielleicht denkst du mal darüber nach?!

Timid

Zitat von: mib am 01. Februar 2007, 14:12:54WENN also die WBO auf den Fall angewendet würde, dann gilt auch §2WBO, der den Soldaten vor disziplinaren Konsequenzen seiner (ggf. unzulässigen/unbegründeten) Beschwerde schützt.

Okay, stimmt natürlich.
Hab nichts gesagt ;)
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Huey

Langsam,langsam..

Du wirfst gerade wieder mit tollen Begriffen um dich, anstatt sachlich zu argumentieren-einer der Gründe, warum ich dem DBwV schon lange den Rücken zugekehrt habe-denn mehr macht man dort nicht..

Du sprichst selbst vom Staatsbürger in Uniform-warum soll dieser Staatsbürger als ungelernte Arbeitskraft mehr verdienen, als ein Lehrling oder Azubi draussen?

Rechne doch einmal nach, was ein Wehrpflichtiger an Zusatzleistungen bekommt-neben dem Wehrsold...

Und dann vergleich das mit dem Gehalt eines Lehrlings.....

Ich sehe nach wie vor, das der Wehrsold für den Wehrpflichtigen zur freien Verfügung steht.
Er braucht keine Ausgaben davon zu tätigen-denn sowohl die Fahrten als auch die Verpflegung und auch die Arbeitsbekleidung werden gestellt...

Und: Ein Wehrpflichtiger wird nicht im Ausland eingesetzt...
Ausnahmen-wie z.B. in Brunssum-erhalten auch entsprechende Vergütungen....


Dienst an der Gesellschaft leisten Zivildienstleistende auch....du bist also der Meinung, das der Dienst an der Gesellschaft bezahlt werden muss? Ich hingegen halte ihn für eine selbstverständlich-selbstlose Tat....

Und wenn du ehrlich meinst, das ein Wehrpflichtiger nichts anderes macht als ein SaZ oder BS-dann solltest du darüber nachdenken, ob du deinem Amt entsprechend informiert bist...

Huey

Übrigens-und das muss ich im Nachtrag dazusetzen:

Zitatzwangsweise rekrutiert wird

Das GG sieht diesen "Zwangsdienst" nun einmal vor...wer damit nicht einverstanden ist, kann ja gerne auswandern..

Aber mich ärgern solche Aussagen, denn sie klingen wie "Frag nicht, was du für dein Land tun kannst, sondern eher, was dein Land für dich tun kann"....

wolverine

Kriegt Euch doch nicht wegen diesem Thema in die Haare; das ist nun einmal "Gewerkschaftsrethorik". Wenn man einen Euro haben möchte, muss man zwei fordern! Und das man eine Gehaltserhöhung fordert, finde ich nicht verwerflich. Wenn es die Volkswirtschaft nicht hergäbe, würde (und wird vielleicht auch) die Erhöhung nicht gezahlt. Ich sehe wegen 60 Euro für einen GWDL nicht das Abendland untergehen. Vielleicht lebe ich schon zu lange in Köln ;) (Man muss auch gönne könne).
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Beisitzer Grundwehrdienst

@ Huey

Danke für die Berichtigung. "Zwangsdienst" war polemisch. Dafür entschuldige ich mich sogar. Jedoch muss ich dir mitteilen, dass deine Aussage bezüglich Wehrdienstleistenden im Ausland nicht stimmt. Wir haben im Moment 716 FWDL im Auslandseinsatz. Das sind auch Wehrpflichtige. Große Ausnahme also. Klar - die bekommen wie jeder andere den Gefahrenzuschlag. Aber genau dafür ist er auch da: GEFAHR. Und ich bin mir sicher, dass du als Soldat bereits im Ausland warst und weißt, dass es nicht lustig ist. Das verdient aber auch jeder. Darüber diskutieren wir hier nicht.

Zu den Zivildienstleistenden: Die werden durch dieselbe Besoldungsordnung bezahlt. Das bedeutet, diese Petition gilt für sie genauso, wie auch für die Reservisten und die FWDL. Ich will überhaupt nicht sagen, dass ein Zivi weniger macht - ich glaube auch, dass ich das ziemlich deutlich gemacht habe. Beide Seiten leisten einen hervorragenden Dienst an der Gesellschaft.

Zu meiner Aussage mit dem Unterschied zwischen GWDL/FWDL und SaZ bzw. BS: Erklär mir bitte, was ein Stabsgefreiter anderes macht, als ein GWDL im Dienstgrad Ober- oder Hauptgefreiter. Natürlich ist er höher qualifiziert. Er ist länger dabei. Ich halte persönlich von dieser "Fuchs-Logik" überhaupt nichts. Dass ein BS oder ein SaZ in anderen Bereichen tätig ist, sollte klar sein. Aber machen wir das anhand eines Beispiels:

1. Der Grundwehrdienstleistende, der im Transporter als Beifahrer sitzt, in einem Tanklastzug. Er verdient nicht die Gefahrenzulage, wie der Fahrer, oder ein gleichwertiger SaZ, der denselben Status hat. Unfair, oder? Ist dieselbe Gefahr für beide Personen, aber sie werden unterschiedlich besoldet. Ebenso bei DUZ oder DZA.
2. Der Grundwehrdienstleistendenunfall letzets Jahr (Panzerhaubitzenunfall) zeigt, dass ein Grundwehrdienstleistender genauso von der Gefahr des Todes betroffen ist, wie jeder andere Soldat auch. Unfälle passieren... und der gute Mann wurde schwerst-verletzt. Ich finde das nicht komisch muss ich dir ehrlich sagen. Der bekommt nicht sonderlich viel Hilfe vom Staat

Was hat das mit unserem Thema zu tun? Dass man endlich mal was für das schwächste Glied in den Streitkräften tun muss. Kann doch nicht wahr sein. Und ich denke, egal wie man dazu steht, ist es nur solidarisch da sein Votum für andere abzugeben. So falsch kann ich nicht liegen, bei den Emails, die bei mir eingehen (übrigens sehr viele BS und SaZ) bzgl der Petition. Insofern möchte ich die Spitze in deiner Message mal überhört haben, das macht mich nämlich sauer!

Die selbstverständlich-selbstlose Tat - der Grundwehr- oder Ersatzdienst - ist nicht selbstverständlich in einer Zeit, in der man mit einer Postkarte verweigern kann oder gar nicht zum Wehrdienst herangezogen wird. Fakt ist, dass sich das ändern wird aufgrund der demographischen Entwicklung. Fakt ist aber auch, dass es im Moment nicht so ist und dass alle, die beim Bund sind, dort mehr oder weniger "freiwillig" sind. Jetzt könnte man sagen, dass die sich dann der Lage doch wohl bewusst sind und er schlechten Besoldung und dies als Chance sehen sollten. Ein wenig zu kurz gedacht, nach meiner Auffassung. Ich finde, dass diese Leute eine Anerkennung verdient haben. Ob das nun materialistisch finanziell ist, oder durch eine besondere andersweitige Anerkennung ist mir persönlich egal. Zudem sehe ich nicht ein, dass auf den Rücken der WEhrpflichtigen Wahlkämpfe ausgetragen werden, Versprechungen gemacht werden (1999 Oppostition: 1 DM mehr ist drin) und dann nicht gehalten werden. Das finde ich nicht fair. Und, da ich mit dem Auftrag ausgestattet wurde die 2 Euro zu fordern, mache ich das halt. Und ja: ich steh da voll dahinter. Ich finde GWDL/FWDL machen einen super Job, genauso wie unsere Zivis und Katastrophenschützer etc.

Thema "Staatsbürger in Uniform" verdient mehr als Lehrling. Keine Ahnung, wo du die Information her hast, aber da liegst du definitiv falsch. Ich habe jeden Tag mit diesen Leuten zu tun und ich höre da ganz andere Töne. Unterhaltssicherung usw. helfen, aber fangen mit Sicherheit nicht das auf, was man in einer Ausbildung verdient. Soviel dazu. Puh - anstrengend - können wir das bitte etwas entspannter führen die Diskussion? Ich meine ich verstehe, dass du den DBwV nicht toll findest, aber das hat sicher seine Gründe. Die kenn ich nicht - und sie interessieren mich auch nicht, wenn ich ehrlich bin. Aber ich bin nicht der Feind und ich halte die getroffenen Aussagen für schlüssig und die Forderung für berechtigt. Aber danke für deine kritische Sicht der Dinge. Hilft mir persönlich auch, die Sachen klar zu sehen. Insofern mein herzliches Dankeschön an dich!

Grüße

Andy