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meldung beim vorgesetzten

Begonnen von bigflo909, 28. Juni 2007, 11:04:20

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bigflo909

mahlzeit...hab mal ne frage.man muss ja soweit alles melden wenn man im zivilen mist gebaut hat,aber wie siehts aus wenn man "nur" geblitzt wurde aber keine anzeige bekommt sondern nur ein verwarnungsgeld von 15 euro...soll man solche "kleinigkeiten" auch melden???oder en strafzettel wegen falschparken?

madu

Natürlich nicht...
Wer soll sich denn auch duch den ganzen Papierkram wühlen...  ;)
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen

GAst108324z

mach mal....dann lacht dich dein vorgesetzter aus und fragt ob er ihn jetzt zahlen soll  ;D

og

du musst nur straftaten melden solxhe kleinigkeiten interresiert niemand erst wenns so richtig happig wird du weißt ja meldung macht frei mach dir kein kopf

ulli76

Ooch-der Thread ist ja gerade mal 4 Jahre alt. Der hätte noch ein bischen lagern können.

Ich glaube, die Frage des TE hat sich inzwischen geklärt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

justice005

Auch wenn der Thread alt ist, gebe ich trotzdem mal meinen Senf dazu.

Zitatman muss ja soweit alles melden wenn man im zivilen mist gebaut hat,

NEIN ! Man muss nicht melden, wenn man Mist gebaut hat ! Warum auch? Es ist ein fundamentaler Grundsatz unseres Rechtsstaates, dass man sich niemals selbst belasten muss. Und das gilt auch bei der Bundeswehr. Der Staat ist selbst dafür verantwortlich, seine eigenen Stellen und behörden entsprechend zu informieren. Dafür gibt es die sogenannten "MiStras", die "Mitteilungen in Strafsachen", die von Staatsanwaltschaft oder Gericht an den Dienstherrn verschickt werden.

Der Soldat selbst muss gar nichts melden.

Einzige Ausnahme: Der Soldat muss, WENN er einen BW-Führerschein hat, den Verlust seiner zivilen Fahrerlaubnis melden. Das ist aber eine Ausnahme. Und selbst dann kann er den Verlust seines zivilen Führerscheins ohne Begründung nennen. Andere Straftaten müssen nicht offenbart werden, gemaäß dem uralten Spruch "Sie haben das Recht zu schweigen...".


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