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arbeiten neben dem fwdl

Begonnen von HG Schmidt, 10. Juli 2007, 16:02:34

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HG Schmidt

Ich habe da mal ein kurze Frage, ich hoffe es kennt sich jemadn mit dem Thema aus!
Wie sieht es aus wenn ich neben meinem fwdl noch arbeiten möchte, klar wenn es zeitlich hinhaut, aber sagen wir mal es gibt da keine probleme! Dürfte ich das? Muss ich das irgendjemandem melden?
Ich danke schonmal im Vorraus für die Antworten!

MFG

Andy Schmidt

erdpichel

also HG sollte man wissen:
melden macht frei und belastet die vorgesetzten ;)

um dir aber eine "gute" antwort zu geben:
ja, du musst das unbedingt melden, weil das sogar genehmigt werden muss! ich zwar in den meissten fällen nur eine formsache, aber melden musst du es allemal! am besten zu zugführer ö.ä. gehen und dem bescheid sagen, der wird dich dann in letzter instanz wohl zum spieß bzw ins gezi schicken, weil es dafür glaube ich auch noch so nen wisch gibt, aber das wirst du dann sehen!

kurzum: MELDEN!? --> JA!!!
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

wolverine

Bis zu 8 Std/ Woche sind durch den D-Vorgesetzten genehmigungsfähig. Dienstliche vereinbarungsfähigkeit vorausgesetzt.
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Schmidt

Ganz kurze fragen noch muss ich das auch machen wenn ich mich im Urlaub befinde und im Urlaub arbeiten will?

Andi

Die Genehmigungspflicht ist bei GWDL/FWDL aber gar nicht gegeben. ;)
Es besteht nur eine Meldepflicht:

"§ 20 SG Nebentätigkeit
(1) Der Berufssoldat und der Soldat auf Zeit bedürfen zur Übernahme jeder Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in Absatz 6 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung. Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter, sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines Angehörigen; ihre Übernahme ist vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen.

[...]

(8) Einem Soldaten, der nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes Wehrdienst leistet, darf die Ausübung einer Nebentätigkeit nur untersagt werden, wenn sie seine Dienstfähigkeit gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft."
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erdpichel

naja, aber melde muss er es allemal ;) ;D
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Andi

Zitat von: erdpichel am 11. Juli 2007, 14:07:19
naja, aber melde muss er es allemal ;) ;D

Ja, aber es besteht ein großer Unterschied zwischen Meldepflichtigkeit mit Vorbehalt und Genehmigungspflichtigkeit! ;)

Gruß Andi
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