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Spieß verweigert Stellungnahme

Begonnen von Furchio, 13. Juli 2007, 19:47:19

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Furchio

Nabend!
Befinde mich zurzeit in der 2. Woche der AGA und bin nervlich total am Ende . Habe mich somit entschieden einen KDV Antrag zu stellen indem ich meine Probleme (welche nicht fiktiver Natur sondern wirklich auf mein Gewissen basierend und drastisch sind) geschildert habe.
Das Kreiswehrersatzamt hat ihn empfangen, der Zugführer ist informiert und steht hinter mir.
Nun zu meinem Problem: Ich hatte gestern ein Gespräch mit meinem Spieß indem er mir klarmachen wollte, dass niemals KDV Anträge aus der Truppe anerkannt werden. Auch sagte er, dass er generell keine Stellungnahmen für das KWEA bzw. für das Bundesamt für Zivildienst schreibt.

Ist eine solche Stellungnahme des Spießes essentiell/notwendig für die erfolgreiche Anerkennung des Antrages?

Falls ja, ist auch alternativ eine Stellungnahme des Zugführers ( Leutnant ) in Ordnung?

Würde mich über eine Antwort bis Sonntag Abend freuen, da ich dann wieder in die Kaserne muss und nun schon panische Angst davor habe.


Mfg , Furchio

Timid

Zitat von: Furchio am 13. Juli 2007, 19:47:19Nun zu meinem Problem: Ich hatte gestern ein Gespräch mit meinem Spieß indem er mir klarmachen wollte, dass niemals KDV Anträge aus der Truppe anerkannt werden. Auch sagte er, dass er generell keine Stellungnahmen für das KWEA bzw. für das Bundesamt für Zivildienst schreibt.

Wenn KDV-Anträge niemals anerkannt werden, wären auch keine Stellungnahmen fällig ...

Abgesehen davon gibt es, glaube ich, keine Vorschrift und kein Gesetz, die rechtfertigen würden, dass KDV-Anträge aus der Truppe per se abzulehnen wären ... Man könnte auch sagen, dass solche Anträge nicht nur möglich sind, sondern auch anerkannt werden können. Denn Gewissensentscheidungen gibt es nicht nur für Zivilisten, sondern auch für Soldaten, wie Gerichte in den letzten Jahren eindrucksvoll festgestellt haben!

ZitatIst eine solche Stellungnahme des Spießes essentiell/notwendig für die erfolgreiche Anerkennung des Antrages?

Falls ja, ist auch alternativ eine Stellungnahme des Zugführers ( Leutnant ) in Ordnung?

Kann ich beim besten Willen nicht sagen, dazu habe ich mich mit der Materie noch nie ausführlich genug beschäftigen müssen.
Aber für den Fall, dass der Spieß eine solche Stellungnahme (falls erforderlich) verweitern würde: Nutz dein Recht auf Beschwerde! Wenn eine solche Stellungnahme angefordert werden würde, dann dürfte es exakt keine stichhaltige Rechtfertigung dafür geben, dass der Spieß diese verweigert.
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Furchio

Dankesehr erstmal für die schnelle Antwort :)

Entschuldige die dumme Frage aber ich dachte bis jetzt, dass mein höchster Disziplinarvorgesetzter der Spieß sei!

Bei wem könnte ich mich im Fall der Fälle über sein Handeln beschweren? Beim BatterieChef (bin bei der Artillerie)?

Mfg und Danke im Vorraus!

Furchio

Timid

Zitat von: Furchio am 13. Juli 2007, 20:19:59Entschuldige die dumme Frage aber ich dachte bis jetzt, dass mein höchster Disziplinarvorgesetzter der Spieß sei!

Okay, ihr hattet also offensichtlich schon eine sehr ausführliche Unterweisung in Disziplinarrecht und Vorgesetztenverordnung ...  ;D  Ich empfehle dazu einfach mal ohne weiteren Kommentar den Reibert oder direkt die Vorgesetztenverordnung bzw. die Wehrdisziplinarordnung (beides zu finden über Wikipedia, Google oder bei www.gesetze-im-internet.de).

Kurz gefasst: Dein Spieß ist überhaupt kein Disziplinarvorgesetzter. Kann er nicht sein, da er ja nicht einmal Offizier ist ... Und der höchste DV kann er schon dreimal nicht sein, da das in letzter Instanz der Generalinspekteur (oder der Inspekteur des Heeres?) ist.

ZitatBei wem könnte ich mich im Fall der Fälle über sein Handeln beschweren? Beim BatterieChef (bin bei der Artillerie)?

Genau der ist es - und gleichzeitig auch dein Disziplinarvorgesetzter!  ;)
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Furchio

Danksehr erneut :) Echt kompetent hier! Mein Lob!

Ich werde dann am Montag mal mit dem Leutnant reden und ihn befragen welche weiteren Schritte einzuleiten sind. Da ich vom KWEA alle 2 Tage ( bzw. meine Eltern telefonisch ) über die Fortschritte des Antrages informiert werden, werde ich herausfinden ob eine Stellungnahme von Nöten ist!

In dem Fall dass der Spieß diese verweigert wende ich mich an meinen BatterieChef!

Hoffe so ists korrekt! Dann warte ich mal auf Montag und auf "Ausführung" :D

Mfg und Danke nochmal. Werde bei weiteren Fragen hier noch einmal schreiben!

Furchio

StOPfr

Zitat von: Furchio am 13. Juli 2007, 19:47:19
Ist eine solche Stellungnahme des Spießes essentiell/notwendig für die erfolgreiche Anerkennung des Antrages?

Was sollte der Spieß/bzw. der Leutnant denn da schreiben??? >>> Gewissensgründe sind nicht stichhhaltig, ablehnen!!!

Kaum vorstellbar.
Ich denke, dass sich alles Anfang der Woche klärt! 
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peppie

Der Spieß ist Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich §3 und ist allen Mannschaften und Unteroffizieren der Kp/Bttr/Staffel vorgesetzt. Der ZgFhr ist direkter Vorgesetzter §1 Vorgesetztenverordnung. Der KpChef/BttrChef ist auch direkter Vorgesetzter nach §1 und gleichzeitig Disziplinarvorgesetzter. Der Nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte nach dem Kp/BttrChef ist der Kommandeur. Normalerweise solltet ihr in der ersten Woche schon VVO/WBO gehabt haben. Ihr müsst doch wissen, wer Befehle erteilen darf und welche Befehle ausgeführt werden müssen, welche ausgeführt werden dürfen und welche unter keinen Umständen ausgeführt werden dürfen.

Wenn der Spieß eine nötige Stellungnahme verweigert und deshalb der KDV-Antrag abgelehnt wird, dann nutze dein Recht der Beschwerde.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

wolverine

Naja - das Recht der Gewissensfreiheit steht wohl auch dem KpFw zu! Und wenn er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, einer Verweigerung Vorschub zu leisten, muss man das erst einmal widerlegen!
Und hier sind wir beim Kern: "Gewissen" ist etwas individuell Eigenständiges. Und hier kann niemand eine Stellungnahme zu abgeben!
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peppie

Der KpFw darf es aber auch nicht behindern, wenn ein Rekrut einen KDV-Antrag stellt. Damit würde er gegen das Grundgesetz (§4 Abs. 3) verstoßen. Auch wenn ich persönlich es nicht gut heiße, es ist sein gutes Recht.

Zitat
§4 Abs. 3
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

ps: Ich wüsste gar nicht was der Spieß in der Stellungnahme schreiben sollte, man kann den Leuten nur für den Kopf schauen und nicht in den Kopf.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Furchio

Hi! Naja wenn man das so einfach begründen könnte, müsste ja jeder KDV Antrag der formell korrekt ist und in dem das Wort Gewissen auftaucht akzeptiert werden!

Habe jedoch gehört, dass trotzdem viele abgelehnt werden? Wisst ihr da etwas drüber?

Mfg und Danke im Vorraus,

Furchio

Piet

Zitat von: Furchio am 15. Juli 2007, 16:31:07
Hi! Naja wenn man das so einfach begründen könnte, müsste ja jeder KDV Antrag der formell korrekt ist und in dem das Wort Gewissen auftaucht akzeptiert werden!


So sieht es in der Realität ja auch aus. Die Zeiten, in denen man noch zur Kommission im KWEA antanzen musste, sind lange vorbei.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Flexscan

Ich mach hier an dieser Stelle dicht. Tipps sind genug gegeben.

Alles weitere bitte bei den zuständigen Ämtern und Foren für Zivildienst nachfragen.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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