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Beförderung von Reservisten

Begonnen von T.Guender, 13. Juli 2007, 14:06:34

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T.Guender

Ich weiß, dazu wurde hier schon viel geschrieben, aber meine Unklarheiten sind noch nicht ganz bereinigt.

Ich weiß folgendes:

Voraussetzung zur Beförderung von Resis sind:

1.) eine Mob-Stelle
2.) eine WÜb auf dieser Mob-Stelle
3.) bestimmte Zahl von WÜb-Tagen
4.) Ablauf bestimmter Zeit seit eintritt in die BW.

Meine Unklarheit bezieht sich auf Nr. 2.)

Und zwar bin ich (HG) in so einem mehr oder weniger totem FeldErsBtl auf eine SG-Stelle beordert. Chance auf WÜb für Mannschafter gleich Null.

Nun habe ich durch Beziehungen (bekannter PersUffz) in einer anderen Einheit eine WÜb bekommen in der ich jene ATNs ausführe, mit denen ich Mob-Beordert bin.
Alle anderen Punkte sind erfüllt.

Kann ich zum SG befördert werden?
Dort kann mir irgendwie keiner Auskunft geben, also dachte ich frage ich hier mal nach.

jupp

Es ist egal, wo du die WÜ ableistest, das muß keineswegs in der Einheit sein (besonders weil da ja eh nix läuft).


Sieh nur zu, daß die WÜ durch ist, bevor die Mob-Einheit aufgelöst wird. Ich hatte ein ähnliches Problem mit dem VBK, bei dem ich beordert war, da war die Beförderung auch auf dem letzten Drücker vor der Auflösung...

Ein SG d.R. ;-)
Wenn die Sonne tief steht werfen auch Zwerge lange Schatten.

Msich76er

#2
Da muss ich Jupp Recht geben, es ist schließlich egal wo Du übst, schaue aber Bitte wenn du Lust hast weiter zu machen mit den Wehrübungen das Du auf den Btsm oder Fw d.R. Lehrgang gehst. Damit erhöhst du deine Chancen auf Wehrübungen.

mfg Msich76er

[gelöscht durch Administrator]
Wir waren da ohne das Ihr es bemerkt habt und wenn doch so sind wir nicht mehr da!

76er Späher

HptBtsm d.R.

Carpe diem (nutze den Tag) oder auf Deutsch: schaff was ;-)

T.Guender

Also heist das Klartext: Ich muss nur auf meiner ATN eine WÜb machen, dann läuft die Geschichte?
Ein Kumpel von mir hat nämlich, auch als HG, eine WÜb (49 WÜb-Tage) in einer "fremden" Einheit undf auf eine andere ATN gemacht und wurde nicht befördert.

Ist das so richtig, oder hat da irgend ein Pers-Uffz/Fw/Offz murks gebaut?
Falls dies der Fall sein sollte, kann man sich irgendwo beschweren? Man hat ja schließlich keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung.

ResFeldwebel-Laufbahn bin ich am bewerben. Ist aber schwierig als Abiturient ne Stelle zu kriegen hab ich gemerkt.
Für den Bootsmann müsste ich mich vorher noch marinieren lassen  ;D ;D ;D

jupp

Richtig. Es gibt a) keinen Anpsruch auf die Beförderung und b) muß die WÜ in der Beorderungsverwendung oder auf einer zuerkannten ATN geleistet werden.
Auszug aus der ZDv 20/7 (Änderungsschreiben v. 25.05.2005):

3. Wehrdienstleistungen (Wehrübungen, Übungen, besondere Auslandsverwendungen und Hilfeleistungen im Innern) sind auf die geforderte Wehrdienstdauer sowohl im bisherigen als auch im nächsthöheren Dienstgrad anzurechnen, wenn sie
- in der entsprechenden Beorderungsverwendung,
- in einer Verwendung, für die dem Reservisten / der Reservistin die erforderliche ATN zuerkannt wurde oder
- im Rahmen der Aus-, Fort und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.

Insofern hat da keiner Murks gebaut, manchmal muß man aber die Beförderung auch selbst etwas "anleiern"
Wenn die Sonne tief steht werfen auch Zwerge lange Schatten.

T.Guender

Zitat- in einer Verwendung, für die dem Reservisten / der Reservistin die erforderliche ATN zuerkannt wurde oder
Das würde ja heißen, dass mein Kumpel doch noch befördert werden kann.
Er hat zwar nicht in "seiner" Einheit auf "seiner" Mob-ATN geübt, aber die ATN, die er wärend der WÜb ausübte, hatte er.

Wen kann er denn da anschreiben um nachzufragen ob das evt doch noch was wird mit dem 4. "Pommes"?

Heiermann

Wen kann er denn da anschreiben um nachzufragen ob das evt doch noch was wird mit dem 4. "Pommes"?
[/quote]

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