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Ausbildung & Weiterbildung

Begonnen von HG d R, 22. Juli 2007, 15:21:39

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HG d R

Hallo !
Wie lange vorher muss bzw wird mann für einen Lehrgang aus dem Aus und Weiterbildungskatalog der Streitkräfte einberufen ?
ich weiss nur das es sehr kurzfristig sein kann ! hat jemannd da genau Erfahrungen gemacht ?


wolf2

Der Einberufungsbescheid muss Dir 4 Wochen vorher zugestellt worden sein. Unterschreitung dieser Frist durch das KWEA nur wenn Du vorher schriftlich einer etwaigen kurzfristigen Einberufung zugestimmt hast.

santa86

Hab zu den Fristen auch noch ne Frage:

Wieviel Zeit vergeht normalerweise zwischen der Zustimmung zur Beorderung und der Beorderung?

Danke

MkG

santa86

GebJgOffz

Salve Kamerad "santa86",

wenn Sie generel einer Beorderung zugestimmt haben, ohne das Ihnen eine in Aussicht gestellt wurde, können Sie ewig warten! Als Manschaftssoldat werden Sie wahrscheinlich gar nicht Beordert - ausser wenn Sie selbst die Initiative ergreifen.


Horrido

santa86

Ne kam ja schon der Brief von wegen "Ich beabsichtige sie demnächst zu beordern..."

Msich76er

Moin, kann GebJgOffz nur zustimmen, wenn es von Interesse ist als Reservist weiterhin bei der Bundeswehr dann und wann zu Üben kommt man nicht umhin sich für einen Btsm oder Fw Lehrgang anzumelden.
Denn selbst als Maat oder Uffz wird es in Zukunft immer schwieriger zu Üben.

mfg Msich76er (oder Strandkorbwächter)
Wir waren da ohne das Ihr es bemerkt habt und wenn doch so sind wir nicht mehr da!

76er Späher

HptBtsm d.R.

Carpe diem (nutze den Tag) oder auf Deutsch: schaff was ;-)

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

HG d R

Bekommt mann eigentlich eine Absage ? wenn mann zu einem Lehrgang des Lehrgangskatalog nicht eingeladen wird , weil dieser ausfällt oder so
habe mich im März für einein Lehrgang beworben der am 05.08.07 beginnt und habe bis jetzt noch keine Einberufung oder sonstiges !
Kann mir jemannd etwas genaueres dazu sagen ?


GebJgOffz

Servus "HG d.R.",

eine "Absage" werden Sie bei der Bundeswehr nie bekommen! Sie haben sich für einen Lehrgang freiwillig gemeldet (nicht angemeldet). Die für Sie zuständige Stelle hat einen Lehrgangsplatz daraufhin für Sie angefordert. Ob Sie auch eine Lehrgangsplatzzuweisung erhalten haben müssen Sie erfragen - selbständig sagt Ihnen da keiner was (außer Sie haben einen sehr guten FwRes bzw. MobFw)!


Horrido

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