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Parteiarbeit und Reservistenarbeit

Begonnen von erolderdritte, 30. Juli 2007, 16:20:09

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erolderdritte

Hallo, hab da mal eine Frage.
Darf man neben einer Reservistentätigkeit auch aktives Mitglied in einer pol. Partei sein?
Grüße

StOPfr

Ich wüsste nicht, warum ein Reservist nicht aktives Mitglied einer politischen Partei sein sollte, wenn er bei Übungen usw. den § 15 SG beachtet.
Parteimitglieder fast aller Parteien (DieLinke?, DieGrünen?) und MdB/MdL sind Reservisten. Ob gerade Berufspolitiker sich parteipolitischer Aktivitäten enthalten (können) sei dahingestellt. 
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Andi

Zitat von: erolderdritte am 30. Juli 2007, 16:20:09
Hallo, hab da mal eine Frage.
Darf man neben einer Reservistentätigkeit auch aktives Mitglied in einer pol. Partei sein?
Grüße

Selbstverständlich - genauso, wie auch ein aktiver Soldat das sein darf. ;)
the rest is silence...

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erolderdritte

Danke für die schnellen Antworten.
Wie ist dann §15 SG "Verbot der polit. Betätigung" zu verstehen?

Dennis812

AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Timid

#5
Bestes Beispiel, dass sowas geht, war doch ein Major (?) d.R. Jürgen Möllemann.

Und zum Verbot der politischen Betätigung sagt der Paragraph doch eigentlich schon alles aus ???  Kurz: Als Soldat keine Partei-Propaganda.
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Piet

Weiteres prominentes Beispiel, ohne das jetzt breittreten zu wollen: Oberst d.R. Jörg van Essen, MdB - erst kürzlich mit dem Ehrenkreuz in Gold ausgezeichnet worden.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

bayern bazi

von unseren ehemaligen IBUK wörner ganz zu schweigen - war auch Major d.R. und Pilot - hat sogar noch als minister seine flüge gemacht.

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

schlammtreiber

Zitat von: erolderdritte am 30. Juli 2007, 17:47:51
Wie ist dann §15 SG "Verbot der polit. Betätigung" zu verstehen?

Keine politische Betätigung als Soldat, d.h. man darf z.B. nicht in Uniform an Demos teilnehmen oder in Uniform politische Reden schwingen. Man darf auch bei Dritten nicht den Eindruck erwecken, daß man als Soldat eine bestimmte politische Richtung vertrete, also Äußerungen wie "Ich bin Offizier der Bundeswehr und deswegen wähle ich selbstverständlich die XYZ-Partei.." wären unzulässig.

Es muss eben bei aller politischen Tätigkeit klar werden, daß man als Privatperson handelt, nicht etwa als Vertreter der Bundeswehr.

Hinzu kommt noch die (s.o.) angesprochene Betätigung im DIenst, die auch verboten ist...
Semper Communis
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